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   KG, 12.10.2010 - 5 U 152/08   

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https://dejure.org/2010,4478
KG, 12.10.2010 - 5 U 152/08 (https://dejure.org/2010,4478)
KG, Entscheidung vom 12.10.2010 - 5 U 152/08 (https://dejure.org/2010,4478)
KG, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - 5 U 152/08 (https://dejure.org/2010,4478)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • markenmagazin:recht

    §§ 823 Abs 1, 823 Abs 2 BGB; Art 9 Abs 2 Buchst c EGV 40/94; §§ 14 Abs 3 Nr 4, 15 Abs 2 MarkenG
    Durchfuhr von Markenfälschungen und parallelimportierten Markenprodukten durch Deutschland nach Russland

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Clinique

    § 14 Abs 3 Nr 4 MarkenG, § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, Art 9 Abs 2 Buchst c EGV 40/94, § 15 Abs 5 MarkenG
    Durchfuhr von Markenfälschungen und parallelimportierten Markenprodukten durch Deutschland nach Russland; Verantwortlichkeit des Spediteurs

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenrechtliche Unterlassungsansprüche bei einem reinen Durchfuhrgeschäft

  • kanzlei.biz

    Markenrechtlicher Schutz in Deutschland als Transitland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrechtliche Unterlassungsansprüche bei einem reinen Durchfuhrgeschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Markenrecht und Transportrecht: Die Haftung eines Spediteurs bei der Durchfuhr von Markenfälschungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 181
  • GRUR Int. 2011, 344
  • GRUR-RR 2011, 263
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 15.01.1957 - I ZR 56/55

    Taeschner II; Taeschner (Pertusin II)

    Auszug aus KG, 12.10.2010 - 5 U 152/08
    Wirkt ein Spediteurunternehmen im Inland an einer Versendung von Markenfälschungen in solche Länder mit, in denen Markenschutz besteht, kann bereits die bloße Durchfuhr ein in Deutschland begangener Teil einer unerlaubten Handlung nach §§ 823 ff. BGB - im Inland eingeleitete Beeinträchtigung von Schutzrechten im Ausland - sein (Festhalten an den Grundsätzen BGH, GRUR 1957, 352, 353 - Pertussin II; GRUR 1958, 189, 197 - Zeiss; GRUR 2005, 1011, juris Rn. 17 - Diesel).

    Weitergehendes kommt auch dann nicht in Betracht, wenn die Ware im Einfuhrland (Bestimmungsland) unter einem Markenschutz steht, sie also dort nicht frei vertrieben werden kann (so schon BGHZ 23, 100, juris Rn. 12 - Pertussin I; GRUR 1957, 352, 353 - Taeschner/Pertussin II; GRUR 1958, 189, 197 - Zeiss; GRUR 2005, 768, juris Rn. 17 f - Diesel; a.A. etwa Generalanwalt Maduro in seinen Schlussanträgen zu der Rechtssache Montex Holdings/Diesel, TZ. 43, Bl. 99 der Akte).

    59 aa) Wirkt ein Spediteurunternehmen im Inland an einer Versendung von Markenfälschungen in solche Länder mit, in denen Markenschutz besteht, kann bereits die bloße Durchfuhr ein in Deutschland begangener Teil einer unerlaubten Handlung sein (BGH, GRUR 1957, 352, 353 - Pertussin II; GRUR 1958, 189, 197 - Zeiss; GRUR 2005, 1011, juris Rn. 17 - Diesel).

  • EuGH, 07.01.2004 - C-60/02

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ÜBER NACHGEAHMTE PRODUKTE IST AUF IM TRANSIT DURCH EINEN

    Auszug aus KG, 12.10.2010 - 5 U 152/08
    Darüber hinaus fordert der EuGH ausdrücklich, dass eine gemeinschaftskonforme Auslegung nationalen Rechts - soweit als möglich - dahin zu erfolgen habe, dass der Transit nachgeahmter Waren zivilrechtlich angemessen sanktioniert werde (EuGH, GRUR 2004, 501, TZ. 58 ff - Straffreie Rolexplagiate).

