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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 16.04.2019

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 U 89/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,18574
OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 U 89/17 (https://dejure.org/2018,18574)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.05.2018 - 6 U 89/17 (https://dejure.org/2018,18574)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Mai 2018 - 6 U 89/17 (https://dejure.org/2018,18574)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 MarkenG, § 242 BGB
    Markenmäßige Benutzung; missbräuchliche Markenanmeldung ("Pfefferspray")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 ; BGB § 242
    Anforderungen an die markenmäßige Benutzung eines Zeichens

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: "Pfefferspray" - Markenmäßige Benutzung und missbräuchliche Markenanmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Markenmäßige Benutzung; missbräuchliche Markenanmeldung ("Pfefferspray")

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 515
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (33)

  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 283/97

    EQUI 2000

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 U 89/17
    Zulässig ist aber der Einwand der Löschungsreife wegen bösgläubiger Anmeldung, da dieser Löschungsgrund im Eintragungsverfahren vom DPMA nicht geprüft wird (BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000;… Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 50 Rnr. 1;… BeckOK MarkenR/Kopacek, 12. Ed. 1.1.2018, MarkenG § 50 Rn. 1-2; Ullmann, GRUR 2009, 364, 365).

    Die Voraussetzungen hierfür sind weitgehend identisch mit denen für die Löschung wegen bösgläubiger Anmeldung (BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - Equi 2000).

    Dies schließt aber nicht aus, dass bei einer missbräuchlichen Markenanmeldung der Vorbenutzer des Zeichens nach §§ 3, 4 Nr. 4, 8 I 1 UWG unabhängig von der markenrechtlich begründeten Löschung Rücknahme der Anmeldung oder Einwilligung in die Löschung des Zeichens verlangen kann, wenn bereits die Anmeldung als solches unlauter ist (BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - Equi 2000; BGH GRUR 2016, 378 - Liquidrom), da sie einen Wettbewerber gezielt behindert.

  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 U 89/17
    Der Anmelder eines Kennzeichens handelt nicht schon deshalb unlauter, weil er weiß, dass ein anderer dasselbe Kennzeichen im Inland für gleiche Waren benutzt, ohne hierfür einen formalen Kennzeichenschutz erworben zu haben (BGH GRUR 2008, 621, 623 - Akademiks; BGH GRUR 1998, 412, 414 - Analgin; GRUR 1998, 1034, 1036 f. - Makalu).

    Solche besonderen Umstände können darin liegen, dass der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstands des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen hat eintragen lassen oder dass der Zeichenanmelder die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (vgl. zum Ganzen BGH, GRUR 2008, 621, 623 - AKADEMIKS).

  • BGH, 15.10.2015 - I ZB 44/14

    Markenrecht: Anforderungen an den für die Löschung wegen bösgläubiger …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 U 89/17
    Dies schließt aber nicht aus, dass bei einer missbräuchlichen Markenanmeldung der Vorbenutzer des Zeichens nach §§ 3, 4 Nr. 4, 8 I 1 UWG unabhängig von der markenrechtlich begründeten Löschung Rücknahme der Anmeldung oder Einwilligung in die Löschung des Zeichens verlangen kann, wenn bereits die Anmeldung als solches unlauter ist (BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - Equi 2000; BGH GRUR 2016, 378 - Liquidrom), da sie einen Wettbewerber gezielt behindert.

    Auf die obigen Ausführungen zu II.A.IV. kann insoweit Bezug genommen werden, da die unlautere Markenanmeldung nach § 4 Nr. 10 UWG keinen anderen Kriterien unterliegt als die bösgläubige Anmeldung nach § 8 II Nr. 10 MarkenG (BGH GRUR 2016, 378 , Rnr. 16 - Liquidorm).

  • OLG Frankfurt, 26.10.2017 - 6 U 111/16

    Markenmäßige Benutzung eines Vornamens als Modellbezeichnung für …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 U 89/17
    Als Bestellzeichen oder Sortenbezeichnungen werden solche Zeichen angesehen, die in Katalogen, Preislisten und Dekorationen als Artikelbezeichnung verwendet werden, um die einzelnen Produkte zu individualisieren und dadurch das Angebot und die Bestellung zu erleichtern (Senat, GRUR-RR 2018, 102, 194m - Rnr. 29 - Sam).

    Wird in der Werbung ein Produkt mit einem unterscheidungskräftigen Begriff in einer Weise bezeichnet, die weder beschreibend noch dekorativ verstanden wird, ist im Regelfall von einer kennzeichenmäßigen Verwendung auszugehen (Senat, GRUR-RR 2018, 102 - SAM).

