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Rechtsprechung
   EGMR, 09.02.2017 - 29762/10   

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https://dejure.org/2017,2173
EGMR, 09.02.2017 - 29762/10 (https://dejure.org/2017,2173)
EGMR, Entscheidung vom 09.02.2017 - 29762/10 (https://dejure.org/2017,2173)
EGMR, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - 29762/10 (https://dejure.org/2017,2173)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    MITZINGER v. GERMANY

    Violation of Article 14+8 - Prohibition of discrimination (Article 8 - Right to respect for private and family life;Article 8-1 - Respect for family life) (englisch)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    MITZINGER v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung] Zusammenfassung durch das Österreichische Institut für Menschenrechte (ÖIM)

    [DEU] Violation of Article 14+8 - Prohibition of discrimination (Article 8-1 - Respect for family life;Article 8 - Right to respect for private and family life)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    MITZINGER v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung]

    [DEU] Violation of Article 14+8 - Prohibition of discrimination (Article 8-1 - Respect for family life;Article 8 - Right to respect for private and family life)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • zeit.de (Pressemeldung, 09.02.2017)

    Deutschland wegen Ungleichbehandlung gerügt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Stichtagsregelung im Erbrecht: Deutschland diskriminiert nichteheliche Kinder noch immer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erbrechtliche Stichtagsregelung diskriminiert nichteheliche Kinder

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtliche Stellung nichtehelicher Kinder

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Keine Diskriminierung von nichtehelichen Kindern im Erbfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Deutsches Erbrecht diskriminiert nichteheliche Kinder

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Deutsches Erbrecht diskriminiert nichteheliche Kinder

Sonstiges

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • EGMR, 13.06.1979 - 6833/74

    MARCKX v. BELGIUM

    Auszug aus EGMR, 09.02.2017 - 29762/10
    Darüber hinaus hängt ein Erbrecht zwischen Kindern und Eltern so eng mit dem Familienleben zusammen, dass es unter Artikel 8 fällt (siehe Marckx./. Belgien, 13. Juni 1979, Rdnr. 52, Serie A Band 31; und Camp und Bourimi./. die Niederlande, Individualbeschwerde Nr. 28369/95, Rdnr. 35, ECHR 2000-X).
  • EGMR, 26.10.2000 - 30210/96

    Das Recht auf Verfahrensbeschleunigung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK in

    Auszug aus EGMR, 09.02.2017 - 29762/10
    Bei der Entscheidung darüber, ob unter diesen Umständen davon ausgegangen werden kann, dass die Beschwerdeführerin den innerstaatlichen Rechtsweg erschöpft hat, erinnert der Gerichtshof daran, dass der Zweck des Artikels 35 Abs. 1, wonach der innerstaatliche Rechtsweg zu erschöpfen ist, darin besteht, den Vertragsstaaten Gelegenheit zu geben, ihnen vorgeworfene Verstöße - üblicherweise auf gerichtlichem Wege - zu verhindern oder ihnen abzuhelfen, bevor der Gerichtshof mit ihnen befasst wird (siehe Kud??a./. Polen [GK], Individualbeschwerde Nr. 30210/96, Rdnr. 152, ECHR 2000-XI).
  • EGMR, 28.05.2009 - 3545/04

    Ausschluss nichtehelicher Kinder, die vor dem 1.7.1949 geboren wurden, von der

    Auszug aus EGMR, 09.02.2017 - 29762/10
    Bezüglich weiterer Ausführungen zum einschlägigen innerstaatlichen Recht und zur einschlägigen innerstaatlichen Praxis verweist der Gerichtshof auf sein Urteil in der Rechtssache B../. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 3545/04, Rdnrn. 17-24, 28. Mai 2009).
  • EGMR, 10.08.2006 - 75737/01

    Recht auf ein faires Verfahren (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter

    Auszug aus EGMR, 09.02.2017 - 29762/10
    Der Gerichtshof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass er unter den besonderen Umständen mehrerer Fälle bereits der Ansicht war, dass der innerstaatliche Rechtsweg im Sinne von Artikel 35 Abs. 1 der Konvention erschöpft worden ist, obwohl die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers als unzulässig verworfen worden war, da die Rüge der Sache nach in hinreichender Weise vor dem Bundesverfassungsgericht geltend gemacht worden war (siehe u. a. U../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 64387/01, 6. Mai 2004, und S../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 75737/01, Rdnr. 31, 10.
  • BVerfG, 20.11.2003 - 1 BvR 2257/03

    Fortgeltung der Vorschriften bezüglich nichtehelicher Kinder, die vor dem 1. Juli

    Auszug aus EGMR, 09.02.2017 - 29762/10
    Nach Ansicht des Oberlandesgerichts verstieß diese Bestimmung ungeachtet der deutschen Wiedervereinigung nicht gegen das Grundgesetz, wie das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 20. November 2003 (1 BvR 2257/03) ausgeführt habe.
  • EGMR, 07.02.2013 - 16574/08

    FABRIS c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 09.02.2017 - 29762/10
    Obgleich die Anwendung von Artikel 14 eine Verletzung dieser Bestimmungen nicht voraussetzt und er insoweit autonom ist, kann es Raum für seine Anwendung nur geben, wenn der in Frage stehende Sachverhalt unter eine oder mehrere dieser Bestimmungen fällt (siehe u. v. a. Fabris./. Frankreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 16574/08, Rdnr. 47, ECHR 2013 (Auszüge); und B., a. a. O., Rdnr. 28).
  • EGMR, 28.04.2004 - 56679/00

    AZINAS c. CHYPRE

    Auszug aus EGMR, 09.02.2017 - 29762/10
    Wurde die dem Gerichtshof vorgelegte Rüge weder ausdrücklich noch der Sache nach den innerstaatlichen Gerichten vorgelegt, obwohl sie durch Wahrnehmung eines Rechtsbehelfs, der dem Beschwerdeführer zur Verfügung stand, hätte geltend gemacht werden können, so wurde der innerstaatlichen Rechtsordnung die Möglichkeit, sich mit der konventionsrechtlichen Frage auseinanderzusetzen, die ihr durch die Regel der Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs zugestanden werden soll, versagt (siehe Azinas./. Zypern [GK], Individualbeschwerde Nr. 56679/00, Rdnr. 38, ECHR 2004-III).
  • EGMR, 03.10.2000 - 28369/95

    CAMP ET BOURIMI c. PAYS-BAS

    Auszug aus EGMR, 09.02.2017 - 29762/10
    Darüber hinaus hängt ein Erbrecht zwischen Kindern und Eltern so eng mit dem Familienleben zusammen, dass es unter Artikel 8 fällt (siehe Marckx./. Belgien, 13. Juni 1979, Rdnr. 52, Serie A Band 31; und Camp und Bourimi./. die Niederlande, Individualbeschwerde Nr. 28369/95, Rdnr. 35, ECHR 2000-X).
  • EGMR, 06.05.2004 - 64387/01

    UHL v. GERMANY

    Auszug aus EGMR, 09.02.2017 - 29762/10
    Der Gerichtshof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass er unter den besonderen Umständen mehrerer Fälle bereits der Ansicht war, dass der innerstaatliche Rechtsweg im Sinne von Artikel 35 Abs. 1 der Konvention erschöpft worden ist, obwohl die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers als unzulässig verworfen worden war, da die Rüge der Sache nach in hinreichender Weise vor dem Bundesverfassungsgericht geltend gemacht worden war (siehe u. a. U../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 64387/01, 6. Mai 2004, und S../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 75737/01, Rdnr. 31, 10.
  • BFH, 05.12.2019 - II R 5/17

