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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 29.05.2006 - 3 U 167/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3168
OLG Rostock, 29.05.2006 - 3 U 167/05 (https://dejure.org/2006,3168)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29.05.2006 - 3 U 167/05 (https://dejure.org/2006,3168)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29. Mai 2006 - 3 U 167/05 (https://dejure.org/2006,3168)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 307; ; BGB § 535; ; BGB § 542 Abs. 1; ; BGB § 543 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 545; ; BGB § 546; ; BGB § 546a; ; BGB § 546a Abs. 2; ; BGB § 568 a.F.; ; ZPO § 448

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 545
    Wirksamer Ausschluß der stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses durch bloße Bezugnahme; Transparenzgebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 § 545
    Formularmäßige Abbedingung der Verlängerung eines Mietvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht - Verstößt Ausschluss d. § 545 BGB gegen Transparenzgebot?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • arztrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses tritt unabhängig vom eigentlichem Willen der Mietparteien ein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ersatz von Mietausfällen, Kosten für Zeitungsinserate und Aufwendungen wegen verspäteter Rückgabe von Mieträumen; Fortsetzung eines Mietverhältnisses nach dessen Beendigung gemäß § 545 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Abhängigkeit der gesetzlichen Folge des§ 545 BGB vom Willen ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss von § 545 BGB n.F. im Formularmietvertrag verstößt nicht gegen Transparenzgebot! (IMR 2006, 77)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3217
  • NJW 2007, 2064 (Ls.)
  • NZM 2006, 584
  • NZM 2007, 424 (Ls.)
  • ZMR 2006, 692
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 07.04.2004 - VIII ZR 167/03

    Umlagefähigkeit der Kosten einer Dachrinnenreinigung und sonstiger Betriebskosten

    Auszug aus OLG Rostock, 29.05.2006 - 3 U 167/05
    Darüber hinaus hat der BGH für die Vereinbarung umlegbarer Betriebskosten entschieden, dass es für eine Vereinbarung ausreichend ist, wenn die Parteien im Vertrag im Rahmen einer Formularklausel auf die Aufzählung in der Betriebskostenverordnung Bezug nehmen (BGH Urt. v. 7.4.2004 - VIII ZR 167/03 - NZM 2004, 417).
  • BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 38/90

    Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

    Auszug aus OLG Rostock, 29.05.2006 - 3 U 167/05
    Sie kann auch durch eine Formularklausel erfolgen (BGH Urt. vom 15.05.1991 - VIII ZR 38/90 - NJW 1991, 1750; OLG Hamm Beschl. v. 9.12.1982 - 4 REMiet 12/82 - NJW 1983, 826;… Schilling in Münchner Kommentar § 545 Rn. 4;… Blank in Schmidt-Futterer, § 545 Rn. 31;… Eckert in Wolf/Eckert/Ball, Rn. 792).
  • BGH, 19.04.2002 - V ZR 90/01

    Bestimmtheit des Erwerbs noch zu begründenden Wohnungseigentums; Parteivernehmung …

    Auszug aus OLG Rostock, 29.05.2006 - 3 U 167/05
    kann sie geboten sein, wenn der Gegenseite ein Zeuge zur Verfügung stand (BVerfG Beschl. v. 21.2.2001 - 2 BvR 140/00 - NJW 2001, 2531) und dieser nicht ein neutraler, unabhängiger Zeuge ist (BGH Urt. v. 19.4.2002 - V ZR 90/01 - NJW 2002, 2247).
  • BGH, 14.01.2014 - XI ZR 355/12

    Zur Wirksamkeit einer klauselmäßigen Behaltensvereinbarung für …

    Das gilt insbesondere dann, wenn der Gesetzestext - wie hier - für jedermann und damit auch für die im Wertpapiergeschäft tätigen Kunden der Beklagten ohne weiteres zugänglich ist (J. Koch, ZBB 2013, 217, 226; vgl. auch OLG Rostock, NJW 2006, 3217, 3218).
  • BGH, 02.05.2012 - XII ZR 88/10

