Rechtsprechung
| BGH, 15.12.2021 - 6 StR 312/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 211 Abs. 2 StGB; § 253 Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 264 Abs. 1 StPO
Mord (Mordmerkmale: Heimtücke, niedrige Beweggründe; Vorsatz); Erpressung (Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils: bestehender Anspruch des Täters); Kognitionspflicht - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren wegen Heimtückemordes, Nötigung, Raub und Erpressung: Ausnutzungsbewusstsein als Voraussetzung des Vorliegens von Heimtücke; Verwerflichkeit des Drohens mit einer Schusswaffe; Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 211 Abs 2 StGB, § 240 Abs 2 StGB, § 249 StGB, § 250 StGB, § 251 StGB
Strafverfahren wegen Heimtückemordes, Nötigung, Raub und Erpressung: Ausnutzungsbewusstsein als Voraussetzung des Vorliegens von Heimtücke; Verwerflichkeit des Drohens mit einer Schusswaffe; Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils - IWW
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Totschlags in Tateinheit mit Besitz einer verbotenen Vorderschaftrepetierflinte und versuchter Nötigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 264 Abs. 1
Strafbarkeit wegen Totschlags in Tateinheit mit Besitz einer verbotenen Vorderschaftrepetierflinte und versuchter Nötigung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Forderungsbeitreibung mit Schrotgewehr - Forderungsbeitreibung mit Schrotgewehr
- anwalt.de (Kurzinformation)
Forderungsbeitreibung mit Schrotflinte ist kein Mord
Besprechungen u.ä. (2)
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Gibt es ein Recht auf Selbsthilfe mittels Gewalt aufgrund berechtigter Forderung?
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
§§ 22, 23, 211, 212, 240, 249, 250, 251, 253, 255 StGB; §§ 125, 311 b, 389, 433 BGB
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 18.12.2020 - 21 Ks 7/20
- BGH, 15.12.2021 - 6 StR 312/21
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2022, 47
- StV 2023, 327
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- BGH, 10.02.2010 - 2 StR 391/09
Verfahren wegen Angriffs mit einer Machete im Streit um vermeintliches …
Auszug aus BGH, 15.12.2021 - 6 StR 312/21
aa) Für das Ausnutzungsbewusstsein genügt es, wenn der Täter die die Heimtücke begründenden Umstände nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst hat, dass ihm bewusst geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, und vom 10. Februar 2010 - 2 StR 391/09, NStZ-RR 2010, 175, 176).Allerdings hindert nicht jede affektive Erregung oder heftige Gemütsbewegung einen Täter daran, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat zu erkennen; dies ist vielmehr eine vom Tatgericht zu bewertende Tatfrage (…vgl. BGH, Urteile vom 16. Februar 2012 - 3 StR 346/12 Rn. 20, und vom 10. Februar 2010 - 2 StR 391/09 aaO; Beschluss vom 4. Mai 2011 - 5 StR 65/11, NStZ 2011, 634, 635).
- BGH, 28.10.2010 - 4 StR 402/10
Absicht rechtswidriger Zueignung (versuchter schwerer Raub; versuchte schwere …
Auszug aus BGH, 15.12.2021 - 6 StR 312/21
Bei der Erpressung ist die Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils normatives Tatbestandsmerkmal, auf das sich der zumindest bedingte Vorsatz des Täters erstrecken muss (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 402/10, NStZ 2011, 519 mwN).Der Täter will sich dann zu Unrecht bereichern, wenn er einen Vermögensvorteil erstrebt, auf den er keinen rechtlich begründeten Anspruch hat; allein der Umstand, dass ein fälliger Anspruch mit Nötigungsmitteln durchgesetzt werden soll, macht den begehrten Vorteil nicht rechtswidrig (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010, aaO; Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 434/98).
