Rechtsprechung
| KG, 08.11.2024 - U 4/24 Baul |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 08.04.2021 - 16 O 73/21
- LG Berlin, 27.10.2021 - O 2/21
- KG, 11.02.2022 - U 4/21
- KG, 08.11.2024 - U 4/24 Bau
- KG, 08.11.2024 - U 4/21
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (19)
- OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 18 U 2/18
Rechtmäßigkeit einer bebauungsplanakzessorischen Administrativenteignung; Keine …
Auszug aus KG, 08.11.2024 - U 4/24
Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob die jeweilige Festsetzung noch geeignet ist, zur städtebaulichen Ordnung im Sinne des § 1 Absatz 3 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplans einen sinnvollen Beitrag zu leisten (BVerwG…, Urteil vom 3. Dezember 1998 - 4 CN 3/97 -, juris, Rn. 22;… dass., Urteil vom 28. April 2004 - 4 C 10/03 -, juris, Rn. 15 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 5. Juli 2017 - OVG 10 N 299.16 -, juris, Rn. 7 m.w.N.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Mai 2022 - 18 U 2/18 -, juris, Rn. 96).Es ist ferner nicht Aufgabe der Baulandsenate, sich für die Prüfung der Voraussetzungen planakzessorischer Enteignungen im Rahmen einer Inzidenzkontrolle auf die Suche von Fehlern in der Planfestsetzung zu begeben, ohne dass die Beteiligten ihrerseits Bedenken gegen die formelle und materielle Wirksamkeit der Festsetzung erhoben hätten (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Mai 2022 - 18 U 2/18 - juris, Rn. 68; BVerwG…, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1/01 -, juris, Rn. 43 -).
Danach ist in Ausgestaltung des aus Artikel 14 Absatz 3 GG abgeleiteten Vorrangs des freihändigen Erwerbs gegenüber einer Enteignung diese nur zulässig, wenn zuvor Bemühungen um einen privatrechtlichen Erwerb zu angemessenen Bedingungen gescheitert sind (…Runkel, in: EZBK, 150. EL, Mai 2023, BauGB § 87 Rn. 76; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Mai 2022 - 18 U 2/18 - juris, Rn. 104).
Dabei richtet sich die Angemessenheit hinsichtlich des Kaufpreises danach, was der Eigentümer im Falle einer Enteignung als Entschädigung nach den §§ 93 ff. BauGB in etwa zu erwarten hätte, bemisst sich somit nach Entschädigungsgrundsätzen (BGH…, Urteil vom 27. Juni 1966 - III ZR 202/65 -, juris, Rn. 15, 18; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Mai 2022 - 18 U 2/18 - Rn. 105, 110).
- KG, 10.07.2015 - 9 U 1/13
Baulandsache: Entschädigungsanspruch bei Wegfall einer planungsrechtlich …
Auszug aus KG, 08.11.2024 - U 4/24
Grundsätzlich ist für die Bemessung der Entschädigung der Zustand des Grundstücks in dem Zeitpunkt maßgebend, in dem die Enteignungsbehörde über den Enteignungsantrag entscheidet (sog. Qualitätsstichtag), sowie der zu diesem Zeitpunkt bestehende Verkehrswert ( sog. Bewertungsstichtag), § 93 Absatz 4 Satz 1, § 95 Absatz 1 Satz 2 BauGB (Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - 9 U 1/13 Baul , juris, Rn. 12 ;… ders., Urteil vom 9. April 2010 - 9 U 1/08 -, juris, Rn. 28 m.w.N.).Wird die zulässige Nutzung nach dieser siebenjährigen Frist aufgehoben oder geändert, kann der Eigentümer nur eine Entschädigung für Eingriffe in die ausgeübte Nutzung verlangen, § 42 Absatz 3 Satz 1 BauGB (Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - 9 U 1/13 Baul -, juris, Rn. 16 ).