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 U 89/17
    Danach genügt bereits die objektive, nicht völlig fernliegende Möglichkeit, dass der Verkehr einen Herkunftshinweis annimmt (zB EuGH GRUR 2003, 55 - Arsenal Football Club, Tz. 57 und 51 "könnten"; im Erg. ebenso EuGH GRUR 2002, 692 - Hölterhoff, Tz. 17 über das Erfordernis, dass ein herkunftshinweisendes Verständnis "ausgeschlossen" sein müsse); eine Verwendung als Herkunftshinweis liegt daher erst dann nicht vor, wenn ausgeschlossen werden kann, dass der Verkehr dies so auffasst.

    Bei der Beurteilung des Verkehrsverständnisses ist auch die "Aufmachung" der Kennzeichnung zu berücksichtigen (EuGH GRUR 2003, 55 - Arsenal Football Club, Tz. 56).

  • LG Frankfurt/Main, 20.04.2017 - 3 O 300/16

    Verwirkung markenrechtlicher Ansprüche durch Nichtbeachtung der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 U 89/17
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 20.04.2017, Az. 2-03 O 300/16 unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert.

    das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 20.04.2017, Az. 2-03 O 300/16 abzuändern und die Klägerin zu verurteilen, in die Löschung der beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen folgenden deutschen Wortmarken einzuwilligen:.

  • BFH, 21.12.2016 - XI R 27/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abmahnungen durch einen Mitbewerber

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 U 89/17
    Hieran hat auch die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Behandlung von Abmahnkostenersatz (BFH GRUR 2017, 826 ) nichts geändert.
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 228/12

    Zur Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 U 89/17
    Eine Verfahrensaussetzung kommt in Betracht, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Löschung der Marke im registerrechtlichen Verfahren besteht, die die mit der Aussetzung verbundene Prozessverzögerung rechtfertigt (vgl. BGH GRUR 2014, 1101 , Rnr. 16 - Gelbe Wörterbücher).
  • BGH, 21.04.2010 - XII ZR 10/08

    Verzugszinsen bei Nichtbeteiligung eines Verbrauchers: Vorliegen einer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 U 89/17
    Diese setzt voraus, dass die Forderung auf die Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für eine vom Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung gerichtet ist, die in der Lieferung von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen besteht (BGH NJW 2010, 1872 Rnr. 23;… 2010, 3226 Rnr. 12 f).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 U 89/17
    Ist die Markenmeldung bösgläubig gewesen und steht der Beklagten daher ein Anspruch auf Einwilligung in die Löschung - aus MarkenG oder UWG (hierzu s.u.) zu, könnte die Beklagte dieses Argument auch im Wege der Einrede im Verletzungsprozess geltend machen (BGH GRUR 2008, 917 , Rnr. 19 - Eros).
  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 259/09

    Verzugszinsen: Begriff der "Entgeltforderung"; Behandlung des …

  • BGH, 11.05.2017 - I ZB 6/16

    Dorzo - Rechtserhaltende Benutzung einer Marke: Ergänzung einer Marke durch …

  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 171/05

    Haus & Grund II

  • BGH, 04.07.2013 - VII ZR 192/11

    Berufung im Werklohnprozess: Umfang der Hinweispflicht des Gerichts; …

  • BGH, 10.11.1965 - Ib ZR 101/63

    Einwilligung in die Löschung einer Firma im Handelsregister - Schutz der sog. …

  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 95/95

    "Analgin"; Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens; Beantragung markenrechtlichen …

  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 242/94

    Vernichtung widerrechtlich gekennzeichneter Gegenstände

  • BGH, 10.10.1985 - I ZR 135/83

    "Shamrock III"; Löschung eines Warenzeichens wegen sittenwidriger Behinderung; …

  • OLG Celle, 09.11.2006 - 13 U 120/06

    Verstoß gegen das Irreführungsverbot durch Erweckung bestimmter Vorstellungen der …

  • RG, 04.05.1900 - III 53/00

    Kann in dem Falle, wenn das Gericht erster Instanz sowohl die Klage als auch die …

  • BGH, 27.03.2013 - I ZR 100/11

    AMARULA/Marulablu

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei …

  • EuGH, 14.05.2002 - C-2/00

    Protocole de Cartagena sur la prévention des risques biotechnologiques - …

  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 13/96

    Les-Paul-Gitarren

  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 23/02

    "Gazoz"; Unlauterkeit der Benutzung eines Zeichens

  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96

    Tour de culture

  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 258/98

    GERRI/KERRY Spring

  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 149/96

    Big Pack

  • OLG München, 26.07.2001 - 29 U 6000/00

    Zulässigkeit der Eintragung der Marke "Mozart"

