Rechtsprechung
| VG Schleswig, 20.02.2023 - 3 A 113/18 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Schleswig-Holstein
Art 3 Nr 10 EGV 7152007, Art 5 Abs 2 EGV 7152007, Art 5 Abs 2 S 2 Buchst a EGV 7152007, Art 47 EUGrRCh, § 42 Abs 2 Halbs 1 VwGO
Emissionen von Dieselfahrzeugen Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen (Thermofenster u.a.)
Kurzfassungen/Presse (15)
- lto.de (Kurzinformation)
VW-Thermofenster rechtswidrig: Millionen Dieselfahrzeugen droht Nachrüstung oder Stilllegung
- lto.de (Pressebericht, 24.02.2023)
Reaktionen auf Urteil zu illegalem VW-Thermofenster: Politik schweigt zum "Dieselskandal Reloaded"
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Freigabe des VW-Thermofensters rechtswidrig
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Erfolg für Deutsche Umwelthilfe - Mehrere VW-Modelle hätten nicht zugelassen werden dürfen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Software-Update im VW Abgasskandal ist rechtswidrig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Widerruf Typen-Genehmigung des VW Golf mit Skandalmotor EA 189
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abgasskandal - Software-Update von VW ist unzulässig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abgasskandal: Software-Update von VW rechtswidrig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Diesel-Abgasskandal beginnt von vorne
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abgasskandal: Stilllegung von Dieselfahrzeugen droht
- anwalt.de (Kurzinformation)
VW Golf 6 droht die Zwangsstilllegung - Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt (KBA) erfolgreich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abgasskandal: Software-Update zum VW-Diesel EA189 illegal / Genehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) aufgehoben
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abgasskandal - Thermofenster sind unzulässig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Dieselabgasskandal: Thermofenster sind illegale Abschalteinrichtungen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Klage des Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen das Kraftfahrt-Bundesamt weitgehend erfolgreich - VW-Thermofenster sind rechtwidrig
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 20.11.2019 - 3 A 113/18
- Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2022 - C-873/19
- EuGH, 08.11.2022 - C-873/19
- VG Schleswig, 20.02.2023 - 3 A 113/18
- OVG Schleswig-Holstein, 25.09.2025 - 4 LB 36/23
Papierfundstellen
- NVwZ 2023, 851
Wird zitiert von ... (136) Zitiert selbst (14)
- EuGH, 14.07.2022 - C-128/20
GSMB Invest - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) …
Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2023 - 3 A 113/18
Auch der EuGH geht in seiner Rechtsprechung davon aus, dass der Begriff auf die Verwendung des Fahrzeugs unter tatsächlichen Fahrbedingungen verweist, wie sie im Unionsgebiet üblich sind (EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 40; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18 -, Rn. 96, 101).Diese Testzyklen für die Emissionen der Fahrzeuge beruhen nicht auf Bedingungen des realen Verkehrs (EuGH, Urteil vom 14.7.2022 - C-128/20 -, Rn. 40).
Der EuGH hat bereits in verschiedenen Verfahren Entscheidungen zu Fahrzeugen der Beigeladenen getroffen, welche mit dem Aggregat EA189 Euro 5 ausgestattet sind (vgl. EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 14;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 20;… Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 31).
Nach seiner Rechtsprechung ist Art. 3 Nr. 10 und Art. 5 Abs. 1 der Verordnung dahin auszulegen, dass eine Einrichtung, die die Einhaltung der in dieser Verordnung vorgesehenen Emissionsgrenzwerte nur gewährleistet, wenn die Außentemperatur zwischen 15 und 33 Grad Celsius liegt und der Fahrbetrieb unterhalb von 1000 Höhenmetern erfolgt, eine "Abschalteinrichtung" im Sinne des Art. 3 Nr. 10 ist (EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 44;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 52, 85).
Auch der EuGH geht von diesem Zusammenhang aus (EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 31).
Der EuGH verweist insoweit in ständiger Rechtsprechung auf die gebotene Wahrung der praktischen Wirksamkeit des Unionsrechts, die Beachtung seiner Zielsetzung und das vorgegebene Regel-Ausnahme-Verhältnis (vgl. etwa EuGH…, Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18 -, Rn. 111, 112; Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 47;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 64;… Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 62;… Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 87).
Der Partikelfilter, der sich vor dem Auspuffrohr befindet, ermöglicht es seinerseits, die Luft zu filtern, um verschmutzende Feinstaubpartikel aufzufangen (EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 48, 49).
Eine Abschalteinrichtung, die etwa die Einhaltung der in dieser Verordnung vorgesehenen Emissionsgrenzwerte nur innerhalb eines Thermofensters gewährleistet, kann nicht allein deshalb unter die in dieser Bestimmung vorgesehene Ausnahme vom Verbot der Verwendung solcher Einrichtungen fallen, weil diese Einrichtung zur Schonung von Anbauteilen wie AGR-Ventil, AGR-Kühler und Dieselpartikelfilter beiträgt, es sei denn, es ist nachgewiesen, dass diese Einrichtung ausschließlich notwendig ist, um die durch eine Fehlfunktion eines dieser Bauteile verursachten unmittelbaren Risiken für den Motor in Form von Beschädigung oder Unfall zu vermeiden, Risiken, die so schwer wiegen, dass sie eine konkrete Gefahr beim Betrieb des mit dieser Einrichtung ausgestatteten Fahrzeugs darstellen (EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 62;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 74;… Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 73;… Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 89).
Die Bestimmung ist angesichts der Verwendung der Konjunktion "und" dahin auszulegen, dass die darin vorgesehenen Voraussetzungen kumulativ sind (EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 61;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 73;… Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 72;… Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 88).
Der EuGH führt entsprechend aus, dass eine Abschalteinrichtung nur dann "notwendig" im Sinne der Bestimmung ist, wenn zum Zeitpunkt der EG-Typgenehmigung dieser Einrichtung oder des mit ihr ausgestatteten Fahrzeugs keine andere technische Lösung unmittelbare Risiken für den Motor in Form von Beschädigung oder Unfall, die beim Fahren eines Fahrzeugs eine konkrete Gefahr hervorrufen, abwenden kann (Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 69;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 81;… Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 80;… Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 94).
(bb) Dem steht nicht entgegen, dass die EG-Typgenehmigung nach der Emissions-Grundverordnung nicht von der Verwendung einer bestimmten Technologie abhängig ist und in diesem Sinne von einem "technikneutralen Ansatz" gesprochen werden kann (vgl. Generalanwalt Rantos, Schlussanträge vom 23.09.2021 - C-128/20, C-134/20 und C-145/20 -, Rn. 129;… Schlussanträge vom 03.03.2022 - C-873/19 -, Rn. 82).
Wenn aber eine Abschalteinrichtung nach Art. 5 Abs. 2 Buchst. a) der Verordnung allein deshalb zugelassen würde, weil z.B. die Kosten für die Forschung hoch sind, die technische Ausrüstung teuer ist oder für den Nutzer häufigere und kostspieligere Wartungsarbeiten am Fahrzeug anfallen, würde dieses Ziel in Frage gestellt (EuGH…, Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 92 und 93; Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 67, 68;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 79, 80, …sowie Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 78, 79).
Für den Fall, dass es nicht möglich sein sollte, festzustellen, ob eine Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a) der Emissions-Grundverordnung notwendig ist, erinnert der Generalanwalt des EuGH zu Recht an die gebotene enge Auslegung (Generalanwalt Rantos, Schlussanträge vom 23.09.2021 - C-128/20, C-134-20, C-145-20 -, Rn. 127).
Der Gerichtshof folgt dem in seinen Entscheidungen, indem er betont, dass die Notwendigkeit "nachgewiesen" sein muss (EuGH, Urteil vom 14.7.2022 - C-128/20 -, Rn. 62, 70).
Ließe man nämlich zu, dass eine solche Abschalteinrichtung unter die in dieser Bestimmung vorgesehene Ausnahme fallen könnte, würde dies dazu führen, dass diese Ausnahme während des überwiegenden Teils eines Jahres unter den im Unionsgebiet herrschenden tatsächlichen Fahrbedingungen anwendbar wäre, so dass der in Art. 5 Abs. 2 der Verordnung aufgestellte Grundsatz des Verbots solcher Abschalteinrichtungen in der Praxis weniger häufig zur Anwendung kommen könnte als diese Ausnahme (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 64 und 65;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 76 und 77;… Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 75 und 76;… Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 90 und 91).
Der EuGH hat entschieden, dass feststehe, dass das Fahren auf Straßen über 1000 Höhenmetern im Unionsgebiet üblich ist und eine Einrichtung, die die Einhaltung der in dieser Verordnung vorgesehenen Emissionsgrenzwerte nur gewährleistet, wenn der Fahrbetrieb unterhalb von 1000 Höhenmetern erfolgt, eine "Abschalteinrichtung" im Sinne dieses Art. 3 Nr. 10 darstellt (EuGH, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 44, 68;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 52, 96; vgl. auch Generalanwalt Rantos, Schlussanträge vom 23.09.2021 - C-128/20, C-134/20 und C-145/20 -, Rn. 104).
- EuGH, 08.11.2022 - C-873/19
Anerkannte Umweltvereinigungen müssen eine EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge, die …
Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2023 - 3 A 113/18
Die Klage einer anerkannten Umweltvereinigung, welche einen Verstoß gegen umweltbezogene Bestimmungen durch eine vorgenommene Handlung oder begangene Unterlassung einer Behörde geltend macht hier: Anfechtungs- und Verpflichtungsklage wegen eines möglichen Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007 , ist nach § 42 Abs. 2 Hs. 1 VwGO i.V.m. Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens von Aarhus und Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zulässig (Anschluss an EuGH, 8. November 2022, C-873/19).(Rn.213).Der Gerichtshof der Europäischen Union (Große Kammer) hat mit Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 - entschieden.
In Fortschreibung dieser Rechtsprechung hat der Europäische Gerichtshof die durch das Gericht vorgelegte Frage dahingehend beantwortet, dass Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens von Aarhus in Verbindung mit Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen ist, dass es einer Umweltvereinigung, die nach nationalem Recht zur Einlegung von Rechtsbehelfen berechtigt ist, nicht verwehrt werden darf, eine Verwaltungsentscheidung, mit der eine EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge erteilt oder geändert wird, die möglicherweise gegen Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (nachfolgend: Emissions-Grundverordnung) verstößt, vor einem innerstaatlichen Gericht anzufechten (EuGH, Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -).
Umweltvereinigungen darf durch im innerstaatlichen Recht festgelegte Kriterien insbesondere nicht die Möglichkeit genommen werden, die Beachtung der aus dem Unionsumweltrecht hervorgegangenen Rechtsvorschriften überprüfen zu lassen, zumal solche Rechtsvorschriften in den meisten Fällen auf das allgemeine Interesse und nicht auf den alleinigen Schutz der Rechtsgüter Einzelner gerichtet sind und Aufgabe besagter Umweltorganisationen der Schutz des Allgemeininteresses ist (EuGH, Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, m.V.a. Urteil vom 08.03.2011 - C-240/09 - und Urteil vom 20.12.2017 - C-664/15 -).
Der EuGH stellt in seiner Rechtsprechung sogar einen begrifflichen Zusammenhang her, wenn er für das Vorliegen einer Abschalteinrichtung darauf verweist, dass eine Einrichtung "die Einhaltung der in dieser Verordnung vorgesehenen Emissionsgrenzwerte nur gewährleistet, wenn" der Fahrbetrieb unter bestimmten Bedingungen erfolgt (EuGH, Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 85 m.w.N.).
Der EuGH verweist insoweit in ständiger Rechtsprechung auf die gebotene Wahrung der praktischen Wirksamkeit des Unionsrechts, die Beachtung seiner Zielsetzung und das vorgegebene Regel-Ausnahme-Verhältnis (vgl. etwa EuGH…, Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18 -, Rn. 111, 112;… Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 47;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 64;… Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 62; Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 87).
Eine Abschalteinrichtung, die etwa die Einhaltung der in dieser Verordnung vorgesehenen Emissionsgrenzwerte nur innerhalb eines Thermofensters gewährleistet, kann nicht allein deshalb unter die in dieser Bestimmung vorgesehene Ausnahme vom Verbot der Verwendung solcher Einrichtungen fallen, weil diese Einrichtung zur Schonung von Anbauteilen wie AGR-Ventil, AGR-Kühler und Dieselpartikelfilter beiträgt, es sei denn, es ist nachgewiesen, dass diese Einrichtung ausschließlich notwendig ist, um die durch eine Fehlfunktion eines dieser Bauteile verursachten unmittelbaren Risiken für den Motor in Form von Beschädigung oder Unfall zu vermeiden, Risiken, die so schwer wiegen, dass sie eine konkrete Gefahr beim Betrieb des mit dieser Einrichtung ausgestatteten Fahrzeugs darstellen (EuGH…, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 62;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 74;… Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 73; Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 89).
Die Bestimmung ist angesichts der Verwendung der Konjunktion "und" dahin auszulegen, dass die darin vorgesehenen Voraussetzungen kumulativ sind (EuGH…, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 61;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 73;… Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 72; Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 88).
Der EuGH führt entsprechend aus, dass eine Abschalteinrichtung nur dann "notwendig" im Sinne der Bestimmung ist, wenn zum Zeitpunkt der EG-Typgenehmigung dieser Einrichtung oder des mit ihr ausgestatteten Fahrzeugs keine andere technische Lösung unmittelbare Risiken für den Motor in Form von Beschädigung oder Unfall, die beim Fahren eines Fahrzeugs eine konkrete Gefahr hervorrufen, abwenden kann (…Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 69;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 81;… Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 80; Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 94).
(bb) Dem steht nicht entgegen, dass die EG-Typgenehmigung nach der Emissions-Grundverordnung nicht von der Verwendung einer bestimmten Technologie abhängig ist und in diesem Sinne von einem "technikneutralen Ansatz" gesprochen werden kann (…vgl. Generalanwalt Rantos, Schlussanträge vom 23.09.2021 - C-128/20, C-134/20 und C-145/20 -, Rn. 129; Schlussanträge vom 03.03.2022 - C-873/19 -, Rn. 82).
Wenn aber eine Abschalteinrichtung nach Art. 5 Abs. 2 Buchst. a) der Verordnung allein deshalb zugelassen würde, weil z.B. die Kosten für die Forschung hoch sind, die technische Ausrüstung teuer ist oder für den Nutzer häufigere und kostspieligere Wartungsarbeiten am Fahrzeug anfallen, würde dieses Ziel in Frage gestellt (EuGH, Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 92 und 93;… Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 67, 68;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 79, 80, …sowie Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 78, 79).
Dies wird auch deutlich, wenn der EuGH davon spricht, unmittelbare Risiken für den Motor in Form von Beschädigung oder Unfall zu vermeiden, Risiken, die so schwer wiegen, dass sie eine konkrete Gefahr beim Betrieb des mit dieser Einrichtung ausgestatteten Fahrzeugs darstellen (EuGH, Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 89 m.w.N.).
Ließe man nämlich zu, dass eine solche Abschalteinrichtung unter die in dieser Bestimmung vorgesehene Ausnahme fallen könnte, würde dies dazu führen, dass diese Ausnahme während des überwiegenden Teils eines Jahres unter den im Unionsgebiet herrschenden tatsächlichen Fahrbedingungen anwendbar wäre, so dass der in Art. 5 Abs. 2 der Verordnung aufgestellte Grundsatz des Verbots solcher Abschalteinrichtungen in der Praxis weniger häufig zur Anwendung kommen könnte als diese Ausnahme (vgl. etwa EuGH…, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 64 und 65;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 76 und 77;… Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 75 und 76; Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 90 und 91).
In diesem Sinne ist Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens von Aarhus in Verbindung mit Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass es einer Umweltvereinigung, die nach nationalem Recht zur Einlegung von Rechtsbehelfen berechtigt ist, nicht verwehrt werden darf, eine Verwaltungsentscheidung, mit der eine EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge erteilt oder geändert wird, die möglicherweise gegen Art. 5 Abs. 2 der Emissions-Grundverordnung verstößt, vor einem innerstaatlichen Gericht anzufechten (EuGH, Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -).
- EuGH, 17.12.2020 - C-693/18
Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH
Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2023 - 3 A 113/18
Auch die in den Rechner zur Motorsteuerung integrierte oder auf ihn einwirkende Software stellt ein Konstruktionsteil in diesem Sinne dar, soweit sie auf die Funktion des Emissionskontrollsystems einwirkt und dessen Wirksamkeit verringert (EuGH, Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18 -, Rn. 68; vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 06.11.2019 - 5 MB 3/19 -, Rn. 11).Zu den Technologien und Strategien hierfür gehören sowohl solche, die die Menge der Schadstoffe nach ihrer Entstehung reduzieren, als auch solche, die bereits auf deren Entstehung Einfluss nehmen, um Emissionen zu verringern (EuGH, Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18 -, Rn. 90).
