Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.10.2003 - 6 U 112/03   

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https://dejure.org/2003,2817
OLG Karlsruhe, 22.10.2003 - 6 U 112/03 (https://dejure.org/2003,2817)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.10.2003 - 6 U 112/03 (https://dejure.org/2003,2817)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Oktober 2003 - 6 U 112/03 (https://dejure.org/2003,2817)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch aus Markenrecht und Firmenrecht gegen einen Registrator von Internet-Domains; Benutzung einer geschützten Marke/eines Firmenbestandtteils zur Anmeldung bei einer Suchmaschine und als Metatag im HTML Quellcode ; Störereigenschaft in der ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; TDG § 8; ; TDG § 9; ; TDG § 10; ; TDG § 11

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Haftung des Registrars von Internet-Domains als Mitstörer wegen Marken- und Firmenrechtsverletzung (hier: Benutzung einer fremden Marke als metatag in den Quellcodes der Websites)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Meta-Tags verletzen Markenrechte

  • beck.de (Leitsatz)

    Störerhaftung des Registrars

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Meta-Tags verletzen Markenrechte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 256
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 3/95

    "Branchenbuch-Nomenklatur"; Prüfungspflichten des Herausgebers der "Gelben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.10.2003 - 6 U 112/03
    Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist für eine Inanspruchnahme des Mitstörers zusätzlich das Bestehen von Prüfungspflichten vorausgesetzt, deren Einhaltung zur Vermeidung erneuter Inanspruchnahme geboten ist (BGH NJW-RR 1997, 1468 = GRUR 1997, 909 - Branchenbuch - Nomenklatur).
  • OLG Köln, 24.05.2006 - 6 U 200/05

    Beauftragtenhaftung des Merchant für seinen Affiliate

    Dem steht allerdings die ganz herrschende Meinung gegenüber, die bei der Verwendung von Meta-Tags eine kennzeichenmäßige Benutzung bejaht (OLG Hamburg, MMR 2000, 546, 547; OLG Karlsruhe MMR 2004, 256, 257; LG München I NJW-RR 2001, 550 und MMR 2004, 689, 690; Ingerl/Rohnke, MarkenG 2. Aufl. Nach § 15 Rdn. 83; Jung-Weiser in: Ubber, Markenrecht im Internet S. 185; differenzierend OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 118, 119; Heim CR 2005, 200 ff.; offengelassen in OLG Köln GRUR-RR 2003, 42, 43).
  • OLG Hamburg, 06.05.2004 - 3 U 34/02

    Zur Markenrechtsverletzung durch Verwendung einer fremden Wortmarke als Meta-Tag

    Dies wird verneint vom OLG Düsseldorf (GRUR-RR 2003, 340 - Impuls; ebenso im Beschluss des OLG Düsseldorf vom 17. Februar 2004 - I 20 U 104/03 - Metatags III); dagegen bejaht vom LG München (NJW-RR 2001, 550), OLG München (WRP 2000, 775), OLG Karlsruhe (WRP 2004, 507) und Ingerl/Rohnke (Markengesetz, 2. Auflage, nach § 15 MarkenG Rz. 83).
  • KG, 10.07.2014 - 10 W 142/13

    Pflichten des Domain-Registrars bei persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten

    Vielmehr haftet als Störer - und zwar grundsätzlich unabhängig von Art und Umfang seines eigenen Tatbeitrages - jeder, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat, wobei als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügt, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (ständige Rechtsprechung, vgl. Baumbach/Hefermehl, WettbewerbsR, 20. Aufl., UWG Einleitung, Rdnr. 327; OLG Karlsruhe, Urt. v. 22.10.2003, - 6 U 112/03, Tz. 8, - zit. nach juris)).

    Durch die rechtswidrige Nutzung der Domain begeht der Registrant eine schwerwiegende Vertragsverletzung, die der Registrar nicht hinnehmen muss (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 22.10.2003, - 6 U 112/03, Tz. 13, - zit. nach juris).

