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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.04.2018 - 8 U 19/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,17931
OLG Karlsruhe, 10.04.2018 - 8 U 19/14 (https://dejure.org/2018,17931)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.04.2018 - 8 U 19/14 (https://dejure.org/2018,17931)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. April 2018 - 8 U 19/14 (https://dejure.org/2018,17931)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • baurechtsiegen.de

    Bauträgervertrag - Mängelbeseitigung und Schadensersatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Abnahme durch den vom Bauträger beauftragten Gutachter!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bauträgervertrag: Abnahme von Wohneigentum durch vom Erstverwalter bestimmten Sachverständigen? ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Bauabnahme" einer Wohnanlage - Bauträger dürfen den Gutachter, der die Bauleistung "abnehmen" soll, nicht selbst bestimmen

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Abnahme des Gemeinschaftseigentums

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klausel in Bauträgervertrag zur Abnahme von Wohneigentum durch vom Erstverwalter bestimmten Sachverständigen unwirksam - Unangemessene Benachteiligung der Erwerber aufgrund möglicher Einflussnahme des Bauträgers durch Bestimmung des Erstverwalters

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Abnahme durch einen vom Bauträger beauftragten Gutachter! (IBR 2018, 564)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (43)

  • LG Dortmund, 27.11.2006 - 6 OH 9/02

    Verfahrensrecht - Insolvenz des Antragsgegners im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2018 - 8 U 19/14
    Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz einschließlich der Kosten der selbstständigen Beweisverfahren des Amtsgerichts Mannheim 11 H 8/01 sowie des Landgerichts Mannheim 6 OH 9/02, 10 OH 1/03, 3 OH 5/04, 6 OH 8/05 und 10 OH 12/07 tragen die Klägerin zu 7 % und die Beklagte zu 93 %.

    Der Senat hat die Akten der selbstständigen Beweisverfahren des Amtsgerichts Mannheim 11 H 8/01 sowie des Landgerichts Mannheim 6 OH 9/02, 10 OH 1/03, 3 OH 5/04, 6 OH 8/05 und 10 OH 12/07 beigezogen und Beweis erhoben durch Vernehmung der Zeugen M### und N### sowie durch mündliche Anhörung des Sachverständigen P###.

    Dabei spielt es keine Rolle, dass die gerügten Stolperstellen an den betreffenden Fenstertüren erst durch den - aus Sicht der Klägerin fehlgeschlagenen - Versuch des Rechtsvorgängers der Beklagten, eine regelkonforme Schwellenhöhe entsprechend den Vorgaben des Sachverständigen B### herzustellen, entstanden sind (s. dazu Seiten 16 f. des Ergänzungsgutachtens P### vom 22.12.2004 im Beweisverfahren des Landgerichts Mannheim - 6 OH 9/02 -).

    Die Zuordnung der Mängel ist deshalb fraglich, weil deren Ursache nach den Feststellungen des Sachverständigen P### teilweise im Estrich begründet ist (Überstreckung des für die Anmischung des Estrichs verwendeten Bindemittels), der - wie oben bereits aufgezeigt dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen ist, während andere Ursachen (Parkett bzw. Granitplatten vor der Verlegereife aufgebracht) dem Bodenbelag zuzuordnen sind (GA P### vom 17.02.2003 S. 10 ff zum Beweisverfahren 6 OH 9/02), der - wie oben bereits aufgezeigt - zum Sondereigentum zu rechnen ist.

    Der Antrag auf Durchführung des Beweisverfahrens 6 OH 9/02 ging am 18.06.2002 beim Landgericht Mannheim ein (AS 1 der Beiakte) und wurde dem Rechtsvorgänger der Beklagten am 29.06.2002 zugestellt (AS 12 der Beiakte).

    Die Hemmung endete gemäß § 204 Abs. 2 S. 1 BGB n.F. sechs Monate nach Beendigung des Beweisverfahrens 6 OH 9/02, mithin am 15.05.2006, nachdem dieses Verfahren am 15.11.2005 abgeschlossen war.

