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Weitere Entscheidung unten: AG Krefeld, 24.06.2011

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 30.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31188
BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 30.11 (https://dejure.org/2012,31188)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.2012 - 6 C 30.11 (https://dejure.org/2012,31188)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 2012 - 6 C 30.11 (https://dejure.org/2012,31188)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    WaffG §§ 1, 5, 41, 45; VwGO §§ 101, 114, 137
    Waffen; Munition; Erwerbsverbot; Besitzverbot; erlaubnispflichtige Waffen; erlaubnisfreie Waffen; Verhütung von Gefahren; Verbot des künftigen Besitzes; Gefährlichkeit des Waffenbesitzers; geboten; Erforderlichkeit; Ermessensentscheidung; richterliche Verfügung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WaffG §§ 1, 5, 41, 45
    Besitzverbot; Einschränkung des Ermessensspielraums; Erforderlichkeit; Ermessensentscheidung; Erwerbsverbot; Gefährlichkeit des Waffenbesitzers; Mitteilung der Ermessenserwägungen; Munition; Verbot des künftigen Besitzes; Verhütung von Gefahren; Waffen; erlaubnisfreie ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verbot des künftigen Besitzes von Waffen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 WaffG 2002, § 5 Abs 1 Nr 2 Buchst a WaffG 2002, § 41 Abs 2 WaffG 2002, § 45 WaffG 2002, § 114 S 1 VwGO
    Verbot des künftigen Besitzes von Waffen

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Verbots des künftigen Besitzes von erlaubnispflichtigen Waffen bzw. Munitionen; Gebotenheit der Möglichkeit der Einräumung eines waffenrechtlichen Verbotes; Gefährlichkeit eines Waffenbesitzers als Anknüpfungspunkt für die Regelung in § 41 Abs. 2 ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit des Verbots des künftigen Besitzes von erlaubnispflichtigen Waffen bzw. Munitionen; Gebotenheit der Möglichkeit der Einräumung eines waffenrechtlichen Verbotes; Gefährlichkeit eines Waffenbesitzers als Anknüpfungspunkt für die Regelung in § 41 Abs. 2 ...

  • datenbank.nwb.de

    Verbot des künftigen Besitzes von Waffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 34
  • DVBl 2012, 1501
 
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Wird zitiert von ... (89)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 94.76

    Waffenanmeldungen - Waffenbesitzverbot - Erteilung einer Waffenbesitzkarte - …

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 30.11
    Eine solche Aufgabe kann die Vorschrift aber nur erfüllen, wenn sie auch jenseits des eigentlichen Gebrauchmachens von Schusswaffen die Tatbestände erfasst, die für einen derartigen Schutz der Allgemeinheit von Bedeutung sind, so z.B. die Gefahren, die aus einer nicht sorgfältigen Verwahrung der Schusswaffe oder einem Überlassen der Waffen an Nichtberechtigte entstehen können (Urteil vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 94.76 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 14 S. 43 f.).

    Rn. 26 Bereits unter Geltung der Vorgängervorschrift des § 40 WaffG a.F. war ebenso anerkannt, dass die Behörde das Recht hatte, nach Ausstellung der Waffenbesitzkarte zum Nachweis der Anmeldung ein Waffenbesitzverbot zu erlassen, und es ihr auch möglich sein musste, die Prüfung der Voraussetzungen eines entsprechenden Waffenbesitzverbotes vorbeugend in das Verfahren zur Erteilung einer Waffenbesitzkarte nach § 59 WaffG 72 einzubeziehen (Urteil vom 6. Dezember 1978 a.a.O. S. 42 f.).

    Dies zeige, dass der Schutz der Allgemeinheit im Vordergrund stehe und dieses Ziel auf dem effektivsten Wege verfolgt werden müsse (Urteil vom 6. Dezember 1978 a.a.O. S. 43 f.).

  • VG Sigmaringen, 26.04.2006 - 1 K 1331/05

    Untersagung des Waffenbesitzes; Anordnung eines Eignungsgutachtens

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 30.11
    Bestätigt wird dies durch den oben genannten Zweck des § 41 Abs. 2 WaffG im Hinblick auf eine sofortige Sicherstellung nach § 46 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WaffG (schon vor Fristablauf nach § 46 Abs. 2 Satz 2 WaffG), der sonst unterlaufen würde sowie durch die Gesetzesbegründung zu § 41 Abs. 2 WaffG, wo ausschließlich ein personenbezogener Untersagungsgrund genannt wird (VG Ansbach…, Urteil vom 11. Oktober 2006 - AN 15 K 06.00 854 - juris Rn. 54; ebenso VG Sigmaringen, Urteil vom 26. April 2006 - 1 K 1331/05 - juris Rn. 20).
  • BGH, 24.11.1992 - 4 StR 539/92

