Weitere Entscheidung unten: BAG, 31.05.2006

Rechtsprechung
   BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04   

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https://dejure.org/2005,33
BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04 (https://dejure.org/2005,33)
BAG, Entscheidung vom 07.12.2005 - 5 AZR 535/04 (https://dejure.org/2005,33)
BAG, Entscheidung vom 07. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 (https://dejure.org/2005,33)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des § 12 Abs. 1 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG); Abgrenzung von Überstunden von der Arbeit auf Abruf im Sinne des § 12 TzBfG; Inhaltskontrolle vom Arbeitgeber vorformulierter arbeitsvertraglicher Regelungen; Ausgleich des Interesses des Arbeitgebers ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    TzBfG § 12; ; BGB § 307; ; BGB § 310 Abs. 3; ; BGB § 615; ; KSchG § 2; ; ZPO § 264 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höchstgrenze für Arbeit auf Abruf außerhalb der vertraglich vereinbarten Mindestarbeitszeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeit auf Abruf, die über eine vertragliche Mindestarbeitszeit hinausgeht ? Fehlende Festlegung wöchentlicher Arbeitszeit unschädlich ? Zulässigkeit eines einseitig abrufbaren Kontingents von bis zu 25% über die vertragliche Mindestarbeitszeit hinaus ? Bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Flexible Arbeitszeiten

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitsvertragsinhalt - Welche Folgen hat die teilweise einseitige Arbeitszeitbestimmung durch den ArbG?

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Begrenzung der Arbeit auf Abruf

Sonstiges

  • beck-blog (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 116, 267
  • NJW 2006, 1373 (Ls.)
  • MDR 2006, 1050
  • NZA 2006, 423
  • BB 2006, 829
  • DB 2006, 897
 
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Wird zitiert von ... (183)Neu Zitiert selbst (33)

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04
    Maßgeblich sind vielmehr die §§ 305 ff. BGB (vgl. Senat 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - AP BGB § 308 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 6 der Gründe; BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 486/04 - NZA 2006, 40 auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen zu B II 1 d bb der Gründe).

    Der Vertrag und die sich aus ihm ergebenden Verpflichtungen sind für jede Seite bindend (Senat 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - AP BGB § 308 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 4 a der Gründe).

    Hierzu kann auf die Grundsätze zurückgegriffen werden, die der Senat im Urteil vom 12. Januar 2005 (- 5 AZR 364/04 - AP BGB § 308 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) zur Wirksamkeit von Widerrufsvorbehalten aufgestellt hat (ähnlich im Ansatz ErfK/Preis 6. Aufl. §§ 305 - 310 BGB Rn. 54; Reichold RdA 2002, 321, 330 f.; Hanau ZIP 2005, 1661, 1662 ff.).

    Hierbei handelte es sich nicht um eine unmittelbare Gegenleistung für die Arbeit, sondern um einen Ersatz von Aufwendungen, die der Arbeitnehmer an sich selbst tragen muss (Senat 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - aaO, zu B I 4 d der Gründe).

  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 486/04

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04
    Maßgeblich sind vielmehr die §§ 305 ff. BGB (vgl. Senat 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - AP BGB § 308 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 6 der Gründe; BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 486/04 - NZA 2006, 40 auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen zu B II 1 d bb der Gründe).

    Hiervon hängt regelmäßig die Höhe des von ihm erzielten Einkommens ab (vgl. BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 486/04 - NZA 2006, 40, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 2 b bb (1) der Gründe).

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 -AP ArbZG § 6 Nr. 8, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 b der Gründe; 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - BB 2006, 386, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe; BGH 21. September 2005 - VIII ZR 284/04 - NJW 2005, 3567, zu II 1 a aa der Gründe mwN).

    Da der Arbeitnehmer Verbraucher iSv. § 310 Abs. 3 BGB ist (Senat 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - AP BGB § 310 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu V 1 der Gründe), sind allerdings gem. § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB bei der Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB auch die den Vertragsschluss begleitenden Umstände zu berücksichtigen (Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - AP ArbZG § 6 Nr. 8, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 3 c der Gründe).

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 181/04

    Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04
    Eine Feststellungsklage muss sich nicht auf das Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann auf einzelne daraus entstehende Rechte, Pflichten oder Folgen begrenzt sein (st. Rspr., vgl. Senat 28. September 2005 - 5 AZR 181/04 -, zu I 2 der Gründe; BAG 13. Februar 2003 - 8 AZR 102/02 - AP BGB § 613a Nr. 245 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 6, zu II 1 a der Gründe; 25. Mai 2004 - 3 AZR 123/03 - AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 11, zu A der Gründe).