    Nach dem Ergebnis der Sachverständigengutachten P### sind alle Mangelerscheinungen auf dieselben Ursachen zurückzuführen, nämlich die fehlerhafte Verarbeitung des Schnell-Zementestrichs einerseits und die Verlegung der Granitplatten bzw. des Parketts trotz (noch) fehlender Verlegereife andererseits (Gutachten P### vom 17.02.2003, dort Seiten 7 f. und 23; vom 26.11.2003, dort Seite 5; vom 22.12.2004, dort Seite 19; vom 10.11.2005, dort Seite 10 - jeweils im Beweisverfahren des Amtsgerichts Mannheim 6 OH 9/02 / Gutachten P### vom 04.03.2003, dort Seiten 5-7 zum Beweisverfahren des Landgerichts Mannheim 11 H 8/01).

    Nach der bereits erwähnten Symptomtheorie des Bundesgerichtshofs wurde die Verjährung aller hiermit im Zusammenhang stehenden Mangelrechte mithin einheitlich (spätestens) mit Beginn des Beweisverfahrens 6 OH 9/02 gehemmt.

    Im Zusammenhang mit den vom Sachverständigen P### im Rahmen des Beweisverfahrens des Landgerichts Mannheim 6 OH 9/02 festgestellten Mängeln am Granitbodenbelag schuldet die Beklagte keine Mangelbeseitigung.

    Nach den Feststellungen des im Rahmen des Beweisverfahrens des Landgerichts Mannheim 6 OH 9/02 beauftragten Sachverständigen P### ist das für die Herstellung des Schnellzementestrichs verwendete Bindemittel zwar entgegen der Herstellervorgabe, namentlich mit einem zu hohen Anteil an Wasser, angemischt und der Estrich mithin zu nass verarbeitet worden.

    aa) Die Wohnungseingangstür ist nach dem Ergebnis des im Rahmen des Beweisverfahrens des Landgerichts Mannheim 6 OH 9/02 eingeholten Sachverständigengutachtens P### vom 17.02.2003 insoweit mangelhaft, als sie den geschuldeten Schutz gegen Einbrüche nicht gewährt, und zudem die Türzarge nicht als Umfassungszarge, sondern als Winkelzarge mit nachträglich gebohrten Verriegelungslöchern ausgeführt wurde.

  • BGH, 04.07.2014 - V ZR 183/13

    Verjährungsbeginn für Ansprüche einer Wohnungeigentümergemeinschaft: …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2018 - 8 U 19/14
    zur Auslegung eines Beschlusses nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind oder wenn darauf Bezug genommen wurde (BGH, Urteil vom 04.07.2014 - V ZR 183/13 -).

    Andernfalls würde der Gemeinschaft nämlich die erforderliche Beschlusskompetenz für die Entscheidung über die Art und Weise der Geltendmachung von Mangelrechten fehlen; davon, dass die Eigentümer einen rechtswidrigen Beschluss fassen wollten, ist aber - wie oben aufgezeigt - im Zweifel nicht auszugehen (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 169/14 - Urteil vom 04.07.2014, - V ZR 183/13 - Urteil vom 12.04.2013 - V ZR 103/12 - Abramenko in Jennißen, WEG, 5. Aufl. § 10 Rn. 115, 117;… Suilmann, a.a.O., Anh. § 10 Rn. 34).

    aa) Hinreichend bestimmt ist ein Beschluss, durch den die Gemeinschaft Ansprüche der Wohnungseigentümer an sich zieht, wenn er erkennen lässt, welche - tatsächlichen oder vermeintlichen - Ansprüche der Wohnungseigentümer vergemeinschaftet werden sollen (BGH, Urteil vom 04.07.2014 - V ZR 183/13 -).

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2018 - 8 U 19/14
    Schließlich steht der oben genannten Auslegung des zitierten Beschlusses auch nicht entgegen, dass der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur (Teil-)Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft erst mit Beschluss vom 02.06.2005 V ZB 32/05 - im Hinblick auf die Nutzungsphase und mit Urteil vom 12.04.2007 - VII ZR 236/05 - im Hinblick auf die Aufbauphase, und damit nach der Fassung dieses Eigentümerbeschlusses, geändert hat.