  • LG Köln, 13.05.2015 - 28 O 11/15

    Domainregistrare haften wie Hostprovider

    Entsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Domain-Registrare unter der Annahme der weiteren Voraussetzungen der Störerhaftung durch die Bereitstellung rechtlicher Hilfestellung bei der Nutzung des Internet in die Haftung genommen werden können (OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.10.2003, 6 U 112/03; KG, Beschl. vom 10.7.2014, 10 W 142/13, jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 15.10.2018 - 1 U 14/17

    Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Haftung

    Soweit eine Haftung für Internetinhalte bejaht wurde, handelt es sich ganz überwiegend um eine Haftung des Registrars, der eine rechtswidrige Nutzung der von ihm registrierten Domain durch deren Inhaber grundsätzlich nicht hinnehmen muss (KG, NJW 2015, 795, 796 für die Angabe der Wohnanschrift eines Schauspielers; OLG Karlsruhe, MMR 2004, 256 zu markenrechtlichen Unterlassungsansprüchen; OLG Saarbrücken, MMR 2015, 120, 121 für eine Urheberrechtsverletzung unter Hinweis auf die Verletzung zumutbarer Prüfpflichten).
  • LG Frankfurt/Main, 05.08.2015 - 3 O 306/15

    Keine Übertragung der Haftungsmaßstäbe der Host-Provider auf Registrare

    Weiter wurde teilweise unter Übertragung der Rechtsprechung des BGH zu Host Providern (BGH NJW 2012, 1048 - Google Blogspot) eine Pflicht zur Kontaktaufnahme mit dem Kunden verlangt (OLG Karlsruhe MMR 2004, 256 [OLG Karlsruhe 22.10.2003 - 6 U 112/03] ; KG Berlin MMR 2014, 776 [KG Berlin 10.07.2014 - 10 W 142/13] ; LG Köln, Urt. v. 13.05.2015 - 28 O 11/15 m. krit. Anm. Kremer/Halim, jurisPR-ITR 13/2015, Anm. 3).
  • LG Braunschweig, 28.12.2005 - 9 O 2852/05

    Verletzung der Zeichenrechte des Inhabers durch auf individuellen Kennzeichnungen

    (vgl. zur Kennzeichenverletzung durch Metatags a. Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., nach § 15 Rdnr. 83; Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 14 Rdnr. 118, 119; OLG Karlsruhe MMR 2004, 256; LG Braunschweig 9 O 2406/03 Urteil v. 10.12.03; sowie zu dem adword "impuls" LG München MMR 2004, 689 - Impuls mit zust. Anm. Pankoke MMR 2004, 690).
  • OLG Hamburg, 29.04.2010 - 3 U 77/09

    Markenverletzung: Prüfungspflicht eines Internet-Serviceproviders bezüglich der

  • LG Braunschweig, 07.03.2007 - 9 O 2382/06

    Unterlassung der Benutzung des Wortes "bananabay" zu Werbezwecken als Adword im

  • KG, 20.03.2006 - 10 W 27/05

    Keine Haftung des Admin-C

  • LG München I, 24.06.2004 - 17 HKO 10389/04

    Markenrechtsverletzung durch Meta-Tags

  • LG Braunschweig, 15.11.2006 - 9 O 1840/06

    Verletzung von Zeichenrechten durch eine für Verbraucher nicht sichtbare

  • LG Leipzig, 16.11.2006 - 3 HKO 2566/06

    Marken in Adwords auch wettbewerbswidrig

  • LG Braunschweig, 27.07.2006 - 9 O 1778/06

    Markenrechtsverletzung: Verwendung einer eingetragenen Marke als Adword in

  • LG Braunschweig, 14.03.2007 - 9 O 2232/06

    AdWords - Zulässigkeit der Verwendung von Marken und Kennzeichen

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.05.2004 - 6 U 112/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4103
OLG Celle, 27.05.2004 - 6 U 112/03 (https://dejure.org/2004,4103)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.05.2004 - 6 U 112/03 (https://dejure.org/2004,4103)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - 6 U 112/03 (https://dejure.org/2004,4103)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Notarieller Grundstückskaufvertrag: Nichtigkeit einer formularmäßigen Verkürzung der Gewährleistungsfrist für ein Bauwerk

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 633 Abs. 2 S. 3 BGB; § 638 Abs. 1 S. 2 BGB a.F.; § 288 Abs. 2 S. 1 BGB
    Wirksamkeit einer Klausel in einem Notarvertrag über die Verkürzung einer Gewährleistungsfrist für ein Bauwerk; Pflicht eines Notars zur Aufklärungüber mögliche Risiken und Nachteile einer Abweichung von der gesetzlichen Gewährleistungsfrist; Anspruch auf Zahlung einer ...

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Klausel in einem Notarvertrag über die Verkürzung einer Gewährleistungsfrist für ein Bauwerk; Pflicht eines Notars zur Aufklärungüber mögliche Risiken und Nachteile einer Abweichung von der gesetzlichen Gewährleistungsfrist; Anspruch auf Zahlung einer ...

