Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 13.10.2021

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.07.2021 - 4 A 14.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,23158
BVerwG, 27.07.2021 - 4 A 14.19 (https://dejure.org/2021,23158)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.2021 - 4 A 14.19 (https://dejure.org/2021,23158)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 (https://dejure.org/2021,23158)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,23158) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BImSchG § 3 Abs. 4, § ... 4 Abs. 1 Satz 3, § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; BNatSchG § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 6 Satz 3; EnLAG § 1, § 2 Abs. 1 und 2; EnWG § 43 Abs. 3, § 43e Abs. 3 Satz 1, § 49 Abs. 1 Satz 2; GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1; UVPG a.F. § 6 Abs. 3, § 9 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3; UVP-RL Art. 6 Abs. 4; VwGO § 67 Abs. 4; VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 2 und 3
    Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung (Nordring Berlin).

  • rechtsinformationen.bund.de

    Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung (Nordring Berlin

  • Wolters Kluwer

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung nordöstlich von Berlin (Nordring Berlin)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UmwRG § 2 Abs. 4 S. 1 Nr. 1
    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung nordöstlich von Berlin (Nordring Berlin)

  • datenbank.nwb.de

    Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung (Nordring Berlin).

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anblick einer Freileitung ist hinzunehmen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung durch Birkenwerder erfolglos

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung durch Birkenwerder erfolglos

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Schutz des Eigentumsrechts vor Anblick einer Freileitung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Strommasten dürfen nicht erdrückend sein

Sonstiges

  • dombert.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Klagen gegen 380-kV-Nordring zurückgewiesen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 173, 132
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (95)Zitiert selbst (40)

  • BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 5.17

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2021 - 4 A 14.19
    Grund für die Ausarbeitung war das Senatsurteil vom 14. März 2018 - 4 A 5.17 - (BVerwGE 161, 263), dem die Gutachter weitere Anforderungen an die Abwägung von Trassenalternativen entnommen haben.

    Im Übrigen nahm das Senatsurteil vom 14. März 2018 - 4 A 5.17 - (BVerwGE 161, 263 Rn. 78 ff.) nicht für sich in Anspruch, neue Anforderungen an die behördliche Abwägung aufzustellen (anders etwa in BVerwG…, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 29 und 31) oder für visuelle Belastungen neue Beurteilungskategorien einzuführen (…vgl. ebd. Rn. 87 ff. m.w.N.), sondern beanstandete - anknüpfend an vorhandene Rechtsprechung - eine einzelne Behördenentscheidung.

    Die gesetzliche Bedarfsfeststellung gilt auch für einen Abschnitt eines Vorhabens (BVerwG, Urteil vom 14. März 2018 - 4 A 5.17 - BVerwGE 161, 263 Rn. 39).

    Die normative Konkretisierung des gesetzlichen Maßstabs für die Schädlichkeit von Geräuschen ist jedenfalls insoweit abschließend, als sie bestimmte Gebietsarten und Tageszeiten entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit bestimmten Immissionsrichtwerten zuordnet und das Verfahren der Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen vorschreibt (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 53 und vom 14. März 2018 - 4 A 5.17 - BVerwGE 161, 263 Rn. 60).

    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung ermächtigte Stelle in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 1975 - 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 und vom 14. März 2018 - 4 A 5.17 - BVerwGE 161, 263 Rn. 73).

    Bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten ist die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit erst überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen, oder wenn der Planungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 und vom 14. März 2018 - 4 A 5.17 - BVerwGE 161, 263 Rn. 82).

    Rn. 69 (1) Masten einer Freileitung können für Wohngebäude in Extremfällen (BVerwG, Urteil vom 14. März 2018 - 4 A 5.17 - BVerwGE 161, 263 Rn. 89) eine erdrückende Wirkung entfalten, die für den Eigentümer unzumutbar ist.

    Rn. 70 Wird die Schwelle einer erdrückenden Wirkung nicht erreicht, können visuelle Wirkungen abwägungserheblich sein, weil die Leitung die Wohnbebauung optisch bedrängt (BVerwG, Urteil vom 14. März 2018 - 4 A 5.17 - BVerwGE 161, 263 Rn. 90).

    Eine solche Wirkung kann von einem Gittermast, der für die visuelle Wirkung maßgeblich ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 2018 - 4 A 5.17 - BVerwGE 161, 263 Rn. 89), regelmäßig nicht ausgehen.