    So konnte beispielsweise die Gemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss entscheiden, wegen eines Mangels des Gemeinschaftseigentums Vorschuss zu fordern (BGH, Urteil vom 12.04.2007 - VII ZR 236/05 -, unter Hinweis auf Urteile des BGH vom 19.12.1996 - VII ZR 233/95 - und vom 04.06.1981 - VII ZR 9/80 -).

  • BGH, 14.11.2017 - VII ZR 65/14

    VOB-Vertrag: Änderung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zwischen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2018 - 8 U 19/14
    Es trifft zwar zu, dass die fehlende Dampfsperre bzw. Dampfbremse nach den Ausführungen des Sachverständigen P### - jedenfalls in den Räumen oberhalb erdberührter Betonbodenplatten - die Ursache für das Auftreten der "Schüsselungen" im Parkettboden ist (S. 7 f. im Gutachten P### vom 07.05.2002 / AS 155 f. der Beiakte sowie S. 6 f. des Sitzungsprotokolls des Senats vom 10.04.2018 / II 869 f.), Abgesehen davon, dass der Bauunternehmer grundsätzlich die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der (im Streitfall bis heute insoweit nicht durchgeführten) Abnahme schuldet, und zwar auch bei einer Änderung dieser Regeln zwischen Vertragsschluss und Abnahme (BGH, Urteil vom 14.11.2017 - VII ZR 65/14 -, zu einem VOB-Bauvertrag; Urteil vom 14.05.1998 - VII ZR 184/97 -, zum gesetzlichen Werkvertragsrecht), stellen die festgestellten "Schüsselungen" im Parkettboden aber auch dann einen Mangel dar, wenn sie nicht durch einen Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verursacht wurden.

    Hiervon zu trennen ist die Frage, ob der Auftraggeber in einem solchen Fall unter dem Gesichtspunkt der Sowiesokosten an den Kosten der Mangelbeseitigung zu beteiligen ist (BGH, Urteil vom 14.11.2017, a.a.O.,).

  • BGH, 16.09.1999 - VII ZR 456/98

    Rechtsfolgen der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2018 - 8 U 19/14
    Weder eine Fristsetzung zur Mangelbeseitigung nebst Ankündigung einer Ersatzvornahme oder der Geltendmachung einer Vorschussforderung noch die Aufforderung zur Erklärung über die Bereitschaft zur Mangelbeseitigung unter Fristsetzung genügen dem Erfordernis einer eindeutigen Erklärung im Sinne von § 634 Abs. 1 S. 1 BGB a.F. (BGH, Urteil vom 16.09.1999 - VII ZR 456/98 - Urteil vom 18.12.1986 - VII ZR 22/86 -).

    aa) Ist die Fristsetzung gemäß § 634 Abs. 2 BGB a.F. entbehrlich, etwa wegen Verweigerung der Mangelbeseitigung durch den Unternehmer, tritt die Umwandlung des Vertragsverhältnisses in das Stadium der sekundären Gewährleistungsansprüche mit den damit verbundenen Rechtsfolgen erst durch Ausübung des Wahlrechts des Bestellers, ob er (weiterhin) Nachbesserung oder sekundäre Gewährleistungsansprüche geltend machen will, und durch Mitteilung seiner Entscheidung an den Unternehmer ein (BGH, Urteil vom 16.09.1999 - VII ZR 456/98 -).

  • BGH, 08.07.2010 - VII ZR 171/08

    Werkvertrag: Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist auf vor der Abnahme …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2018 - 8 U 19/14
    Bereits mit Urteil vom 08.07.2010 - VII ZR 171/08 - hat der Bundesgerichtshof für einen Architektenvertrag unter Aufgabe früherer Rechtsprechung entschieden, dass die fünfjährige Verjährungsfrist nach § 638 BGB a.F. auch für solche Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gilt, die vor der Abnahme entstanden sind.

