Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- JurPC
- aufrecht.de
Onlineauktionshaus haftet nicht für eingestellte Angebote
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tätigkeit eines Internetauktionshauses; Differenzierung zwischen eigenen und fremden Informationen; Versteigerung von Waren im Internet; Serviceleistungen im Zusammenhang mit Kaufgeschäften auf einer Internethandelsplattform; Layout und die Gesamtgestaltung der ...
- OLG Brandenburg
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Internetauktionshaus - Haftung für Angestellte
- online-und-recht.de
- Judicialis
UWG § 1; ; TDG § ... 2 Abs. 1; ; TDG § 2 Abs. 2 Nr. 5 a. F.; ; TDG § 5 a.F.; ; TDG § 5 Abs. 1 a. F.; ; TDG § 5 Abs. 2 a. F.; ; TDG § 5 Abs. 3 a. F.; ; TDG § 5 Abs. 4 a. F.; ; TDG § 8; ; TDG § 8 Abs. 1 n. F.; ; TDG § 8 Abs. 2 n. F.; ; TDG § 9; ; TDG § 10; ; TDG § 11 n. F.; ; TDG § 11 S. 1 n. F.; ; TDG § 11 S. 1 Nr. 2 n. F.; ; GjSM § 1; ; BGB § 156; ; BGB § 162; ; BGB § 242; ; BGB § 1004; ; TDDSG § 4 Abs. 6; ; AGB § 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Anwendung des Haftungsprivilegs gem. § 11 Satz 1 TDG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Widerruf bei Online-Auktion
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Haftung des Online-Auktionshauses
- beck.de (Leitsatz)
Haftung eines Onlineauktionshauses
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Haftung des Online-Auktionshauses
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Widerruf bei Online-Auktion
Besprechungen u.ä.
- ius-it.de (Entscheidungsbesprechung)
Haftung von Internet-Auktionshäusern für eingestellte rechtswidrige Inhalte
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 10.10.2002 - 51 O 12/02
- OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02
- BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04
Papierfundstellen
- MMR 2004, 330
- afp 2004, 303
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (9)
- LG Potsdam, 10.10.2002 - 51 O 12/02
Verkauf jugendgefährdender Schriften im Internet
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02
Die Berufung des Klägers gegen das am 10.10.2002 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Potsdam - 51 O 12/02 - wird zurückgewiesen.in Abänderung des Urteils des Landgerichts Potsdam - 51 O 12/02 - der Beklagten aufzugeben, es zukünftig zu unterlassen, Schriften - Ton- und Bildträger, Datenspeicher und Abbildungen und andere Schriften gleichstehende Darstellungen -, die nach § 1 GjSM in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen worden sind, sowie Schriften volksverhetzenden Inhaltes (§ 130 Abs. 2 StGB) sowie gewaltverherrlichenden Inhalts (§ 131 StGB) zu bewerben und öffentlich in Medien - insbesondere im Internet - zum Kauf anzubieten oder anbieten zu lassen.
- OLG München, 08.03.2001 - 29 U 3282/00
Haftung von Telediensten nach Urheberrecht
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02
Der Hinweis des Klägers auf die Entscheidung des OLG München vom 8.3.2001 (29 U 3282/00) hilft ihm insoweit nicht weiter. - OLG Hamburg, 04.11.1999 - 3 U 274/98
Rechtstellung des Betreibers eines "Domain-Name-Servers"; Inanspruchnahme auf …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02
Denn der Gesetzgeber wollte hier jegliche verschuldensunabhängige Haftung erfassen (BT-Drs. 13/7385, Seite 21; OLG Hamburg MMR 2000, 92 m. Anm. Spindler; Spindler, MMR 2001 737, 742; Schmitz, CR 2000, 124, 125; Hoeren, MMR 1998, 97 f.; Satzger, CR 2001, 109, 113 f.).