    Allerdings kann auch in diesem Fall ein Feststellungsinteresse gegeben sein, wenn das angestrebte Urteil mit seiner lediglich ideellen, der Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (Senat 28. September 2005 - 5 AZR 181/04 -, zu I 4 der Gründe; BAG 21. Mai 1992 - 6 AZR 187/91 -, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00

    Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04
    Dies entspricht den Anforderungen an vergütungspflichtige Überstunden (vgl. Senat 3. November 2004 - 5 AZR 648/03 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 49, zu III 1 der Gründe; 17. April 2002 - 5 AZR 644/00 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 148, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 648/03

    Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04
    Dies entspricht den Anforderungen an vergütungspflichtige Überstunden (vgl. Senat 3. November 2004 - 5 AZR 648/03 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 49, zu III 1 der Gründe; 17. April 2002 - 5 AZR 644/00 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 148, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04
    Das Kündigungsrecht ist hierzu nicht geeignet, weil betriebsbedingte (Änderungs-)Kündigungen einen dauerhaften Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten voraussetzen (vgl. BAG 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - BAGE 109, 40, 42, zu B I 1 der Gründe).
  • BGH, 09.05.1996 - III ZR 209/95

    Formularmäßige Vereinbarung der Voraussetzungen der Vergütung eines freien

    Auszug aus BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04
    Von maßgeblicher Bedeutung ist insoweit, ob die dispositive gesetzliche Regelung nicht nur auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruht, sondern eine Ausprägung des Gerechtigkeitsgebots darstellt (BGH 9. Mai 1996 - III ZR 209/95 - NJW-RR 1996, 1009, zu III 1 der Gründe; MünchKommBGB/Basedow 4. Aufl. § 307 Rn. 56).
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01

    Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe

    Auszug aus BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04
    Hinzu kommen häufig lange Kündigungsfristen, die einer kurzfristigen Änderung der Arbeitszeit entgegenstehen (dazu BAG 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118).
  • BAG, 26.06.1996 - 7 AZR 674/95

    Ergänzende Vertragsauslegung bei Befristungsabrede zur Vertretung

    Auszug aus BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04
    a) Bei der ergänzenden Vertragsauslegung ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Klausel bedacht hätten (BAG 26. Juni 1996 - 7 AZR 674/95 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 23 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 12, zu III 4 der Gründe).
  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

  • BGH, 28.01.2003 - XI ZR 156/02

    BGH erklärt Zeichnungsgebühr bei Aktien-Neuemissionen für zulässig

  • BGH, 03.07.1981 - V ZR 100/80

    Anpassung eines Vertrages an veränderte tatsächliche Umstände

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

  • BGH, 14.10.1997 - XI ZR 167/96

    Entgelt für Einsatz von Kreditkarten im Ausland zulässig

  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

  • BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 853/93

    Betriebsrisiko - Stillegung eines privaten Schlachthofs

  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und

  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 25/04

    Betriebsratsanhörung bei verabredeter Kündigung

  • BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 589/97

    Arbeitsentgelt: Ablösung tariflicher Ansprüche durch Betriebsvereinbarung

  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ersetzungsbefugnis und eines Rücktrittsrechts

  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03

    Arbeitspflicht - Konkretisierung - Mitbestimmung beim Schichtwechsel

  • LAG Düsseldorf, 17.09.2004 - 18 Sa 224/04

    Abrufarbeit, Bandbreitenregelung

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03

    Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 102/02

    Altersversorgungsansprüche nach Betriebsübergang

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 400/00

    Eingruppierung - Rechtskraft

  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 296/00

    Entgeltfortzahlung- regelmäßige Arbeitszeit

  • BAG, 21.05.1992 - 6 AZR 187/91

    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage - Tariflich zulässige Dauer einer Probe

