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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2017 - 5 Sa 61/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,47612
LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2017 - 5 Sa 61/17 (https://dejure.org/2017,47612)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.09.2017 - 5 Sa 61/17 (https://dejure.org/2017,47612)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. September 2017 - 5 Sa 61/17 (https://dejure.org/2017,47612)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2017 - 5 Sa 61/17
    Hat der Drohende an der Erreichung des verfolgten Zwecks kein berechtigtes Interesse oder ist die Drohung nach Treu und Glauben nicht mehr als angemessenes Mittel zur Erreichung dieses Zwecks anzusehen, ist die Drohung ebenfalls rechtswidrig (vgl. etwa BAG 21.04.2016 - 8 AZR 474/14 - Rn. 52 mwN).

    Nur wenn der Arbeitgeber unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zur Abgabe einer Willenserklärung zu veranlassen (vgl. etwa BAG 21.04.2016 - 8 AZR 474/14 - Rn. 54 mwN).

    Das deklaratorische Schuldanerkenntnis hat zur Folge, dass die Klägerin mit sämtlichen Einwendungen rechtlicher und tatsächlicher Natur und der Geltendmachung sämtlicher Einreden ausgeschlossen ist, die ihr bei Abgabe ihrer Erklärung bekannt waren oder mit denen sie zumindest rechnete (vgl. BAG 21.04.2016 - 8 AZR 474/14 - Rn. 28 mwN).

  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2017 - 5 Sa 61/17
    Sie haben daher die Tatsachen darzulegen und ggf. zu beweisen, die die angedrohte Kündigung als widerrechtlich erscheinen lassen (vgl. BAG 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06 - Rn. 55 mwN).

    Die Drohung mit einer fristlosen Kündigung war deshalb auch unter diesem Aspekt nicht widerrechtlich (vgl. BAG 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06 - Rn. 52 mwN).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2017 - 8 Sa 353/16

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und widerrechtlicher …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2017 - 5 Sa 61/17
    Dabei kommt es auf das Gewicht des erhobenen Vorwurfs an, ob also bei einem bestimmten Sachverhalt ein verständiger Arbeitgeber auch eine Strafanzeige ernsthaft in Erwägung ziehen würde ( LAG Rheinland-Pfalz 24.01.2017 - 8 Sa 353/16 - Rn. 77 mwN; BAG 30.01.1986 - 2 AZR 196/85).

    Maßgebend ist also der objektiv mögliche und damit hypothetische Wissensstand des Arbeitgebers der verantwortliche Ermittlungen angestellt hätte (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 24.01.2017 - 8 Sa 353/16 - Rn. 62 mwN; BAG 30.01.1986 - 2 AZR 196/85 - mwN).

  • BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 196/85

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2017 - 5 Sa 61/17
    Dabei kommt es auf das Gewicht des erhobenen Vorwurfs an, ob also bei einem bestimmten Sachverhalt ein verständiger Arbeitgeber auch eine Strafanzeige ernsthaft in Erwägung ziehen würde (… LAG Rheinland-Pfalz 24.01.2017 - 8 Sa 353/16 - Rn. 77 mwN; BAG 30.01.1986 - 2 AZR 196/85).

    Maßgebend ist also der objektiv mögliche und damit hypothetische Wissensstand des Arbeitgebers der verantwortliche Ermittlungen angestellt hätte (…vgl. LAG Rheinland-Pfalz 24.01.2017 - 8 Sa 353/16 - Rn. 62 mwN; BAG 30.01.1986 - 2 AZR 196/85 - mwN).

  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 589/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2017 - 5 Sa 61/17
    Stellt eine Partei mehrere einander widersprechende Behauptungen auf, ohne den Widerspruch - wie hier - zu erläutern, so kann von keiner dieser Behauptungen angenommen werden, sie sei richtig (vgl. BAG 13.06.2002 - 2 AZR 589/01 - Rn. 27).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 8 Sa 40/19

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit außerordentlicher …

    Maßgeblich ist also insoweit der objektiv mögliche und damit hypothetische Wissenstand des Arbeitgebers, der verantwortliche Ermittlungen angestellt hätte ( LAG Rheinland-Pfalz 21. September 2017 - 5 Sa 61/17 - Rn. 49 ;… 24. Januar 2017 - 8 Sa 353/16 - Rn. 62 ;… vgl. auch BAG 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - Rn. 27, juris)..
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 44/21

    Anfechtung - Eigenkündigung - Auswertung einer Videoüberwachung

    Maßgeblich ist also insoweit der objektiv mögliche und damit hypothetische Wissenstand des Arbeitgebers, der verantwortliche Ermittlungen angestellt hätte ( LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. September 2017 - 5 Sa 61/17 ; Urteil vom 24. Januar 2017 - 8 Sa 353/16 ).
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