- OLG Hamm, 14.12.2000 - 2 U 58/00
Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02
Soweit diese Bedingungen Regelungen hinsichtlich des Vertragsschlusses unter Teilnehmern enthalten, muß und darf jeder Teilnehmer aus der maßgeblichen Sicht des objektiven Empfänerhorizontes davon ausgehen, daß den abgegebenen Erklärungen der in den AGB beigemessene Erklärungswert zukommt (OLG Hamm, NJW 2001, 1142, 1143). - OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 12/01
UWG -Recht und Verbraucherrecht: Online-Auktion
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02
Der Schwerpunkt liegt jedoch eindeutig in der individuellen Kommunikation, indem die Bieter in der Regel ihr Angebot per email oder über ein Online-Formular abgeben und nur das Angebot des Einlieferers sowie der aktuelle Stand der Gebote allgemein zugänglich sind (so auch OLG Köln, MMR 2002, 110;… LG Düsseldorf, a.a.O.). - LG Düsseldorf, 29.10.2002 - 4a O 464/01
Gefälschte Markenartikel bei Onlineauktionshäusern
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02
Die Beklagte ermöglicht durch den Betrieb ihrer Handelsplattform im Internet, daß Angebote von Waren in elektronisch abrufbaren Datenbanken mit interaktivem Zugriff und unmittelbarer Bestellmöglichkeit bereitstehen (so auch LG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2002, 4a O 464/01). - OLG Frankfurt, 01.03.2001 - 6 U 64/00
Irreführung durch Verwendung der Bezeichnung "Auktion" oder "Versteigerung" im …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02
Es fehlt nicht nur an der für die Versteigerung im Rechtssinne wesentlichen örtlichen Begrenzung, sondern auch an einer Einlieferung der Artikel an die Beklagte sowie der Erteilung eines Zuschlages durch die Beklagte (vgl. KG, NJW 2001, 3272; OLG Frankfurt a.M., NJW 2001, 1434). - KG, 11.05.2001 - 5 U 9586/00
Zulässigkeit der Bezeichnung einer Verkaufsaktion als "Internet-Auktion
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02
Es fehlt nicht nur an der für die Versteigerung im Rechtssinne wesentlichen örtlichen Begrenzung, sondern auch an einer Einlieferung der Artikel an die Beklagte sowie der Erteilung eines Zuschlages durch die Beklagte (vgl. KG, NJW 2001, 3272; OLG Frankfurt a.M., NJW 2001, 1434). - LG Potsdam, 15.11.2001 - 51 O 113/01
EBay muss Anbieten jugendgefährdender Medien nicht in jedem Fall verhindern
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02
Die Akte des Verfahrens der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Potsdam 51 O 113/01 lag vor und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
- BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04
Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen
Die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben (OLG Brandenburg WRP 2004, 627). - LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27/09
Youtube haftet für Urheberrechtsverletzungen
Maßgeblich ist der objektive Empfängerhorizont eines verständigen Durchschnittsnutzers(OLG Brandenburg, MMR 2004, 330, 330 - Haftung eines Online-Auktionshauses; LG München I, MMR 2007, 260, 262 - Framing ). - OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 11 U 28/07
Haftung eines Beauftragten als der im Impressum einer Webseite ausgewiesene …
Eigene Informationen im Sinne der §§ 8 ff. TDG sind auch fremde Inhalte, die sich der Diensteanbieter zueigen macht (OLG Brandenburg WRP 2004, 627, 628;… Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 26. Aufl., § 8 UWG Rdn. 2.27).
- LG Memmingen, 23.06.2004 - 1H O 1016/04
Verkauf über eBay ist keine Versteigerung
Auch das ... Oberlandesgericht (MMR 2004, 330) hat es - allerdings unter einem anderen wettbewerbsrechtlichen Ausgangspunkt - verneint, dass derartige Verkaufsaktivitäten als Versteigerungen einzuordnen seien. - KG, 03.11.2009 - 9 W 196/09
Zur Persönlichkeitsverletzung durch den Suchmaschinenbetreiber durch ein …
Abgestellt werden kann dabei auf den verobjektivierten Empfängerhorizont eines verständigen (Durchschnitts-)Nutzers (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 16.12.2003 - 6 U 161/02 - juris Rn 16 = MMR 2004, 330). - VG Hamburg, 04.01.2012 - 4 K 262/11
Beanstandungs- und Untersagungsverfügung wegen Verstoßes seines Internetangebotes …
Als eigene Inhalte i.S.v. § 7 Abs. 1 TMG sind neben selbst geschaffenen Inhalten auch solche Inhalte zu fassen, welche der Diensteanbieter sich aus zweiter Hand in irgendeiner Weise zu Eigen gemacht hat, selbst wenn die jeweiligen Inhalte als fremde Inhalte gekennzeichnet wurden (…Zimmermann/Stender-Vorwachs in: Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 2008, § 7 TMG, Rn. 47; OLG Brandenburg, Urt. v. 16.12.2003, MMR 2004, 330).
