Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 6 U 9/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Polsterumarbeitungsmaschine
Art 2 § 3 Abs 5 IntPatÜbkG, § 139 Abs 2 PatG, § 140a Abs 1 PatG, § 140a Abs 4 PatG
Patentverletzungsstreit: Auslegung der Klageanträge; Vernichtungsanspruch des Patentinhabers nach Schutzrechtsablauf; einheitlicher Streitgegenstand bei Schadensersatzansprüchen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
ZPO § 97 Abs. 1 ; ZPO § 92 Abs. 1
Ansprüche wegen Patentverletzung; Patent für Polsterumarbeitungsmaschinen; Hilfsweise Geltendmachung einer äquivalenten Patentverletzung; Sinngehalt eines Patentanspruchs in seiner Gesamtheit; Voraussetzungen einer Auskunftsverpflichtung und Rechnungslegungsverpflichtung ...
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 04.12.2015 - 7 O 210/14
- OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 6 U 9/16
- BGH, 27.09.2022 - X ZR 30/21
- BGH, 14.11.2023 - X ZR 30/21
Papierfundstellen
- GRUR 2022, 641
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (26)
- BGH, 13.01.2015 - X ZR 81/13
EPÜ Art. 69; PatG § 14; IntPatÜbkG Art. II § 3 i. d. F vom 20. Dezember 1991
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 6 U 9/16
Der Schutzbereich des Patents wird auf diese Weise nach Maßgabe dessen bestimmt, was der Fachmann auf der Grundlage der erfindungsgemäßen Lehre als äquivalent zu erkennen vermag und damit an dem Gebot des Art. 1 des Auslegungsprotokolls ausgerichtet, bei der Bestimmung des Schutzbereichs einen angemessenen Schutz für den Patentinhaber mit ausreichender Rechtssicherheit für Dritte zu verbinden (vgl. BGH, GRUR 2015, 361 Rn. 18 - Kochgefäß;… GRUR 2011, 313 Rn. 35 - Crimpwerkzeug IV).Als gleichwirkend kann eine Ausführungsform nur dann angesehen werden, wenn sie nicht nur im Wesentlichen die Gesamtwirkung der Erfindung erreicht, sondern gerade auch diejenige Wirkung erzielt, die das nicht wortsinngemäß verwirklichte Merkmal erzielen soll (vgl. BGH, GRUR 2015, 361 Rn. 19 - Kochgefäß;… GRUR 2012, 1122 Rn. 26 - Palettenbehälter III).
Eine Unterteilung der patentgemäßen Lösung in "erfindungswesentliche" und "zusätzliche" Wirkungen kommt nicht in Betracht (vgl. BGH, GRUR 2015, 361 Rn. 23 - Kochgefäß).
Rn. 249 Kommen einem Merkmal mehrere patentgemäße Wirkungen zu, kann eine Gleichwirkung nur dann vorliegen, wenn alle diese Wirkungen bei den angegriffenen Ausführungsformen erzielt werden (vgl. BGH, GRUR 2015, 361 Rn. 21, 23 - Kochgefäß).
- BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17
FRAND-Einwand - FRAND-Bedinungen, besondere Verhaltenspflichten eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 6 U 9/16
Wie auch sonst kommt nur ein Anspruchsausschluss im Einzelfall wegen Unverhältnismäßigkeit (§ 140a Abs. 4 PatG) in Betracht (vgl. BGH, GRUR 2020, 961 Rn. 65, 105 - FRAND-Einwand I;… Senat, GRUR-RS 2018, 25201 Rn. 31 - Werkzeuggriff).Vielmehr beanspruchen die mit § 140a PatG verfolgten weiteren gesetzliche Zwecke einer general- und spezialpräventive Abschreckungswirkung und der Sanktionierung rechtswidrigen Verhaltens auch nach dem Schutzrechtsablauf weiterhin Gültigkeit (vgl. BGH, GRUR 2020, 961 Rn. 65 - FRAND-Einwand I mwN).
Dies widerspräche der nach dem angefochtenen Urteil ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach auch im Fall des Schutzrechtsablaufs ein zuvor entstandener Vernichtungsanspruch nur bei Unverhältnismäßigkeit im Einzelfall entfällt (vgl. BGH, GRUR 2020, 961 Rn. 65, 105 - FRAND-Einwand I).
- BGH, 26.03.2019 - X ZR 109/16
Spannungsversorgungsvorrichtung - Patentverletzung: Pflicht zur Herausgabe des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 6 U 9/16
Den Verletzergewinn kann der Berechtigte auch für Zeiträume verlangen, für die sein Schadensersatzanspruch auf den sog. Restschadensersatzanspruch gem. § 141 S. 2 PatG, § 852 BGB, mithin die Herausgabe des durch die Patentverletzung Erlangten beschränkt ist (vgl. BGHZ 221, 342= GRUR 2019, 496 - Spannungsversorgungseinrichtung).Hierzu zählen nicht nur weitere Informationen zu den die Berechnungsgrundlage bildenden Geschäftsvorfällen, die eine unmittelbare Überprüfung einzelner Angaben ermöglichen, wie etwa die Offenlegung der Abnehmer der getätigten Umsatzgeschäfte, sondern auch Angaben zu solchen Vorgängen, die mittelbar Rückschlüsse auf den Wahrheitsgehalt der Angaben zulassen (vgl. BGHZ 221, 342= GRUR 2019, 496 Rn. 25, 28 - Spannungsversorgungseinrichtung).