    Erbschaft- und Schenkungsteuer: Maßgebende Steuerklasse beim Erwerb vom

    d) Etwas anderes ergibt sich nicht aus den Entscheidungen des EGMR, nach denen die erbrechtliche Ungleichbehandlung von nichtehelichen und ehelichen Kindern (EGMR-Urteile Brauer/Deutschland vom 28.05.2009 - 3545/04, FamRZ 2009, 1293, und Mitzinger/Deutschland vom 09.02.2017 - 29762/10, FamRZ 2017, 656) und die Ungleichbehandlung von Vätern nichtehelicher Kinder bezüglich des Zugangs zur elterlichen Sorge (EGMR-Urteil Zaunegger/Deutschland vom 03.12.2009 - 22028/04, NJW 2010, 501) Art. 14 (Diskriminierungsverbot) i.V.m. Art. 8 EMRK verletzen.
  • BGH, 18.10.2017 - IV ZR 97/15

    Umfang des Ersatzanspruchs des nichtehelichen Kindes gegen den Staat bei von

    bb) Anders als dies nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (im Folgenden: EGMR) der Fall sein kann, wenn dem nichtehelichen Kind weder ein erbrechtlicher Anspruch noch eine finanzielle Kompensation für das Nichtbestehen eines solchen Anspruchs zusteht (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 12. Juli 2017 - IV ZB 6/15, ZEV 2017, 510 Rn. 11-13; Entscheidungen des EGMR in den Rechtssachen Wolter und Sarfert gegen Deutschland, ZEV 2017, 507 und Mitzinger gegen Deutschland, Urteil vom 9. Februar 2017 - 29762/10, juris; Zusammenfassung der Entscheidung in FamRZ 2017, 656), verletzt die Nichtgewährung eines Anspruchs auf Herausgabe des Wertes der vom Staat als gemäß § 1936 BGB berufener Erbe ersparten oder erzielten Zinsen auch nicht Art. 14 EMRK in Verbindung mit Art. 1 des Zusatzprotokolls zur EMRK (Schutz des Eigentums) oder in Verbindung mit Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens).

    Dies gilt im Streitfall bereits deswegen, weil die Klägerin keine Umstände vorgetragen hat, aus denen auf enge persönliche Verbindungen zwischen ihr und dem Erblasser und damit auf die Eröffnung des Anwendungsbereiches des Art. 8 EMRK geschlossen werden könnte (vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 2011 aaO Rn. 53; EGMR in den Rechtssachen Mitzinger gegen Deutschland, Urteil vom 9. Februar 2017 - 29762/10, juris Rn. 32; Brauer gegen Deutschland, ZEV 2009, 510 Rn. 30).

    Entsprechend hatte der EGMR bereits in der Sache Mitzinger gegen Deutschland argumentiert (Urteil vom 9. Februar 2017 - 29762/10, juris Rn. 47; vgl. hierzu auch Magnus FamRZ 2017, 586).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2020 - 19 A 3048/19
    EGMR, Urteil vom 9. Februar 2017 - Nr. 29762/10 Mitzinger/Deutschland -, FamRZ 2017, 656, juris, Rn. 41.
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Rechtsprechung
   EGMR, 23.03.2017 - 59752/13, 66277/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,7329
EGMR, 23.03.2017 - 59752/13, 66277/13 (https://dejure.org/2017,7329)
EGMR, Entscheidung vom 23.03.2017 - 59752/13, 66277/13 (https://dejure.org/2017,7329)
EGMR, Entscheidung vom 23. März 2017 - 59752/13, 66277/13 (https://dejure.org/2017,7329)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    NEhelG Art. 12 § 10 Abs. 2; EMRK Artt. 8, 14, 15
    Stichtagsregelung für das gesetzliche Erbrecht von vor Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kindern

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    WOLTER AND SARFERT v. GERMANY

    Violation of Article 14+P1-1-1 - Prohibition of discrimination (Article 14 - Discrimination) (Article 1 of Protocol No. 1 - Protection of property;Article 1 para. 1 of Protocol No. 1 - Peaceful enjoyment of possessions) (englisch)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    WOLTER AND SARFERT v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung]