    Abgrenzung zwischen unerlaubtem Besitz und unerlaubter tatsächlicher …

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 30.11
    Jedenfalls bietet die Entstehungsgeschichte keine Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber bei Erlass des neuen § 41 Abs. 2 WaffG die in der Anwendungspraxis zu § 40 WaffG 1972 vielfach anerkannte Befugnis, auch zukünftigen Waffenbesitz zu verbieten (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 24. November 1992 - 4 StR 539/92 - NStZ 1993, 192;… Potrykus/Steindorf, Waffenrecht, 5. Aufl. 1982, S. 238; Nr. 40.1 WaffVwV i.d.F. der Bekanntmachung von 1979), beseitigen wollte.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18

    "Reichsbürger" müssen Waffen abgeben

    Schon die Feststellung der offensichtlich fehlenden absoluten Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG trägt sowohl das Waffenbesitzverbot nach § 41 Abs. 1 Satz Nr. 2 Alt. 6 WaffG als auch das nach § 41 Abs. 2 WaffG, weil die Antragsteller hiermit nicht (mehr) die nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 WaffG zwingend erforderlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 30/11 -, juris, Rn. 35).

    Die hiermit angestellten Ermessenserwägungen bewegen sich innerhalb der von § 41 Abs. 1 und Abs. 2 WaffG vorgezeichneten Ermessensspielräume, welche zudem schon dadurch stark eingeschränkt waren, dass sehr erhebliche Gründe für die Erforderlichkeit der Waffenverbote auf der Tatbestandsseite der Normen sprachen (vgl. hierzu im Falle des § 41 Abs. 2 WaffG: BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 30/11 -, juris, Rn. 41).

  • VGH Hessen, 12.10.2017 - 4 A 626/17

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Parteizugehörigkeit (NPD)

    Derartige ausgesprochene Verbote erstrecken sich bereits kraft Gesetzes auch auf Ausnahmen von der Erlaubnispflicht nach § 12 WaffG a.F. Soweit in Nr. 7 des Bescheides das Verbot ausdrücklich auch auf den Erwerb erstreckt wurde, steht dem nicht entgegen, dass § 41 Abs. 2 WaffG a.F. nach seinem Wortlaut grundsätzlich keine Rechtsgrundlage für ein Erwerbsverbot erlaubnispflichtiger Waffen bietet (BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 30.11 -, juris Rdnr. 25, 38;… Gerlemann in Steindorf, Waffenrecht 10. Auflage 2015, § 41 Rdnr. 8;… Gade/Stoppa, Waffengesetz, 2011, § 41 Rdnr. 9).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts knüpft auch die Vorschrift des § 41 Abs. 2 WaffG a.F. an die waffenrechtliche Zuverlässigkeit des Betroffenen an (BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 30.11 -, juris).

  • VG München, 29.07.2020 - M 7 K 19.1993

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen strafrechtlicher Verurteilung

    Verboten werden darf wie bei § 41 Abs. 1 WaffG auch der künftige Besitz (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30/11 - juris Rn. 18).

    Ein Verbot des Besitzes erlaubnispflichtiger Waffen nach § 41 Abs. 2 WaffG ist zulässig, wenn damit ein künftiger Erwerb verhindert werden soll (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.2012 a.a.O. Rn. 28).

    Das gleiche gilt - für den Fall, dass der Betreffende noch nicht im Besitz einer Waffe ist - für den künftigen Besitz (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30/11 - juris Rn. 31).

    Dabei handelt es sich um den aus dem allgemeinen Gefahrenabwehrrecht stammenden Begriff der öffentlichen Sicherheit (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.2012 a.a.O. Rn. 31).

    Darin drückt sich eine gesteigerte Anforderung im Sinne einer "Erforderlichkeit" aus (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.2012 a.a.O. Rn. 33).

    Ein Verbot ist dann geboten, wenn der Waffenbesitzer bzw. der Erwerbswillige in der Vergangenheit ein Verhalten oder eine seiner Person anhaftende Eigenschaft zutage gelegt hat, welche den auf Tatsachen beruhenden Verdacht begründet, dass durch einen Umgang mit der Waffe Gefahren für die öffentliche Sicherheit verursacht werden (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.2012 a.a.O. Rn. 33).

    Das Waffenverbot aus § 41 Abs. 2 WaffG dient jedoch gerade auch der Verhütung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und soll insbesondere Schaden von den Rechtsgütern Einzelner abwenden (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30/11 - juris Rn. 31).

    Rn. 39 Darüber hinaus ist das Verbot für erlaubnispflichtige Waffen nach § 41 Abs. 2 WaffG auch deshalb geboten, weil der Kläger bereits nicht die Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis erfüllt (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30/11 - juris Rn. 35).