Die auch insoweit maßgeblichen Grundsätze zur Reichweite der Verpflichtung ergeben sich insbesondere aus BGHZ 221, 342 (= GRUR 2019, 496 Rn. 25, 28 - Spannungsversorgungseinrichtung).
- BGH, 14.02.1957 - II ZR 190/55
Haftung der Gesellschafter einer OHG
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 6 U 9/16
Ob der Berechtigte eine von der Gesellschaft geschuldete Leistung auch vom Komplementär persönlich verlangen kann, hängt davon ab, inwieweit die Erbringung dieser Leistung zu dessen gesellschaftlichen Pflichten gehört (vgl. BGH, BB 1974, 482; BGHZ 23, 302 = NJW 1957, 871).Die Erstellung der Rechnungslegung/Auskunft, zu der eine Kommanditgesellschaft Dritten verpflichtet ist, gehört zu den Geschäftsführungspflichten des geschäftsführenden persönlich haftenden Gesellschafters (vgl. BGHZ 23, 302 = NJW 1957, 871;… Baumbach/Hopt/Roth, 40. Aufl., HGB § 128 Rn. 9 f.) und zwar unabhängig davon, ob der Auskunftszeitraum den Zeitraum der eigenen Komplementärstellung betrifft.
Daher kann der Berechtigte die Erfüllung der von der Gesellschaft geschuldeten Auskunft/Rechnungslegung auch vom Komplementär persönlich verlangen, §§ 161 Abs. 2, 128 HGB (vgl. BGHZ 23, 302 = NJW 1957, 871;… Baumbach/Hopt/Roth, 40. Aufl. 2021, HGB § 128 Rn. 9 f.).
- BGH, 07.05.2019 - X ZR 46/17
Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Maschine zum Herstellen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 6 U 9/16
Eine gegen das Klagepatent geführte Nichtigkeitsklage wurde vom Bundesgerichtshof (X ZR 46/17) abgewiesen.Rn. 173 Das in der Klagepatentschrift nicht ausdrücklich angegebene zu lösende technische Problem kann darin gesehen werden, die bedarfsgerechte Steuerung einer Polsterumarbeitungsmaschine zu optimieren (vgl. BGH, Nichtigkeitsberufungsurteil betreffend das Streitpatent, X ZR 46/17 Rn. 12).
Vielmehr ging es im Nichtigkeitsberufungsurteil nur um die Abgrenzung zwischen einer nicht ausreichenden Überwachung des Schneidbereichs bzw. des Ausgangs der Schneidbaugruppe und der erforderlichen Überwachung des Ausgangs der Maschine, ob dort das Polsterprodukt entnommen worden ist oder nicht (vgl. BGH, Urt. v. 07.05.2019 - X ZR 46/17, juris Rn. 19, 34).
- BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09
Okklusionsvorrichtung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 6 U 9/16
Der Patentanspruch ist im Zweifel so zu verstehen, dass sich keine Widersprüche zu den Ausführungen in der Beschreibung und den bildlichen Darstellungen in den Zeichnungen ergeben (BGHZ 189, 330 Rn. 24 = GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung).Rn. 261 Die demnach geforderte Orientierung am Patentanspruch setzt voraus, dass der Patentanspruch in allen seinen Merkmalen nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Überlegungen des Fachmanns bildet (vgl. BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 Rn. 35 - Okklusionsvorrichtung).
- BGH, 15.12.2015 - X ZR 30/14
Glasfasern II - Patentverletzungsverfahren: Schutzbereich eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 6 U 9/16
Daher haftet sie in Ermangelung abweichender Anhaltspunkte für patentverletzende Handlungen der [B'.] (vgl. BGHZ 208, 182 = GRUR 2016, 257 - Glasfasern II).Rn. 314 Für den Zeitraum ab dem 04.07.2012 folgt dies bereits daraus, dass die Beklagte in Ermangelung abweichender Anhaltspunkte für Patentverletzungshandlungen der [B'.] als deren für die Geschäftsführung zuständige Komplementärin gegenüber der Klägerin verantwortlich und in dieser Eigenschaft gegenüber der Klägerin zur Rechnungslegung/Auskunft verpflichtet ist (vgl. BGHZ 208, 182 = GRUR 2016, 257 - Glasfasern II).
