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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 5 U 136/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9992
OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 5 U 136/07 (https://dejure.org/2008,9992)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.10.2008 - 5 U 136/07 (https://dejure.org/2008,9992)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - 5 U 136/07 (https://dejure.org/2008,9992)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BGB § 31; ; BGB § ... 89; ; BGB § 125; ; BGB § 128; ; BGB § 139; ; BGB § 196; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 249; ; BGB § 311b Abs. 1; ; BGB § 313 Abs. 1; ; BGB § 313 Satz 1; ; BGB § 346; ; BGB § 812; ; GOBrbg § 67 Abs. 2; ; GOBrbg § 85 Abs. 3; ; GOBrbg § 86 Abs. 3; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4; ; GmbHG § 46

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maßnahmeträgervertrags im Hinblick auf die wirksame Vertretung der Gemeinde, die Formbedürftigkeit und den Rechtsfolgen der Unwirksamkeit des Vertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Erfüllung eines sog. Maßnahmeträgervertrages durch Übertragung treuhänderisch an einem Grundstück erworbenen Eigentums Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises sowie sonstiger Kosten; Verpflichtung eines Gesellschafters zum Eingriff in die Geschäftsführung aufgrund der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (20)

  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94

    Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen des Abbruchs von Verhandlungen vor …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 5 U 136/07
    Allerdings besteht hier nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Vermeidung eines auch nur mittelbaren Zwanges zum Vertragsschluss ein Schadenersatzanspruch nur bei einem schweren Verstoß gegen die Pflicht zum redlichen Verhalten; erforderlich ist in der Regel ein vorsätzlicher Verstoß (BGH NJW 1996, 1884; NJW 2001, 713, 2714).

    Die Nichtigkeitsfolge eines Verstoßes gegen die Formvorschriften trete vielmehr nur dann zurück, wenn sie nach den genannten Umständen mit Treu und Glauben schlechthin nicht zu vereinbaren sei, etwa weil die Existenz des anderen Vertragsteiles gefährdet sei oder ihre Geltendmachung einen besonders schwerwiegende Treupflichtverletzung bedeute (m. w. N. BGH NJW 1996, 1884, 1885).

    Soweit dies daraus folge, dass das Verhalten des in Anspruch genommenen sich als besonders schwerwiegender Treueverstoß darstelle, komme daher in der Regel nur eine vorsätzliche Treupflichtverletzung als Grundlage eines Schadensersatzanspruches aus Verschulden bei Vertragsschluss in Betracht, etwa wenn eine tatsächlich nicht vorhandene Abschlussbereitschaft vorgetäuscht wird (BGH NJW 1996, 1884, 1885; NJW 2001, 2713, 2714).

  • BGH, 23.05.2001 - IV ZR 62/00

    Verjährungsvereinbarung; Stichtagsprinzip des § 1934b

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 5 U 136/07
    Soweit dies daraus folge, dass das Verhalten des in Anspruch genommenen sich als besonders schwerwiegender Treueverstoß darstelle, komme daher in der Regel nur eine vorsätzliche Treupflichtverletzung als Grundlage eines Schadensersatzanspruches aus Verschulden bei Vertragsschluss in Betracht, etwa wenn eine tatsächlich nicht vorhandene Abschlussbereitschaft vorgetäuscht wird (BGH NJW 1996, 1884, 1885; NJW 2001, 2713, 2714).
  • BGH, 11.06.1992 - VII ZR 110/91

    Culpa in contrahendo bei Mißachtung von Kompetenzvorschriften durch …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 5 U 136/07
    Eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss ist danach jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der daraus abgeleitete Schadensersatzanspruch auf das positive Interesse für eine unter Verstoß gegen die Kompetenzvorschriften übernommen Verpflichtung gerichtet ist; insoweit - so der Bundesgerichtshof - kommt der Vertretungsordnung nach ständiger Rechtsprechung Vorrang zu (BGH NJW-RR 2001, 1524; BGH, Urteil vom 11. Juni 1992 - VII ZR 110/91 - BGHR BGB vor § 1/Verschulden bei Vertragsschluss, Öffentliche Hand 1).
  • BGH, 08.10.1982 - V ZR 216/81

    Zum Ersatz des Vertrauensschadens verpflichtendes Verschulden bei Verhandlungen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 5 U 136/07
    Im Bereich von nach § 313 Satz 1 BGB a. F. zu beurkundenden Rechtsgeschäften löse der Abbruch von Vertragsverhandlungen, deren Erfolg als sicher anzunehmen war, durch einen der Verhandlungspartner daher auch dann keine Schadensersatzansprüche aus, wenn es an einem triftigen Grund für den Abbruch der Vertragsverhandlungen fehlt (BGH WM 1982, 1436, 1437).
  • BGH, 18.07.2001 - XII ZR 183/98

    Umfang des Schadensersatzanspruchs aus culpa in contrahendo

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 5 U 136/07
    Eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss ist danach jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der daraus abgeleitete Schadensersatzanspruch auf das positive Interesse für eine unter Verstoß gegen die Kompetenzvorschriften übernommen Verpflichtung gerichtet ist; insoweit - so der Bundesgerichtshof - kommt der Vertretungsordnung nach ständiger Rechtsprechung Vorrang zu (BGH NJW-RR 2001, 1524; BGH…, Urteil vom 11. Juni 1992 - VII ZR 110/91 - BGHR BGB vor § 1/Verschulden bei Vertragsschluss, Öffentliche Hand 1).
  • BGH, 25.01.2008 - V ZR 118/07