    In den Fällen, in denen die - an die Stelle des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs tretenden Ansprüche des Bestellers auf Wandelung, Minderung oder Schadensersatz ausnahmsweise nicht von der Bestimmung einer Mangelbeseitigungsfrist abhängen, führt spätestens die Geltendmachung eines dieser Rechte zum gleichen Ergebnis und damit zum Beginn der Verjährung (vgl. BGH, Urteil vom 08.07.2010 - VII ZR 171/08 - Urteil vom 24.02.2011 - VII ZR 61/10 -).

  • BGH, 24.02.2011 - VII ZR 61/10

    Architektenvertrag: Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Architekten …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2018 - 8 U 19/14
    In konsequenter Weiterführung dieser Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24.02.2011 - VII ZR 61/10 - entschieden, dass am 01.01.2002 bestehende und noch nicht verjährte Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen den Architekten, die vor der Abnahme entstanden sind, nach Art. 229 § 6 Abs. 1 EGBGB der Verjährungsregelung des § 634a BGB n.F. unterliegen (…BGH, a.a.O.).

    In den Fällen, in denen die - an die Stelle des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs tretenden Ansprüche des Bestellers auf Wandelung, Minderung oder Schadensersatz ausnahmsweise nicht von der Bestimmung einer Mangelbeseitigungsfrist abhängen, führt spätestens die Geltendmachung eines dieser Rechte zum gleichen Ergebnis und damit zum Beginn der Verjährung (vgl. BGH, Urteil vom 08.07.2010 - VII ZR 171/08 - Urteil vom 24.02.2011 - VII ZR 61/10 -).

  • OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 106/10

    Bauträgerformularvertrag: Wirksamkeit einer Regelung über die Abnahme von …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2018 - 8 U 19/14
    Die gesetzliche Möglichkeit des Widerrufs der formularmäßig erteilten Vollmacht (§ 168 S. 3 BGB) kompensiert die unangemessene Benachteiligung jedenfalls dann nicht, wenn das Klauselwerk des Bauträgers nicht sicherstellt, dass der Erwerber von dem Abnahmetermin Kenntnis erlangt (BGH, Beschluss vom 12.09.2013 - VII ZR 308/12 - Senatsurteil vom 27.09.2011 - 8 U 106/10 -).

    Zum anderen fehlte der Klägerin bei ihrem Verhalten, das ggf. in anderen Konstellationen als Billigung des Werks und mithin als konkludente Abnahme angesehen werden könnte - etwa bei der widerspruchslosen Hinnahme der Bescheinigung der Abnahmereife durch den Sachverständigen B### oder bei der Ingebrauchnahme und anschließenden Nutzung des Gemeinschaftseigentums durch die Klägerin - wegen der irrigen Vorstellung, das Werk werde bzw. sei bereits (wirksam) durch den Sachverständigen B### abgenommen, das notwendige Erklärungsbewusstsein für eine Abnahme (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.2016 - VII ZR 171/15 - Senatsurteil vom 27.09.2011 - 8 U 106/10 -).

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2018 - 8 U 19/14
    Schließlich steht der oben genannten Auslegung des zitierten Beschlusses auch nicht entgegen, dass der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur (Teil-)Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft erst mit Beschluss vom 02.06.2005 V ZB 32/05 - im Hinblick auf die Nutzungsphase und mit Urteil vom 12.04.2007 - VII ZR 236/05 - im Hinblick auf die Aufbauphase, und damit nach der Fassung dieses Eigentümerbeschlusses, geändert hat.
  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2018 - 8 U 19/14
    Es trifft zwar zu, dass die fehlende Dampfsperre bzw. Dampfbremse nach den Ausführungen des Sachverständigen P### - jedenfalls in den Räumen oberhalb erdberührter Betonbodenplatten - die Ursache für das Auftreten der "Schüsselungen" im Parkettboden ist (S. 7 f. im Gutachten P### vom 07.05.2002 / AS 155 f. der Beiakte sowie S. 6 f. des Sitzungsprotokolls des Senats vom 10.04.2018 / II 869 f.), Abgesehen davon, dass der Bauunternehmer grundsätzlich die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der (im Streitfall bis heute insoweit nicht durchgeführten) Abnahme schuldet, und zwar auch bei einer Änderung dieser Regeln zwischen Vertragsschluss und Abnahme (BGH, Urteil vom 14.11.2017 - VII ZR 65/14 -, zu einem VOB-Bauvertrag; Urteil vom 14.05.1998 - VII ZR 184/97 -, zum gesetzlichen Werkvertragsrecht), stellen die festgestellten "Schüsselungen" im Parkettboden aber auch dann einen Mangel dar, wenn sie nicht durch einen Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verursacht wurden.
  • BGH, 12.05.2016 - VII ZR 171/15

