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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.06.2023 - 4 U 225/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,14301
OLG Hamm, 01.06.2023 - 4 U 225/22 (https://dejure.org/2023,14301)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.06.2023 - 4 U 225/22 (https://dejure.org/2023,14301)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juni 2023 - 4 U 225/22 (https://dejure.org/2023,14301)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 339, 157, 133
    Auslegung, Unterlassungserklärung, Unterwerfungserklärung, Vertragsstrafevereinbarung, wettbewerbs-rechtliche Sonderbeziehung, Pflicht zur Aufklärung, Aufklärungspflicht, Treu und Glauben, Gebot der ge-genseitigen Rücksichtnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 339 ; BGB § 157 ; BGB § 133
    Auslegung; Unterlassungserklärung; Unterwerfungserklärung; Vertragsstrafevereinbarung; wettbewerbsrechtliche Sonderbeziehung; Pflicht zur Aufklärung; Aufklärungspflicht; Treu und Glauben; Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme

  • rechtsportal.de

    BGB § 339 ; BGB § 157 ; BGB § 133
    Auslegung; Unterlassungserklärung; Unterwerfungserklärung; Vertragsstrafevereinbarung; wettbewerbsrechtliche Sonderbeziehung; Pflicht zur Aufklärung; Aufklärungspflicht; Treu und Glauben; Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Aufklärungspflicht des Abgemahnten bei gewissermaßen listiger Begrenzung von Unterlassungspflichten

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht bei sog. "listiger" Unterlassungserklärung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht bei Begrenzung von in dem Entwurf einer Unterlassungserklärung vorformulierten Erklärungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung; Unterlassungserklärung; Unterwerfungserklärung; Vertragsstrafevereinbarung; wettbewerbsrechtliche Sonderbeziehung; Pflicht zur Aufklärung; Aufklärungspflicht; Treu und Glauben; Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (15)

  • OLG Hamm, 24.11.2022 - 4 U 170/21
    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2023 - 4 U 225/22
    Insoweit stützt sich der Kläger auf das Senatsurteil vom 24.11.2022 - 4 U 170/21 betreffend die Schwestergesellschaft B GmbH & Co. KG der Beklagten.

    Insoweit verweist die Beklagte auf das gegen ihre Schwestergesellschaft geführte Parallelverfahren 4 U 170/21.

    Rn. 71 Die Parteien haben unstreitig eine wirksame Vertragsstrafevereinbarung getroffen, die zur Überzeugung des Senats dahingehend auszulegen ist, dass die Beklagte sich ungeachtet einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung zum damaligen Zeitpunkt bereits (überobligatorisch) dazu verpflichten wollte, im Rahmen ihrer Werbung nicht nur die Energieeffizienzklasse eines beworbenen Geräts, sondern darüber hinaus auch das jeweilige - denknotwendig existierende - Spektrum anzugeben (vgl. hierzu bereits Senatsurteil vom 24.11.2022 - 4 U 170/21).

    Rn. 110 Nach der Rechtsprechung des BGH (…vgl. Urteil vom 09.07.2015 - I ZR 224/13, GRUR 2015, 1021, Rn. 29 - Kopfhörer-Kennzeichnung;… Beschluss vom 17.12.2020 - I ZB 99/19, GRUR 2021, 767, Rn. 21, 34, jew. mwN. und zit. nach juris), der der Senat folgt (vgl. bspw. Senatsurteil vom 24.11.2022 - 4 U 170/21), richtet sich die Auslegung eines Unterlassungsvertrags nach den auch sonst für die Vertragsauslegung geltenden Grundsätzen.