Dies sind einerseits Abgasnachbehandlungssysteme, zu denen Katalysatoren (etwa Oxidationskatalysator, NO x -Speicherkatalysator, SCR-System oder andere) und Partikelfilter gehören, und andererseits die Abgasrückführungssysteme, welche die Entstehung von Schadstoffen im Motor selbst verringern und insoweit als "motorinterne Strategie" bezeichnet werden können (EuGH, Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18 -, Rn. 70).
Auch der EuGH geht in seiner Rechtsprechung davon aus, dass der Begriff auf die Verwendung des Fahrzeugs unter tatsächlichen Fahrbedingungen verweist, wie sie im Unionsgebiet üblich sind (EuGH…, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 40; vgl. auch EuGH, Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18 -, Rn. 96, 101).
Der EuGH verweist insoweit in ständiger Rechtsprechung auf die gebotene Wahrung der praktischen Wirksamkeit des Unionsrechts, die Beachtung seiner Zielsetzung und das vorgegebene Regel-Ausnahme-Verhältnis (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18 -, Rn. 111, 112;… Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20 -, Rn. 47;… Urteil vom 14.07.2022 - C-134/20 -, Rn. 64;… Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20 -, Rn. 62;… Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 87).
Denn der Begriff des Unfalls bezeichnet im üblichen Sprachgebrauch ein unvorhergesehenes und plötzliches Ereignis, das Schäden oder Gefahren wie Verletzungen oder den Tod nach sich zieht und der Begriff der Beschädigung einen im Allgemeinen auf einer gewaltsamen oder plötzlichen Ursache beruhenden Schaden (EuGH, Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18 -, Rn. 108 f.).
Infolgedessen sind nur unmittelbare Beschädigungsrisiken, die zu einer konkreten Gefahr während des Betriebs des Fahrzeugs führen, geeignet, die Nutzung einer Abschalteinrichtung zu rechtfertigen (EuGH, Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18 -, Rn. 110 ff.).
Dieses Ergebnis stünde im Widerspruch sowohl zum Wortlaut als auch zum Geist der Emissions-Grundverordnung (Generalanwältin Sharpston, Schlussanträge vom 30.04.2020 - C-693/18 -, Rn. 135 ff.).
Der EuGH macht deutlich, dass nur unmittelbare Beschädigungsrisiken für den Motor, die zu einer konkreten Gefahr während des Betriebs des Fahrzeugs führen, geeignet sind, die Nutzung einer Abschalteinrichtung zu rechtfertigen (EuGH, Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18 -, Rn. 114).
- EuGH, 08.03.2011 - C-240/09
Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - …
Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2023 - 3 A 113/18
In Verbindung miteinander verpflichten diese Vorschriften jedoch die Mitgliedstaaten dazu, einen wirksamen gerichtlichen Schutz der durch das Recht der Union garantierten Rechte, insbesondere der Vorschriften des Umweltrechts, zu gewährleisten (vgl. bereits EuGH, Urteil vom 08.03.2011 - C-240/09 - Urteil vom 20.12.2017 - C-664/15 -).Der Gesetzgeber hat sich auch in Ansehung von Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens von Aarhus und der Rechtsprechung des Europäische Gerichtshofes (EuGH, Urteil vom 08.03.2011 - C-240/09 -) bewusst gegen eine Einbeziehung von Produktzulassungen, insbesondere auch in Bezug auf Kraftfahrzeuge, entschieden (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 13.12.2017 - 3 A 38/17 -, ZUR 2018, 239, sowie den Vorlagebeschluss vom 20.11.2019 - 3 A 113/18 -, jeweils m.w.N.).
Umweltvereinigungen darf durch im innerstaatlichen Recht festgelegte Kriterien insbesondere nicht die Möglichkeit genommen werden, die Beachtung der aus dem Unionsumweltrecht hervorgegangenen Rechtsvorschriften überprüfen zu lassen, zumal solche Rechtsvorschriften in den meisten Fällen auf das allgemeine Interesse und nicht auf den alleinigen Schutz der Rechtsgüter Einzelner gerichtet sind und Aufgabe besagter Umweltorganisationen der Schutz des Allgemeininteresses ist (EuGH, Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, m.V.a. Urteil vom 08.03.2011 - C-240/09 - und Urteil vom 20.12.2017 - C-664/15 -).
Nach der Rechtsprechung des EuGH sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, einen wirksamen gerichtlichen Schutz der durch das Recht der Union garantierten Rechte, insbesondere der Vorschriften des Umweltrechts, zu gewährleisten (vgl. bereits EuGH, Urteil vom 08.03.2011 - C-240/09 - Urteil vom 20.12.2017 - C-664/15 -).
- OVG Schleswig-Holstein, 06.11.2019 - 5 MB 3/19
Opel-Rückruf bestätigt
Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2023 - 3 A 113/18
Auch die in den Rechner zur Motorsteuerung integrierte oder auf ihn einwirkende Software stellt ein Konstruktionsteil in diesem Sinne dar, soweit sie auf die Funktion des Emissionskontrollsystems einwirkt und dessen Wirksamkeit verringert (EuGH…, Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18 -, Rn. 68; vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 06.11.2019 - 5 MB 3/19 -, Rn. 11).Den unbestimmten Rechtsbegriff des "normalen Fahrbetriebes" hat das Gericht bereits dahingehend ausgelegt, dass angesichts der Ziele der Verordnung hierunter nur diejenigen Bedingungen verstanden werden können, die im realen Straßenverkehr auf den Straßen in Europa anzutreffen sind (VG Schleswig, Beschluss vom 09.11.2018 - 3 B 127/18 - OVG Schleswig, Beschluss vom 06.11.2019 - 5 MB 3/19 -, Rn. 14).
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat bereits entschieden, dass jedenfalls Außentemperaturen von unter 17 °C, Umdrehungszahlen von 2.400 bzw. 2.900 U/min und ein Umgebungsluftdruck von unter 91, 5 kPa (ca. 850m Höhe über NN) zu den normalen Betriebsbedingungen im alltäglichen Fahrbetrieb zählen (OVG Schleswig, Beschluss vom 06.11.2019 - 5 MB 3/19 -).
Diesen Zusammenhang hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht wie folgt formuliert: Wenn die Verordnung davon ausgeht, dass ein Fahrzeug unter normalen Betriebsbedingungen der Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen entspricht (Art. 5 Abs. 1 der Emissions-Grundverordnung), ist dies so zu verstehen, dass das Fahrzeug in dem festgelegten Prüfverfahren (Art. 5 Abs. 3) die Grenzwerte einhält (Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 3 Satz 1) und keine unzulässige Einrichtung enthält, die die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems im normalen Fahrbetrieb (also außerhalb des Prüfverfahrens) mindert (Art. 5 Abs. 2) (OVG Schleswig, Beschluss vom 06.11.2019 - 5 MB 3/19 -).
- VG Schleswig, 09.11.2018 - 3 B 127/18
Eilantrag von Opel gegen Rückrufanordnung des KBA abgelehnt
Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2023 - 3 A 113/18
Den unbestimmten Rechtsbegriff des "normalen Fahrbetriebes" hat das Gericht bereits dahingehend ausgelegt, dass angesichts der Ziele der Verordnung hierunter nur diejenigen Bedingungen verstanden werden können, die im realen Straßenverkehr auf den Straßen in Europa anzutreffen sind (VG Schleswig, Beschluss vom 09.11.2018 - 3 B 127/18 - OVG Schleswig…, Beschluss vom 06.11.2019 - 5 MB 3/19 -, Rn. 14).Das Gericht hat in einem anderen Verfahren einen besonders krassen Anstieg der Stickoxidemissionen außerhalb des Prüfverfahrens bereits als Indiz für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung angenommen (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 09.11.2018 - 3 B 127/18 -, mit einer Einhaltung der Grenzwerte unter NEFZ-Prüfbedingungen bei einer Temperatur zwischen 20°C und 30°C und einer Erhöhung um den Faktor 5, 0 bzw. 6,5 bei einer Senkung auf 10 °C).
Wer keine vorschriftsmäßige Dieseltechnologie gestalten kann oder will, darf solche nicht auf den Markt bringen (VG Schleswig, Beschluss vom 09.11.2018 - 3 B 127/18 -).
Dies ist etwa dann der Fall, wenn sich Risiken durch eine andere Konzeption, Konstruktion oder Werkstoffwahl vermeiden lassen (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 09.11.2018 - 3 B 127/18 - vgl. auch die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, Abschalteinrichtungen in Personenkraftwagen, WD 7 - 3000 - 031/16, S. 13 f.; Führ, Gutachterliche Stellungnahme für den Deutschen Bundestag - 5. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode, WD 7 - 3000 - 031/16, S. 7 f., vgl. inzwischen Ziffer 2 b) der Anlage 3b der VO (EU) 2017/1151).
- EuGH, 20.12.2017 - C-664/15
Protect Natur-, Arten- und Landschaftschutz Umweltorganisation - Vorlage zur …
Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2023 - 3 A 113/18
In Verbindung miteinander verpflichten diese Vorschriften jedoch die Mitgliedstaaten dazu, einen wirksamen gerichtlichen Schutz der durch das Recht der Union garantierten Rechte, insbesondere der Vorschriften des Umweltrechts, zu gewährleisten (vgl. bereits EuGH, Urteil vom 08.03.2011 - C-240/09 - Urteil vom 20.12.2017 - C-664/15 -).Umweltvereinigungen darf durch im innerstaatlichen Recht festgelegte Kriterien insbesondere nicht die Möglichkeit genommen werden, die Beachtung der aus dem Unionsumweltrecht hervorgegangenen Rechtsvorschriften überprüfen zu lassen, zumal solche Rechtsvorschriften in den meisten Fällen auf das allgemeine Interesse und nicht auf den alleinigen Schutz der Rechtsgüter Einzelner gerichtet sind und Aufgabe besagter Umweltorganisationen der Schutz des Allgemeininteresses ist (EuGH, Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, m.V.a. Urteil vom 08.03.2011 - C-240/09 - und Urteil vom 20.12.2017 - C-664/15 -).
Nach der Rechtsprechung des EuGH sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, einen wirksamen gerichtlichen Schutz der durch das Recht der Union garantierten Rechte, insbesondere der Vorschriften des Umweltrechts, zu gewährleisten (vgl. bereits EuGH, Urteil vom 08.03.2011 - C-240/09 - Urteil vom 20.12.2017 - C-664/15 -).
- VG Schleswig, 13.12.2017 - 3 A 59/17
Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen Typengenehmigungen für Dieselfahrzeuge
Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2023 - 3 A 113/18
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat diese Klage abgewiesen (VG Schleswig, Urteil vom 13.12.2017 - 3 A 59/17 -).Soweit die Behörde aber Kenntnis von einer Abschalteinrichtung hat, fälschlicherweise von einer zulässigen Ausnahme von dem grundsätzlichen Verbot ausgeht und diese ausdrücklich mitgenehmigt, liegt eine zwar wirksame, aber rechtswidrige Typgenehmigung vor (vgl. hierzu das Verfahren der Beteiligten zum Rückruf-Bescheid vom 15.10.2015, VG Schleswig, Urteil vom 13.12.2017 - 3 A 59/17 -).
Denn die Genehmigung legalisiert den Gegenstand nur insoweit, als er beantragt worden ist und insoweit eine positive Entscheidung der Behörde darüber vorliegt (vgl. hierzu aus dem Verfahren der Beteiligten zum Rückruf-Bescheid vom 15.10.2015, VG Schleswig, Urteil vom 13.12.2017 - 3 A 59/17 -).
- BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 190/19
Zum sog. Dieselskandal: Ersatzlieferung eines erheblich höherwertigen …
Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2023 - 3 A 113/18
Das Gericht teilt insoweit nicht die Auffassung des Bundesgerichtshofes, dass maßgeblicher Regelungsgegenstand der sog. Freigabe-Bescheide ausschließlich die Freigabe des Software-Updates zur Entfernung der Prüfstanderkennung mit Umschaltlogik sei und es sich bei weiteren Ausführungen, wonach vorhandene Abschalteinrichtungen zulässig seien, lediglich um Begründungselemente handle, die von dem Regelungsinhalt und damit der Tatbestandswirkung des Verwaltungsakts selbst nicht erfasst würden (vgl. etwa BGH, Urteil vom 08.12.2021 - VIII ZR 190/19 -, Rn. 81 m.w.N.). - EuG, 13.12.2018 - T-339/16
Das Gericht der Europäischen Union gibt den Klagen der Städte Paris, Brüssel und …
Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2023 - 3 A 113/18
Ebenso die Frage, ob bei jeder auch nur geringfügigen Erhöhung der Emissionen unter tatsächlichen Fahrbedingungen eine Abschalteinrichtung anzunehmen wäre oder eine gewisse Diskrepanz der Werte - ähnlich einem Übereinstimmungsfaktor (vgl. hierzu EuG, Urteil vom 13.12.2018 - T-339/16 u.a. -, Rn. 109) etwa in Höhe von 1, 5 zumindest bei bereits länger im Verkehr befindlichen Fahrzeugen - akzeptiert werden könnte. - BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06
Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen
- BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94
Insolvenzsicherungsträger - Betriebliche Altersversorgung - Beitragsrechnung - …
- VG Schleswig, 13.12.2017 - 3 A 38/17
Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen Typengenehmigungen für Dieselfahrzeuge
- VerfGH Saarland, 13.05.2020 - 14/19
- VG Schleswig, 17.01.2024 - 3 A 332/20
Klage des Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen das Kraftfahrt-Bundesamt erfolgreich
Hierzu hat die Beigeladene zu 1) in einem früheren Verfahren, auf welches sich die Beteiligten beziehen ( VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 64 ), erläutert:.Das Gericht verweist auf die früheren Ausführungen zu Fahrzeugtypen des Clusters 5 ( VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 75 ff.).
Diese Fahrzeugtypen waren bereits Gegenstand einer früheren Entscheidung des Gerichts ( VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris).
Rn. 244 In den Clustern 4 und 11 erfolgte die vollständige Deaktivierung der Abgasrückführung zudem - auch nach dem Update 2020 - bereits bei vergleichsweise hohen Temperaturen von -4 °C bzw. -5 °C. Das Emissionskontrollsystem in den Fahrzeugen dieser Cluster sei damit auch nach der Verbesserung immer noch schlechter als das des Clusters 5, das bereits Gegenstand des früheren Verfahrens zum Aktenzeichen 3 A 113/18 gewesen sei.
Dies habe eine von der Beklagten im Verfahren 3 A 113/18 vorgestellte Messreihe der Beklagten bei +12 °C, +10 °C und +8 °C an einem Repräsentanten des Clusters 5 gezeigt.
Rn. 396 Die Freigabe-Bescheide entfalten insoweit die Wirkung einer modifizierten Typgenehmigung ( VG Schleswig, Vorlagebeschluss vom 20.11.2019 - 3 A 113/18 -).
Rn. 403 In Fortschreibung dieser Rechtsprechung hat der Europäische Gerichtshof die durch das Gericht vorgelegte Frage ( VG Schleswig, Beschluss vom 20.11.2019 - 3 A 113/18 -, juris) dahingehend beantwortet, dass Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens von Aarhus in Verbindung mit Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen ist, dass es einer Umweltvereinigung, die nach nationalem Recht zur Einlegung von Rechtsbehelfen berechtigt ist, nicht verwehrt werden darf, eine Verwaltungsentscheidung, mit der eine EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge erteilt oder geändert wird, die möglicherweise gegen Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (nachfolgend: Emissions-Grundverordnung) verstößt, vor einem innerstaatlichen Gericht anzufechten (EuGH, Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -).
Der Gesetzgeber hat sich auch in Ansehung von Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens von Aarhus und der Rechtsprechung des Europäische Gerichtshofes (EuGH, Urteil vom 08.03.2011 - C-240/09 -) bewusst gegen eine Einbeziehung von Produktzulassungen, insbesondere auch in Bezug auf Kraftfahrzeuge, entschieden (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 13.12.2017 - 3 A 38/17 -, ZUR 2018, 239 ; Vorlagebeschluss vom 20.11.2019 - 3 A 113/18 -, juris, jeweils m.w.N.).
Die Behörde kann daher auch mit Mitteln des Ordnungsrechts gegen den Hersteller vorgehen und die erforderlichen Maßnahmen treffen, um die Übereinstimmung der Produktion - ab dem ersten Fahrzeug - mit dem genehmigten Typen wiederherzustellen (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 13.12.2017 - 3 A 59/17 -, juris; Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 201 f., 229 ff.;… Urteil vom 23.05.2023 - 3 A 3/20 -, juris Rn. 213 ff.).