  • BAG, 30.10.1991 - 5 AZR 6/91

    Direktionsrecht - Konkretisierung der Arbeitszeit

  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 177/03

    Widerruf eines Aufhebungsvertrags

  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21

    Arbeitnehmer hat keinen Vergütungsanspruch während einer Geschäftsschließung

    a) Nimmt der Arbeitgeber die Pandemie zum Anlass, aus eigener Entscheidung den Betrieb (vorübergehend) zu schließen - etwa, weil ein Teil der Belegschaft in Quarantäne ist, es infolge der Pandemie an erforderlichen Materialien oder Rohstoffen fehlt, der Absatz stark zurückgeht oder die Kunden ausbleiben - trifft ihn, sofern nicht bereits ein Fall des vom Arbeitgeber stets zu tragenden Wirtschaftsrisikos vorliegt (zum Begriff sh. - statt vieler - BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - zu B III 5 a der Gründe mwN, BAGE 116, 267; MüKoBGB/Henssler 8. Aufl. § 615 Rn. 98; HWK/Krause 9. Aufl. § 615 BGB Rn. 112; ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 615 Rn. 120 f.) , grundsätzlich das Betriebsrisiko, denn es ist seine autonome Entscheidung, die zur Unmöglichkeit der Arbeitsleistung führt (vgl. BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 810/07 - Rn. 24, BAGE 127, 119).
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Jeder Vertrag und die sich aus ihm ergebenden Verpflichtungen sind für jede Seite bindend (BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - Rn. 34, BAGE 116, 267; 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - zu B I 4 a der Gründe, BAGE 113, 140) .
  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

    b) Einseitige Leistungsbestimmungsrechte, die dem Verwender das Recht einräumen, die Hauptleistungspflichten einzuschränken, zu verändern, auszugestalten oder zu modifizieren, unterliegen einer gerichtlichen Inhaltskontrolle anhand der §§ 305 ff. BGB (Senat 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - BAGE 113, 140 ff.; 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - Rn. 33, AP TzBfG § 12 Nr. 4 = EzA TzBfG § 12 Nr. 2; 11. Oktober 2006 - 5 AZR 721/05 - AP BGB § 308 Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 6; Preis/Lindemann NZA 2006, 632 ff.; vgl. auch BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 486/04 -BAGE 115, 274).

    Solche Klauseln weichen von dem allgemeinen Grundsatz ab, dass Verträge und die sich aus ihnen ergebenden Verpflichtungen für jede Seite bindend sind (pacta sunt servanda - Senat 11. Oktober 2006 - 5 AZR 721/05 - Rn. 18, aaO; 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - Rn. 34, aaO; 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 -BAGE 113, 140, 144; BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 486/04 - BAGE 115, 274, 288 ff.; 27. Juli 2005 - 7 AZR 488/04 - AP BGB § 308 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 2, zu II 2 c der Gründe).

    Es ist ein genereller, typisierender Maßstab anzulegen (BAG 4. März 2004 - 8 AZR 196/03 - BAGE 110, 8, 22; Senat 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - Rn. 41, AP TzBfG § 12 Nr. 4 = EzA TzBfG § 12 Nr. 2).

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Rechtsprechung
   BAG, 31.05.2006 - 5 AZR 342/06 (F)   

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https://dejure.org/2006,1925
BAG, 31.05.2006 - 5 AZR 342/06 (F) (https://dejure.org/2006,1925)
BAG, Entscheidung vom 31.05.2006 - 5 AZR 342/06 (F) (https://dejure.org/2006,1925)
BAG, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - 5 AZR 342/06 (F) (https://dejure.org/2006,1925)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Anhörungsrüge

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn der Zwei-Wochen-Frist des § 78a Abs. 2 S. 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) mit der positiven Kenntnis des Beschwerdeführers von der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verletzung der Verpflichtung des Gerichts zur Gewährung von rechtlichem Gehör bei Unterlassen eines ...

  • Judicialis

    ArbGG § 78a

  • RA Kotz

    Anhörungsrüge: Zwei-Wochen-Frist für beginnt mit positiver Kenntnis von der Verletzung

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 78a
    Beginn der Rügefrist bei Verletzung rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ? Erfordernis zur Bezeichnung des angeblich übergangenen Sachvortrags und Darlegung seiner Entscheidungserheblichkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 118, 229
  • NJW 2006, 2346
  • MDR 2007, 47
  • NZA 2006, 875
  • DB 2006, 2412
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus BAG, 31.05.2006 - 5 AZR 342/06
    Die Rüge der Beklagten gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - wird als unzulässig verworfen.

    Der Senat hat mit Urteil vom 7. Dezember 2005 (- 5 AZR 535/04 -) die Revision der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Klägerin jedenfalls seit dem 19. April 2003 35 Stunden beträgt und die Klägerin verpflichtet ist, auf Anforderung der Beklagten bis zu 40 Stunden wöchentlich regelmäßig zu arbeiten.