    Rn. 135 Aus diesem Grund bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob unter Berücksichtigung des Vorbringens des Klägers Veranlassung besteht, von der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 03.02.2022 - 4 U 89/20, GRUR-RR 2022, 323, sowie zuletzt Urteil vom 24.11.2022 - 4 U 170/21) abzuweichen, wonach ein gesetzlicher Unterlassungsanspruch aus § 8 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Nr. 2, § 3 Abs. 1, § 5a Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 UWG a. F. bzw. § 5a Abs. 1, § 5b Abs. 4 UWG n. F. i. V. m. Art. 6 Unterabsatz 1 lit. a) VO (EU) 1369/2017 nicht besteht, weil sich weder unmittelbar aus Art. 6 Unterabsatz 1 lit. a) VO (EU) 2017/1369 noch i. V. m. den Bestimmungen der - zum Tatzeitpunkt geltenden - VO (EU) 65/2014 (betr. Backöfen und Dunstabzugshauben) für Lieferanten oder Händler eine Verpflichtung ergibt, in ihrer Werbung für Backöfen auf das - hier allein maßgebliche - Spektrum der Energieeffizienzklassen hinzuweisen.

    Die Unterlassungsvereinbarung ist im Hinblick darauf dahin auszulegen, dass bis zum Erlass einschlägiger Delegierter Rechtsakte denknotwendig auf das bisher für die jeweilige Geräteklasse einschlägige Spektrum der Effizienzklassen abzustellen und dies neben der Energieeffizienzklasse selbst in geeigneter Form anzugeben ist (vgl. Senatsurteil vom 24.11.2022 - 4 U 170/21).

  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 143/19

    Knuspermüsli II - Wettbewerbsverstoß: Beurteilung der Unlauterkeit in Fällen der …

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2023 - 4 U 225/22
    Rn. 153 Soweit das Landgericht die Ansprüche jeweils (auch) auf § 3a UWG gestützt hat, ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die Unlauterkeit des Verhaltens der Beklagten nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, Urteil vom 07.04.2022 - I ZR 143/19, GRUR 2022, 930, Rn. 15 ff., zit. nach juris - Knuspermüsli II), der der Senat folgt, nicht länger nach § 3a UWG, sondern nach § 5a Abs. 2 und Abs. 4 UWG a. F. bzw. § 5a Abs. 1, § 5b Abs. 4 UWG n. F. zu beurteilen ist.

    Der Tatbestand des § 3a UWG hat insoweit keine eigenständige Bedeutung mehr (vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, aaO., § 5b UWG, Rn. 1a mwN.; BGH, Urteil vom 07.04.2022 - I ZR 143/19, GRUR 2022, 930, Rn. 23 - Knuspermüsli II; OLG Frankfurt, Urteil v. 17.11.2016 - 6 U 231/15, GRUR-RR 2017, 62, Rn. 23 sowie Urteil vom 09.06.2022 - 6 U 102/21, WRP 2022, 1282, Rn. 23 ff., jew. mwN.

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03

    Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2023 - 4 U 225/22
    Diese allgemein für die Vertragsauslegung geltenden Grundsätze finden auch auf Unterlassungsverträge Anwendung (vgl. BGH, Urteil vom 18.05.2006 - I ZR 32/03, GRUR 2006, 878, Rn. 18 mwN., zit. nach juris - Vertragsstrafevereinbarung).

    Maßgebend ist demnach der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), bei dessen Ermittlung neben dem Erklärungswortlaut die beiderseits bekannten Umstände wie insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, deren Zweck, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien sowie deren Interessenlage heranzuziehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 18.05.2006 - I ZR 32/03, GRUR 2006, 878, Rn. 18 mwN., zit. nach juris - Vertragsstrafevereinbarung).

  • BGH, 09.02.2023 - I ZR 61/22

    Ersatz der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten für Abschlussschreiben - Kosten …

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2023 - 4 U 225/22
    Aus der durch eine vorangegangene Abmahnung begründeten wettbewerbsrechtlichen Sonderbeziehung eigener Art kann sich für den Verletzer, der sich nicht des der Abmahnung beigefügten Entwurfs einer Unterlassungserklärung bedient, sondern stattdessen eine eigene Erklärung formuliert, eine Pflicht zur Aufklärung ergeben, inwieweit er hierdurch seine Unterlassungspflichten - stillschweigend und insofern womöglich auf eine gewisse Art und Weise "listig" - abweichend von den üblichen Gepflogenheiten begrenzen will, wenn er gleichzeitig in einem Begleitschreiben den Eindruck vermittelt, sämtliche Beanstandungen des Abmahnenden vorbehaltlos zu akzeptieren (hier bejaht, Fortführung von BGH, Versäumnisurteil vom 09.02.2023 - I ZR 61/22 - Kosten für Abschlussschreiben III).