    Denn zwar knüpft § 41 Abs. 2 WaffG nicht an die personenbezogene Unzuverlässigkeit des Klägers, sondern daran an, dass das Waffenbesitzverbot zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder zur Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist, jedoch betrifft auch § 41 Abs. 2 WaffG nicht nur objektbezogene Gründe, sondern generell die Verhütung von Gefahren für Rechtsgüter, die für diese durch den nicht ordnungsgemäßen Umgang von Waffenbesitzern mit Waffen und Munition entstehen (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30/11 - juris Rn. 36).

  • VGH Bayern, 16.12.2024 - 24 B 23.1800

    Klage gegen Anordnung eines Waffenerwerbs- und Waffenbesitzverbots

    vom 5.3.2012 (BAnz Beil Nr. 47a); BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30.11 - juris Rn. 36; BayVGH, B.v. 4.3.2021 - 24 ZB 20.3095 - juris Rn. 10; VG Bremen, B.v. 3.4.2020 - 2 V 2841/19 - juris Rn. 35; Gerlemann in Steindorf, Waffenrecht, 11. Aufl. 2022, § 41 Rn. 5).

    Rn. 21 aa) (1) Eine Gefahr in diesem Sinn ist anzunehmen, wenn ohne Untersagung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Zustand eintreten würde, der eine konkrete Gefahr für die Sicherheit - also die Rechtsgüter, die als öffentliche Sicherheit herkömmlich das Gefahrenabwehrrecht prägen (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30.11 - juris Rn. 31;… BayVGH, B.v. 4.3.2021 - 24 ZB 20.3095 - juris Rn. 10) - darstellen würde.

    Allerdings muss wegen der vom Wortlaut verlangten Gebotenheit der Untersagung nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts die anzunehmende Gefahr eine mit höherer Dringlichkeit sein (BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30.11 - juris Rn. 33).

    Rn. 25 (3) Vor diesem Hintergrund ist eine Gefahr mit höherer Dringlichkeit namentlich dann anzunehmen, wenn der Betroffene durch gefahrgeneigtes Verhalten aufgefallen ist, er beispielsweise eine Straftat begangen hat, aus der auf eine rohe oder gewalttätige Gesinnung geschlossen werden kann oder die zumindest nicht selten unter Mitführen oder Anwendung von insbesondere erlaubnisfreien Waffen verwirklicht wird (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30.11 - juris Rn. 34 i.V.m. Rn. 31; s.a. Nr. 41.3 WaffVwV).

    Eine mit dem Kläger "nicht hinnehmbare Gefahrensituation" (BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30.11 - juris Rn. 33 zu § 42 Abs. 2 WaffG, aber, wegen Rn. 31, übertragbar auch für § 42 Abs. 1 WaffG) ist deshalb nicht anzunehmen.

    Die Vorschrift soll beispielsweise noch vor Erlass einer Aufhebungsentscheidung oder jedenfalls vor Ablauf einer "Rückgabe-Frist" nach § 46 Abs. 2 WaffG (i.V.m. § 46 Abs. 4 Nr. 1 WaffG) eine umgehende Sicherstellung von Waffen, deren Erwerb nicht erlaubnisfrei ist, ermöglichen (…vgl. BT-Drs. 14/7758, S. 77; Nr. 41.1 WaffVwV; BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30.11 - juris Rn. 36) oder einem Informationsverlust in einem etwaig späteren Erlaubnisverfahren durch Dokumentation vorbeugen, wenn einschlägige Erkenntnisse vorliegen, aber eine waffenrechtliche Erlaubnis weder beantragt wurde noch vorliegt oder hierauf verzichtet wurde (…vgl. hierzu BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 6 C 36.15 - juris Rn. 11 ff./16, s. aber nunmehr § 10 Abs. 1 Satz 2 BZRG und § 5 Nr. 5 Buchst. d WaffRG).

    Nichts anderes ergibt sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 22. August 2012 - 6 C 30.11 - (…juris Rn. 35).

  • VG Freiburg, 02.07.2019 - 3 K 5562/18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft in einer örtlichen …

    Nach § 41 Abs. 2 WaffG kann auch der künftige Besitz (Erwerb) von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition verboten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.08.2012 - 6 C 30.11 -, DVBl 2012, 1501).

    Dass der Gesetzgeber die Anwendung der Verbotsermächtigung in § 41 Abs. 2 WaffG nicht auf Fälle der aktuellen Innehabung des unerlaubten Besitzes an einer Waffe beschränken wollte, macht der Wortlaut nicht zuletzt dadurch deutlich, dass es dort nicht verengend heißt, dem Besitzer könne der "weitere Besitz" untersagt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.08.2012 - 6 C 30.11 -, DVBl 2012, 1501).

    Es ist schon vom geregelten Sachverhalt her nicht einsehbar, warum die Behörde mit der Anwendung des Waffenverbots nach § 41 Abs. 2 WaffG bis zu dem - für sie gar nicht immer offensichtlichen - Zeitpunkt abwarten sollte, zu dem der vom Gesetzgeber als verbotswürdig eingestufte Besitz vom Betroffenen schließlich erlangt wird (BVerwG, Urteil vom 22.08.2012, a.a.O.).