Rn. 455 (aa) Den unbestimmten Rechtsbegriff des "normalen Fahrbetriebes" hat das Gericht bereits dahingehend ausgelegt, dass angesichts der Ziele der Verordnung hierunter nur diejenigen Bedingungen verstanden werden können, die im realen Straßenverkehr auf den Straßen in Europa anzutreffen sind ( VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 250 ; Beschluss vom 09.11.2018 - 3 B 127/18 - OVG Schleswig…, Beschluss vom 06.11.2019 - 5 MB 3/19 -, Rn. 14 ).
Rn. 470 Das Verwaltungsgericht hat in einem vorangegangenen Verfahren betreffend einzelne Fahrzeugtypen der Beigeladenen zu 1) aus dem Cluster 5 mit EA189 Motoren sowie in dem Verfahren eines weiteren Hersteller entschieden: Zu den Temperatur-Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, gehören jedenfalls Umgebungstemperaturen zwischen -15 °C und +40 °C, da solche Temperaturen zu den im Unionsgebiet üblichen tatsächlichen Fahrbedingungen gehören ( VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 274 ;… Urteil vom 23.05.2023 - 3 A 3/20 -, juris Rn. 251 , vgl. letztere Entscheidung auch zum "Thermofenster" eines SCR-Katalysators).
Rn. 474 Das Gericht teilt außerdem die Auffassung des EuGH, dass auch die Nutzung von Fahrzeugen in Höhen von über 1.000 m Höhenmetern zu den im Unionsgebiet üblichen Bedingungen gehört ( VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 403 ;… Urteil vom 23.05.2023 - 3 A 3/20 -, juris Rn. 255 ).
Rn. 494 Zu den Temperatur-Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, gehören jedenfalls Umgebungstemperaturen zwischen -15 °C und +40 °C, da solche Temperaturen zu den im Unionsgebiet üblichen tatsächlichen Fahrbedingungen gehören ( VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 274 ;… Urteil vom 23.05.2023 - 3 A 3/20 -, juris Rn. 251 ).
Dies zeigen die dargestellten "AGR-Rampen" der Cluster 4 und 11. Wegen eines Beispiels eines (hier allerdings nicht streitgegenständlichen) Fahrzeugtypen aus dem Clusters 5 Motor 2, 01 TDI Euro 5 der 1. Generation kann auf die Angaben der Beigeladenen zu 1) aus einem früheren Verfahren verwiesen werden ( VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 75, 281).
In dem Freigabe-Vermerk für das Cluster 5 heißt es ebenfalls, dass bei Straßenmessungen im Bereich niedriger Temperaturen eine "Maskierung" der Ergebnisse durch das von dem Ministerium so bezeichnete Thermofenster festzustellen sei (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 292 ).
Rn. 510 Die Beklagte führt aber aus, dass in Vorbereitung des Verfahren 3 A 113/18 mit einem Fahrzeug aus dem Cluster 5 weitere Messungen mit der neuen Software durchgeführt worden seien.
Rn. 512 Das Gericht kann zusätzlich auf die Ergebnisse einer weiteren Messung an einem Fahrzeug aus dem Cluster 5 mit der neuen Software verweisen, zu welcher die Beklagte in dem früheren Verfahren ausgeführt hat ( VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 292 ).
Wer keine vorschriftsmäßige Dieseltechnologie gestalten kann oder will, darf solche nicht auf den Markt bringen (VG Schleswig, Beschluss vom 09.11.2018 - 3 B 127/18 - Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 - Urteil vom 23.05.2023 - 3 A 3/20 -, jeweils juris).
Rn. 609 Die Beklagte hat im Verfahren 3 A 113/18 auf Nachfrage des Gerichts unter Darlegung der von ihr für verschiedene Herstellern typgenehmigten Emissionsminderungstechnologien ausgeführt, dass die Einführungs- bzw. Genehmigungsdaten für Niederdruck-Abgasrückführung, SCR-Katalysator und NOx-Speicherkatalysator allesamt erst in bzw. nach 2012 lägen.
Rn. 612 Das Gericht hat in dem Verfahren 3 A 113/18 bereits festgestellt, dass sowohl die Technik der Niederdruck-Abgasrückführung als auch die Technik zur Abgasnachbehandlung durch NOx-Speicherkatalysatoren und SCR-Katalysatoren im Zeitpunkt der hier streitgegenständlichen Typgenehmigungen bereits verfügbar war (ausführlich hierzu VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 376 ff.).
Gezeigt wird neben der früheren Verwendung von NOx-Speicherkatalysatoren und SCR-Katalysator in den USA auch die Verwendung eines Niederdruck-Abgasrückführungssystems, welches das Abgas erst hinter dem Dieselpartikelfilter entnimmt und so weniger Partikelmasse in den Verbrennungskreislauf rückführt (Präsentation Untersuchungskommission "…" vom 06.10.2015, Folie 3, Anlage A14; vgl. die Abbildung in VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 23 ).
Rn. 615 Nicht feststellbar war hier aber, dass die von der Beigeladenen beschriebenen Risiken für die streitgegenständlichen Fahrzeugtypen, welche zur Reduktion von Stickoxiden ausschließlich ein Hochdruck-Abgasrückführungssystem ohne Abgasnachbehandlung verwenden, durch die Verwendung der damals bereits verfügbaren Niederdruck-Abgasrückführung oder Abgasnachbehandlung hätten vermieden werden können (vgl. hierzu VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 376 ff.).
Die Beigeladene zu 1) hat hierzu in einem früheren Verfahren (vgl. insgesamt VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 64 ) erläutert, dass die Software der Motorsteuerung für jeden möglichen Betriebszustand, einen Sollwert bezüglich der für die Verbrennung erforderlichen Frischluftmasse enthalte, aus dem sich als Differenz zur Gesamtfüllung des Hubraumes des Motors eine bestimme Menge rückführbarer Abgase und damit eine rechnerische AGR-Rate ergebe.
Rn. 663 Wegen der Funktionen für den Fall einer Über/Unterspannung am Motorsteuergerät, der sog. Anti-Kauder-Funktion sowie der Funktion zur temporären Abschaltung des Abgasrückführungssystems bei hoher Momentenanforderung der Nebenaggregate im Bereich niedriger Drehzahlen, verweist das Gericht auf seine früheren Ausführungen ( VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 419 ff.).
Der Freigabe-Bescheid entfaltete damit die Wirkung einer modifizierten Typgenehmigung ( VG Schleswig, Vorlagebeschluss vom 20.11.2019 - 3 A 113/18 -, juris).
Der Kläger hat hierzu in einem früheren Verfahren ( VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 142 ) ausgeführt, dass er nicht verkenne, dass die Beigeladenen und wohl auch die Beklagte geltend machten, eine vollständige Entfernung der Abschalteinrichtung im relevanten Temperaturbereich bis -15 °C berge sicherheitsrelevanten Risiken, weil infolge einer behaupteten Versottung und/oder Verlackung von Komponenten der AGR, Motorausfälle oder -brände jederzeit "plötzlich" auftreten könnten.
- VG Schleswig, 23.05.2023 - 3 A 3/20
Anordnung der Ausstattung von Opel-Fahrzeugen mit Dieselmotoren (Euro 6b) mit …
Anlass und Grund für ein Nachsteuern bestehe auch aufgrund der Erwägungen der Kammer in den Urteilsgründen des Verfahrens einer anderen Herstellerin ( VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris).Im Falle bereits im Verkehr befindlicher Fahrzeuge kann die Behörde durch den Erlass nachträglicher Nebenbestimmungen in den Bestand der von ihr erteilten Typgenehmigung eingreifen, um den von der Typgenehmigung ausgehenden und über die Übereinstimmungsbescheinigung vermittelten Rechtsschein einer Vorschriftsmäßigkeit zu beseitigen (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 13.12.2017 - 3 A 59/17 - Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 201 f., 229 ff.).
Auch die in den Rechner zur Motorsteuerung integrierte oder auf ihn einwirkende Software stellt ein Konstruktionsteil in diesem Sinne dar, soweit sie auf die Funktion des Emissionskontrollsystems einwirkt und dessen Wirksamkeit verringert (EuGH…, Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18 -, Rn. 68; vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 06.11.2019 - 5 MB 3/19 -, Rn. 11 ; VG Schleswig, Beschluss vom 09.11.2018 - 3 B 127/18 - Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 245).
Dies sind einerseits Abgasnachbehandlungssysteme, zu denen Katalysatoren (etwa Oxidationskatalysator, NOx-Speicherkatalysator, SCR-System oder andere) und Partikelfilter gehören, und andererseits die Abgasrückführungssysteme, welche die Entstehung von Schadstoffen im Motor selbst verringern und insoweit als "motorinterne Strategie" bezeichnet werden können (EuGH…, Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18 -, Rn. 70, 90; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 246 ff.).
Das Gericht hält es bei einer solchen Gesamtbetrachtung für denkbar, dass es bei einer optimalen Kombination von Abgasrückführung und Abgasnachbehandlung nicht zu einer Verringerung der Wirkung des Emissionskontrollsystems insgesamt kommt und in diesem Fall bereits begrifflich das Vorliegen einer Abschalteinrichtung nicht festzustellen wäre ( VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 248 ).
Rn. 237 (aa) Den unbestimmten Rechtsbegriff des "normalen Fahrbetriebes" hat das Gericht bereits dahingehend ausgelegt, dass angesichts der Ziele der Verordnung hierunter nur diejenigen Bedingungen verstanden werden können, die im realen Straßenverkehr auf den Straßen in Europa anzutreffen sind ( VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 250 ; Beschluss vom 09.11.2018 - 3 B 127/18 - OVG Schleswig…, Beschluss vom 06.11.2019 - 5 MB 3/19 -, Rn. 14 ).
Rn. 251 Das Verwaltungsgericht hat in einem weiteren Verfahren entschieden, dass zu den Temperatur-Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, jedenfalls Umgebungstemperaturen zwischen -15 °C und +40 °C gehören, da solche Temperaturen zu den im Unionsgebiet üblichen tatsächlichen Fahrbedingungen zählen ( VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 274 ).
Soweit dem Gericht bekannt, existieren sogar mehrere asphaltierte Straßen auf Alpenpässen in einer Höhe über 2.000 m über NN ( VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 403 ).
Dass die Reduktion der Stickoxide mittels einer Abgasrückführung in der Weise erfolgt, dass Einfluss auf die motorische Verbrennung genommen wird, macht diese nicht zum Teil des Motors (zu diesem Begriff und der Abgrenzung vgl. VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 297 ff. sowie 375).
Da die Abgasrückführung als "motorinterne Strategie" Einfluss auf die Verbrennung im Motor hat, ist grundsätzlich eine Abstimmung der AGR-Rate erforderlich und nicht zu beanstanden, solange sie angemessen erfolgt (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 416 ff.).
Zu den Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, gehören jedenfalls Umgebungstemperaturen zwischen -15 °C und +40 °C, welche in den verschiedenen Teilen Europas regelmäßig vorkommen ( VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 274 ).
Je höher die AGR-Rate, desto geringer die Menge der Roh-Emissionen von Stickoxiden nach dem (erneuten) Verbrennungsprozess (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 286 m.w.N.).
Die Verschmutzung und der Verschleiß des Motors sowie anderer Bauteile als Folge der normalen Verwendung des Fahrzeuges fallen nicht unter die Ausnahme ( VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 296 ff.).
Erfasst werden nur unmittelbare Beschädigungsrisiken für den Motor, die zu einer konkreten Gefahr während des Betriebs des Fahrzeugs führen können ( VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 309 ff.).
Voraussetzung ist nach dem Wortlaut der Vorschrift, dass die Einrichtung zu diesem Zweck "notwendig ist" ( VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 315 ff.).
Rn. 383 (d) Nach der Rechtsprechung des EuGH ergibt sich mit Blick auf die praktische Wirksamkeit und Zielsetzung der Verordnung sowie das in Art. 5 Abs. 2 der Emissions-Grundverordnung geregelte Regel-Ausnahme-Verhältnis eine ungeschriebene Rückausnahme (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 332 ff.).
Die Verschmutzung und der Verschleiß des Motors sowie anderer Bauteile als Folge der normalen Verwendung des Fahrzeuges fallen nicht unter die Ausnahme (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 296 ff.).
In den 2000er Jahren war bereits bekannt, dass es insbesondere bei niedrigen Temperaturen der Roh-Emissionen des Motors und des Kühlwassers verstärkt zu Belagbildungsprozessen kommt (vgl. insgesamt etwa Koch/Beidl/Rottengruber, Wissenschaftliche Analyse zum Einsatz temperaturabhängiger Emissionsregelungen von Dieselmotoren, Berlin 2020; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 341 m.w.N.).
Rn. 407 Im Hinblick auf die von der Klägerin hier angesprochene unkontrollierte Regeneration des Dieselpartikelfilters ist dem Gericht aus einem anderen Verfahren bereits eine Kausalkette mit mehreren Schritten bekannt, welche - unter bestimmten Umständen und jeweils nach einer worst-case-Betrachtung - die Möglichkeit aufzeigen soll, dass es zu einer Beschädigung oder einem Unfall des gesamten Fahrzeuges und damit auch zu einem Schaden des Motors kommen könne (vgl. insgesamt VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 348 ff.).
Die Wahrscheinlichkeit, dass der beschriebene sicherheitsrelevante Motorschaden auftritt, ohne dass Funktionsstörungen vorher einen Werkstattbesuch erforderten oder im Rahmen der regemäßigen und sachgerechten Wartung auffallen, ist als gering zu bewerten, so dass diese Risiken jedenfalls nicht so schwer wiegen, dass sie eine konkrete Gefahr beim Betrieb des mit dieser Einrichtung ausgestatteten Fahrzeugs darstellen (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 357 ff. m.w.N.).
Ein Austausch der von Verlackung und Versottung betroffenen oder defekten Teile wäre möglich (…vgl. Koch/Beidl/Rottengruber, Wissenschaftliche Analyse zum Einsatz temperaturabhängiger Emissionsregelungen von Dieselmotoren, Berlin 2020, S. 40 ff.; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 362 ff. m.w.N.).
Dem Gericht ist bekannt, dass Hersteller diese Technik ab 2008 in den USA und nach Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes ab ca. 2013/2014 auch in Deutschland eingesetzt haben (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 370 ff.).
Dabei konnte bislang offen bleiben, ob dieser von dem EuGH beschriebene Fall bereits dann vorliegt, wenn eine Abschalteinrichtung während des überwiegenden Teils eines Jahres unter den in einem bestimmten Teil des Unionsgebiet herrschenden tatsächlichen Fahrbedingungen die Wirksamkeit von Emissionskontrollsystemen verringert oder aber erst dann vorliegt, wenn dies bezogen auf die den überwiegenden Teil eines Jahres im gesamten Unionsgebiet herrschenden tatsächlichen Fahrbedingungen der Fall ist (ausführlich: VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 390 ff.).
Rn. 489 Diese Schreiben zur Freigabe einer freiwilligen Umrüstung sind anders zu bewerten als die Freigabe-Bescheide der Beklagten in den Verwaltungsverfahren wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen durch andere Hersteller (vgl. etwa VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris).
Gemessen an den von dem Gericht in früheren Entscheidungen ausgeführten Maßstäben (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, nicht rechtskräftig; Berufung bei dem OVG Schleswig - 5 LB 4/2 -, noch anhängig) könnte Anlass für die Beklagte bestehen, weitergehende Maßnahmen zur (vollständigen) Gewährleistung der Vorschriftsmäßigkeit der Fahrzeuge der streitgegenständlichen Fahrzeugtypen zu treffen.
- OLG Stuttgart, 28.03.2024 - 24 MK 1/21
Bindungswirkung eines Rückrufbescheides des Kraftfahrt-Bundesamtes im Hinblick …
Rn. 174 Die normalen Umweltbedingungen umfassen Umgebungstemperaturen von -15°C bis +40°C (…vgl. Senatsurteile vom 19.10.2023 - 24 U 103/22, juris Rn. 31;… vom 30.11.2023 - 24 U 153/21 , juris Rn. 81 ;… vom 11.01.2024 - 24 U 241/22 , juris Rn. 7 ; OLG Frankfurt…, Urteil vom 29.11.2023 - 19 U 185/22, juris Rn. 14; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 267, 274; OLG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 08.12.2023 - 1 U 105/20, juris Rn. 91: zweistellige Minusgrade - etwa in Skandinavien - und Temperaturen um 40 °C - etwa in Südeuropa) sowie Fahrten zumindest unterhalb einer Meereshöhe von 1.950 Metern.Denn zu diesen zählen die Testbedingungen des NEFZ nicht (vgl. EuGH…, Urteil vom 14.7.2022 - C-128/20, juris Rn. 40; Urteile des VG Schleswig-Holstein vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 - juris Rn. 253 …und vom 23.05.2023 - 3 A 3/20 - juris Rn. 239).