- BGH, 16.05.2017 - X ZR 120/15
Abdichtsystem - Patentverletzungsverfahren: Gerichtliche Belehrungspflicht über …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 6 U 9/16
Ob und in welchem Umfang eine Rechtspflicht zur Verhinderung eines schutzrechtsverletzenden Erfolgs besteht, richtet sich im Einzelfall nach der Abwägung aller betroffenen Interessen und relevanten rechtlichen Wertungen (vgl. BGHZ 215, 89 = GRUR 2017, 785 Rn. 52 f. - Abdichtsystem).Werden durch die Verletzung einer solchen Rechtspflicht begangene fremde Verletzungshandlungen schuldhaft ermöglicht oder gefördert, kommen gegen den Verletzer dieser Pflicht Ansprüche aus § 139 ff. PatG insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz und Auskunft/Rechnungslegung in Betracht (vgl. BGHZ 215, 89 = GRUR 2017, 785 Rn. 78, 83 - Abdichtsystem).
- BGH, 02.06.2015 - X ZR 103/13
Kreuzgestänge - Patentverletzung: Selbstständige Auslegung des Klagepatents durch …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 6 U 9/16
Auch nach der Auslegung des Bundesgerichtshofs im Nichtigkeitsverfahren, an die der Senat nicht gebunden ist (vgl. BGH, GRUR 2015, 972 - Kreuzgestänge), kommt es allein darauf an, dass der Sensor den Ausgangsbereich der Maschine überwacht, um zwischen Entnahme und Nichtentnahme zu unterscheiden.Nur wenn und soweit sich die Lehre des Patentanspruchs mit der Beschreibung und den Zeichnungen nicht in Einklang bringen lässt und ein unauflösbarer Widerspruch verbleibt, dürfen diejenigen Bestandteile der Beschreibung, die im Patentanspruch keinen Niederschlag gefunden haben, nicht zur Bestimmung des Gegenstands des Patents herangezogen werden (BGH, GRUR 2015, 972 - Kreuzgestänge).
- BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11
Palettenbehälter II
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 6 U 9/16
Als gleichwirkend kann eine Ausführungsform nur dann angesehen werden, wenn sie nicht nur im Wesentlichen die Gesamtwirkung der Erfindung erreicht, sondern gerade auch diejenige Wirkung erzielt, die das nicht wortsinngemäß verwirklichte Merkmal erzielen soll (…vgl. BGH, GRUR 2015, 361 Rn. 19 - Kochgefäß; GRUR 2012, 1122 Rn. 26 - Palettenbehälter III).Ergeben sich aus der Auslegung des Patentanspruchs hingegen gewisse Mindestanforderungen an die Quantität oder Qualität einer bestimmten Wirkung, können abgewandelte Mittel, die diesen Anforderungen nicht gerecht werden, auch dann nicht im Rahmen einer "großzügigen" Bewertung als gleichwirkend angesehen werden, wenn alle übrigen Wirkungen der patentgemäßen Lösung im Wesentlichen erreicht werden (vgl. BGH, GRUR 2012, 1122 Rn. 27 - Palettenbehälter III).
- BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13
Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines …
- BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03
Crimpwerkzeug IV
- BGH, 03.05.2007 - IX ZR 218/05
Haftung einer Anwaltssozietät für Handeln eines Scheinsozius
- BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00
Schneidmesser I
- BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01
"Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs
- BGH, 24.07.2012 - X ZR 51/11
Flaschenträger
- BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02
Rangierkatze
- BGH, 12.02.2009 - Xa ZR 116/07
Trägerplatte
- BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93
Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen der Verwirkung …
- BGH, 11.10.2018 - I ZR 259/15
Curapor - Markenrechtsverletzung: Abwägung aller Umstände des Einzelfalles nach …
- BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14
Patentverletzung: Verwirklichung der geschützten Lehre durch eine im …
- BGH, 30.04.1964 - Ia ZR 224/63
Rechtsmittel
- OLG Düsseldorf, 20.11.2008 - 2 U 82/02
Papierpolster mit System
- LG Düsseldorf, 16.10.2018 - 4c O 71/17
Packmaterialumwandlungsmaschine
- BGH, 21.02.1989 - X ZR 53/87
Verletzung eines Patents für ein Pflanzenbehandlungsmittel; Ansprüche des …
- BGH, 29.07.2010 - Xa ZR 118/09
Bordako
- OLG Düsseldorf, 14.11.2024 - 2 U 17/24
Spenderteil
Werden durch die Verletzung einer solchen Rechtspflicht begangene fremde Verletzungshandlungen schuldhaft ermöglicht oder gefördert, kommen gegen den Verletzer dieser Pflicht Ansprüche aus §§ 139 ff. PatG insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz und Auskunft/Rechnungslegung in Betracht (…vgl. BGH, GRUR 2017, 785 Rn. 78, 83 - Abdichtsystem; OLG Karlsruhe, GRUR 2022, 641 Rn. 167 - Polsterumarbeitungsmaschine).Daher haftet ein Verletzer auch für den Schaden, der erst durch Hinzutreten einer weiteren Benutzungshandlung eines anderen entstanden ist, wenn ihm diese Benutzungshandlung aufgrund seiner eigenen Benutzungshandlung nach den vorstehenden Grundsätzen wertungsmäßig zuzurechnen ist (OLG Karlsruhe, GRUR 2022, 641 Rn. 168 - Polsterumarbeitungsmaschine).