    Der Gesetz gewordene Wortlaut des § 41 Abs. 2 WaffG, wonach nur der Besitz und nicht auch der Erwerb untersagt werden kann, ist nach der angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf ein eingeschränktes situatives Problemverständnis im Gesetzgebungsverfahren zurückzuführen und kann darüber hinaus kein einschränkendes Gesetzesverständnis nach sich ziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.08.2012, a.a.O. m.w.N.).

    Bei der Versagung einer Erlaubnis wird nur das Erwerbsinteresse des Einzelnen und die Erfüllung der daran geknüpften Anforderungen geprüft, beim Waffenverbot steht die Prävention und der Schutz von Leben und Gesundheit im Vordergrund (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.08.2012, a.a.O.).

    Ein Verbot ist dann geboten, wenn der Waffenbesitzer bzw. der Erwerbswillige in der Vergangenheit ein Verhalten oder eine seiner Person anhaftende Eigenschaft zutage gelegt hat, welche den auf Tatsachen beruhenden Verdacht begründet, dass durch einen Umgang mit der Waffe Gefahren für die öffentliche Sicherheit verursacht werden (BVerwG, Urteil vom 22.08.2012, a.a.O.; VG Karlsruhe…, Urteil vom 18.10.2018, a.a.O. m.w.N.).

    Rn. 49 Das Verbot für erlaubnispflichtige Waffen und Munition nach § 41 Abs. 2 WaffG ist vor diesem Hintergrund - ohne Hinzutreten weiterer Umstände - auch (schon dann) geboten, wenn der Betroffene mangels Zuverlässigkeit bereits nicht die Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis erfüllt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22.08.2012, a.a.O. ; s.a. OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 15.06.2015 - 1 A 57/15 -, juris Rn. 27-29 und VG Karlsruhe…, Urteil vom 18.10.2018, a.a.O.; enger demgegenüber VG Sigmaringen…, Urteil vom 07.02.2017, a.a.O.).

    Rn. 50 Dass damit auf Umstände abgestellt wird, die in der Person des Klägers liegen, führt nicht zur Unanwendbarkeit des § 41 Abs. 2 WaffG (vgl. hierzu näher und m.w.N. BVerwG, Urteil vom 22.08.2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.11.2016 - 6 C 36.15

    Anlass der Speicherung; Bundeszentralregister; Dispositionsbefugnis; Eintragung; …

    Rn. 21 c) Etwas anderes folgt auch nicht aus dem vom Verwaltungsgerichtshof erwähnten Urteil des Senats vom 22. August 2012 - 6 C 30.11 - (Buchholz 402.5 WaffG Nr. 102).
  • VG München, 04.05.2022 - M 7 K 20.5750

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

    Verboten werden darf wie bei § 41 Abs. 1 WaffG auch der künftige Besitz (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30/11 - juris Rn. 18).

    Ein Verbot des Besitzes erlaubnispflichtiger Waffen nach § 41 Abs. 2 WaffG ist zulässig, wenn damit ein künftiger Erwerb verhindert werden soll (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.2012 a.a.O. Rn. 28).

    Das gleiche gilt - für den Fall, dass der Betreffende noch nicht im Besitz einer Waffe ist - für den künftigen Besitz (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30/11 - juris Rn. 31).

    Dabei handelt es sich um den aus dem allgemeinen Gefahrenabwehrrecht stammenden Begriff der öffentlichen Sicherheit (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.2012 a.a.O. Rn. 31).

    Darin drückt sich eine gesteigerte Anforderung im Sinne einer "Erforderlichkeit" aus (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.2012 a.a.O. Rn. 33).

    Ein Verbot ist dann geboten, wenn der Waffenbesitzer bzw. der Erwerbswillige in der Vergangenheit ein Verhalten oder eine seiner Person anhaftende Eigenschaft zutage gelegt hat, welche den auf Tatsachen beruhenden Verdacht begründet, dass durch einen Umgang mit der Waffe Gefahren für die öffentliche Sicherheit verursacht werden (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.2012 a.a.O. Rn. 33).

    Das Waffenverbot aus § 41 Abs. 2 WaffG dient gerade auch der Verhütung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und soll insbesondere Schaden von den Rechtsgütern Einzelner abwenden (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30/11 - juris Rn. 31).

    Rn. 49 Darüber hinaus ist das Verbot für erlaubnispflichtige Waffen nach § 41 Abs. 2 WaffG auch deshalb geboten, weil der Kläger bereits nicht die Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis erfüllt (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30/11 - juris Rn. 35).