    Zwar kann diese zu einer ordnungswidrigkeitsrechtlichen Haftung ergangene Entscheidung maßgeblich beeinflusst sein von einer im strafrechtlichen Bereich (im Hinblick auf die Rechtssicherheit und das Rückwirkungsverbot) gebotenen engeren Auslegung der Normen (vgl. etwa EuGH, GRUR 2004, 501, TZ. 61 - Straffreie Rolexplagiate).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus KG, 12.10.2010 - 5 U 152/08
    Die Postulierung einer entsprechenden Rechtspflicht würde seine Tätigkeit nicht nur erheblich verteuern und komplizieren, sie wäre auch nicht zu rechtfertigen, da sie zum Schutz des immateriellen Rechtsguts nicht erforderlich ist (BGH, a.a.O., MP3-Player-Import; vgl. auch BGH, GRUR 2004, 860, juris Rn. 49 - Internet-Versteigerung).

    Gegenüber dem Störer kommen lediglich Abwehr-, nicht dagegen Schadensersatzansprüche in Betracht (BGH, GRUR 2002, 618, juris Rn. 17 - Meißner Dekor; GRUR 2004, 860, juris Rn. 50 - Internet-Versteigerung; GRUR 2010, 633, TZ. 17 - Sommer unseres Lebens).

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus KG, 12.10.2010 - 5 U 152/08
    Selbst ein bloßer Störer kann vorbeugend auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (BGH, GRUR 2007, 708, juris Rn. 41 - Internet-Versteigerung II).

    (a) Es ist nicht ersichtlich, dass die Beklagte bis zu den Hinweisen der Klägerin im Rahmen der bereits erfolgten Zollbeschlagnahme Kenntnis der Markenfälschungen (vgl. hierzu BGH, GRUR 2007, 708, juris Rn. 27 ff, 31 - Internet-Versteigerung II) haben konnte.

  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08

    MP3-Player-Import

    Auszug aus KG, 12.10.2010 - 5 U 152/08
    Unter diesen Umständen ist das bloße Bestreiten mit Nichtwissen der Beklagten (anders als etwa im Fall einer Patentverletzung, vgl. BGH, GRUR 2009, 1142, TZ. 13 ff - MP3-Player-Import) unzureichend.

    Auch wenn die Beklagte nach den vorgenannten Hinweisen der Klägerin es bei weiterer Aufklärung für möglich halten musste, dass es sich hinsichtlich der hier erörterten Waren um Markenfälschungen handelte, ergab sich allein daraus noch nicht der für eine Gehilfenstellung zumindest notwendige bedingte Vorsatz hinsichtlich der Haupttat (vgl. BGH, GRUR 2009, 1142, TZ. 28 - MP3-Player-Import; a.a.O; Internet-Versteigerung II, juris Rn. 31).

  • LG Hamburg, 09.01.2007 - 312 O 562/05

    Markenrecht: Markenrechtsverletzung durch Durchfuhr markenrechtsverletzender Ware

    Auszug aus KG, 12.10.2010 - 5 U 152/08
    Der BGH geht zwar davon aus, die Durchfuhr von Markenfälschungen durch Deutschland in ein Drittland mit dort bestehendem Markenschutz stelle einen unlauteren Wettbewerb dar (BGH, a.a.O., Pertussin II, Seite 353; zuletzt a.a.O., Diesel, juris Rn. 17; ebenso der Hinweis auf § 3 UWG in LG Hamburg, Urteil vom 9.1.2007, 312 O 562/05, juris Rn. 57).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Auszug aus KG, 12.10.2010 - 5 U 152/08
    Soweit darin das Inverkehrbringen "auf dem Territorium der Russischen Föderation" genannt wird, kann dies sprachlich allein dem auch in Russland geltenden Territorialitätsprinzip (und dem daraus folgenden, auf die Landesgrenzen beschränkten Schutz der nationalen Marken; vgl. BGH, GRUR 2005, 431, juris Rn. 21 - Hotel Maritim) geschuldet sein.
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