    [DEU] Violation of Article 14+P1-1-1 - Prohibition of discrimination (Article 14 - Discrimination) (Article 1 para. 1 of Protocol No. 1 - Peaceful enjoyment of possessions;Article 1 of Protocol No. 1 - Protection of property)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    WOLTER AND SARFERT v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung] Zusammenfassung durch das Österreichische Institut für Menschenrechte (ÖIM)

    [DEU] Violation of Article 14+P1-1-1 - Prohibition of discrimination (Article 14 - Discrimination) (Article 1 para. 1 of Protocol No. 1 - Peaceful enjoyment of possessions;Article 1 of Protocol No. 1 - Protection of property)

  • anwalt-gericht-menschenrechte.de PDF

    Wolter and Sarfert v. Germany (englisch)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung nichtehelicher Kinder

  • anwalt-gericht-menschenrechte.de (Pressemitteilung)

    Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kinder verletzt Eigentumsgarantie (englisch)

  • taz.de (Pressemeldung, 23.03.2017)

    Ungleichbehandlung unehelicher Kinder in Deutschland

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Deutschland diskriminiert nichteheliche Kinder beim Erbrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1805
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • EGMR, 07.02.2012 - 40660/08

    Caroline von Hannover kann keine Untersagung von Bildveröffentlichungen über sie

    Auszug aus EGMR, 23.03.2017 - 59752/13
    Daher ist der Gerichtshof in Fällen wie dem vorliegenden, bei denen ein Ausgleich zwischen den von der Konvention geschützten Rechten verschiedener Personen hergestellt werden muss, der Auffassung, dass der Ausgang des Beschwerdeverfahrens theoretisch nicht davon abhängen sollte, ob die Beschwerde beim Gerichtshof von dem nichtehelichen Kind eingereicht wurde, dem nach innerstaatlichem Recht die erbrechtlichen Ansprüche genommen sind, oder von einem anderen Erben, dem angeblich bereits erlangte Rechte genommen wurden (vgl. H../. Deutschland (Nr. 2) [GK], Individualbeschwerden Nrn. 40660/08 und 60641/08, Rdnr. 106, ECHR 2012).
  • EGMR, 17.07.2014 - 47848/08

    CENTRE FOR LEGAL RESOURCES ON BEHALF OF VALENTIN CÂMPEANU v. ROMANIA

    Auszug aus EGMR, 23.03.2017 - 59752/13
    Unter Berücksichtigung der Sachverhalte, der Vorbringen der Parteien und seiner Feststellungen nach Artikel 14 der Konvention i. V. m. Artikel 1 des 1. Zusatzprotokolls ist der Gerichtshof jedoch der Auffassung, dass er die wesentlichen in den zwei vorliegenden Individualbeschwerden aufgeworfenen Rechtsfragen geprüft hat und es nicht erforderlich ist, zu den übrigen Rügen der Beschwerdeführer ein gesondertes Urteil zu erlassen (vgl. Centre for Legal Resources im Namen von Valentin Câmpeanu./. Rumänien [GK], Individualbeschwerde Nr. 47848/08, Rdnr. 156, ECHR 2014).
  • EGMR, 24.06.2003 - 44277/98

    STRETCH v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 23.03.2017 - 59752/13
    Was die Forderung des ersten Beschwerdeführers in Bezug auf den materiellen Schaden angeht, ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs festgelegt, dass ein eindeutiger Kausalzusammenhang zwischen dem vom Beschwerdeführer geltend gemachten materiellen Schaden und der festgestellten Konventionsverletzung bestehen muss (siehe u. a. Stretch./. das Vereinigte Königreich, Individualbeschwerde Nr. 44277/98, Rdnr. 47, 24. Juni 2003).
  • EGMR, 26.10.2000 - 30210/96

    Das Recht auf Verfahrensbeschleunigung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK in