Rn. 246 Da Abschalteinrichtungen nach der Grundverordnung gemäß Art. 5 Abs. 2 Satz 1 Verordnung (EG) Nr. 715/2007 grundsätzlich unzulässig sind und nur unter den Voraussetzungen nach Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 715/2007 ausnahmsweise zulässig sind, sind zum einen die Voraussetzungen dieser Ausnahmetatbestände eng auszulegen (EuGH…, Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20, juris Rn. 61; EuGH…, Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18, juris Rn. 111, 112) und zum anderen ist dieser Ausnahmenkatalog abschließend (VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 234).
Rn. 249 (1) Der Ausnahmetatbestand des Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a Verordnung (EG) Nr. 715/2007 setzt kumulativ (vgl. EuGH…, Urteil vom 21.03.2023 - C-100/21, juris Rn. 62; VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 310) voraus, dass eine Notwendigkeit der Einrichtung zum Schutz des Motors vor Beschädigung oder Unfall besteht und dass dies zum sicheren Betrieb des Fahrzeugs erforderlich ist.
Rn. 259 Der Ausnahmetatbestand des Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VO (EG) Nr. 715/2007 setzt - wie bereits dargelegt - kumulativ (vgl. EuGH…, Urteil vom 21.03.2023 - C-100/21, Rn. 62; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 310) voraus, dass eine Notwendigkeit der Einrichtung zum Schutz des Motors vor Beschädigung oder Unfall besteht und dass dies zum sicheren Betrieb des Fahrzeugs erforderlich ist.
Rn. 260 Zudem darf zur Erreichung dieser Ziele zum Zeitpunkt der EG-Typgenehmigung dieser Einrichtung oder des mit ihr ausgestatteten Fahrzeugs keine andere technische Lösung zur Verfügung gestanden haben (vgl. dazu EuGH…, Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20, Rn. 80; EuGH…, Urteil vom 14.07.2022, C-134/20, Rn. 81; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 317, 370, 373).
Rn. 265 (3) Soweit die Musterbeklagte vorliegend Verschleiß- und Verschmutzungserscheinungen in nicht zum Motor gehörenden Bauteilen behauptet, aus denen sich erst im Laufe einer Kausalkette eine Gefahr für den Motor und den sicheren Fahrzeugbetrieb ergeben soll, vermag dies eine andere Beurteilung nicht zu rechtfertigen (ebenso: VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 344).
Eine Abschalteinrichtung, die letztlich vor vorhersehbaren Folgen schützen soll, die dem ganz gewöhnlichen Betrieb des Fahrzeugs und der normalen Funktionsweise des Dieselmotors mit Abgasrückführungssystem - ohne Abschalteinrichtung - inhärent sind, ist nicht durch Art. 5 Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VO (EG) Nr. 715/2007 gerechtfertigt (ebenso etwa: VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 342ff; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 03.11.2023 - 8 U 104/21 , juris Rn. 41 ff; OLG Köln…, Urteil vom 21.12.2023 - 10 U 61/21, juris Rn. 52;… so auch Senatsurteil vom 29.02.2024 - 24 U 1424/22 , juris Rn. 117 ).
- OVG Schleswig-Holstein, 25.09.2025 - 4 LB 36/23
Volkswagen verwendet unzulässige Abschalteinrichtungen
Rn. 2 Der Senat nimmt zur Darstellung des Sach- und Streitstands zunächst auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichts vom 20. Februar 2023 (Az. 3 A 113/18) in seiner mit Beschluss vom 8. Juni 2023 korrigierten Form Bezug und macht sich die Feststellungen des Verwaltungsgerichts in vollem Umfang zu eigen, § 130b Satz 1 VwGO.Rn. 14 das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 20. Februar 2023 (Az. 3 A 113/18) aufzuheben und die Klage abzuweisen, soweit ihr stattgegeben wurde.
Rn. 27 das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 20. Februar 2023 (Az. 3 A 113/18) aufzuheben und die Klage abzuweisen, soweit ihr stattgegeben wurde.
- OLG Stuttgart, 29.02.2024 - 24 U 1424/22
Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzforderung für einen Mercedes-Benz B 200 CDI …
Danach rechnet der Außentemperaturbereich von -15°C bis +40°C, wie der Senat wiederholt entschieden hat, zu den normalen Betriebsbedingungen im Sinn von Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 715/2007 (…vgl. Senatsurteile vom 19.10.2023 - 24 U 103/22, juris Rn. 31;… vom 09.11.2023 - 24 U 14/21 , juris Rn. 79 vom 11.01.2024 - 24 U 241/22 , juris Rn. 7 ; OLG Frankfurt…, Urteil vom 29.11.2023 - 19 U 185/22, juris Rn. 14; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 267, 274; OLG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 08.12.2023 - 1 U 105/20, juris Rn. 91: zweistellige Minusgrade - etwa in Skandinavien - und Temperaturen um 40 °C - etwa in Südeuropa).Rn. 45 (a) Der Ausnahmetatbestand des Art. 5 Abs. 2 Satz 2 lit. a VO (EG) Nr. 715/2007 setzt kumulativ (vgl. EuGH…, Urteil vom 21.03.2023 - C-100/21, juris Rn. 62; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 310) voraus, dass eine Notwendigkeit der Einrichtung zum Schutz des Motors vor Beschädigung oder Unfall besteht und dass dies zum sicheren Betrieb des Fahrzeugs erforderlich ist.
Die bloße Verschmutzung und ein Verschleiß des Motors können daher nicht als "Beschädigung" oder "Unfall" in diesem Sinn angesehen werden, da sie im Prinzip vorhersehbar und der normalen Funktionsweise des Fahrzeugs inhärent sind (…EuGH aaO Rn. 65; EuGH…, Urteil vom 17.12.2020, C-693/18, juris Rn. 110; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 302).
AGR-Ventil, AGR-Kühler und Dieselpartikelfilter sind z.B. vom Motor im Sinn dieses Ausnahmetatbestandes getrennte Bauteile (vgl. EuGH…, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20, juris Rn. 63; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 300).
Hierzu hat er das Fahrzeug nach Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 715/2007 entsprechend auszurüsten (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 232).
Rn. 113 Der Ausnahmetatbestand des Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VO (EG) Nr. 715/2007 setzt - wie bereits dargelegt - kumulativ (vgl. EuGH…, Urteil vom 21.03.2023 - C-100/21, Rn. 62; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 310) voraus, dass eine Notwendigkeit der Einrichtung zum Schutz des Motors vor Beschädigung oder Unfall besteht und dass dies zum sicheren Betrieb des Fahrzeugs erforderlich ist.
Zudem darf zur Erreichung dieser Ziele zum Zeitpunkt der EG-Typgenehmigung dieser Einrichtung oder des mit ihr ausgestatteten Fahrzeugs keine andere technische Lösung zur Verfügung gestanden haben (vgl. dazu EuGH…, Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20, Rn. 80; EuGH…, Urteil vom 14.07.2022, C-134/20, Rn. 81; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 317, 370, 373).
Sofern die AGR während der Warmlaufphase in Abhängigkeit zur Ladelufttemperatur gesteuert wird, wäre zudem die Darstellung der Reduzierung in Bezug zur Umgebungslufttemperatur erforderlich gewesen, d.h. bei welchem Betriebsstand welche Ladelufttemperatur welcher Außentemperatur entspricht (vgl. dazu ua VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, Rn. 76).
Soweit die Beklagte Verschleiß- und Verschmutzungserscheinungen in nicht zum Motor gehörenden Bauteilen behauptet, aus denen sich erst im Laufe einer Kausalkette eine Gefahr für den Motor und den sicheren Fahrzeugbetrieb ergeben soll, vermag dies eine andere Beurteilung offensichtlich nicht zu rechtfertigen (ebenso: VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 344).
Danach kann eine Abschalteinrichtung, die - wie von der Beklagten angeführt - letztlich vor vorhersehbaren Folgen schützen soll, die dem ganz gewöhnlichen Betrieb des Fahrzeugs und der normalen Funktionsweise des Dieselmotors mit Abgasrückführungssystem - ohne Abschalteinrichtung - inhärent sind, namentlich vor der Bildung von Partikelbrocken durch Kondensatablagerungen und dem Einlagern nicht verbranntem Kraftstoffes, nicht durch Art. 5 Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VO (EG) Nr. 715/2007 gerechtfertigt werden (ebenso etwa: VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 342ff; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 03.11.2023 - 8 U 104/21 , juris Rn. 41 ff; OLG Köln…, Urteil vom 21.12.2023 - 10 U 61/21, juris Rn. 52).
Rn. 118 (cc) Zudem hat die Beklagte die Notwendigkeit der Reduzierung der AGR zur Vermeidung eines DOC-Brandes und einer Kolben-Ventil-Kollision auch deshalb nicht ausreichend dargelegt, weil sie nicht darlegt, dass zum Zeitpunkt der EG-Typgenehmigung dieser Einrichtung oder des mit ihr ausgestatteten Fahrzeugs andere technische Lösungen zur Erreichung dieser Ziele nicht vorhanden gewesen waren (vgl. dazu EuGH…, Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20, Rn. 80; EuGH…, Urteil vom 14.07.2022, C-134/20, Rn. 81; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 317, 370, 373).
Dafür ist auch nichts ersichtlich (vgl. zur Thematik etwa: VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 363ff; OLG Celle…, Urteil vom 20.12.2023 - 7 U 1742/19, juris Rn. 84f).
- OLG Stuttgart, 22.02.2024 - 24 U 254/21
Haftung eines Fahrzeugherstellers auf Schadenersatz bei Einbau unzulässiger …
Danach rechnet der Außentemperaturbereich von -15°C bis +40°C, wie der Senat wiederholt entschieden hat, zu den normalen Betriebsbedingungen im Sinn von Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 715/2007 (…vgl. Senatsurteile vom 19.10.2023 - 24 U 103/22, juris Rn. 31;… vom 09.11.2023 - 24 U 14/21 , juris Rn. 79 ;… vom 11.01.2024 - 24 U 241/22 , juris Rn. 7 ; OLG Frankfurt…, Urteil vom 29.11.2023 - 19 U 185/22, juris Rn. 14; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 267, 274; OLG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 08.12.2023 - 1 U 105/20, juris Rn. 91: zweistellige Minusgrade - etwa in Skandinavien - und Temperaturen um 40 °C - etwa in Südeuropa).Rn. 79 (a) Der Ausnahmetatbestand des Art. 5 Abs. 2 Satz 2 lit. a VO (EG) Nr. 715/2007 setzt kumulativ (vgl. EuGH…, Urteil vom 21.03.2023 - C-100/21, juris Rn. 62; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 310) voraus, dass eine Notwendigkeit der Einrichtung zum Schutz des Motors vor Beschädigung oder Unfall besteht und dass dies zum sicheren Betrieb des Fahrzeugs erforderlich ist.
Die bloße Verschmutzung und ein Verschleiß des Motors können daher nicht als "Beschädigung" oder "Unfall" in diesem Sinn angesehen werden, da sie im Prinzip vorhersehbar und der normalen Funktionsweise des Fahrzeugs inhärent sind (…EuGH aaO Rn. 65; EuGH…, Urteil vom 17.12.2020, C-693/18, juris Rn. 110; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 302).
AGR-Ventil, AGR-Kühler und Dieselpartikelfilter sind z.B. vom Motor im Sinn dieses Ausnahmetatbestandes getrennte Bauteile (vgl. EuGH…, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20, juris Rn. 63; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 300).
Hierzu hat er das Fahrzeug nach Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 715/2007 entsprechend auszurüsten (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 232).
Rn. 143 Der Ausnahmetatbestand des Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VO (EG) Nr. 715/2007 setzt - wie bereits dargelegt - kumulativ (vgl. EuGH…, Urteil vom 21.03.2023 - C-100/21, Rn. 62; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 310) voraus, dass eine Notwendigkeit der Einrichtung zum Schutz des Motors vor Beschädigung oder Unfall besteht und dass dies zum sicheren Betrieb des Fahrzeugs erforderlich ist.
Zudem darf zur Erreichung dieser Ziele zum Zeitpunkt der EG-Typgenehmigung dieser Einrichtung oder des mit ihr ausgestatteten Fahrzeugs keine andere technische Lösung zur Verfügung gestanden haben (vgl. dazu EuGH…, Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20, Rn. 80; EuGH…, Urteil vom 14.07.2022, C-134/20, Rn. 81; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 317, 370, 373).
Sofern die AGR während der Warmlaufphase in Abhängigkeit zur Ladelufttemperatur gesteuert wird, wäre zudem die Darstellung der Reduzierung in Bezug zur Umgebungslufttemperatur erforderlich gewesen, d.h. bei welchem Betriebsstand welche Ladelufttemperatur welcher Außentemperatur entspricht (vgl. dazu ua VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, Rn. 76).
Soweit die Beklagte Verschleiß- und Verschmutzungserscheinungen in nicht zum Motor gehörenden Bauteilen behauptet, aus denen sich erst im Laufe einer Kausalkette eine Gefahr für den Motor und den sicheren Fahrzeugbetrieb ergeben soll, vermag dies eine andere Beurteilung offensichtlich nicht zu rechtfertigen (ebenso: VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 344).
Danach kann eine Abschalteinrichtung, die - wie hier von der Beklagten angeführt - letztlich vor vorhersehbaren Folgen schützen soll, die dem ganz gewöhnlichen Betrieb des Fahrzeugs und der normalen Funktionsweise des Dieselmotors mit Abgasrückführungssystem - ohne Abschalteinrichtung - inhärent sind, namentlich vor der Bildung von Partikelbrocken durch Kondensatablagerungen und dem Einlagern nicht verbranntem Kraftstoffes, nicht durch Art. 5 Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VO (EG) Nr. 715/2007 gerechtfertigt werden (ebenso etwa: VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 342ff; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 03.11.2023 - 8 U 104/21 , juris Rn. 41 ff; OLG Köln…, Urteil vom 21.12.2023 - 10 U 61/21, juris Rn. 52).
Rn. 148 (cc) Zudem hat die Beklagte die Notwendigkeit der Reduzierung der AGR zur Vermeidung eines DOC-Brandes und einer Kolben-Ventil-Kollision auch deshalb nicht ausreichend dargelegt, weil sie nicht darlegt, dass zum Zeitpunkt der EG-Typgenehmigung dieser Einrichtung oder des mit ihr ausgestatteten Fahrzeugs andere technische Lösungen zur Erreichung dieser Ziele nicht vorhanden gewesen waren (vgl. dazu EuGH…, Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20, Rn. 80; EuGH…, Urteil vom 14.07.2022, C-134/20, Rn. 81; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 317, 370, 373).
Dafür ist auch nichts ersichtlich (vgl. zur Thematik etwa: VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 363ff; OLG Celle…, Urteil vom 20.12.2023 - 7 U 1742/19, juris Rn. 84f).
- OLG Stuttgart, 04.07.2024 - 24 U 2868/22
Bemessung des Differenzschadensersatzes in Dieselskandal-Fällen
Danach rechnet der Außentemperaturbereich von -15°C bis +40°C, wie der Senat wiederholt entschieden hat, zu den normalen Betriebsbedingungen im Sinne von Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 715/2007 (…vgl. Senatsurteile vom 19.10.2023 - 24 U 103/22, juris Rn. 31;… vom 30.11.2023 - 24 U 153/21 , juris Rn. 81 ;… vom 11.01.2024 - 24 U 241/22 , juris Rn. 7 ; OLG Frankfurt…, Urteil vom 29.11.2023 - 19 U 185/22, juris Rn. 14; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 267, 274; OLG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 08.12.2023 - 1 U 105/20, juris Rn. 91: zweistellige Minusgrade - etwa in Skandinavien - und Temperaturen um 40 °C - etwa in Südeuropa).Rn. 82 (a) Der Ausnahmetatbestand des Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VO (EG) Nr. 715/2007 setzt kumulativ (vgl. EuGH…, Urteil vom 21.03.2023 - C-100/21, Rn. 62; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 310) voraus, dass eine Notwendigkeit [3] der Einrichtung zum Schutz des Motors [2] vor Beschädigung oder Unfall besteht und dass dies zum sicheren Betrieb des Fahrzeugs erforderlich ist [1].
Die bloße Verschmutzung und ein Verschleiß des Motors können daher nicht als "Beschädigung" oder "Unfall" in diesem Sinne angesehen werden, da sie im Prinzip vorhersehbar und der normalen Funktionsweise des Fahrzeugs inhärent sind (EuGH…, Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20, Rn. 65; EuGH…, Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18, Rn. 110; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 302).
AGR-Ventil, AGR-Kühler und Dieselpartikelfilter sind z.B. vom Motor im Sinne dieses Ausnahmetatbestandes getrennte Bauteile (vgl. EuGH…, Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20, Rn. 63; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 300).