    Daraus können sich abhängig von den konkreten Umständen Pflichten zur Aufklärung ergeben, insbesondere wenn dem anderen Teil als Folge des Verhaltens des Verletzers Kostenschäden drohen, die durch die Aufklärung unschwer zu vermeiden sind (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 09.02.2023 - I ZR 61/22, Rn. 24 mwN., zit. nach juris - Kosten für Abschlussschreiben III).

  • BGH, 09.07.2015 - I ZR 224/13

    Kopfhörer-Kennzeichnung - Wettbewerbsverstoß im Zusammenhang mit dem Vertrieb von …

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2023 - 4 U 225/22
    Rn. 110 Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 09.07.2015 - I ZR 224/13, GRUR 2015, 1021, Rn. 29 - Kopfhörer-Kennzeichnung;… Beschluss vom 17.12.2020 - I ZB 99/19, GRUR 2021, 767, Rn. 21, 34, jew. mwN. und zit. nach juris), der der Senat folgt (vgl. bspw. Senatsurteil vom 24.11.2022 - 4 U 170/21), richtet sich die Auslegung eines Unterlassungsvertrags nach den auch sonst für die Vertragsauslegung geltenden Grundsätzen.
  • BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06

    Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im …

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2023 - 4 U 225/22
    Der Erklärungsempfänger darf der Erklärung dabei nicht einfach den für ihn günstigsten Sinn beilegen, sondern muss unter Berücksichtigung aller ihm bekannten Umstände mit gehöriger Aufmerksamkeit prüfen, was der Erklärende gemeint hat (vgl. BGH, Urteil vom 21.05.2008 - IV ZR 238/06, NJW 2008, 2702, Rn. 30 mwN., zit. nach juris).
  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60

    Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den …

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2023 - 4 U 225/22
    Rn. 73 Bei der Auslegung von Willenserklärungen kommt es grundsätzlich auf den objektiven Erklärungswert an, also darauf, wie sich die Erklärung nach Treu und Glauben für den Empfänger darstellt (st. Respr., vgl. BGH, Urteil vom 05.10.1961 - VII ZR 207/60, BGHZ 36, 30, Rn. 27, zit. nach juris).
  • BGH, 17.12.2020 - I ZB 99/19

    Ordnungsmittelverfahren wegen Verstoßes gegen einen Unterlassungstitel: …

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2023 - 4 U 225/22
    Rn. 110 Nach der Rechtsprechung des BGH (…vgl. Urteil vom 09.07.2015 - I ZR 224/13, GRUR 2015, 1021, Rn. 29 - Kopfhörer-Kennzeichnung; Beschluss vom 17.12.2020 - I ZB 99/19, GRUR 2021, 767, Rn. 21, 34, jew. mwN. und zit. nach juris), der der Senat folgt (vgl. bspw. Senatsurteil vom 24.11.2022 - 4 U 170/21), richtet sich die Auslegung eines Unterlassungsvertrags nach den auch sonst für die Vertragsauslegung geltenden Grundsätzen.
  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07

    Folienrollos

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2023 - 4 U 225/22
    Rn. 98 Das Verbot eines Unterlassungstitels bzw. hier einer strafbewehrten Unterlassungserklärung umfasst über die mit der verbotenen Form identischen Handlungen hinaus auch im Kern gleichartige Abwandlungen, in denen das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (st. Respr., vgl. nur BGH, Urteil vom 19.05.2010 - I ZR 177/07, GRUR 2010, 855, Rn. 17 mwN. -Folienrollos).
  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 40/95