Die Haftung entspricht insofern dem Rechtsgedanken des § 840 Abs. 1 BGB, wonach mehrere nebeneinander für den aus einer unerlaubten Handlung entstehenden Schaden Verantwortliche als Gesamtschuldner haften (OLG Karlsruhe, GRUR 2022, 641 Rn. 168 - Polsterumarbeitungsmaschine).
Jedenfalls hat die Beklagte durch die Bewerbung der angegriffenen Ausführungsformen deren Vertrieb in Deutschland durch die Unternehmensgruppe pflichtwidrig und schuldhaft ermöglicht bzw. gefördert und haftet daher für den hieraus entstandenen Schaden nach § 139 Abs. 2 PatG auch ohne eine ggf. fehlende vorsätzliche Beteiligung (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, GRUR 2022, 641 Rn. 166 ff. - Polsterumarbeitungsmaschine).
Ob der aus diesen Umsatzgeschäften erzielte wirtschaftliche Ertrag gerade auf denjenigen Vorteilen beruht, die das Klagepatent gegenüber dem Stand der Technik zur Verfügung stellt, kann für den Umfang des herauszugebenden Verletzergewinns von Bedeutung sein, ist aber für die Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung unerheblich (OLG Karlsruhe, GRUR 2022, 641 Rn. 191 - Polsterumarbeitungsmaschine;… Senat, Urt. v. 02.11.2008 - I-2 U 82/02, BeckRS 2010, 22916;… GRUR 2023, 394 Rn. 61 - Tassenspender; LG Düsseldorf, InstGE 6, 136).
Für die Überprüfung, ob der Verletzer einen Teil des mit dem patentverletzenden Erzeugnis erzielten Gewinns mittelbar über den Umsatz mit dem Verbrauchsmaterial erwirtschaftet und daher auch ein Teil des Umsatzes mit dem Verbrauchsmaterial möglicherweise unter diesem Gesichtspunkt zum Verletzergewinn beiträgt, benötigt die Klägerin die Angaben zu den Umsatzgeschäften mit Verbrauchsmaterial für die patentverletzenden Dispenser (vgl. auch: OLG Karlsruhe, GRUR 2022, 641 Rn. 192 - Polsterumarbeitungsmaschine).
Ob dies tatsächlich der Fall war, muss für die hier allein zur Entscheidung gestellte Rechnungslegungspflicht nicht entschieden werden (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 2022, 641 Rn. 194 - Polsterumarbeitungsmaschine).
- OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 39/21
Patentverletzung bezüglich eines Tassenspenders Unterlassungsanspruch bei …
Rn. 130 Für das Bestehen eines solchen Rechnungslegungsanspruchs ist nicht entscheidend, ob die Beklagten diese Umsatzgeschäfte allein dem Umstand verdanken, dass sie den patentgeschützten Gegenstand in einer patentgemäßen und nicht in einer schutzrechtsfreien Ausgestaltung angeboten haben (OLG Karlsruhe, GRUR 2022, 641, 647 - Polsterumarbeitungsmaschine).Ob der aus diesen Umsatzgeschäften erzielte wirtschaftliche Ertrag gerade auf denjenigen Vorteilen beruht, die das Klagepatent gegenüber dem Stand der Technik zur Verfügung stellt, kann für den Umfang des herauszugebenden Verletzergewinns von Bedeutung sein, ist aber für die Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung unerheblich (OLG Karlsruhe, GRUR 2022, 641, 647 f. - Polsterumarbeitungsmaschine;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.11.; 2008, Az.: I-2 U 82/02; LG Düsseldorf, InstGE 6, 136;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 14. Aufl., Abschn. D, Rz. 715).
Entsprechendes gilt für die für die streitgegenständlichen Automaten ggf. geschlossenen Wartungsverträge (so auch: OLG Karlsruhe, GRUR 2022, 641, 648 - Polsterumarbeitungsmaschine).
Diese Fragen sind - was vorliegend keiner abschließenden Entscheidung bedarf - allenfalls auf der Ebene des Schadenersatzes, nicht aber für den vorgelagerten Rechnungslegungsanspruch relevant (ebenso: OLG Karlsruhe, GRUR 2022, 641, 647 - Polsterumarbeitungsmaschine).
Hinzu kommt, dass in Bezug auf die Frage der die Verbrauchsmaterialen und Wartungsverträge betreffenden Verpflichtung zur Rechnungslegung ohnehin zeitnah mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu rechnen ist (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 2022, 641).