    Wohnraummiete: Umlegung der Betriebskosten auf Grund Vereinbarung der Zahlung …

    Ob § 568 BGB aF, auf den im Mietvertrag lediglich verwiesen wird, rechtswirksam abbedungen wurde (bejahend für den Fall, dass ein Formularvertrag nur die Verweisung auf die nicht abgedruckte Norm enthält: OLG Rostock NJW 2006, 3217; LG Erfurt WuM 2008, 283; Lammel WuM 2008, 659; verneinend OLG Schleswig NJW 1995, 2858, 2859; für den Fall, dass die infolge der Nichtgeltung der Bestimmung eintretende Rechtsfolge in einem Formularvertrag genannt wird, bejahend: BGH Urteil vom 15. Mai 1991 - VIII ZR 38/90 - NJW 1991, 1750, 1752), kann jedoch dahinstehen.
  • OLG Dresden, 10.08.2022 - 5 U 743/22

    Zahlung von rückständiger Nutzungsentschädigung für Gewerberäume Wirksamkeit …

    Ein solcher Ausschluss ist nicht nur individualvertraglich, sondern auch formularvertraglich wirksam möglich (vgl. BGH, Urteil vom 15.05.1991, VIII ZR 38/90, NJW 1991, 1750, 1751 zu § 568 BGB a.F.; OLG Rostock, Urteil vom 29.05.2006, 3 U 167/05, NJW 2006, 3217; KG, Beschluss vom 20.01.2014, 8 U 168/13, BeckRS 2014, 7658;… Senatsbeschluss vom 13.10.2016, 5 U 993/16, BeckRS 2016, 116020 Rn. 23).
  • OLG Dresden, 13.10.2016 - 5 U 993/16

    Formularmäßige Abbedingung der stillschweigenden Verlängerung des …

    Eine solche Regelung ist auch als vom Vermieter gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung wirksam (…vgl. BGH, Urt. v. 15.05.1991, VIII ZR 38/90, NJW 1991, 1750; OLG Rostock, Urt. v. 29.05.2006, 3 U 167/05, NZM 2006, 584; KG, Beschl. v. 20.01.2014, 8 U 168/13, GE 2014, 460).
  • LG Berlin II, 13.01.2025 - 63 S 138/24

    Wirksamkeit der Vereinbarung einer Indexmiete

    Rn. 7 Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass eine Formularklausel, in der die Parteien zwar eine Gesetzesvorschrift abbedungen haben, aber weder den Regelungsgehalt noch die Rechtsfolgen in dieser Formularklausel wiedergegeben haben, nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB verstößt (OLG Rostock, Urteil vom 29.5. 2006 - 3 U 167/05 -, NJW 2006, 3217, beck-online).
  • LG Berlin II, 13.02.2026 - 63 S 205/25

    Formularvertragliche Abbedingung von § 545 BGB wirksam

    Rn. 7 Vor diesem Hintergrund kann hier dahinstehen, ob Ziffer 1 Satz 3 des Mietaufhebungsvertrags nach Maßgabe von § 307 Abs. 1 S. 1 und S. 2 BGB wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam ist (so OLG Schleswig NJW 1995, 2858; a.A. für ein Gewerbemietverhältnis: OLG Rostock NZM 2006, 584;… zum Streitstand auch: Staudinger/V. Emmerich (2024) BGB § 545 Rn. 30 f., juris).
  • KG, 20.01.2014 - 8 U 168/13