    Denn zwar knüpft § 41 Abs. 2 WaffG nicht an die personenbezogene persönliche Eignung des Klägers, sondern daran an, dass das Waffenbesitzverbot zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder zur Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist, jedoch betrifft auch § 41 Abs. 2 WaffG nicht nur objektbezogene Gründe, sondern generell die Verhütung von Gefahren für Rechtsgüter, die für diese durch den nicht ordnungsgemäßen Umgang von Waffenbesitzern mit Waffen und Munition entstehen (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30/11 - juris Rn. 36).

  • OVG Saarland, 15.06.2015 - 1 A 57/15

    Zu den Anforderungen an Waffenverbote gemäß § 41 WaffG

    Rn. 23 - 6 C 30.11 - zitiert nach juris.

    Rn. 32 vgl. insoweit auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.8.2012 - 6 C 30.11 -, zitiert nach juris, Rdnr. 41, zum stark eingeschränkten Ermessensspielraum beim Vorliegen sehr erheblicher Gründe für die Erforderlichkeit des Waffenverbotes auf der Tatbestandsseite.

    Rn. 38 -6 C 30.11- zitiert nach juris.

    Was die Frage einer Divergenz im Bereich von Tatsachenfeststellungen anbelangt, so gilt das Gleiche, wobei nochmals zu wiederholen ist, dass die Aussage des Bundesverwaltungsgerichts, in den Verwaltungsentscheidungen seien Ermessenserwägungen allenfalls ansatzweise zu erkennen, sich auf die konkrete Beurteilung der dem Revisionsverfahren 6 C 30.11 zugrunde liegenden Verwaltungsentscheidungen bezieht.

  • VG Düsseldorf, 24.09.2025 - 18 K 4465/25

    Polizeiliches Messerverbot ist rechtswidrig

    Rn. 100 Vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 30/11 -, juris, Rn. 23 und 31; vgl. Dietlein/Hellermann, Öffentliches Recht in Nordrhein-Westfalen, 10. Aufl. 2024, § 3 Rn. 8, wonach die Bundeskompetenz aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 12 Var. 1 WaffG schwerpunktmäßig im Bereich der Gefahrenvorsorge bestehe.

    Rn. 102 vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 30/11 -, juris, Rn. 31,.

    Rn. 106 Vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 30/11 -, juris, Rn. 25 unter Hinweis auf BT-Drs.

    Rn. 132 vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 30/11 -, juris, Rn. 31,.

  • VG Sigmaringen, 27.03.2025 - 7 K 3232/24

    Waffenverbot; erlaubnisfreie Waffen; erlaubnispflichtige Waffen; waffenrechtliche …

    Ein Waffenbesitzverbot i.S.d. § 41 Abs. 2 WaffG (juris: WaffG 2002) kann geboten sein, wenn der Betroffene bereits nicht die Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis erfüllt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 - 6 C 30.11 -, juris, Rn. 35).

    Zudem folgt dies auch aus der systematischen Erwägung, dass wenn schon der zukünftige Besitz erlaubnisfreier Waffen nach § 41 Abs. 1 WaffG untersagt werden kann, dies erst Recht für den nach der Gesetzessystematik als gefahrenträchtiger eingestuften Besitz erlaubnispflichtiger Waffen gelten muss (Vgl. BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 - 6 C 30.11 -, juris, Rn. 19 ff. mit umfangreicher Begründung;… sowie auch Steindorf/Gerlemann, 11. Aufl. 2022, WaffG § 41 Rn. 12 ff.).

    Rn. 70 Handeln, wenn ein Widerruf der Erlaubnis noch nicht bestandskräftig sein sollte (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 - 6 C 30.11 -, juris, Rn. 28).

    Rn. 74 Voraussetzungen erfüllt, sondern nur eine mit höherer Dringlichkeit (BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 - 6 C 30.11 -, juris, Rn. 33).

    Darüber hinaus ist das Verbot erlaubnispflichtiger Waffen auch geboten, wenn der Adressat bereits nicht die Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis erfüllt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 - 6 C 30.11 -, juris, Rn. 35).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2017 - 20 B 339/17

    Widerruf der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis hinsichtlich …

  • VG Stuttgart, 25.06.2019 - 5 K 5926/16

    Waffenbesitzverbot wegen Mitgliedschaft in Rockergruppierung

  • VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684

    Querdenker- und Reichsbürgerszene: Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen …

  • VG Cottbus, 20.04.2026 - 3 L 103/26

    Einstweiliger Rechtschutz, Ermessenserwägungen, keine glaubhafte Distanzierung, …

  • VG Augsburg, 02.11.2022 - Au 8 S 22.1994

    Waffenbesitzverbot wegen Unzuverlässigkeit (hier: Alkoholabhängigkeit sowie …

  • VG München, 29.07.2020 - M 7 K 18.4259

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von Angehörigen der Reichsbürgerbewegung