    Auszug aus KG, 12.10.2010 - 5 U 152/08
    Gegenüber dem Störer kommen lediglich Abwehr-, nicht dagegen Schadensersatzansprüche in Betracht (BGH, GRUR 2002, 618, juris Rn. 17 - Meißner Dekor; GRUR 2004, 860, juris Rn. 50 - Internet-Versteigerung; GRUR 2010, 633, TZ. 17 - Sommer unseres Lebens).
  • BPatG, 13.06.1995 - 24 W (pat) 58/94
    Auszug aus KG, 12.10.2010 - 5 U 152/08
    In der Literatur war dies aber umstritten, insbesondere wurde angenommen, der Wortlaut des Art. 7 Abs. 1 MRRL lasse nicht erkennen, inwieweit es sich um eine abschließende Regelung handele oder um einen Mindeststandard (vgl. etwa Albert, GRUR 1996, 279 ff, m.w.N; Joller, GRUR Int. 1998, 751 ff, m.w.N.).
  • BGH, 26.11.1997 - I ZR 148/95

    Gewinnspiel im Ausland - Begehungsort

    Auszug aus KG, 12.10.2010 - 5 U 152/08
    Der maßgebliche Marktort wäre insoweit aber Russland, so dass russisches Wettbewerbsrecht zur Anwendung kommen müsste (vgl. BGH, GRUR 1998, 419, juris Rn. 15 ff - Gewinnspiel im Ausland).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93

    "Gefärbte Jeans"; Zulässigkeit des Wiederverkaufs umgefärbter gebrauchter Jeans;

  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 297/02

    Herausgabe einer im unberechtigten Besitz einer NATO-Truppe befindlichen

  • KG, 27.06.2001 - 3 UF 3906/00

    Anwendbares Recht für die Scheidung afghanischer Eheleute

  • BGH, 26.10.1977 - IV ZB 7/77

    Anwendung deutschen Rechts bei aufwendig feststellbarem ausländischen Recht

  • OLG Köln, 18.08.2005 - 6 U 48/05

    Lagerkosten nach markenrechtlicher Grenzbeschlagnahme

  • EuGH, 20.11.2001 - C-414/99

    DIE ZUSTIMMUNG DES INHABERS EINER MARKE ZUM VERTRIEB IM EWR VON WAREN, DIE

  • EuGH, 16.07.1998 - C-355/96

    DIE WELTWEITE ERSCHÖPFUNG DES RECHTS AUS EINER MARKE IST MIT DEM

  • EFTA-Gerichtshof, 03.12.1997 - E-2/97

    Mag Instrument Inc. v California Trading Company Norway, Ulsteen - Exhaustion of

  • BGH, 21.03.2007 - I ZR 66/04

    Durchfuhr von Originalware

  • EuGH, 09.11.2006 - C-281/05

    Montex Holdings - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Recht des Inhabers einer

  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 193/97

    Stüssy; Erschöpfung des Markenrechts aufgrund nationaler Rechtsvorschriften

  • BGH, 15.01.1957 - I ZR 39/55

    Warenzeichenschutz und Transitverkehr

  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 246/02

    DIESEL

  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 52/10

    CONVERSE I

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts ist grundsätzlich die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig für den Umstand, dass sie Originalerzeugnisse der Klägerin und keine Produktfälschungen vertrieben hat (vgl. KG, GRUR-RR 2011, 263, 264).
  • BGH, 26.07.2018 - I ZR 20/17

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke und

    Die unter Hinweis auf die Vermarktungsabsicht des mittelbaren Besitzers angenommene täterschaftliche Haftung des Lagerhalters, der von der Rechtsverletzung keine Kenntnis hat, für den Besitz rechtsverletzender Ware überdehnt die Grenzen der Verantwortlichkeit des Besitzers nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. b GMV und Art. 9 Abs. 3 Buchst. b UMV (vgl. KG, GRUR Int. 2011, 344, 349; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, 3. Aufl., § 14 MarkenG Rn. 573; Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 14 Rn. 177 und 444; v. Schultz/Schweyer, MarkenG, 3. Aufl., § 14 Rn. 215; aA OLG Köln, GRUR-RR 2005, 342, 343; Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 14 MarkenG Rn. 856; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 14 Rn. 236).
  • OLG München, 29.09.2016 - 29 U 745/16