  • BGH, 20.03.1970 - I ZR 7/69

    Warengleichartigkeit und Warennähe von Miederwaren und Wäsche mit Damenmänteln, …

  • BGH, 30.01.1970 - I ZR 48/68

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen die warenzeichenmäßige Verwendung eines …

  • OLG Hamburg, 26.09.1996 - 3 H 83/96
  • OLG Hamm, 20.07.2021 - 4 U 72/20

    Marktverhaltensregel; DIN EN 50419; Spürbarkeit; Bestimmtheit des Klageantrags; …

    Rn. 180 Zutreffend ist letztlich, dass der Klägerin hinsichtlich der Abmahnkosten lediglich die zuerkannten Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zustehen, weil es sich bei Abmahnkosten um keine Entgeltforderung i. S. v. § 288 Abs. 2 BGB handelt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 03.05.2018 - 6 U 89/17, GRUR-RR 2018, 515, Rn. 61 mwN., zit. nach juris;… ferner Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm/Feddersen, aaO., § 13 UWG, Rn. 136 unter Bezugnahme auf OLG München…, Urteil vom 26.06.2008 - 29 U 2250/08, K&R 2008, 620, Rn. 67 mwN., zit. nach juris, sowie generell zur Verzinsung von Aufwendungsersatzansprüchen aus GoA Palandt/Grüneberg, aaO., § 286, Rn. 27).
  • OLG Dresden, 21.07.2026 - 14 U 19/26

    Vertragliche Verpflichtung zur Unterlassung des Vertriebs eines designrechtlich …

    Steht dagegen eine mildere Beseitigungsmaßnahme zur Verfügung, ist nicht zwingend auf sie zurückzugreifen; vielmehr kann sich dennoch eine Verhältnismäßigkeit des Rückrufs ergeben (…BGH GRUR 2019, 518 Rn. 23 - Curapor; OLG Frankfurt WRP 2018, 1110 Rn. 60).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2021 - 15 U 37/21

    Ansprüche wegen der Verletzung eines auch mit Wirkung für die Bundesrepublik …

    Eine solche liegt nämlich nur vor, wenn die in Rede stehende Geldforderung die Gegenleistung für eine vom Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung ist (…BGH, NJW 2010, 1872 Rn. 23;… NJW 2010, 3226 Rn. 12), was für den Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten nicht zutrifft (…BGH, Urt. v. 22.07.2021 - I ZR 123/20, GRUR-RS 2021, 27885 Rn. 44 - Vorstandsabteilung;… Beschl. v. 08.12.2016 - I ZR 88/16, GRUR-RS 2016, 113929 Rn. 12 - Testsiegelwerbung;… GRUR 2015, 187 Rn. 27 - Zuwiderhandlung während der Schwebezeit; OLG Celle, GRUR-RR 2007, 111 - Hörgeräte; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2018, 515 Rn. 36 - Pfefferspray;… OLG Hamm, Urt. v. 20.07.2021 - 4 U 72/20, GRUR-RS 2021, 21779 Rn. 122;… Kühnen, a.a.O., Kap. C Rn. 77).
  • LG Dortmund, 27.04.2020 - 10 O 16/19

    Kennzeichnungspflicht für Lampen nach dem ElektroG

    Die Erstattung von Abmahnkosten unterfällt dem nicht (OLG Frankfurt GRUR-RR 2018, 515; OLG Celle GRUR-RR 2007, 111;… Köhler/Bornkamm, a.a.O, § 12, Rn. 1.136).
  • LG Köln, 17.04.2020 - 33 O 23/19
    Bei Abmahngebühren handelt es sich unbeschadet der abweichenden steuerrechtlichen Beurteilung, auf die die Widerklägerin sich beruft, nicht um Entgeltforderungen i.S.d. BGB, da sie nicht als Gegenleistung für eine Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen anfallen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 03. Mai 2018 - 6 U 89/17 -, Rn. 61).
  • OLG Stuttgart, 11.04.2024 - 2 U 172/22

    Unterlassung der Verwendung des Zeichens für Bekleidungsartikel wegen …

    Denn die Darlegungs- und Beweislast für das Vorhandensein der Voraussetzungen einer bösgläubigen Anmeldung trifft denjenigen, der sich darauf beruft (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 3. Mai 2018 - 6 U 89/17 = GRUR-RR 2018, 515, Rn. 26 beck-online - Pfefferspray MK-3).
  • LG Hamburg, 30.04.2024 - 310 O 245/22
    Die Abmahnkosten können vorliegend nicht als "Entgelt" betrachtet werden (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 03.05.2018, 6 U 89/17, GRUR-RR 2018, 515 Rn. 36;… OLG Hamm, Urt. v. 20.07.2021, 4 U 72/20, GRUR-RR 2021, 489, Rn. 122;… so auch Grüneberg in: ders., BGB, 83. Aufl 2024, § 286 BGB Rz. 27).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.04.2019 - 6 U 89/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,13306
OLG Brandenburg, 16.04.2019 - 6 U 89/17 (https://dejure.org/2019,13306)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.04.2019 - 6 U 89/17 (https://dejure.org/2019,13306)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. April 2019 - 6 U 89/17 (https://dejure.org/2019,13306)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 51/87