    Auszug aus EGMR, 23.03.2017 - 59752/13
    Im Rahmen der Entscheidung darüber, ob davon ausgegangen werden kann, dass der erste Beschwerdeführer den innerstaatlichen Rechtsweg erschöpft hat, erinnert der Gerichtshof daran, dass der Zweck des Artikels 35 Abs. 1, wonach der innerstaatliche Rechtsweg zu erschöpfen ist, darin besteht, den Vertragsstaaten Gelegenheit zu geben, ihnen vorgeworfene Verstöße - üblicherweise auf gerichtlichem Wege - zu verhindern oder ihnen abzuhelfen, bevor die Konventionsorgane mit ihnen befasst werden (siehe Kud??a./. Polen [GK], Individualbeschwerde Nr. 30210/96, Rdnr. 152, ECHR 2000-XI; und Gasus Dosier- und Fördertechnik GmbH./. die Niederlande, 23. Februar 1995, Rdnr. 48, Serie A Band 306-B).
  • BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11

    Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949

    Auszug aus EGMR, 23.03.2017 - 59752/13
    Mit Beschluss vom 18. März 2013 verwarf das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden beider Beschwerdeführer (1 BvR 2436/11 und 3155/11).
  • EGMR, 07.02.2013 - 16574/08

    FABRIS c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 23.03.2017 - 59752/13
    Obgleich die Anwendung von Artikel 14 eine Verletzung dieser Bestimmungen nicht voraussetzt und er insoweit autonom ist, kann es Raum für seine Anwendung nur geben, wenn der in Frage stehende Sachverhalt unter eine oder mehrere dieser Bestimmungen fällt (siehe u. v. a. Fabris./. Frankreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 16574/08, Rdnr. 47, ECHR 2013 (Auszüge); B., a. a. O., Rdnr. 28).
  • EGMR, 28.10.1999 - 28342/95

    BRUMARESCU v. ROMANIA

    Auszug aus EGMR, 23.03.2017 - 59752/13
    Allerdings erkennt der Gerichtshof auch an, dass der Schutz von erlangten Rechten dem Interesse der Rechtssicherheit dienen kann, die Teil des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit und damit ein der Konvention zugrunde liegender Wert ist (siehe Fabris, a. a. O., Rdnr. 66; Nejdet Sahin und Perihan Sahin./. Türkei [GK], Individualbeschwerde Nr. 13279/05, Rdnrn. 56-57, 20. Oktober 2011; und Brumarescu./. Rumänien [GK], Individualbeschwerde Nr. 28342/95, Rdnr. 61, ECHR 1999--VII).
  • EGMR, 28.04.2004 - 56679/00

    AZINAS c. CHYPRE

    Auszug aus EGMR, 23.03.2017 - 59752/13
    Wurde die dem Gerichtshof vorgelegte Rüge (beispielsweise wegen ungerechtfertigten Eingriffs in das Eigentumsrecht) weder ausdrücklich noch der Sache nach den innerstaatlichen Gerichten vorgelegt, obwohl sie durch Wahrnehmung eines Rechtsbehelfs, der dem Beschwerdeführer zur Verfügung stand, hätte geltend gemacht werden können, so wurde der innerstaatlichen Rechtsordnung die Möglichkeit genommen, sich mit der konventionsrechtlichen Frage auseinanderzusetzen, die ihr durch die Regel der Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs zugestanden werden soll (siehe Azinas./. Zypern [GK], Individualbeschwerde Nr. 56679/00, Rdnr. 38, ECHR 2004-III).
  • BGH, 13.11.2019 - IV ZR 317/17

    Verjährung des einem pflichtteilsberechtigten Abkömmling gemäß § 2329 BGB gegen

    Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung ist zu Gunsten der Beklagten zu berücksichtigen, dass der Schutz erworbener Rechte - hier des Eigentums an den vom Erblasser lebzeitig geschenkten Grundstücken - der Rechtssicherheit dienen kann, die Teil der Rechtsstaatlichkeit ist und damit der Konvention zugrunde liegt (vgl. EGMR NJW 2017, 1805 [Wolter u.a. ./. Deutschland] Rn. 60 m.w.N.).
  • BGH, 12.07.2017 - IV ZB 6/15