    Versand durch Amazon

    Denn würde für die Beurteilung der Benutzungshandlung eines unmittelbaren Besitzers die Verwendungsabsicht eines mittelbaren Besitzers für maßgeblich erachtet, würden ohne ausreichende Rechtfertigung die der Verantwortung des Besitzers nach Art. 9 Abs. 3 lit. b) UMV gezogenen Grenzen unterlaufen (vgl. BGH GRUR 2009, 1142 -MP3-Player Tz. 25; KG GRUR-RR 2011, 263 [267] - Clinique; vgl. auch Hacker in: Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl. 2015, § 14 Rz. 167 a. E.; a. A. OLG Köln GRUR-RR 2005, 342 [343] - Lagerkosten nach Grenzbeschlagnahme; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl. 2010, § 14 Rz. 236; Fezer, Markenrecht, 4. Aufl. 2009, § 14 MarkenG Rz. 856).
  • OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 89/12

    Markenverletzungsstreit: Inverkehrbringen markenmäßig gekennzeichneter Ware im

    Grundsätzlich ist die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig für den Umstand, dass sie Originalerzeugnisse der Klägerin und keine Produktfälschungen vertrieben hat (vgl. KG, GRUR-RR 2011, 263, 264).
  • BGH, 25.04.2012 - I ZR 235/10

    Clinique happy

    Ferner hat das Berufungsgericht die Beklagte verurteilt, das im Zolllager befindliche Kontingent der Parfüms an die Klägerin zum Zwecke der Vernichtung herauszugeben (KG, GRUR-RR 2011, 263).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.11.2012 - 5 U 152/08   

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https://dejure.org/2012,37679
OLG Brandenburg, 29.11.2012 - 5 U 152/08 (https://dejure.org/2012,37679)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.11.2012 - 5 U 152/08 (https://dejure.org/2012,37679)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. November 2012 - 5 U 152/08 (https://dejure.org/2012,37679)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erfüllung einer Verwaltungsaufgabe; kein lastenfreier Erwerb bei Bestehen eines Flächenerwerbsrechts; Verwirkung des Erwerbrechts; Bestimmtheit des Vertragsangebots

  • rechtsportal.de

    VerkFlWerG § 3 Abs. 1 S. 1; VerkFlWerG § Nr. 2
    Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages über ein Grundstück gem. § 3 Abs. 1 S. 1 VerkFlWerG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.04.2002 - V ZR 90/01

    Bestimmtheit des Erwerbs noch zu begründenden Wohnungseigentums; Parteivernehmung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2012 - 5 U 152/08
    Nach allgemeiner Ansicht genügt es für die hinreichende Bestimmtheit der Bezeichnung noch unvermessener Teilflächen und die damit verbundene schuldrechtliche Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages, wenn die Teilfläche in einem maßstabgerechten Lageplan deutlich erkennbar und zweifelsfrei bestimmbar eingezeichnet und dieser Plan ordnungsgemäß zum Bestandteil der Vertragsurkunde genommen worden ist (vgl. BGHZ 150, 334, 339 f.; WM 1980, 1013, 1014; NJW-RR 1999, 1030; NJW-RR 2004, 735).

    Entscheidend ist nämlich die eindeutige Bestimmbarkeit der unvermessenen Teilfläche, die Kaufgegenstand sein soll (BGHZ 150, 334, 338).