    Verjährung von gesetzlichen Ansprüchen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 5 U 136/07
    Sie erfasst neben vertraglichen Regelungen auch solche aus § 812 BGB oder § 346 BGB und ist auch dann anzuwenden, wenn eine dingliche Rechtsänderung wegen eines Schadensersatzanspruches, etwa aus Verschulden bei Vertragsschluss nach § 249 BGB rückgängig zu machen ist (…so jedenfalls Palandt/Heinrichs, § 196 BGB Rn. 5; Münchener Kommentar/Grothe, § 196 BGB Rn. 5, vgl. auch BGH NJW-RR 2008, 824 ff).
  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83

    Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 5 U 136/07
    Zwar ist es zutreffend, wovon auch das Landgericht ausgeht, dass der Bundesgerichtshof grundsätzlich bei Körperschaften des öffentlichen Rechts ebenfalls davon ausgeht, dass diese für ihre Organe nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluss haften können (BGHZ 92, 164, 175; 142, 51, 60 f.; BGH WM 2000, 1840) und der Schadensersatzanspruch, auch wenn er auf den Ersatz des Vertrauensschadens gerichtet ist, im Einzelfall das Erfüllungsinteresse erreichen, unter Umständen sogar überschreiten kann (BGH NVwZ 2005, 484 = BGHZ 157, 168; BGH MDR 2001, 929, 930).
  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 394/99

    Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten; Umfang des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 5 U 136/07
    Zwar ist es zutreffend, wovon auch das Landgericht ausgeht, dass der Bundesgerichtshof grundsätzlich bei Körperschaften des öffentlichen Rechts ebenfalls davon ausgeht, dass diese für ihre Organe nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluss haften können (BGHZ 92, 164, 175; 142, 51, 60 f.; BGH WM 2000, 1840) und der Schadensersatzanspruch, auch wenn er auf den Ersatz des Vertrauensschadens gerichtet ist, im Einzelfall das Erfüllungsinteresse erreichen, unter Umständen sogar überschreiten kann (BGH NVwZ 2005, 484 = BGHZ 157, 168; BGH MDR 2001, 929, 930).
  • BGH, 24.04.1998 - V ZR 197/97

    Form einer freiwilligen Grundstücksversteigerung mit Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 5 U 136/07
    Das Ergebnis muss für die betroffene Partei nicht nur hart, sondern schlechthin untragbar sein (BGHZ 29, 6, 10; 48, 396, 398; 138, 339, 348).
  • BGH, 27.10.1967 - V ZR 153/64

    Kaufmannsehrenwort - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs. …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 5 U 136/07
    Das Ergebnis muss für die betroffene Partei nicht nur hart, sondern schlechthin untragbar sein (BGHZ 29, 6, 10; 48, 396, 398; 138, 339, 348).
  • BGH, 04.12.2003 - III ZR 30/02

    Haftung der Gemeinde aus einem mangels kommunalaufsichtlicher Genehmigung …

  • BGH, 06.06.2000 - XI ZR 235/99

    Hinweis auf Zustimmungs- oder Genehmigungserfordernis bei Vertragsschluß durch …

  • BGH, 10.06.1999 - IX ZR 409/97

    Wirksamkeit der Bürgschaftserklärung einer kommunalen …

  • BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64

    Einfamilienhaus-Vorvertrag - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § …

  • BGH, 03.12.1958 - V ZR 28/57

    Datierung notarieller Urkunden

  • BGH, 13.10.1983 - III ZR 158/82

    Ungültigkeit einer formwidrigen Verpflichtungserklärung

  • BGH, 04.12.1981 - V ZR 241/80

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer für eine Gemeinde abgegebenen …

  • BGH, 21.03.1969 - V ZR 87/67
  • BGH, 22.06.1973 - V ZR 146/71

    Anforderungen an die gesetzlich vorgeschriebene Form eines …

  • OLG Jena, 14.07.1999 - 4 U 1072/98

    Verweigerung der Erfüllung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages

  • OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08

    Amtshaftung der Gemeinde aus Verschulden bei Vertragsschluss: Verzögerungen bei …

    Entsprechendes gilt hinsichtlich etwaiger Verstöße gegen zwingende Vorschriften des Raumordnungs- und Naturschutzrechtes oder der zum Schutz der Gemeinde bestehenden Kompetenzvorschriften (§ 67 Abs. 2 Satz 2, § 67 Abs. 5 GO Bbg), die ohnehin nicht zum Nachteil der Gemeinde geltend gemacht werden können, weil sie ausschließlich dem Schutz der öffentlich-rechtlichen Körperschaften und ihrer Mitglieder dienen (BGH NJW 1980, 114, 115; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urt. v. 23. Oktober 2008 - 5 U 136/07, in Juris).
  • OLG Brandenburg, 22.07.2009 - 3 U 122/08

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache, Prozessführungsermächtigung …

    Als Verpflichtungsgeschäft in diesem Sinne gelten nach allgemeiner Auffassung, die der Senat in ständiger Rechtsprechung teilt, rechtsgeschäftliche Erklärungen, die unmittelbar auf eine Verpflichtung der Gemeinde abzielen, so dass diese keine bloße Nebenfolge der Willensäußerung ist; Erklärungen, die zwar die Gemeinde wirtschaftlich belasten, aber keine neue Verpflichtung zur Folge haben, wie beispielsweise Verfügungsgeschäfte oder Abnahmeerklärungen, werden nicht erfasst (vgl. BGHZ 97, 224, 227; ferner OLG Brandenburg, Urt. v. 23.10.2008 - 5 U 136/07, juris-Rdn. 25 f.;… OVG Brandenburg, Beschl. v. 12.06.2002 - 1 A 178/00.Z, juris-Rdn. 5;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.06.2007 - 10 N 116.05, juris-Rdn. 4).
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