    Stillschweigende Verlängerung kann bei Gewerberaummietverhältnis durch AGB …

    Ein Verstoß gegen §§ 305 Abs. 2 Nr. 2, 305 c Abs. 1, 307 Abs. 1 Satz 2 BGB liegt nicht vor (…Schmidt-Futter/Blank, Mietrecht, 11. Auflage, § 545, Rdnr.33 a;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 73. Auflage, § 545, Rdnr.4; OLG Rostock, NZM 2006, 584).
  • LG Erfurt, 29.02.2008 - 2 T 318/07
    Der vom Amtsgericht insoweit herangezogenen Rechtsprechung des OLG Rostock (vgl. NJW 06, 3217) ist zu folgen, wonach eine Klausel, die sich auf ein für jedermann einsehbaren Gesetzestext bezieht, nicht gegen das Transparenzgebot verstößt.
  • LG Köln, 30.12.2022 - 7 O 147/21
    Die Parteien können den Ausschluss dieser Bestimmung vereinbaren (allgM, zB BGH NJW 1991, 1750; OLG Oldenburg DWW 2001, 88; MüKoBGB/Bieber Rn. 4; Schmidt-Futterer/Blank Rn. 30 f.; Staudinger/V. Emmerich, 2021, Rn. 18), und zwar auch in AGB (BGH NJW 1991, 1750; KG GE 2014, 460; OLG Rostock NJW 2006, 3217 f.; OLG Dresden ZMR 2017, 391, 392; LG Erfurt WuM 2008, 283; OLG Köln BeckRS 2012, 19425; MüKoBGB/Bieber Rn. 4;… Schmidt-Futterer/Blank Rn. 31; Staudinger/V. Emmerich, 2021, Rn. 19).
  • AG Berlin-Schöneberg, 11.04.2024 - 13 C 174/23
    Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass eine Formularklausel, in der die Parteien zwar eine Gesetzesvorschrift abbedungen haben, aber weder den Regelungsgehalt noch die Rechtsfolgen in dieser Formularklausel wiedergegeben haben, nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB verstößt (OLG Rostock, Urteil vom 29.5.2006 - 3 U 167/05 -, NJW 2006, 3217, beck-online).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 18.04.2007 - 204 C 8/07

    Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Inhaltskontrolle für eine Abbedingung …

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.12.2006 - 3 U 167/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14127
OLG Köln, 05.12.2006 - 3 U 167/05 (https://dejure.org/2006,14127)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.12.2006 - 3 U 167/05 (https://dejure.org/2006,14127)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Dezember 2006 - 3 U 167/05 (https://dejure.org/2006,14127)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • online-und-recht.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wer trägt die Beweislast über den Zugang einer E-Mail?

  • Wolters Kluwer

    Streit über die Höhe eines Zahlungsanspruchs aus einem Speditionsvertrag; Fehlende Einigung über die Frachtrate; Anforderungen an den Nachweis über den Zugang einer Willenserklärung per E-Mail; Berücksichtigungsfähigkeit einer erstmalig im Rechtsmittelverfahren ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Elektronischer Geschäftsverkehr - Nachweis für den Zugang einer E-Mail

  • IWW (Kurzinformation)

    Unternehmensführung - Nachweis des Zugangs einer E-Mail

  • IWW (Kurzinformation)

    Elektronischer Geschäftsverkehr - Zugang einer E-Mail ist praktisch nicht beweisbar

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Zugang einer Willenserklärung in Form einer Email, Zugang einer Willenserklärung, Anforderungen an den Nachweis des Zugangs einer Email

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Elektronischer Geschäftsverkehr: Zugang einer E-Mail ist praktisch nicht beweisbar

Besprechungen u.ä.

  • streifler.de (Kurzanmerkung)

    Elektronischer Geschäftsverkehr: Zugang einer E-Mail ist praktisch nicht beweisbar

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.11.2012 - 15 Ta 2066/12

    Prozesskostenhilfe - Bewerber - Diskriminierung - Erfolgsaussicht - Zugang einer …

    Ein Beweis des ersten Anscheins für den Eingang in die Mailbox des Empfängers ergibt sich auch nicht bereits dann, wenn der Erklärende die Absendung der E-Mail beweisen kann (OLG Köln, 05.12.2006 - 3 U 167/05 - juris Rn. 5).
  • OLG Hamm, 10.08.2023 - 26 W 13/23

    Nachweis Zugang E-Mail; Anlass zur Klageerhebung

    Jedoch genügt es nicht, wenn der Absender lediglich die Absendung der E-Mail beweisen kann, da der betreffende Auszug keinen Beweiswert in Bezug auf den Zugang hat (OLG Düsseldorf MDR 2009, 974; OLG Köln 5.12.2006 - 3 U 167/05, juris; LAG.
  • LG Hamburg, 23.05.2016 - 325 O 22/16

    Maklervertrag in Form eines Fernabsatzgeschäftes: Drittbegünstigende Wirkung …

    Es begründet nicht einmal einen Anscheinsbeweis dafür (OLG Köln, Urt. v. 5.12.2006 - 3 U 167/05, juris;… Singer in Staudinger, BGB, 13. Bearb. (2012), § 130 BGB Rn. 110).
  • LG Frankfurt/Main, 12.03.2010 - 1 S 322/08