    Hierzu genügt es, wenn die Vertragsparteien Einigkeit über Größe, Lage und Zuschnitt der Teilfläche entsprechend einer zeichnerischen - nicht notwendig maßstabsgerechten - Darstellung in einem der notariellen Vertragsurkunde beigefügten Plan und über die spätere Konkretisierung der Fläche durch eine genaue Grenzziehung erzielt haben und dieser Wille in der Urkunde seinen Niederschlag gefunden hat (BGHZ 150, 334, 339 f.; NJW-RR 2004, 735).

  • BGH, 30.01.2004 - V ZR 92/03

    Fehlen der Geschäftsgrundlage eines Kaufvertrages über eine noch zu vermessende

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2012 - 5 U 152/08
    Nach allgemeiner Ansicht genügt es für die hinreichende Bestimmtheit der Bezeichnung noch unvermessener Teilflächen und die damit verbundene schuldrechtliche Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages, wenn die Teilfläche in einem maßstabgerechten Lageplan deutlich erkennbar und zweifelsfrei bestimmbar eingezeichnet und dieser Plan ordnungsgemäß zum Bestandteil der Vertragsurkunde genommen worden ist (vgl. BGHZ 150, 334, 339 f.; WM 1980, 1013, 1014; NJW-RR 1999, 1030; NJW-RR 2004, 735).

    Hierzu genügt es, wenn die Vertragsparteien Einigkeit über Größe, Lage und Zuschnitt der Teilfläche entsprechend einer zeichnerischen - nicht notwendig maßstabsgerechten - Darstellung in einem der notariellen Vertragsurkunde beigefügten Plan und über die spätere Konkretisierung der Fläche durch eine genaue Grenzziehung erzielt haben und dieser Wille in der Urkunde seinen Niederschlag gefunden hat (BGHZ 150, 334, 339 f.; NJW-RR 2004, 735).

  • OLG Brandenburg, 24.01.2008 - 5 U 50/06

    Verkehrsflächenbereinigung: Ermittlung und Bestimmbarkeit der vom Ankaufsrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2012 - 5 U 152/08
    Der Senat hält die letztgenannte Ansicht für zutreffend (OLGR Brandenburg 2008, 640 = ZOV 2008, 153, juris Rdnr. 33), doch bedarf der Meinungsstreit hier letztlich keiner Entscheidung, da auch den "strengeren" Anforderungen der letztgenannten Ansicht hier Genüge getan worden ist.
  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01

    Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2012 - 5 U 152/08
    Dies steht im Ergebnis der Beweisaufnahme zur Überzeugung des Senats fest, deren Zulässigkeit die Beklagte zu Unrecht rügt, weil der Vortrag der Klägerin schon in der Klageschrift sinngemäß die Tatsachenbehauptung der Ortsüblichkeit enthält, die das Recht als entstanden erscheinen lässt (vgl. nur BGH NJW-RR 2003, 69, 70 m. w. Nachw.).
  • BGH, 23.04.1999 - V ZR 54/98

    Formwirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages hinsichtlich einer nicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2012 - 5 U 152/08
    Nach allgemeiner Ansicht genügt es für die hinreichende Bestimmtheit der Bezeichnung noch unvermessener Teilflächen und die damit verbundene schuldrechtliche Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages, wenn die Teilfläche in einem maßstabgerechten Lageplan deutlich erkennbar und zweifelsfrei bestimmbar eingezeichnet und dieser Plan ordnungsgemäß zum Bestandteil der Vertragsurkunde genommen worden ist (vgl. BGHZ 150, 334, 339 f.; WM 1980, 1013, 1014; NJW-RR 1999, 1030; NJW-RR 2004, 735).
  • BGH, 08.05.1992 - V ZR 89/91

    Ortsbesichtigung bei tatrichterlicher Beurteilung von Lärmimmissionen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2012 - 5 U 152/08
    Darüber hinaus verkennt die Beklagte, dass sowohl der Begriff der zweckentsprechenden Nutzung als auch der der Ortsüblichkeit ein Wertungsmoment enthält, das der gleichsam mathematisch exakten, idealiter also auf den Quadratmeter genauen Konkretisierung dieser Rechtsbegriffe entgegensteht (vgl. BGH NJW 1992, 2019).
  • BGH, 13.06.1980 - V ZR 119/79

