Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 06.03.2025 - 6 U 74/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hessen
§ 31 Abs 1 MBO-Ä, § 9 HWG, § 10 HWG, § 8 Abs 3 Nr 2 UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG, § 3 UWG, § 3a UWG, § 5 Abs 1 UWG, § 5 Abs 2 UWG, § 11 UWG, § 830 Abs 2 BGB
Wettbewerbsverstöße im Zusammenhang mit medizinischem Cannabis - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 8 Abs. 1 S. 1
Unterlassung der Werbung und von unlauteren Handlungen im Zusammenhang mit medizinischem Cannabis
Kurzfassungen/Presse (10)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Medizinisches Cannabis - Wettbewerbswidrige Werbung wurde untersagt
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Werbung für medizinisches Cannabis
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Medizinisches Cannabis - Werbung eines Vermittlungsportals für ärztliche Behandlungen untersagt
Kostenlosen MIR-Newsletter abonnieren - Anzeige
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Wettbewerbswidrige Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis durch Online-Portal
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Werbeportal für Medizinalcannabis - inkl. Artzvermittlung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Werbung für medizinisches Cannabis untersagt
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Werbung für medizinisches Cannabis: Das Arzneimittelrecht bleibt streng
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Medizinisches Cannabis - Wettbewerbswidrige Werbung wurde untersagt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Online-Vermittlungsportal darf keine Laienwerbung für medizinisches Cannabis machen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterlassung der Werbung und von unlauteren Handlungen im Zusammenhang mit medizinischem Cannabis
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 27.02.2024 - 8 O 540/23
- OLG Frankfurt, 06.03.2025 - 6 U 74/24
- BGH, 26.03.2026 - I ZR 74/25
Papierfundstellen
- GRUR 2025, 1197
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (31)
- BGH, 09.12.2021 - I ZR 146/20
Werbung für Fernbehandlungen
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2025 - 6 U 74/24
Da der Gesetzgeber bereits unter vorgenannter Voraussetzung von der Einhaltung anerkannter fachlicher Standards und zudem von einem dynamischen Prozess ausgegangen ist, in dem sich mit dem Fortschritt der technischen Möglichkeiten auch der anerkannte fachliche Standard ändern kann (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2021 - I ZR 146/20, GRUR 2022, 399 Rn. 51 mwN - Werbung für Fernbehandlung), kann nicht davon ausgegangen werden, die ärztliche Beratung und Behandlung im persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient in physischer Präsenz sei weiterhin der "Goldstandard" ärztlichen Handelns und grundsätzlich erfordere jeder Krankheitsverdacht nach allgemeinen fachlichen Standards eine Basisuntersuchung (vgl. BGH, GRUR 2022, 399 Rn. 52 mwN - Werbung für Fernbehandlung).Der in § 9 Satz 2 HWG verwendete Begriff der "allgemein anerkannten fachlichen Standards" ist insoweit unter Rückgriff auf den entsprechenden Begriff in § 630a Abs. 2 BGB und die dazu mit Blick auf die vom Arzt zu erfüllenden Pflichten aus einem medizinischen Behandlungsvertrag entwickelten Grundsätze auszulegen; nach letzterer Vorschrift hat die Behandlung im Rahmen eines medizinischen Behandlungsvertrags nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen, soweit nicht etwas Anderes vereinbart ist (vgl. auch BGH, GRUR 2022, 399 Rn. 53 mwN - Werbung für Fernbehandlung).
Daher kommt es entscheidend darauf an, wie der angesprochene Verkehr die Werbung der Beklagten versteht (vgl. auch BGH, GRUR 2022, 399 Rn. 560 mwN - Werbung für Fernbehandlung).
Dies gilt mit Blick auf die hohe Wertigkeit der durch § 9 HWG geschützten Gesundheitsinteressen auch für die Beurteilung einer Werbung für Fernbehandlungen im Sinne § 9 Satz 2 HGW (vgl. BGH, GRUR 2022, 399 Rn. 62 mwN - Werbung für Fernbehandlung).
Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass Werbung nach diesen Grundsätzen den allgemeinen fachlichen Standards entspricht, liegt bei der beklagten Partei (vgl. BGH, GRUR 2022, 399 Rn. 65 mwN - Werbung für Fernbehandlung).