- BGH, 17.10.2006 - VIII ZB 94/05
Rechts- und Parteifähigkeit einer Erbengemeinschaft
Auszug aus KG, 08.11.2024 - U 4/24
Das Eigentum an einem einer Erbengemeinschaft zugewiesenen Grundstück steht den Miterben zur gesamten Hand als Gesamthandseigentum, nicht aber der Erbengemeinschaft selbst zu (statt vieler: BGH…, Urteil vom 11. September 2002 - XII ZR 187/00 -, juris, Rn. 11 m.w.N.; ders., Beschluss vom 17. Oktober 2006 - VIII ZB 94/05 -, juris, Rn. 7).Rn. 26 Die Erbengemeinschaft selbst war bereits nicht beteiligungsfähig, da sie nicht rechtsfähig ist (…Brügelmann/Reisenecker/Bliese, 125. EL Januar 2023, BauGB § 106 Rn. 2); BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - VIII ZB 94/05 -, juris, Rn. 7 m.w.N.).
- BGH, 28.02.1957 - III ZR 203/56
Baulandbeschaffungsverfahren
Auszug aus KG, 08.11.2024 - U 4/24
Hierfür ist neben der in § 116 Absatz 1 Satz 1 BauGB ausdrücklich normierten Voraussetzung, dass die sofortige Ausführung der beabsichtigten Maßnahme aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit dringend geboten ist (aa.), nach ständiger Rechtsprechung des Weiteren zu verlangen, dass ein erfolgreicher Ausgang des Enteignungsverfahrens mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 28. Februar 1957 - III ZR 203/56 -, juris, Rn. 24 f.; ders., Urteil vom 22. Februar 1965 - III ZR 104/64 -, juris; Senat…, Urteil vom 17. April 1998 - U 702/98 Baul -, juris, Rn. 26 m.w.N.; Thüringer Oberlandesgericht…, Urteil vom 3. März 2010 - BI U 687/08 -, juris, Rn. 42; OLG Hamburg, Beschluss vom 20. September 2007 - 1 Baul U 2/07).Auch wenn dieses Erfordernis nicht ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen wurde, ergibt sich dies sowohl aus dem in Artikel 14 GG gewährleisteten Schutz des Eigentums als auch aus der inneren Abhängigkeit des Besitzeinweisungsverfahrens von den Erfolgsaussichten einer Enteignung (BGH, Urteil vom 28. Februar 1957, a.a.O., juris, Rn. 25).
- BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11
Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer …
Auszug aus KG, 08.11.2024 - U 4/24
Eine Ausnahme von dem Anwendungsbereich dieser Regelung in Fällen eigentumsverdrängender isolierter Planungen mit wertmäßigen Benachteiligungen Einzelner ist von Gesetzes wegen nicht vorgesehen, ohne dass dies verfassungsrechtlich bedenklich wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11 -, juris, Rn. 96; BGH…, Urteil vom 7. Juli 2016 - III ZR 28/15 -, juris, Rn. 43 f.). - BGH, 21.01.2016 - V ZB 43/15
Grundbuchberichtigung: Nachweis des Erlöschens eines für den ersten Verkaufsfall …
Auszug aus KG, 08.11.2024 - U 4/24
Soweit sich der Beteiligte zu 1) auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. Januar 2016 (BGH, Urteil vom 21. Januar 2016 - V ZB 43/15 -, juris), beruft, ist diese hier nicht einschlägig, weil das gemeindliche Vorkaufsrecht, wie ausgeführt, nicht als dingliches Vorkaufsrecht ausgestaltet ist. - BGH, 07.07.2016 - III ZR 28/15
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme: Verfassungsmäßigkeit der …
Auszug aus KG, 08.11.2024 - U 4/24
Eine Ausnahme von dem Anwendungsbereich dieser Regelung in Fällen eigentumsverdrängender isolierter Planungen mit wertmäßigen Benachteiligungen Einzelner ist von Gesetzes wegen nicht vorgesehen, ohne dass dies verfassungsrechtlich bedenklich wäre (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11 -, juris, Rn. 96; BGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - III ZR 28/15 -, juris, Rn. 43 f.). - KG, 09.04.2010 - 9 U 1/08
Eigentumsverdrängende Sanierung: Rechtswirkung einer Sanierungsverordnung im …
Auszug aus KG, 08.11.2024 - U 4/24