    Bauträgervertrag: Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht bei Mängeln an neu …

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung - …

  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

  • BGH, 28.10.2010 - VII ZR 172/09

    Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens als Voraussetzung für das Ende …

  • BGH, 24.04.2008 - VII ZR 42/07

    Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede

  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 392/00

    Ersatzfähigkeit von Gutachter- und Mängelbeseitigungskosten

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Steuerberaters

  • BGH, 12.04.2013 - V ZR 103/12

    Wohnungseigentum: Mitwirkungspflicht einzelner Wohnungseigentümer bei der …

  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag

  • BGH, 12.09.2013 - VII ZR 308/12

    AGB des Bauträgers: Zulässigkeit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den …

  • BGH, 17.04.2015 - V ZR 12/14

    Wohnungseigentum: Bildung getrennter Instandhaltungsrücklagen in einer …

  • BGH, 12.01.2012 - VII ZR 76/11

    VOB-Vertrag: Verjährung eines Anspruchs auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten …

  • BGH, 05.05.2011 - VII ZR 28/10

    Bauvertrag: Zurückweisung eines untauglichen Angebots des Unternehmers zur …

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 80/12

    Gaslieferungsvertrag: Ergänzende Auslegung eines Norm-Sonderkundenvertrages …

  • BGH, 03.12.1992 - VII ZR 86/92

    Ende der Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen …

  • OLG München, 15.11.2011 - 13 U 15/11

    Haftung des Bauträgers: Wirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses der Haftung …

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2013 - 21 U 140/12

    Hemmung der Verjährung durch Einreichung einer Klage per Telefax ohne Abschriften

  • OLG Saarbrücken, 04.10.1996 - 5 W 286/95

    Eigentum an Rolladenkästen in Wohnanlage

  • BGH, 19.12.1996 - VII ZR 233/95

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch die Mitglieder einer …

  • BGH, 15.04.1998 - VIII ZR 377/96

    Wirksamkeit einer Nachfolgeklausel in einem Bierlieferungsvertrag

  • BGH, 28.10.2010 - VII ZR 82/09

    Haftung des Bauträgers: Gehörsverletzung im Schadensersatzprozess wegen …

  • BGH, 15.02.2005 - X ZR 43/02

    Rechtsfolgen eines Konstruktionsfehlers bei einer Maschine

  • BGH, 06.03.1986 - VII ZR 235/84

    Formerfordernis bei Abnahme einer Bauleistung durch eine kommunale …

  • BGH, 26.01.1993 - X ZR 90/91

    Unwirksamer Haftungsausschluß für leichte Fahrlässigkeit in kaufmännischem …

  • BGH, 22.01.1987 - VII ZR 88/85

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten

  • BGH, 04.06.1981 - VII ZR 9/80

    Geltendmachung von Nachbesserungsansprüchen durch die …

  • BGH, 15.06.1978 - VII ZR 15/78

    Schadensminderungspflicht des Bauherrn

  • BGH, 20.12.1984 - VII ZR 340/83

    AGB: Ausschluß der Haftung für entferntere Mangelfolgeschäden

  • BGH, 18.12.1986 - VII ZR 22/86

    Ankündigung der Ersatzvornahme

  • BGH, 12.02.1981 - VII ZR 230/80

    Berufung auf Formnichtigkeit als Verstoß gegen Treu und Glauben?

