Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 11.03.2010 - 5 U 34/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 138; BGB § 242; BGB § 902 Abs. 1; BGB § 1191; BGB § 1192 Abs. 2; ZPO § 256; ZPO § 767; ZVG § 10; ZVG § 13 Abs. 1
Grundschuldbestellung zzgl. 16% Jahreszinsen führt nicht zur Unwirksamkeit der Bestellung wegen unzulässiger Übersicherung - Vereinbarung von Zinsen in Höhe von 16 % p.a. nicht per se bedenklich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 767
Abweisung einer Vollstreckungsgegenklage gegen die Inanspruchnahme aus einer Grundschuld mangels des Nachweises einer Stundung der geltend gemachten Forderung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 01.12.2008 - 2 O 105/08
- OLG Brandenburg, 11.03.2010 - 5 U 34/09
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- OLG Köln, 17.12.2004 - 19 U 153/03
Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus notarieller Grundschuldurkunde
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2010 - 5 U 34/09
Die Vereinbarung von Zinsen ist nicht schon als solche bedenklich und stellt auch im Falle formularmäßiger Vereinbarung keine unangemessene Benachteiligung des Sicherungsgebers dar (vgl. OLGR Köln 2005, 100).Dafür, dass bei der hier vereinbarten Zinshöhe der Grundschuld noch keine Übersicherung begründet wird, ist auch anzuführen, dass die Verzinsung des Kapitals nur einen Haftungsrahmen darstellt und inhaltlich erst valutiert werden muss (vgl. OLG Köln, OLGR Köln 2005, 100).
- BGH, 12.03.1998 - IX ZR 74/95
Sittenwidrigkeit einer Sicherungsvereinbarung wegen Übersicherung
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2010 - 5 U 34/09
Im Falle einer anfänglichen Übersicherung können Sicherstellungsverträge gemäß § 138 Abs. 1 BGB (vgl. BGH NJW 1998, 2047; BGH NJW 1994, 1796) unwirksam sein.Von einer solchen Gesinnung kann nur ausgegangen werden, wenn der Sicherungsnehmer aus eigensüchtigen Gründen eine Rücksichtslosigkeit gegenüber den berechtigten Belangen des Sicherungsgebers an den Tag legt, die nach sittlichen Maßstäben unerträglich ist (BGH WM 1994, 1161; BGH NJW 1998, 2047 = ZIP 1998, 684;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 1191 Rn. 21;… Gaberdiel/Gladenbeck, a.a.O.;… Rn. 658).
- BGH, 28.04.1994 - IX ZR 248/93
Formularmäßige Bestellung von Sicherungsgrundschulden ohne Freigabeklausel
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2010 - 5 U 34/09
Im Falle einer anfänglichen Übersicherung können Sicherstellungsverträge gemäß § 138 Abs. 1 BGB (vgl. BGH NJW 1998, 2047; BGH NJW 1994, 1796) unwirksam sein.Von einer solchen Gesinnung kann nur ausgegangen werden, wenn der Sicherungsnehmer aus eigensüchtigen Gründen eine Rücksichtslosigkeit gegenüber den berechtigten Belangen des Sicherungsgebers an den Tag legt, die nach sittlichen Maßstäben unerträglich ist (BGH WM 1994, 1161; BGH NJW 1998, 2047 = ZIP 1998, 684;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 1191 Rn. 21;… Gaberdiel/Gladenbeck, a.a.O.;… Rn. 658).
- BGH, 28.09.1999 - XI ZR 90/98
Verjährung des Zinsanspruchs aus Sicherungsgrundschulden
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2010 - 5 U 34/09
Rn. 81 Gegen eine anfängliche Übersicherung ist zudem anzuführen, dass Zinsen aus Sicherungsgrundschulden nach § 196 BGB innerhalb von 3 Jahren verjähren (BGH NJW 1999, 3705) und die Verjährung nicht bis zum Eintritt des Sicherungsfalles gehemmt ist. - BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81
Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2010 - 5 U 34/09
Die anfängliche Übersicherung lässt das Geschäft nämlich nur dann als sittenwidrig erscheinen, wenn es im Zeitpunkt seines Abschlusses nach seinem - aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden - Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht vereinbar ist (vgl. allgemein BGHZ 86, 82). - BGH, 04.10.1965 - VII ZR 185/63
Zahlung eines Kaufpreises - Abtretung von Forderungen - Verpflichtungen aus einem …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2010 - 5 U 34/09
Die Übersicherung muss insbesondere auf einer verwerflichen Gesinnung des Sicherungsnehmers beruhen (so BGH WM 1966, 13). - BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03
Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2010 - 5 U 34/09
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (s. dazu BGH NJW 2004, 2152 m.w.N.) stellt der - hier erfolgte - Übergang von der Leistungsklage zur Feststellungsklage eine Beschränkung dar, so dass § 264 Nr. 2 ZPO Anwendung findet. - BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 298/97
Berücksichtigung von Vorfälligkeitszinsen bei der Wertberechnung
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2010 - 5 U 34/09
Denn in der Stundung einer Forderung liegt stets das Herausschieben ihrer Fälligkeit bei dem Bestehenbleiben der Erfüllbarkeit (BGH NJW 1998, 2060;… Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl.2010, § 271 Rn. 12). - BGH, 09.11.1995 - IX ZR 179/94
Benachteiligung des Sicherungsgebers durch eine Globalzession
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2010 - 5 U 34/09
Da der Anspruch auf Grundschuldzinsen ebenso wenig akzessorisch ist wie der Anspruch auf die Grundschuldsumme, stehen dem Gläubiger der Grundschuld gegen den Eigentümer des belasteten Grundstücks die eingetragenen Zinsen in voller Höhe zu, auch wenn die gesicherte Forderung nur mit einem geringeren Satz verzinslich ist (BGH NJW 1996, 253;… Staudinger-Wolfsteiner, BGB, Buch 3 Sachenrecht, Neubearbeitung 2009, Vorbem zu §§ 1191 ff. Rn. 81). - BGH, 20.10.1980 - II ZR 190/79
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Sparkasse Sicherungsgrundschulden …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2010 - 5 U 34/09
Der Grundschuldgläubiger erhält weder einen höheren Erlös, wenn das Grundstück besonders wertvoll ist, noch kann ein ungenügender Grundstückswert durch einen höheren Grundschuldbetrag ausgeglichen werden (BGH NJW 1981, 571).