Hierzu hat er das Fahrzeug nach Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 715/2007 entsprechend auszurüsten (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 232).
Rn. 168 Der Ausnahmetatbestand des Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VO (EG) Nr. 715/2007 setzt - wie bereits dargelegt - kumulativ (vgl. EuGH…, Urteil vom 21.03.2023 - C-100/21, Rn. 62; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 310) voraus, dass eine Notwendigkeit der Einrichtung zum Schutz des Motors vor Beschädigung oder Unfall besteht und dass dies zum sicheren Betrieb des Fahrzeugs erforderlich ist.
Zudem darf zur Erreichung dieser Ziele zum Zeitpunkt der EG-Typgenehmigung dieser Einrichtung oder des mit ihr ausgestatteten Fahrzeugs keine andere technische Lösung zur Verfügung gestanden haben (vgl. dazu EuGH…, Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20, Rn. 80; EuGH…, Urteil vom 14.07.2022, C-134/20, Rn. 81; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 317, 370, 373).
Sofern die AGR während der Warmlaufphase in Abhängigkeit zur Ladelufttemperatur gesteuert wird, wäre zudem die Darstellung der Reduzierung in Bezug zur Umgebungslufttemperatur erforderlich gewesen, d.h. bei welchem Betriebsstand welche Ladelufttemperatur welcher Außentemperatur entspricht (vgl. dazu ua VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, Rn. 76).
Soweit die Beklagte vorliegend Verschleiß- und Verschmutzungserscheinungen in nicht zum Motor gehörenden Bauteilen behauptet, aus denen sich erst im Laufe einer Kausalkette eine Gefahr für den Motor und den sicheren Fahrzeugbetrieb ergeben soll, vermag dies eine andere Beurteilung offensichtlich nicht zu rechtfertigen (ebenso: VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 344).
Danach kann eine Abschalteinrichtung, die - wie von der Beklagten angeführt - letztlich vor vorhersehbaren Folgen schützen soll, die dem ganz gewöhnlichen Betrieb des Fahrzeugs und der normalen Funktionsweise des Dieselmotors mit Abgasrückführungssystem - ohne Abschalteinrichtung - inhärent sind, namentlich vor der Bildung von Partikelbrocken durch Kondensatablagerungen und dem Einlagern nicht verbranntem Kraftstoffes, nicht durch Art. 5 Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VO (EG) Nr. 715/2007 gerechtfertigt werden (ebenso etwa: VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 342ff; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 03.11.2023 - 8 U 104/21 , juris Rn. 41 ff; OLG Köln…, Urteil vom 21.12.2023 - 10 U 61/21, juris Rn. 52).
Rn. 173 (3) Zudem hat die Beklagte die Notwendigkeit der Reduzierung der AGR zur Vermeidung eines DOC-Brandes und einer Kolben-Ventil-Kollision auch deshalb nicht ausreichend dargelegt, weil sich aus ihrem Vortrag nicht ergibt, dass zum Zeitpunkt der EG-Typgenehmigung dieser Einrichtung oder des mit ihr ausgestatteten Fahrzeugs andere technische Lösungen zur Erreichung dieser Ziele nicht vorhanden gewesen waren (vgl. dazu EuGH…, Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20, Rn. 80; EuGH…, Urteil vom 14.07.2022, C-134/20, Rn. 81; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 317, 370, 373).
Dafür ist auch nichts ersichtlich (vgl. zur Thematik etwa: VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 363ff; OLG Celle…, Urteil vom 20.12.2023 - 7 U 1742/19, juris Rn. 84f).
- OLG Stuttgart, 10.04.2025 - 24 U 2116/22
Software-Update und Vorteilsausgleichung bei unzulässigen Abschalteinrichtungen …
Danach rechnet der Außentemperaturbereich von -15°C bis +40°C, wie der Senat wiederholt entschieden hat, zu den normalen Betriebsbedingungen im Sinn von Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 715/2007 (…vgl. Senatsurteile vom 19.10.2023 - 24 U 103/22, juris Rn. 31;… vom 09.11.2023 - 24 U 14/21 , juris Rn. 79 ;… vom 11.01.2024 - 24 U 241/22 , juris Rn. 7 ; OLG Frankfurt…, Urteil vom 29.11.2023 - 19 U 185/22, juris Rn. 14; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 267, 274; OLG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 08.12.2023 - 1 U 105/20, juris Rn. 91: zweistellige Minusgrade - etwa in Skandinavien - und Temperaturen um 40°C - etwa in Südeuropa).Rn. 11 (a) Der Ausnahmetatbestand des Art. 5 Abs. 2 Satz 2 lit. a VO (EG) Nr. 715/2007 setzt kumulativ (vgl. EuGH…, Urteil vom 21.03.2023 - C-100/21, juris Rn. 62; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 310) voraus, dass eine Notwendigkeit der Einrichtung zum Schutz des Motors vor Beschädigung oder Unfall besteht und dass dies zum sicheren Betrieb des Fahrzeugs erforderlich ist.
Die bloße Verschmutzung und ein Verschleiß des Motors können daher nicht als "Beschädigung" oder "Unfall" in diesem Sinn angesehen werden, da sie im Prinzip vorhersehbar und der normalen Funktionsweise des Fahrzeugs inhärent sind (…EuGH a.a.O. Rn. 65; EuGH…, Urteil vom 17.12.2020, C-693/18, juris Rn. 110; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 302).
AGR-Ventil, AGR-Kühler und Dieselpartikelfilter sind z.B. vom Motor im Sinn dieses Ausnahmetatbestandes getrennte Bauteile (vgl. EuGH…, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20, juris Rn. 63; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 300).
Hierzu hat er das Fahrzeug nach Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 715/2007 entsprechend auszurüsten (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 232).
Ob die Klagepartei damit überhaupt das weitere Vorliegen unzulässiger Abschalteinrichtungen vorgetragen hat - wogegen mit Blick auf die Drehzahlabhängigkeit grundsätzliche Bedenken (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris 411ff, 416) und mit Blick auf die Luftdruckabhängigkeit auf das Vorliegen normaler Betriebsbedingungen bezogene Bedenken bestehen könnten - bedarf im Streitfall ebenso wenig einer Entscheidung wie die Frage, ob die Klagepartei das Nichtvorhandensein von Abschalteinrichtungen nach dem Software-Update global mit Nichtwissen bestreiten durfte (vgl. BGH…, Urteil vom 08.12.2021 - VIII ZR 190/19, juris Rn. 64).
Rn. 63 Der Ausnahmetatbestand des Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VO (EG) Nr. 715/2007 setzt - wie bereits dargelegt - kumulativ (vgl. EuGH…, Urteil vom 21.03.2023 - C-100/21, Rn. 62; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 310) voraus, dass eine Notwendigkeit der Einrichtung zum Schutz des Motors vor Beschädigung oder Unfall besteht und dass dies zum sicheren Betrieb des Fahrzeugs erforderlich ist.
Zudem darf zur Erreichung dieser Ziele zum Zeitpunkt der EG-Typgenehmigung dieser Einrichtung oder des mit ihr ausgestatteten Fahrzeugs keine andere technische Lösung zur Verfügung gestanden haben (vgl. dazu EuGH…, Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20, Rn. 80; EuGH…, Urteil vom 14.07.2022, C-134/20, Rn. 81; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 317, 370, 373).
Sofern die AGR während der Warmlaufphase in Abhängigkeit zur Ladelufttemperatur gesteuert wird, wäre zudem die Darstellung der Reduzierung in Bezug zur Umgebungslufttemperatur erforderlich gewesen, d.h. bei welchem Betriebsstand welche Ladelufttemperatur welcher Außentemperatur entspricht (vgl. dazu ua VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, Rn. 76).
Soweit die Beklagte Verschleiß- und Verschmutzungserscheinungen in nicht zum Motor gehörenden Bauteilen behauptet, aus denen sich erst im Laufe einer Kausalkette eine Gefahr für den Motor und den sicheren Fahrzeugbetrieb ergeben soll, vermag dies eine andere Beurteilung offensichtlich nicht zu rechtfertigen (ebenso: VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 344).
Danach kann eine Abschalteinrichtung, die - wie von der Beklagten angeführt - letztlich vor vorhersehbaren Folgen schützen soll, die dem ganz gewöhnlichen Betrieb des Fahrzeugs und der normalen Funktionsweise des Dieselmotors mit Abgasrückführungssystem - ohne Abschalteinrichtung - inhärent sind, namentlich vor der Bildung von Partikelbrocken durch Kondensatablagerungen und dem Einlagern nicht verbranntem Kraftstoffes, nicht durch Art. 5 Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VO (EG) Nr. 715/2007 gerechtfertigt werden (ebenso etwa: VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 342ff; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 03.11.2023 - 8 U 104/21 , juris Rn. 41 ff; OLG Köln…, Urteil vom 21.12.2023 - 10 U 61/21, juris Rn. 52).
Rn. 68 [3] Zudem hat die Beklagte die Notwendigkeit der Reduzierung der AGR zur Vermeidung eines DOC-Brandes und einer Kolben-Ventil-Kollision auch deshalb nicht ausreichend dargelegt, weil sie nicht darlegt, dass zum Zeitpunkt der EG-Typgenehmigung dieser Einrichtung oder des mit ihr ausgestatteten Fahrzeugs andere technische Lösungen zur Erreichung dieser Ziele nicht vorhanden gewesen waren (vgl. dazu EuGH…, Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20, Rn. 80; EuGH…, Urteil vom 14.07.2022, C-134/20, Rn. 81; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 317, 370, 373).
Dafür ist auch nichts ersichtlich (vgl. zur Thematik etwa: VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 363ff; OLG Celle…, Urteil vom 20.12.2023 - 7 U 1742/19, juris Rn. 84f).
- OLG Stuttgart, 26.06.2025 - 24 U 2116/22
Diesel; Präklusion; Software-Update; Darlegungslast
Danach rechnet der Außentemperaturbereich von -15°C bis +40°C, wie der Senat wiederholt entschieden hat, zu den normalen Betriebsbedingungen im Sinn von Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 715/2007 (…vgl. Senatsurteile vom 19.10.2023 - 24 U 103/22, juris Rn. 31;… vom 09.11.2023 - 24 U 14/21, juris Rn. 79;… vom 11.01.2024 - 24 U 241/22, juris Rn. 7; OLG Frankfurt…, Urteil vom 29.11.2023 - 19 U 185/22, juris Rn. 14; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 267, 274; OLG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 08.12.2023 - 1 U 105/20, juris Rn. 91: zweistellige Minusgrade - etwa in Skandinavien - und Temperaturen um 40°C - etwa in Südeuropa).(a) Der Ausnahmetatbestand des Art. 5 Abs. 2 Satz 2 lit. a VO (EG) Nr. 715/2007 setzt kumulativ (vgl. EuGH…, Urteil vom 21.03.2023 - C-100/21, juris Rn. 62; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 310) voraus, dass eine Notwendigkeit der Einrichtung zum Schutz des Motors vor Beschädigung oder Unfall besteht und dass dies zum sicheren Betrieb des Fahrzeugs erforderlich ist.
Die bloße Verschmutzung und ein Verschleiß des Motors können daher nicht als "Beschädigung" oder "Unfall" in diesem Sinn angesehen werden, da sie im Prinzip vorhersehbar und der normalen Funktionsweise des Fahrzeugs inhärent sind (…EuGH aaO Rn. 65; EuGH…, Urteil vom 17.12.2020, C-693/18, juris Rn. 110; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 302).
AGR-Ventil, AGR-Kühler und Dieselpartikelfilter sind z.B. vom Motor im Sinn dieses Ausnahmetatbestandes getrennte Bauteile (vgl. EuGH…, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20, juris Rn. 63; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 300).
Hierzu hat er das Fahrzeug nach Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 715/2007 entsprechend auszurüsten (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 232).
Ob die Klagepartei damit überhaupt das weitere Vorliegen unzulässiger Abschalteinrichtungen vorgetragen hat - wogegen mit Blick auf die Drehzahlabhängigkeit grundsätzliche Bedenken (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris 411ff, 416) und mit Blick auf die Luftdruckabhängigkeit auf das Vorliegen normaler Betriebsbedingungen bezogene Bedenken bestehen könnten - bedarf im Streitfall ebenso wenig einer Entscheidung wie die Frage, ob die Klagepartei das Nichtvorhandensein von Abschalteinrichtungen nach dem Software-Update global mit Nichtwissen bestreiten durfte (vgl. BGH…, Urteil vom 08.12.2021 - VIII ZR 190/19, juris Rn. 64).
Der Ausnahmetatbestand des Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VO (EG) Nr. 715/2007 setzt - wie bereits dargelegt - kumulativ (vgl. EuGH…, Urteil vom 21.03.2023 - C-100/21, Rn. 62; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 310) voraus, dass eine Notwendigkeit der Einrichtung zum Schutz des Motors vor Beschädigung oder Unfall besteht und dass dies zum sicheren Betrieb des Fahrzeugs erforderlich ist.
Zudem darf zur Erreichung dieser Ziele zum Zeitpunkt der EG-Typgenehmigung dieser Einrichtung oder des mit ihr ausgestatteten Fahrzeugs keine andere technische Lösung zur Verfügung gestanden haben (vgl. dazu EuGH…, Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20, Rn. 80; EuGH…, Urteil vom 14.07.2022, C-134/20, Rn. 81; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 317, 370, 373).
Sofern die AGR während der Warmlaufphase in Abhängigkeit zur Ladelufttemperatur gesteuert wird, wäre zudem die Darstellung der Reduzierung in Bezug zur Umgebungslufttemperatur erforderlich gewesen, d.h. bei welchem Betriebsstand welche Ladelufttemperatur welcher Außentemperatur entspricht (vgl. dazu ua VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, Rn. 76).
Soweit die Beklagte Verschleiß- und Verschmutzungserscheinungen in nicht zum Motor gehörenden Bauteilen behauptet, aus denen sich erst im Laufe einer Kausalkette eine Gefahr für den Motor und den sicheren Fahrzeugbetrieb ergeben soll, vermag dies eine andere Beurteilung offensichtlich nicht zu rechtfertigen (ebenso: VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 344).
Danach kann eine Abschalteinrichtung, die - wie von der Beklagten angeführt - letztlich vor vorhersehbaren Folgen schützen soll, die dem ganz gewöhnlichen Betrieb des Fahrzeugs und der normalen Funktionsweise des Dieselmotors mit Abgasrückführungssystem - ohne Abschalteinrichtung - inhärent sind, namentlich vor der Bildung von Partikelbrocken durch Kondensatablagerungen und dem Einlagern nicht verbranntem Kraftstoffes, nicht durch Art. 5 Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VO (EG) Nr. 715/2007 gerechtfertigt werden (ebenso etwa: VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 342ff; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 03.11.2023 - 8 U 104/21, juris Rn. 41ff; OLG Köln…, Urteil vom 21.12.2023 - 10 U 61/21, juris Rn. 52).
[3] Zudem hat die Beklagte die Notwendigkeit der Reduzierung der AGR zur Vermeidung eines DOC-Brandes und einer Kolben-Ventil-Kollision auch deshalb nicht ausreichend dargelegt, weil sie nicht darlegt, dass zum Zeitpunkt der EG-Typgenehmigung dieser Einrichtung oder des mit ihr ausgestatteten Fahrzeugs andere technische Lösungen zur Erreichung dieser Ziele nicht vorhanden gewesen waren (vgl. dazu EuGH…, Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20, Rn. 80; EuGH…, Urteil vom 14.07.2022, C-134/20, Rn. 81; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 317, 370, 373).
Dafür ist auch nichts ersichtlich (vgl. zur Thematik etwa: VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 363ff; OLG Celle…, Urteil vom 20.12.2023 - 7 U 1742/19, juris Rn. 84f).
- OLG Stuttgart, 24.04.2025 - 24 U 1566/22
Dieselfall: Darlegung der Voraussetzungen einer vorsätzlichen sittenwidrigen …
Danach rechnet der Außentemperaturbereich von -15°C bis +40°C, wie der Senat wiederholt entschieden hat, zu den normalen Betriebsbedingungen im Sinn von Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 715/2007 (…vgl. Senatsurteile vom 19.10.2023 - 24 U 103/22, juris Rn. 31;… vom 09.11.2023 - 24 U 14/21 , juris Rn. 79 ;… vom 11.01.2024 - 24 U 241/22 , juris Rn. 7 ; OLG Frankfurt…, Urteil vom 29.11.2023 - 19 U 185/22, juris Rn. 14; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 267, 274; OLG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 08.12.2023 - 1 U 105/20, juris Rn. 91: zweistellige Minusgrade - etwa in Skandinavien - und Temperaturen um 40°C - etwa in Südeuropa).Rn. 56 (a) Der Ausnahmetatbestand des Art. 5 Abs. 2 Satz 2 lit. a VO (EG) Nr. 715/2007 setzt kumulativ (vgl. EuGH…, Urteil vom 21.03.2023 - C-100/21, juris Rn. 62; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 310) voraus, dass eine Notwendigkeit der Einrichtung zum Schutz des Motors vor Beschädigung oder Unfall besteht und dass dies zum sicheren Betrieb des Fahrzeugs erforderlich ist.
