Rechtsprechung
| BVerwG, 10.09.2009 - 3 B 16.09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verletzung der richterlichen Hinweispflicht aufgrund des erst in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht ausgesprochenen gerichtlichen Hinweises auf die Bedenklichkeit eines Jagdvorstehers ; Befugnis eines Jagdvorstehers zur ordnungsgemäßen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 86 Abs. 3; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1, 3
Verletzung der richterlichen Hinweispflicht aufgrund des erst in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht ausgesprochenen gerichtlichen Hinweises auf die Bedenklichkeit eines Jagdvorstehers; Befugnis eines Jagdvorstehers zur ordnungsgemäßen ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gera, 10.12.2004 - 3 K 672/03
- OVG Thüringen, 27.10.2008 - 3 KO 452/06
- BVerwG, 10.09.2009 - 3 B 16.09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.04.1985 - 3 B 87.84
Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Berufungsgerichts - Zulassung der …
Auszug aus BVerwG, 10.09.2009 - 3 B 16.09
Allgemeine Rechtsgrundsätze, die zur Ergänzung von Landesrecht herangezogen werden, sind revisionsrechtlich als zum Landesrecht gehörend zu beurteilen (Beschluss vom 25. April 1985 - BVerwG 3 B 87.84 - Buchholz 451.16 § 10 BJagdG Nr. 3). - BVerwG, 25.09.2006 - 8 KSt 1.06
Kostentragung bei einem für einen angeblich Vertretenen ohne dessen Vollmacht von …
- BVerwG, 28.07.2005 - 8 B 74.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zu stellende Anforderungen an …
Auszug aus BVerwG, 10.09.2009 - 3 B 16.09
Er hat deshalb als vollmachtloser Vertreter in entsprechender Anwendung der § 173 VwGO, § 89 Abs. 1 Satz 3 ZPO i.V.m. § 179 BGB die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen (vgl. Beschluss vom 25. September 2006 - BVerwG 8 KSt 1.06 <8 B 74.05> -).
- BVerwG, 04.12.2025 - 2 B 17.25
Für 16 Euro bis zum BVerwG: Richter muss Ausdrucke selbst zahlen
Allgemeine Rechtsgrundsätze, die zur Ergänzung von Landesrecht herangezogen werden, sind revisionsrechtlich jedoch als zum Landesrecht gehörend zu beurteilen und demzufolge grundsätzlich nicht revisibel (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juli 2008 - 6 B 25.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 45 Rn. 4…, vom 22. Oktober 2008 - 6 B 66.08 - juris Rn. 4, vom 10. September 2009 - 3 B 16.09 - juris Rn. 5 …und vom 11. Juni 2010 - 6 B 86.09 - juris Rn. 7;… Korbmacher, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 6. Aufl. 2025, § 137 Rn. 57). - BVerwG, 04.12.2025 - 2 B 18.25 Allgemeine Rechtsgrundsätze, die zur Ergänzung von Landesrecht herangezogen werden, sind revisionsrechtlich jedoch als zum Landesrecht gehörend zu beurteilen und demzufolge grundsätzlich nicht revisibel (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juli 2008 - 6 B 25.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 45 Rn. 4…, vom 22. Oktober 2008 - 6 B 66.08 - juris Rn. 4, vom 10. September 2009 - 3 B 16.09 - juris Rn. 5 …und vom 11. Juni 2010 - 6 B 86.09 - juris Rn. 7;… Korbmacher, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 6. Aufl. 2025, § 137 Rn. 57).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 3 B 16.09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 8 MRKG, Art 2 Abs 1 GG, Art 6 GG, § 11 Abs 1 AufenthG 2004, § 54 Nr 5a AufenthG 2004
Ausweisung wegen des Billigens terroristischer Taten und Werbens dafür im Jahr 1996; Parteinahme und Unterstützung terroristischer Kämpfer in den Krisengebieten der Welt; Salafismus als Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung bzw. die Sicherheit der ... - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 8 EMRK, Art 2 Abs 1 GG, Art 6 GG, § 11 Abs 1 AufenthG, § 54 Nr 5a AufenthG, § 55 Abs 1 AufenthG, § 55 Abs 2 Nr 8a AufenthG, § 56 Abs 1 AufenthG
Ausweisung; Regelausweisung; Ermessensausweisung; Imam; Predigt; terroristische Taten; Terrororganisationen; Hizb Allah; PIJ; Billigen; Werben; Aufruf zur Gewaltanwendung; gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung; Wiederholungsgefahr; ...
