Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03 - 14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
VVG § 5; ; VVG §§ ... 16 ff; ; VVG § 16 Abs. 3; ; VVG § 20 Abs. 1; ; VVG § 22; ; VVG § 34 a; ; VVG § 34 a Satz 1; ; VVG § 43 Nr. 1; ; BGB § 120; ; BGB § 124; ; BGB §§ 126 ff.; ; BGB §§ 145 ff.; ; BGB § 150 Abs. 2; ; BGB §§ 154 ff.; ; BGB § 164 Abs. 1; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 2; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 138; ; ZPO § 416; ; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berufsunfähigkeitsversicherung: Zur Frage der Wirksamkeit von Auschlussklauseln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zustandekommen eines Versicherungsvertrags durch übereinstimmende Willenserklärungen der beteiligten Parteien; Formelle Beweiskraft einer Privaturkunde gemäß § 416 Zivilprozessordnung (ZPO); Voraussetzungen für das Vorliegen einer einheitlichen Urkunde; Vermutung der ...
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 24.01.2003 - 14 O 257/98
- OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03 - 14
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (14)
- BGH, 11.05.1989 - III ZR 2/88
Voraussetzungen für das Zustandekommens eines Darlehensvertrages - Vermutung der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03
Ob ein in der Urkunde niedergelegtes Rechtsgeschäft zustande gekommen ist und welchen Inhalt es hat, unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung (BGH, NJW-RR 1993, 1379, 1380; NJW-RR 1989, 1323, 1324).Dafür ist die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Urkunde ohne Belang (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 1323, 1324 unter 4 b).
- BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95
Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03
Für das Vorliegen einer einheitlichen Urkunde im Sinne von § 416 ZPO und §§ 126 f. BGB ist zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 136, 357, 361 ff.) nicht erforderlich, dass alle zu der Urkunde gehörenden Blätter körperlich zusammen geheftet sind.Bei einem aus mehreren Blättern bestehenden Vertrag, der keine Bezugnahme auf andere Schriftstücke enthält, genügt es, dass sich die Einheit der Urkunde aus Merkmalen wie einer fortlaufenden Paginierung, fortlaufender Nummerierung der einzelnen Textabschnitte sowie über das jeweilige Seitenende fortlaufendem Text ergibt (BGHZ 136, 357, 364 ff.).
- BGH, 02.03.1994 - IV ZR 109/93
Wirksamkeit eines formularmäßigen Leistungsausschlusses in der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03
Der Bundesgerichtshof hat bei der Reisekrankenversicherung einen Ausschluss der Leistungspflicht für "Krankheiten oder Unfallfolgen, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes akut behandlungsbedürftig waren", (auch) wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG i. V. m. §§ 6, 16, 17, und 34 a VVG für unwirksam erklärt, weil sich der Versicherer damit entgegen dem Regelungsmodell der §§ 16 ff VVG Leistungsfreiheit auch bei der Realisierung von dem Versicherungsnehmer unbekannten Gefahrumständen ausbedungen habe (Urteil vom 2.3.1994 - IV ZR 109/93, VersR 1994, 549, 551).Die Risikoprüfung, zu der die §§ 16 ff. VVG den Versicherer, der eine Fehleinschätzung vermeiden wolle, nötigten, liege allein im Interesse des Versicherers und dieses Interesses sei gekennzeichnet durch den Umfang des Risikos, zu dessen Übernahme der Versicherer bereit sei (Prölss, VersR 1994, 1216, 1217;… ders.: Prölss/Martin, VVG 26. Aufl., §§ 16, 17 Rn. 45).
