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Weitere Entscheidung unten: RG, 16.01.1880

Rechtsprechung
   EuGH, 10.07.1980 - 811/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,526
EuGH, 10.07.1980 - 811/79 (https://dejure.org/1980,526)
EuGH, Entscheidung vom 10.07.1980 - 811/79 (https://dejure.org/1980,526)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 1980 - 811/79 (https://dejure.org/1980,526)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    Verordnung 13/64 Art. 12 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 5

  • EU-Kommission PDF

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Ariete

    1 . FREIER WARENVERKEHR - ZÖLLE - ABGABEN MIT GLEICHER WIRKUNG - VERBOT - UNMITTELBARE WIRKUNG

  • EU-Kommission

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Ariete

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung der Abgabenzahlung bei Zahlung ohne rechtlichen Grund; Erstattung von Abgaben bei Unvereinbarkeit der Zahlungsverpflichtung mit dem Gemeinschaftsrecht; Regelung der Erstattungsvoraussetzungen durch die Mitgliedsstaaten; Anforderungen an die Regelung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. FREIER WARENVERKEHR - ZÖLLE - ABGABEN MIT GLEICHER WIRKUNG - VERBOT - UNMITTELBARE WIRKUNG

Sonstiges

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 508
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA - Grundsatz der Gleichheit des Arbeitsentgelts männlicher und …

    Auszug aus EuGH, 10.07.1980 - 811/79
    7 NUR AUSNAHMSWEISE KANN SICH DER GERICHTSHOF , WIE ER IN SEINEM URTEIL VOM 8. APRIL 1976 ( RECHTSSACHE 43/75 , DEFRENNE/SABENA , SLG. 1976, 455 ) ANERKANNT HAT , AUFGRUND DES DER GEMEINSCHAFTSRECHTSORDNUNG INNEWOHNENDEN ALLGEMEINEN GRUNDSATZES DER RECHTSSICHERHEIT VERANLASST SEHEN , IN ANBETRACHT DER ERHEBLICHEN SCHWIERIGKEITEN , DIE SEIN URTEIL BEI IN GUTEM GLAUBEN BEGRÜNDETEN RECHTSVERHÄLTNISSEN FÜR DIE VERGANGENHEIT HERVORRUFEN KÖNNTE , MIT WIRKUNG FÜR ALLE BETROFFENEN DIE MÖGLICHKEIT EINZUSCHRÄNKEN , SICH AUF DIESE AUSLEGUNG DER VORSCHRIFT MIT DEM ZIEL ZU BERUFEN , EINE ERNEUTE SACHENTSCHEIDUNG ÜBER DIESE RECHTSVERHÄLTNISSE HERBEIZUFÜHREN.
  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    Auszug aus EuGH, 10.07.1980 - 811/79
    12 NACH DEN URTEILEN VOM 16. DEZEMBER 1976 ( REWE UND COMET , RECHTSSACHEN 33 UND 45/76 , SLG. 1976, 1989 BEZIEHUNGSWEISE 2043 ) OBLIEGT DIE AUFGABE , DEN RECHTSSCHUTZ ZU GEWÄHRLEISTEN , DER SICH FÜR DIE EINZELNEN AUS DER UNMITTELBAREN WIRKUNG DES GEMEINSCHAFTSRECHTS ERGIBT , ENTSPRECHEND DEM IN ARTIKEL 5 EWG-VERTRAG AUSGESPROCHENEN GRUNDSATZ DER MITWIRKUNGSPFLICHT DEN INNERSTAATLICHEN GERICHTEN.
  • EuGH, 14.12.1972 - 29/72

    Marimex / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 10.07.1980 - 811/79
    DIE UNVEREINBARKEIT MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT HABE SICH ERST SPÄTER INFOLGE DER AUSLEGUNG DES BEGRIFFS ' ' ABGABEN MIT GLEICHER WIRKUNG WIE ZÖLLE ' ' DURCH DEN GERICHTSHOF HERAUSGESTELLT , AUFGRUND DEREN DER GERICHTSHOF DIESE QUALIFIZIERUNG ERSTMALS IN SEINEM URTEIL VOM 1. JULI 1968 ( RECHTSSACHE 24/68 , KOMMISSION/ITALIENISCHE REPUBLIK , SLG. 1968, 193 ) BEI STATISTIKGEBÜHREN UND IN SEINEM URTEIL VOM 14. DEZEMBER 1972 ( RECHTSSACHE 29/72 , MARIMEX/ITALIENISCHE FINANZVERWALTUNG , SLG. 1972, 1309 ) BEI GEBÜHREN FÜR GESUNDHEITSPOLIZEILICHE KONTROLLEN BEJAHT HABE.
  • EuGH, 19.06.1990 - C-213/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