Von diesem besteht nach Satz 2 der Vorschrift nur dann eine Ausnahme, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen nicht erforderlich ist (vgl. auch BGH, GRUR 2022, 399 Rn. 63 - Werbung für Fernbehandlung).
Die hierfür darlegungs- und beweisbelastete Beklagte (vgl. z.B. BGH, GRUR 2022, 399 Rn. 65 - Werbung für Fernbehandlung) ist der Behauptung des Klägers, ein Erstgespräch könne nur in besonderen Ausnahmefällen digital stattfinden, nicht entgegengetreten (§ 138 Abs. 3 ZPO).
Das Werbeverbot für Fernbehandlungen dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit (vgl. z.B. BGH, GRUR 2022, 399 Rn. 20 - Werbung für Fernbehandlung).
Das Teilunterliegen des Klägers ist schon deshalb unmaßgeblich, weil ein Verband wie er auch bei nur teilweise berechtigter Abmahnung Anspruch auf die volle Kostenpauschale hat (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.12.2024 - 6 U 206/23 [B. 5. a) aa) mwN]; siehe auch BGH, GRUR 2022, 399 Rn. 67 - Werbung für Fernbehandlung, zu § 12 Abs. 1 Satz 1 UWG aF).
- BGH, 13.07.2023 - I ZR 182/22
Vorlage von Fragen an den EuGH über die Zulässigkeit von Gutscheinen oder …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2025 - 6 U 74/24
Es erstreckt sich nicht auf allgemeine Firmenwerbung (Unternehmens- und Imagewerbung), durch die ohne Bezugnahme auf bestimmte Arzneimittel für Ansehen und Leistungsfähigkeit des Unternehmens allgemein geworben wird (vgl. z.B. BGH…, Urteil vom 18.11.2021 - I ZR 214/18, GRUR 2022, 391 Rn. 35 - Gewinnspielwerbung II; EuGH-Vorlage vom 13.07.2023 - I ZR 182/22, GRUR 2023, 1318 Rn. 23 - Gutscheinwerbung).Denn es gibt keinen überzeugenden Grund dafür, den vom Gesetzgeber im Bereich der Heilmittelwerbung als grundsätzlich unerwünscht angesehenen Anreiz einer Wertreklame gerade dann hinzunehmen, wenn diese Form der Reklame für eine besonders große Zahl von Heilmitteln eingesetzt wird (…vgl. BGH, GRUR 2022, 391 Rn. 35, 40 - Gewinnspielwerbung II; GRUR 2023, 1318 Rn. 23 mwN - Gutscheinwerbung).
Entsprechend hat der Gerichtshof der Europäischen Union in der Entscheidung "EUROAPTIEKA" unter "Werbung für Arzneimittel" auch alle Maßnahmen (u.a.) zur Information und Schaffung von Anreizen mit dem Ziel die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch eines bestimmten Arzneimittels oder unbestimmter Arzneimittel zu fördern, gefasst (vgl. EuGH…, Urteil vom 22.12.2022 C-530/20, GRUR 2023, 268 Rn. 47 - EUROAPTIEKA;… Urteil vom 27.02.2025 - C-571/23, GRUR-RS 2025, 2557 Rn. 37 - Apothekerkammer Nordrhein/DocMorris; BGH, GRUR 2023, 1318 Rn. 50 ff. [54 mwN]).
Dass entsprechende Werbung grundsätzlich in den Anwendungsbereich der Art. 86 ff. RL 2001/83/EG fällt, ist insoweit geklärt (vgl. EuGH, GRUR 2023, 1318 Rn. 30 f [[33, 51, 55] - EUROAPTIEKA;… GRUR-RS 2025, 2557 Rn. 37 - Apothekerkammer Nordrhein/DocMorris; siehe auch BGH…, Urteil vom 29.11.2018 - I ZR 237/16, GRUR 2019, 203 Rn. 22 ff., 56 - Versandapotheke; vgl. dagegen noch EuGH…, Urteil vom 15.07.2021 - blo90/21, GRUR 2021, 1325 Rn. 20 f. - DocMorris/Apothekerkammer Nordrhein, "[ganz] bestimmte[s] Arzneimittel").