    "Sekundenschnell"; Auslegung eines Unterlassungsvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2023 - 4 U 225/22
    Die Auslegung des Unterlassungsvertrages kann auch ergeben, dass dieser bewusst eng auf die bezeichnete konkrete Verletzungsform bezogen ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.07.1997 - I ZR 40/95, GRUR 1997, 931, Rn. 22 ff. mwN., zit. nach juris - Sekundenschnell).
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

  • OLG Frankfurt, 17.11.2016 - 6 U 231/15

    Informationspflichten im Rahmen der Werbung für Kraftfahrzeuge

  • OLG Frankfurt, 09.06.2022 - 6 U 102/21

    Verstoß gegen PKW-EnVKV

  • OLG Hamm, 03.02.2022 - 4 U 89/20

    Unterlassungsanspruch in Bezug auf eine Präsentation einer Haushaltswaschmaschine …

  • OLG Hamm, 10.09.2020 - 4 U 4/20

    Irreführung über die betriebliche Herkunft einer Ware; Maßgeblicher Eindruck …

  • OLG Hamm, 15.07.2025 - 4 U 11/25

    Kriterien für die Bestimmung der Höhe einer Vertragsstrafe bei einer …

    Maßgebend ist demnach der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), bei dessen Ermittlung neben dem Erklärungswortlaut die beiderseits bekannten Umstände wie insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, deren Zweck, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien sowie deren Interessenlage heranzuziehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 03.07.2003 - I ZR 297/00 -, Rn. 20, juris, sowie zu Vorstehendem insgesamt auch Senatsurteil vom 01.06.2023 - I-4 U 225/22 -, Rn. 60-64, juris).

    Da sie dies - allem Anschein nach wohlweislich - nicht tat, muss sie sich an dem von ihr hervorgerufenen Eindruck nunmehr festhalten lassen, wonach sie eine die Widerholungsgefahr vollständig ausräumende Unterlassungserklärung abgeben wollte (vgl. Senatsurteil vom 01.06.2023 - I-4 U 225/22 -, Rn. 67 - 79, juris, mwN).

  • OLG Stuttgart, 15.08.2024 - 2 U 198/22

    Gebrauchtgeräte - Reichweite einer Abmahnung bei Unterlassungserklärung

    Dies spricht dafür, dass eine Abmahnung und der ihr beigefügte Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung darauf abzielen, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen, also einerseits den Unterlassungsanspruch aus § 8 Abs. 1 UWG auszuschöpfen, andererseits aber nicht über diesen hinauszugehen (…vgl. Büscher, a.a.O., Rn. 174 ff., m.w.N.; zur bewussten Beschränkung auf die konkrete Verletzungsform vgl. OLG Hamm, Urteil vom 01. Juni 2023 - 4 U 225/22, juris Rn. 78 a.E., m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.06.2023 - 4 W 50/22
    In diesem Sinne hat der erkennende Senat jüngst ebenfalls entschieden (Urteil vom 01.06.2023 - 4 U 225/22).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.12.2022 - 4 U 225/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,38246
OLG Karlsruhe, 09.12.2022 - 4 U 225/22 (https://dejure.org/2022,38246)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.12.2022 - 4 U 225/22 (https://dejure.org/2022,38246)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Dezember 2022 - 4 U 225/22 (https://dejure.org/2022,38246)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Hagebuttenpulver

    Art 2 Abs 2 Nr 5 EGV 1924/2006, Art 5 Abs 1 EGV 1924/2006, Art 6 Abs 1 EGV 1924/2006, Art 10 EGV 1924/2006, Art 13 EGV 1924/2006
    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Werbung für Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogenen Angaben

  • rechtsportal.de

    Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels; Unzulässigkeit einer Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben; Aus Hagebuttenpulver hergestelltes Nahrungsergänzungsmittel

  • rechtsportal.de

    Health-Claim-Verordnung; Hagebuttenpulver; Nahrungsergänzungsmittel; bewegliche Gelenke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2023, 145
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 51/06

    Priorin

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2022 - 4 U 225/22
    Allerdings sei bereits vom BGH (Urteil vom 2. Oktober 2008, Az. I ZR 51/06 - Priorin) klargestellt worden, dass auch deutlich geringere Probandenzahlen als vorliegend als ausreichender Wirksamkeitsnachweis anerkannt würden und dass eine moderate Wirksamkeit ausreiche.