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückabwicklung der Zahlung auf eine …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2019 - 6 U 89/17
    Rn. 43 (2) Für ein Abweichen vom "klassischen" bereicherungsrechtlichen Modell der Rückabwicklung im Mehrpersonenverhältnis spricht ferner, dass die Beklagte hier nicht eine Leistung auf eine gar nicht bestehende Forderung erbracht hat - ein Fall, den die herrschende Lehre vornehmlich im Auge hat (BGH, Urt. V. 08.06.1988 - IV b ZR 51/87) -, sondern eine Überzahlung von EEG-Vergütung durch die Beklagte vorliegt.

    Rn. 44 Für den Fall der Rückforderung irrtümlich überhöhter Leistung hat der Bundesgerichtshof es für gerechtfertigt angesehen, den Bereicherungsausgleich zwischen Bereicherungsgläubiger und Zessionar durchzuführen (BGH, Urt. v. 08.06.1988, a.a.O.).

    Im Falle einer irrtümlichen Zahlung an den Zessionar muss sich der Kondiktionsgläubiger wegen seines Bereicherungsausgleichs jedoch grundsätzlich an den Zessionar halten, wie bereits ausgeführt (BGH, Urt. v. 08.06.1988 - IVb ZR 51/87).

  • BGH, 06.07.2012 - V ZR 268/11

    Passivlegitimation für einen Anspruch auf Rückzahlung überhöhter Abschleppkosten …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2019 - 6 U 89/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (insbesondere Urteil v. 06.07.2012 - V ZR 268/11) sei anerkannt, dass dann, wenn Zahlungen auf abgetretene Forderungen kondiziert werden sollen, der Bereicherungsanspruch grundsätzlich gegenüber dem Zedenten gegeben sei.

    Rn. 36 Zwar weist die Klägerin zutreffend darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei vertraglichen Schuldverhältnissen, in denen der Schuldner/ Kondiktionsgläubiger nach Abtretung des Anspruchs durch den Zedenten an den Zessionar leistete, für die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung angenommen wird, dass diese nicht direkt in dem Verhältnis dieser Personen stattzufinden habe, sondern zum einen zwischen dem Zessionar und dem Zedenten und zum anderen zwischen diesem und dem Schuldner, also zum einen im sog. Valutaverhältnis, zum anderen im sog. Deckungsverhältnis (…Palandt/Sprau, BGB, 78. Aufl., § 812 Rn 57; BGH, Urt. v. 06.07.2012 - V ZR 268/11 Rn 7, zit. nach juris).

  • BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 102/87

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung der Versicherungsleistung eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2019 - 6 U 89/17
    Rn. 35 aa) Für die Beurteilung, wer bei Vorgängen, an denen mehrere Personen beteiligt sind, als Leistender und wer als Leistungsempfänger zu gelten hat, sind die Besonderheiten des Einzelfalls für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Rückabwicklung zu beachten (vgl. BGH, Urt. v. 02.11.1988 - IVb ZR 102/87 Rn 11, zit. nach juris m.w.N.).

    Rn. 37 Allerdings verbietet sich bei der bereicherungsrechtlichen Behandlung von Vorgängen, an denen mehr als zwei Personen beteiligt sind, jede schematische Lösung (BGH, Urt. v. 02.11.1988 - IVb ZR 102/87 Rn 11, zit. nach juris).

  • BGH, 24.11.1977 - VII ZR 160/76

    Voraussetzungen für die Einlegung einer Anschlussberufung - Anforderungen an die …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2019 - 6 U 89/17
    Soll - wie hier - im Falle einer Abtretung der streitbefangenen Forderung der Antrag dergestalt modifiziert werden, dass nunmehr Leistung an den Zessionar begehrt werde, bleibt die vom Schuldner zu erbringende Leistung dennoch dieselbe (vgl. BGH, Urt. v. 04.11.1977 - VII ZR 160/76).
  • LG Frankfurt/Oder, 14.07.2017 - 11 O 416/15
    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2019 - 6 U 89/17
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.07.2017 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) - 11 O 416/15 - wird zurückgewiesen unter Neufassung des Tenors zu 2) wie folgt:.
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