    Erbrecht vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher Kinder: Teleologische

    Denn die Konventionswidrigkeit des Ergebnisses der wortlautgetreuen Anwendung von Art. 5 Satz 2 ZwErbGleichG ergibt sich nunmehr jedenfalls aus dem - nach dem Erlass des Senatsurteils vom 26. Oktober 2011 (IV ZR 150/10, BGHZ 191, 229) und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. März 2013 (ZEV 2013, 326) ergangenen - Urteil des EGMR vom 23. März 2017 in der Rechtssache Wolter und Sarfert gegen Deutschland (NJW 2017, 1805; vgl. hierzu Magnus, FamRZ 2017, 831), welches (anders als das Urteil des EGMR vom 9. Februar 2017 in der Rechtssache Mitzinger gegen Deutschland, Zusammenfassung der Entscheidung in FamRZ 2017, 656; vgl. hierzu auch Magnus FamRZ 2017, 586) die derzeit geltende und im Streitfall maßgebliche Rechtslage nach Inkrafttreten des Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetzes betrifft.

    Zudem hat die Antragstellerin den Erbschein nur knapp vier Monate nach der Entscheidung in der Rechtssache Brauer gegen Deutschland beantragt; im Fall des Beschwerdeführers zu 1 beim EGMR war ein vergleichbarer Zeitraum - knapp zwei Monate (vgl. EGMR aaO Rn. 9 - insoweit in NJW 2017, 1805 nicht abgedruckt - und Rn. 76) - verstrichen.

  • BGH, 21.03.2018 - IV ZR 196/17

    Zuständigkeit des Gerichts für eine Restitutionsklage gegen ein Urteil;

    Auf die Individualbeschwerde des Klägers gegen die Bundesrepublik Deutschland stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (im Folgenden: EGMR) durch Urteil vom 23. März 2017 (ZEV 2017, 507) fest, dass das Ergebnis der Rechtsanwendung im Ausgangsverfahren dessen Rechte aus Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden: EMRK) i.V.m. Art. 1 des Zusatzprotokolls zur EMRK (Schutz des Eigentums) verletze.

    Der EGMR hat vielmehr mit seinem Urteil vom 23. März 2017 entschieden, dass das vom Revisionsgericht und den Vorinstanzen angenommene Ergebnis der Rechtsanwendung die Rechte des Klägers aus Art. 14 EMRK (Diskriminierungsverbot) i.V.m. Art. 1 des Zusatzprotokolls zur EMRK (Schutz des Eigentums) verletzt (ZEV 2017, 507).

  • BGH, 18.10.2017 - IV ZR 97/15

    Umfang des Ersatzanspruchs des nichtehelichen Kindes gegen den Staat bei von

    bb) Anders als dies nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (im Folgenden: EGMR) der Fall sein kann, wenn dem nichtehelichen Kind weder ein erbrechtlicher Anspruch noch eine finanzielle Kompensation für das Nichtbestehen eines solchen Anspruchs zusteht (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 12. Juli 2017 - IV ZB 6/15, ZEV 2017, 510 Rn. 11-13; Entscheidungen des EGMR in den Rechtssachen Wolter und Sarfert gegen Deutschland, ZEV 2017, 507 und Mitzinger gegen Deutschland, Urteil vom 9. Februar 2017 - 29762/10, juris; Zusammenfassung der Entscheidung in FamRZ 2017, 656), verletzt die Nichtgewährung eines Anspruchs auf Herausgabe des Wertes der vom Staat als gemäß § 1936 BGB berufener Erbe ersparten oder erzielten Zinsen auch nicht Art. 14 EMRK in Verbindung mit Art. 1 des Zusatzprotokolls zur EMRK (Schutz des Eigentums) oder in Verbindung mit Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens).