    Für den wissenschaftlich fundierten Wirksamkeitsnachweis einer bilanzierten Diät kann die Vorlage von nur einer randomisierten, placebokontrollierten Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung genügen, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen wurde (BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008 - I ZR 51/06 -, juris Rn. 26 - Priorin).

    Rn. 61 Die Tatsache, dass der Bundesgerichtshof die statistische Signifikanz einer randomisierten, placebokontrollierten Doppelblindstudie mit lediglich 40 Probanden anerkannt und für ausreichend befunden hat (BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008 - I ZR 51/06 -, Priorin, juris Rn. 25), führt hier zu keiner anderen Bewertung.

  • EuGH, 10.09.2020 - C-363/19

    Konsumentombudsmannen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Lebensmittelsicherheit - …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2022 - 4 U 225/22
    Rn. 10 Im Übrigen genügen nach Auffassung des Beklagten die vorgelegten wissenschaftlichen Nachweise den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs, die dieser in seinem Urteil vom 10. September 2020 (C-363/19) aufgestellt habe.

    Sofern sie einen hinreichenden wissenschaftlichen Wert haben, können die Nachweise aber auch aus anderen Quellen stammen (zum Ganzen EuGH, Urteil vom 10.09.2020 - C-363/19 - "Konsumentombudsmannen gegen Mezina AB", juris Rn. 43 ff.; vgl. auch Seehafer ZLR 2021, 271 ff.).

  • BGH, 16.01.2007 - VIII ZR 82/06

    Nachweis der beurkundeten Erklärungen durch Vorlegen einer beglaubigten Abschrift …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2022 - 4 U 225/22
    Fremdsprachige Dokumente können, obwohl die Gerichtssprache gemäß § 184 GVG deutsch ist, auch ohne deutsche Übersetzung berücksichtigt werden, wie sich aus § 142 Abs. 3 ZPO ergibt (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - VIII ZR 82/06 -, juris Rn. 19).
  • OLG Karlsruhe, 05.03.2013 - 11 Wx 16/13

    Erbscheinsverfahren: Übersetzung von Personenstandsurkunden durch einen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2022 - 4 U 225/22
    Der Senat hat davon abgesehen, der Beklagten gemäß § 142 Abs. 3 ZPO aufzugeben, Übersetzungen der Unterlagen beizubringen, oder gemäß § 144 Abs. 1 Satz 1 ZPO von Amts wegen eine Übersetzung in Auftrag zu geben, denn alle Mitglieder des erkennenden Senats sind in der Lage, die in englischer Sprache abgefassten Unterlagen zu verstehen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2013 - 11 Wx 16/13 -, juris Rn. 15 ).
  • BGH, 17.01.2013 - I ZR 5/12

    Vitalpilze

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2022 - 4 U 225/22
    Rn. 38 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind bei gesundheitsbezogenen Angaben gemäß Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 HCVO die Anforderungen an den wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweis nicht notwendigerweise dieselben wie die an den Nachweis der Wirksamkeit eines Arzneimittels oder einer bilanzierten Diät (BGH, Urteil vom 17. Januar 2013 - I ZR 5/12 -, juris Rn. 20 - Vitalpilze).
  • BGH, 26.01.2022 - XII ZB 227/21

    Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Aufgabe des Schriftstücks zur Post durch den …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2022 - 4 U 225/22
    Dafür genügt es, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die gesundheitsbezogene Angabe zutrifft, also letztlich mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Behauptung spricht als dagegen (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2022 - XII ZB 227/21 -, juris Rn. 11;… MüKoZPO/Prütting, 6. Aufl. 2020, ZPO § 294 Rn. 24).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2016 - 6 U 56/15

    Irreführende Bezeichnung eines Lebensmittels als ergänzende bilanzierte Diät; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2022 - 4 U 225/22
    Rn. 49 Zu der Frage, ob die personellen und wirtschaftlichen Verflechtungen durch ein geeignetes externes Monitoring ausgeglichen wurden (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 10. März 2016 - 6 U 56/15 -, Lipoburn, juris Rn. 51), fehlt Vortrag des Beklagten.
  • OLG Schleswig, 02.04.2025 - 6 U 30/24

