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   BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11   

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BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11 (https://dejure.org/2013,3726)
BAG, Entscheidung vom 13.03.2013 - 5 AZR 954/11 (https://dejure.org/2013,3726)
BAG, Entscheidung vom 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 (https://dejure.org/2013,3726)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • openjur.de

    Arbeitnehmerüberlassung; Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay"))

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 4 S 2 AÜG, § 9 Nr 2 AÜG, Art 9 Abs 3 GG, § 4 Abs 3 TVG, § 10 Abs 4 S 1 AÜG
    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • IWW

    AÜG § 9 Nr. 2 AÜG § 10 Abs. 4 BGB § 305 Abs. 1 BGB § 305c Abs. 1 BGB § 307 Abs. 1 BGB § 823 Abs. 2 GG Art. 9 Abs. 3 GG Art. 20 Abs. 3

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Anspruch des Leiharbeitnehmers auf Equal Pay

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Entgeltforderungen wegen Tarifunfähigkeit der CGZP - Ausschlussfrist - formularmäßige Bezugnahme auf mehrere Regelwerke

  • Betriebs-Berater

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt "equal pay"

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Entgeltforderungen wegen Tarifunfähigkeit der CGZP - Ausschlussfrist - formularmäßige Bezugnahme auf mehrere Regelwerke

  • hensche.de

    CGZP, Equal pay, Ausschlussfrist

  • Betriebs-Berater

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

  • rewis.io

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • ra.de
  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerüberlassung; Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • rechtsportal.de

    Arbeitnehmerüberlassung; Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • datenbank.nwb.de

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Leiharbeitnehmer: Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (?equal pay?) ? Wirksamkeit einer Ausschlussfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zum "equal pay"-Anspruch bei Leiharbeit mit CGZP-Tarifvertrag

  • faz.net (Pressebericht, 13.03.2013)

    Leiharbeiter gestärkt

  • faz.net (Kurzinformation)

    Gilt der Tarifvertrag für mich, wenn ich nicht in der Gewerkschaft bin?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "equal pay" und arbeitsvertragliche Ausschlussfristen in der Leiharbeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "equal pay" und die CGZP-"Tarifverträge" in der Arbeitnehmerüberlassung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leiharbeit, "equal pay" und die CGZP-Tarifverträge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer - CGZP, "Equal pay" und Verjährung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    CGZP: BAG klärt Streitfragen zum Equal-pay-Anspruch der Leiharbeitnehmer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vertrauensschutz - Bezugnahmeklausel

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer der tarifunfähigen CGZP

  • Betriebs-Berater (Pressemitteilung)

    Gleiches Entgelt für Leiharbeitnehmer

  • handelsblatt.com (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer: Tücken der Inbezugnahme mehrerer Tarifwerke

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Nachzahlungsanspruch von Leiharbeitern

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Auch bei DGB-Tarifverträgen drohen Nachzahlungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Leiharbeiter haben Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Leiharbeiter

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP wirkt sich unterschiedlich auf Leiharbeitnehmeransprüche aus

  • templin-thiess.de (Kurzinformation und Auszüge)

    CGZP-Urteil

Besprechungen u.ä. (5)

  • beck-blog (Entscheidungsbesprechung)

    Leiharbeiter und Betriebsräte

  • cmshs-bloggt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zeitarbeit: Alles wird (doch) gut oder?!

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Nachzahlungen an Zeitarbeinehmer: Equal Pay ja, aber…

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Strauß Buntes zu Equal Pay

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Anspruch von Leiharbeitnehmern mit CGZP-Arbeitsverträgen auf gleichen Lohn unterliegt arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 144, 306
  • NJW 2013, 2544
  • ZIP 2013, 1243
  • MDR 2013, 797
  • NZA 20013, 680
  • NZA 2013, 680
  • BB 2013, 1523
  • BB 2013, 1659
  • DB 2013, 1361
 
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Wird zitiert von ... (192)Neu Zitiert selbst (36)

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
    Für eine die Art und Weise der Geltendmachung eines entstandenen Entgeltanspruchs - und damit zugleich dessen Untergang (zur rechtsvernichtenden Wirkung der Ausschlussfrist: BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 29, BAGE 116, 66)  - regelnde Klausel gelten keine geringeren Anforderungen.

    aa) Der Senat hat im Jahre 2005 entschieden, dass eine einzelvertragliche Ausschlussfrist, die die schriftliche Geltendmachung aller Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer Frist von nicht weniger als drei Monaten ab Fälligkeit verlangt, den Arbeitnehmer nicht unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben benachteiligt (BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - BAGE 116, 66) .

    bb) Eine Ausschlussfrist muss dem Gläubiger aber eine faire Chance lassen, seine Ansprüche durchzusetzen (BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 30, BAGE 116, 66) .

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11

    Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
    Der Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsschluss für die Dauer des Arbeitsverhältnisses erkennen können, was gegebenenfalls "auf ihn zukommt" (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 331/11 - Rn. 21 mwN).

    Dies setzt objektiv eine ungewöhnliche Klausel voraus, mit der der Arbeitnehmer subjektiv nicht zu rechnen brauchte (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 331/11 - Rn. 16 mwN) .

    aa) Für eine den Inhalt des Entgeltanspruchs regelnde Allgemeine Geschäftsbedingung wie die zur Pauschalabgeltung von Überstunden verlangt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung, der Arbeitnehmer müsse bereits bei Vertragsabschluss erkennen können, was gegebenenfalls "auf ihn zukommt" (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 331/11 - Rn. 21 mwN) .

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
    Die Beklagte hat selbst nicht vorgebracht, der Klägerin die Möglichkeit der Einflussnahme auf die streitgegenständliche Klausel eingeräumt zu haben (vgl. BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 25 f. mwN).

    aa) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind - ausgehend vom Vertragswortlaut - nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., vgl. zB BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 30 mwN) .

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
    a) Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) , dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 12; 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7) .

    Die Revision weist selbst darauf hin, dass die Tariffähigkeit der CGZP bereits nach deren ersten Tarifvertragsabschluss im Jahre 2003 in Frage gestellt und öffentlich diskutiert wurde (vgl. Schüren in Schüren/Hamann AÜG 4. Aufl. § 9 Rn. 107 ff. mwN; Ulber NZA 2008, 438; Rolfs/Witschen DB 2010, 1180; Lunk/Rodenbusch RdA 2011, 375) .

  • BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03

    Zur Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
    Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (BVerfG 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2283/03 ua. -) .

    Zudem wäre ein Eingriff in den Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG wegen der damit vom Gesetzgeber verfolgten Zwecke nicht nur gegenüber Arbeitgeber-, sondern auch gegenüber Arbeitnehmerkoalitionen verfassungsrechtlich gerechtfertigt (vgl. dazu im Einzelnen: BVerfG 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2283/03 ua. - zu C II 3 b der Gründe).

  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
    Gerade dies will das Bestimmtheitsgebot verhindern (BAG 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 13, 16 mwN) .
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
    Die Vereinbarung von Ausschlussfristen entspricht einer weit verbreiteten Übung im Arbeitsleben (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 3 Gründe mwN, BAGE 115, 19) .
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
    Denn die Unwirksamkeit der zweiten Stufe würde nach dem sog. blue-pencil-Test die Wirksamkeit der ersten Stufe einer Ausschlussfristenregelung wie der vorliegenden nicht berühren (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 37; 12. März 2008 - 10 AZR 152/07 - Rn. 26 ff. mwN) .
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
    Auch hier muss der Arbeitnehmer bei Vertragsabschluss erkennen können, was "auf ihn zukommt": Es muss aus der Klausel ersichtlich sein, welche Rechtsfolge der Arbeitnehmer zu gewärtigen (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - Rn. 26, BAGE 115, 372) und was er zu tun hat, um diese Rechtsfolge zu verhindern.
  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
    Dem steht die Unabdingbarkeit des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 AÜG nicht entgegen, weil Ausschlussfristen ausschließlich die Art und Weise der Durchsetzung eines entstandenen Anspruchs betreffen und nicht zu dessen Inhalt gehören (BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 31 mwN, BAGE 137, 249).
  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09

    Tariffähigkeit der CGZP

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 85/11

    Haustarifvertrag - Ausgliederung im Wege der Spaltung

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 924/11

    Zweistufige Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung - Krankengeld

  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 556/07

    Arbeitgeberdarlehen - Tarifliche Ausschlussfrist

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 368/99

    Gleichbehandlung von Teilzeitkräften

  • BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 590/05

    Allgemeinverbindlichkeit - Ende - mehrgliedriger Tarifvertrag

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

  • BAG, 10.04.1963 - 4 AZR 95/62

    Annahmeverzug und Weiterbeschäftigung bei unrechtmäßiger Kündigung - Wahrung

  • BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 107/11

    Verfall von Urlaubsabgeltung und restlicher Vergütung

  • LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 12 Sa 576/12

    Anspruch auf gleiches Entgelt eines Leiharbeitnehmers

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlende Tariffähigkeit der CGZP

  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 978/05

    Untersagung einer öffentlichen Unterschriftenaktion einer Polizeigewerkschaft in

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11

    "equal pay"-Anspruch - Leiharbeit - Wirksamkeit von Tarifverträgen der CGZP

  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

  • BVerfG, 29.05.2012 - 1 BvR 3201/11

    Zeitratierliche Berechnung einer Betriebsrente (§§ 7 Abs 2 S 3, S 4 iVm § 2 Abs 1

  • BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • ArbG Frankfurt/Oder, 09.06.2011 - 3 Ca 422/11

    Entgeltzahlung einer Leiharbeitnehmerin nach dem Grundsatz Equal pay

  • BAG, 27.11.1964 - 1 ABR 13/63

    Tariffähiger Verband - Abschluß von Tarifverträgen - Tarifzuständigkeit -

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    Dies schließt alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche ein, die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben (vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 80/17 - Rn. 12; 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 39, BAGE 144, 306) .

    Wegen der weitreichenden Folgen von Ausschlussfristen muss aus der Verfallklausel, wenn diese dem Transparenzgebot genügen soll, ersichtlich sein, welche Rechtsfolgen der Vertragspartner des Verwenders zu gewärtigen hat und was er zu tun hat, um deren Eintritt zu verhindern (st. Rspr., zB BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17 - Rn. 55; 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 48, BAGE 144, 306) .

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 53/14

    Urlaub - Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen

    Die bloße Erwartung, das Bundesarbeitsgericht werde eine Rechtsfrage in einem bestimmten Sinne, etwa entsprechend im Schrifttum geäußerter Auffassungen, entscheiden, vermag einen Vertrauenstatbestand nicht zu begründen (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 24, BAGE 144, 306) .
  • BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21

    Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts

    a) Die erste Stufe der Ausschlussklausel ist wegen unangemessener Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, weil mit ihr die Geltendmachung der Ansprüche innerhalb von weniger als drei Monaten verlangt wird (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 51, BAGE 144, 306) .
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Rechtsprechung
   BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3993
BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12 (https://dejure.org/2013,3993)
BAG, Entscheidung vom 13.03.2013 - 5 AZR 146/12 (https://dejure.org/2013,3993)
BAG, Entscheidung vom 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 (https://dejure.org/2013,3993)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast

  • openjur.de

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay"); Darlegungslast

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Darlegungslast - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay"))

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 4 AÜG, § 9 Nr 2 AÜG, § 13 AÜG
    Darlegungslast - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltenmachung eines Anspruchs auf "equal pay" durch einen Leiharbeitnehmer

  • Betriebs-Berater

    Arbeitnehmerüberlassung - Darlegungslast für equal pay

  • rewis.io

    Darlegungslast - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    AÜG § 9 Nr. 2; AÜG § 10 Abs. 4
    Darlegungs- und Beweislast bei Geltenmachung eines Anspruchs auf "equal pay" durch einen Leiharbeitnehmer

  • rechtsportal.de

    AÜG § 9 Nr. 2 ; AÜG § 10 Abs. 4
    Darlegungs- und Beweislast bei Geltenmachung eines Anspruchs auf "equal pay" durch einen Leiharbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Darlegungslast für Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (?equal pay?)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Darlegungslast des Leiharbeitsnehmers bei Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer der tarifunfähigen CGZP

  • Betriebs-Berater (Pressemitteilung)

    Gleiches Entgelt für Leiharbeitnehmer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Leiharbeiter haben Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP wirkt sich unterschiedlich auf Leiharbeitnehmeransprüche aus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast bei Equal Pay-Ansprüchen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Equal Pay-Anspruch - Darlegungslast des Leiharbeitnehmers

Besprechungen u.ä. (4)

  • beck-blog (Entscheidungsbesprechung)

    Leiharbeiter und Betriebsräte

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Nachzahlungen an Zeitarbeinehmer: Equal Pay ja, aber…

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Strauß Buntes zu Equal Pay

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Darlegungs- und Beweislast bei der Geltendmachung von "Equal Pay"-Ansprüchen durch Leiharbeitnehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 782
  • BB 2013, 1652
  • DB 2013, 1498
  • AnwBl 2013, 230
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12
    Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) , dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 12; 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7) .

    Die Tariffähigkeit der CGZP wurde bereits nach deren ersten Tarifvertragsabschluss im Jahre 2003 in Frage gestellt und öffentlich diskutiert (vgl. Schüren in Schüren/Hamann AÜG 4. Aufl. § 9 Rn. 107 ff. mwN; Ulber NZA 2008, 438; Rolfs/Witschen DB 2010, 1180; Lunk/Rodenbusch RdA 2011, 375) .

  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12
    Zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs ist deshalb ein Gesamtvergleich der Entgelte im Überlassungszeitraum anzustellen (BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 35 f., BAGE 137, 249) .

    Gelingt es dem Verleiher, die Auskunft des Entleihers zu erschüttern, bleibt es bei dem Grundsatz, dass der Anspruchsteller die anspruchsbegründenden Tatsachen darlegen und beweisen muss (vgl. BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 36, BAGE 137, 249).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12
    Der aus Art. 20 Abs. 3 GG hergeleitete Grundsatz des Vertrauensschutzes kann es, obwohl höchstrichterliche Urteile kein Gesetzesrecht sind und keine vergleichbare Rechtsbindung erzeugen, gebieten, einem durch gefestigte Rechtsprechung begründeten Vertrauenstatbestand erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit einer geänderten Rechtsprechung oder Billigkeitserwägungen im Einzelfall Rechnung zu tragen (BVerfG 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 - Rn. 85, BVerfGE 122, 248; vgl. dazu auch BAG 19. Juni 2012 - 9 AZR 652/10 - Rn. 27 mwN) .
  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12
    Der aus Art. 20 Abs. 3 GG hergeleitete Grundsatz des Vertrauensschutzes kann es, obwohl höchstrichterliche Urteile kein Gesetzesrecht sind und keine vergleichbare Rechtsbindung erzeugen, gebieten, einem durch gefestigte Rechtsprechung begründeten Vertrauenstatbestand erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit einer geänderten Rechtsprechung oder Billigkeitserwägungen im Einzelfall Rechnung zu tragen (BVerfG 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 - Rn. 85, BVerfGE 122, 248; vgl. dazu auch BAG 19. Juni 2012 - 9 AZR 652/10 - Rn. 27 mwN) .
  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlende Tariffähigkeit der CGZP

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12
    Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) , dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 12; 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7) .
  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12
    Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) , dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 12; 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7) .
  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12
    In der von der Revision angezogenen Entscheidung (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03  - zu I 2 c cc der Gründe, BAGE 110, 79) hat der Senat bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit der Vergütung eines Leiharbeitnehmers zwar auch einen von der CGZP abgeschlossenen Entgelttarifvertrag herangezogen, eine Feststellung von deren Tariffähigkeit war damit aber nicht verbunden.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12
    Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) , dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 12; 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7) .
  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09

    Arbeitnehmerstatus - nebenberufliche Lehrkraft an Abendrealschule -

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12
    Der Kläger war wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage, rechtzeitig Revision einzulegen und zu begründen (zur Mittellosigkeit als unverschuldete Verhinderung, vgl. BAG 20. Januar 2010 - 5 AZR 106/09 - Rn. 13).
  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12
    Trotz fehlender Tariffähigkeit abgeschlossene "Tarifverträge" sind deshalb von Anfang an unwirksam (BAG 15. November 2006 - 10 AZR 665/05 - Rn. 21 mwN, BAGE 120, 182; 27. November 1964 - 1 ABR 13/63 - zu B I der Gründe, BAGE 16, 329; ErfK/Franzen 13. Aufl. § 2 TVG Rn. 5; Schaub/Treber Arbeitsrechts-Handbuch 14. Aufl. § 198 Rn. 4).
  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

  • BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • LAG Sachsen, 23.08.2011 - 1 Sa 322/11

    Inhaltskontrolle arbeitsvertraglicher Ausschlussklausel; Wirksamkeit der ersten

  • BAG, 27.11.1964 - 1 ABR 13/63

    Tariffähiger Verband - Abschluß von Tarifverträgen - Tarifzuständigkeit -

  • BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 66/18

    Abweichung vom "Equal-Pay-Grundsatz' durch Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Dazu gehören die Benennung vergleichbarer Stammarbeitnehmer und das diesen vom Entleiher gewährte Arbeitsentgelt (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 23) .
  • BAG, 16.12.2020 - 5 AZR 143/19

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt("equal pay") -

    Zur Höhe des Anspruchs auf gleiches Arbeitsentgelt hat die dafür nach allgemeinen Grundsätzen darlegungs- und beweispflichtige Klägerin (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 21, seither st. Rspr.; HWK/Höpfner 9. Aufl. § 8 AÜG Rn. 17; Schüren in Schüren/Hamann AÜG 5. Aufl. § 8 Rn. 82, 86; MüKoBGB/Spinner 8. Aufl. § 611a Rn. 1202; Greiner in Thüsing AÜG 4. Aufl. § 8 Rn. 38) schlüssig und unter Beweisantritt dargelegt, dass vergleichbare Stammarbeitnehmer für dieselbe Tätigkeit im Streitzeitraum einen Stundenlohn von 13, 64 Euro brutto erhielten.
  • BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 143/19

    Leiharbeit - gleiches Arbeitsentgelt - Abweichung durch Tarifvertrag

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (grundlegend BAG 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 21; ganz hM, vgl. nur Schüren/Hamann/Schüren AÜG 6. Aufl. § 8 Rn. 82; Thüsing AÜG/Greiner 4. Aufl. § 8 Rn. 38; Ulber/D. Ulber AÜG 6. Aufl. § 8 Rn. 164; ErfK/Roloff 23. Aufl. AÜG § 8 Rn. 9; HWK/Höpfner 10. Aufl. § 8 AÜG Rn. 17) ist die Klägerin nach allgemeinen Grundsätzen zur Höhe des Anspruchs auf gleiches Arbeitsentgelt darlegungs- und beweispflichtig (BAG 16. Dezember 2020 - 5 AZR 143/19 (A) - Rn. 26 mwN, BAGE 173, 251) .
  • BAG, 16.12.2020 - 5 AZR 131/19

    Equal pay - Inbezugnahme tariflicher Regelungen - vergleichbarer Arbeitnehmer

    Darlegungs- und beweispflichtig für die Höhe des Anspruchs ist nach allgemeinen Grundsätzen der Leiharbeitnehmer (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 21, seither st. Rspr.; HWK/Höpfner 9. Aufl. § 8 AÜG Rn. 17; Schüren in Schüren/Hamann AÜG 5. Aufl. § 8 Rn. 82, 86; MüKoBGB/Spinner 8. Aufl. § 611a Rn. 1202; Greiner in Thüsing AÜG 4. Aufl. § 8 Rn. 38) .

    Dazu gehört vorrangig die Benennung eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers und das diesem vom Entleiher gewährte Arbeitsentgelt (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 23; 16. Oktober 2019 - 4 AZR 66/18 - Rn. 42, BAGE 168, 96; 16. Dezember 2020 - 5 AZR 22/19 - Rn. 19) .

  • BAG, 16.12.2020 - 5 AZR 22/19

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") -

    Darlegungs- und beweispflichtig für die Höhe des Anspruchs ist nach allgemeinen Grundsätzen der Leiharbeitnehmer (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 21; seither st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 16. Oktober 2019 - 4 AZR 66/18 - Rn. 42, BAGE 168, 96; Schüren/Hamann AÜG 5. Aufl. § 8 Rn. 82, 86; MüKoBGB/Spinner 8. Aufl. § 611a Rn. 1202; HWK/Höpfner 9. Aufl. § 8 AÜG Rn. 17) .

    Beruft sich der Leiharbeitnehmer - alternativ - auf ein allgemeines Entgeltschema, hat er nicht nur dessen Inhalt, sondern auch darzulegen, dass ein solches im Betrieb des Entleihers im Überlassungszeitraum tatsächlich Anwendung fand und wie er danach fiktiv einzugruppieren gewesen wäre (st. Rspr. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 23; 21. Oktober 2015 - 5 AZR 604/14 - Rn. 13, 20, BAGE 153, 75) .

    Allein die Zugehörigkeit zur Metall- und Elektroindustrie besagt jedoch noch nicht, dass das entleihende Unternehmen aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder tatsächlicher Handhabung vergleichbare Stammarbeitnehmer "nach Tarif" und nach welchem konkreten Tarifwerk vergüten würde (vgl. - zu einem ähnlichen Sachvortrag - BAG 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 24; die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde war erfolglos, BVerfG 21. März 2015 - 1 BvR 3199/13 -) .

    Der Senat hat bereits in seinen Urteilen vom 23. März 2011 (- 5 AZR 7/10 - Rn. 36, BAGE 137, 249) und 13. März 2013 (- 5 AZR 146/12 - Rn. 21 ff.) darauf hingewiesen, dass der Leiharbeitnehmer für den Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt nach allgemeinen Grundsätzen darlegungs- und beweispflichtig ist.

  • BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18

    Betriebsratsmitglied - Personalgestellung - equal-pay

    Die - ordnungsgemäße - Auskunft des Entleihers über das einem vergleichbaren Stammarbeitnehmer gewährte Arbeitsentgelt ist das gesetzlich vorgesehene Mittel, das dem Leiharbeitnehmer ermöglichen soll, die Einhaltung des Gebots der Gleichbehandlung zu überprüfen und die Höhe des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 AÜG aF bzw. § 8 Abs. 1 Satz 1 AÜG nF zu berechnen (vgl. BT-Drs. 15/25 S. 39; BAG 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 22) .

    Dazu gehören die Benennung vergleichbarer Stammarbeitnehmer und das diesen vom Entleiher gewährte Arbeitsentgelt (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 23) .

  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 604/14

    "equal pay" - Gesamtvergleich - Vergleichsentgelt

    Denn die ordnungsgemäße Auskunft des Entleihers über das einem vergleichbaren Stammarbeitnehmer gewährte Arbeitsentgelt ist das gesetzlich vorgesehene Mittel, das dem Leiharbeitnehmer ermöglichen soll, die Einhaltung des Gebots der Gleichbehandlung zu überprüfen und die Höhe des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 AÜG zu berechnen (vgl. BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 36, BAGE 137, 249; 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 22) .