Die bloße Verschmutzung und ein Verschleiß des Motors können daher nicht als "Beschädigung" oder "Unfall" in diesem Sinn angesehen werden, da sie im Prinzip vorhersehbar und der normalen Funktionsweise des Fahrzeugs inhärent sind (…EuGH aaO Rn. 65; EuGH…, Urteil vom 17.12.2020, C-693/18, juris Rn. 110; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 302).
AGR-Ventil, AGR-Kühler und Dieselpartikelfilter sind z.B. vom Motor im Sinn dieses Ausnahmetatbestandes getrennte Bauteile (vgl. EuGH…, Urteil vom 14.07.2022 - C-128/20, juris Rn. 63; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 300).
Hierzu hat er das Fahrzeug nach Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 715/2007 entsprechend auszurüsten (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 232).
Rn. 131 Der Ausnahmetatbestand des Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VO (EG) Nr. 715/2007 setzt - wie bereits dargelegt - kumulativ (vgl. EuGH…, Urteil vom 21.03.2023 - C-100/21, Rn. 62; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 310) voraus, dass eine Notwendigkeit der Einrichtung zum Schutz des Motors vor Beschädigung oder Unfall besteht und dass dies zum sicheren Betrieb des Fahrzeugs erforderlich ist.
Zudem darf zur Erreichung dieser Ziele zum Zeitpunkt der EG-Typgenehmigung dieser Einrichtung oder des mit ihr ausgestatteten Fahrzeugs keine andere technische Lösung zur Verfügung gestanden haben (vgl. dazu EuGH…, Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20, Rn. 80; EuGH…, Urteil vom 14.07.2022, C-134/20, Rn. 81; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 317, 370, 373).
Sofern die AGR während der Warmlaufphase in Abhängigkeit zur Ladelufttemperatur gesteuert wird, wäre zudem die Darstellung der Reduzierung in Bezug zur Umgebungslufttemperatur erforderlich gewesen, d.h. bei welchem Betriebsstand welche Ladelufttemperatur welcher Außentemperatur entspricht (vgl. dazu ua VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, Rn. 76).
Soweit die Beklagte Verschleiß- und Verschmutzungserscheinungen in nicht zum Motor gehörenden Bauteilen behauptet, aus denen sich erst im Laufe einer Kausalkette eine Gefahr für den Motor und den sicheren Fahrzeugbetrieb ergeben soll, vermag dies eine andere Beurteilung offensichtlich nicht zu rechtfertigen (ebenso: VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 344).
Danach kann eine Abschalteinrichtung, die - wie von der Beklagten angeführt - letztlich vor vorhersehbaren Folgen schützen soll, die dem ganz gewöhnlichen Betrieb des Fahrzeugs und der normalen Funktionsweise des Dieselmotors mit Abgasrückführungssystem - ohne Abschalteinrichtung - inhärent sind, namentlich vor der Bildung von Partikelbrocken durch Kondensatablagerungen und dem Einlagern nicht verbranntem Kraftstoffes, nicht durch Art. 5 Art. 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VO (EG) Nr. 715/2007 gerechtfertigt werden (ebenso etwa: VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 342ff; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 03.11.2023 - 8 U 104/21 , juris Rn. 41 ff; OLG Köln…, Urteil vom 21.12.2023 - 10 U 61/21, juris Rn. 52).
Rn. 136 [3] Zudem hat die Beklagte die Notwendigkeit der Reduzierung der AGR zur Vermeidung eines DOC-Brandes und einer Kolben-Ventil-Kollision auch deshalb nicht ausreichend dargelegt, weil sie nicht darlegt, dass zum Zeitpunkt der EG-Typgenehmigung dieser Einrichtung oder des mit ihr ausgestatteten Fahrzeugs andere technische Lösungen zur Erreichung dieser Ziele nicht vorhanden gewesen waren (vgl. dazu EuGH…, Urteil vom 14.07.2022 - C-145/20, Rn. 80; EuGH…, Urteil vom 14.07.2022, C-134/20, Rn. 81; VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 317, 370, 373).
Dafür ist auch nichts ersichtlich (vgl. zur Thematik etwa: VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18, juris Rn. 363ff; OLG Celle…, Urteil vom 20.12.2023 - 7 U 1742/19, juris Rn. 84f).
- OLG Stuttgart, 07.03.2024 - 24 U 755/22
Dieselskandal: Bemessung von Differenzschaden und Vorteilsausgleichung
- OLG Stuttgart, 15.07.2025 - 24 U 1346/22
Diesel; Verbotsirrtum; Thermofenster; Kühlmittelsolltemperaturregelung; …
- OLG Stuttgart, 13.03.2025 - 24 U 2421/22
Diesel-Abgasskandal: Bedeutung einer Kaufvertrags-Klausel über die Abtretung von …
- OLG Stuttgart, 23.01.2025 - 24 U 1284/22
Dieselskandal: Haftung des Fahrzeugherstellers Mercedes-Benz auf Schadenersatz …
- OLG Stuttgart, 06.06.2024 - 24 U 1328/22
Bemessung des Differenzschadensersatzes in Dieselskandal-Fällen
- OLG Stuttgart, 08.05.2025 - 24 U 1736/22
Dieselfall: Thermofenster und KSR als unzulässige Abschalteinrichtungen; …
- OLG Stuttgart, 12.12.2024 - 24 U 746/22
Differenzschadensersatzanspruch des Käufers eines mit einer unzulässigen …
- OLG Stuttgart, 26.06.2025 - 24 U 2614/22
Vorteilsausgleichung bei unzulässiger Abgasrückführung und Fahrzeugveräußerung …
- OLG Stuttgart, 21.11.2024 - 24 U 2106/22
Berechnung des Schadensersatzanspruchs bei Vorhandensein von unzulässigen …
- OLG Stuttgart, 27.02.2025 - 24 U 1746/22
Schadensersatzbegehren des Käufers wegen des Erwerbs eines mit unzulässigen …
- OLG Stuttgart, 21.11.2024 - 24 U 891/22
Differenzschadensersatz und Vorteilsausgleichung bei Vorliegen unzulässiger …
- OLG Stuttgart, 01.08.2024 - 24 U 430/22
Dieselfall: Vorliegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bei einer …
- OLG Stuttgart, 09.11.2023 - 24 U 14/21
Dieselskandal: Kühlmittelsolltemperaturregelung als unzulässige …
- OLG Stuttgart, 19.10.2023 - 24 U 103/22
Unvermeidbarer Verbotsirrtum hinsichtlich "Thermofenster" und …
- OLG Karlsruhe, 22.08.2023 - 8 U 86/21
Haftung eines Pkw-Herstellers für ein Dieselfahrzeug mit Thermofenster; …
- OLG Stuttgart, 29.11.2023 - 22 U 261/21
Differenzschadensersatzbemessung bei Verwendung von …
- OLG München, 26.08.2024 - 17 U 779/21
Diesel, Thermofenster, Berechnung Differenzschaden und Vorteilsausgleichung bei …
- OLG Stuttgart, 30.11.2023 - 24 U 153/21
Diesel-Abgasskandal: Differenzschadensersatz aufgrund des Kaufs eines …
- OLG Celle, 20.12.2023 - 7 U 1742/19
Aktivlegitimation bei Weiterverkauf unter Abtretung von Ansprüchen aus …
- OLG Stuttgart, 11.01.2024 - 24 U 241/22
Anspruch auf Differenzschadensersatz für einen vom Diesel-Abgasskandal …
- OLG Braunschweig, 26.05.2025 - 2 U 10/24
Diesel; Dieselskandal; spanisches Recht; internationales Privatrecht; …
- OLG Naumburg, 15.09.2023 - 8 U 24/23
Fiat-Abgasskandal: Höhe des Differenzschaden bei Kauf eines Wohnmobils mit …
- OLG Hamm, 16.01.2026 - 12 U 150/22
Diesel; EA 896 Gen. 2; Euro 5; SCR-Katalysator; unzulässige Abschalteinrichtung; …
- LG Ravensburg, 27.10.2023 - 2 O 331/19
Diesel-Problematik: Vorlage an den EuGH zum unvermeidbaren Verbotsirrtum bei …
- OLG Hamm, 25.02.2026 - 12 U 157/21
Diesel; Mercedes; OM 651; Euro 5; SCR-Katalysator; unzulässige …
- OLG Hamm, 29.03.2023 - 11 U 156/22
Abgasskandal; Audi Q3; Motortyp EA 189; Verjährung
- OLG Hamm, 13.03.2026 - 12 U 213/21
Diesel; EA 288; Euro 6; SCR-Katalysator; unzulässige Abschalteinrichtung; …
- LG Duisburg, 17.11.2023 - 1 O 237/22
- OLG Stuttgart, 14.11.2024 - 24 U 424/22
Haftung des Fahrzeugherstellers wegen Verwendung unzulässiger …
- OLG München, 16.09.2024 - 6 O 2909/22
Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Übereinstimmungsbescheinigung, …
- OLG München, 16.09.2024 - 17 U 4815/23
Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Übereinstimmungsbescheinigung, …
- OLG Celle, 22.11.2023 - 7 U 40/23
Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; Begriff …
- OLG München, 31.03.2023 - 27 U 6731/22
Keine Haftung des Automobilherstellers gemäß § 823 Abs. 2 BGB wegen Verwendung …
- OLG Dresden, 17.11.2023 - 3 U 983/23
Dieselmotor; Wohnmobil; Nutzungsentschädigung
- OLG Hamm, 23.07.2026 - 34 U 241/20
- OLG Stuttgart, 12.03.2026 - 24 U 315/23
Relevanz behördlicher Vorkenntnisse und der Grenzwertkausalität bei Ansprüchen …
- LG Duisburg, 19.12.2023 - 1 O 318/22
- OLG Hamm, 23.03.2023 - 7 U 113/22
Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; …
- OLG Braunschweig, 17.08.2026 - 4 U 227/26
Abgasskandal; Abschalteinrichtung; Abschaltvorrichtung; Annäherung; Arglist; …
- OLG München, 27.07.2023 - 35 U 5534/22
Kein Schadensersatz wegen Verwendung eines Thermofensters
- OLG München, 16.05.2024 - 8 U 1550/22
Haftung eines Fahrzeugherstellers auf (Differenz-)Schadenersatz bei Verwendung …
- OLG Braunschweig, 17.08.2026 - 4 U 367/26
Abgasskandal; Abschalteinrichtung; Abschaltvorrichtung; Annäherung; Arglist; …
- OLG Schleswig, 10.10.2023 - 7 U 100/22
Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzforderung aufgrund des Kaufs eines gebrauchten …
- LG Duisburg, 21.02.2025 - 1 O 249/19
- OLG Rostock, 31.05.2024 - 8 U 27/22
Abschalteinrichtungen bei Verbau eines Thermofensters und einer …
- LG Duisburg, 17.11.2023 - 1 O 257/21
- OLG Frankfurt, 13.03.2025 - 22 U 108/24
Zustehen eines Anspruchs auf Ersatz des sog. Differenzschadens
- OLG Celle, 11.10.2023 - 7 U 794/21
Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; Begriff …
- OLG Stuttgart, 27.11.2023 - 24 U 103/22
Anhörungsrüge wegen anderer Rechtsansicht
- OLG Karlsruhe, 15.09.2023 - 8 U 383/21
Unzulässigkeit eines Thermofensters; Ersatz des Differenzschadens
- OLG Braunschweig, 30.06.2026 - 4 U 215/26
Schadensersatzansprüche eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- OLG Karlsruhe, 24.01.2024 - 6 U 10/21
Darlegungserfordernisse bei Klage gegen Diesel-Fahrzeughersteller wegen …
- OLG Braunschweig, 29.04.2024 - 9 U 25/24
Zustehen eines Anspruchs auf Ersatz des sog. Differenzschadens hinsichtlich …
- OLG Hamm, 13.09.2023 - 30 U 81/21
Abgase; Abgasskandal; Abschalteinrichtung; Dieselfahrzeug; Differenzschaden; …
- VG Hannover, 08.03.2023 - 15 A 2168/19
Betriebsuntersagung eines vom sog. Dieselskandal betroffenen, nicht …
- OLG München, 11.09.2026 - 36 U 3760/25
Thermofenster, Abschalteinrichtung, Motorschutz, Schadensersatzklage, …
- OLG Celle, 05.12.2024 - 24 U 22/22
Zustehen des Anspruchs eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs auf Ersatz eines …
- LG Ravensburg, 27.10.2023 - 2 O 232/20
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der …
- VG Schleswig, 11.10.2023 - 10 A 44/22
Rückrufbescheide im Zusammenhang mit möglicherweise unzulässigen …
- OLG Stuttgart, 20.09.2023 - 23 U 1000/21
- OLG München, 26.09.2025 - 36 U 5580/22
Fahrzeug, Kaufvertrag, Untersagung, Unfall, Vertragsschluss, Kaufpreis, …
- OLG Stuttgart, 26.07.2023 - 23 U 1000/21
- LG Ravensburg, 27.10.2023 - 2 O 229/20
Diesel-Problematik: Vorlage an den EuGH zum unvermeidbaren Verbotsirrtum bei …
- OLG Naumburg, 04.08.2023 - 7 U 77/22
Erwerb eines Diesel-Gebrauchtwagens: Schadensersatzanspruch wegen einer …
- OLG Hamm, 29.02.2024 - 13 U 40/22
Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen …
- OLG Nürnberg, 15.10.2024 - 16 U 1784/21
Verfassungsmäßig berufener Vertreter, Ungerechtfertigte Bereicherung, Aussetzung …
- KG, 22.08.2023 - 23 U 41/21
Vertraglicher Schadensersatzanspruch wegen Herausgabe eines unrichtigen Prospekts …
- OLG München, 25.04.2023 - 27 U 7201/22
Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines Opel-Diesel-Fahrzeugs (hier: …
- OLG Karlsruhe, 19.12.2025 - 14 U 544/22
- OLG Nürnberg, 15.10.2024 - 16 U 945/21
Verfassungsmäßig berufener Vertreter, Ungerechtfertigte Bereicherung, Aussetzung …
- OLG Bremen, 11.10.2024 - 2 U 155/21
Schadensersatz wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen
- OLG Nürnberg, 04.04.2024 - 5 U 4420/21
Kein Schadensersatzanspruch des Erwerbers eines Diesel-Fahrzeugs mit …
- OLG München, 17.05.2023 - 27 U 7270/22
Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines Opel-Diesel-Fahrzeugs (hier: …
- OLG Braunschweig, 23.05.2025 - 2 U 28/25
Zur Prüfung eines unvermeidbaren Verbotsirrtums bei Verwendung mehrerer …
- OLG Karlsruhe, 07.05.2024 - 8 U 8/22
Dieselskandal: Bemessung des Differenzschadens bei mehreren Abschalteinrichtungen
- OLG Saarbrücken, 06.02.2025 - 4 U 136/23
Anspruch auf Differenzschadensersatz aufgrund des Kaufs eines Mercedes-Benz C 200 …
- OLG Celle, 03.07.2024 - 7 U 234/21
Fahrzeugweiterverkauf - Aktivlegitimation bei Abtretung von Ansprüchen aus …
- OLG Frankfurt, 11.04.2024 - 26 U 11/22
Diesel-Skandal: Unzulässigkeit eines Thermofensters; Ersatz des Differenzschadens
- OLG Karlsruhe, 12.03.2024 - 8 U 397/22
Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzanspruch aufgrund des Kaufs eines VW Tiguan …
- OLG Celle, 16.02.2026 - 24 U 8/24
Schadensersatzansprüche eines Käufers eines Wohnmobils gegen den Verkäufer wegen …
- OLG Karlsruhe, 19.12.2025 - 14 U 364/22
- OLG Karlsruhe, 19.12.2025 - 14 U 116/23
- OLG Saarbrücken, 31.10.2024 - 4 U 74/23
Differenzschadensersatz bei Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen durch …
- OLG Karlsruhe, 30.04.2024 - 8 U 377/22
Diesel-Abgasskandal: Differenzschadensersatz aufgrund des Kaufs eines VW Golf VII …
- OLG Brandenburg, 09.01.2025 - 10 U 110/21
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Fahrzeugs gegen den Fahrzeughersteller …
- VG Schleswig, 11.10.2023 - 10 A 46/22
Rückrufbescheide im Zusammenhang mit möglicherweise unzulässigen …
- OLG Hamm, 27.05.2025 - 34 U 224/20
Schadensersatzansprüche eines Käufers eines Gebrauchtfahrzegs gegen den …
- OLG Dresden, 23.07.2024 - 4 U 1907/22
- OLG Saarbrücken, 12.07.2024 - 3 U 8/22
Differenzschadensersatz wegen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen
- OLG München, 22.12.2023 - 13 U 892/21
Anspruch des Erwerbers eines Diesel-Fahrzeugs mit Fahrkurvenerkennung auf Ersatz …
- OLG Dresden, 12.09.2023 - 4 U 1689/22
Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw …
- VG Schleswig, 11.10.2023 - 10 A 120/22
Rückrufbescheide im Zusammenhang mit möglicherweise unzulässigen …
- OLG Bamberg, 04.08.2025 - 4 U 157/24