Anders als bei einem bereits verschriebenen Medikament, bei dem etwa Apothekenwerbung nur die Entscheidung für eine konkrete Apotheke beeinflussen kann (…vgl. z.B. EuGH, GRUR-RS 2025, 2557 Rn. 41 - Apothekerkammer Nordrhein/DocMorris; BGH, GRUR 2023, 1318 Rn. 55, 68 - Gutscheinwerbung), zielt die Werbung der Beklagten auf die vorgelagerte Auswahl- und Nachfrageentscheidung nach medizinischem Cannabis ab (…vgl. insofern z.B: Doepner/Reese in BeckOK HWG, 13. Edition, Stand: 01.09.2024, § 1 Rn. 89).
Gerade weil hier nicht bereits verschriebene Arzneimittel in Rede stehen und das Angebot der Beklagtenseite auf Cannabis beschränkt ist, ist die Anreizwirkung der Werbung besonders groß (siehe insofern z.B. BGH, GRUR 2023, 1318 Rn. 55 - Gutscheinwerbung).
Zwar ist die vom Bundesgerichtshof dem Gerichthof der Europäischen Union nach dessen EUROPATIEKA-Entscheidung zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage, ob Werbung für den Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem gesamten Warensortiment einer Apotheke in den Anwendungsbereich der Werberegelungen der RL 2001/83/EG fällt, da der Gerichtshof unter "Werbung für Arzneimittel" auch alle Maßnahmen (u.a.) zur Information und Schaffung von Anreizen mit dem Ziel die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch unbestimmter Arzneimittel zu fördern, gefasst habe (vgl. BGH, GRUR 2023, 1318 Rn. 50 ff. [54 mwN]), durch das Urteil des Gerichtshofs vom 27.02.2025 beantwortet (C-517/23, GRUR-RS 2025, 2557 ff. - Apothekerkammer Nordrhein/DocMorris).
Da die Arzneimittelwerbung im Anwendungsbereich der Richtlinie 2001/83/EG vollständig harmonisiert ist (vgl. z.B. BGH, GRUR 2023, 1318 Rn. 49 mwN - Gutscheinwerbung), kommt insofern im Revisionsverfahren auch eine Vorlage an den Gerichtshof in Betracht.
- LG Frankfurt/Main, 27.02.2024 - 8 O 540/23
Wettbewerbsrecht: Medizinisches Cannabis
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2025 - 6 U 74/24
Auf die Berufungen der Parteien wird das am 27.02.2024 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main (3-08 O 540/23) teilweise abgeändert und klarstellend insgesamt wie folgt neu gefasst:.das am 27.02.2024 verkündete und ihm am 28.02.2024 zugestellte Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. 3-08 O 540/23, teilweise, nämlich soweit hierdurch die Klage zu Ziff. 1 d) abgewiesen worden ist, abzuändern und die Beklagte darüber hinaus zu verurteilen,.
das am 27.02.2024 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. 3-08 O 540/23, aufzuheben und die Klage abzuweisen;.
- BGH, 13.12.2012 - III ZR 298/11
Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater: …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2025 - 6 U 74/24
Die Kammern sind nicht "Wissensvertreter" des Klägers (vgl. insofern z.B. BGH, Urteil vom 13.12.2012 - III ZR 298/11,NJW 2013, 448 Rn. 19).Dieser hat sie auch nicht mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten in eigener Verantwortung betraut (vgl. insofern z.B. BGH;… Urteil vom 04.07.2024 - V ZR 183/13, NJW 2014, 2861 Rn. 13 mwN) oder ihnen die Vornahme der erforderlichen Tatsachenfeststellungen übertragen (vgl. insofern BGH, NJW 2013, 448 Rn. 19).
- BGH, 18.11.2021 - I ZR 214/18
Gewinnspielwerbung II - Wettbewerbsverstoß durch Versandapotheke: Werbung für das …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2025 - 6 U 74/24
Es erstreckt sich nicht auf allgemeine Firmenwerbung (Unternehmens- und Imagewerbung), durch die ohne Bezugnahme auf bestimmte Arzneimittel für Ansehen und Leistungsfähigkeit des Unternehmens allgemein geworben wird (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 18.11.2021 - I ZR 214/18, GRUR 2022, 391 Rn. 35 - Gewinnspielwerbung II;… EuGH-Vorlage vom 13.07.2023 - I ZR 182/22, GRUR 2023, 1318 Rn. 23 - Gutscheinwerbung).Denn es gibt keinen überzeugenden Grund dafür, den vom Gesetzgeber im Bereich der Heilmittelwerbung als grundsätzlich unerwünscht angesehenen Anreiz einer Wertreklame gerade dann hinzunehmen, wenn diese Form der Reklame für eine besonders große Zahl von Heilmitteln eingesetzt wird (vgl. BGH, GRUR 2022, 391 Rn. 35, 40 - Gewinnspielwerbung II;… GRUR 2023, 1318 Rn. 23 mwN - Gutscheinwerbung).