- OLG Düsseldorf, 14.11.2024 - 2 U 77/23
Spendergehäuse
Ob der aus diesen Umsatzgeschäften erzielte wirtschaftliche Ertrag gerade auf denjenigen Vorteilen beruht, die das Klagepatent gegenüber dem Stand der Technik zur Verfügung stellt, kann für den Umfang des herauszugebenden Verletzergewinns von Bedeutung sein, ist aber für die Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung unerheblich (OLG Karlsruhe, GRUR 2022, 641 Rn. 191 - Polsterumarbeitungsmaschine;… Senat, Urt. v. 02.11.2008 - I-2 U 82/02, BeckRS 2010, 22916;… GRUR 2023, 394 Rn. 61 - Tassenspender; LG Düsseldorf, InstGE 6, 136).Allein auf diese Weise wird der Berechtigte in die Lage versetzt, für die Berechnung des Verletzergewinns relevante Vorgänge zu ermitteln und die Angaben des Verletzers zum erzielten Verletzergewinn zu überprüfen (OLG Karlsruhe, GRUR 2022, 641 Rn. 192 - Polsterumarbeitungsmaschine;… Senat, GRUR 2023, 394 Rn. 61 - Tassenspender).
Für die Überprüfung, ob der Verletzer einen Teil des mit dem patentverletzenden Erzeugnis erzielten Gewinns mittelbar über den Umsatz mit dem Verbrauchsmaterial erwirtschaftet und daher auch ein Teil des Umsatzes mit dem Verbrauchsmaterial möglicherweise unter diesem Gesichtspunkt zum Verletzergewinn beiträgt, benötigt die Klägerin die Angaben zu den Umsatzgeschäften mit Verbrauchsmaterial für die patentverletzenden Dispenser (vgl. auch: OLG Karlsruhe, GRUR 2022, 641 Rn. 192 - Polsterumarbeitungsmaschine).
Ob dies tatsächlich der Fall war, muss für die hier allein zur Entscheidung gestellte Rechnungslegungspflicht nicht entschieden werden (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 2022, 641 Rn. 194 - Polsterumarbeitungsmaschine).
- OLG Düsseldorf, 16.05.2024 - 2 U 70/23
Schutzfähigkeit des Klagepatents "Vorrichtung zum Herstellen von bandförmigen …
Rn. 297 Auch der Schutzrechtsablauf kann als abwägungsrelevanter Umstand im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen sein, wobei sich die Abwägung allerdings an den nach dem Schutzrechtsablauf fortbestehenden gesetzlichen Zielen des Vernichtungsanspruchs zu orientieren hat (OLG Karlsruhe, GRUR 2022, 641 Rn. 229 - Polsterumarbeitungsmaschine;… BeckOK Patentrecht/Fricke, 31. Ed. Stand: 15.01.2024, § 140b PatG Rn. 33.1). - OLG Düsseldorf, 29.01.2026 - 2 U 68/24
Energieführungskette
Ob der aus diesen Umsatzgeschäften erzielte wirtschaftliche Ertrag gerade auf denjenigen Vorteilen beruht, die das Klagepatent gegenüber dem Stand der Technik zur Verfügung stellt, kann für den Umfang des herauszugebenden Verletzergewinns von Bedeutung sein, ist aber für die Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung unerheblich (OLG Karlsruhe, GRUR 2022, 641 Rn. 191 - Polsterumarbeitungsmaschine;… Senat, Urt. v. 02.11.2008 - I-2 U 82/02, BeckRS 2010, 22916;… GRUR 2023, 394 Rn. 61 - Tassenspender; LG Düsseldorf, InstGE 6, 136).Allein auf diese Weise wird der Berechtigte in die Lage versetzt, für die Berechnung des Verletzergewinns relevante Vorgänge zu ermitteln und die Angaben des Verletzers zum erzielten Verletzergewinn zu überprüfen (OLG Karlsruhe, GRUR 2022, 641 Rn. 192 - Polsterumarbeitungsmaschine;… Senat, GRUR 2023, 394 Rn. 61 - Tassenspender;… GRUR 2025, 479 Rn. 147 - Spenderteil).