- BGH, 09.11.1983 - VIII ZR 349/82
Hinweispflicht des Gerichts auf unsubstantiiertes und unschlüssiges Vorbringen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03
Bereits darauf hätte die anwaltlich vertretene Beklagte reagieren können und müssen, ohne dass es eines gerichtlichen Hinweises bedurfte (vgl. BGH, NJW 1984, 310, 311). - BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98
Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03
Erforderlich ist vielmehr darüber hinaus, dass die in Bezug genommenen Unterlagen gesondert unterschrieben (BGH, U. v. 21.1.1999 - VII ZR 93/97, NJW 1999, 1104) oder zumindest paraphiert sind (BGH, U. v. 29.9.1999 - XII ZR 313/98, NJW 2000, 354) oder durch andere Umstände zweifelsfrei als die in Bezug genommenen Schriftstücke identifiziert und damit der Haupturkunde zugerechnet werden können. - BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97
Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03
Bei einer Bezugnahme auf andere Schriftstücke werden diese dagegen - jedenfalls soweit sie wie hier nicht lediglich ergänzenden oder erläuternden Charakter ohne eigenen Regelungsgehalt haben (vgl. BGH, U. v. 30.6.1999 - XII ZR 55/97, NJW 1999, 2591) - nicht schon allein durch die Bezugnahme Bestandteil der verweisenden Urkunde. - BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92
Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden - Anfechtbarkeit unentgeltlicher …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03
Ob ein in der Urkunde niedergelegtes Rechtsgeschäft zustande gekommen ist und welchen Inhalt es hat, unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung (BGH, NJW-RR 1993, 1379, 1380; NJW-RR 1989, 1323, 1324). - BGH, 21.01.1999 - VII ZR 93/97
Wahrung der Schriftform bei einer Mehrzahl von Urkunden
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03
Erforderlich ist vielmehr darüber hinaus, dass die in Bezug genommenen Unterlagen gesondert unterschrieben (BGH, U. v. 21.1.1999 - VII ZR 93/97, NJW 1999, 1104) oder zumindest paraphiert sind (BGH, U. v. 29.9.1999 - XII ZR 313/98, NJW 2000, 354) oder durch andere Umstände zweifelsfrei als die in Bezug genommenen Schriftstücke identifiziert und damit der Haupturkunde zugerechnet werden können. - BGH, 07.02.1996 - IV ZR 155/95
Auslegung und Wirksamkeitsprüfung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03
In einer weiteren Entscheidung zur Restschuldversicherung (Urteil vom 7.2.1996 - IV ZR 155/95, VersR 1996, 486, 487 f.), bei der der Versicherungsschutz ausgeschlossen sein sollte für binnen 24 Monaten nach Vertragsschluss eintretende Folgen von "Gesundheitsstörungen, die die versicherte Person in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes hatte", hat er einen Verstoß gegen das Verbot des § 34 a VVG wie in dem zuerst genannten Urteil, zusätzlich aber auch damit begründet, dass § 34 a VVG es dem Versicherer verwehre, das ihm angetragene Risiko zunächst unbesehen zu übernehmen und erst nach Eintritt eines Versicherungsfalls zu untersuchen, um dann zu entscheiden, ob er zurücktrete und sich auf Leistungsfreiheit berufe. - BGH, 29.06.1994 - IV ZR 129/93
Voraussetzungen von Ansprüchen des Versicherungsnehmers in der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03
Damit der Versicherungsnehmer den ihm obliegenden Negativbeweis, dass er den Verweisungsberuf nicht ausüben kann oder dieser seinem bisher ausgeübten Beruf nicht vergleichbar ist, führen kann, muss der Versicherer den von ihm beanspruchten Verweisungsberuf bezüglich der ihn jeweils prägenden Merkmale (insbesondere erforderliche Vorbildung, übliche Arbeitsbedingungen, z. B. Arbeitsplatzverhältnisse, Arbeitszeiten, ferner übliche Entlohnung, etwa erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte, Einsatz technischer Hilfsmittel) näher konkretisieren (BGH, U. v. 29.6.1994 - IV ZR 129/93, VersR 1994, 1095). - BGH, 19.05.1993 - IV ZR 80/92