- EuGH, 02.04.2009 - C-421/07
Damgaard - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Begriff "Werbung" - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2025 - 6 U 74/24
Die Informationsverbreitung muss nur darauf abzielen, die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch von Arzneimitteln zu fördern (vgl. EuGH, Urteil vom 02.04.2009 - C-421/07, juris Rn. 29).Für ein weites Verständnis von Art. 86 Abs. 1, 88 der Richtlinie 2001/83/EG und § 10 HWG spricht insofern in Bezug auf medizinisches Cannabis, dass das Laienwerbeverbot dem Schutz der öffentlichen Gesundheit dient (vgl. auch EuGH, Urteil vom 02.04.2009 - C-421/07, juris Rn. 28).
- OLG Stuttgart, 27.09.2018 - 2 U 41/18
Defekturarzneimittel - Wettbewerbsverstoß im Internet: Produktbezogene Werbung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2025 - 6 U 74/24
Es soll nicht nur der Gefahr entgegenwirken, dass ein bestimmtes, in seinen Wirkungen und Nebenwirkungen vom Publikum nicht überschaubares Mittel ohne ärztliche Aufsicht oder missbräuchlich angewandt wird, sondern auch vermeiden, dass Adressaten aufgrund der Werbung bei Arztbesuchen auf die Verschreibung eines bestimmten Arzneimittels drängen (vgl. z.B. (vgl. z.B. BGH…, Urteil vom 26.03.2009 - I ZR 213/06, juris Rn. 18 mwN - Festbetragsfestsetzung; OLG Frankfurt am Main…, Urteil vom 06.09.2012 - 6 U 143/11 , juris Rn. 21 - Liebe ist pink; OLG Stuttgart, Urteil vom 27.09.2018 - 2 U 41/18, juris Rn. 71 - Defekturarzneimittel).(4) Die begangenen Gesetzesverstöße gegen die Marktverhaltensregelung des § 10 Abs. 1 HWG (vgl. z.B. OLG Stuttgart, Urteil vom 27.09.2018 - 2 U 41/18, juris Rn. 63 - Defekturarzneimittel) sind ebenfalls geeignet, die Interessen von Verbrauchern, Marktteilnehmern und Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigten (§ 3a UWG).
- BGH, 26.04.2018 - I ZR 121/17
Applikationsarzneimittel - Wettbewerbsverstoß: Schreiben einer niederländischen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2025 - 6 U 74/24
Insoweit liegen keine unterschiedlichen Streitgegenstände vor (vgl. insofern z.B. BGH…, Urteil vom 13.09.2012 - I ZR 230/11, juris Rn. 24 - Biomineralwasser; Urteil vom 26.04.2018 - I ZR 121/17, juris Rn. 13 - Applikationsarzneimittel).Dieses Merkmal ist erst mit Einbehalt der vertraglich vereinbarten Vergütung, nicht aber schon mit Überlassen eines solchen Vertrags oder mit dessen Abschluss erfüllt (siehe insofern auch BGH, Urteil vom 26.04.2018 - I ZR 121/17, GRUR 2018, 1271 Rn. 76 -Applikationsarzneimittel; vgl. auch § 30 i.V.m. § 12 Abs. 1 StGB).