    Zudem trennt der ... Weg das Gebäude von dem Maststandort, so dass es seine Eigenständigkeit und Charakteristik bewahrt (vgl. zu ähnlichen Größenverhältnissen BVerwG, Urteil vom 14. März 2018 - 4 A 5.17 - BVerwGE 161, 263 Rn. 88).

    Rn. 82 Die Kläger meinen, für die - abwägungserheblichen (BVerwG, Urteil vom 14. März 2018 - 4 A 5.17 - BVerwGE 161, 263 Rn. 91) - Beeinträchtigungen der Bebaubarkeit von Grundstücken seien nicht nur Bebauungspläne, sondern auch Bebauungsmöglichkeiten nach § 34 BauGB zu betrachten.

  • BVerwG, 27.07.2020 - 4 VR 7.19

    Abwägungsgebot; Aufschiebende Wirkung; Auszulegende Unterlagen; Bekanntmachung; …

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2021 - 4 A 14.19
    Rn. 13 Der Senat hat mit Beschlüssen vom 27. Juli 2020 - 4 VR 7.19 u.a. - (NVwZ 2021, 723 = ZNER 2020, 438) und vom 4. Dezember 2020 - 4 VR 6.19 - (juris) Eilanträge des Klägers zu 1 und der Klägerin zu 3 abgelehnt.

    Dies ergibt sich im Einzelnen aus den im Senatsbeschluss vom 27. Juli 2020 - 4 VR 7.19 u.a. - (NVwZ 2021, 723 Rn. 15 bis 21, 24, 29 bis 31 ) dargelegten Gründen, die von den Klägern nicht angegriffen worden sind und an denen der Senat festhält.

    Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die gesetzliche Feststellung eines Bedarfs bestehen nicht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 12. November 2020 - 4 A 13.18 - juris Rn. 30 ff. und Beschluss vom 27. Juli 2020 - 4 VR 7.19 u.a. - NVwZ 2021, 723 Rn. 35).

    Dies hat der Senat in seinem Eilbeschluss vom 27. Juli 2020 - 4 VR 7.19 u.a. - (NVwZ 2021, 723 Rn. 40 bis 56 ) im Einzelnen dargelegt.

    Rn. 41 3. Verstöße gegen Anforderungen des Raumordnungsrechts hat der Senat in seinem Beschluss vom 27. Juli 2020 - 4 VR 7.19 u.a. - (NVwZ 2021, 723 Rn. 57 bis 64 ) geprüft und verneint.

    Ein solches Verlangen konnte die Planfeststellungsbehörde auch nicht auf das Abwägungsgebot des § 43 Abs. 3 EnWG stützen (BVerwG…, Urteil vom 12. November 2020 - 4 A 13.18 - juris Rn. 129 und Beschluss vom 27. Juli 2020 - 4 VR 7.19 u.a. - NVwZ 2021, 723 Rn. 101 bis 108).

    Sie ist aber auch weder eine Freileitung noch deren Bestandteil, wie die Kläger in Auseinandersetzung mit dem Beschluss vom 27. Juli 2020 - 4 VR 7.19 u.a. - (NVwZ 2021, 723) und dem Urteil vom 20. Januar 2021 - 4 A 4.19 - (UPR 2021, 269) geltend gemacht haben.

    Rn. 56 2. Die Planfeststellung hat sich ohne Abwägungsfehler für den großräumigen Verlauf der Leitung zwischen - den von Anlage Nr. 11 zum EnLAG a.F. rechtlich vorgegebenen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 2020 - 4 VR 7.19 u.a. - NVwZ 2021, 723 Rn. 72) - Anfangs- und Endpunkten der Leitung entschieden und eine Umgehung von Birkenwerder und Borgsdorf abgelehnt.

    An diesen, den Beteiligten bekannten Erwägungen hält der Senat fest (BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 2020 - 4 VR 7.19 u.a. - NVwZ 2021, 723 Rn. 79 bis 82, 86 bis 88) und verweist zu den visuellen Wirkungen der Leitung auf die Ausführungen in diesem Urteil.

    Dies legt der Eilbeschluss im Einzelnen dar (BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 2020 - 4 VR 7.19 u.a. - NVwZ 2021, 723 Rn. 89 bis 100).

  • BVerwG, 12.11.2020 - 4 A 13.18

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Herdecke erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2021 - 4 A 14.19
    Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die gesetzliche Feststellung eines Bedarfs bestehen nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 2020 - 4 A 13.18 - juris Rn. 30 ff. …und Beschluss vom 27. Juli 2020 - 4 VR 7.19 u.a. - NVwZ 2021, 723 Rn. 35).