Gewährung von Rentenzahlungen und Freistellung von der Prämienzahlungspflicht …
- OLG Hamm, 16.10.1998 - 20 U 33/98
Wirksamkeit einer Ausschlussklausel bei Restschuldversicherung
- OLG Köln, 04.10.1990 - 5 U 21/90
Ausschluß für vorvertragliche Gesundheitsstörungen L
- OLG Köln, 09.02.1990 - 6 U 239/89
- OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 5 U 359/12
Berufsunfähigkeitsversicherung: Anforderungen an einen leidensbedingten …
Damit sie sachgerecht vortragen kann, muss der Versicherer die prägenden Merkmale des Verweisungsberufs konkret benennen, vor allem die dessen Anforderungen entsprechende Vorbildung, erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte, die Möglichkeiten des Einsatzes technischer Hilfsmittel, die üblichen Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzverhältnisse, Arbeitszeiten und die übliche Entlohnung (…vgl. BGH, Urt. v. 29.6.1994 - IV ZR 129/93 - VersR 1994, 1095; Senat, Urt. v. 1.10.2003 - 5 U 134/03 - OLGR 2004, 183). - OLG Saarbrücken, 29.10.2008 - 5 U 124/07
Anspruch auf Zahlung aus einer Lebensversicherung mit …
Denn geeignet ist ein Verweisungsberuf nur dann, wenn er den Einsatz von Kenntnissen, Fähigkeiten und Geschicklichkeiten erfordert, über die die Klägerin trotz ihrer körperlichen Einschränkungen verfügt, und auf der Einkommensseite eine Gleichwertigkeit mit dem zuvor ausgeübten Beruf gewährleistet (…vgl. BGH, Urt. v. 19.05.1993 - IV ZR 80/92 , VersR 1993, 953 (954); Senat, Urt. v. 01.10.2003 - 5 U 134/03 -14 -, OLGR Saarbrücken 2004, 183-188, [...] Rdnr. 55).Damit der Versicherungsnehmer den ihm obliegenden Negativbeweis, dass er den Verweisungsberuf nicht ausüben kann oder dieser seinem bisher ausgeübten Beruf nicht vergleichbar ist, führen kann, muss der Versicherer den von ihm beanspruchten Verweisungsberuf bezüglich der ihn jeweils prägenden Merkmale (insbesondere erforderliche Vorbildung, übliche Arbeitsbedingungen, z.B. Arbeitsplatzverhältnisse, Arbeitszeiten, ferner übliche Entlohnung, etwa erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte, Einsatz technischer Hilfsmittel) näher konkretisieren (…vgl. BGH, Urt. v. 29.06.1994 - IV ZR 129/93 , VersR 1994, 1095; Senat, Urt. v. 01.10.2003 - 5 U 134/03 -14 -, OLGR Saarbrücken 2004, 183-188, [...] Rdnr. 55).
- OLG Saarbrücken, 19.12.2014 - 5 U 40/13
Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit eines selbstständigen …
Denn geeignet ist ein Verweisungsberuf nur dann, wenn er den Einsatz von Kenntnissen, Fähigkeiten und Geschicklichkeiten erfordert, über die der Versicherungsnehmer trotz seiner körperlichen Einschränkungen verfügt, und auf der Einkommensseite eine Gleichwertigkeit mit dem zuvor ausgeübten Beruf gewährleistet ist (…BGH, Urt. v. 19.05.1993 - IV ZR 80/92 - VersR 1993, 953;… BGH, Urt. v. 21.04.2010 - IV ZR 8/08 - VersR 2010, 1023; Senat, Urt. v. 01.10.2003 - 5 U 134/03-14 - OLGR Saarbrücken 2004, 183).
- OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06
Risikolebensversicherung: Wirksamkeit einer AVB-Ausschlussklausel für bereits …
Rn. 46 Der Senat hat mit Urteil vom 01.10.2003 (5 U 134/03 - OLGR Saarbrücken 2004, 183) für den Fall eines individualvertraglich vereinbarten Risikoausschlusses - jedenfalls im Hinblick auf dem Antragsteller bekannte Gefahrumstände - die Rechtsauffassung verworfen, nach welcher Ausschlussklauseln für "alte Leiden" gar nicht vom Regelungsgehalt der §§ 34a, 16 ff. VVG erfasst würden, und sich der von Voit (…in: BK zum VVG, § 16 Rn. 114 ff.) und dem OLG Hamm (r+s 1999, 294) vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach in Fällen der vorliegenden Art der Weg zu einer Vergleichsbetrachtung gemäß §§ 34a, 16 ff. VVG eröffnet ist. - OLG Saarbrücken, 30.11.2011 - 5 U 123/09
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Beweislastumkehr und Anerkenntnis bei …