- BGH, 18.09.2020 - V ZR 8/19
Entwendung eines Autos während Probefahrt durch vermeintlichen Kaufinteressenten
Auszug aus BGH, 15.12.2021 - 6 StR 312/21
Da der Anspruch des Geschädigten auf Zahlung des Kaufpreises für das Fahrzeug infolge der Aufrechnung nach § 389 BGB erloschen ist, war er nach § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB verpflichtet, dem Angeklagten das Fahrzeug nebst Schlüssel zu übereignen (§ 433 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§ 311c, 97 Abs. 1 Satz 1 BGB) und die Fahrzeugpapiere zu übergeben (§ 985 i.V.m. § 952 Abs. 2 BGB entsprechend, vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2020 - V ZR 8/19, NJW 2020, 3711 Rn. 32).
- BGH, 19.05.2020 - 4 StR 140/20
Mann überfährt wildfremden Radfahrer, um ins Gefängnis zu kommen: Lebenslänglich …
Auszug aus BGH, 15.12.2021 - 6 StR 312/21
aa) Der Angeklagte hat den Geschädigten nicht aus einem Streben nach materiellen Gütern oder Vorteilen getötet, das in seiner Hemmungs- und Rücksichtslosigkeit das erträgliche Maß weit übersteigt und in der Regel durch eine ungehemmte triebhafte Eigensucht bestimmt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2020 ? 4 StR 140/20, NStZ 2020, 733). - BGH, 12.09.2019 - 5 StR 399/19
Wut, Ärger, Hass und Rache als niedrige Beweggründe (Gesamtwürdigung; niedrige …
Auszug aus BGH, 15.12.2021 - 6 StR 312/21
Denn mit Blick hierauf und auf die Gefälligkeiten zu Gunsten des Geschädigten, demgegenüber der Angeklagte zuvor stets nachgegeben und dem er sich gefügt hatte, beruhten die Antriebsregungen ihrerseits nicht auf einer niedrigen Gesinnung (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2019 ? 5 StR 399/19, NStZ 2019, 724 Rn. 8). - BGH, 14.06.1982 - 4 StR 255/82
eigenmächtige Inpfandnahme - § 249 StGB; § 255 StGB, stoffgleiche Bereicherung
Auszug aus BGH, 15.12.2021 - 6 StR 312/21
Das Drohen mit der geladenen Schusswaffe, um von dem Geschädigten im Wege der Selbsthilfe ohne Zahlung des Kaufpreises den Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere zu erlangen, erweist sich auch vor dem Hintergrund eines entsprechenden Anspruchs des Angeklagten - dazu unter 2. Buchstabe a - als verwerflich im Sinne von § 240 Abs. 2 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 1953 - 2 StR 60/53, BGHSt 4, 105, 107; Beschluss vom 14. Juni 1982 - 4 StR 255/82, NJW 1982, 2265, 2266). - BGH, 17.09.2008 - 5 StR 189/08
Mord (Heimtücke: Feststellung des Ausnutzungsbewusstseins, vorhergehende …
Auszug aus BGH, 15.12.2021 - 6 StR 312/21
Dabei kann die Spontanität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte der Tat und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein fehlte (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. September 2020 ? 2 StR 116/20, NStZ 2021, 162 Rn. 8; Urteil vom 17. September 2008 - 5 StR 189/08, NStZ 2009, 30, 31, mwN). - BGH, 09.09.2020 - 2 StR 116/20
Mord (Heimtücke: Maßstab; bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit; …
Auszug aus BGH, 15.12.2021 - 6 StR 312/21
Dabei kann die Spontanität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte der Tat und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein fehlte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2020 ? 2 StR 116/20, NStZ 2021, 162 Rn. 8; Urteil vom 17. September 2008 - 5 StR 189/08, NStZ 2009, 30, 31, mwN). - BGH, 11.12.2012 - 5 StR 438/12
Heimtückemord (Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers trotz eines zuvor …
Auszug aus BGH, 15.12.2021 - 6 StR 312/21