- OLG Brandenburg, 02.11.2016 - 4 U 35/15
Verbraucherdarlehensrecht: Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages und …
Eine solche Änderung der auf die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung gerichteten Gestaltungsklage unterliegt nicht den einschränkenden Voraussetzungen des § 263 ZPO es handelt sich vielmehr um eine Antragsänderung gemäß § 264 Nr. 1 bzw. Nr. 2 ZPO (vgl. nur: Brandenburgischen Oberlandesgerichts, 5. Zivilsenat, Urteil vom 11.03.2010 - 5 U 34/09 - Rn. 49;… OLG Rostock Urteil vom 29.06.2010 - 3 U 65/10 - Rn. 24 m.w.N), die im Berufungsverfahren auch nicht § 533 ZPO unterfällt.Der 5. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, der mit dem klägerseits in Bezug genommenen Urteil vom 11.03.2010 (5 U 34/09 - Rn. 49) in einer entsprechenden Konstellation die Zulässigkeit einer Feststellungsklage bejaht hat, hat sich mit der Frage des Vorliegens eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses gar nicht befasst.
- OLG Brandenburg, 02.11.2016 - 4 U 18/15
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschlusses eines …
Eine solche Änderung der auf die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung gerichteten Gestaltungsklage unterliegt nicht den einschränkenden Voraussetzungen des § 263 ZPO es handelt sich vielmehr um eine Antragsänderung gemäß § 264 Nr. 1 bzw. Nr. 2 ZPO (vgl. nur: Brandenburgischen Oberlandesgerichts, 5. Zivilsenat, Urteil vom 11.03.2010 - 5 U 34/09 - Rn. 49) OLG Rostock Urteil vom 29.06.2010 - 3 U 65/10 - Rn. 24 m.w.N), die im Berufungsverfahren auch nicht § 533 ZPO unterfällt.Der 5. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, der mit dem klägerseits in Bezug genommenen Urteil vom 11.03.2010 (5 U 34/09 - Rn. 49) in einer entsprechenden Konstellation die Zulässigkeit einer Feststellungsklage bejaht hat, hat sich mit der Frage des Vorliegens eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses gar nicht befasst.
- OLG Brandenburg, 02.11.2016 - 4 U 357/15
Verbraucherdarlehensrecht: Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages und …
Eine solche Änderung der auf die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung gerichteten Gestaltungsklage unterliegt nicht den einschränkenden Voraussetzungen des § 263 ZPO es handelt sich vielmehr um eine Antragsänderung gemäß § 264 Nr. 1 bzw. Nr. 2 ZPO (vgl. nur: Brandenburgischen Oberlandesgerichts, 5. Zivilsenat, Urteil vom 11.03.2010 - 5 U 34/09 - Rn. 49;… OLG Rostock Urteil vom 29.06.2010 - 3 U 65/10 - Rn. 24 m.w.N), die im Berufungsverfahren auch nicht § 533 ZPO unterfällt.Der 5. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, der mit dem klägerseits in Bezug genommenen Urteil vom 11.03.2010 (5 U 34/09 - Rn. 49) in einer entsprechenden Konstellation die Zulässigkeit einer Feststellungsklage bejaht hat, hat sich mit der Frage des Vorliegens eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses gar nicht befasst.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 18.05.2009 - 5 U 34/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 30.01.2009 - 23 O 107/08
- OLG Stuttgart, 18.05.2009 - 5 U 34/09
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.07.2008 - VIII ZR 211/07
Zum Anspruch des Käufers mangelhafter Parkettstäbe auf Ersatz der Kosten für die …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2009 - 5 U 34/09
Das hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 15.07.2008 klargestellt, das einen fast identischen Sachverhalt betrifft (Az. VIII ZR 211/07, NJW 2008, 2837 ff., vorgelegt von der Klägerin nach Anl. K15).Die Kosten des Ausbaus einer bereits eingebauten, mangelhaften Kaufsache sind daher nicht im Weg des § 439 Abs. 2 BGB, sondern nur unter den engeren Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht nach §§ 280 ff. BGB zu ersetzen (ebenso Thürmann NJW 2006, 3457; Skamel NJW 2008, 2820; Katzenstein ZGS 2009, 29 ff.; Cziupka VuR 2009, 137 ff.; Keil EWiR 2008, 713 ff.; kritisch Andreae DAR 2008, 700; a.A. Schneider/Katerndahl MDR 2009, 9 ff.).
- BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 275/04
Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2009 - 5 U 34/09
Dies gilt nicht nur für einen etwaigen Nutzungsausfall, den der Käufer in der Zwischenzeit durch die Mangelhaftigkeit der Kaufsache erlitten hat (dazu Senat, BGHZ 174, 290 = NJW 2008, 911 = WM 2008, 557), sondern auch für Kosten, die infolge der Mangelhaftigkeit der Kaufsache zusätzlich entstehen oder vergeblich aufgewendet wurden,... Vielmehr sind Vertragskosten i.S. des § 467 S. 2 BGB a.F. auf Grund der Schuldrechtsmodernisierung nicht mehr verschuldensunabhängig zu erstatten, sondern jetzt als Aufwendungen zu behandeln, die der Käufer nach § 284 BGB nur unter den dort genannten Voraussetzungen ersetzt verlangen kann (…BT-Dr 14/6040, S. 144, 225; BGHZ 163, 381 [389] = NJW 2005, 2848 m.w. Nachw.)." . - BGH, 23.02.2005 - VIII ZR 100/04
Zum Kostenerstattungsanspruch des Autokäufers gegen den Verkäufer im Falle der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2009 - 5 U 34/09
Mit dem Institut der Nacherfüllung soll dem Verkäufer eine "letzte" Chance eingeräumt werden, seine Pflicht aus § 433 I 2 BGB durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache - wenn auch erst im zweiten Anlauf - noch zu erfüllen, um den mit einer Rückabwicklung des Vertrags verbundenen wirtschaftlichen Nachteil abzuwenden (…BT-Dr 14/6040, S. 221; BGHZ 162, 219 [227] = NJW 2005, 1348).
- BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 16/07
Zum Anspruch des Käufers auf Erstattung von Mietwagenkosten nach Rücktritt vom …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2009 - 5 U 34/09
Dies gilt nicht nur für einen etwaigen Nutzungsausfall, den der Käufer in der Zwischenzeit durch die Mangelhaftigkeit der Kaufsache erlitten hat (dazu Senat, BGHZ 174, 290 = NJW 2008, 911 = WM 2008, 557), sondern auch für Kosten, die infolge der Mangelhaftigkeit der Kaufsache zusätzlich entstehen oder vergeblich aufgewendet wurden,... Vielmehr sind Vertragskosten i.S. des § 467 S. 2 BGB a.F. auf Grund der Schuldrechtsmodernisierung nicht mehr verschuldensunabhängig zu erstatten, sondern jetzt als Aufwendungen zu behandeln, die der Käufer nach § 284 BGB nur unter den dort genannten Voraussetzungen ersetzt verlangen kann (…BT-Dr 14/6040, S. 144, 225; BGHZ 163, 381 [389] = NJW 2005, 2848 m.w. Nachw.)." . - OLG Frankfurt, 14.02.2008 - 15 U 5/07
Ansprüche aus Sachmängelhaftung im Kaufvertragsrecht: Umfang der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2009 - 5 U 34/09
Zwar ist bisher verbreitet die Auffassung vertreten worden, der Lieferant habe nach § 439 Abs. 2 BGB den Zustand vor Einbau der mangelhaften Ware wieder herzustellen (…z.B. Palandt/ Weidenkaff, BGB, 68. Aufl., § 439 Rn. 11; Schneider NJW 2007, 2215; OLG Frankfurt/M. ZGS 2008, 315; OLG Karlsruhe BeckRS 2004 08838). - OLG Karlsruhe, 02.09.2004 - 12 U 144/04
Kauf von Bodenfliesen: Nacherfüllungsaufwand bei Mangelhaftigkeit; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2009 - 5 U 34/09
Zwar ist bisher verbreitet die Auffassung vertreten worden, der Lieferant habe nach § 439 Abs. 2 BGB den Zustand vor Einbau der mangelhaften Ware wieder herzustellen (…z.B. Palandt/ Weidenkaff, BGB, 68. Aufl., § 439 Rn. 11; Schneider NJW 2007, 2215; OLG Frankfurt/M. ZGS 2008, 315; OLG Karlsruhe BeckRS 2004 08838).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| KG, 10.06.2011 - 5 U 34/09 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- burchert-rechtsanwaelte.de (Leitsatz)
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".