Damit der Versicherungsnehmer den ihm obliegenden Negativbeweis, dass er den Verweisungsberuf nicht ausüben kann oder dieser seinem bisher ausgeübten Beruf nicht vergleichbar ist, führen kann, muss der Versicherer den von ihm beanspruchten Verweisungsberuf bezüglich der ihn jeweils prägenden Merkmale (insbesondere erforderliche Vorbildung, übliche Arbeitsbedingungen, z. B. Arbeitsplatzverhältnisse, Arbeitszeiten, ferner übliche Entlohnung, etwa erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte, Einsatz technischer Hilfsmittel) hinreichend konkretisieren (…vgl. BGH, Urt. v. 29. Juni 1994 - IV ZR 129/93 - VersR 1994, 1095; Senat, Urt. v. 1. Oktober 2003 - 5 U 134/03-14 - OLGR 2004, 183). - OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 4 U 183/06
Restschuldversicherung: Wirksamkeit einer Klausel über die Einschränkung des …
Nur dann verschafft nämlich die bloße Kenntnisnahme von den Versicherungsbedingungen dem Versicherungsnehmer bzw. der versicherten Person die Möglichkeit, wie bei einer Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen einer erheblichen Gesundheitsstörung im Verfahren nach § 16 ff. VVG eine Entscheidung zu treffen, ob er bereit ist, eine partiell ungesicherte Darlehensverpflichtung einzugehen (vgl. zu diesen Erwägungen, wenn auch unter anderem rechtlichen Gesichtspunkt auch: OLG Hamm, r + v 1999, 294; ähnlich OLG Saarbrücken, OLG-Report 2004, 183, 187).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 05.05.2004 - 5 U 134/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
- rechtsportal.de
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
Zur Verwechselbarkeit der Bezeichnung "BB Radio" i.S.d. § 14 Abs. 2 MarkenG - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Über die Verwechselbarkeit von Bezeichnungen für Radiosender; Prüfung der Verletzung eines Markenrechts wegen Verwendung einer ähnlichen Bezeichnung durch einen Radiosender; Anspruch auf Unterlassen der Verwendung einer Bezeichnung durch einen Radiosender; Verwendung ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 28.08.2003 - 315 O 374/03
- OLG Hamburg, 05.05.2004 - 5 U 134/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1347 (Ls.)
- GRUR-RR 2004, 299
- afp 2004, 447
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00
"City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke
Auszug aus OLG Hamburg, 05.05.2004 - 5 U 134/03
Diesen Grundsatz hat der BGH erst kürzlich für den vergleichbaren Bereich der "Telefontarife" ausgesprochen (BGH GRUR 03, 880, 881 - City Plus).Nicht ausreichend ist es danach, dass der übereinstimmende Bestandteil für den Gesamteindruck des Zeichens lediglich mitbestimmend ist (BGH GRUR 03 880, 881 - City Plus; BGH GRUR 98, 942, 943 - ALKA SELTZER; BGH GRUR 00.233, 234 - RAUSCH/Elfi Rauch).
Dies gilt unabhängig davon, ob die prioritätsältere Marke oder das angegriffene Zeichen die zusätzlichen Bestandteile aufweist (BGH GRUR 03 880, 881 - City Plus; BGH GRUR 96, 198, 199 - Springende Raubkatze; BGH GRUR 96, 406, 407 - JUWEL).
Nicht ausreichend ist es danach, dass der übereinstimmende Bestandteil für den Gesamteindruck des Zeichens lediglich mitbestimmend ist (BGH GRUR 03 880, 881 - City Plus; BGH GRUR 98, 942, 943 - ALKA SELTZER; BGH GRUR 00.233, 234 - RAUSCH/Elfi Rauch).
Dies gilt unabhängig davon, ob die prioritätsältere Marke oder das angegriffene Zeichen die zusätzlichen Bestandteile aufweist (BGH GRUR 03 880, 881 - City Plus; BGH GRUR 96, 198, 199 - Springende Raubkatze; BGH GRUR 96, 406, 407 - JUWEL).
- BGH, 05.10.2000 - I ZR 166/98
DB Immobilienfonds; Unterscheidungskraft einer als Wort nicht aussprechbaren …
Auszug aus OLG Hamburg, 05.05.2004 - 5 U 134/03
Zum einen gilt dieser Grundsatz unter dem Markenrecht anerkanntermaßen nicht mehr (BGH GRUR 01, 344 ff - DB Immobilienfonds).Der Senat vermag der veröffentlichten Rechtsprechung auch nicht zu entnehmen, dass die Unterscheidungskraft von Wort-/Buchstabenkombinationen wesentlich von dem Wortbestandteil abhängt, wie die Antragsgegnerin dies mit Hinweis auf die BGH-Entscheidung "DB Immobilienfonds" (BGH GRUR 01, 344 ff - DB Immobilienfonds) vorgetragen hat.