  • BGH, 13.04.1972 - VII ZR 4/71

    Vertragsverletzung b. durch Mängel d. Werkes entstandenen Schäden

  • OLG Bamberg, 15.12.1994 - 1 U 39/94

    Verjährung - Abgrenzung eines Mangelfolge - vom Mangelschaden bei Eintritt eines …

  • OLG Frankfurt, 21.06.1985 - 20 W 145/85
  • OLG Hamm, 30.04.2019 - 24 U 14/18

    Zahlung von Restwerklohn

    Der Erfüllungsanspruch verjährt in der Regelfrist, also kenntnisabhängig grundsätzlich nach drei Jahren zum Jahresende; §§ 195, 199 BGB (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. April 2018 - 8 U 19/14 - zitiert nach juris;… Kniffka, in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage 2014, 6.Teil Rn. 24, 105;… Busche, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2018, § 634a BGB Rn. 12;… Inhuber, in: Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen, 3. Auflage 2018, § 7 Rn. 51, 52;… Raab-Gaudin, in: beck-online.Großkommentar, Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, Stand: 01.11.2018, § 634a BGB Rn. 329.3; Werner, NZBau 2014, 80 (83)), während die Verjährung des Nacherfüllungsanspruchs gemäß § 634a Abs. 2 BGB erst mit der Abnahme beginnt (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2016 - VII ZR 188/13 - NZBau 2016, 629; BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 - NZBau 2016, 551; BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15 - NJW 2016, 1572).

    Denn mit der Abnahme wandelt sich dieser Erfüllungsanspruch in den Nacherfüllungsanspruch des § 635 BGB (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. März 2009 - 9 U 152/08 - zitiert nach juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 15. Juli 2009 - 13 U 120/07 - zitiert nach juris;… Moufang/Koos, in: Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht, 3. Auflage 2018, § 635 BGB Rn. 2;… Voit, in: BeckOK BGB, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Stand: 01.02.2019, § 634 BGB Rn. 3;… Peters/Jacoby, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2014, § 634 BGB Rn. 27;… Motzke, in: Dreher/Motzke, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 2. Auflage 2013, § 9 Abs. VOB/A Rn. 348;… Raab-Gaudin, in: beck-online.Großkommentar, Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, Stand: 01.03.2019, § 634a BGB Rn. 156; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. April 2018 - 8 U 19/14 - zitiert nach juris) mit der Besonderheit um, dass die Verjährung für diesen, infolge der Abnahme modifizierten Erfüllungsanspruch nach § 634a Abs. 2 BGB mit der Abnahme zu laufen beginnt.

  • OLG Schleswig, 10.07.2025 - 12 U 12/24

    Verbindung eines Bauträgervertrags mit einem weiteren Werkvertrag zur …

    Insbesondere für Bauverträge hat der Bundesgerichtshof überdies entschieden, die Geltendmachung von deren Nichtigkeit durch den Unternehmer sei unter dem Gesichtspunkt selbstwidersprüchlichen Verhaltens ausgeschlossen, wenn er in Kenntnis der die Nichtigkeit begründenden Umstände den Vertrag durchführt, sozusagen "ins Werk gesetzt" und seine Bauleistung erbracht hat (vgl. BGH…, Urteil vom 24. April 2008 - VII ZR 42/07, juris Rn. 15 ff. zu den Auswirkungen einer nach §§ 134, 138 BGB nichtigen "Ohne-Rechnung-Abrede" in einem Bauvertrag; vgl. außerdem: KG Berlin, Urteil vom 4. April 2019 - 27 U 111/18 -, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. April 2018 - 8 U 19/14, juris).

    Insbesondere für Bauverträge hat der Bundesgerichtshof überdies entschieden, die Geltendmachung von deren Nichtigkeit durch den Unternehmer sei unter dem Gesichtspunkt selbstwidersprüchlichen Verhaltens ausgeschlossen, wenn er in Kenntnis der die Nichtigkeit begründenden Umstände den Vertrag durchführt, sozusagen "ins Werk gesetzt" und seine Bauleistung erbracht hat (BGH…, Urteil vom 24.04.2008 - VII ZR 42/07, juris Rn. 15 ff. zu den Auswirkungen einer nach §§ 134, 138 BGB vergleichbar nichtigen "Ohne-Rechnung-Abrede" in einem Bauvertrag; vgl. zu alledem: KG Berlin, Urteil vom 4. April 2019 - 27 U 111/18 -, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.2018 - 8 U 19/14, juris).