    Aussage "Unterstützen Sie Ihre Leber mit XY Aktiv" ist verbotene …

    Die Studien bieten für den erforderlichen Nachweis unabhängig von ihrer Evidenzklasse bereits inhaltlich nicht die erforderliche Evidenz (sog. Evidenzhärte, vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.12.2022, Az.: 4 U 225/22, Rn. 38f.).
  • LG Berlin II, 18.04.2024 - 93 O 55/23

    Wettbewerbsverstoß: Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit speziellen …

    Da aber alle Mitglieder der Kammer in der Lage sind, die in englischer Sprache abgefassten Unterlagen zu verstehen, ist eine Übersetzung in der Kammerbesetzung nicht erforderlich (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2023, 145).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 02.10.2023 - 4 U 225/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,55522
OLG Bamberg, 02.10.2023 - 4 U 225/22 (https://dejure.org/2023,55522)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02.10.2023 - 4 U 225/22 (https://dejure.org/2023,55522)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02. Oktober 2023 - 4 U 225/22 (https://dejure.org/2023,55522)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 195; BGB § 199 Abs. 3 Nr. 1; BGB § 199 Abs. 3a; BGB § 203; BGB § 206; BGB § 242; BGB § 823; BGB § 839; BGB § 2100; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4
    Amtshaftungsanspruch des Nacherben wegen Verletzung der Mitteilungspflicht nach einem Erbfall; Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf Schadensersatz; Verjährungshemmung wegen höherer Gewalt bei Unkenntnis der Pflichtverletzung

  • erbrechtsiegen.de

    Standesamtsfehler: Nacherbe verliert Amtshaftungsanspruch nach 10 Jahren

  • rechtsportal.de

    Amtshaftungsanspruch des Nacherben wegen Verletzung der Mitteilungspflicht nach einem Erbfall; Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf Schadensersatz; Verjährungshemmung wegen höherer Gewalt bei Unkenntnis der Pflichtverletzung

Kurzfassungen/Presse

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  • BGH, 09.06.1983 - IX ZR 41/82

    Rechtsnatur des Anwartschaftsrechts des Nacherben; Berücksichtigung einer …

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.10.2023 - 4 U 225/22
    Neben dem zukünftigen Erbrecht erlangt er eine unentziehbare und unbeschränkbare Rechtsstellung, die ihm in Bezug auf die Erbschaft zahlreiche einzelne Rechte gewährt und sein zukünftiges Erbrecht sichert (BGH, Urteil vom 9. Juni 1983 - IX ZR 41/82, Rn. 26).

    Da eine entgeltliche Veräußerung des Anwartschaftsrechtes möglich ist, besitzt das Recht einen objektivierbaren Wert (BGH, Urteil vom 9. Juni 1983 - IX ZR 41/82, Rn. 26).

  • BGH, 11.06.1987 - IX ZR 87/86

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Notars bei Beurkundung eines …

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.10.2023 - 4 U 225/22
    Der Schadensersatzanspruch ist deshalb seinem Rechtsgrunde nach bereits vor Eintritt des Nacherbfalls entstanden, soweit das Anwartschaftsrecht des Nacherben durch die Amtstätigkeit eines Notars beeinträchtigt werden konnte (BGH, Urteil vom 11. Juni 1987 - IX ZR 87/86 -, Rn. 22, juris, für den Fall der Amtspflichtverletzung eines Notars).

    Ausdrücklich führt der BGH aus, dass der Schadensersatzanspruch des Nacherben seinem Rechtsgrunde nach bereits entstanden ist (BGH, Urteil vom 11. Juni 1987 - IX ZR 87/86 -, Rn. 22, juris).