Abschalteinrichtung, Sittenwidrigkeit, Verbotsirrtum, verfassungsmäßig berufener …
- OLG Celle, 20.03.2024 - 7 U 287/22
Weiterer Fall im Rahmen des Dieselabgasskandals
- OLG München, 04.08.2023 - 37 U 1709/23
Kein Ersatz des Differenzschadens in Dieselfall bei nachträglicher Installation …
- OLG Karlsruhe, 12.03.2024 - 8 U 427/22
Dieselskandal: Differenz-Schadenersatzanspruch aufgrund der Implementierung eines …
- VG Schleswig, 11.10.2023 - 10 A 45/22
Rückrufbescheide im Zusammenhang mit möglicherweise unzulässigen …
- OLG Dresden, 27.03.2024 - 17 U 1636/22
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- LG Gießen, 26.10.2023 - 5 O 263/21
- OLG Nürnberg, 26.09.2024 - 16 U 3027/22
Verfassungsmäßig berufener Vertreter, Ungerechtfertigte Bereicherung, Aussetzung …
- OLG Dresden, 21.11.2023 - 18a U 1442/22
- LG Ingolstadt, 27.10.2023 - 81 O 3625/19
Ansprüche einer spanischen Klägerin wegen des Kaufs eines Diesel-Pkw im Rahmen …
- OLG München, 22.03.2023 - 19 U 785/23
Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288 (hier: A4 …
- OLG Hamm, 15.09.2025 - 18 U 90/25
Differenzschaden; Software-Update
- LG Ravensburg, 05.04.2025 - 2 O 210/21
- OLG Saarbrücken, 18.07.2024 - 4 U 102/23
Schadensersatz wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen
- OLG Saarbrücken, 11.07.2024 - 4 U 105/23
Differenzschaden aufgrund des Kaufs eines Pkw Mercedes-Benz GLK 2002 CDI mit …
- OLG Celle, 11.10.2023 - 7 U 120/22
Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen …
- OLG Brandenburg, 03.06.2025 - 6 U 44/24
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- OLG Saarbrücken, 14.11.2024 - 4 U 121/23
Differenzschadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen; Anforderungen …
- OLG Frankfurt, 28.02.2025 - 11 U 73/24
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- OLG Nürnberg, 12.09.2024 - 16 U 64/22
Verfassungsmäßig berufener Vertreter, Ungerechtfertigte Bereicherung, Aussetzung …
- OLG Nürnberg, 26.11.2025 - 2 U 1231/22
Berufung, Schadensersatz, Software-Update, Restwert, Nutzungsvorteile, …
- OLG Frankfurt, 20.01.2025 - 30 U 22/24
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- OLG Saarbrücken, 16.01.2025 - 4 U 70/23
Differenzschadensersatz bei unzutreffender Übereinstimmungsbescheinigung; …
- KG, 06.09.2024 - 18 U 25/22
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Fahrzeugs gegen den Hersteller wegen …
- KG, 23.11.2023 - 23 U 1022/20
Schadensersatz wegen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen; …
- OLG Köln, 23.10.2024 - 11 U 113/22
- OLG Saarbrücken, 18.07.2024 - 4 U 80/23
Schadensersatz wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen
- LG Ingolstadt, 27.10.2023 - 63 O 3320/20
Verjährungsunterbrechung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, …
- OLG Frankfurt, 20.09.2023 - 3 U 8/23
Streit um Schadensersatz wegen Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung; …
- OLG Stuttgart, 01.10.2025 - 16a U 259/25
- AG Stuttgart, 10.05.2024 - 18 C 3786/23
Erfordernis der Darlegung greifbarer Anhaltspunkte für den Einsatz unzulässiger …
- OLG Oldenburg, 19.03.2024 - 12 U 161/21
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Neufahrzeugs gegen den Hersteller …
- LG Ingolstadt, 10.11.2023 - 73 O 3318/19
Prozessvollmacht, Unzulässigkeit der Klage, Veranlasserprinzip, …
- OLG München, 13.09.2023 - 35 U 1548/23
Kein Schadensersatz - auch nicht als Differenzschaden - bei EA288 (hier: VW …
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Rechtsprechung
| VG Schleswig, 20.11.2019 - 3 A 113/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Schleswig-Holstein
- duh.de
, S. 2
- Europäischer Gerichtshof
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- lto.de (Pressebericht, 27.11.2019)
EuGH-Vorlage: Wann dürfen Umweltverbände klagen?
- Projekt Dieselskandal: Herstellerhaftung (Prof. Dr. Michael Heese) (Rechtsprechungsübersicht)
Europarecht und EuGH-Vorabentscheidungsverfahren
- dr-stoll-kollegen.de (Kurzinformation)
Diesel-Abgasskandal: Das VG Schleswig lässt am EuGH Zulässigkeit des Software-Updates von VW überprüfen
- juve.de (Kurzinformation)
Kraftfahrt-Bundesamt und VW erleiden Schlappe in wichtigem Dieselverfahren
Sonstiges
- duh.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
EuGH entscheidet über Abschalteinrichtungen und über Klagerechte der Deutschen Umwelthilfe im Dieselskandal
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 20.11.2019 - 3 A 113/18
- Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2022 - C-873/19
- EuGH, 08.11.2022 - C-873/19
- VG Schleswig, 20.02.2023 - 3 A 113/18
- OVG Schleswig-Holstein, 25.09.2025 - 4 LB 36/23
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 20.12.2017 - C-664/15
Protect Natur-, Arten- und Landschaftschutz Umweltorganisation - Vorlage zur …
Auszug aus VG Schleswig, 20.11.2019 - 3 A 113/18
Rn. 23 Angesichts der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Sache der Protect Natur-, Arten- und Landschaftsschutz Umweltorganisation vom 20.12.2017 (Rs. C- 664/15) hält es das vorlegende Gericht für sachgerecht, den Rechtsstreit nach § 94 VwGO auszusetzen, weil sein Ausgang von einer vorab einzuholenden Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über die Auslegung von Unionsrecht abhängt.Ihre Durchführung und Wirkung hängt vielmehr vom Erlass weiterer Rechtsakte durch die Mitgliedsstaaten ab (EuGH, Urteil vom 20.12.2017 - Rs. C-664/15; BVerwG, Urteil vom 05.09.2013 - 7 C 21.12).
Eine solche könnte sich im Lichte aktueller Rechtsprechung des angerufenen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 20.12.2017 - Rs. C-664/15 - Protect Natur-, Arten- und Landschaftsschutz Umweltorganisation) aus Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens von Aarhus i. V. m. Art. 47 Abs.
- BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12
Luftreinhalteplan; Luftqualitätsplan; Stickstoffoxid; Minimierungsgebot; …
Auszug aus VG Schleswig, 20.11.2019 - 3 A 113/18
Eine solche Auslegung ist im Unionsrecht nicht angelegt (BVerwG, Urteil vom 05.09.2013 - 7 C 21.12; Urteil vom 01.04.2015 - 4 C 6.14).Ihre Durchführung und Wirkung hängt vielmehr vom Erlass weiterer Rechtsakte durch die Mitgliedsstaaten ab (EuGH, Urteil vom 20.12.2017 - Rs. C-664/15; BVerwG, Urteil vom 05.09.2013 - 7 C 21.12).
Auch im Hinblick auf die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelte Figur eines sog. prokuratorischen Klagerechts (BVerwG, Urteil vom 05.09.2013 - 7 C 21.12), durch welches unmittelbar betroffene juristische Personen die subjektiv-öffentlichen Rechte anderer Betroffener zum eigenen Anliegen machen und vor Gericht durchsetzen können, ist davon auszugehen, dass auch hier grundsätzlich subjektive, das heißt Individualinteressen schützende, öffentliche Rechte betroffen sein müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.2014 - 4 C 34.13).
- EuGH, 08.03.2011 - C-240/09
Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - …
Auszug aus VG Schleswig, 20.11.2019 - 3 A 113/18
Zwar hat ein nationales Gericht auch nach der Rechtsprechung des angerufenen Gerichtshofs zu Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens von Aarhus das nationale Recht im Hinblick auf die Gewährung eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes in den vom Unionsumweltrecht erfassten Bereichen so auszulegen, dass es so weit wie möglich im Einklang mit den in Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens von Aarhus festgelegten Zielen steht (vgl. EuGH, Urteil vom 08.03.2011 - Rs. C-240/09).Neben der Umsetzung dieses Beschlusses soll die Gesetzesänderung auch dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 08.03.2011 - Rs. C-240/09 - Rechnung tragen (vgl. Gesetzesbegründung, Seite 23 f.), wonach Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens von Aarhus zwar keine unmittelbare Wirkung habe, aber das nationale Gericht das jeweilige Verfahrensrecht so weit wie möglich im Einklang mit den Zielen von Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens von Aarhus und dem Ziel eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes auszulegen habe.
- BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91
5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …
Auszug aus VG Schleswig, 20.11.2019 - 3 A 113/18
Im Bereich des Drittschutzes muss sich, um den Drittschutzcharakter der Norm zu bejahen, "aus individualisierenden Tatbestandsmerkmalen der Norm ein Personenkreis entnehmen (lassen), der sich von der Allgemeinheit unterscheidet" (BVerwG, Urteil vom 16.09.1993 - 4 C 28.91). - BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus VG Schleswig, 20.11.2019 - 3 A 113/18
Für den die Klagebefugnis begründenden Individualschutz einer Norm bedarf es eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter, auf dessen schutzwürdige Interessen in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise Rücksicht zu nehmen ist (BVerwG, Urteil vom 25.02.1977 - IV C 22.75). - VG Düsseldorf, 24.01.2018 - 6 K 12341/17
Kein Anspruch der Deutschen Umwelthilfe auf Stilllegung von Fahrzeugen mit …
Auszug aus VG Schleswig, 20.11.2019 - 3 A 113/18
Rn. 47 Zu einer anderen Rechtsauffassung hingegen gelangte das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einer Entscheidung vom 24.01.2018 (6 K 12341/17). - BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89
Bedarfsgerechtigkeit eines Linksherzkatheter-Meßplatzes - Zustimmung der …
Auszug aus VG Schleswig, 20.11.2019 - 3 A 113/18
Danach hängt die Anerkennung subjektiv-öffentlicher Rechte vom Vorliegen eines Rechtssatzes ab, der nicht nur im öffentlichen Interesse erlassen wurde, sondern - zumindest auch - dem Schutz der Interessen einzelner Bürger, in Abgrenzung zur Allgemeinheit, zu dienen bestimmt ist (statt vieler: BVerwG, Urteil vom 17.06.1993 - 3 C 3.89). - VG Berlin, 18.04.2018 - 11 K 216.17
Gigaliner-Zulassung verstößt nicht gegen EU-Recht
Auszug aus VG Schleswig, 20.11.2019 - 3 A 113/18
Rn. 46 So gelangte das Verwaltungsgericht Berlin in einer Entscheidung vom 18.04.2018 (VG 11 K 216.17) über die Rechtmäßigkeit der Einführung eines Regelbetriebs und der Verlängerung des Probebetriebs bestimmter überlanger Lastkraftwagen zu der Auffassung, anerkannte Umweltvereinigungen könnten im Lichte der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 20.12.2017 die Einhaltung von rein objektiv-rechtlichen Umweltvorschriften, die ihre Basis im Unionsumweltrecht haben, gerichtlich erzwingen. - BVerwG, 12.11.2014 - 4 C 34.13
Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Umweltverträglichkeitsprüfung; …
Auszug aus VG Schleswig, 20.11.2019 - 3 A 113/18
Auch im Hinblick auf die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelte Figur eines sog. prokuratorischen Klagerechts (BVerwG, Urteil vom 05.09.2013 - 7 C 21.12), durch welches unmittelbar betroffene juristische Personen die subjektiv-öffentlichen Rechte anderer Betroffener zum eigenen Anliegen machen und vor Gericht durchsetzen können, ist davon auszugehen, dass auch hier grundsätzlich subjektive, das heißt Individualinteressen schützende, öffentliche Rechte betroffen sein müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.2014 - 4 C 34.13). - BVerwG, 01.04.2015 - 4 C 6.14
Bundeswehr; Tiefflugübungen; Projekt; Vogelschutzgebiet; anerkannte …
Auszug aus VG Schleswig, 20.11.2019 - 3 A 113/18
Eine solche Auslegung ist im Unionsrecht nicht angelegt (BVerwG, Urteil vom 05.09.2013 - 7 C 21.12; Urteil vom 01.04.2015 - 4 C 6.14). - BVerwG, 12.04.1957 - IV C 52.56
Rechtsmittel
- VG Stuttgart, 12.02.2025 - 8 K 2208/24
Verfahren auf aufsichtsrechtliches Einschreiten zwecks Verhinderung der Abbindung …
Denn unter den hier betroffenen, über den Anlagenbegriff hinausgehenden Auffangtatbestand der sonstigen in Natur und Landschaft eingreifenden Maßnahmen in § 2 Abs. 4 UVPG werden ausschließlich unmittelbar eingreifende Maßnahmen verstanden (vgl. VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.11.2019 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 32;… Bauer, in: Beckmann/Kment, UVPG/UmwRG, 6. Aufl. 2023, § 2 UVPG Rn. 88 m.w.N.).Anknüpfend daran sind interpretationsfähige Vorschriften rechtsschutzfreundlich auszulegen, wenn es um den Zugang von Umweltvereinigungen zur gerichtlichen Überprüfung von umweltrechtsbezogenen Entscheidungen geht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23.06.2020 - 9 A 22/19 -, juris Rn. 18 m.w.N.; ähnlich VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 218, das allerdings eine analoge Anwendung der Norm als notwendig angesehen hat).
Rn. 41 Allerdings ist auch mit Blick auf Art. 9 Abs. 3 der Aarhus-Konvention eine rechtsschutzfreundliche Auslegung nur dann geboten, wenn mit der Klage überhaupt die Beachtung einer umweltbezogenen Rechtsvorschrift durchgesetzt werden soll (vgl. VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 219 mit Verweis auf EuGH, Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, juris).
Ebenfalls offen bleiben kann, wie tiefgehend die Prüfung des Vorliegens einer Maßnahme i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 1 UmwRG oder deren Unterlassen im Rahmen der Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs vor dem Hintergrund des Art. 9 Abs. 3 der Aarhus-Konvention zu erfolgen hat und ob ein bloßes "Geltendmachen" des Vorliegens einer solchen Maßnahme, das lediglich eine Schlüssigkeitsprüfung nach sich zieht, genügen würde (…für eine umfassende Prüfung vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Juni 2020 - 9 A 22/19 -, juris Rn. 14 ff.; …und vom 02.11.2017 - 7 C 25/15 -, juris Rn. 18; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.11.2019 - 3 A 113/18 -, juris, Rn. 20 ff.;… a.A. Landmann/Rohmer UmweltR/Fellenberg/Schille, 105. EL September 2024, UmwRG § 2 Rn. 9).