  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus BAG, 31.05.2006 - 5 AZR 342/06
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt nicht davor, dass das Gericht dem Vortrag der Beteiligten in materiell-rechtlicher Hinsicht nicht die aus deren Sicht richtige Bedeutung beimisst (BVerfG 4. August 2004 - 1 BvR 1557/01 - NVwZ 2005, 81, zu III 2 b der Gründe).
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZN 187/05

    Nichtzulassungsbeschwerde - Gewährung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BAG, 31.05.2006 - 5 AZR 342/06
    Ansonsten ist das Gericht vor Schluss der mündlichen Verhandlung grundsätzlich nicht zur Offenlegung seiner Rechtsauffassung verpflichtet (Senat 31. August 2005 - 5 AZN 187/05 - AP ArbGG 1979 § 72a Rechtliches Gehör Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 104, zu II 1 der Gründe mit Nachw. aus der Rspr. des BVerfG).
  • BAG, 30.11.2005 - 2 AZR 622/05

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BAG, 31.05.2006 - 5 AZR 342/06
    Hierzu gehört weiter eine Begründung dazu, dass die Tatsachen, die übergangen worden sein sollen, nach § 559 ZPO berücksichtigungsfähig waren (BAG 30. November 2005 - 2 AZR 622/05 (F) - NZA 2006, 452, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 814/14

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug

    (1) Soweit die Beklagte rügt, das Berufungsgericht habe Vortrag und Beweisangebote übergangen, genügt die Revisionsbegründung nicht den gesetzlichen Anforderungen, weil nicht im Einzelnen dargetan worden ist, welches wesentliche und entscheidungserhebliche Vorbringen das Landesarbeitsgericht bei seiner Entscheidung übergangen haben bzw. zu welchem Beweisthema eine an sich gebotene Beweisaufnahme rechtsfehlerhaft unterlassen worden sein soll und welches Ergebnis diese voraussichtlich gehabt hätte (vgl. BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - Rn. 36, BAGE 109, 145; 31. Mai 2006 - 5 AZR 342/06 (F) - Rn. 6, BAGE 118, 229) .
  • BAG, 24.05.2017 - 5 AZR 251/16

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug - Schadensersatz wegen verfallenen

    Die Revision hat nicht im Einzelnen dargetan, welches wesentliche und entscheidungserhebliche Vorbringen das Landesarbeitsgericht bei seiner Entscheidung übergangen haben bzw. zu welchem Beweisthema eine an sich gebotene Beweisaufnahme rechtsfehlerhaft unterlassen worden sein soll und welches Ergebnis diese voraussichtlich gehabt hätte (vgl. BAG 31. Mai 2006 - 5 AZR 342/06 (F) - Rn. 6, BAGE 118, 229) .
  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12

    AGG - Schadensersatz - Benachteiligung wegen der Weltanschauung

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt aber nicht davor, dass das Gericht dem Vortrag einer Partei in materiell-rechtlicher Hinsicht nicht die aus deren Sicht richtige Bedeutung beimisst (BAG 17. März 2010 - 5 AZN 1042/09 - Rn. 11, BAGE 133, 330; 31. Mai 2006 - 5 AZR 342/06 (F) - Rn. 6, BAGE 118, 229) .
  • BAG, 06.05.2015 - 2 AZN 984/14

    Absoluter Revisionsgrund des § 547 Nr. 1 ZPO

    Art. 103 Abs. 1 GG schützt nicht davor, dass das Gericht dem Vortrag einer Partei nicht die aus deren Sicht richtige Bedeutung beimisst (BVerfG 4. August 2004 - 1 BvR 1557/01 - zu III 2 b der Gründe, BVerfGK 4, 12; BAG 18. November 2008 - 9 AZN 836/08 - Rn. 8; 31. Mai 2006 - 5 AZR 342/06 (F) - Rn. 6, BAGE 118, 229) .Auch soweit die Beklagte auf überreichte Urkunden und eine Aktennotiz sowie auf die von ihr benannten, zum Teil in der mündlichen Verhandlung präsenten Zeugen verweist, hat sie nicht dargelegt, dass sich daraus das vom Landesarbeitsgericht vermisste Vorbringen ergäbe - nämlich Vortrag dazu, welche konkreten Tatsachen dem Betriebsrat zur Begründung der Kündigung mitgeteilt worden seien.
  • BAG, 17.01.2012 - 5 AZN 1358/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Rechtliches Gehör

