Rechtsprechung
| BGH, 23.03.2021 - 6 StR 452/20 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 299 StGB; § 3 OWiG; § 4 Abs. 1 OWiG; § 30 Abs. 1 OWiG; § 30 Abs. 2a OWiG
Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Geldbuße gegen den Rechtsnachfolger; Überleitungsnorm mit haftungsrechtlichem Charakter; Rückwirkungsverbot (unechte Rückwirkung; Vertrauensschutz) - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Ordnungswidrigkeitenrecht: Festsetzung einer Verbandsgeldbuße gegen den Rechtsnachfolger bei begangener Anknüpfungstat vor der Neuregelung
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
Art. 103 Abs. 2 GG, § ... 40 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 40 Abs. 3 StGB, § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 30 Abs. 2a OWiG, § 30 Abs. 1 Nr. 1 OWiG, § 299 Abs. 2 StGB, § 35 Abs. 1 GmbHG, §§ 2 ff., 20 UmwG, § 30 Abs. 2a Satz 1 OWiG, § 4 Abs. 1 OWiG, §§ 3, 4 Abs. 1 OWiG, § 30 Abs. 1 OWiG, § 45 AO, § 30 Abs. 2a Satz 2 OWiG, § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG
- Wolters Kluwer
Unbegründetheit der Revision des Angeklagten und Nebenbeteiligter gegen die Entscheidung des Landgerichts Neuruppin wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr ; Festsetzung einer Geldbuße gegen den Rechtsnachfolger bei einer Gesamtrechtsnachfolge
- bghst-wolterskluwer
OWiG § 30 Abs. 2a; GG Art. 103 Abs. 2
Festsetzung einer Geldbuße gegen den Rechtsnachfolger - Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
OwiG § 30 Abs. 2a; GG Art. 103 Abs. 2
Zeitlicher Anwendungsbereich der Geldbuße gegen den Rechtsnachfolger - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OwiG § 30 Abs. 2a; GG Art. 103 Abs. 2
- rechtsportal.de
OwiG § 30 Abs. 2a; GG Art. 103 Abs. 2
Unbegründetheit der Revision des Angeklagten und Nebenbeteiligter gegen die Entscheidung des Landgerichts Neuruppin wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Festsetzung einer Geldbuße gegen den Rechtsnachfolger bei einer Gesamtrechtsnachfolge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Geldbuße gegen den GmbH-Rechtsnachfolger
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Geldbuße gegen Rechtsnachfolger kein Fall der Rückwirkung - Geldbuße gegen Rechtsnachfolger kein Fall der Rückwirkung
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 09.06.2020 - 13 KLs 10/18
- LG Neuruppin, 09.06.2020 - 365 Js 21385/15
- BGH, 23.03.2021 - 6 StR 452/20
Papierfundstellen
- BGHSt 66, 60
- NJW 2021, 1607
- ZIP 2021, 1862
- StV 2021, 697
- NZG 2021, 844
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 16.12.2014 - KRB 47/13
Kartellrechtliches Bußgeldverfahren: Bemessung der Geldbuße gegen den …
Auszug aus BGH, 23.03.2021 - 6 StR 452/20
cc) Ob das ahndungsrechtliche Rückwirkungsverbot der Festsetzung der Geldbuße gegen den Rechtsnachfolger entgegensteht, wenn die Rechtsnachfolge - wie hier - nach Inkrafttreten der Vorschrift des § 30 Abs. 2a OWiG stattfand, die Anknüpfungstat aber vor diesem Zeitpunkt beendet war, wird im Schrifttum nicht einheitlich beurteilt (…bejahend z.B. Achenbach, in: Achenbach/Ransiek/Rönnau: Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, Kap. 2 Rn 26; Dannecker/Dannecker/Müller ZWeR 2013, 417, 427 f.; Mäger/v. Schreitter, DB 2014, 643, 645; Heinichen, EWiR 2015, 427 f.; Haus, WuW 13 14 15 16 2015, 982 f.; ablehnend etwa BeckOK-OWiG/Meyberg, 29. Edition Stand: 1. Januar 2020, § 30 Rn 43;… Ost, in Bien: Das deutsche Kartellrecht nach der 8. GWB-Novelle, 2013, S. 305, 311; Görner, ZWeR 2014, 102, 105 f.;… in diesem Sinne auch, jeweils ohne Begründung, Graf/Jäger/Wittig/Niesler, OWiG, 2. Aufl. § 30 Rn. 18;… Leitner/Rosenau, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2017, § 30 OWiG Rn. 66).Das kann dafürsprechen, dass das Rückwirkungsverbot nach Art. 103 Abs. 2 GG, §§ 3, 4 Abs. 1 OWiG auch für § 30 Abs. 2a OWiG Geltung beansprucht (in diesem Sinne BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - KRB 47/13, BGHSt 61, 121, 124).
c) Der Senat weicht mit dieser Ansicht nicht in einer ein Anfrageverfahren nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG erfordernden Weise ab von dem Beschluss des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2014 (KRB 47/13, BGHSt 61, 121).
- BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19
Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß
Auszug aus BGH, 23.03.2021 - 6 StR 452/20
(1) Allerdings ermöglicht § 30 Abs. 2a OWiG die Festsetzung einer Geldbuße, die ihrer Rechtsnatur nach eine strafähnliche Sanktion darstellt und in ihrer Ahndungsfunktion in einem weiteren Sinne als Ausdruck vergeltender Gerechtigkeit angesehen werden kann (vgl. allgemein BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2021 - 2 BvL 8/19 Rn. 107, 113; zu Bußgeldtatbeständen etwa BVerfG, NJW 1990, 1103; siehe speziell zur Verbandsgeldbuße aber auch BVerfGE 95, 220, 242, alle mwN).Soweit diese in der Zeit vor Inkrafttreten der Vorschrift begangen worden ist, liegt darin aber kein Fall einer Rückbewirkung von Rechtsfolgen im Sinne einer "echten' Rückwirkung, sondern ein Fall grundsätzlich zulässiger "unechter' Rückwirkung durch Rückanknüpfung vor (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2021 - 2 BvL 8/19 Rn. 134; BVerfGE 72, 141, 154; 95, 64, 86; 101, 239, 263, st. Rspr).
- BGH, 10.08.2011 - KRB 55/10
Versicherungsfusion
Auszug aus BGH, 23.03.2021 - 6 StR 452/20
(2) Mit § 30 Abs. 2a OWiG wollte der Gesetzgeber im Anschluss an Ausführungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2011 - KRB 55/10, BGHSt 57, 193, 201 f.) eine Rechtsgrundlage schaffen, mit der der Umgehung drohender bußgeldrechtlicher Sanktionen durch gezielte Wahl gesellschaftsrechtlicher Gestaltungen entgegengewirkt werden kann (…vgl. BT-Drucks. 17/11053, S. 20 ff.).
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
Auszug aus BGH, 23.03.2021 - 6 StR 452/20
Soweit diese in der Zeit vor Inkrafttreten der Vorschrift begangen worden ist, liegt darin aber kein Fall einer Rückbewirkung von Rechtsfolgen im Sinne einer "echten' Rückwirkung, sondern ein Fall grundsätzlich zulässiger "unechter' Rückwirkung durch Rückanknüpfung vor (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 10. Februar 2021 - 2 BvL 8/19 Rn. 134; BVerfGE 72, 141, 154; 95, 64, 86; 101, 239, 263, st. Rspr). - BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 2172/96
Aufzeichnungspflicht
Auszug aus BGH, 23.03.2021 - 6 StR 452/20
(1) Allerdings ermöglicht § 30 Abs. 2a OWiG die Festsetzung einer Geldbuße, die ihrer Rechtsnatur nach eine strafähnliche Sanktion darstellt und in ihrer Ahndungsfunktion in einem weiteren Sinne als Ausdruck vergeltender Gerechtigkeit angesehen werden kann (vgl. allgemein BVerfG…, Beschluss vom 10. Februar 2021 - 2 BvL 8/19 Rn. 107, 113; zu Bußgeldtatbeständen etwa BVerfG, NJW 1990, 1103; siehe speziell zur Verbandsgeldbuße aber auch BVerfGE 95, 220, 242, alle mwN). - BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
Auszug aus BGH, 23.03.2021 - 6 StR 452/20
Soweit diese in der Zeit vor Inkrafttreten der Vorschrift begangen worden ist, liegt darin aber kein Fall einer Rückbewirkung von Rechtsfolgen im Sinne einer "echten' Rückwirkung, sondern ein Fall grundsätzlich zulässiger "unechter' Rückwirkung durch Rückanknüpfung vor (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 10. Februar 2021 - 2 BvL 8/19 Rn. 134; BVerfGE 72, 141, 154; 95, 64, 86; 101, 239, 263, st. Rspr). - BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87
Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung …
Auszug aus BGH, 23.03.2021 - 6 StR 452/20
(1) Allerdings ermöglicht § 30 Abs. 2a OWiG die Festsetzung einer Geldbuße, die ihrer Rechtsnatur nach eine strafähnliche Sanktion darstellt und in ihrer Ahndungsfunktion in einem weiteren Sinne als Ausdruck vergeltender Gerechtigkeit angesehen werden kann (vgl. allgemein BVerfG…, Beschluss vom 10. Februar 2021 - 2 BvL 8/19 Rn. 107, 113; zu Bußgeldtatbeständen etwa BVerfG, NJW 1990, 1103; siehe speziell zur Verbandsgeldbuße aber auch BVerfGE 95, 220, 242, alle mwN). - BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83
Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30. …
Auszug aus BGH, 23.03.2021 - 6 StR 452/20
Soweit diese in der Zeit vor Inkrafttreten der Vorschrift begangen worden ist, liegt darin aber kein Fall einer Rückbewirkung von Rechtsfolgen im Sinne einer "echten' Rückwirkung, sondern ein Fall grundsätzlich zulässiger "unechter' Rückwirkung durch Rückanknüpfung vor (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 10. Februar 2021 - 2 BvL 8/19 Rn. 134; BVerfGE 72, 141, 154; 95, 64, 86; 101, 239, 263, st. Rspr).
- BGH, 11.02.2025 - KZR 74/23
BGH legt Frage zur Geschäftsführerhaftung für Kartellbußgelder dem EuGH vor
Vielmehr statuiert die Vorschrift eine eigene bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des Verbands für Taten seiner Leitungspersonen als Voraussetzung der Ahndung (BGH…, Beschluss vom 8. März 2021 - KRB 86/20, WuW 2021, 467 Rn. 13 mwN - Grenzen der Verbandsgeldbußen II; vgl. aber zu § 30 Abs. 2a OWiG: BGH, Beschluss vom 23. März 2021 - 6 StR 452/20, BGHSt 66, 60 Rn. 19).
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