- OLG Schleswig, 19.03.2020 - 7 U 100/19
Schadenersatzanspruch gegen VW für Diesel-Kraftfahrzeugen mit unzulässiger …
Andere Gerichte haben die rechtliche Bewertung dieser Technologie dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (vgl. VG Schleswig, Vorlagebeschluss vom 20.11.2019 - 3 A 113/18, BeckRS 2019, 29226, Rn. 7; Landgericht Frankenthal, Vorlagebeschluss vom 02.09.2019 - 2 O 13/19, BeckRS 2019, 20340). - OVG Niedersachsen, 18.12.2023 - 10 OB 125/23
Beiladung einer anerkannten Umweltvereinigung zu einem gegen eine …
Dem Rechtsbehelf einer Umweltvereinigung gegen eine pflanzenschutzrechtliche Zulassung steht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht entgegen, dass diese Zulassung produkt- und nicht anlagenbezogen ist und § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG insoweit nur von "Vorhaben" (…vgl. zur Auslegung dieses Begriffs durch den deutschen Gesetzgeber: BT-Drs. 18/9526, S. 36) spricht (…vgl. dazu Happ in Eyermann, 16. Auflage 2023, VwGO, § 1 UmwRG Rn. 19a; Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 20.11.2019 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 32).Ausgehend davon kann sich der Beschwerdeführer bei einer Klage gegen die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels bzw. auf Verpflichtung zur Anordnung einer Anwendungsbestimmung, als Bestandteil der Zulassungsentscheidung, auf das Klagerecht aus § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG berufen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 8.11.2022 - 7 C 7.21 -, juris Rn. 26; das Schleswig-Holsteinische VG, Urteil vom 20.2.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 213 f., 220, legt insoweit hinsichtlich der Entscheidung über eine EG-Typengenehmigung Art. 42 Abs. 2 Halbsatz 1 VwGO dahingehend aus, dass sich aus Art. 9 Abs. 3 AK i.V.m. Art. 47 GRC ein Klagerecht ergeben soll; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 5.9.2013 - 7 C 21.12.
- VG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 6 L 3232/20
Kein Verbandsklagerecht gegen den Export von Brennelementen
Der bloße Marktzugang durch das Inverkehrbringen von umweltgefährdenden Produkten und chemischen Stoffen, Bauart-Zulassungen oder die Freigabe eines Software-Updates für Kraftfahrzeuge fällt folglich nicht darunter (…Bunge, a. a. O., Rn. 140; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht…, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 3 A 59/17 -, Rn. 81 - 89, juris, und Beschluss vom 20. November 2019 - 3 A 113/18 -, Rn. 32 - 34, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2022 - 7 D 38/21
Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Zulassung für die Errichtung und den …
Rn. 96 und VG Schleswig, Vorlagebeschluss vom 20.11.2019 - 3 A 113/18 -, juris, sowie BVerfG, Urteil vom 24.3.2021 - 1 BvR 2656/18 u. a., juris, und EuGH, Urteil vom 3.10.2019 - C - 197/18 -, juris. - OLG Schleswig, 18.06.2020 - 7 U 266/19 Andere Gerichte haben die rechtliche Bewertung dieser Technologie dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (vgl. VG Schleswig, Vorlagebeschluss vom 20.11.2019 - 3 A 113/18, BeckRS 2019, 29226, Rn. 7; Landgericht Frankenthal, Vorlagebeschluss vom 02.09.2019 - 2 O 13/19, BeckRS 2019, 20340).
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 18.05.2018 - 3 A 113/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
Abs. 2 WaffG, § 4 Abs. 1 Nr. 2 WaffG, § 5 Abs. 1 Nr. 2b WaffG, § 12 Abs. 1 WaffG
Widerruf; Waffenbesitzkarte; Unzuverlässigkeit; Überlassung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 18.10.2017 - 7 K 2941/16
- OVG Sachsen, 18.05.2018 - 3 A 113/18
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (7)
- OVG Sachsen, 10.07.2012 - 3 A 945/10
Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Festlegung einer Radwegebenutzungspflicht (hier …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.05.2018 - 3 A 113/18
Dies bedeutet, dass eine solche Würdigung nur dann mit Erfolg angegriffen werden kann, wenn eine Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder von allgemeinen Erfahrungssätzen oder aktenwidrig angenommenen Sachverhalt oder offensichtliche Sachwidrigkeit und Willkürlichkeit geltend gemacht wird (st. Rspr.;… SächsOVG, Beschl. v. 13. Oktober 2015 - 3 A 299/14 -, juris Rn. 19; Beschl. v. 10. Juli 2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 8 m. w. N.).Die konkreten Schwierigkeiten müssen sich auf Fragen beziehen, die für das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 27 m. w. N.; st Rspr.).
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.05.2018 - 3 A 113/18
Ernstliche Zweifel sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642). - BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.05.2018 - 3 A 113/18
Ernstliche Zweifel sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
- OVG Sachsen, 28.11.2012 - 3 A 937/10
Auskunftsverweigerungsrecht; Auskunft; Unterlagen
Auszug aus OVG Sachsen, 18.05.2018 - 3 A 113/18
Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (SächsOVG, Beschl. v. 28. November 2012 - 3 A 937/10 -, juris m. w. N.). - OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07
Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung
Auszug aus OVG Sachsen, 18.05.2018 - 3 A 113/18
Ernstliche Zweifel sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642). - OVG Sachsen, 13.10.2015 - 3 A 299/14
Abstufung einer Staatsstraße zur Ortsstraße
Auszug aus OVG Sachsen, 18.05.2018 - 3 A 113/18
Dies bedeutet, dass eine solche Würdigung nur dann mit Erfolg angegriffen werden kann, wenn eine Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder von allgemeinen Erfahrungssätzen oder aktenwidrig angenommenen Sachverhalt oder offensichtliche Sachwidrigkeit und Willkürlichkeit geltend gemacht wird (st. Rspr.; SächsOVG, Beschl. v. 13. Oktober 2015 - 3 A 299/14 -, juris Rn. 19;… Beschl. v. 10. Juli 2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 8 m. w. N.). - OVG Sachsen, 12.08.2016 - 3 B 113/16
Waffenbesitzkarte; Waffenhandelserlaubnis; Widerruf; Aufbewahren; …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.05.2018 - 3 A 113/18
11 2.1 Hierzu wird zunächst auf die Ausführungen in den Beschlüssen des Senats in dem dem vorliegenden Klageverfahren vorausgegangenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vom 12. August 2016 (3 B 134/16) sowie in dem Parallelverfahren 3 B 113/16 (…juris Rn. 14 ff. m. w. N.) verwiesen.
- OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 10 LA 233/20
Verpfkichtung zur Beisetzung einer Urne mit der Asche des verstorbenen Vaters
Rn. 18 Nach der Rechtsprechung des Senats liegt dieser Zulassungsgrund vor, wenn die Entscheidung der Streitsache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich überdurchschnittliche, d. h. das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (…ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 7.5.2019 - 10 LA 75/17 -, juris Rn. 18, …und vom 11.9.2018 - 10 LA 9/18 -, juris Rn. 28; vgl. auch Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 24.1.2020 - 7 LA 7/19 -, juris Rn. 15, …und vom 15.1.2020 - 9 LA 155/18 -, juris Rn. 41; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 -, juris Rn. 46) im Hinblick auf Fragen, die entscheidungserheblich sind (…Senatsbeschluss vom 11.9.2018 - 10 LA 9/18 -, juris Rn. 28; Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.5.2018 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 20;… Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juli 2019, § 124 Rn. 28). - OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 10 LA 45/18
Bestimmtheit; Forstwirtschaft; forstwirtschaftliche Regeln; Genehmigung; …
Rn. 30 Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung der Streitsache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich überdurchschnittliche, d. h. das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (…Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 26, …und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 53; vgl. auch VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 07.06.2018 - 1 S 583/18 -, juris Rn. 23; Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.05.2018 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 20;… Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 27, …und vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 50) im Hinblick auf Fragen, die entscheidungserheblich sind (Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.05.2018 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 20;… Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 124 Rn. 28). - OVG Niedersachsen, 16.09.2024 - 10 LA 84/24
Ungültigkeit der Wahl zur Bürgermeisterin der Stadt Bad Gandersheim sowie der …
Nach der Rechtsprechung des Senats liegt der Zulassungsgrund "besonderer Schwierigkeiten" vor, wenn die Entscheidung der Streitsache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich überdurchschnittliche, d. h. das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (…ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 21.2.2023 - 10 LA 91/22 -, juris Rn. 32 m.w.N.; vgl. auch Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 24.1.2020 - 7 LA 7/19 -, juris Rn. 15, …und vom 15.1.2020 - 9 LA 155/18 -, juris Rn. 41; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 -, juris Rn. 46) im Hinblick auf Fragen, die entscheidungserheblich sind (…Senatsbeschluss vom 21.2.2023 - 10 LA 91/22 -, juris Rn. 32; Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.5.2018 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 20;… Rudisile in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: August 2022, § 124 Rn. 28).
- OVG Niedersachsen, 11.09.2018 - 10 LA 9/18
Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungsrüge; Erfüllung; Gehörsverstoß; rechtliches …
Rn. 28 Dies ist nur dann der Fall, wenn die Entscheidung der Streitsache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich überdurchschnittliche, d. h. das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (…Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 26, …und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 53; vgl. auch VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 07.06.2018 - 1 S 583/18 -, juris Rn. 23; Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.05.2018 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 20;… Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 23.04.2018 - 7 LA 54/17 -, juris Rn. 27, …und vom 31.08.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 50) im Hinblick auf die Fragen, die entscheidungserheblich sind (Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.05.2018 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 20;… Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 124 Rn. 28). - OVG Niedersachsen, 03.07.2023 - 10 LA 116/22
Erneuter Antrag; Arzneimittelrecht; Ermessensspielraum; Erneuerungszulassung; …
Nach der Rechtsprechung des Senats liegt dieser Zulassungsgrund vor, wenn die Entscheidung der Streitsache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich überdurchschnittliche, d. h. das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (…ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 21.2.2023 - 10 LA 91/22 -, juris Rn. 32 m.w.N.; vgl. auch Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 24.1.2020 - 7 LA 7/19 -, juris Rn. 15, …und vom 15.1.2020 - 9 LA 155/18 -, juris Rn. 41; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 -, juris Rn. 46) im Hinblick auf Fragen, die entscheidungserheblich sind (…Senatsbeschluss vom 21.2.2023 - 10 LA 91/22 -, juris Rn. 32; Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.5.2018 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 20;… Rudisile in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: August 2022, § 124 Rn. 28). - OVG Niedersachsen, 06.10.2020 - 10 LA 275/19
Bestandskraft; Klageantrag; Klageerweiterung; Verpflichtungsklage
Rn. 55 Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn die Entscheidung der Streitsache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich überdurchschnittliche, d. h. das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (…ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 07.05.2019 - 10 LA 75/17 -, juris Rn. 18, …und vom 11.09.2018 - 10 LA 9/18 -, juris Rn. 28; vgl. auch Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 24.01.2020 - 7 LA 7/19 -, juris Rn. 15, …und vom 15.01.2020 - 9 LA 155/18 -, juris Rn. 41; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 22.01.2020 - 15 ZB 18.2547 -, juris Rn. 46) im Hinblick auf Fragen, die entscheidungserheblich sind (…Senatsbeschluss vom 11.09.2018 - 10 LA 9/18 -, juris Rn. 28; Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.05.2018 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 20;… Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juli 2019, § 124 Rn. 28). - VG München, 10.02.2023 - M 7 S 22.1089
Widerruf von Waffenbesitzkarte und Ungültigerklärung eines Jagdscheins
Mithin trägt im Falle einer gemeinschaftlichen Aufbewahrung auch jeder der Berechtigten in gleicher Weise die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der in dem Waffenschrank gelagerten erlaubnispflichtigen Gegenstände (vgl. Gade, WaffG, 3. Aufl. 2022, § 5 Rn. 15a mit Verweis auf SächsOVG, B.v. 18.5.2018 - 3 A 113/18 - juris Rn. 13;… vgl. auch VG Hamburg, U.v. 9.2.2016 - 4 K 2176/15 - juris Rn. 24;… im Ergebnis wohl auch BayVGH, B.v. 14.12.2021 - 24 ZB 20.2219 - juris Rn. 15;… vgl. auch VG Regensburg für die gemeinschaftliche Aufbewahrung von in einer gemeinsamen Waffenbesitzkarte eingetragenen Waffen U.v. 25.11.2015 - RO 4 K 14.1958 - juris Rn. 41 ff.;… anders wohl OVG RP, B.v. 8.1.2018 - 7 B 11798/17 - juris Rn. 7). - OVG Niedersachsen, 30.08.2023 - 10 LA 3/23
Betriebsgelände; öffentliches Forum; Hausrecht; praktische Konkordanz; …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats liegt dieser Zulassungsgrund vor, wenn die Entscheidung der Streitsache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich überdurchschnittliche, d. h. das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (…vgl. Senatsbeschluss vom 21.2.2023 - 10 LA 91/22 -, juris Rn. 32 m.w.N.; vgl. auch Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 24.1.2020 - 7 LA 7/19 -, juris Rn. 15, …und vom 15.1.2020 - 9 LA 155/18 -, juris Rn. 41; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 -, juris Rn. 46) im Hinblick auf Fragen, die entscheidungserheblich sind (…Senatsbeschluss vom 21.2.2023 - 10 LA 91/22 -, juris Rn. 32; Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.5.2018 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 20;… Rudisile in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: August 2022, § 124 Rn. 28). - OVG Niedersachsen, 04.05.2020 - 10 LA 14/19
Beihilfefähige Fläche; Dauergrünland; Grünfutterpflanzen
Rn. 82 Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn die Entscheidung der Streitsache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich überdurchschnittliche, d. h. das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (…ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 07.05.2019 - 10 LA 75/17 -, juris Rn. 18, …und vom 11.09.2018 - 10 LA 9/18 -, juris Rn. 28; vgl. auch Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 24.01.2020 - 7 LA 7/19 -, juris Rn. 15, …und vom 15.01.2020 - 9 LA 155/18 -, juris Rn. 41; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 22.01.2020 - 15 ZB 18.2547 -, juris Rn. 46) im Hinblick auf Fragen, die entscheidungserheblich sind (…Senatsbeschluss vom 11.09.2018 - 10 LA 9/18 -, juris Rn. 28; Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.05.2018 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 20;… Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juli 2019, § 124 Rn. 28). - OVG Niedersachsen, 19.05.2021 - 10 LA 205/20
Beihilfe; Rückforderung; Spezialregelung; Vertrauen, schutzwürdiges; …
Rn. 59 Nach der Rechtsprechung des Senats liegt dieser Zulassungsgrund vor, wenn die Entscheidung der Streitsache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich überdurchschnittliche, d. h. das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (…ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 7.5.2019 - 10 LA 75/17 -, juris Rn. 18, …und vom 11.9.2018 - 10 LA 9/18 -, juris Rn. 28; vgl. auch Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 24.1.2020 - 7 LA 7/19 -, juris Rn. 15, …und vom 15.1.2020 - 9 LA 155/18 -, juris Rn. 41; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 -, juris Rn. 46) im Hinblick auf Fragen, die entscheidungserheblich sind (…Senatsbeschluss vom 11.9.2018 - 10 LA 9/18 -, juris Rn. 28; Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.5.2018 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 20;… Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juli 2019, § 124 Rn. 28). - VG München, 10.02.2023 - M 7 S 22.1106
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Verstoßes gegen …
- OVG Niedersachsen, 17.04.2024 - 10 LA 134/23
Erlaubnis des Einsatzes eines Pflanzenschutzmittels nur auf maximal 9/10 der zu …
- OVG Niedersachsen, 01.08.2022 - 10 LA 23/22
Basisprämie; Cross-Compliance-Verstoß; FFH-Gebiet; Fräsen; Natura 2000-Gebiet; …
- OVG Niedersachsen, 01.08.2022 - 10 LA 14/22
Feststellungsinteresse; Flächenstatus; Rücknahme; Subsidiarität
- OVG Niedersachsen, 21.02.2023 - 10 LA 91/22
Entsorgungsautarkie; Fortsetzungsfeststellungsklage; rechtliches Gehör; …
- OVG Sachsen, 02.01.2023 - 1 A 447/22
Nachbarklage; Baugenehmigung; Gemengelage; Nutzungsart; Erschließung; …
- OVG Niedersachsen, 05.03.2020 - 10 LA 142/18
Cross-Compliance; Mitarbeiter; Pflanzenschutzmittel; Sorgfaltspflicht
- OVG Sachsen, 29.03.2023 - 1 A 563/22
Umgebungsrahmen; Baugrenze; Ermessen; Ausnahme
- OVG Sachsen, 13.04.2023 - 1 A 518/22
Vorbescheid; Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Schafzucht; …
- OVG Niedersachsen, 24.06.2024 - 10 LA 2/24
Klage des Betreibers einer Spielhalle gegen die Erhebung von Gebühren für die …
- OVG Niedersachsen, 03.11.2025 - 10 LA 132/24
Telekommunikationslinie; Point Distribution; Verwaltungskosten; …
- OVG Niedersachsen, 11.07.2023 - 10 LA 14/23
Old Product Authorisation; Bindungswirkung; Guidance Document; Referenzzulassung; …
- OVG Sachsen, 10.11.2022 - 1 A 353/22
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll; Einfügen; "Wohnen in zweiter Reihe"
- OVG Niedersachsen, 26.07.2023 - 10 LA 38/23
35 %-Grenze; Dürrehilfe; Einkommensteuerbescheid; Einkünfte; Existenzgefährdung; …
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