- BGH, 27.09.2022 - X ZR 30/21
Inanspruchnahme wegen Verletzung eines europäischen Patents betreffend eine …
Rn. 4 Das Berufungsgericht (OLG Karlsruhe, GRUR 2022, 641) hat die Beklagte ergänzend dazu verurteilt, Erzeugnisse, die in einem bestimmten Zeitraum Gegenstand von Benutzungshandlungen waren, in näher bestimmter Weise umzubauen. - OLG Karlsruhe, 22.07.2026 - 6 U 72/24
Verjährungshemmung bei Klageänderung von unmittelbarer zu mittelbarer …
Da die Bestimmung des § 140a Abs. 4 PatG auf die Unverhältnismäßigkeit im Einzelfall abstellt, können die genannten Umstände ein mehr oder weniger starkes Gewicht haben, eine schematische Prüfung verbietet sich (Senat, GRUR 2022, 641 Rn. 228 mwN - Polsterumarbeitungsmaschine). - OLG Düsseldorf, 08.10.2024 - 2 U 58/19
Schutzfähigkeit des Klagepatents "Verfahren zur Herstellung von Zahnersatz und …
Rn. 172 Es handelt sich bei der äquivalenten Patentverletzung im Verhältnis zu der wortsinngemäßen Patentverletzung weder um einen anderen Streitgegenstand (…vgl. Senat, Urt. v. 20.12.2012 - I-2 U 89/07, BeckRS 2013, 11856;… Urt. v. 21.03.2013 - I-2 U 73/09, BeckRS 2013, 12504; GRUR-RR 2014, 185, 191 - WC-Sitzgelenk;… Urt. v. 21.12.2017 - I-15 U 93/16, BeckRS 2017, 147919 Rn. 29;… Urt. v. 01.08.2024 - I-2 U 125/22; OLG Karlsruhe, GRUR 2022, 641 Rn. 67 - Polsterumarbeitungsmaschine) noch besteht insoweit eine Teilbarkeit. - OLG Düsseldorf, 01.08.2024 - 2 U 125/22
Formteil
Dies folgt daraus, dass eine äquivalente Patentverletzung keinen anderen Streitgegenstand als eine wortsinngemäße Patentverletzung darstellt (…vgl. Senat, Urt. v. 20.12.2012 - 2 U 89/07, BeckRS 2013, 11856;… Urt. v. 21.03.2013 - I-2 U 73/09, BeckRS 2013, 12504; GRUR-RR 2014, 185, 191 - WC-Sitzgelenk;… Urt. v. 21.12.2017 - 15 U 93/16, BeckRS 2017, 147919 Rn. 29; OLG Karlsruhe, GRUR 2022, 641 Rn. 67 - Polsterumarbeitungsmaschine m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 15.09.2025 - 6 W 4/25
Anforderungen an eine Rückgabeaufforderung zur Erfüllung einer titulierten …
Insbesondere kann offenbleiben, ob ein solcher Hinweis sich zumindest bei dem vorliegenden Ablauf des Schutzrechts vor dem Zeitpunkt des Rückrufs erübrigt (…vgl. Kamlah/Haedicke in Haedicke/Timmann, Handbuch des Patentrechts, 2. Aufl., § 14. Rn. 381), was auch davon abhängen mag, ob es rechtlich nachteilige Folgen für den Abnehmer im Verhältnis zum Verletzten hat, wenn er das - von einem nach Schutzrechtsablauf fortbestehenden (…siehe BGHZ 225, 269 Rn. 65, 105 - FRAND-Einwand I; Senat, GRUR 2022, 641, 650 m.w.N.) Vernichtungsanspruch erfasste - Erzeugnis nach Schutzrechtsablauf ohne neue Schutzrechtsverletzung weitervertreibt. - OLG Düsseldorf, 28.05.2025 - 2 U 8/24
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Rechtsprechung
| KG, 03.01.2017 - 6 U 9/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 305c Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB
Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Ausschlussfrist für zurückliegende Ansprüche bei Meldung der Arbeitsunfähigkeit mehr als sechs Monate nach Eintritt - rechtsportal.de
BGB § 305c ; AVB-Ratenschutz-AU § 5 Nr. 2
Wirksamkeit der Ausschlussfrist für zurückliegende Ansprüche bei Meldung von Arbeitsunfähigkeit in der Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Ausschlussfrist für zurückliegende Ansprüche bei Meldung von Arbeitsunfähigkeit in der Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 09.12.2015 - 10 O 47/15
- KG, 03.01.2017 - 6 U 9/16
- KG, 28.02.2017 - 6 U 9/16
Papierfundstellen
- VersR 2017, 1269
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.11.1994 - IV ZR 324/93
Versäumung der Frist
Auszug aus KG, 03.01.2017 - 6 U 9/16
Derartige Klauseln sind in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für vergleichbare Regelungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH NJW 1995, 598 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 19ff) nicht beanstandet worden. - LG Saarbrücken, 14.05.2014 - 14 T 3/14
Kaskoversicherung - Anspruch auf Kostenersatz für gestohlenes Navigationsgerät
Auszug aus KG, 03.01.2017 - 6 U 9/16
Die Formulierung der Klausel ist auch abweichend zum Klauselwerk, das der Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken (vgl. VersR 2014, 1197 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 17) zugrunde lag, denn dort ging es nicht um das "Entstehen" des Anspruchs, sondern allein um die erstmalige Fälligkeit des Anspruchs bei verspäteter Anzeige.