Rechtsprechung
OLG Köln, 14.03.2003 - 6 U 161/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Auskunftsanspruch unter Wirtschaftsprüfervorbehalt ; Geheimhaltung des Kundenkreises; Abwägung der Parteiinteressen; Unbeschränkte Auskunftserteilung ; Teilrücknahme der Berufung
Verfahrensgang
- LG Köln, 01.08.2002 - 31 O 171/02
- OLG Köln, 14.03.2003 - 6 U 161/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 02.02.1999 - KZR 11/97
Ersatzpflicht eines Autovermieters wegen Preisbindung bestätigt
Auszug aus OLG Köln, 14.03.2003 - 6 U 161/02
Da durch einen solchen Vorbehalt die Prozessführung des Gläubigers erschwert wird, kommt er nur in Betracht, wenn seinem Auskunftsanspruch deutlich höhergewichtige Belange des Auskunftspflichtigen und damit im Streitfall der Beklagten gegenüberstehen (BGHZ 140, 342, 354 "Preisbindung durch Franchisegeber"). - BGH, 06.06.1991 - I ZR 234/89
Sahnesiphon - Irreführung/sonst
Auszug aus OLG Köln, 14.03.2003 - 6 U 161/02
Das Geheimhaltungsinteresse des Verletzers hat nur bei sensiblen Kundendaten und nur dann Vorrang, wenn die Nachteile der Auskunft für den Verletzer in keinem Verhältnis zum Wert der Auskunft für den Verletzten stehen (BGH GRUR 1965, 313, 314 "Umsatzauskunft"; BGH GRUR 1973, 375, 378 "Miss Petite"; BGH GRUR 1991, 921, 924 "Sahnesiphon"; BGH GRUR 1994, 635, 636 "Pulloverbeschriftung";… aus dem juristischen Schrifttum vgl. für viele: Köhler/Piper, UWG, 3. Auflage 2002, vor § 13 Rn. 124). - BGH, 16.02.1973 - I ZR 74/71
Miss Petite
Auszug aus OLG Köln, 14.03.2003 - 6 U 161/02
Das Geheimhaltungsinteresse des Verletzers hat nur bei sensiblen Kundendaten und nur dann Vorrang, wenn die Nachteile der Auskunft für den Verletzer in keinem Verhältnis zum Wert der Auskunft für den Verletzten stehen (BGH GRUR 1965, 313, 314 "Umsatzauskunft"; BGH GRUR 1973, 375, 378 "Miss Petite"; BGH GRUR 1991, 921, 924 "Sahnesiphon"; BGH GRUR 1994, 635, 636 "Pulloverbeschriftung";… aus dem juristischen Schrifttum vgl. für viele: Köhler/Piper, UWG, 3. Auflage 2002, vor § 13 Rn. 124).
- BGH, 24.03.1994 - I ZR 152/92
Pulloverbeschriftung - Rufausbeutung
Auszug aus OLG Köln, 14.03.2003 - 6 U 161/02
Das Geheimhaltungsinteresse des Verletzers hat nur bei sensiblen Kundendaten und nur dann Vorrang, wenn die Nachteile der Auskunft für den Verletzer in keinem Verhältnis zum Wert der Auskunft für den Verletzten stehen (BGH GRUR 1965, 313, 314 "Umsatzauskunft"; BGH GRUR 1973, 375, 378 "Miss Petite"; BGH GRUR 1991, 921, 924 "Sahnesiphon"; BGH GRUR 1994, 635, 636 "Pulloverbeschriftung";… aus dem juristischen Schrifttum vgl. für viele: Köhler/Piper, UWG, 3. Auflage 2002, vor § 13 Rn. 124). - BGH, 09.11.1995 - I ZR 220/95
"Umgehungsprogramm"; Überwiegendes Interesse des Gläubigers an der Vollstreckung …
Auszug aus OLG Köln, 14.03.2003 - 6 U 161/02
Im Rahmen dieser Interessenabwägung, in der zu prüfen ist, ob die berechtigten Belange des Verletzten gegenüber dem Auskunftspflichtigen zurücktreten müssen, ist zu berücksichtigen, dass der Wettbewerbsverletzer es sich selbst zuzuschreiben hat, wenn er gegebenenfalls Daten aus seinem Bereich offen legen muss (BGH GRUR 1996, 78, 79 "Umgehungsprogramm"), und dass der Wirtschaftsprüfervorbehalt die Stellung des Auskunftsberechtigten regelmäßig schon deshalb beeinträchtigt, weil ihm die Informationen nicht selbst zugänglich sind und er sie nicht unmittelbar selbst überprüfen kann, sondern sich auf die Prüfung durch einen Dritten verlassen muss, dem eine vergleichbare Kenntnis aller maßgeblichen Tatsachen regelmäßig fehlt. - BGH, 27.11.1964 - Ib ZR 23/63
Auszug aus OLG Köln, 14.03.2003 - 6 U 161/02
Das Geheimhaltungsinteresse des Verletzers hat nur bei sensiblen Kundendaten und nur dann Vorrang, wenn die Nachteile der Auskunft für den Verletzer in keinem Verhältnis zum Wert der Auskunft für den Verletzten stehen (BGH GRUR 1965, 313, 314 "Umsatzauskunft"; BGH GRUR 1973, 375, 378 "Miss Petite"; BGH GRUR 1991, 921, 924 "Sahnesiphon"; BGH GRUR 1994, 635, 636 "Pulloverbeschriftung";… aus dem juristischen Schrifttum vgl. für viele: Köhler/Piper, UWG, 3. Auflage 2002, vor § 13 Rn. 124).
Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2003 - L 6 U 161/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Nr. 5101 der Anlage zur BKV; § 202 SGG; § 227 Abs. 1 ZPO; § 44 SGB X
Anerkennung einer Berufskrankheit; Gewährung von Entschädigungsleistungen ; Notartermin als erheblicher Grund zur Aufhebung eines Termins - Wolters Kluwer
Anerkennung einer Berufskrankheit; Gewährung von Entschädigungsleistungen ; Notartermin als erheblicher Grund zur Aufhebung eines Termins
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 22.02.2002 - S 32 U 109/01
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2003 - L 6 U 161/02
Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 13.03.2008 - L 6 U 161/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer
Verschleiß oder Arbeitsunfall als wesentliche Ursache für einen Meniskusschaden (Korbhenkelriss des Innenmeniskus im linken Kniegelenk)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Halle, 04.11.2002 - S 6 U 177/01
- LSG Sachsen-Anhalt, 13.03.2008 - L 6 U 161/02
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.03.2008 - L 6 U 161/02
Sie liegt vor, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden, so dass darauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann (siehe BSG…, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).Denn im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung gilt schon keine Beweisregel, wonach beim Fehlen einer Alternativursache - die hier sogar nachgewiesen ist - das versicherte Geschehen sogleich die wesentliche Ursache ist (siehe nochmals: BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.), noch ein Erfahrungssatz, post hoc, ergo propter hoc (nach dem Unfall, also durch den Unfall).
- BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.03.2008 - L 6 U 161/02
Sie liegt vor, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden, so dass darauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann (siehe BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15;… Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17). - BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.03.2008 - L 6 U 161/02
Zwischen dem Unfallereignis und der als zusätzliche Arbeitsunfallfolge geltend gemachten Gesundheitsstörung muss - entweder direkt oder vermittelt durch den Gesundheitserstschaden - ein Zusammenhang im Sinne einer haftungsausfüllenden Kausalität bestehen (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 ff.).
- LSG Hessen, 20.03.2017 - L 9 U 108/12
Gesetzliche Unfallversicherung - SGB VII
Ebenso wenig gibt es einen Erfahrungssatz "post hoc, ergo propter hoc" (nach dem Unfall, also durch den Unfall - vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. März 2008 - L 6 U 161/02 -). - LSG Hessen, 13.03.2020 - L 9 U 3/18
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unfallbedingte …
Ebenso wenig gibt es einen Erfahrungssatz "post hoc, ergo propter hoc" (nach dem Unfall, also durch den Unfall - vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. März 2008 - L 6 U 161/02 -). - LSG Hessen, 27.01.2023 - L 9 U 130/20
Gesetzliche Unfallversicherung
Ebenso wenig gibt es einen Erfahrungssatz "post hoc, ergo propter hoc" (nach dem Unfall, also durch den Unfall - vgl. LSG Sachsen-Anhalt vom 13. März 2008 - L 6 U 161/02).
- LSG Hessen, 20.03.2017 - L 9 U 130/14
Verletztengeld; Kausalität zwischen Unfall und Körperschädigung; Theorie der …
Ebenso wenig gibt es einen Erfahrungssatz "post hoc, ergo propter hoc" (nach dem Unfall, also durch den Unfall - vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. März 2008 - L 6 U 161/02 -). - BSG, 25.07.2017 - B 2 U 86/17 B Ebenso wenig gibt es einen Erfahrungssatz "post hoc, ergo propter hoc" (nach dem Unfall, also durch den Unfall - vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. März 2008 - L 6 U 161/02 -).
- SG Darmstadt, 03.06.2020 - S 30 U 106/14 Ebenso wenig gibt es einen Erfahrungssatz "post hoc, ergo propter hoc" (nach dem Unfall, also durch den Unfall - vgl. LSG Sachsen-Anhalt vom 13. März 2008 - L 6 U 161/02).
- SG Frankfurt/Main, 14.11.2019 - S 8 U 28/14 Ebenso wenig gibt es einen Erfahrungssatz "post hoc, ergo propter hoc" (nach dem Unfall, also durch den Unfall - vgl. LSG Sachsen-Anhalt , Urteil vom 13. März 2008 - L 6 U 161/02 - juris;… HessLSG , a.a.O.).