- EuGH, 10.07.2014 - C-358/13
Kräutermischungen, die synthetische Cannabinoide enthalten und als Ersatz für …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2025 - 6 U 74/24
Da davon auszugehen ist, dass dieses potenziell gesundheitsschädliche Nebenwirkungen haben kann (siehe insofern z.B. EuGH, Urteil vom 10.07.2014 - C-358/13 u.a., juris Rn. 13; BayVwGH…, Beschluss vom 27.03.2023 - 20 CS 22.2652 u.a., juris Rn. 15), erscheint insoweit eine weite Auslegung von § 10 HWG sachgerecht. - BGH, 04.07.2014 - V ZR 183/13
Verjährungsbeginn für Ansprüche einer Wohnungeigentümergemeinschaft: …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2025 - 6 U 74/24
Dieser hat sie auch nicht mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten in eigener Verantwortung betraut (vgl. insofern z.B. BGH; Urteil vom 04.07.2024 - V ZR 183/13, NJW 2014, 2861 Rn. 13 mwN) oder ihnen die Vornahme der erforderlichen Tatsachenfeststellungen übertragen (…vgl. insofern BGH, NJW 2013, 448 Rn. 19). - EuGH, 05.05.2011 - C-316/09
MSD Sharp & Dohme - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Verbot der …
- EuGH, 27.02.2025 - C-517/23
Die Mitgliedstaaten dürfen Werbeaktionen für den Bezug unbestimmter …
- EuGH, 15.07.2021 - C-190/20
DocMorris - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verschreibungspflichtige …
- BGH, 26.03.2009 - I ZR 213/06
Festbetragsfestsetzung
- BGH, 29.11.2018 - I ZR 237/16
Versandapotheke - Wettbewerbsverstoß durch inländische Versandapotheke: Werbung …
- OLG Frankfurt, 18.12.2024 - 6 U 206/23
Kündigungsfrist von sechs Wochen für Probe-Ermäßigungskarte von …
- BGH, 07.04.2022 - I ZR 217/20
Wettbewerbsverstoß: Verkehrsverständnis bei einer Werbung mit der Angabe " …
- BGH, 09.03.2000 - III ZR 198/99
Verjährungsbeginn bei Regreß einer Berufsgenossenschaft
- EuGH, 22.12.2022 - C-530/20
Die lettische Regelung, die Werbung für Arzneimittel verbietet, die sich auf die …
- OLG Frankfurt, 09.11.2023 - 6 U 82/23
Vermittlerin von ärztlichen Behandlungsleistungen unterfällt nicht Regelungen der …
- BGH, 18.01.1994 - VI ZR 190/93
Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer juristischen Person
- OLG Frankfurt, 26.09.2018 - 6 U 49/18
Überprüfung der Annahme der funktionellen Zuständigkeit in der Berufung; …
- VGH Bayern, 27.02.2023 - 20 CS 22.2652
Zur Einordnung von CBD-Öl als Funktionsarzneimittel
- OLG Frankfurt, 06.09.2012 - 6 U 143/11
Produktbezogene Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel
- EuGH, 12.09.2024 - C-571/23
D'Agostino/ EZB - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Erklärung der Präsidentin …
- BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11
Biomineralwasser
- BGH, 13.12.2018 - I ZR 3/16
Mietwagen-App "UBER Black" unzulässig
- BGH, 23.10.2024 - I ZR 112/23
Manhattan Bridge - Unterlassungsklage eines Fotografen gegen den Betreiber einer …
- BGH, 25.07.2024 - I ZR 143/23
Anforderungen an die Werbung mit einer durchschnittlichen Sternebewertung
- BGH, 12.03.2015 - I ZR 84/14
TV-Wartezimmer - Wettbewerbsverstoß: Verbot der Absprache zwischen Apotheker und …
- BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02
Zur Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher …
- BGH, 26.03.2026 - I ZR 74/25
Werbung für ärztliche Behandlung mit medizinischem Cannabis
Auf die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht (OLG Frankfurt am Main, GRUR 2025, 1197) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels die Beklagte unter Androhung von Ordnungsmitteln verurteilt,. - LG Düsseldorf, 23.04.2026 - 37 O 55/25
Entgegenahme von "Dr. Ansay"-Rezepten ist für Apotheken rechtswidrig
Rn. 34 2. Die Werbung der Plattform "E" ist unlauter im Sinne des § 3a UWG in Verbindung mit § 10 HWG und ist deshalb gemäß § 3 Abs. 1 UWG unzulässig (vgl. zum Nachfolgenden die umfassende Darstellung in: BGH…, Urteil vom 26.03.2026, I ZR 74/25, Rn. 12 ff. - Werbung für medizinisches Cannabis und vorgehend OLG Frankfurt, Urteil vom 06.03.2025, 6 U 74/24, Rn. 135 - zitiert nach juris). - OLG Hamburg, 06.11.2025 - 3 U 74/23