- rechtsportal.de
Ausweisung eines AUsländers wegen des Verdachtes der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausweisung eines AUsländers wegen des Verdachtes der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 23.07.2008 - 27 A 232.05
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2010 - 3 B 16.09
- BVerwG, 23.11.2010 - 1 PKH 11.10
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 3 B 16.09
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 13.01.2009 - 1 C 2.08
Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 3 B 16.09
Ob das den Ausweisungsanlass bildende Verhalten diesen Tatbestand erfüllt, ist im Wesentlichen eine Frage des Einzelfalles und unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2009 - 1 C 2/08 -, juris Rn. 14).Rn. 63 Dabei können ungeachtet der in § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG enthaltenen gesetzlichen Vermutung schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auch im Hinblick auf den von dem Kläger verwirklichten Ausweisungstatbestand des § 55 Abs. 2 Nr. 8a AufenthG gegeben sein, wenn dem Ausweisungsanlass ein besonderes Gewicht zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2009 - 1 C 2/08 -, juris Rn. 16).
Eine lediglich entfernte Möglichkeit weiterer Störungen genügt nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2009 - 1 C 2/08 -, juris Rn. 16).
Sein schon in der angefochtenen Ausweisungsverfügung betätigtes Ermessen hat der Beklagte im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens zulässig gemäß § 114 Satz 2 VwGO ergänzt und aktualisiert (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2009 - 1 C 2/08 -, juris Rn. 27) und dabei auch die Kriterien des § 55 Abs. 3 AufenthG berücksichtigt.
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2012 - 3 B 2.11
Ermessensausweisung; öffentliches Billigen oder Werben für terroristische Taten; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 3 B 16.09
Rn. 30 Bei terroristischen Taten im Sinne von § 55 Abs. 2 Nr. 8a AufenthG handelt es sich um bewaffnete und planmäßig vorbereitete schwere Gewaltanschläge gegen eine unbegrenzte Vielzahl von Personen aus dem Untergrund zur Verbreitung von allgemeiner Unsicherheit und Schrecken mit dem Ziel, die bestehenden politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse zu ändern (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2012 - OVG 3 B 2.11 -, juris Rn. 37).Dabei muss es sich um in der Vergangenheit liegende Taten handeln, während für eine Tat wirbt, wer mit der Absicht handelt, die Bereitschaft eines anderen zu wecken oder zu stärken, eine in der Zukunft liegende, nicht notwendigerweise konkretisierte Tat zu begehen oder zu fördern (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2012 - OVG 3 B 2.11 -, juris Rn. 38).
Zu beachten ist insoweit, dass § 55 Abs. 2 Nr. 8a AufenthG bei mehrdeutigen Äußerungen im Hinblick auf die durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Meinungsfreiheit auszulegen ist und andere mögliche, nicht völlig fern liegende Deutungen als die vom Gericht zugrunde gelegte zuvor mit schlüssigen Gründen auszuschließen sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2012 - OVG 3 B 2.11 -, juris Rn. 28 m. w. N.).
Da der Tatbestand des § 55 Abs. 2 Nr. 8a AufenthG Äußerungen und Handlungen erfasst, die das friedliche Zusammenleben gefährden, muss die Störung zudem aktuell sein, also einen Bezug zur Gegenwart haben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2012 - OVG 3 B 2.11 -, juris Rn. 25; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 8. Oktober 2009 - 7 A 10165/09 -, juris Rn. 32;… zum Ganzen auch Discher in: GK-AufenthG § 55 Rn. 1081 ff.).
- BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11
Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 3 B 16.09
Rn. 73 Seit Inkrafttreten des § 11 AufenthG in der Neufassung des Richtlinienumsetzungsgesetzes 2011 haben Ausländer grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass die Ausländerbehörde mit einer Ausweisung zugleich das daran geknüpfte gesetzliche Einreise- und Aufenthaltsverbot sowie die Titelerteilungssperre befristet (vgl. hierzu ausführlich: BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19/11 -, juris Rn. 30 ff.).Vielmehr ist im Fall einer gerichtlichen Bestätigung der Ausweisung zugleich eine Entscheidung über die Befristung der Wirkungen der Ausweisung zu treffen, wobei das Gericht über die konkrete Dauer einer angemessenen Frist selbst zu befinden hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19/11 -, juris Rn. 39 f.).