    Rn. 102 b) Allerdings wird die Erfüllung des (restlichen) Kaufpreisanspruchs im Streitfall gemäß § 162 Abs. 1 BGB analog fingiert, weil den Klägern wegen der sachverständig festgestellten Mängel am Schallschutz insoweit ein Zurückbehaltungsrecht zusteht (vgl. KG Berlin, Urteil vom 4. April 2019 - 27 U 111/18 -, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.2018 - 8 U 19/14, juris;… im Ergebnis auch: Hanseatisches Oberlandesgerichts Hamburg, Urteil v. 17.04.2015 - 9 U 35/14, juris Rn. 90ff.).

    Deckt in einem solchen Fall das Zurückbehaltungsrecht eines Erwerbers gemäß § 641 Abs. 3 BGB analog den Restbetrag aus der Vergütung des Bauträgers ab, ist aus dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB zu folgern, dass der Auflassungsanspruch besteht, obwohl der Vergütungsanspruch nicht erloschen ist (KG Berlin, Urteil vom 4. April 2019 - 27 U 111/18 -, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.2018 - 8 U 19/14, juris, jeweils m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2019 - 23 U 205/18

    Schadensersatzanspruch gegen einen Wohnungseigentümer

    Die Gemeinschaft kann nämlich nur dann über die Art und Weise der Feststellung und Verfolgung von Mängelansprüchen entscheiden, wenn sie zugleich die Ausübung der Mängelrechte an sich zieht (OLG Karlsruhe, Urt. v. 10.04.2018 - 8 U 19/14, BeckRS 2018, 17599, Rn. 47).
  • LG München I, 13.07.2023 - 2 O 1924/22

    Verwirkung von Mängelrechten bei unwirksamen Abnahmeklauseln in …

    Die für die Abnahme des Gemeinschaftseigentums getroffene Regelung ist wegen unangemessener Benachteiligung der Erwerber gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam (OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.2018, Az.:8 U 19/14).

    Rn. 39 2. Nach höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung benachteiligt eine Regelung über die Abnahme, wonach - wie vorliegend - das Gemeinschaftseigentum durch einen vom Bauträger zu benennenden Sachverständigen oder durch einen vom Bauträger bestimmbaren Erstverwalter abgenommen wird, die Erwerber entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil den Erwerbern die Möglichkeit genommen wird, über die Ordnungsmäßigkeit der Werkleistung des Bauträgers selbst zu befinden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.2018, Az.: 8 U 19/14; BGH, Beschluss vom 12.09.2013, Az.: VII ZR 308/12; OLG München, Urteil vom 06.12.2016, Az.: 28 U 2388/16).

  • OLG Köln, 17.12.2025 - 11 U 7/24

    Eigentumsumschreibung bei Fertigstellungsverzug!

    Soweit das Zurückbehaltungsrecht eines Erwerbers gemäß §§ 320 Abs. 1, 641 Abs. 3 BGB den Restbetrag aus der Vergütung des Bauträgers abdeckt, besteht der Auflassungsanspruch (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2025, 22 U 106/24 = BauR 2025, 1084; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.2018, 8 U 19/14 = BauR 2019 ,266;… Koeble in Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sache, Kompendium des Baurechts, 6.Auflage 2025, Teil 10 Rn. 281, 311;… ähnlich BeckOGK/Matkovic, § 650u BGB, Rn. 57).
  • KG, 04.04.2019 - 27 U 111/18

    Bauträgervertrag über eine zu errichtende Eigentumswohnung: Geltendmachung der …

    Rn. 31 c) Unabhängig davon kann im Fall der Formnichtigkeit einer Vereinbarung die Berufung einer Partei hierauf ausnahmsweise wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) unbeachtlich sein (vgl. hierzu und zum Folgenden OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.2018 - 8 U 19/14, BeckRS 2018, 17599).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2025 - 22 U 106/24

    Mängel vs. Schlussrate: Bauträger zieht den Kürzeren!