- BGH, 14.03.1996 - I ZB 37/93
"JUWEL"; Verwechslungsgefahr zweier Marken auf dem Warengebiet der Bekleidung
Auszug aus OLG Hamburg, 05.05.2004 - 5 U 134/03
Dies gilt unabhängig davon, ob die prioritätsältere Marke oder das angegriffene Zeichen die zusätzlichen Bestandteile aufweist (BGH GRUR 03 880, 881 - City Plus; BGH GRUR 96, 198, 199 - Springende Raubkatze; BGH GRUR 96, 406, 407 - JUWEL).Dies gilt unabhängig davon, ob die prioritätsältere Marke oder das angegriffene Zeichen die zusätzlichen Bestandteile aufweist (BGH GRUR 03 880, 881 - City Plus; BGH GRUR 96, 198, 199 - Springende Raubkatze; BGH GRUR 96, 406, 407 - JUWEL).
- BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96
"ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr
Auszug aus OLG Hamburg, 05.05.2004 - 5 U 134/03
Nicht ausreichend ist es danach, dass der übereinstimmende Bestandteil für den Gesamteindruck des Zeichens lediglich mitbestimmend ist (BGH GRUR 03 880, 881 - City Plus; BGH GRUR 98, 942, 943 - ALKA SELTZER; BGH GRUR 00.233, 234 - RAUSCH/Elfi Rauch).Nicht ausreichend ist es danach, dass der übereinstimmende Bestandteil für den Gesamteindruck des Zeichens lediglich mitbestimmend ist (BGH GRUR 03 880, 881 - City Plus; BGH GRUR 98, 942, 943 - ALKA SELTZER; BGH GRUR 00.233, 234 - RAUSCH/Elfi Rauch).
- BGH, 13.05.1993 - I ZR 113/91
Titelschutz für Rundfunksendungen - Erledigung der Hauptsache im …
Auszug aus OLG Hamburg, 05.05.2004 - 5 U 134/03
Auch dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH GRUR 93, 769, 770 - Radio Stuttgart).Allerdings hatte der BGH in der Entscheidung "Radio Stuttgart" (BGH GRUR 93, 769, 770 - Radio Stuttgart) - wenngleich zu einer Auseinandersetzung um Werktitelschutz - eine Verwechslungsgefahr zwischen den Bezeichnungen "Radio Stuttgart" und "Stadtradio Stuttgart" unter Hinweis auf den "regionalisierenden" - und damit nicht hinreichend unterscheidungsfähigen - Charakter des hinzugefügten Wortteils angenommen.
- BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00
"DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des …
Auszug aus OLG Hamburg, 05.05.2004 - 5 U 134/03
Im übrigen leiden nicht als Wort aussprechbare Buchstabenzusammenstellungen unter der Geltung des Markengesetzes nicht schon deshalb an einer ursprünglichen Kennzeichnungsschwäche (von Haus aus), weil sie weit verbreitet verwendet werden und der Verkehr an sie gewöhnt ist (BGH GRUR 02, 1067, 1068 - DKV/OKV). - BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00
Schachcomputerkatalog
Auszug aus OLG Hamburg, 05.05.2004 - 5 U 134/03
Diesen Grundsatz hat der BGH erst kürzlich betont (BGH GRUR 03, 800, 801 - City Plus). - BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96
Verwechslungsgefahr zweier Marken
Auszug aus OLG Hamburg, 05.05.2004 - 5 U 134/03
Zudem ist bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich mehr auf die gegebenen Übereinstimmungen der zu vergleichenden Marken abzuheben als auf die Abweichungen, weil erstere stärker im Erinnerungsbild zu haften pflegen (BGH WRP 99, 855, 856 - MONOFLAM/POLYFLAM; BGH GRUR 98, 924, 925 - salvent/Salventerol; BGH GRUR 93, 118, 120 - Corvaton/Corvasal; BGH GRUR 90, 450.452 - St. Petersquelle), zumal wenn sie quantitativ gegenüber dem unterscheidenden Teil überwiegen (BGH 93, 118, 120 - Corvaton/Corvasal). - BGH, 12.02.1998 - I ZB 32/95