    Ein solches Verlangen konnte die Planfeststellungsbehörde auch nicht auf das Abwägungsgebot des § 43 Abs. 3 EnWG stützen (BVerwG, Urteil vom 12. November 2020 - 4 A 13.18 - juris Rn. 129 …und Beschluss vom 27. Juli 2020 - 4 VR 7.19 u.a. - NVwZ 2021, 723 Rn. 101 bis 108).

    Weiteres war nicht verlangt, weil klare ästhetische Vorteile der einen oder anderen Gestaltung fehlen (BVerwG, Urteil vom 12. November 2020 - 4 A 13.18 - juris Rn. 120).

    Denn maßgeblich für die Störung des Landschaftsbildes ist die Errichtung eines hohen Bauwerks industriellen Charakters, das auf das Landschaftsbild einwirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 2020 - 4 A 13.18 - juris Rn. 100).

  • BVerwG, 20.01.2021 - 4 A 4.19

    Keine Verlegung eines Erdkabels im Gebiet eines durch vorläufige Anordnungen …

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2021 - 4 A 14.19
    Rn. 16 Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung ist die Sach- und Rechtslage bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 52 und vom 20. Januar 2021 - 4 A 4.19 - UPR 2021, 269 Rn. 22).

    Dies gilt für alle Gestaltungen, die Erdkabel zum Gegenstand haben, also Kabel, die in die Erde eingebracht sind (BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2021 - 4 A 4.19 - UPR 2021, 269 Rn. 30), sei es in einem offenen Graben oder einem Bohrverfahren.

    Solche Gestaltungen sind kein Erdkabel im Sinne des § 2 Abs. 1 EnLAG a.F. (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2021 - 4 A 4.19 - UPR 2021, 269 Rn. 29 zu § 3 Abs. 5 BBPlG).

    Sie ist aber auch weder eine Freileitung noch deren Bestandteil, wie die Kläger in Auseinandersetzung mit dem Beschluss vom 27. Juli 2020 - 4 VR 7.19 u.a. - (NVwZ 2021, 723) und dem Urteil vom 20. Januar 2021 - 4 A 4.19 - (UPR 2021, 269) geltend gemacht haben.

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des …

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2021 - 4 A 14.19
    Auf die unterschiedlichen Rügebefugnisse kommt es insoweit nicht an (vgl. für Vereinigungen nach § 3 Abs. 1 UmwRG BVerwG…, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - BVerwGE 160, 78 Rn. 10 …und Beschluss vom 12. Juli 2018 - 7 B 15.17 - Buchholz 451.224 § 36 KrWG Nr. 1 Rn. 19; für nicht enteignend betroffene Eigentümer BVerwG…, Urteil vom 16. März 2021 - 4 A 10.19 - juris Rn. 13; für Gemeinden BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 23 …und vom 10. April 2019 - 9 A 22.18 - BVerwGE 165, 185 Rn. 10).

    Die normative Konkretisierung des gesetzlichen Maßstabs für die Schädlichkeit von Geräuschen ist jedenfalls insoweit abschließend, als sie bestimmte Gebietsarten und Tageszeiten entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit bestimmten Immissionsrichtwerten zuordnet und das Verfahren der Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen vorschreibt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 53 …und vom 14. März 2018 - 4 A 5.17 - BVerwGE 161, 263 Rn. 60).

    Eine solche Belastung ist zwar noch zumutbar, verlangt aber in der Abwägung Beachtung (…vgl. BVerwG, Urteile vom 4. April 2012 - 4 C 8.09 u.a. - BVerwGE 142, 234 Rn. 190 und vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 38).

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung; …

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2021 - 4 A 14.19
    Der Beginn der Leitung in Neuenhagen entspricht dem Beginn des Vorhabens Nr. 3 der Anlage zum EnLAG ("Uckermarkleitung"), das Teil der dena-Netzstudie I ist (BT-Drs. 16/10491 S. 10) und dessen Aufnahme in das Energieleitungsausbaugesetz der Senat gebilligt hat (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 51 ff.).

    Die in einem Planfeststellungsbeschluss vorgenommenen Quantifizierungen bei Eingriffswirkungen und Kompensationsmaßnahmen sind daher nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle zugänglich; sie sind vom Gericht hinzunehmen, sofern sie im Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und auch nicht auf einem Bewertungsverfahren beruhen, das sich als unzulängliches oder gar ungeeignetes Mittel erweist, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 146).

  • BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15

    Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg …

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2021 - 4 A 14.19
    Der Ausbau des Netzes unter Nutzung vorhandener Trassenräume hat aber grundsätzlich Vorrang vor dem Neubau auf neuen Trassen (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 35;… Beschluss vom 28. März 2020 - 4 VR 5.19 - juris Rn. 39).

    Nach dem Bündelungsgebot sind mehrere lineare Infrastrukturen, z.B. Straßen, Schienenwege oder Energieleitungen, möglichst parallel zu führen (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 35).

  • BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 4.12

    Planfeststellung; Netzausbau; Netzentwicklungsplan; Netzregion; …

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2021 - 4 A 14.19
    Insoweit ist die fachgerichtliche Prüfung des gesetzlich festgelegten Bedarfs für ein Vorhaben aber auf eine Evidenzkontrolle beschränkt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 36 m.w.N.).

    Dies sind solche technischen Regeln, die von den herrschenden Fachkreisen als richtig anerkannt sind und praktiziert werden; darüber hinaus müssen sie in der Praxis erprobt sein (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 40).

  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 1.16

    Abwägung eigener Belange; Abwägungsausfall; Abwägungsgebot; Bestandstrasse; …

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2021 - 4 A 14.19
    Der Gesetzgeber war indes nicht gehindert, aus sachlichen Gründen den Bedarf für weitere Vorhaben festzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 4 A 1.16 - Buchholz 451.17 § 43 EnWG Nr. 5 Rn. 20 zum Vorhaben Nr. 13 der Anlage zum EnLAG).

    Davon geht der Gesetzgeber in unterschiedlichen Zusammenhängen auch bei Entfernungen aus, die eine Zuordnung der visuellen Wirkung zu bestimmten, einzelnen Grundstücken regelmäßig nicht mehr zulassen (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 EnLAG, § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 BBPlG, vgl. auch BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 4 A 1.16 - Buchholz 451.17 § 43 EnWG Nr. 5 Rn. 53 zu einer raumordnungsrechtlichen Regelung).

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler; …

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2021 - 4 A 14.19
    Die Öffentlichkeit muss zudem neu beteiligt werden, wenn eine nach Gegenstand, Systematik und Ermittlungstiefe neue oder über die bisherigen Untersuchungen wesentlich hinausgehende Prüfung von Umweltbetroffenheiten vorgenommen wird (BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 34).

    Im Übrigen nahm das Senatsurteil vom 14. März 2018 - 4 A 5.17 - (…BVerwGE 161, 263 Rn. 78 ff.) nicht für sich in Anspruch, neue Anforderungen an die behördliche Abwägung aufzustellen (anders etwa in BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 29 und 31) oder für visuelle Belastungen neue Beurteilungskategorien einzuführen (…vgl. ebd. Rn. 87 ff. m.w.N.), sondern beanstandete - anknüpfend an vorhandene Rechtsprechung - eine einzelne Behördenentscheidung.

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle; …

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …

  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben; …

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …

  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss; …

  • BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht; …

  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 16.16

    Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck …

  • BVerfG, 16.12.2015 - 1 BvR 685/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Wesertunnel der A 281 in Bremen

  • BVerwG, 24.05.2018 - 4 C 4.17

    Aufhebungsanspruch; Einschätzungsprärogative; Enteignungsrechtliche Vorwirkung; …

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung; …

  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 9.12

    Planfeststellung; fachplanerische Abwägung; Gemeinde; Selbstverwaltung; …

  • BVerwG, 28.03.2020 - 4 VR 5.19

    Eilverfahren gegen Planergänzungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung

  • OVG Niedersachsen, 22.12.2014 - 1 MN 118/14

    Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Festsetzung; Grenzabstand; Ausnahme von …

  • BVerwG, 06.09.2018 - 3 A 15.15

    VDE 8.1 Nürnberg - Ebensfeld: Klagen gegen den Ausbau der Bahnstrecke im …

  • BVerwG, 15.10.2020 - 7 A 10.19

    Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven …

  • BVerwG, 12.09.2018 - 4 A 13.17

    Abweichung; Bedarfsplan; Bundesverwaltungsgericht; Energieleitungsausbaugesetz; …

  • BVerwG, 06.09.1965 - VI C 57.63

    Revision/Vertretungszwang

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2021 - 10 A 3745/18

    Nachbarrechtlicher Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für Mehrfamilienhaus aufgrud …