Grundsätzlich ist für die Bemessung der Entschädigung der Zustand des Grundstücks in dem Zeitpunkt maßgebend, in dem die Enteignungsbehörde über den Enteignungsantrag entscheidet (sog. Qualitätsstichtag), sowie der zu diesem Zeitpunkt bestehende Verkehrswert ( sog. Bewertungsstichtag), § 93 Absatz 4 Satz 1, § 95 Absatz 1 Satz 2 BauGB (Senat…, Urteil vom 10. Juli 2015 - 9 U 1/13 Baul , juris, Rn. 12 ; ders., Urteil vom 9. April 2010 - 9 U 1/08 -, juris, Rn. 28 m.w.N.). - BGH, 27.06.1966 - III ZR 202/65
Höhe des Angebots für den freihändigen Erwerb eines Grundstücks vor dessen …
Auszug aus KG, 08.11.2024 - U 4/24
Dabei richtet sich die Angemessenheit hinsichtlich des Kaufpreises danach, was der Eigentümer im Falle einer Enteignung als Entschädigung nach den §§ 93 ff. BauGB in etwa zu erwarten hätte, bemisst sich somit nach Entschädigungsgrundsätzen (BGH, Urteil vom 27. Juni 1966 - III ZR 202/65 -, juris, Rn. 15, 18; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 11. Mai 2022 - 18 U 2/18 - Rn. 105, 110). - BGH, 24.01.1980 - III ZR 26/78
Voraussetzungen der Sperrwirkung eines Kaufangebots
Auszug aus KG, 08.11.2024 - U 4/24
Ist der Enteignungsantrag bereits gestellt, hat dessen Antragsteller den Eigentümer vom Enteignungszweck zu unterrichten und ihm zu verdeutlichen, dass er bereit ist, in ernsthafte zivilrechtliche Verhandlungen einzutreten, um das Gemeinwohlinteresse auch ohne Enteignung privatrechtlich zu verwirklichen (BGH, Urteil vom 24. Januar 1980 - III ZR 26/78 - Runkel, in: EZBK, 150. EL, Mai 2023, BauGB § 87 Rn. 76). - BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …
- BGH, 11.09.2002 - XII ZR 187/00
Abschluß eines Mietvertrages mit einer Erbengemeinschaft
- BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03
Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage …
- BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01
Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation; …
- BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97
Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit, …
- BVerwG, 02.11.1998 - 4 BN 49.98
Bebauungsplan; Festsetzung einer Fläche für Gehrechte; Begründung eines Gehrechts …
- BVerfG, 18.11.1998 - 1 BvR 21/97
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Enteignung
- OLG Stuttgart, 12.12.2000 - 10 U 219/98
- BGH, 22.02.1965 - III ZR 104/64
Revision in Baulandsachen
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 18.12.2024 - U 4/24 (Kart) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streit um die mit einem Warnhinweis verbundene Blockierung des unmittelbaren Zugriffs auf Webseiten durch einen Internet-Sicherheitsdienst; Billigkeit einer Behinderung
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 16.05.2024 - O 27/23
- OLG Düsseldorf, 18.12.2024 - U 4/24 (Kart)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- OLG Düsseldorf, 13.03.2024 - U (Kart) 2/23
FIFA-Regelungen zu Spielervermittlern: Berufung im Eilverfahren zurückgewiesen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2024 - U 4/24
Rn. 34 Bei der von der Verfügungsklägerin begehrten einstweiligen Verfügung handelt es sich auf Grund ihres auf Abwehr eines vermeintlich rechtswidrigen Verhaltens gerichteten Charakters um eine Sicherungsverfügung gemäß § 935 ZPO, auch wenn der als Hauptanspruch geltend gemachte Unterlassungsanspruch durch die einstweilige Verfügung nicht nur gesichert, sondern für die Dauer der einstweiligen Verfügung praktisch auch befriedigt würde (vgl. Senat, Urteil vom 13. März 2024 - VI-U (Kart) 2/23, Rn. 121 bei juris - FIFA-Fußball-Spielervermittler-Reglements II;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 940 ZPO, Rn. 1).Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Zeitraum von mehr als vier Wochen zwischen Kenntniserlangung von dem Verstoß und Einreichung des Verfügungsantrags als dringlichkeitsschädlich zu beurteilen, wenn nicht besondere rechtfertigende Gründe vorliegen (vgl. Urteil vom 13. März 2024 - VI-U (Kart) 2/23, Rn. 126 bei juris - FIFA-Fußball-Spielervermittler-Reglements II).