    Nachweis des Zugangs beim Empfänger i.S.d. § 130 BGB durch den Ausdruck des …

    Die Versendung einer E-Mail erbringt noch nicht den Beweis des ersten Anscheins für deren Zugang ( OLG Köln, Urteil vom 05.12.2006, Az.: 3 U 167/05 , zitiert nach [...], dort Rdz. 5; Beschluss der Kammer vom 8.10.2008, Az. 2/1 S 278/07).
  • BFH, 29.04.2025 - VI R 2/23

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kein Erfordernis der Anforderung einer …

    Nicht auszuschließen ist nämlich, dass die Nachricht (etwa wegen Fehlern in der Datenleitung oder den vom Absender verwendeten Programmen) tatsächlich nicht in das E-Mail-Postfach des Empfängers gelangt (s. OLG Köln, Urteil vom 05.12.2006 - 3 U 167/05, unter II.).

    Rn. 13 Das Absenden einer einfachen, insbesondere ohne Anforderung einer Empfangs- oder Lesebestätigung übermittelten E-Mail begründet auch keinen Beweis des ersten Anscheins für den Zugang der E-Mail beim Empfänger, und zwar insbesondere auch dann nicht, wenn der Erklärende die Absendung der E-Mail --etwa durch die Vorlage eines Ausdrucks der E-Mail (s. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.09.2017 - L 19 AS 360/17, unter 3. [Rz 44 f.])-- beweisen kann (s. z.B. Sächsisches LSG, Urteil vom 12.10.2023 - L 3 AS 1050/19, unter II.1.b (3.2) [Rz 39], m.w.N.; OLG Köln, Urteil vom 05.12.2006 - 3 U 167/05, unter II.; Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg vom 27.11.2012 - 15 Ta 2066/12, [Rz 9]).

  • LG Stuttgart, 07.03.2018 - 13 S 159/17

    E-Mail-Zugang: Pauschales Bestreiten des Zugangs in Ausnahmefällen nicht …

    Zwar ergibt sich ein Beweis des ersten Anscheins für den Zugang einer E-Mail nicht bereits dann, wenn der Erklärende die Absendung der E-Mail beweisen kann, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Nachricht wegen Fehlern in der Datenleitung oder den vom Absender verwendeten Programmen tatsächlich nicht in die Mailbox des Empfängers gelangt (vgl. etwa OLG Köln, Urteil vom 05.12.2006 - 3 U 167/05, Rn. 5 zitiert nach juris).
  • VG Aachen, 19.02.2024 - 7 K 708/23

    Zugang von E-Mails im Verwaltungsrecht

    Rn. 50 vgl. zur (Anscheins-)Beweisfunktion einer Lesebestätigung: BGH, Beschluss vom 17. Juli 2013 - I ZR 64/13 -, juris Rn. 11 m.N.; OLG Koblenz, Beschluss vom 20. März 2020 - 3 U 1895/19 -, juris Rn. 6; OLG A., Urteil vom 05. Dezember 2006 - 3 U 167/05 -, juris Rn. 5, LSG NRW, Urteil vom 14. September 2017 - L 19 AS 360/17 -, juris Rn. 46; Arnold, in: Erman, BGB, 17. Auflage 2023, § 130 Rn. 33; Einsele, in: MüKoBGB, 9. Auflage 2021, § 130 Rn. 47; Gomille, in BeckOGK, BGB § 130 Rn. 135 (Stand: 01. September 2022).
  • OLG Koblenz, 21.04.2020 - 3 U 1895/19

    E-Mail-Fehlermeldung ist kein Zugangsbeweis!

    7) genügt zur Begründung eines Anscheinsbeweises jedenfalls nicht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 05.12.2006, - 3 U 167/05 -, juris Rn. 5).
  • LAG Düsseldorf, 17.12.2014 - 12 Sa 580/14

    Ansprüche eines Arbeitnehmers nach Kündigung einer Rückdeckungsversicherung und …

    Alleine die Absendung einer E-Mail von Herrn N. an den Kläger belegt nicht dessen Ankunft (vgl. OLG Köln 05.12.2006 - 3 U 167/05, juris Rn. 5;… s.a. BGH 17.07.2013 - I ZR 64/13, NJW 2014, 556 Rn. 11).
  • VK Thüringen, 14.07.2017 - 250-4002-5969/2017-N-007-EIC

    Änderungsinformation per E-Mail: Ausdruck ist kein Zugangsnachweis!