  • VG Koblenz, 13.08.2024 - 1 K 115/24

    Klage gegen umfassendes Waffenverbot teilweise erfolgreich

  • VGH Bayern, 14.07.2020 - 24 ZB 19.1176

    Waffenbesitz- und Erwerbsverbot

  • VG Karlsruhe, 14.03.2016 - 4 K 5120/15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse und die …

  • VG Neustadt, 27.01.2021 - 5 K 80/20

    Waffen und Munition nicht sorgfältig verwahrt - Waffenerlaubnis zu Recht …

  • VG Karlsruhe, 13.12.2018 - 12 K 5670/16

    Untersagung des Erwerbs und Besitzes von Waffen und Munition

  • VG Würzburg, 07.12.2018 - W 9 K 17.812

    Waffenbesitzverbot für erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Waffen

  • VGH Bayern, 04.03.2021 - 24 ZB 20.3095

    Waffenbesitz- und Erwerbsverbot für erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Waffen

  • VG Karlsruhe, 18.10.2018 - 12 K 6041/17

    Waffenrechtliche Untersagung des Erwerbs und des Besitzes von Waffen und …

  • VG Karlsruhe, 22.08.2018 - 4 K 3040/16

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Mitglieds in einer örtlichen …

  • VG München, 10.04.2019 - M 7 K 17.5722

    Waffenbesitzentzug und Gefahrenprognose

  • VG München, 17.09.2019 - M 7 K 17.4451

    Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit von der sog. "Reichsbürgerbewegung" …

  • VG Augsburg, 10.09.2014 - Au 4 K 14.802

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnis trotz Verzichtserklärung unzulässig

  • VG Cottbus, 23.02.2026 - 3 I 1/26

    Durchsuchungsanordnung, Lebenderklärung, Reichtsbürger, Waffenbesitzverbot nach § …

  • VG Gelsenkirchen, 05.12.2019 - 17 K 532/17

    Waffenbesitzverbot für NPD-Kreisvorsitzenden

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2023 - 11 ME 363/23

    Besitz- und Erwerbsverbot; Butterflymesser; erlaubnisfreie Waffe; …

  • VGH Bayern, 23.09.2024 - 24 B 23.2139

    Anordnung eines Erwerbs- und Besitzverbots für erlaubnisfreie Waffen und Munition

  • VG München, 12.06.2024 - M 7 K 23.1219

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Zugehörigkeit zur "Reichsbürgerbewegung"

  • VG Weimar, 18.09.2023 - 1 S 1321/23

    Durchsuchungsanordnung; waffenrechtliche Zuverlässigkeit; Mitglied und aktiver …

  • VGH Bayern, 24.01.2019 - 21 CS 18.1579

    Waffenbesitzverbot

  • VGH Bayern, 12.03.2018 - 21 CS 17.1678

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen das Verbot des Waffenerwerbs und -besitzes

  • BVerwG, 16.07.2025 - 6 B 8.25
  • VGH Bayern, 08.01.2019 - 21 CS 18.657

    Waffenbesitzverbot

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2026 - 11 LA 321/25

    Annahme der Unzuverlässigkeit eines Erben durch den missbräuchlichen Umgang mit …

  • VG Potsdam, 07.06.2023 - 3 L 66/23
  • BVerwG, 20.01.2022 - 6 B 9.21

    Verbot des Erwerbs und des Besitzes erlaubnisfreier Waffen; waffenrechtliche …

  • VG Sigmaringen, 07.02.2017 - 2 K 2923/16

    Präsident einer Rockerclubs; sog. 1%-er; Prognose der waffenrechtlichen …

  • VG Potsdam, 02.03.2023 - 3 L 10/23
  • VG Regensburg, 10.11.2020 - RN 4 K 20.277

    Unkenntnis von der Einordnung als verbotene Waffe (hier: sog. Affenfaust)

  • VG Bayreuth, 15.10.2024 - B 1 K 24.647

    Erfolglose Klage gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse: …

  • VG Potsdam, 17.10.2022 - 3 L 627/22
  • VG Köln, 24.03.2026 - 20 L 55/26
  • VG Stuttgart, 28.08.2020 - 5 K 8253/19

    Befugnis zur Auswahl der Gutachtergruppe

  • VG Regensburg, 10.11.2020 - RN 4 K 19.153

    Ein Waffenverbot zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit und wegen …

  • VGH Bayern, 16.01.2019 - 21 C 18.578

    Waffenbesitzverbot wegen Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung

  • VG Greifswald, 08.06.2023 - 4 A 1118/21

    Ausspruch eines Waffenbesitzverbots erlaubnisfreier Waffen

  • BGH, 23.01.2019 - 5 StR 555/18

    Rechtsfehlerhafte Verurteilung wegen Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung nach …

  • VGH Bayern, 28.02.2025 - 24 CS 24.1769

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse, Anordnung eines Verbots, erlaubnisfreie …