zielwertgesteuerte Sedierung - Verstoß gegen Heilmittelwerbegesetz und …
Sofern die Botschaft zum Ziel hat, die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch von Arzneimitteln zu fördern, handelt es sich um Werbung im Sinne dieser Richtlinie (EuGH, GRUR 2011, 1160 - MSD/Merckle).Nach dem Gerichtshof ist Kriterium für die Unterscheidung der Werbung von einfachen Informationen, ob die Botschaft darauf abzielt, die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch von Arzneimitteln, einschließlich unbestimmter Arzneimittel, zu fördern, oder ob mit der Werbeaktion nur darauf abgezielt wird, die Entscheidung für die Bezugsquelle - etwa eine bestimmte Apotheke - zu fördern (vgl. OLG Frankfurt, PharmR 2025, 327, 337).Das Ziel der Absatzförderung stellt das entscheidende Abgrenzungskriterium einer Heilmittelwerbung von einer einfachen Information dar (so ausdrücklich EuGH, A&R 2023, 38 ff.;… BeckOK HWG/Doepner/Reese, 14. Ed. 1.5.2025, HWG § 1 Rn. 100). - LG Köln, 10.06.2025 - 81 O 31/25 Rn. 65 Hier beruft sich die Antragstellerin auf die Entscheidung OLG Frankfurt mit Urt. v. 06.03.2025, 6 U 74/24 (Anlage Ast 10), die zu der Einordnung gelangt ist, dass medizinisches Cannabis als verschreibungspflichtiges (§ 3 MedCanG) Arzneimittel, das dem (Funktions-) Arzneimittelbegriff des § 2 Abs. 1 AMG.unterfällt, zu behandeln ist.
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 30.10.2025 - 6 U 74/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Besprechungen u.ä.
- heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)
Vereinbarung zur Fortsetzung der Gesellschaft mit insolventem Gesellschafter in Gesellschaftsvertrag unzulässig
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 22.04.2024 - 4 O 2343/23
- LG Oldenburg, 10.06.2024 - 4 O 2343/23
- OLG Oldenburg, 30.10.2025 - 6 U 74/24
- BGH - IX ZR 152/25 (anhängig)
Papierfundstellen
- ZIP 2025, 3166
- NZI 2026, 102
- NZI 2026, 35
- NZI 2026, 37
- NZI 2026, 8
- NZG 2026, 184
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BGH, 06.03.2025 - IX ZR 234/23
Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses und Partikularinsolvenzverfahren; …
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.10.2025 - 6 U 74/24
Rn. 23 Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 06.03.2025 - IX ZR 234/23 - entschieden, dass das Prozessgericht den Beschluss eines Insolvenzgerichts über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Kommanditgesellschaft auch dann als gültig hinnehmen muss, wenn die Insolvenzschuldnerin in Folge des Ausscheidens der Kommanditistin zum Zeitpunkt der Eröffnung nicht mehr existent war (vgl. BGH, Urteil vom 06.03.2025 - IX ZR 234/23 -, NZG 2025, 520 ).An dieser Auffassung hält er ausdrücklich nicht mehr fest (BGH, Urteil vom 06.03.2025 - IX ZR 234/23 -, NZG 2025, 520 ).
Insbesondere hat der Bundesgerichtshof die hier in Rede stehenden Rechtsfragen, die sich in Bezug auf die Behandlung des über das Vermögen der KG eröffneten Insolvenzverfahrens stellen, mit seinem Urteil vom 06.03.2025 - IX ZR 234/23 - entschieden.
- BGH, 15.03.2004 - II ZR 247/01
Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.10.2025 - 6 U 74/24
Bei einer zweigliedrigen Kommanditgesellschaft zieht das Ausscheiden eines Gesellschafters zwingend die liquidationslose Vollbeendigung der Gesellschaft nach sich (BGH, Urteil vom 15.03.2004 - II ZR 247/01 -, NZG 2004, 611;… Karsten Schmidt/Fleischer, in: Münchener Kommentar zum HGB, 5. Auflage 2022, § 131 Rn. 103).In einem solchen Fall geht das Gesellschaftsvermögen auf den verbleibenden Gesellschafter im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über, wobei sich dies auch auf die Verbindlichkeiten der Gesellschaft erstreckt (BGH, BGH, Urteil vom 15.03.2004 - II ZR 247/01 -, NZG 2004, 611).