  • EuGH, 28.05.2020 - C-535/18

    Land Nordrhein-Westfalen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Übereinkommen …

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    Elbvertiefung: Habitatschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung und …

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …

  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht …

  • BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 14.16

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • BVerwG, 08.03.2017 - 4 CN 1.16

    Abwägung; Alternativenprüfung; Anpassungsgebot; Aufstellungsverfahren; …

  • BVerwG, 07.05.2014 - 4 CN 5.13

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten …

  • BVerwG, 12.07.2018 - 7 B 15.17

    Standortalternativenprüfung bei Deponievorhaben auf betreibereigenen Flächen

  • BVerwG, 10.04.2019 - 9 A 22.18

    Ausbau der A 46 in Wuppertal: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • BVerwG, 16.03.2021 - 4 A 10.19

    Erfolglose Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine …

  • BVerwG, 04.12.2020 - 4 VR 6.19

    Eilrechtsschutz einer Gemeinde gegen einen Planfeststellungsbeschluss für die …

  • BVerwG, 20.06.2024 - 11 A 3.23

    Höchstspannungsfreileitung in Kreuztal: Klage gegen Umspannanlage Junkernhees …

    Das fristgerechte Vorbringen muss den Anforderungen des § 67 Abs. 4 VwGO genügen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - BVerwGE 173, 132 Rn. 47).

    Der Ausbau des Netzes unter Nutzung vorhandener Trassenräume hat aber grundsätzlich Vorrang vor dem Neubau auf neuen Trassen (BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - BVerwGE 173, 132 Rn. 60 m. w. N.).

    Die von einer Bestandstrasse geprägte Situationsgebundenheit von Grundstücken und Gebieten ist dabei aber grundsätzlich ein Kriterium, das sich in der Abwägung gegen konkurrierende Belange durchsetzen kann (BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - a. a. O.).

    Zwar können Masten einer Freileitung, auch lichtdurchlässige Gittermasten, in Extremfällen für Wohngebäude eine erdrückende Wirkung entfalten, wenn das benachbarte Grundstück und die auf ihm errichteten Gebäude ihre Eigenständigkeit und Charakteristik verlieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - BVerwGE 173, 132 Rn. 69 ff.).

    Rn. 84 (2) Wird die Schwelle einer erdrückenden Wirkung nicht erreicht, können visuelle Wirkungen gleichwohl abwägungserheblich sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - BVerwGE 173, 132 Rn. 70 m. w. N.).

    Unter Berücksichtigung der Mastliste in Anhang 1 der Ergänzenden Betrachtung im Rahmen der Beteiligung/Umweltverträglichkeitsuntersuchung vom Januar 2020 (Verwaltungsvorgang Bl. 001562 ff.), in der die jeweilige Erhöhung jedes einzelnen Masts gegenüber den Bestandsmasten tabellarisch - noch ohne die Reduktionen durch die sogenannte 2. Planänderung - dargestellt ist (Zuwächse von 24 bis 48 m), folgte aus dieser Darstellung jedenfalls kein nach § 43 Abs. 5 EnWG i. V. m. § 75 Abs. 1a Satz 1 VwVfG NRW erheblicher Abwägungsfehler (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - BVerwGE 173, 132 Rn. 67).

    Rechtlich maßgeblich ist jedoch die Perspektive des aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters, der technische Anlagen nicht von vornherein als verunstaltend empfindet, sondern anerkennt, dass Freileitungen ebenso wie andere Infrastruktureinrichtungen zur Raumausstattung eines Industrielandes gehören (BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - BVerwGE 173, 132 Rn. 71).

    Diese Wirkungen können räumlich weit reichen und sind abwägungserheblich (BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - BVerwGE 173, 132 Rn. 65).

    Dieser prozessuale Vortrag genügt nicht den Anforderungen des § 67 Abs. 4 VwGO, weil die erforderliche rechtliche Einordnung durch den Prozessbevollmächtigten fehlt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - BVerwGE 173, 132 Rn. 47).

    Rn. 168 a) Für die gerichtliche Kontrolle eines Planfeststellungsbeschlusses ist grundsätzlich - und so auch hier - von der Sach- und Rechtslage bei seinem Erlass auszugehen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 52…, vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 25 und vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - BVerwGE 173, 132 Rn. 16).