  • VG Cottbus, 24.03.2020 - 3 L 137/20

    Waffenrecht

  • VG Gelsenkirchen, 10.12.2019 - 18 K 4999/17

    Apotheker, Pharmazeut, Ruhensanordnung, vorläufiges behördliches Berufsverbot, …

  • VG Augsburg, 18.08.2014 - Au 4 K 14.802

    Prozesskostenhilfe (abgelehnt); Bagatellgrenze; Widerruf waffenrechtlicher …

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2021 - 4 MB 16/21

    Streitwertfestsetzung bei Widerruf der Waffenbesitzkarte

  • VG Bayreuth, 01.08.2024 - B 1 K 23.268

    Bestimmtheit des Verwaltungsakts, Waffenbesitzverbot auch bzgl. erlaubnisfreier …

  • VGH Bayern, 11.02.2019 - 21 C 18.1818

    Aufhebung eines Waffenbesitzverbotes - Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von …

  • VG Hamburg, 10.06.2013 - 4 K 647/13

    Waffenrecht: Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei dreijähriger …

  • VG Trier, 20.10.2022 - 2 K 1675/22

    Fehlende waffenrechtliche Zuverlässigkeit bei Gebrauch einer Waffe unter …

  • VG Frankfurt/Main, 23.09.2022 - 5 K 3676/21

    Zum Widerruf eines Kleinen Waffenscheins wegen vorschriftswidriger Aufbewahrung …

  • VG Schwerin, 07.12.2023 - 3 A 1408/21

    Waffenverbot wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der Prepper-Gruppe NORD KREUZ

  • OVG Saarland, 10.07.2024 - 1 B 39/24

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage hinsichtlich eines …

  • VG Aachen, 27.05.2013 - 6 K 117/11

    Erforderlichkeit der Zuverlässigkeit eines Waffeninhabers i.R.d. Besitzes von …

  • VG Schleswig, 26.08.2026 - 7 B 57/26
  • VG Frankfurt/Main, 04.03.2026 - 5 K 3887/23

    Waffenverbote bei unsachgemäßer Aufbewahrung und Bedrohung

  • OVG Sachsen, 20.03.2015 - 3 A 268/14

    Verhältnis von Aufnahme/Widerruf einer Waffenbesitzkarte zu Besitz- bzw. …

  • VG Augsburg, 09.05.2023 - Au 8 K 21.658

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur …

  • VG Augsburg, 02.07.2024 - Au 8 K 22.513

    Waffenrecht, Waffenbesitzverbot für erlaubnisfreie sowie erlaubnispflichtige …

  • VG Cottbus, 29.06.2023 - 3 I 2/23
  • VG Bayreuth, 27.09.2022 - B 1 K 21.1057

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

  • VG Köln, 21.05.2021 - 20 L 596/21
  • VG Schwerin, 15.11.2023 - 3 A 1277/21

    Waffenverbot wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer sog. "Prepper-Gruppe"

  • VG Bayreuth, 07.04.2014 - B 1 S 14.145

    Widerruf von Waffenbesitzkarten

  • VG Stuttgart, 18.06.2024 - 5 K 3733/24

    Gefahr der vorübergehenden behördlichen Besitzentziehung für Mitgewahrsam Inhaber …

  • VG Bayreuth, 06.06.2023 - B 1 K 22.893

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnis wegen emotionaler Unbeherrschtheit

  • VG Bayreuth, 18.09.2015 - B 1 K 14.143

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

  • VG Minden, 18.08.2025 - 8 K 2039/23
  • VG Köln, 18.09.2020 - 20 K 5801/19
  • VG Minden, 07.10.2024 - 8 K 1493/23
  • VG Köln, 03.02.2023 - 20 K 1898/22
  • VG Minden, 18.08.2025 - 8 K 2038/23
  • VG Minden, 18.08.2025 - 8 K 2036/23
  • VG Minden, 18.08.2025 - 8 K 2037/23
  • VG Bayreuth, 11.12.2023 - B 1 S 23.978

    Erfolgloser Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage …

  • VG Augsburg, 14.02.2023 - Au 8 K 20.2081

    Teilweise Aufhebung von Bewilligungsbescheiden, Rückforderung der auf den …

  • VG Köln, 13.08.2020 - 20 K 7492/19
  • VG Bayreuth, 16.12.2025 - B 1 K 25.181

    Antrag auf Aufhebung eines umfangreichen Waffenbesitzverbots, Verurteilung wegen …

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Rechtsprechung
   AG Krefeld, 24.06.2011 - 6 C 30/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,81252
AG Krefeld, 24.06.2011 - 6 C 30/11 (https://dejure.org/2011,81252)
AG Krefeld, Entscheidung vom 24.06.2011 - 6 C 30/11 (https://dejure.org/2011,81252)
AG Krefeld, Entscheidung vom 24. Juni 2011 - 6 C 30/11 (https://dejure.org/2011,81252)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    Beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (20)

  • OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif - …

    Auszug aus AG Krefeld, 24.06.2011 - 6 C 30/11
    Ausreichend ist die Prüfung, ob etwaige Mehrleistungen und Risiken bei der Vermietung an Unfallgeschädigte generell einen erhöhten Tarif rechtfertigen, wobei unter Umständen auch ein pauschaler Aufschlag auf den Normaltarif in Betracht kommt (…BGH, Urt. v. 26.06.2007, VI ZR 163/06 = NJW 2007, 2916 ff.;… BGH, Urt. v. 30.01.2007, VI ZR 99/06 = NZV 2007, 179 f.; OLG Köln, Urt. v. 02.03.2007, 19 U 181/06 = NZV 2007, 199 ff).