- BGH, 19.04.2018 - I ZR 154/16
Angebot des Werbeblockers AdBlock Plus nicht unlauter
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2024 - U 4/24
Im Falle eines werbefinanzierten Fernsehsenders und eines Unternehmens, das ein Gerät mit Werbeblocker-Funktion vertreibt, wird der wettbewerbliche Bezug zwischen den verschiedenartigen Waren und Dienstleistungen durch deren Einwirkung auf die Wahrnehmbarkeit der Werbesendungen hergestellt (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 19. April 2018 - I ZR 154/16, Rn. 17 bei juris, m.w.N. - Werbeblocker II). - BGH, 14.01.2020 - VI ZR 496/18
Zur Zulässigkeit der Bewertungsdarstellung von Unternehmen auf einem …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2024 - U 4/24
Rn. 75 Die Anwendung des deutschen Deliktsrechts ergibt sich aus Art. 4 Abs. 1 Rom II-VO (Ort des Schadenseintritts, vgl. oben unter b) aa)) bzw., sollte die Rom II-VO nach deren Art. 1 Abs. 2 g) auf Ansprüche wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts nicht anwendbar sein (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2020 - VI ZR 496/18, Rn. 21 bei juris), aus Art. 40 Abs. 1 Satz 1 EGBGB (Handlungsort).
- BGH, 24.09.2013 - I ZR 219/12
Medizinische Fußpflege
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2024 - U 4/24
Denn jedenfalls führt die im Rahmen des Tatbestandes des § 5 UWG insbesondere bei zutreffenden Angaben gebotene Interessenabwägung (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2013 - I ZR 219/12, Rn. 17 bei juris - Medizinische Fußpflege;… Bornkamm/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 42. Auflage 2024, § 5 Rn. 1.200) zu dem Ergebnis, dass das Verhalten der Verfügungsbeklagten nicht unlauter ist. - BGH, 01.03.2018 - I ZR 264/16
Wettbewerbsverstoß: Meinungsfreiheit für eine Handwerksinnung; Beachtung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2024 - U 4/24
Rn. 66 "Herabsetzung" in diesem Sinne ist die sachlich nicht gerechtfertigte Verringerung der Wertschätzung des Mitbewerbers durch ein abträgliches Werturteil oder eine abträgliche wahre oder unwahre Tatsachenbehauptung; "Verunglimpfung" ist eine gesteigerte Form der Herabsetzung, die darin besteht, den Mitbewerber ohne sachliche Grundlage verächtlich zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - I ZR 264/16, Rn. 15 bei juris - Verkürzter Versorgungsweg II). - BGH, 23.06.2020 - KVR 69/19
Facebook gegen Bundeskartellamt
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2024 - U 4/24
Hierbei sind der Zweck der Marktabgrenzung, die Wettbewerbskräfte zu ermitteln, denen sich die beteiligten Unternehmen zu stellen haben, und die Zielsetzung des Missbrauchsverbots, die missbräuchliche Ausnutzung nicht hinreichend vom Wettbewerb kontrollierter Handlungsspielräume zu Lasten Dritter zu unterbinden, zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - KVR 69/19, Rn. 23, 31 bei juris - Facebook I). - BGH, 06.10.2011 - I ZR 54/10
Kreditkontrolle
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2024 - U 4/24
Die Verwendung auslegungsbedürftiger Begriffe im Klageantrag zur Bezeichnung der zu untersagenden Handlung sowie im Tenor der gerichtlichen Entscheidung ist daher hinnehmbar bzw. im Interesse einer sachgerechten Verurteilung zweckmäßig oder sogar geboten, wenn über den Sinngehalt der verwendeten Begriffe kein Zweifel besteht, so dass die Reichweite von Antrag und Urteil feststeht (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2011 - I ZR 54/10, Rn. 11 bei juris - Kreditkontrolle). - OLG Düsseldorf, 07.09.2020 - U (Kart) 4/20