    Soweit das Zurückbehaltungsrecht eines Erwerbers gemäß § 641 Abs. 3 BGB den Restbetrag aus der Vergütung des Bauträgers abdeckt, besteht der Auflassungsanspruch (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 10.04.2018 - 8 U 19/14, BeckRS 2018, 17599 Rn. 308;… Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sache Kompendium/Koeble Teil 10 Rn. 268).
  • OLG München, 15.12.2023 - 27 U 3051/23

    Vorsätzliche Unterverbriefung: Berufung auf Formmangel ist nicht treuwidrig!

    Im ersten Fall ist der beurkundete Vertrag als Scheingeschäft (§ 117 BGB) und der wirklich gewollte Vertrag wegen Formmangels (§ 125 S. 1 BGB) nichtig (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.2018 - 8 U 19/14, BeckRS 2018, 17599 Rn. 67).

    Dies kann der Fall sein, wenn auf Seiten desjenigen, welcher der Geltendmachung der Formnichtigkeit entgegentritt, ein Irrtum über die rechtliche Notwendigkeit der Förmlichkeit vorgelegen hat und dieser Irrtum vom Geschäftsgegner schuldhaft, mindestens fahrlässig verursacht worden war, oder wenn derjenige, der sich auf den Formverstoß beruft, eine Haltung eingenommen hat, die mit seinem früheren Verhalten nach Treu und Glauben unvereinbar ist (vgl. KG…, Urteil vom 04.04.2019 - 27 U 111/18, BeckRS 2019, 45951 Rn. 26; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.2018 - 8 U 19/14, BeckRS 2018, 17599 Rn. 68).

  • OLG Frankfurt, 28.07.2020 - 20 W 114/20

    Terrasse als Sondereigentum

    Es entspricht der wohl überwiegenden Meinung, dass ebenerdige Terrassen nicht sondereigentumsfähig sind, weil sie keine Räume sind (so OLG Köln MittRhNotK 1996, 61; OLG Karlsruhe BeckRS 2018, 17599 Rn. 55;… Armbrüster, in: Bärmann, WEG, 14. Aufl. 2018, § 5 Rn. 117;… Grziwotz, in: Jennißen, WEG, 6. Aufl. 2019, § 5 Rn. 103;… Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl. 2018, § 5 Rn. 40 "Terrasse";… Zimmer, in: Jennißen, a.a.O., § 3 Rn. 24a).
  • OLG Nürnberg, 13.07.2021 - 2 U 2524/20

    Architektenhaftung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter …

    Rn. 19 2. Soweit nach der Rechtsprechung die Verjährung für Mängel erst anlaufen soll, wenn eine Abnahme erfolgt ist oder Umstände gegeben sind, nach denen eine Erfüllung des Vertrags nicht mehr in Betracht kommt (BGH…, Urteil vom 24.02.2011 - VII ZR 61/10 -, juris Rn. 16;… Urteil vom 08.07.2010 - VII ZR 171/08 -, juris Rn. 16 f.; Urteil vom 12.01.2012 - VII ZR 76/11 -, juris 12, für den Mängelbeseitigungsanspruch nach der VOB/B; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 05.07.2012 - 12 U 231/11 -, juris 49; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.2018 - 8 U 19/14 -, juris Rn. 185 f.; OLG München…, Urteil vom 17.07.2012 - 13 U 4106/11 Bau -, juris Rn. 27), betrifft dies Gewährleistungsansprüche nach §§ 633 ff. BGB, insbesondere auch gemäß § 635 BGB, in der bis 31.12.2001 geltenden, hier nicht einschlägigen Fassung (im Folgenden: a. F.).
  • LG München I, 30.03.2023 - 5 O 14646/20

    Mängelbeseitigungskosten, Sachverständigengutachten, Abnahme des …

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