    Bezeichnung einer noch zu vermessenden Teilfläche im Kaufvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2012 - 5 U 152/08
    Nach allgemeiner Ansicht genügt es für die hinreichende Bestimmtheit der Bezeichnung noch unvermessener Teilflächen und die damit verbundene schuldrechtliche Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages, wenn die Teilfläche in einem maßstabgerechten Lageplan deutlich erkennbar und zweifelsfrei bestimmbar eingezeichnet und dieser Plan ordnungsgemäß zum Bestandteil der Vertragsurkunde genommen worden ist (vgl. BGHZ 150, 334, 339 f.; WM 1980, 1013, 1014; NJW-RR 1999, 1030; NJW-RR 2004, 735).
  • BGH, 24.05.1996 - V ZR 148/94

    Inanspruchnahme eines Grundstücks für öffentliche Zwecke aufgrund rechtswidriger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2012 - 5 U 152/08
    Die Klägerin, für die durch das SachenRÄndG vom 21. September 1994 in Art. 233 § 2a Abs. 9 EGBGB ein eigenständiger Moratoriumstatbestand geschaffen worden war (BGH VIZ 1996, 520, 521), durfte abwarten, wie der Gesetzgeber die Inanspruchnahme privater Grundstücke durch staatliche Stellen der DDR für öffentliche Zwecke, deren Regelung in § 2 Abs. 1 Nr. 4 SachenRBerG ausdrücklich von der Sachenrechtsbereinigung ausgenommen war, bereinigen wird.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.01.2009 - 5 U 152/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15658
OLG Hamm, 29.01.2009 - 5 U 152/08 (https://dejure.org/2009,15658)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.01.2009 - 5 U 152/08 (https://dejure.org/2009,15658)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - 5 U 152/08 (https://dejure.org/2009,15658)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Betreibens einer Zwangsverwaltung aus einer sofort vollstreckbaren Grundschuld; Erfolgen der Zwangsvollstreckung zur Unzeit i.F. wiederholter Abmahnung der rückständigen Beträge und der eigenen Einräumung der Zahlungsunfähigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.07.1992 - XI ZR 274/91

    Unwirksame Abtretungsklausel in Kreditvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.2009 - 5 U 152/08
    Soweit sich der Beklagte auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 07.07.1992 (WM 1992, 1359) beruft, übersieht er, dass die dort in Rede stehende Regelung einer sofortigen Verwertung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen Verstoßes gegen die Vorgaben des § 1234 BGB einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGB-Gesetz nicht standgehalten hat.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 5 U 152/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20538
OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 5 U 152/08 (https://dejure.org/2009,20538)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.07.2009 - 5 U 152/08 (https://dejure.org/2009,20538)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 5 U 152/08 (https://dejure.org/2009,20538)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 135 Abs 1 S 1 AktG, § 243 AktG
    Aktiengesellschaft: Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen Einladungsmängeln

  • Deutsches Notarinstitut

    AktG §§ 135 Abs. 1 S. 1, 243
    Legitimationserfordernis eines Bevollmächtigten in Hauptversammlung ohne satzungsmäßige Grundlage

  • Wolters Kluwer

    (Aktiengesellschaft: Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen Einladungsmängeln)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2010, 185
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Saarbrücken, 19.02.2008 - 5 W 21/08

    Streitwertberechnung bei Zuschlagsbeschwerde des Meistbietenden wegen Versagung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 5 U 152/08
    Denn nach der Rechtsprechung des Senats (z. B. Urt. v. 22.07.2007 - 5 U 77/07; Beschl. V. 12.09.2008 - 5 W 21/08) ist für die Einladung zur Hauptversammlung die bestehende Satzungsregelung maßgebend, solange sie nicht rechtskräftig für nichtig erklärt bzw. ihre Nichtigkeit festgestellt ist, was auch dann gilt, wenn sie gegen das Gesetz verstößt.
  • BGH, 18.06.2007 - II ZB 23/06