    19 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes haben die innerstaatlichen Gerichte entsprechend dem in Artikel 5 EWG-Vertrag ausgesprochenen Grundsatz der Mitwirkungspflicht den Rechtsschutz zu gewährleisten, der sich für die einzelnen aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts ergibt ( so zuletzt die Urteile vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 811/79, Ariete, und in der Rechtssache 826/79, Mireco, Slg. 1980, 2545 bzw. 2559 ).
  • EuGH, 09.11.1983 - 199/82

    Amministrazione delle finanze dello Stato / San Giorgio

    Der Gerichtshof möge zur Erläuterung und gegebenenfalls zur Ergänzung seiner eigenen Rechtssprechung, die sich vor allem aus den Urteilen vom 27. März 1980 in der Rechtssache 61/79 (Finanzministerium/ Firma Denkavit), vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 811/79 (Finanzministerium/Firma Ariete) und vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 826/79 (Finanzministerium/Firma MIRECO) ergibt, folgendes präzisieren: a) Ist ein nationales Gesetz, das (in Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung) die Erstattung bestimmter Abgaben (darunter vor allem Gebühren für gesundheitspolizeiliche Untersuchungen), die als Abgaben mit gleicher Wirkung wie Zölle im Widerspruch zu den Vorschriften des Gemeinschaftsrechts zu Unrecht erhoben worden sind, von dem Nachweis abhängig macht, daß sie nicht auf andere Personen abgewälzt worden sind, dagegen die Erstattung aller anderen zu Unrecht erhobenen Steuern, Zölle oder Gebühren nicht von.

    vom 27. März 1980 in der Rechtssache 61/79 (Finanzministerium/Firma Denkavit), vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 811/79 (Finanzministerium/Firma Ariete) und vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 826/79 (Finanzministerium/Firma MIRECO) ergibt, folgendes präzisieren: a) Ist ein nationales Gesetz, das (in Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung) die Erstattung bestimmter Abgaben (darunter vor allem Gebühren für gesundheitspolizeiliche Untersuchungen), die als Abgaben mit gleicher Wirkung wie Zölle im Widerspruch zu den Vorschriften des Gemeinschaftsrechts zu Unrecht erhoben worden sind, von dem Nachweis abhängig macht, daß sie nicht auf andere Personen abgewälzt worden sind, dagegen die Erstattung aller anderen zu Unrecht erhobenen Steuern, Zölle oder Gebühren nicht von derselben Voraussetzung abhängig macht, als diskriminierend und im Widerspruch zu den Grundsätzen der Gemeinschaftsrechtsordnung stehend anzusehen? Ist der Umstand erheblich, daß die von der oben angegebenen Vorschrift erfaßten Gebühren in Wirklichkeit nur deshalb zu Unrecht erhoben worden sind, weil sie im Widerspruch zu einer gemeinschaftsrechtlichen Vorschrift stehen? b) Macht der negative Urkundenbeweis, von dem die Erstattung der ohne Rechtsgrund erhobenen Gebühren nach dem oben genannten nationalen Gesetz allein abhängig ist, "die Ausübung der Rechte praktisch unmöglich ..., die die einzelstaatlichen Gerichte zu schützen verpflichtet sind"?.

