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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 18.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,159
BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 18.91 (https://dejure.org/1993,159)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1993 - 4 C 18.91 (https://dejure.org/1993,159)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1993 - 4 C 18.91 (https://dejure.org/1993,159)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 3 Abs. 3; 11 Abs. 1; 14 Abs. 1; 28 Abs. 2; BGB §§ ... 134, 138, 241, 317 Abs. 1, 873, 925, 313; BauGB §§ 1 Abs. 3, Abs. 5 S. 2 Nr. 2, Nr. 4, Abs. 6; 9 Abs. 1; 124 Abs. 2; II. WobauG § 89; VwVfG §§ 54 ff.
    Zulässigkeit von "Einheimischen-Modellen"; "Weilheimer Modell"

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplan - Inhalt - Nutzbarkeit - Selbstverwaltung - Privatrecht - Öffentliches Interesse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Einheimischen-Modell" zulässig? (IBR 1993, 433)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 92, 56
  • NJW 1993, 2695
  • NVwZ 1993, 1099 (Ls.)
  • DNotZ 1994, 63
  • DVBl 1993, 654
  • DÖV 1993, 622
  • ZfBR 1993, 299
 
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Wird zitiert von ... (149)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 18.91
    Das von der Klägerin mit dem "Weilheimer Modell" verfolgte Anliegen hat unbeschadet seiner landesplanerischen Zielrichtung eine nicht minder starke kommunale Komponente; denn Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG sind diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln und auf sie einen spezifischen Bezug haben, die mithin den Gemeindeeinwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der Gemeinde betreffen (BVerfG, Beschluß vom 23. November 1988 - BVerfGE 79, 127 (151 f.)).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 18.91
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in BVerfGE 21, 73 (82 f.) [BVerfG 12.01.1967 - 1 BvR 169/63] ausgeführt, die Tatsache, daß der Grund und Boden unvermehrbar und unentbehrlich ist, verbiete es, seine Nutzung dem unübersehbaren Spiel der freien Kräfte und dem Belieben des einzelnen vollständig zu überlassen; eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung zwinge vielmehr dazu, die Interessen der Allgemeinheit beim Boden in weit stärkerem Maße zur Geltung zu bringen als bei anderen Vermögensgütern.
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 18.91
    Für die Abgrenzung von öffentlich-rechtlichem und zivilrechtlichem Vertrag kommt es auf dessen Gegenstand und Zweck an; die Rechtsnatur des Vertrages bestimmt sich danach, ob der Vertragsgegenstand dem öffentlichen oder dem bürgerlichen Recht zuzuordnen ist (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 10. April 1986 - BVerwGE 74, 368 (370)).
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 18.91
    Nach § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung bei Vermeidung einseitiger Bevölkerungsstrukturen sowie die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Bevölkerungsentwicklung zu berücksichtigen; § 9 Abs. 1 Nrn. 7 und 8 BauGB erlauben eine bauplanerische Festsetzung unter Berücksichtigung sozialer Komponenten und personenspezifischer Wohnbedürfnisse, wobei der "besondere Wohnbedarf" von Personengruppen i. S. von § 9 Abs. 1 Nr. 8 BauGB allerdings in baulichen Besonderheiten der Wohngebäude zum Ausdruck kommen muß und ein etwa geringes Einkommen dieser Personengruppe allein keinen besonderen Wohnbedarf i. S. dieser Vorschrift begründet (BVerwG, Beschluß vom 17. Dezember 1992 - BVerwGE 91, 318 [BVerwG 17.12.1992 - 4 N 2/91]).
  • BGH, 07.02.1985 - III ZR 179/83

    Grundstücksverkauf durch Gemeinde: Zivilrechtliche Bindung des Erwerbers an noch …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 18.91
    Sie darf die Erfüllung eines rechtmäßigen öffentlichen Interesses auch mit Mitteln des Privatrechts bewerkstelligen, wenn ihr diese dafür am besten geeignet erscheinen und keine öffentlich-rechtlichen Normen oder Rechtsgrundsätze entgegenstehen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 1985, DVBl. 1985, 793 (794)).
  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich; …

    Die Vereinbarung betrifft nach ihrem Gegenstand und Zweck einen vom öffentlichen Recht geordneten Sachbereich (zu diesem Erfordernis s. BVerwG, Urteil vom 24. August 1994 - BVerwG 11 C 14.93 - BVerwGE 96, 326 ; Urteil vom 11. Februar 1993 - BVerwG 4 C 18.91 - BVerwGE 92, 56 ).
  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges" …

    Die öffentliche Verwaltung kann die ihr anvertrauten öffentlichen Aufgaben, wenn und soweit keine öffentlich-rechtlichen Normen oder Rechtsgrundsätze entgegenstehen, auch in der Form und mit den Mitteln des Privatrechts erfüllen (Urteile vom 11. Februar 1993 - BVerwG 4 C 18.91 - BVerwGE 92, 56 = Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 61 S. 55 …und vom 19. Mai 1994 a.a.O. S. 74 bzw. S. 4;… Beschlüsse vom 18. Oktober 1993 a.a.O. S. 231 f. bzw. S. 53 f. und vom 15. November 2000 - BVerwG 3 B 10.00 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 286 S. 3; BGH, Urteil vom 5. April 1984 - III ZR 12/83 - BGHZ 91, 84 ).
  • BGH, 29.11.2002 - V ZR 105/02

    Zulässigkeit sog. "Einheimischenmodelle"

    Die grundsätzliche Zulässigkeit derartiger die Bauleitplanung ergänzender städtebaulicher Verträge zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung (vgl. § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB) war bereits unter der Geltung des Bundesbaugesetzes anerkannt (…Senat, Urt. v. 2. Oktober 1998, V ZR 45/98, NJW 1999, 208, 209; BVerwGE 92, 56, 59 ff).

    Dieser bestimmt sich wiederum danach, ob die Vertragsabmachungen mit ihrem Schwerpunkt öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich ausgestaltet sind (BGHZ 76, 16, 20; 116, 339, 342; BVerwGE 92, 56, 59;… Bonk, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 54 Rdn. 77).

    b) Unter Berücksichtigung des von der Klägerin verfolgten städtebaulichen Ziels steht auch die vereinbarte "Bindungsdauer" von zehn Jahren, während derer die Käufer zur Abführung des Mehrerlöses verpflichtet sind, einer angemessenen Vertragsgestaltung nicht entgegen und führt insbesondere nicht zu einer unzumutbaren Belastung der Beklagten (vgl. BVerwGE 92, 56, 66; VGH München, NVwZ 1990, 979, 981).

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