Rechtsprechung
| LAG Köln, 11.02.2025 - 7 Sa 635/23 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 626 BGB; § 26 Abs. 1 S. 2 BDSG; § 280 Abs. 1 BGB
Arbeitszeitverstöße; Arbeitszeitbetrug; Detektivkosten - IWW
§ 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ ... 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 26 Abs. 1 S. 2 BDSG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 3 GG, §§ 280 Abs. 1, 249 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 249 BGB, § 254 BGB, §§ 288, 291 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO
- arbeitsrechtsiegen.de
Arbeitnehmer Detektivkosten erstatten: Wer zahlt bei Arbeitszeitbetrug?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitszeitverstöße; Arbeitszeitbetrug; Detektivkosten
- rechtsportal.de
Arbeitszeitverstöße; Arbeitszeitbetrug; Detektivkosten
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung aufgrund von Arbeitszeitverstößen: Muss Arbeitnehmer die Detektivkosten zahlen?
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Arbeitszeitbetrug aufgedeckt: Ex-Arbeitnehmer muss Detektivkosten zahlen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Freundin während der Arbeitszeit besucht: Ersatz von Detektivkosten nach fristloser Kündigung wegen Arbeitszeitverstößen
- fgvw.de (Kurzinformation)
Arbeitszeitbetrug aufgeflogen - Fristlose Kündigung und Ersatz von Detektivkosten
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 08.11.2023 - 18 Ca 206/23
- LAG Köln, 11.02.2025 - 7 Sa 635/23
Papierfundstellen
- NZA-RR 2025, 470
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung
Auszug aus LAG Köln, 11.02.2025 - 7 Sa 635/23
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 13.12.2018 - 2 AZR 370/18 -, Rn. 15, juris).Der Arbeitnehmer verletzt damit in erheblicher Weise seine Pflicht zur Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) gegenüber dem Arbeitgeber (BAG, Urteil vom 13.12.2018 - 2 AZR 370/18 -, Rn. 17, juris).
- BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 297/22
Offene Videoüberwachung - elektronische Anwesenheitserfassung - Verwertungsverbot
Auszug aus LAG Köln, 11.02.2025 - 7 Sa 635/23
Rn. 64 Ein Sachvortrags- oder Beweisverwertungsverbot kommt - gerade auch im Geltungsbereich der DSGVO - nur in Betracht, wenn die Nichtberücksichtigung von Vorbringen oder eines Beweismittels wegen einer durch Unionsrecht oder Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Rechtsposition des Arbeitnehmers zwingend geboten ist (BAG, Urteil vom 29.06.2023 - 2 AZR 297/22 -, Rn. 28, juris).Jenseits der sie treffenden Pflicht, ungerechtfertigte Grundrechtseingriffe zu unterlassen, können die Gerichte allenfalls dann wegen einer verfassungsrechtlichen Schutzpflicht gehalten sein, einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Private aktiv zu begegnen und Sachvortrag oder Beweisantritte einer Partei aus Gründen der Generalprävention außer Acht zu lassen, wenn andernfalls die verletzte Schutznorm in den betreffenden Fällen leerliefe (BAG, Urteil vom 29.06.2023- 2 AZR 297/22 -, Rn. 31, juris).
- ArbG Köln, 08.11.2023 - 18 Ca 206/23
Verdachtskündigung, Observation durch Detektive, Sachvortrags- bzw. …
Auszug aus LAG Köln, 11.02.2025 - 7 Sa 635/23
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.11.2023 -18 Ca 206/23- wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Rn. 42 unter Abänderung des Urteiles des Arbeitsgerichtes Köln vom 08.11.2023 - 18 Ca 206/23 -.
- BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1026/12
Schadensersatz - Detektivkosten
Auszug aus LAG Köln, 11.02.2025 - 7 Sa 635/23
Daraus folgt, dass der Arbeitgeber nur für die Maßnahmen Erstattungsansprüche hat, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Arbeitgeber nach den Umständen des Einzelfalles zur Beseitigung der Störung bzw. zur Schadensverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern auch als erforderlich ergriffen haben würde (BAG, Urteil vom 26.09.2013 - 8 AZR 1026/12 -, Rn. 22, juris).
- ArbG Aachen, 12.09.2025 - 5 Ca 750/24 Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (LAG Köln, Urteil vom 11. Februar 2025 - 7 Sa 635/23 - Rn.47, juris).
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