    Auch ist das Gericht vor Schluss der mündlichen Verhandlung grundsätzlich nicht zur Offenlegung seiner Rechtsauffassung verpflichtet (BAG 31. Mai 2006 - 5 AZR 342/06 (F) - Rn. 5 mwN, BAGE 118, 229), zumal der Kläger nicht darlegt, inwieweit es ihm nicht möglich gewesen ist, die Rechtsauffassung des Landesarbeitsgerichts generell oder seine Einschätzung zu den im Streitfall anzuwenden Tarifverträgen im Speziellen in der Berufungsverhandlung zu erfragen.
  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 219/06

    Kündigung durch Insolvenzverwalter: Betriebsratsanhörung; Massenentlassung -

    Art. 103 Abs. 1 GG schützt nicht davor, dass das Gericht dem Vortrag der Beteiligten in materiell-rechtlicher Hinsicht nicht die aus deren Sicht richtige Bedeutung beimisst (BAG 31. Mai 2006 - 5 AZR 342/06 (F) - NJW 2006, 2346, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 617/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast - Gehörsrüge

    Ein Prozessbevollmächtigter muss, auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und bei seinem Sachvortrag berücksichtigen (vgl. BAG 31. Mai 2006 - 5 AZR 342/06 (F) - Rn. 5, BAGE 118, 229) .
  • BAG, 15.10.2012 - 5 AZN 1958/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsfrage - Entscheidungserheblichkeit

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt aber nicht davor, dass den Gerichten Rechtsfehler unterlaufen (BAG 19. Februar 2008 - 9 AZN 1085/07 - Rn. 5, AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 60 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 37) oder sie dem Vortrag der Parteien in materiellrechtlicher Hinsicht nicht die aus deren Sicht richtige Bedeutung beimessen (BAG 31. Mai 2006 - 5 AZR 342/06 (F) - Rn. 6, BAGE 118, 229).
  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZN 599/10

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde mittels Wiedergabe umfangreicher

    Will der Beschwerdeführer geltend machen, das Landesarbeitsgericht habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, indem es seine Ausführungen nicht berücksichtigt habe, muss er konkret und im Einzelnen schlüssig dartun, welches wesentliche und entscheidungserhebliche Vorbringen das Landesarbeitsgericht bei seiner Entscheidung übergangen haben soll (BAG 31. Mai 2006 - 5 AZR 342/06 (F) - BAGE 118, 229).
  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZN 1042/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts -

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt nicht davor, dass das Gericht dem Vortrag einer Partei in materiell-rechtlicher Hinsicht nicht die aus deren Sicht richtige Bedeutung beimisst (Senat 31. Mai 2006 - 5 AZR 342/06 (F) - Rn. 6, BAGE 118, 229, 231).
  • BAG, 05.11.2008 - 5 AZN 842/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - rechtliches Gehör

  • LAG München, 16.11.2023 - 3 Ta 177/23

    Gegenstandswert, Streitwert, Vergleichsmehrwert, Auskunftsanspruch über

  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 858/12

    Anhörungsrüge - Verwerfliche Gesinnung beim Lohnwucher

  • BAG, 27.04.2010 - 5 AZN 336/10

    Anhörungsrüge - Begründung - Zwei-Wochen-Frist

  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZN 822/16

    Auslegung von Versicherungsbedingungen - Rechtsfrage

  • BAG, 12.01.2023 - 6 AZN 678/22

    Anhörungsrüge - Fristversäumnis

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZN 1003/08

    Divergenzbeschwerde - Entbehrlichkeit einer Abmahnung vor fristloser Kündigung -

  • OLG Oldenburg, 27.04.2009 - 13 U 46/08

    Beginn der Frist zur Anbringung einer Gehörsrüge

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2007 - 3 Sa 765/07

    Zum Rückzahlungsanspruch hinsichtlich einer nach dem Tarifvertrag zur sozialen

  • BAG, 17.10.2012 - 5 AZN 2097/12

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Hinweispflicht des Rechtsmittelgerichts

  • BAG, 30.08.2010 - 5 AZN 671/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Auslegung eines

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.01.2007 - 1 Ta 62/07

    Unsubstantiierte Anhörungsrüge

  • BAG, 21.03.2017 - 3 AZN 1165/16
  • KAGH, 23.05.2016 - M 4/16
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