  • BGH, 06.12.2018 - V ZR 79/18

    Löschung einer Grunddienstbarkeit aus dem Grundbuch ohne die Zustimmung des …

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.10.2023 - 4 U 225/22
    Rn. 45 (1) Auch wenn von einer Hemmung der Verjährung wegen höherer Gewalt analog § 206 BGB ausgegangen wird, weil der Kläger keine Kenntnis von der Pflichtverletzung hatte (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 79/18 -, Rn. 6, juris), wäre der Anspruch verjährt.

    Die Hemmung der Verjährung analog § 206 BGB führt nämlich nur dazu, dass sich die Verjährungsfrist nach Wegfall des Hindernisses um höchstens sechs Monate verlängert (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 79/18 -, Rn. 7, juris).

  • BGH, 21.02.2022 - VIa ZR 8/21

    BGH bejaht einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom sogenannten …

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.10.2023 - 4 U 225/22
    Insoweit ist allerdings ein strenger Maßstab anzulegen (BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 8/21 -, BGHZ 233, 16-47, Rn. 49).
  • BGH, 13.11.2019 - IV ZR 317/17

    Verjährung des einem pflichtteilsberechtigten Abkömmling gemäß § 2329 BGB gegen …

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.10.2023 - 4 U 225/22
    Es handelt sich um eine im Interesse des Schuldners eng auszulegende zusätzliche Schutzvorschrift (BGH, Urteil vom 13. November 2019 - IV ZR 317/17, Rn. 30).
  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 18/07

    Wahrung der Frist für die Anfechtungsklage des leiblichen Vaters gegenüber dem …

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.10.2023 - 4 U 225/22
    Höhere Gewalt liegt nur vor, wenn die Verhinderung auf Ereignissen beruht, die auch durch äußerste, nach der Sachlage vom Betroffenen vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnten; schon das geringste Verschulden schließt höhere Gewalt aus (BGH, Urteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 18/07 -, Rn. 32f.).
  • BGH, 10.06.2015 - IV ZB 39/14

    Nachlasssache: Fristen für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme …

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.10.2023 - 4 U 225/22
    Unter die Vorschrift fallen etwa Fälle, bei denen es um die schwierige und zeitaufwändige Feststellung der Erben geht, bei denen ein Testament erst spät aufgefunden wird oder dessen Gültigkeit erst nach langer Zeit geklärt werden kann (BGH, Beschluss vom 10. Juni 2015 - IV ZB 39/14 -, Rn. 19, juris).
  • BGH, 19.05.2022 - VII ZR 149/21

    Schadensersatzanspruch infolge Verzugs: Eintritt der Verjährung; nachträglich …

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.10.2023 - 4 U 225/22
    Entstanden ist ein Anspruch in dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte den Anspruch erstmals geltend machen und ihn im Wege der Klage, sei es auch einer Feststellungsklage, verfolgen kann (st. Rspr. BGH, Urteil vom 19. Mai 2022 - VII ZR 149/21 -, Rn. 24, juris).
  • BGH, 18.04.2007 - IV ZR 279/05

    Geltungsbereich der 30-jährigen Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.10.2023 - 4 U 225/22
    Rn. 33 Unter "erbrechtlichen Ansprüchen" im Sinne der Vorschrift des § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB (i. d. F. v. 02.01.2002) sind alle Ansprüche zu verstehen, die sich "aus" dem mit "Erbrecht" überschriebenen Buch 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergeben (BGH, Urteil vom 18. April 2007 - IV ZR 279/05 -, Rn. 7, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.12.2022 - 4 U 225/22   

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https://dejure.org/2022,38769
OLG Karlsruhe, 21.12.2022 - 4 U 225/22 (https://dejure.org/2022,38769)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.12.2022 - 4 U 225/22 (https://dejure.org/2022,38769)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Dezember 2022 - 4 U 225/22 (https://dejure.org/2022,38769)
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.07.2022 - 4 U 225/22   

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OLG Karlsruhe, 28.07.2022 - 4 U 225/22 (https://dejure.org/2022,59393)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.07.2022 - 4 U 225/22 (https://dejure.org/2022,59393)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Juli 2022 - 4 U 225/22 (https://dejure.org/2022,59393)
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