  • BVerwG, 22.03.2023 - 4 VR 4.22

    Eilrechtsschutz gegen eine Höchstspannungsfreileitung (insb. Denkmalschutz, …

    Der Ausbau des Netzes unter Nutzung vorhandener Trassenräume hat aber grundsätzlich Vorrang vor dem Neubau auf neuen Trassen (BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - BVerwGE 173, 132 Rn. 60 m. w. N.).

    Die von einer Bestandstrasse geprägte Situationsgebundenheit von Grundstücken und Gebieten ist dabei aber grundsätzlich ein Kriterium, das sich in der Abwägung gegen konkurrierende Belange durchsetzen kann (BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - a. a. O.).

    Die grundsätzliche Entwicklungsoffenheit der Landschaftswahrnehmung durch den gegenüber den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter schließt es zwar aus, eine Verunstaltung bereits aufgrund der technischen Neuartigkeit einer Anlage anzunehmen (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Februar 1983 - 4 C 18.81 - BVerwGE 67, 23 und vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - BVerwGE 173, 132 Rn. 93).

    Maßgeblich für die Störung des Landschaftsbildes ist die Errichtung eines hohen Bauwerks industriellen Charakters, das auf das Landschaftsbild einwirkt (BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - UPR 2022, 141 Rn. 95 m. w. N. insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 173, 132).

    Rn. 73 Zwar können Masten einer Freileitung, auch lichtdurchlässige Gittermasten, in Extremfällen für Wohngebäude eine erdrückende Wirkung entfalten, wenn das benachbarte Grundstück und die auf ihm errichteten Gebäude ihre Eigenständigkeit und Charakteristik verlieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - BVerwGE 173, 132 Rn. 69 ff.).

    Der Senat hat bereits eine erdrückende Wirkung in Fällen verneint, in denen die Entfernung der Gebäude von dem Mast - auch in Relation zu dessen Höhe - erheblich geringer war als im Fall der hier in Rede stehenden Gebäude (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - BVerwGE 173, 132 Rn. 76).

    Rn. 75 Wird die Schwelle einer erdrückenden Wirkung nicht erreicht, können visuelle Wirkungen gleichwohl abwägungserheblich sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - BVerwGE 173, 132 Rn. 70 m. w. N.).

    Unter Berücksichtigung der Mastliste in Anhang 1 der Ergänzenden Betrachtung der Variante Meiswinkel und B. im Rahmen der Beteiligung/Umweltverträglichkeitsuntersuchung vom Januar 2020 (Verwaltungsvorgang Bl. 001562 ff.), in der die jeweilige Erhöhung jedes einzelnen Masts gegenüber den Bestandsmasten tabellarisch - noch ohne die Reduktionen durch die 2. Planänderung - aufgestellt ist (Zuwächse von 24 bis 48 m), folgte aus dieser Darstellung jedenfalls kein erheblicher Abwägungsfehler (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - BVerwGE 173, 132 Rn. 67).

    Rechtlich maßgeblich ist jedoch die Perspektive des aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters, der technische Anlagen nicht von vornherein als verunstaltend empfindet, sondern anerkennt, dass Freileitungen ebenso wie andere Infrastruktureinrichtungen zur Raumausstattung eines Industrielandes gehören (BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - BVerwGE 173, 132 Rn. 71).

  • BVerwG, 31.03.2023 - 4 A 10.21

    Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung im Bereich Gescher erfolglos

    Sie setzt voraus, dass die Unterlagen potentiell Betroffenen und den anerkannten Vereinigungen die Beurteilung ermöglicht, ob und in welchem Umfang ihre Belange oder ihre satzungsmäßigen Interessen von den Umweltauswirkungen betroffen werden könnten (…vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 28 und vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - BVerwGE 173, 132 Rn. 19).

    Denn maßgeblicher Zeitpunkt ist insoweit der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - BVerwGE 173, 132 Rn. 16).

    Die Beobachtungen beziehen sich zwar auf einen Zeitraum, der vor dem für die Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses grundsätzlich maßgeblichen Zeitpunkt seines Erlasses liegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - BVerwGE 173, 132 Rn. 16).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.10.2021 - 4 A 14.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,68457
BVerwG, 13.10.2021 - 4 A 14.19 (https://dejure.org/2021,68457)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.2021 - 4 A 14.19 (https://dejure.org/2021,68457)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 2021 - 4 A 14.19 (https://dejure.org/2021,68457)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,68457) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1; BauGB § 34; VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 2, 3
    Zur "erdrückenden Wirkung" von Masten einer Freileitung für Wohngebäude

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht