Rechtsprechung
| BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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BAföG § 2 Abs. 1 Nr. 2; § 5 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 und Satz 2; AEUV Art. 20 Abs. 2 Buchst. a; Art. 21 Abs. 1; Art. 165 Abs. 2 Spiegelstrich 2
Praktikum im Ausland; Auslandspraktikum; Durchführung eines Praktikums im Ausland; Praktikumsstelle; Praktikumsstelle im Ausland; Inlandspraktikum; Durchführung eines Praktikums im Inland; Praktikumsstelle im Inland; Berufsfachschule; Berufsfachschüler; Auszubildender an ... - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
BAföG § 2 Abs. 1 Nr. 2; § 5 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 und Satz 2
Anwendungsverbot; Ausbildungsort; Ausbildungsstätte; Ausbildungsstätte im Ausland; Ausbildungsstätte im Inland; Auslandspraktikum; Auslegung; Auszubildender an Berufsfachschule; Berufsfachschule; Berufsfachschüler; Durchführung eines Praktikums im Ausland; Durchführung ... - rechtsinformationen.bund.de
Ausbildungsförderung für Praktikum im Ausland
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 1 Nr 2 BAföG, § 5 Abs 5 BAföG, Art 20 Abs 2 Buchst a AEUV, Art 21 Abs 1 AEUV, Art 165 Abs 1 AEUV
Ausbildungsförderung für Praktikum im Ausland - Wolters Kluwer
Verstoß gegen das Freizügigkeitsrecht durch Begrenzung von Ausbildungsförderung für die Teilnahme an einem Praktikum im Ausland an Auszubildende von Berufsfachschulen auf nach dem Unterrichtsplan zwingende Auslandspraktika
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BAföG § 5 Abs. 5 S. 1 Hs. 2
Verstoß gegen das Freizügigkeitsrecht durch Begrenzung von Ausbildungsförderung für die Teilnahme an einem Praktikum im Ausland an Auszubildende von Berufsfachschulen auf nach dem Unterrichtsplan zwingende Auslandspraktika - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BAföG fürs Auslandspraktikum
Verfahrensgang
- VG Münster, 17.05.2011 - 6 K 919/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2012 - 12 A 1565/11
- BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12
Papierfundstellen
- BVerwGE 146, 294
- NJW 2013, 2919
- DVBl 2013, 1126
- DÖV 2013, 742
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (14)
- EuGH, 23.10.2007 - C-11/06
DAS BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ BESCHRÄNKT DIE FREIZÜGIGKEIT DER …
Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12
Ein Mitgliedstaat hat daher, wenn er ein Ausbildungsförderungssystem vorsieht, wonach Auszubildende bei einer Ausbildung in einem anderen Mitgliedstaat eine Ausbildungsförderung in Anspruch nehmen können, dafür Sorge zu tragen, dass die Modalitäten der Bewilligung dieser Förderung das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, nicht ungerechtfertigt beschränken (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 - Rs. C-11/06 und C-12/06, Morgan und Bucher - Slg. 2007, I-9161 Rn. 22 und 24 - 28 m.w.N.).Das verlangt, dass die Beschränkung der Freizügigkeit zur Erreichung des nach Unionsrecht zulässigen ("legitimen") Ziels geeignet ist und nicht über das hinausgeht, was dazu notwendig ist (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 33 m.w.N.).
Dies entspricht dem in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union als legitim anerkannten Anliegen, sicherzustellen, dass Ausbildungsförderung nur denjenigen Auszubildenden gewährt wird, die zu einem erfolgreichen Studium in der Lage sind und ihren Willen unter Beweis stellen, ihre Ausbildung erfolgreich und zügig zu absolvieren und zum Abschluss zu bringen (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 36 m.w.N).
Rn. 26 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass es legitim sein kann, dass ein Mitgliedstaat die Gewährung von Ausbildungsförderung an Auszubildende, die eine Ausbildung in anderen Mitgliedstaaten absolvieren möchten, einschränkt, um zu verhindern, dass sie zu einer übermäßigen Belastung wird, die Auswirkungen auf das gesamte Niveau der Beihilfe haben könnte, die der Mitgliedstaat gewähren kann (vgl. Urteil vom 23. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 43 - 44 m.w.N.).
- EuGH, 26.02.2013 - C-617/10
Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des …
Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12
Rn. 31 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist das nationale Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Unionsrechts anzuwenden hat, gehalten, für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede - auch spätere - entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewandt lässt (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - Rs. C-617/10, Aklagaren/Fransson - NVwZ 2013, 561 m.w.N.). - EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12
Rn. 28 Der unionsrechtliche Maßstab für die Annahme einer Beschränkung des Freizügigkeitsrechts nach Art. 20 Abs. 2 Buchst. a, Art. 21 Abs. 1 AEUV und deren Rechtfertigung lässt sich gerade auch in Bezug auf nationale Regelungen der Ausbildungsförderung - wie dargelegt - bereits aus der bisherigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union klar und eindeutig ("acte clair") entnehmen, sodass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. C-283/81, Cilfit - Slg. 1982, 3415 Rn. 16 und 21).
- BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 15.09
Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder; …
Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12
Die davon zu unterscheidende Frage, ob die nationale Vorschrift des § 5 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 BAföG und ihre Anwendungspraxis tatsächlich den Zielen, die sie rechtfertigen könnten, entspricht und ob die damit verbundene Beschränkung der unionsrechtlichen Freizügigkeit nicht im Hinblick auf diese Ziele unverhältnismäßig sind, ist vom nationalen Gericht zu beantworten (…stRspr des EuGH, vgl. z.B. Urteil vom 3. Juni 2010 - Rs. C-258/08, Ladbrokes - Slg. 2010, I-4757 Rn. 22 m.w.N.; s.a. BVerwG, Urteile vom 24. November 2010 - BVerwG 8 C 15.09 - NWVBl 2011, 307 und vom 26. Oktober 1995 - BVerwG 2 C 18.94 - Buchholz 232 § 80b BBG Nr. 2 = DVBl 1996, 513). - EuGH, 03.06.2010 - C-258/08
Ladbrokes Betting & Gaming und Ladbrokes International - Art. 49 EG - …
Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12
Die davon zu unterscheidende Frage, ob die nationale Vorschrift des § 5 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 BAföG und ihre Anwendungspraxis tatsächlich den Zielen, die sie rechtfertigen könnten, entspricht und ob die damit verbundene Beschränkung der unionsrechtlichen Freizügigkeit nicht im Hinblick auf diese Ziele unverhältnismäßig sind, ist vom nationalen Gericht zu beantworten (stRspr des EuGH, vgl. z.B. Urteil vom 3. Juni 2010 - Rs. C-258/08, Ladbrokes - Slg. 2010, I-4757 Rn. 22 m.w.N.; s.a. BVerwG, Urteile vom 24. November 2010 - BVerwG 8 C 15.09 - NWVBl 2011, 307 und vom 26. Oktober 1995 - BVerwG 2 C 18.94 - Buchholz 232 § 80b BBG Nr. 2 = DVBl 1996, 513). - BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 49.03
Beamter der Europäischen Gemeinschaft; Minister, ruhende Versorgungsbezüge; …
Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12
Rn. 30 Eine unionsrechtskonforme Auslegung findet ihre Grenze in dem Wortlaut der jeweiligen Vorschrift und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers (vgl. Urteil vom 25. November 2004 - BVerwG 2 C 49.03 - BVerwGE 122, 244 = Buchholz 239.1 § 4 BeamtVG Nr. 2 S. 5). - BVerwG, 26.10.1995 - 2 C 18.94
Gewährung einer Jubiläumszuwendung - Beginn einer zu berücksichtigenden …
Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12
Die davon zu unterscheidende Frage, ob die nationale Vorschrift des § 5 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 BAföG und ihre Anwendungspraxis tatsächlich den Zielen, die sie rechtfertigen könnten, entspricht und ob die damit verbundene Beschränkung der unionsrechtlichen Freizügigkeit nicht im Hinblick auf diese Ziele unverhältnismäßig sind, ist vom nationalen Gericht zu beantworten (…stRspr des EuGH, vgl. z.B. Urteil vom 3. Juni 2010 - Rs. C-258/08, Ladbrokes - Slg. 2010, I-4757 Rn. 22 m.w.N.; s.a. BVerwG, Urteile vom 24. November 2010 - BVerwG 8 C 15.09 - NWVBl 2011, 307 und vom 26. Oktober 1995 - BVerwG 2 C 18.94 - Buchholz 232 § 80b BBG Nr. 2 = DVBl 1996, 513). - BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12
Erforderlich in diesem Sinne ist eine gesetzliche Regelung, wenn der Gesetzgeber nicht eine andere, gleich wirksame, aber die unionsrechtliche Freizügigkeit nicht oder weniger stark einschränkende Förderungsvoraussetzung hätte wählen können (…stRspr des EuGH, vgl. z.B. Urteil vom 8. Juli 2010 - Rs. C-343/09, Afton Chemical - Slg. 2010, I-7027 Rn. 45 sowie Schlussantrag der Generalanwältin Kokott vom 2. Oktober 2012 in der Rs. C-286/12, Kommission/Ungarn, zur Veröffentlichung in der Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts Erster Instanz 2012 vorgesehen = juris Rn. 32 jeweils m.w.N. s.a. zum grundrechtseinschränkenden Gesetz BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92 u.a. - BVerfGE 90, 145 ). - EuGH, 06.11.2012 - C-286/12
Die starke Absenkung des Rentenalters ungarischer Richter stellt eine nicht …
Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12
Erforderlich in diesem Sinne ist eine gesetzliche Regelung, wenn der Gesetzgeber nicht eine andere, gleich wirksame, aber die unionsrechtliche Freizügigkeit nicht oder weniger stark einschränkende Förderungsvoraussetzung hätte wählen können (stRspr des EuGH, vgl. z.B. Urteil vom 8. Juli 2010 - Rs. C-343/09, Afton Chemical - Slg. 2010, I-7027 Rn. 45 sowie Schlussantrag der Generalanwältin Kokott vom 2. Oktober 2012 in der Rs. C-286/12, Kommission/Ungarn, zur Veröffentlichung in der Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts Erster Instanz 2012 vorgesehen = juris Rn. 32 jeweils m.w.N. s.a. zum grundrechtseinschränkenden Gesetz BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92 u.a. - BVerfGE 90, 145 ). - EuGH, 17.03.2005 - C-109/04
Kranemann - Artikel 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG) - …
Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12
Ein derartiges Motiv kann nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union keinen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellen, der eine Beschränkung einer vom Vertrag garantierten Grundfreiheit rechtfertigen könnte (…vgl. z.B. Urteile vom 11. März 2010 - C-384/08, Attanasio Group - Slg. 2010, I-2055 Rn. 55 und vom 17. März 2005 - C-109/04, Kranemann - Slg. 2005, I-2421 Rn. 34 m.w.N.). - EuGH, 11.03.2010 - C-384/08
Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche …
- EuGH, 08.07.2010 - C-343/09
Afton Chemical - Vorabentscheidungsersuchen - Gültigkeit - Richtlinie 2009/30/EG …
- BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 14.11
Anrechnung der Auslandsausbildung; Ausbildung; Ausbildungsabschluss; …
- BVerwG, 10.01.2013 - 5 C 19.11
Ausbildung im Ausland; Auslandsstudium; ständiger Wohnsitz im Inland; ständiger …
- BVerwG, 17.07.2019 - 5 C 8.18
Ausbildung; Ausbildungsförderung im Ausland; Ausbildungsstätte; …
Ein Mitgliedstaat hat daher, wenn er ein Ausbildungsförderungssystem vorsieht, wonach Auszubildende bei einer Ausbildung in einem anderen Mitgliedstaat eine Ausbildungsförderung in Anspruch nehmen können, dafür Sorge zu tragen, dass die Modalitäten der Bewilligung dieser Förderung das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, nicht ungerechtfertigt beschränken (vgl. EuGH…, Urteil vom 23. Oktober 2007 - C-11/06 und C-12/06 [ECLI:EU:C:2007:626], Morgan und Bucher - Rn. 22 und 24 - 28 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 22.12 - BVerwGE 146, 294 Rn. 13 m.w.N.).Das nationale Recht macht damit die Ausbildungsförderung für einen grenzüberschreitenden Vorgang von höheren Anforderungen abhängig als einen rein inländischen Vorgang und behandelt jenen damit notwendig schlechter als diesen, wofür hinreichende Gründe des Allgemeinwohls nicht erkennbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 22.12 - BVerwGE 146, 294 Rn. 21 f.).
Die davon zu unterscheidende Frage, ob die nationale Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 1 BAföG und ihre Anwendungspraxis tatsächlich den Zielen, die sie rechtfertigen könnten, entspricht und ob die damit verbundene Beschränkung der unionsrechtlichen Freizügigkeit nicht im Hinblick auf diese Ziele unverhältnismäßig ist, ist vom nationalen Gericht zu beantworten (…stRspr des EuGH, vgl. z.B. Urteil vom 3. Juni 2010 - C-258/08 [ECLI:EU:C:2010:308], Ladbrokes - Rn. 22 m.w.N.; s.a. BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 1995 - 2 C 18.94 - Buchholz 232 § 80b BBG Nr. 2, vom 24. November 2010 - 8 C 15.09 - NWVBl 2011, 307 und vom 16. Mai 2013 - 5 C 22.12 - BVerwGE 146, 294 Rn. 27 f.).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist das nationale Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Unionsrechts anzuwenden hat, gehalten, für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede - auch spätere - entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewandt lässt (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - C-617/10 [ECLI:EU:C:2013:105], Aklagaren/Fransson - NVwZ 2013, 561 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 22.12 - BVerwGE 146, 294 Rn. 27 ff.).
- VG Münster, 23.02.2021 - 4 K 795/19 Rn. 31 BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 C 22.12 -, juris, Rdn. 13; VG Leipzig, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - NC 2 L 1129/14 und andere, juris, Rdn. 45, jeweils m. w. N.
Rn. 34 BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 C 22.12 -, a.a.O., Rdn. 15, m. w. N.
Rn. 41 BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 C 22.12 -, a.a.O., Rdn. 18.
Rn. 43 BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 C 22.12 -, a.a.O., Rdn. 19.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2022 - 14 A 741/21
Kein Anspruch auf Anerkennung einer ausländischen Prüfungsleistung mit Note
Rn. 35 Vgl. BVerwG, Urteil vom 16.5.2013 - 5 C 22.12 -, juris, Rdnr. 12, 13; EuGH, Urteil vom 11.7.2002 - C-224/98 -, juris, Leitsätze 1 und 2, Rdnr. 30, 31.
- BVerwG, 03.11.2023 - 6 B 5.23
(Keine) Beschränkung des unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts durch …
Denn die vom Vertrag auf dem Gebiet der Freizügigkeit der Unionsbürger gewährten Erleichterungen könnten nicht ihre volle Wirkung entfalten, wenn ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats von ihrer Wahrnehmung durch Hindernisse abgehalten werden könnte, die seinem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat infolge einer Regelung seines Herkunftsstaats entgegenstehen, die ihn allein deshalb ungünstiger stellt, weil er von ihnen Gebrauch gemacht hat (…vgl. EuGH, Urteile vom 23. Oktober 2007 - C-11/06 und C-12/06 [ECLI:EU:C:2007:626], Morgan und Bucher - Rn. 25 f., vom 18. Juli 2013 - C-523/11 und C-585/11 [ECLI:EU:C:2013:524], Prinz und Seeberger - Rn. 27 f., vom 24. Oktober 2013 - C-220/12 [ECLI:EU:C:2013:683], Thiele Meneses - Rn. 22 f., vom 24. Oktober 2013 - C-275/12 [ECLI:EU:C:2013:684], Elrick - Rn. 22 f., vom 26. Februar 2015 - C-359/13 [ECLI:EU:C:2015:118], Martens - Rn. 25 f., vom 8. Juni 2017 - C-541/15 [ECLI:EU:C:2017:432], Freitag - Rn. 35 …und vom 25. Juli 2018 - C-679/16 [ECLI:EU:C:2018:601], A - Rn. 60 f.; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 22.12 - BVerwGE 146, 294 Rn. 13). - VG Gelsenkirchen, 29.02.2016 - 4 L 382/16 Rn. 19 Vgl. EuGH, Urteile vom 2. Oktober 2003 - C-148/02 -, vom 15. März 2005 - C-209/03 -, und vom 18. November 2008 - C-158/07 - BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 22/12 -, jeweils juris.
Rn. 22 Vgl. EuGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 - Rs. C-11/06 und C-12/06 - BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 22/12 -, jeweils juris.
- OVG Sachsen, 07.07.2015 - 2 B 19/15
Tagesbelegte Betten; Herzzentrum; Auswahlverfahren für höhere Fachsemester; …
Eine Beschränkung dieses Rechts stellt es dar, wenn eine nationale Regelung bestimmte eigene Staatsangehörige allein deswegen benachteiligt, weil sie von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013 - 5 C 22.12 -, juris Rn. 13). - VG Münster, 30.08.2016 - 6 K 1785/15
1) mehrere Verwaltungsgerichtsbezirke, 2) gymnasiale Oberstufe, 3) …
Rn. 59 Vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 22/12 -, BVerwGE 146, 294-302, juris, m.w.N. - VG Leipzig, 17.12.2014 - NC 2 L 1129/14
Ermittlung der Zahl der tagesbelegten Betten auf der Grundlage der sog. …
Dies gilt im Hinblick auf das Ziel der Gemeinschaft, einen Beitrag zu einer qualitativ hochstehenden allgemeinen und beruflichen Bildung, insbesondere durch die Förderung der Mobilität von Lernenden und Lehrenden zu leisten, besonders im Bereich der Bildung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.5.2013 - 5 C 22/12 - OVG NRW, Beschl. v. 1.10.2009 - 13 B 1185/09 - VG Münster, Beschl. v. 16.10.2014 - 9 L 787/14 -, jeweils [...]). - VG Gera, 03.08.2022 - 6 K 1474/21
Versagungsgegenklage auf BAföG-Leistungen bei Vorlage eines geeigneten …
Denn das ausbildungsförderungsrechtliche Verpflichtungsbegehren beurteilt sich nach der im streitgegenständlichen Bewilligungszeitraum geltenden Sach- und Rechtslage (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 22/12 - juris Rn. 9). - VG Stade, 23.04.2024 - 4 A 278/21 Maßgeblich für die Beurteilung des Klagebegehrens sind die Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der im streitgegenständlichen Bewilligungszeitraum geltenden Fassung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.05.2013 - 5 C 22.12 -, juris Rn. 9).
- OVG Sachsen, 04.03.2015 - 1 A 787/12
Ausbildungsförderung, Ausbildung im Ausland, Ungarn, allgemeinbildende Schule, …
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Rechtsprechung
| AG Duisburg-Ruhrort, 13.01.2014 - 5 C 22/12 BSch |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch aufgrund der Sperrung einer Durchfahrt für ein Schiff
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Duisburg-Ruhrort, 13.01.2014 - 5 C 22/12 BSc
- OLG Köln, 05.09.2014 - 3 U 32/14
- BGH, 21.06.2016 - VI ZR 403/14
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.12.1970 - II ZR 133/68
Schuten im Fleet, Eigentumsverletzung, Verkehrssicherungspflicht des …
Auszug aus AG Duisburg-Ruhrort, 13.01.2014 - 5 C 22/12
Die Rechtslage entspreche dem Sachverhalt, der der Entscheidung des BGH in dem "Fleetfall" (BGH, Urt. vom 21.12.1970, NJW 1971, 886) zugrunde gelegen habe.Es genügt eine sonstige tatsächliche Einwirkung auf die Sache, wenn dem Eigentümer dadurch der bestimmungsgemäße Gebrauch der Sache nicht nur kurzfristig entzogen wird (BGH, BGHZ 55, 153ff "Fleetfall").
- BGH, 28.09.2011 - IV ZR 294/10
Kfz-Haftpflichtversicherung: Aufwendungsersatz für Sicherungs- und …
Auszug aus AG Duisburg-Ruhrort, 13.01.2014 - 5 C 22/12
Hier ist durch die Sperrung der Ausfahrt der Reeser Flutmulde nicht lediglich ein Schiff für einen Tag "eingesperrt", oder - wie in dem von der Beklagten zitierten Fall eines Oberleitungsschadens (BGH, NJW-RR 2012, 163) - eine Lokomotive über 11 Stunden an der Weiterfahrt gehindert worden.
- OLG Köln, 05.09.2014 - 3 U 32/14
Umfang des Schadensersatzes wegen entgangener Nutzungsmöglichkeit von Schiffen …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Duisburg Ruhrort vom 13. Januar 2014 - 5 C 22/12 BSch - wird zurückgewiesen.Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort vom 13. Januar 2014 - 5 C 22/12 BSch - teilweise abgeändert und die Klage abgewiesen.
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