Die Abwägung ist nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalles im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. Entscheidung des Gerichts zu überprüfen bzw. bei fehlender behördlicher Befristungsentscheidung durch eine eigene Abwägung als Grundlage des Verpflichtungsausspruchs zu ersetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19/11 -, juris Rn. 42).
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2009 - 7 A 10165/09
Ausweisung eines der Tablighi Jamaat angehörenden sog. "Hasspredigers"
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 3 B 16.09
Angesichts der schwerwiegenden Folgen erfordert dies belastbare Feststellungen und eine Aufarbeitung der tatbestandlichen Einzelelemente (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 13. Juni 2005 - 2 BvR 485/05 -, juris Rn. 29; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Oktober 2009 - 7 A 10165/09 -, juris Rn. 31).Da der Tatbestand des § 55 Abs. 2 Nr. 8a AufenthG Äußerungen und Handlungen erfasst, die das friedliche Zusammenleben gefährden, muss die Störung zudem aktuell sein, also einen Bezug zur Gegenwart haben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 19. März 2012 - OVG 3 B 2.11 -, juris Rn. 25; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Oktober 2009 - 7 A 10165/09 -, juris Rn. 32;… zum Ganzen auch Discher in: GK-AufenthG § 55 Rn. 1081 ff.).
- BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03
Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 3 B 16.09
Ausweisungsgründe dürfen unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes einem Ausländer deshalb nur dann und solange entgegengehalten werden, als sie noch aktuell und nicht verbraucht sind bzw. die Ausländerbehörde auf ihre Geltendmachung nicht ausdrücklich oder konkludent verzichtet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 -, juris Rn. 21). - BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07
Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Versagung vorläufigen Rechtsschutzes
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 3 B 16.09
Rn. 68 Die Ausweisung, deren Zweck noch nicht erfüllt ist, ist verhältnismäßig, was auch bei Bestehen eines besonderen Ausweisungsschutzes nach § 56 AufenthG zu prüfen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 -, juris Rn. 41 f.). - BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00
Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 3 B 16.09
Denn dies setzte voraus, dass der Beklagte entgegen Treu und Glauben über einen längeren Zeitraum untätig geblieben wäre, obwohl ihm ohne weiteres zumutbar gewesen wäre, das Vorliegen von Ausweisungsgründen geltend zu machen, und dass der Kläger infolge dessen darauf hätte vertrauen dürfen, dass ihm diese Äußerungen nicht mehr zu Last gelegt würden, und sich tatsächlich darauf eingerichtet hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2001 - 4 C 2.00 -, juris Rn. 45). - EGMR, 06.12.2007 - 69735/01
D (A), Ausweisung, Europäische Menschenrechtskonvention, Schutz von Ehe und …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 3 B 16.09
In diese Abwägung sind insbesondere einzustellen die Art und Schwere des den Ausweisungsanlass bildenden Verhaltens des Ausländers, die Dauer seines Aufenthaltes im Bundesgebiet, die seit dem den Ausweisungsanlass bildenden Verhalten verstrichene Zeit und das Verhalten des Ausländers während dieser Zeit, die Staatsangehörigkeit von der Ausweisung ggf. betroffener Personen, die familiäre Situation des Ausländers, insbesondere diejenige etwaiger Kinder, und die Festigkeit der sozialen, kulturellen und familiären Bande mit dem Gastland und dem Bestimmungsland (vgl. EGMR, Urteil vom 6. Dezember 2007 - 69735/01 (Chair) -, juris Rn. 57 ff.). - BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05
Anforderungen an die Begründung von Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 3 B 16.09
Angesichts der schwerwiegenden Folgen erfordert dies belastbare Feststellungen und eine Aufarbeitung der tatbestandlichen Einzelelemente (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2005 - 2 BvR 485/05 -, juris Rn. 29; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 8. Oktober 2009 - 7 A 10165/09 -, juris Rn. 31). - BVerwG, 30.10.2013 - 6 C 22.12
Sperrerklärung gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO; materielle Beweislastverteilung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 3 B 16.09
Dem daraus resultierenden Beweisnotstand ist auf der Ebene der konkreten Beweiswürdigung Rechnung zu tragen, wobei es insofern ohne Bedeutung ist, dass ein Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO hier nicht durchgeführt wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 6 C 22/12 -, juris Rn. 16 ff.).