aa) Für das Ausnutzungsbewusstsein genügt es, wenn der Täter die die Heimtücke begründenden Umstände nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst hat, dass ihm bewusst geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, und vom 10. Februar 2010 - 2 StR 391/09, NStZ-RR 2010, 175, 176). - BGH, 04.05.2011 - 5 StR 65/11
Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Ausnutzungsbewusstsein; …
Auszug aus BGH, 15.12.2021 - 6 StR 312/21
Allerdings hindert nicht jede affektive Erregung oder heftige Gemütsbewegung einen Täter daran, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat zu erkennen; dies ist vielmehr eine vom Tatgericht zu bewertende Tatfrage (…vgl. BGH, Urteile vom 16. Februar 2012 - 3 StR 346/12 Rn. 20, …und vom 10. Februar 2010 - 2 StR 391/09 aaO; Beschluss vom 4. Mai 2011 - 5 StR 65/11, NStZ 2011, 634, 635). - BGH, 15.05.2001 - 3 StR 153/01
Vorsatz der rechtswidrigen Zueignung (Raub); Begriff der Waffe beim schweren …
- BGH, 20.03.1953 - 2 StR 60/53
Freier - §§ 253, 255 StGB, 'zu Unrecht' bedeutet: im Widerspruch zum materiellen …
- BGH, 21.12.1998 - 3 StR 434/98
Absicht rechtwidriger Bereicherung bei Erpressung; Nötigung
- BGH, 10.06.2025 - 3 StR 561/24
Konkurrenzrechtliches Verhältnis zwischen Nötigung und Erpressung
Die Beitreibung einer bestehenden Forderung mit Mitteln der Drohung oder des Zwangs ist deshalb "nur" verwerflich im Sinne des § 240 Abs. 2 StGB; Gläubiger haben sich insoweit staatlicher Hilfe zu bedienen (st. Rspr.; s. BGH, Urteil vom 20. März 1953 - 2 StR 60/53, BGHSt 4, 105, 107; Beschluss vom 14. Juni 1982 - 4 StR 255/82, NJW 1982, 2265, 2266; Urteil vom 15. Dezember 2021 - 6 StR 312/21, NStZ-RR 2022, 47, 48). - VG Freiburg, 10.02.2023 - DB 11 K 2236/22
Dienstvergehen; elektronische Einreichung der Disziplinarklage
Denn auch hinsichtlich des abgenötigten Verhaltens setzt § 240 StGB lediglich bedingten Vorsatz voraus (vgl. BGH, Urteile vom 15.12.2021 - 6 StR 312/21 -, juris Rn. 16 [zur Erpressung] und vom 02.10.1953 - 3 StR 151/53 -, BGHSt 5, 245 …sowie Beschluss vom 04.03.1964 - 4 StR 529/63 -, juris Rn. 8; KG…, Urteil vom 18.01.2022 - 3 Ss 59/21, 3 Ss 60/21 -, BeckRS 2022, 1836 Rn. 15;… Altvater/Coen in Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Aufl. 2022, § 240 Rn. 107). - BGH, 31.10.2023 - 3 StR 282/23
Erpressung (Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils; subjektiver …
Bei der Erpressung ist die Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils ein normatives Tatbestandsmerkmal, auf das sich der - zumindest bedingte - Vorsatz des Täters erstrecken muss (st. Rspr.; etwa BGH, Urteile vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 328; vom 15. Dezember 2021 - 6 StR 312/21, NStZ-RR 2022, 47, 48 mwN). - LG Ravensburg, 18.12.2025 - 6 NBs 25 Js 4939/23
Vorliegen der Zueignungsabsicht und Kenntnis über die Rechtswidrigkeit der …
Dass er mit Nötigungsmitteln durchgesetzt werden soll, macht den begehrten Vermögensvorteil nicht rechtswidrig (BGH NStZ-RR 2004, 45; BGH NStZ-RR 2022, 47;… TK-StGB/Bosch, 31. Aufl. 2025, StGB § 253 Rn. 19, beck-online). - LG Detmold, 21.03.2022 - 21 Ks 7/21
Heimtücke
Rn. 148 Nach ständiger Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, ist es für das bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers erforderlich, dass der Täter die Umstände, die die Tötung zu einer heimtückischen machen, nicht nur an sich wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst hat, dass ihm bewusst geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH, Urteil vom 15.12.2021 - Az.: 6 StR 312/21 m.w.N.).
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