    Ausgangspunkt für die Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten ist zunächst der Normaltarif, der den Mindestbetrag der dem Geschädigten zu ersetzenden Mietwagenkosten darstellt (OLG Köln, Urt. v. 02.03.2007, 19 U 181/06 = NZV 2007, 199-203;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.05.2000, 1 U 172/99 = NZV 2000, 366-369).

    Dieser Normaltarif, der den Mindestbetrag der dem Geschädigten zu ersetzenden Mietwagen kosten darstellt, kann dabei - in Ausübung des durch § 287 ZPO eingeräumten Ermessens - auf der Grundlage des gewichteten Mittels des Schwacke-Mietpreisspiegels für den jeweiligen Postleitzahlbereich ermittelt werden (…BGH, Urt. v. 30.01.2007, VI ZR 99/06 = NJW 2006, 1124 ff.;… BGH. Urt. v. 26.06.2007, VI ZR 163/06, = BB 2007, 1755 f.; OLG Köln, Urt. v. 02.03.2007, 19 U 181/06).

    Das Gericht hält insoweit einen pauschalen Aufschlag auf den Normaltarif in Höhe von 20% der Mietpreiskosten für ausreichend, aber auch angemessen, um die Besonderheiten der Kosten und Risiken des Unfallersatztarif es im Vergleich zum Normaltarif zu berücksichtigen (OLG Köln, Urt. v. 02.03.2007, aaO.;… LG Düsseldorf, Urt. v. 11.01.2008 aaO.).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Krefeld, 24.06.2011 - 6 C 30/11
    Der Schwacke-Mietpreisspiegel stellt für diese Schadensschätzung eine geeignete Grundlage dar (BGH. Urt. v. 11.03.2008, VI ZR 164/07;… LG Krefeld, Urt. v. 13.08.2009, 3 S 41/08;… LG Bielefeld, Urt. v. 09.05.2007, 21 S 68/07;… LG Bonn, Urt. v. 25.04.2007, 5 S 197/06 = NZV 2007, 362-365;… LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 08.05.2007, 8 O 861/07 = ZfSch 2007, 444-448).

    Denn die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, bedarf nur der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (BGH. Urt. v. 11.03.2008, VI ZR 164/07).

    Maßgeblich sind insoweit die örtlichen Mietpreise, also vorliegend die Preise am Anmietort in Krefeld (PLZ-Bereich 478) (vgl. BGH, Urteile vom 11.03 2008, VI ZR 164/07, und vom 02.02.2010, VI ZR 7/09).

  • BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"

    Auszug aus AG Krefeld, 24.06.2011 - 6 C 30/11
    Ausreichend ist die Prüfung, ob etwaige Mehrleistungen und Risiken bei der Vermietung an Unfallgeschädigte generell einen erhöhten Tarif rechtfertigen, wobei unter Umständen auch ein pauschaler Aufschlag auf den Normaltarif in Betracht kommt (…BGH, Urt. v. 26.06.2007, VI ZR 163/06 = NJW 2007, 2916 ff.; BGH, Urt. v. 30.01.2007, VI ZR 99/06 = NZV 2007, 179 f.;… OLG Köln, Urt. v. 02.03.2007, 19 U 181/06 = NZV 2007, 199 ff).

    Dieser Normaltarif, der den Mindestbetrag der dem Geschädigten zu ersetzenden Mietwagen kosten darstellt, kann dabei - in Ausübung des durch § 287 ZPO eingeräumten Ermessens - auf der Grundlage des gewichteten Mittels des Schwacke-Mietpreisspiegels für den jeweiligen Postleitzahlbereich ermittelt werden (BGH, Urt. v. 30.01.2007, VI ZR 99/06 = NJW 2006, 1124 ff.;… BGH. Urt. v. 26.06.2007, VI ZR 163/06, = BB 2007, 1755 f.;… OLG Köln, Urt. v. 02.03.2007, 19 U 181/06).

  • OVG Saarland, 15.06.2015 - 1 A 57/15

    Zu den Anforderungen an Waffenverbote gemäß § 41 WaffG

    Rn. 28 Urteil vom 23.8.2012 - 6 C 30/11 - zitiert nach juris, Rdnr. 35,.
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