- BGH, 07.07.2008 - II ZR 37/07
Rechtsfolgen des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters einer BGB …
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.10.2025 - 6 U 74/24
Rn. 27 Einer Übertragbarkeit steht zudem nicht entgegen, dass der Bundesgerichtshof in der Vergangenheit die Auffassung vertreten hat, dass ein gegen einen nicht existenten Schuldner ergehender Eröffnungsbeschluss ins Leere gehe und nichtig sei (BGH, Urteil vom 07.07.2008 - II ZR 37/07 -, NZG 2008, 704 f.).
- BGH, 25.06.2020 - IX ZR 243/18
Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter für eine GmbH: Gewährung von …
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.10.2025 - 6 U 74/24
Rn. 37 Die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Treugeber einem Gesellschafter gleichsteht, sein Darlehen daher dem Gesellschafterdarlehensrecht unterfällt (BGH, Urteil vom 25.06.2020 - IX ZR 243/18 -, DStR 2020, 1928 Rn. 35), schließt nicht aus, dass das Darlehen des treuhänderischen Gesellschafters vom persönlichen Anwendungsbereich des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO erfasst ist. - BGH, 11.07.2019 - IX ZR 210/18
Stundung der aus einem üblichen Austauschgeschäft herrührenden Forderung eines …
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.10.2025 - 6 U 74/24
Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn eine Forderung länger als drei Monate stehen gelassen wird (BGH, Versäumnisurteil vom 11.07.2019 - IX ZR 210/18 -, NJW-RR 2019, 1336 ). - BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02
Verweisung auf die Person des Schuldners im Eröffnungsbeschluß; Inkongruente …
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.10.2025 - 6 U 74/24
Rn. 22 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der rechtskräftige Beschluss über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vom Prozessgericht grundsätzlich auch dann als gültig hinzunehmen, wenn er verfahrensfehlerhaft ergangen ist; denn als in dem dafür vorgesehenen Verfahren ergangener hoheitlicher Akt beansprucht er Geltung gegenüber jedermann, sofern der Entscheidung nicht ausnahmsweise ein Fehler anhaftet, der zur Nichtigkeit führt (BGH, Urteil vom 09.01.2003 - IX ZR 85/02 -, NZI 2003, 197; Urteil vom 10.10.2013 - IX ZR 30/12 -, NJW 2014, 391 ). - BGH, 10.10.2013 - IX ZR 30/12
Herausgabeprozess des Nachlassinsolvenzverwalters gegen den Erben: Bindung des …
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.10.2025 - 6 U 74/24
Rn. 22 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der rechtskräftige Beschluss über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vom Prozessgericht grundsätzlich auch dann als gültig hinzunehmen, wenn er verfahrensfehlerhaft ergangen ist; denn als in dem dafür vorgesehenen Verfahren ergangener hoheitlicher Akt beansprucht er Geltung gegenüber jedermann, sofern der Entscheidung nicht ausnahmsweise ein Fehler anhaftet, der zur Nichtigkeit führt (BGH, Urteil vom 09.01.2003 - IX ZR 85/02 -, NZI 2003, 197; Urteil vom 10.10.2013 - IX ZR 30/12 -, NJW 2014, 391 ). - BGH, 19.09.1988 - II ZR 255/87
Verpflichtung des Gesellschafters zur Finanzierung der GmbH; Kreditwürdigkeit …
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.10.2025 - 6 U 74/24
Der Bundesgerichtshof hat bereits zur früheren Rechtslage unter § 32a GmbHG a.F. entschieden, dass der Treuhänder Gesellschafter mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten ist (BGH, Urteil vom 19.09.1988 - II ZR 255/87 -, NJW 1988, 3143 ). - BGH, 09.11.2016 - XII ZR 11/16
Zweigliedrige Kommanditgesellschaft: Ausscheiden der Komplementär-GmbH durch …
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.10.2025 - 6 U 74/24
Allerdings klingt in seinem - auch vom Beklagten angeführten - Beschluss vom 09.11.2016 - XII ZR 11/16 - (BeckRS 2016, 20484) durchaus die Möglichkeit einer vollständigen Disponibilität von § 131 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB a.F. an, wenn er in Rn. 7 ausführt, dass die Komplementär-GmbH durch die Eröffnung des (weiteren) Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gemäß §§ 161 Abs. 2, 131 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB mangels abweichender vertraglicher Bestimmung aus der Kommanditgesellschaft ausgeschieden sei.
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