"salvent/Salventerol"; Verwechslungsgefahr bei identischen Waren
Auszug aus OLG Hamburg, 05.05.2004 - 5 U 134/03
Zudem ist bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich mehr auf die gegebenen Übereinstimmungen der zu vergleichenden Marken abzuheben als auf die Abweichungen, weil erstere stärker im Erinnerungsbild zu haften pflegen (BGH WRP 99, 855, 856 - MONOFLAM/POLYFLAM; BGH GRUR 98, 924, 925 - salvent/Salventerol; BGH GRUR 93, 118, 120 - Corvaton/Corvasal; BGH GRUR 90, 450.452 - St. Petersquelle), zumal wenn sie quantitativ gegenüber dem unterscheidenden Teil überwiegen (BGH 93, 118, 120 - Corvaton/Corvasal). - BGH, 15.10.1992 - I ZR 259/90
Kennzeichen apothekenpflichtiger Arzneimittel - Verwechselungsfahr einzelner …
Auszug aus OLG Hamburg, 05.05.2004 - 5 U 134/03
Zudem ist bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich mehr auf die gegebenen Übereinstimmungen der zu vergleichenden Marken abzuheben als auf die Abweichungen, weil erstere stärker im Erinnerungsbild zu haften pflegen (BGH WRP 99, 855, 856 - MONOFLAM/POLYFLAM; BGH GRUR 98, 924, 925 - salvent/Salventerol; BGH GRUR 93, 118, 120 - Corvaton/Corvasal; BGH GRUR 90, 450.452 - St. Petersquelle), zumal wenn sie quantitativ gegenüber dem unterscheidenden Teil überwiegen (BGH 93, 118, 120 - Corvaton/Corvasal). - BGH, 03.05.2001 - I ZR 18/99
"Ichtyhol"; Warenbegriff für eine Marke im Arzneimittelbereich
- BGH, 09.11.1988 - I ZR 96/86
"St. Petersquelle"; Verwechslungsgefahr bei Mineralwasserkennzeichnungen
- BGH, 24.06.1982 - I ZR 62/80
Verwechslungsgefahr bei Benutzung von Warenzeichen für identische Produkte
- OLG Hamburg, 06.03.2003 - 5 U 192/01
- BPatG, 17.04.2023 - 26 W (pat) 13/19
Markenbeschwerdeverfahren - "SPREEBRUNNEN"/"SPREEQUELL" - Wortmarken - zur …
Die Kennzeichnungskraft muss in einem wesentlichen Teil der Bundesrepublik Deutschland vorliegen; eine lediglich lokal erhöhte Bekanntheit reicht nicht aus (…EuGH GRUR 2009, 1158 Rdnr. 27 - PAGO/Tirolmilch [PAGO];… GRUR 2008, 70 Rdnr. 17 f. - Nuño/Franquet [FINCAS TARRAGONA];… GRUR Int. 2000, 73 Rdnr. 28 - General Motors/Yplon [Chevy]; BPatG 29 W (pat) 559/18 - BURGERMEISTER/BURGERMEISTER; 29 W (pat) 13/10 - MÖBEL MIX Alles, nur nicht teuer!/MÖBELIX; OLG Hamburg WRP 2015, 477 Rdnr. 136 - Anson's/ASOS; GRUR-RR 2004, 299, 303 - BB Radio; OLG Köln GRUR-RR 2011, 459, 460 - DUMONT/Dumont Kölsch).Auch das OLG Hamburg (GRUR-RR 2004, 299, Juris-Tz. 61 - BB Radio) hat entschieden, dass eine lokale Bekanntheit in der Region Berlin-Brandenburg für eine bundesweite Bekanntheit nicht ausreicht.
Die Bekanntheit muss in einem wesentlichen Teil der Bundesrepublik Deutschland vorliegen; eine lediglich lokale Bekanntheit kann keinen bundesweiten, aber auch keinen lokalen Bekanntheitsschutz vermitteln (…EuGH GRUR 2009, 1158 Rdnr. 27 - PAGO/Tirolmilch [PAGO];… GRUR Int. 2000, 73 Rdnr. 28 - - General Motors/Yplon [Chevy];… GRUR 2008, 70 Rdnr. 17 f. - Nuño/Franquet [FINCAS TARRAGONA]; BPatG 29 W (pat) 559/18 - BURGERMEISTER/BURGERMEISTER; 29 W (pat) 13/10 - MÖBEL MIX Alles, nur nicht teuer!/MÖBELIX; OLG Hamburg WRP 2015, 477 Rdnr. 136 - Anson's/ASOS; GRUR-RR 2004, 299, Juris-Tz. 61 - BB Radio; OLG Köln GRUR-RR 2011, 459, 460 - DUMONT/Dumont Kölsch).
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