- OVG Hamburg, 17.12.2015 - 4 Bf 137/13
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Zusammenlebens mit deutscher …
Rn. 54 Ausweisungsgründe dürfen einem Ausländer nur dann und solange entgegengehalten werden, als sie noch aktuell und nicht verbraucht sind bzw. die Ausländerbehörde auf ihre Geltendmachung nicht ausdrücklich oder konkludent verzichtet hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 15.3.2005, 1 C 26.03, juris Rn. 21; OVG Münster, Beschl. v. 22.1.2015, OVG 3 B 16.09, juris Rn. 44). - OVG Bremen, 18.09.2024 - 2 LB 316/22
Ausweisung eines Imam - Al-Nusra; Al-Qaida; Antisemitismus; Ausweisung; …
Für eine expansiv-kämpferische Interpretation spricht etwa, wenn ein eindeutiger Zusammenhang mit zur Zeit der Predigt maßgeblichen Krisengebieten und Zentren terroristischer Anschläge bestand (vgl. OVG Bln-BbG, Urt. v. 22.01.2015 - OVG 3 B 16.09, juris Rn. 49 zu § 55 Abs. 2 Nr. 8a AufenthG a.F.;… VG Freiburg (Breisgau), Urt. v. 02.07.2021 - 10 K 1661/19, juris Rn. 74).Nicht ausreichend ist es daher, wenn aus den Äußerungen lediglich eine deutliche Parteinahme und Unterstützung terroristischer Kämpfer in bestimmten Krisengebieten folgt, solange bei mehrdeutigen Äußerungen andere, nicht völlig fernliegende Deutungen als die vom Gericht zugrunde gelegte, mit schlüssigen Gründen auszuschließen sind (so aber OVG Bln-BBG, Urt. v. 22.01.2015 - OVG 3 B 16.09, juris Rn. 49).
- VG Freiburg, 02.07.2021 - 10 K 1661/19
Ausweisung eines Hasspredigers
- VG Köln, 02.10.2024 - 5 L 1832/24
Ein zur salafistischen Szene gehörender Prediger aus Bonn darf vorerst nicht …
Rn. 69 OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.05.2022 - 4 EO 161/22 - juris Rn. 88; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.01.2015 - OVG 3 B 16.09 - juris Rn. 60.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Dezember 2021, § 54 Rn. 44. - VG Schleswig, 13.05.2026 - 11 B 73/26
Ausweisung eines syrischen Unterstützers der Hizb ut-Tahrir
Vorsatz ist nur für das eigene Handeln des Ausländers erforderlich, das von dem Ziel geleitet sein muss, die Vereinigung zu unterstützen (…vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 09.06.2023 - 2 B 19/23 -, juris Rn. 19; anders wohl OVG Berlin-Brandenburg, Urt. 22.01.2015 - OVG 3 B 16.09 -, juris Rn. 60, wonach es zu weitreichend erscheine, dass ein Ausländer schon deshalb eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung bzw. die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstelle, weil er dem politischen Salafismus zuzurechnen sei und konkrete Bestrebungen zur Errichtung eines universellen islamischen Staatswesens vorliegen müssten). - VGH Bayern, 03.02.2025 - 19 CE 24.2160
Abschiebung, Verfahrensduldung (verneint), Versagungsgrund, Gefährdung der …
Selbst wenn - was vorliegend offenbleiben kann - eine Zugehörigkeit zum politischen Salafismus "im Allgemeinen" noch nicht als hinreichend konkret angesehen werden können sollte, um eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung bzw. die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu begründen (in diesem Sinne: OVG Berlin-Bbg, U.v. 22.1.2015 - OVG 3 B 16.09 - juris Rn. 60;… Hailbronner, Ausländerrecht, Stand 1.3.2024, § 54 AufenthG Rn. 44) wird die Gefahrenschwelle (jedenfalls) dann überschritten, wenn massiv auf Einzelne eingewirkt wird, sich im Sinne einer Herstellung salafistischer Ordnung im Bundesgebiet zu betätigen (…vgl. Hailbronner a.a.O.).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2010 - 3 B 16.09 |
Verfahrensgang
- VG Berlin, 23.07.2008 - 27 A 232.05
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2010 - 3 B 16.09
- BVerwG, 23.11.2010 - 1 PKH 11.10
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 3 B 16.09
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