    Niederlage für sog. "Berufsaktionäre": Grundsatz der Kostenparallelität gilt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 5 U 152/08
    Da es sich bei dem Streithelfer zu 8) gem. § 69 ZPO um einen streitgenössischen Nebenintervenienten handelt, ist er gem. §§ 101 Abs. 2, 100 Abs. 1 ZPO ebenfalls zur anteiligen Tragung der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Beklagten verpflichtet (BGH, Beschluss vom 18.6.2007, II ZB 23/06, Leitsatz).
  • OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 5 U 29/10

    Zuständigkeit der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft: Erwerb einer

    " stand, nachdem die nach § 135 Abs. 1 Satz 1, Abs. 9 AktG a. F. bestehende Formfreiheit der Vollmacht für Kreditinstitute und ihnen insoweit Gleichstehende nicht satzungsdispositiv ist (vgl. Senat, Urteil vom 7.07.2009 - 5 U 152/08, AG 2010, 413, Juris-Rz. 38), in Einklang mit den Bestimmungen der §§ 134 Abs. 3 Satz 1 bis 3 AktG, 135 Abs. 2 Satz 4 AktG a. F.
  • LG Frankfurt/Main, 15.12.2009 - 5 O 208/09

    Aktienrecht: Nebeninterventionsfrist bei einer Nichtigkeitsklage;

    Ob die Beklagte sogar entgegen der gesetzlichen Regelung aufgrund der Satzungsregelung befugt gewesen wäre, auch von diesen Personenkreis eine schriftliche Vollmacht zu verlangen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 07.07.2009 - 5 U 152/08 -) kann hier dahingestellt bleiben.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.04.2009 - 5 U 152/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14350
OLG Köln, 22.04.2009 - 5 U 152/08 (https://dejure.org/2009,14350)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.04.2009 - 5 U 152/08 (https://dejure.org/2009,14350)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. April 2009 - 5 U 152/08 (https://dejure.org/2009,14350)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Abweisung der Klage gegen einen Kieferchirurgen wegen Komplikationen bei der Insertation von Implantaten mangels Aufklärungs und Behandlungsfehlern

  • info-krankenhausrecht.de

    Arzthaftung Schadensersatz Schmerzensgeld Aufklärungspflicht

  • Judicialis
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Abweisung der Klage gegen einen Kieferchirurgen wegen Komplikationen bei der Insertation von Implantaten mangels Aufklärungs- und Behandlungsfehlern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 13.03.2017 - 20 U 238/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Aufklärungspflichtverletzung bezüglich alternativer

    Die unzureichende Aufklärung der Klägerin begründet auch die Haftung der Beklagten, denn es ist davon auszugehen, dass sich die Klägerin bei ordnungsgemäßer Aufklärung in einem Entscheidungskonflikt befunden hätte (vgl. dazu OLG Köln, Urteil vom 22. April 2009 - 5 U 152/08, juris), so dass eine hypothetische Einwilligung der Klägerin nicht erwiesen ist.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.02.2012 - 5 U 152/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8043
OLG Brandenburg, 28.02.2012 - 5 U 152/08 (https://dejure.org/2012,8043)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.02.2012 - 5 U 152/08 (https://dejure.org/2012,8043)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - 5 U 152/08 (https://dejure.org/2012,8043)
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 05.03.2010 - 5 U 152/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,77534
OLG Rostock, 05.03.2010 - 5 U 152/08 (https://dejure.org/2010,77534)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05.03.2010 - 5 U 152/08 (https://dejure.org/2010,77534)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05. März 2010 - 5 U 152/08 (https://dejure.org/2010,77534)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 30.05.1986 - 14 U 9/85

    Schmerzensgeld; Bauchfellentzündung; Septischer Schock; Darmverwachsungen ;

    Auszug aus OLG Rostock, 05.03.2010 - 5 U 152/08
    Soweit die Klägerin auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart verweist (Urteil vom 30.05.1986, VersR 1987, 421), handelt es sich nicht um einen vergleichbaren Sachverhalt.
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