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 25.01.2017 - 6 U 9/16 |
Volltextveröffentlichung
- aw3p.de
Das mehrfache Bereithalten eines Werks in Filesharingbörsen lässt eine Vertragsstrafe auch mehrfach verwirken
Verfahrensgang
- LG Flensburg, 05.02.2016 - 8 O 118/15
- OLG Schleswig, 25.01.2017 - 6 U 9/16
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (13)
- BGH, 12.05.2016 - I ZR 43/15
Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen
Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2017 - 6 U 9/16
Für den Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten kommt es auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Abmahnung an (…vergleiche zu § 97a Abs. 1 Satz 2 UrhG : BGH, Urteile vom 28.09.2011 - I ZR 145/12, ZUM 2012, 34 Rn. 8 - Tigerkopf und vom 12.05.2016 - I ZR 43/15, Juris Rn. 13 m.w.N.).Der Gegenstandswert einer Abmahnung wegen der Verletzung eines Schutzrechts ist gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG nach billigem Ermessen zu bestimmen (BGH, Urteil vom 12.05.2016, a.a.O. Rn. 20).
Anhaltspunkt für die Beurteilung der mit dem Unterlassungsanspruch abzuwehrenden Gefährdung der Interessen des Inhabers eines nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Rechts sind sowohl der wirtschaftliche Wert des verletzten Rechts als auch die Intensität und der Umfang der Rechtsverletzung (sogenannter Angriffsfaktor; BGH, Urteil vom 12.05.2016, a.a.O. Rn.
Allerdings kann auch anderen von der Verletzungshandlung unabhängigen Faktoren - etwa dem Grad der Wahrscheinlichkeit künftiger Zuwiderhandlungen - Rechnung zu tragen sein (siehe hierzu BGH, Urteil vom 12.05.2016, a.a.O. Rn. 25).
- BGH, 11.06.2015 - I ZR 7/14
Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse
Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2017 - 6 U 9/16
Vielmehr konnte der Erstattungsanspruch frühestens mit Versand der streitgegenständlichen Abmahnung im Jahr 2015 entstanden sein (vgl. BGH, Urteil vom 11.06.2015 - I ZR 7/14 , GRUR 2016, 184, 190 Rn. 71 - Tauschbörse II), so dass für einen Zinsbeginn im Jahr 2013 kein Raum ist. - BGH, 17.07.2008 - I ZR 168/05
Kinderwärmekissen
Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2017 - 6 U 9/16
Dieser Rechtsbegriff wurde bereits auf das Wettbewerbsrecht übertragen und gilt auch nach der Abkehr vom strafrechtlich geprägten Begriff des Fortsetzungszusammenhangs fort (BGH, Urteile vom 20.09.1960 -I ZR 770/59, BGHZ 33, 163, 168 - Krankenwagen Hund vom 17.07.2008 - I ZR 168/05 , GRUR 2009, 181, 183 Rn. 38 - Kinderwärmekissen).
- BGH, 25.01.2001 - I ZR 323/98
Trainingsvertrag; Verwirkung von Vertragsstrafen bei mehrfachen Verstößen gegen …
Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2017 - 6 U 9/16
Mangels ausdrücklicher vertraglicher Regelung ist der Unterlassungsvertrag nach den allgemeinen für die Vertragsauslegung geltenden Grundsätzen auszufegen (BGH, Urteil vom 25.01.2001 - I ZR 323/98 , BGHZ 146, 318, 322 - Trainingsvertrag). - BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90
Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung
Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2017 - 6 U 9/16
Wenn - wie im konkreten Fall - kein eindeutiger Vertragswille ermittelt werden kann und der Wortlaut auslegungsbedürftig ist, kommt es in erster Linie auf den objektiv erkennbaren Erklärungsinhalt des Unterlassungsversprechens an (vgl. Urteile vom 20.09.1960, a.a.O. , 164 f - Krankenwagen Hund vom 10.12.1992 - I ZR 186/90, BGHZ 121, 13, 17 - Fortsetzungszusammenhang). - BGH, 20.09.1960 - I ZR 77/59
Krankenwagen II
Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2017 - 6 U 9/16
Dieser Rechtsbegriff wurde bereits auf das Wettbewerbsrecht übertragen und gilt auch nach der Abkehr vom strafrechtlich geprägten Begriff des Fortsetzungszusammenhangs fort (BGH, Urteile vom 20.09.1960 -I ZR 770/59, BGHZ 33, 163, 168 - Krankenwagen Hund vom 17.07.2008 - I ZR 168/05 , GRUR 2009, 181, 183 Rn. 38 - Kinderwärmekissen). - BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84
Natürliche Handlungseinheit bei Abgabe mehrerer Schüsse
Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2017 - 6 U 9/16
Der Begriff der natürlichen Handlungseinheit bezeichnet eine Mehrheit von Verhaltensweisen, die ,von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs derart eng miteinander verbunden sind, dass das gesamte Tätigwerden äußerlich für einen Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehöriges Tun erscheint" (BGH, Urteil vom 18.12.1984 - 1 StR 596/84 , NJW 1985, 1565 ). - BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14
Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse
Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2017 - 6 U 9/16