  • Judicialis

    AGBG § 11 Nr. 10 Buchst. f

  • rechtsportal.de

    AGBG § 11 Nr. 10 Buchst. f
    Klausel in einem Notarvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigene Aufnahme einer Klausel durch den Notar: Folgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag: Auch vom Notar gewählte Gewährleistungsfrist unterliegt Inhaltskontrolle! (IBR 2004, 374)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1624
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.03.1976 - VII ZR 41/74

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung der Klage auf Zahlung eines

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2004 - 6 U 112/03
    Weder ist sein Gegenstand schon als unbezifferter Bestandteil des Zahlungsantrags rechtshängig geworden mit und wegen der Pflicht zu späterer Abrechnung des Vorschusses nach Durchführung der Sanierung (dazu: BGHZ 66, 138/141), noch fehlt ihm zumindest das Rechtsschutzbedürfnis (so: OLG Celle NJW-RR 1986, 99).
  • BGH, 29.03.1974 - V ZR 22/73

    Mängelhaftung des Veräußerers

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2004 - 6 U 112/03
    Es handelt sich um eine Einzelabrede mit dem für eine Allgemeine Geschäftsbedingung typischen Gepräge (vgl. BGHZ 62, 251/253), ohne dass der Beklagte bewiesen hat, dass der Kläger und er sie einzeln ausgehandelt oder der beurkundende Notar den Kläger eingehend über die Bedeutung und die Nachteile dieser Klausel für diesen belehrt haben.
  • OLG Celle, 06.12.1984 - 14 U 127/83

    Anspruch auf Schadensersatz und Kostenvorschuss aus einem Bauvertrag; Mängel im

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2004 - 6 U 112/03
    Weder ist sein Gegenstand schon als unbezifferter Bestandteil des Zahlungsantrags rechtshängig geworden mit und wegen der Pflicht zu späterer Abrechnung des Vorschusses nach Durchführung der Sanierung (dazu: BGHZ 66, 138/141), noch fehlt ihm zumindest das Rechtsschutzbedürfnis (so: OLG Celle NJW-RR 1986, 99).
  • OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 107/04

    Beseitigung von Baumängeln: Kostentragungsrisiko bei nicht angemessenen

    Die Zinshöhe beträgt - auch unter Berücksichtigung der Zweckbindung des Vorschussanspruchs - gem. § 246 BGB nicht nur 4 % (so aber Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Aufl., 6. Teil, RN. 192), sondern die Verzinsung richtet sich nach §§ 291, 288 Abs. 1 S. 2 BGB (BGH, NJW 1983, 2191; vergl. auch OLG Celle, Urteil vom 27.05.2004 6 U 112/03 und Ingenstau/Korbion/Wirth, VOB, 14. Aufl. § 13 VOB/B, RN.
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 17 U 19/01

    Anspruch auf Kostenersatz für eine durchgeführte Mängelbeseitigung an einer

    Die Zinshöhe beträgt - auch unter Berücksichtigung der Zweckbindung des Vorschussanspruchs - gem. § 246 BGB nicht nur 4% (so aber Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Aufl., 6. Teil, RN. 192), sondern die Verzinsung richtet sich nach §§ 291, 288 Abs. 1 S. 2 BGB , § 352 Abs. 1 HGB (BGH, NJW 1985, 2325 ; 1983, 2191 ; 1980, 1955, 1956; OLG München, BauR 1996, 547, 548; vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 27.05.2004 - 6 U 112/03 und Ingenstau/Korbion/Wirth, VOB , 14. Aufl., § 13 VOB/B , RN. 563, der allerdings unzutreffend von einem Zinssatz von 5%, und nicht 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, nach § 288 Abs. 1 S. 1 BGB ausgeht).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2004 - L 6 U 112/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,90010
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2004 - L 6 U 112/03 (https://dejure.org/2004,90010)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.09.2004 - L 6 U 112/03 (https://dejure.org/2004,90010)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. September 2004 - L 6 U 112/03 (https://dejure.org/2004,90010)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,90010) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 08.12.1988 - 2/9b RU 66/87
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2004 - L 6 U 112/03
    Zum anderen hat Dr. E. in der Stellungnahme vom 27. Oktober 2002, die der Senat - als von besonderer Sachkunde getragenen, qualifizierten Beteiligtenvortrag - zu würdigen hat (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1988 - 2/9b RU 66/87), zutreffend darauf aufmerksam gemacht, dass sich Professorin Dr. F. nicht mit dem Krankheitsverlauf auseinandergesetzt hat, der gegen eine wahrscheinlich wesentlich berufliche (Mit)verursachung spricht.
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