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2024 - U 4/24
Rn. 30 1. Die - auch im Rechtsmittelverfahren zu prüfende - internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ergibt sich, da die Verfügungsbeklagte ihren Sitz in … hat, aus Art. 4 Abs. 1, Art. 63 der VO (EU) Nr. 1215/2012, die bei einem Sitz des Beklagten in einem Mitgliedstaat auch dann anwendbar ist, wenn der Kläger außerhalb ihres geographischen Anwendungsbereichs ansässig ist (vgl. Senat, Urteil vom 7. September 2020 - VI-U (Kart) 4/20, Rn. 27 bei juris - Schäferhunde-Bescheinigung;… Geimer in Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, Art. 4 EUV 1215/2012, Rn. 12 f.). - BGH, 23.01.2018 - KZR 48/15
Wettbewerbsbeschränkung: Kontrahierungszwang des Generalimporteurs von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2024 - U 4/24
Rn. 51 (aa) Ob eine Behinderung unbillig ist, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen zu beurteilen, die sich an der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Funktion des Gesetzes zu orientieren hat (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2018 - KZR 48/15, Rn. 34 bei juris - Zulassung als Vertragswerkstatt). - BGH, 19.03.1996 - KZR 1/95
"Pay-TV-Durchleitung"; Pflicht des Inhabers eines Kabelnetzes zur Durchleitung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2024 - U 4/24
Die Endkunden der Verfügungsbeklagten sind für die Verfügungsklägerin auch nicht austauschbar durch Endkunden anderer Internetzugangsanbieter (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1996 - KZR 1/95, Rn. 24 f. bei juris - PayTV-Durchleitung).
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Rechtsprechung
| LG Berlin II, 12.11.2025 - O 4/24 Baul |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (14)
- BGH, 18.09.1986 - III ZR 83/85
Umfang der Entschädigung eines Gestein abbauenden Betriebes
Auszug aus LG Berlin II, 12.11.2025 - O 4/24
Voraussetzung hierfür ist, dass die Planung ursächlich für die spätere Enteignung war, eine hinreichende Bestimmtheit hatte und die spätere verbindliche Planung, die dann zur Enteignung führte, mit Sicherheit erwarten ließ (st.Rspr., vgl. beispielhaft BGH…, Urteil vom 29. Januar 1968 - III ZR 2/67 -, juris Rn. 6; BGH…, Urteil vom 22. April 1982 - III ZR 131/80 -, juris Rn. 15; BGH, Urteil vom 18. September 1998 - III ZR 83/85 - BGHZ 98, 341 -, juris Rn. 9 m. w. Nachw.).Das Erfordernis der Ursächlichkeit der Planung für die spätere konkrete Enteignung ergibt sich aus Sinn und Zweck des "allgemeinen enteignungsrechtlichen Grundsatzes der Vorwirkung" (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1986 - III ZR 83/85 -, juris Rn. 9).
- BGH, 22.02.2012 - III ZR 226/10
Enteignungsentschädigung: Einkommenssteuer auf einen Veräußerungsgewinn wegen …
Auszug aus LG Berlin II, 12.11.2025 - O 4/24
Zu berücksichtigen sind grundsätzlich nur solche Vermögensnachteile, die (auch) entstanden wären, wenn der Betroffene alle diejenigen Maßnahmen sogleich ergriffen hätte, die ein verständiger Eigentümer in der gegebenen Lage vernünftigerweise getroffen hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - III ZR 226/10 -, juris Rn. 11).Denn die Entschädigung ist (lediglich) dazu bestimmt, nur die im Einzelfall als erzwungene Folge der Enteignung in Erscheinung tretenden Nachteile auszugleichen (vgl. BGH…, Urteil vom 13. November 1975 - III ZR 162/72 - BGHZ 65, 253 -, juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - III ZR 226/10 -, juris Rn. 11).