Bei der Bewertung des Interesses des Rechtsinhabers an der Abwehr künftiger Verletzungshandlungen muss nicht nur dem Interesse an der Verhinderung fortgesetzter und lizenzierter Nutzungen Rechnung tragen, sondern es ist auch das einer fortgesetzten Rechtsverletzung innewohnende Gefährdungspotenzial für das Schutzrecht und seine wirtschaftliche Auswertung zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 11.06.2015 - I ZR 19/14, GRUR 2016, 176, 184 Rn. 80 - Tauschbörse I). - BGH, 12.07.2012 - I ZR 54/11
Solarinitiative
Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2017 - 6 U 9/16
Dieses Interesse ist pauschaliert und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu bewerten (BGH, Urteil vom 24.01.2013 - ZR 174111, GRUR 2013, 1067, 1068 Rn.. 12 - Beschwer des Unterlassungsschuldners) und wird maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit für den Inhaber des verletzten Schutzrechts bestimmt (BGH, Beschluss vom 26.04.1990 - I ZR 58/89 , GRUR 1990, 1052, 1053 - Streitwertbemessung; Urteil vom 12.07.2012 - I ZR 54/11 , GRUR 2013, 301, 305 Rn.. 56 - Solarinitiative). - BGH, 24.01.2013 - I ZR 174/11
Beschwer des Unterlassungsschuldners
Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2017 - 6 U 9/16
Dieses Interesse ist pauschaliert und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu bewerten (BGH, Urteil vom 24.01.2013 - ZR 174111, GRUR 2013, 1067, 1068 Rn.. 12 - Beschwer des Unterlassungsschuldners) und wird maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit für den Inhaber des verletzten Schutzrechts bestimmt (BGH, Beschluss vom 26.04.1990 - I ZR 58/89 , GRUR 1990, 1052, 1053 - Streitwertbemessung; Urteil vom 12.07.2012 - I ZR 54/11 , GRUR 2013, 301, 305 Rn.. 56 - Solarinitiative). - BGH, 28.09.2011 - I ZR 145/10
Urheberrechtsverletzung im Internet: Ersatzfähigkeit anwaltlicher Abmahnkosten …
- BGH, 26.04.1990 - I ZR 58/89
Streitwertbemessung - Streitwertbemessung
- OLG Schleswig, 14.06.2016 - 6 W 6/16
Streitwert einer Urheberrechtsverletzung durch Anbieten eines Computerspiels zum …
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Rechtsprechung
| KG, 28.02.2017 - 6 U 9/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 305c Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB
Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Ausschlussfrist für zurückliegende Ansprüche bei Meldung der Arbeitsunfähigkeit mehr als sechs Monate nach Eintritt - versicherungsrechtsiegen.de
Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Ausschlussfrist für Meldung der Arbeitsunfähigkeit
- rechtsportal.de
BGB § 305c ; AVB-Ratenschutz-AU § 5 Nr. 2
Wirksamkeit der Ausschlussfrist für zurückliegende Ansprüche bei Meldung von Arbeitsunfähigkeit in der Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung - Wolters Kluwer
Wirksamkeit der Ausschlussfrist für zurückliegende Ansprüche bei Meldung von Arbeitsunfähigkeit in der Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 09.12.2015 - 10 O 47/15
- KG, 03.01.2017 - 6 U 9/16
- KG, 28.02.2017 - 6 U 9/16
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 09.03.2017 - 6 U 9/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Unterlassungs- und Folgeansprüche aufgrund Verletzung von Geschäftsbezeichnung bzw. Marken
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 11.12.2015 - 10 O 154/13
- OLG Frankfurt, 09.03.2017 - 6 U 9/16
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07
Folienrollos
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2017 - 6 U 9/16
Die Wirkung einer Abschlusserklärung reicht so weit wie der Verbotsumfang der Unterlassungsverfügung, die der Schuldner als endgültige Regelung anerkannt hat (BGH GRUR 2010, 855, Tz. 17- Folienrollos). - BGH, 06.10.2005 - I ZR 322/02
Noblesse
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2017 - 6 U 9/16
Abgewiesen wurde lediglich der Anspruch auf Rechnungslegung über den erzielten Gewinn, weil der Anspruch auf Herausgabe des Verletzergewinns geschätzt werden kann, womit eine Auskunftsverpflichtung des Markenverletzers ausscheidet (BGH GRUR 2006, 419 Tz. 17 - Noblesse). - BGH, 18.01.2001 - I ZR 175/98
Buendgens; Schuldrechtliche Gestattung der Verwendung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2017 - 6 U 9/16
Solange der Beklagte Gesellschafter der Klägerin war, gebot es gesellschaftsrechtliche Treuepflicht, den wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft zu fördern und so lange auf eigene Vermögensrechte zu verzichten (…Bayer in: Lutter/Hommelhoff, GmbH-G, 14. Aufl., Rn 22 zu § 14 GmbHG; vgl. auch BGH GRUR 2001, 1164 Tz. 44 - buendgens). - OLG Nürnberg, 14.10.1998 - 12 U 1538/98
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2017 - 6 U 9/16
Es wäre zwar grundsätzlich zulässig gewesen, der Gesellschaft als Sacheinlage ein Nutzungsrecht an den Marken einzuräumen (vgl. BGH AG 1999, 381 - adidas).
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