    Ein Beweis des ersten Anscheins für den Eingang in die Mailbox des Empfängers ergibt sich auch nicht bereits dann, wenn der Erklärende die Absendung der E-Mail beweisen kann (OLG Köln, 05.12.2006 3 U 167/05 juris Rn. 5)." (LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.11.2012 15 Ta 2066/12).
  • OLG Koblenz, 20.03.2020 - 3 U 1895/19

    E-Mail-Fehlermeldung ist kein Zugangsbeweis!

  • OLG Köln, 06.10.2014 - 19 Sch 17/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Textilien mit nicht in Anhang I zur …

  • AG Berlin-Neukölln, 22.03.2012 - 10 C 474/11

    Beweisführung für den Zugang einer Mitteilung bei kumulativer Übermittlung per …

  • LG München I, 03.03.2025 - 22 O 11152/24

    Fälligkeitsmitteilung, Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit, Gerichtsvollzieher, …

  • OLG Zweibrücken, 11.10.2023 - 1 U 27/23

    Verpflichtung des Geschädigten zur Information bei einer Kostensteigerung durch …

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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 27.04.2006 - L 3 U 167/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,31614
LSG Bayern, 27.04.2006 - L 3 U 167/05 (https://dejure.org/2006,31614)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.04.2006 - L 3 U 167/05 (https://dejure.org/2006,31614)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. April 2006 - L 3 U 167/05 (https://dejure.org/2006,31614)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen aus Anlass des Todes des Ehemanns der Antragstellerin; Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall; Grundsätze zum so genannten Beweisnotstand im Rahmen des Nachweises eines Versicherungsfalls; Erfordernis des inneren ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 14.11.1984 - 9b RU 68/83
    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2006 - L 3 U 167/05
    Alle rechtserheblichen Tatsachen zur Begründung eines Unfallversicherungsschutzes bedürfen mit Ausnahme derjenigen, die einen Ursachenzusammenhang ergeben, des vollen Beweises, wobei nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung typische Beweisschwierigkeiten zu berücksichtigen sind (BSG Urteil vom 14.11.1984 - 9b RU 68/83).

    Es muss also nicht der genaue Unfallhergang bewiesen sein, wenn sonst nachgewiesene Umstände überwiegend auf einen Versicherungsfall hinweisen und die ernsthafte Möglichkeit anderer Geschehensabläufe ausgeschlossen erscheint (BSG Urteil vom 14.11.1984 - 9b RU 68/83).

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2006 - L 3 U 167/05
    Dieser setzt die volle Überzeugung einer Tatsache, das heißt die mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit voraus (BSGE SozR 2200 § 548 Nr. 38 m.w.N.).
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen …

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2006 - L 3 U 167/05
    Einen solchen Ausnahmefall hat die Rechtsprechung bei einer unfallbedingten Erinnerungslücke des Verletzten (BSG Urteil vom 12.06.1990 - 2 RU 58/89) oder beim Tod eines Seemanns auf See aus unklarer Ursache ohne Obduktionsmöglichkeit (BSGE 19, 52, 56) angenommen.
  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 58/89

    Arbeitsstätte; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang; Weg

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2006 - L 3 U 167/05
    Einen solchen Ausnahmefall hat die Rechtsprechung bei einer unfallbedingten Erinnerungslücke des Verletzten (BSG Urteil vom 12.06.1990 - 2 RU 58/89) oder beim Tod eines Seemanns auf See aus unklarer Ursache ohne Obduktionsmöglichkeit (BSGE 19, 52, 56) angenommen.
  • BSG, 20.04.1983 - 5a RKnU 2/81

    Unfallrente - Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Urlaubsgeld - …

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2006 - L 3 U 167/05
    Eine Begrenzung der Prüfungs- und Beurteilungsverpflichtung der Beklagten und der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit ist dabei im Verfahren nach § 44 SGB X nicht gegeben (BSG SozR 1300 § 44 Nr. 4).
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