- BGH, 29.06.2023 - IX ZR 152/22
Insolvenzverwaltervergütung: Anspruch auf Rückgewähr eines der Masse entnommenen, …
Auszug aus LG Berlin II, 12.11.2025 - O 4/24
Dies beruht darauf, dass über die Höhe einer zu leistenden Entschädigung erst in dem nach § 111 Satz 3 BauGB seinen Fortgang nehmenden Enteignungsverfahren verbindlich entschieden wird (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2023 - IX ZR 152/22 -, juris Rn. 25 [zur Rückzahlung eines Vorschusses gemäß § 9 InsVV];… allgemein zum Verjährungsbeginn bei Abhängigkeit der Anspruchshöhe von behördlicher Festsetzung Ellenberger in Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, § 199 Rn. 9).
- OVG Niedersachsen, 14.12.2023 - 7 MS 49/22
Beschränkung der von einer Fachplanung betroffenen Gemeinde auf die ihrem Schutz …
Auszug aus LG Berlin II, 12.11.2025 - O 4/24
Denn auf die bei der Fachplanung vorgefundenen Festsetzungen der Bauleitplanung muss die Planfeststellungsbehörde Rücksicht nehmen und ihrer Planung zugrunde legen, soweit nicht entgegenstehende fachplanerische Belange die Belange des Städtebaus überwiegen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. Dezember 2023 - 7 MS 49/22 -, juris Rn. 23 m. w. Nachw.). - OLG München, 23.12.2004 - 1 U 2491/03
Stichtag für die Bemessung einer Enteignungsentschädigung bei Änderung eines …
Auszug aus LG Berlin II, 12.11.2025 - O 4/24
Die beschriebene Trennung der verschiedenen Maßnahmen kann schließlich nicht mit einem Hinweis auf eine vermeintliche "Unbilligkeit" überwunden werden (so aber OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Dezember 2004 - 1 U 2491/03 -, juris Rn. 27). - BGH, 08.07.2010 - III ZR 221/09
Baulandverfahren: Anspruch des von einer eigentumsverdrängenden , allein …
Auszug aus LG Berlin II, 12.11.2025 - O 4/24
Es mag ebenso unbeantwortet bleiben, ob am Qualitätsstichtag (zur Anwendbarkeit der Rechtsprechung betreffend die Vorverlagerung des Qualitätsstichtages auf die Bemessung der Entschädigungshöhe im Fall eines Übernahmeanspruchs vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1997 - III ZR 148/96 -, juris) bei der Beteiligten zu 1 die Voraussetzungen des § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB vorlagen und der Anspruch trotz § 44 Abs. 4 BauGB mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - III ZR 221/09 -, juris Rn. 31 ff.) nicht erloschen war. - BGH, 06.05.1999 - III ZR 174/98
Bemessung der Enteignungsentschädigung bei als Gemeindebedarfsfläche …
Auszug aus LG Berlin II, 12.11.2025 - O 4/24
Rn. 34 Nach dieser Rechtsprechung tritt bei einem sich über einen längeren Zeitraum hinziehenden Enteignungsverfahren an die Stelle des Enteignungsbeschlusses oder der Besitzeinweisung diejenige Maßnahme, von der ab eine weitere Entwicklung des Objekts, insbesondere der Qualität des Grundstücks verhindert, also das Grundstück endgültig von jeder konjunkturellen Weiterentwicklung ausgeschlossen wird (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1999 - III ZR 174/98 - BGHZ 141, 319 -, juris Rn. 6 m. w. Nachw.). - BGH, 09.10.1997 - III ZR 148/96
Anspruch auf Übernahme eines im Bebauungsplan als Ausgleichsfläche ausgewiesenen …
Auszug aus LG Berlin II, 12.11.2025 - O 4/24
Es mag ebenso unbeantwortet bleiben, ob am Qualitätsstichtag (zur Anwendbarkeit der Rechtsprechung betreffend die Vorverlagerung des Qualitätsstichtages auf die Bemessung der Entschädigungshöhe im Fall eines Übernahmeanspruchs vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1997 - III ZR 148/96 -, juris) bei der Beteiligten zu 1 die Voraussetzungen des § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB vorlagen und der Anspruch trotz § 44 Abs. 4 BauGB mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH…, Urteil vom 8. Juli 2010 - III ZR 221/09 -, juris Rn. 31 ff.) nicht erloschen war. - BGH, 22.04.1982 - III ZR 131/80
Bedeutung einer Verfügungs- und Veränderungssperre im Umlegungsverfahren für die …
Auszug aus LG Berlin II, 12.11.2025 - O 4/24
Voraussetzung hierfür ist, dass die Planung ursächlich für die spätere Enteignung war, eine hinreichende Bestimmtheit hatte und die spätere verbindliche Planung, die dann zur Enteignung führte, mit Sicherheit erwarten ließ (st.Rspr., vgl. beispielhaft BGH…, Urteil vom 29. Januar 1968 - III ZR 2/67 -, juris Rn. 6; BGH, Urteil vom 22. April 1982 - III ZR 131/80 -, juris Rn. 15; BGH…, Urteil vom 18. September 1998 - III ZR 83/85 - BGHZ 98, 341 -, juris Rn. 9 m. w. Nachw.). - BGH, 07.10.1976 - III ZR 60/73
Entschädigung für ein landwirtschaftliches Grundstück nach höherer Qualität
Auszug aus LG Berlin II, 12.11.2025 - O 4/24
Insbesondere stellt der Übernahmeanspruch nicht lediglich eine Hoffnung, Erwartung oder bloße Chance, sondern einen rechtlich geschützten konkreten Wert dar (zu dieser Abgrenzung vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1976 - III ZR 60/73 -, juris Rn. 28). - BGH, 13.11.1975 - III ZR 162/72
Besteuerung der Enteignungsentschädigung
- BGH, 22.05.1967 - III ZR 121/66
Berücksichtigung einer in Vorwirkung der Enteignung eintretenden …
- BGH, 29.01.1968 - III ZR 2/67
Berücksichtigung einer infolge Planausweisung als Bauland eingetretenen …
- OLG Hamm, 28.11.1996 - 16 U (Baul) 3/96
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Rechtsprechung
| KAG Mainz, 24.02.2024 - M 4/24 Lb-ewVfg |
Volltextveröffentlichung
- zmv-online.de
Kein Unterlassungsanspruch der MAV bei Maßnahmen zur Kündigung
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21
Erfolgloser Eilantrag zur Außervollzugsetzung der einrichtungs- und …
Auszug aus KAG Mainz, 24.02.2024 - M 4/24
Ist der geltend gemachte Verfügungsanspruch nicht zweifelsfrei gegeben, so ist bei einem reinen Feststellungsantrag im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung der Verfügungsgrund in der Regel zu verneinen (vgl. BVerfG v. 29.12.2020 - 1 BvQ 153/20, NZA 2021, 120; BVerfG v. 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21, ArbRB 202, 77). - BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von
Auszug aus KAG Mainz, 24.02.2024 - M 4/24
Nachdem das Bundesarbeitsgericht im Bereich des BetrVG nur in Fällen der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG bei (angenommenen) Verstößen einen allgemeinen Unterlassungsanspruch angenommen hat (grundlegend BAG v. 3.5.1994 - 1 ABR 24/93), hat auch der KAGH bei Verstößen gegen die Mitbestimmungstatbestände von § 36 MAVO einen allgemeinen Unterlassungsanspruch der MAV bejaht. - BAG, 14.12.2023 - 6 AZR 157/22
Massenentlassung - Sanktion für Fehler im Anzeigeverfahren
Auszug aus KAG Mainz, 24.02.2024 - M 4/24
Ob Fehler im Verfahren zur Massenentlassung stets zur Unwirksamkeit der Kündigungen führt, wird neuerdings vom BAG ohnehin in Frage gestellt (vgl. BAG v. 14.12.2023 - 6 AZR 157/22 (B), NZA 2024, 119). - BVerfG, 29.12.2020 - 1 BvQ 152/20
Erfolglose Eilanträge betreffend das Inkrafttreten von Teilen des …
Auszug aus KAG Mainz, 24.02.2024 - M 4/24
Ist der geltend gemachte Verfügungsanspruch nicht zweifelsfrei gegeben, so ist bei einem reinen Feststellungsantrag im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung der Verfügungsgrund in der Regel zu verneinen (vgl. BVerfG v. 29.12.2020 - 1 BvQ 153/20, NZA 2021, 120; BVerfG v. 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21, ArbRB 202, 77).
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