Rechtsprechung
| EuGH, 03.07.1985 - 3/83 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
Verordnung 3821/81/EWG; ; Beschluss 81/1061/EWG; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 65; ; EWGV Art. 190
- EU-Kommission
Abrias / Kommission
1 . BEAMTE - STATUT - ÄNDERUNG - BEEINTRÄCHTIGUNG EINES GRUNDSATZES DES STATUTS - ZULÄSSIGKEIT
- EU-Kommission
Abrias / Kommission
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit eines neuen Verfahrens zur Angleichung der Dienstbezüge der Beamten der Europäischen Gemeinschaften; Klage eines Beamten auf Aufhebung einer Vergütungsmitteilung; Anwendung der Verordnung 3821/81/EWG des Rates und des Beschlusses 81/1061/EWG des Rates auf ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. BEAMTE - STATUT - ÄNDERUNG - BEEINTRÄCHTIGUNG EINES GRUNDSATZES DES STATUTS - ZULÄSSIGKEIT
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Änderung eines Beamtenstatutes; "Parallelität" der Entwicklung der Bezüge im öffentlichen Dienst; Einführung einer neuen Steuer (Krisenabgabe)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Abrias / Kommission
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1985 - 3/83
- EuGH, 03.07.1985 - 3/83
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 06.10.1982 - 59/81
Kommission / Rat
Auszug aus EuGH, 03.07.1985 - 3/83
WIE SICH AUS DEM URTEIL DES GERICHTSHOFES VOM 6. OKTOBER 1982 IN DER RECHTSSACHE 59/81 ( KOMMISSION/RAT , SLG. 1982, 3329 ) ERGEBE , DÜRFE DER RAT NACH DIESEM IHN BINDENDEN GRUNDSATZ NICHT DAVON ABSEHEN , DEM RECHNUNG ZU TRAGEN. - EuGH, 30.11.1978 - 87/78
Welding
Auszug aus EuGH, 03.07.1985 - 3/83
30 ZU DIESEM VORWURF IST ZUNÄCHST DARAUF ZU VERWEISEN , DASS SICH NACH STÄNDIGER RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES ( SIEHE UNTER ANDEREM DAS URTEIL VOM 30. NOVEMBER 1978 IN DER RECHTSSACHE 87/78 , WELDLING , SLG. 1978, 2457 ) DER UMFANG DER IN ARTIKEL 190 EWG-VERTRAG ANGEORDNETEN BEGRÜNDUNGSPFLICHT NACH DER NATUR DES JEWEILIGEN RECHTSAKTS RICHTET UND DASS SICH DIE BEGRÜNDUNG BEI EINER VERORDNUNG BZW.
- EuG, 12.12.2019 - T-527/16
Tàpias/ Rat - Öffentlicher Dienst - Am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Reform …
Rn. 133 Die Klägerin trägt vor, aus den Urteilen vom 3. Juli 1985, Abrias u. a./Kommission (3/83, EU:C:1985:283), sowie vom 22. Juni 1994, Rijnoudt und Hocken/Kommission (T-97/92 und T-111/92, EU:T:1994:69), gehe hervor, dass die Solidaritätsabgabe nach dem sogenannten Grundsatz der "Parallelität" nur erhoben werden dürfe, wenn das Verfahren zur Angleichung der Dienstbezüge, dessen Gegenstück sie darstelle, selbst anwendbar sei.Rn. 138 In diesem Zusammenhang ist zunächst zu bemerken, dass aus den Urteilen vom 3. Juli 1985, Abrias u. a./Kommission (3/83, EU:C:1985:283), sowie vom 22. Juni 1994, Rijnoudt und Hocken/Kommission (T-97/92 und T-111/92, EU:T:1994:69), auf die sich die Klägerin beruft, nicht hervorgeht, dass es einen Grundsatz des Unionsrechts gäbe, wonach die Solidaritätsabgabe nur erhoben werden darf, wenn das Verfahren zur Angleichung der Dienstbezüge selbst angewandt wird.
Rn. 139 In der Rechtssache, die zum Urteil vom 3. Juli 1985, Abrias u. a./Kommission (3/83, EU:C:1985:283), geführt hat, fochten die Kläger inzident die Rechtmäßigkeit der Verordnung Nr. 3821/81 an, mit der in Art. 66a des Statuts eine Krisenabgabe aufgenommen worden war.
Rn. 141 Aus den Urteilen vom 3. Juli 1985, Abrias u. a./Kommission (3/83, EU:C:1985:283), sowie vom 22. Juni 1994, Rijnoudt und Hocken/Kommission (T-97/92 und T-111/92, EU:T:1994:69), geht daher hervor, dass der Gesetzgeber in der Vergangenheit einen allgemeinen Ansatz gewählt hat, wonach die Erhebung einer besonderen Abgabe, die auf die Dienstbezüge der Beamten und der Bediensteten der Union erhoben wird, das Gegenstück der Anwendung eines Verfahrens darstellte, das es unter bestimmten festgelegten Umständen ermöglichte, die fraglichen Dienstbezüge unter Berücksichtigung etwaiger Erhöhungen der Gehälter im öffentlichen Dienst in den Mitgliedstaaten der Union anzugleichen.
Rn. 150 Sofern das Vorbringen der Klägerin so anzusehen ist, dass mit ihm die Rechtmäßigkeit von Art. 66a des Statuts, soweit dieser die Erhebung einer Solidaritätsabgabe ab dem 1. Januar 2014 vorsieht, in Frage gestellt werden soll, weil eine solche Erhebung gegen Art. 65 Abs. 4 des Statuts verstoße, der die Aussetzung der Anwendung der Methode zur Aktualisierung der Dienstbezüge vorsehe, genügt schließlich der Hinweis, dass die Rechtmäßigkeit einer durch die Einfügung einer neuen Bestimmung vorgenommenen Änderung des Statuts, wie der Gerichtshof und das Gericht in Bezug auf die Einführung einer besonderen Abgabe durch die Verordnung Nr. 3821/81 sowie die Einführung einer befristeten Abgabe durch die Verordnung Nr. 3831/91 jeweils bereits entschieden haben, nicht auf der Grundlage einer anderen Bestimmung des Statuts in Frage gestellt werden kann (Urteile vom 3. Juli 1985, Abrias u. a./Kommission, 3/83, EU:C:1985:283, Rn. 20, …sowie vom 22. Juni 1994, Rijnoudt und Hocken/Kommission, T-97/92 und T-111/92, EU:T:1994:69, Rn. 65).
- Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1989 - 193/87
Henri Maurissen und Union syndicale gegen Rechnungshof der Europäischen …
Meines Erachtens 1 - Urteil vorn 3. Juli 1985 in der Rechtssache 3/83, Slg. 1985, 1995.- Rechtssache 3/83, a. a. O-, Randnr. 10 (Hervorhebung durch den Verfasser).
- Rechtssache 3/83, a. a. O., Randnr. 21 (Hervorhebung durch den Verfasser).
- Rechtssache 3/83, a. a. O., Randnr. 26 (Hervorhebung durch den Verfasser).
- EuGH, 26.06.2012 - C-335/09
Polen / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des …
216 Handelt es sich um eine Verordnung, so kann sich die Begründung darauf beschränken, die Gesamtlage anzugeben, die zu ihrem Erlass geführt hat, und die allgemeinen Ziele zu bezeichnen, die sie erreichen will (Urteile des Gerichtshofs vom 3. Juli 1985, Abrias u. a./Kommission, 3/83, Slg. 1985, 1995, Randnr. 30, und vom 10. März 2005, Spanien/Rat, C-342/03, Slg. 2005, I-1975, Randnr. 55).
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1992 - 89/85
A. Ahlström Osakeyhtiö und andere gegen Kommission der Europäischen …
B. Urteil vom 3. Juli 1985 in der Rechtssache 3/73 (Abrias/Kommission, Slg. 1985, 1995). - EuGH, 10.09.2015 - C-687/13
Fliesen-Zentrum Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dumping - …
Rn. 77 Zudem kann sich die Begründung, wenn es sich um eine Verordnung handelt, darauf beschränken, die Gesamtlage anzugeben, die zu ihrem Erlass geführt hat, und die allgemeinen Ziele zu bezeichnen, die mit ihr erreicht werden sollen (Urteile Abrias u. a./Kommission, 3/83, EU:C:1985:283, Rn. 30, und Spanien/Rat, C-342/03, EU:C:2005:151, Rn. 55). - EuG, 10.06.2009 - T-257/04
Polen / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des …
Rn. 216 Handelt es sich um eine Verordnung, so kann sich die Begründung darauf beschränken, die Gesamtlage anzugeben, die zu ihrem Erlass geführt hat, und die allgemeinen Ziele zu bezeichnen, die sie erreichen will (Urteile des Gerichtshofs vom 3. Juli 1985, Abrias u. a./Kommission, 3/83, Slg. 1985, 1995, Randnr. 30, und vom 10. März 2005, Spanien/Rat, C-342/03, Slg. 2005, I-1975, Randnr. 55). - Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2002 - C-127/00
Hässle
28: - Z. B. Urteile vom 30. September 1982 in der Rechtssache 108/81 (Amylum, Slg. 1982, 3107), vom 3. Juli 1985 in der Rechtssache 3/83 (Abrias, Slg. 1985, 1995), vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache 350/88 (Société Française des biscuits Delacre SA/Kommission, Slg. 1990, I-395), vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-122/94 (Kommission/Rat, Slg. 1996, I-881) und vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-183/95 (Affish, Slg. 1997, I-4315). - Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-328/00
Weber
14: - Urteil vom 3. Juli 1985 in der Rechtssache 3/83 (Abrias/Kommission, Slg. 1985, 1995, Randnr. 30). - EuG, 12.03.1992 - T-84/91
Mireille Meskens gegen Europäisches Parlament. - Streithilfe.
9 Die gewerkschaftlichen Organisationen werden sehr weitgehend als Streithelfer in beamtenrechtlichen Streitigkeiten zugelassen, wenn der Ausgang des Rechtsstreits geeignet ist, ein Kollektivinteresse zu berühren (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1975 in der Rechtssache 72/74, Union Syndicale/Rat, Slg. 1975, 401, 410; Beschlüsse des Gerichtshofes vom 8. Dezember 1983 in der Rechtssache 3/83, Abrias u. a./Kommission; vom 21. März 1986 in der Rechtssache 233/87, Bonino/Kommission; vom 10. Februar 1988 in der Rechtssache 194/87, Union Syndicale/Rechnungshof, und vom 13. Dezember 1988 in der Rechtssache 148/88, Albani u. a./Kommission; Beschlüsse des Gerichts vom 8. Dezember 1989 in der Rechtssache T-48/89, Beltrante u. a./Rat; vom 13. Februar 1990 in der Rechtssache T-121/89, N.M.S./Kommission, und vom 28. Januar 1991 in der Rechtssache T-42/90, Bertelli/Kommission). - Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-558/10
Bourges-Maunoury und Heintz - Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der …
Ebenfalls auf der Grundlage von Art. 13 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen war u. a. die Verordnung (Euratom, EGKS, EWG) Nr. 3821/81 des Rates vom 15. Dezember 1981 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften (…ABl. L 386, S. 1) erlassen worden, mit der die besondere Krisenabgabe eingeführt wurde, um die es im Urteil vom 3. Juli 1985, Abrias u. a./Kommission (3/83, Slg. 1985, 1995), ging. - EuGöD, 23.01.2007 - F-43/05
Olivier Chassagne gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Statut und …
- EuG, 22.04.2015 - T-290/12
Polen / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Sektoren …
- EuGöD, 30.09.2010 - F-29/09
Lebedef und Jones / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge - …
- EuGöD, 25.09.2014 - F-101/13
Öffentlicher Dienst - Klage auf Aufhebung der ab 1. Juli 2013 wirksamen …
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 17.05.1984 - W 3/83 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 09.03.1983 - O (Baul) 6/81
- OLG Karlsruhe, 19.09.1983 - W 3/83
- OLG Karlsruhe, 17.05.1984 - W 3/83
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Rechtsprechung
| DH Mannheim, 17.05.1983 - 3/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 19.09.1983 - W 3/83 (Baul) |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 09.03.1983 - O (Baul) 6/81
- OLG Karlsruhe, 19.09.1983 - W 3/83 (Baul)
- OLG Karlsruhe, 17.05.1984 - W 3/83
Papierfundstellen
- AnwBl 1984, 202
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1985 - 3/83 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Roland Abrias und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Beamte - Besondere Krisenabgabe
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1985 - 3/83
- EuGH, 03.07.1985 - 3/83
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 06.10.1982 - 59/81
Kommission / Rat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1985 - 3/83
Es handelt sich hierbei um die dritte Regelung dieser Art; die beiden vorangegangenen wurden 1972 und 1976 erlassen und sind Ihnen wohlbekannt, da Sie sie insbesondere in den beiden Urteilen in den Rechtssachen 81/72 (Kommission/Rat, Slg. 1973, 575) und 59/81 (Kommission/Rat, Slg. 1982, 3329) geprüft haben.Sie haben diesen Grundsatz sowohl in Ihrem Urteil vom 26. Juni 1975 in der Rechtssache 70/74 (Kommission/Rat, Slg. 1975, 795) für das Angleichungsverfahren von 1972 als auch in Ihrem Urteil in der Rechtssache 59/81 (…a. a. O.) für das Verfahren von 1976 bestätigt.
Sie haben diese Änderungsbefugnis in Ihrem Urteil in der Rechtssache 59/81 in bezug auf die Anwendung des Verfahrens von 1976 durch den Rat implizit anerkannt.
- muß "sich mit seiner Politik bei der Angleichung der Dienstbezüge ... ,im Rahmen der Wirtschafte- und Sozialpolitik der Gemeinschaften' halten" und - darf "nicht, weil er andere Kriterien berücksichtigt, davon absehen ..., einem der in Artikel 65 Absatz 1 Unterabsatz 2 ausdrücklich genannten beiden Kriterien Rechnung zu tragen" (Urteil in der Rechtssache 59/81, Randnr. 22 der Entscheidungsgründe); bei diesen beiden Kriterien handelt es sich um etwaige Erhöhungen der Gehälter im öffentlichen Dienst und die Erfordernisse der Gewinnung von Personal.
Sie kann nicht ernsthaft kritisiert werden, da der Rat, wie Sie anerkannt haben, jederzeit andere Kriterien berücksichtigen kann als diejenigen, die ausdrücklich in Artikel 65 Absatz 1 Unterabsatz 2 Satz 2 aufgezählt sind, solange er nur auch die dort genannten Kriterien berücksichtigt (Urteil in der Rechtssache 59/81, a. a. O., Randnr. 22 der Entscheidungsgründe).
- EuGH, 05.06.1973 - 81/72
Kommission / Rat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1985 - 3/83
Es handelt sich hierbei um die dritte Regelung dieser Art; die beiden vorangegangenen wurden 1972 und 1976 erlassen und sind Ihnen wohlbekannt, da Sie sie insbesondere in den beiden Urteilen in den Rechtssachen 81/72 (Kommission/Rat, Slg. 1973, 575) und 59/81 (Kommission/Rat, Slg. 1982, 3329) geprüft haben.Sie haben diesen Grundsatz sowohl in Ihrem Urteil vom 26. Juni 1975 in der Rechtssache 70/74 (Kommission/Rat, Slg. 1975, 795) für das Angleichungsverfahren von 1972 als auch in Ihrem Urteil in der Rechtssache 59/81 (…a. a. O.) für das Verfahren von 1976 bestätigt.
- EuGH, 26.06.1975 - 70/74
Kommission / Rat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1985 - 3/83
Sie haben diesen Grundsatz sowohl in Ihrem Urteil vom 26. Juni 1975 in der Rechtssache 70/74 (Kommission/Rat, Slg. 1975, 795) für das Angleichungsverfahren von 1972 als auch in Ihrem Urteil in der Rechtssache 59/81 (…a. a. O.) für das Verfahren von 1976 bestätigt.Es handelt sich dabei nämlich um eine "in rechtmäßiger Ausübung der dem Rat in Artikel 65 eingeräumten Ermessensbefugnis" getroffenen Regelung (Urteil in der Rechtssache 70/74, Randnr. 21 der Entscheidungsgründe).
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