    (1) Stützt sich der Leiharbeitnehmer im Prozess nicht auf eine - ausreichende - Auskunft nach § 13 AÜG, muss er zur Darlegung des Anspruchs auf gleiches Arbeitsentgelt alle für dessen Berechnung erforderlichen Tatsachen vortragen, soweit diese sich nicht aus der Auskunft ergeben (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 23) .

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13

    Arbeitnehmerüberlassung - Nachweispflichten des Arbeitgebers

    Gelingt es dem Verleiher, die Auskunft des Entleihers zu erschüttern, bleibt es bei dem Grundsatz, dass der Anspruchsteller die anspruchsbegründenden Tatsachen darlegen und beweisen muss (vgl. BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 36, BAGE 137, 249; 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 22) .

    Beruft sich der Leiharbeitnehmer - alternativ - auf ein allgemeines Entgeltschema, hat er dieses konkret zu benennen, seinen Inhalt vorzutragen und darzulegen, dass ein solches im Betrieb des Entleihers im Überlassungszeitraum tatsächlich Anwendung fand und wie er danach fiktiv einzugruppieren gewesen wäre (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 23) .

  • SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung -

    Letzteres ist unabhängig von den Beschlüssen des BAG vom 22./23.05.2012 (1 ABN 27/12, 1 AZB 67/11 und 1 AZB 58/11), mit denen die Tarifunfähigkeit der CGZP zwischenzeitlich und insgesamt auch für die Vergangenheit festgestellt ist und den jüngsten Urteilen des BAG vom 13.03.2013 (5 AZR 954/11, 5 AZR 146/12, 5 AZR 242/12, 5 AZR 294/12 und 5 AZR 424/12) mit der die Kammer überzeugenden, nachfolgenden arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bereits im Zeitpunkt der Erteilung des Ausgangsbescheides der Fall gewesen, mit der Folge, dass die hier betroffenen Arbeitnehmer aufgrund des Equal-Pay-Grundsatzes höhere Entgeltansprüche gehabt hätten, die wiederum der Beitragspflicht unterlegen hätten, ohne dass es mit der sozialgerichtlichen Rechtsprechung darauf ankäme, ob sich diese Entgeltansprüche durch die Arbeitnehmer rückwirkend arbeitsrechtlich realisieren ließen, da insoweit für das Entstehen von Beitragsansprüchen allein auf das tatsächlich geschuldete Arbeitsentgelt abzustellen ist, ohne dass es im vorliegenden Beitragsstreit einer Aussetzung des Verfahrens etwa analog § 97 Abs. 5 ArbGG bedurft hätte.

    Schlussendlich hat das BAG diese vorgenannt erst- und zweitinstanzliche arbeitsgerichtliche Rechtsprechung, soweit vorliegend entscheidungserheblich, dann aber auch vom Grundsatz her zwischenzeitlich nach dem Motto "Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer" insgesamt bestätigt (BAG, Urteile vom 13.03.2013, 5 AZR 954/11, 5 AZR 146/12, 5 AZR 242/12, 5 AZR 294/12 und 5 AZR 424/12).

    Dem Anspruch können zwar Ausschlussfristen im Leiharbeitsvertrag entgegenstehen oder der Anspruch auch im Übrigen verjährt sein; hiervon unberührt bleibt jedoch, dass solche Differenzvergütungsansprüche spätestens am Ende des Monats der erbrachten Arbeitsleistung fällig werden, worauf dann entgegen der Klägerin auch hier allein abzustellen ist (vgl. Kock/Milenk in BeckOK AÜG § 10 Rn 30 - 33; BAG, Urteile vom 13.03.2013, 5 AZR 146/12 und 5 AZR 424/12).

    Eine etwaige fehlerhafte Bewertung der Klägerin, ob der in Bezug genommene Entgeltvertrag zwischen der CGZP und dem AMP wirksam war, stellt also keine Unkenntnis der die Aufzeichnungspflicht begründenden Tatsachen dar, sondern allenfalls einen unbeachtlichen Rechtsirrtum (so Sächsisches LSG, Beschluss vom 22.03.2013, L 1 KR 14/13 B ER u.a. unter Hinweis auf Sächsisches LAG, Urteil vom 23. August 2012, 1 Sa 322/11 sowie nachfolgend BAG, Urteil vom 13.03.2013, 5 AZR 146/12).

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1047/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Trägt er nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gilt der Inhalt der vom Leiharbeitnehmer vorgetragenen Auskunft als zugestanden (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 22) .

    Das erfordert der Zweck des § 13 AÜG, es dem Leiharbeitnehmer zu ermöglichen, die Einhaltung des Gebots der Gleichbehandlung zu überprüfen und die Höhe des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 AÜG zu berechnen (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 22) .

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1046/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • LAG Hamm, 13.03.2014 - 17 Sa 1479/13

    Branchenzuschlag nach dem Tarifvertrag über Branchenzuschläge für

  • BAG, 23.11.2016 - 5 AZR 53/16

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergleichsentgelt

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 254/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 617/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast - Gehörsrüge

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1049/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 556/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - arbeitsvertragliche

  • BAG, 24.04.2014 - 8 AZR 1081/12

    Auskunftsanspruch nach § 13 AÜG - Verjährung

  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 667/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1048/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • LAG Hamm, 12.11.2014 - 2 Sa 1571/13

    Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und

  • LAG München, 13.12.2017 - 11 Sa 296/17

    Änderungskündigung; Klagefrist; Equal-Pay-Ansprüche

  • LSG Sachsen, 22.03.2013 - L 1 KR 14/13

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen auf Grund

  • LAG Hamm, 08.11.2018 - 18 Sa 1728/17

    Branchenzuschlag für Leiharbeitnehmer in der Metallindustrie

  • ArbG Stuttgart, 21.11.2013 - 24 Ca 4398/13

    Vergleichsentgelt - Branchenzuschlag - Darlegungslast des Verleihers

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 680/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 256/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • SG Dresden, 15.05.2013 - S 15 KR 817/12

    Verpflichtung eines Unternehmens im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung zur

  • SG Wiesbaden, 27.04.2015 - S 8 R 259/12

    Die Beteiligten streiten darum, ob die Beklagte im Rahmen einer Betriebsprüfung

  • SG Dresden, 15.05.2013 - S 15 KR 440/12

    Verpflichtung eines im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung tätigen Unternehmens

  • ArbG München, 24.03.2017 - 12 Ca 13884/15

    Änderungen von Vertragsbedingungen mit den Änderungskündigungen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.07.2014 - L 1 KR 131/14

    Beitragsnachforderung - Betriebsprüfung - Equal pay - CGZP - Verjährung

  • ArbG Solingen, 20.02.2014 - 1 Ca 161/13

    Equal Pay, Leiharbeitnehmer, Scheinselbständig

  • LAG Köln, 09.04.2013 - 11 Sa 1158/12

    Darlegungslast im equal-pay-Prozess

  • LAG Köln, 28.02.2023 - 4 Sa 320/21

    Darlegungslast des Leiharbeitnehmers für seinen Anspruch auf Equal pay; Freie

  • LAG Düsseldorf, 20.02.2013 - 4 Sa 1541/12

    Anspruch überlassener Arbeitnehmer auf "Equalpay"; Berücksichtigung einer

  • LAG Hessen, 09.04.2013 - 13 Sa 1608/12

    Guter Glaube an Tariffähigkeit - einmonatige Ausschlussfrist - vergleichbare

  • ArbG Offenbach, 17.10.2012 - 4 Ca 215/12

    Arbeitnehmerüberlassung; Ausschlussfristen; CGZP; Darlegungs- und Beweislast;

  • LAG Köln, 20.11.2013 - 11 Sa 287/13

    Darlegungslast und Beweislast im equal-pay-Prozess

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