    (1) Nach der Rechtsprechung des EGMR kommt es für die Frage des Vorliegens einer Ungleichbehandlung im Sinne des Art. 14 EMRK in Verbindung mit Art. 1 des Zusatzprotokolls zur EMRK darauf an, ob der Betroffene ohne die gerügte Diskriminierung einen nach staatlichem Recht durchsetzbaren Anspruch auf den in Rede stehenden Vermögenswert gehabt hätte (EGMR, Urteil vom 23. März 2017 - 59752/13 und 66277/13, juris Rn. 51 in den Rechtssachen Wolter und Sarfert gegen Deutschland, insoweit in ZEV 2017, 508 nicht vollständig abgedruckt; Fabris gegen Frankreich, ZEV 2014, 491 Rn. 52; vgl. ferner Senatsbeschluss vom 12. Juli 2017 - IV ZB 6/15, ZEV 2017, 510 Rn. 11).

    So heißt es etwa in der Entscheidung Sarfert (gemäß deutscher Übersetzung in ZEV 2017, 507 Rn. 79):.

  • KG, 13.10.2017 - 6 W 162/14

    Erbscheinserteilung: Menschenrechtsverletzung durch stichtagsgenaue Anwendung der

    Nach dem - nach der Entscheidung des Senats vom 16. Januar 2015 ergangenen - Urteil des EGMR vom 23. März 2017 in der Rechtssache Wolter und Sarfert ./. Deutschland (NJW 2017, 1805) verletzt das Ergebnis der strikten Anwendung der in Art. 5 Satz 2 ZwErbGleichG bestimmten Stichtagsregelung die sich aus den genannten Bestimmungen der EMRK ergebenden Rechte nicht ehelicher Kinder, wenn unter den besonderen Umständen des Falles kein gerechter Ausgleich zwischen den betroffenen widerstreitenden Interessen hergestellt würde, wobei die Kenntnis der Betroffenen, der Status der erbrechtlichen Ansprüche (Verjährung) und die bis zur Geltendmachung des Anspruchs verstrichene Zeit ebenso zu berücksichtigen sind, wie der Umstand, ob durch das nationale Recht eine finanzielle Entschädigung für den Verlust des Erbrechts gewährt wird (vgl. EGMR aaO Rdnr. 51, 72 ff.).
  • OLG Köln, 10.12.2018 - 2 Wx 405/18

    Erbberechtigung eines nichtehelichen Kindes

    Nach dem Urteil des F vom 23. März 2017 in der Rechtssache X ./. E (NJW 2017, 1805) verletzt das Ergebnis der strikten Anwendung der in Art. 5 Satz 2 ZwErbGleichG bestimmten Stichtagsregelung die sich aus den genannten Bestimmungen der EMRK ergebenden Rechte nicht ehelicher Kinder, wenn unter den besonderen Umständen des Falles kein gerechter Ausgleich zwischen den betroffenen widerstreitenden Interessen hergestellt würde, wobei die Kenntnis der Betroffenen, der Status der erbrechtlichen Ansprüche (Verjährung) und die bis zur Geltendmachung des Anspruchs verstrichene Zeit ebenso zu berücksichtigen sind, wie der Umstand, ob durch das nationale Recht eine finanzielle Entschädigung für den Verlust des Erbrechts gewährt wird (vgl. F aaO Rdnr. 51, 72 ff.).
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Rechtsprechung
   EGMR, 14.12.2017 - 59752/13, 66277/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,48130
EGMR, 14.12.2017 - 59752/13, 66277/13 (https://dejure.org/2017,48130)
EGMR, Entscheidung vom 14.12.2017 - 59752/13, 66277/13 (https://dejure.org/2017,48130)
EGMR, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - 59752/13, 66277/13 (https://dejure.org/2017,48130)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges

  • Europarat (Verfahrensmitteilung)

    Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 8, Art. 8 Abs. 1, Art. 13, Art. 14 MRK
    WOLTER gegen Deutschland (englisch)

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