    Zwar trifft es zu, daß die Erstattung nur im Rahmen der in den verschiedenen einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften festgelegten materiellen und formellen Voraussetzungen betrieben werden kann; diese Voraussetzungen dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als bei ähnlichen Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen, und sie dürfen nicht so ausgestaltet sein, daß sie die Ausübung der Rechte, die die Gemeinschaftsrechtsordnung einräumt, praktisch unmöglich machen (siehe hierzu die Urteile des Gerichtshofes vom 16.12.1976 in den Rechtssachen 33 und 45/76, Rewe und Comet, Sig. 1976, 1989 und 2043, vom 27.2. 1980 in der Rechtssache 78/79, Hans Just/Ministerium für Steuerwesen, Slg. 1980, 501, vom 27. März 1980 in der Rechtssache 61/79, Denkavit italiana, Slg. 1980, 1295, und vom 10.7.1980 in den Rechtssachen 811 und 826/79, Ariete und MIRECO, Slg. 1980, 2545 und 2559; die drei letztgenannten Entscheidungen werden vom vorlegenden Gericht angeführt).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-128/92

    H. J. Banks & Co. Ltd gegen British Coal Corporation.

    Wegen früherer Bestätigungen siehe die Urteile vom 16. Dezember 1976 in den Rechtssachen 33/76 (Rewe, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5) und 45/76 (Comet, Slg. 1976, 2043, Randnr. 12); Urteile vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 68/79 (Just, Slg. 1980, 501, Randnr. 25), vom 27. März 1980 in der Rechtssache 61/79 (Denkavit Italiana, Slg. 1980, 1205, Randnr. 25); Urteile vom 10. Juli 1980 in den Rechtssachen 811/79 (Ariete, Slg. 1980, 2545, Randnr. 12) und 826/79 (Mireco, Slg. 1980, 2559, Randnr. 13).

    (122) - Siehe bereits das in Fußnote 94 zitierte Urteil Salgoil, S. 645, und die dort zitierten Urteile Rewe, Randnr. 5, Comet, Randnr. 15, Ariete, Randnr. 12 und Mireco, Randnr. 13. Siehe auch das Urteil vom 9. Juli 1985 in der Rechtssache 179/84 (Bozzetti, Slg. 1985, 2301, Randnr. 17).

    13 und 16; siehe ferner die in Fußnote 94 zitierten Urteile Just, Randnr. 25, Denkavit Italiana, Randnr. 25, Ariete, Randnr. 12, Mireco, Randnr. 13, Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82 (San Giorgio, Slg. 1983, 3595, Randnr. 12), Urteil Emmott, zitiert in Fußnote 91, Randnr. 16. Die selbständige Bedeutung des zweiten Erfordernisses ergibt sich aus Randnr. 17 des Urteils San Giorgio: In dieser Entscheidung hat der Gerichtshof klargestellt, daß das Diskriminierungsverbot keinen Rechtfertigungsgrund gibt, wenn weder für den jeweiligen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht noch für eine ähnliche Verletzung des nationalen Rechts eine Wiedergutmachung (in diesem Fall Erstattung zu Unrecht erhobener Abgaben) möglich ist.

    26 und 28, Ariete, Randnr. 13, und Mireco, Randnr. 14.

  • EuGH, 21.12.2016 - C-164/15

    Der Gerichtshof bestätigt, dass Irland von den Fluggesellschaften, die eine …

    Nach Ansicht von Aer Lingus ist die Relevanz dieser Frage vom Gerichtshof in den Rn. 31 und 32 seines Urteils vom 27. März 1980, Denkavit italiana (61/79, EU:C:1980:100), und in den Rn. 14 bis 16 seines Urteils vom 10. Juli 1980, Ariete (811/79, EU:C:1980:195), anerkannt worden.
  • EuGH, 15.09.1998 - C-231/96

    Edilizia Industriale Siderurgica / Ministero delle Finanze - Erstattung …

    23 und 24, vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 811/79, Ariete, Slg. 1980, 2545, Randnrn.
  • EuGH, 10.07.1997 - C-261/95

    Palmisani

    Ist mit einer zutreffenden Auslegung von Artikel 5 EG-Vertrag, auch im Lichte der Grundsätze, die der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, auf die in den Gründen dieses Beschlusses verwiesen wurde (siehe Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-208/90, Emmott, Slg. 1992, I-4269; vom 25. Februar 1988 in den verbundenen Rechtssachen 331/85, 376/85 und 378/85, Bianco und Girard, Slg. 1988, 1099; vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82, San Giorgio, Slg. 1983, 3595; vom 21. September 1983 in den verbundenen Rechtssachen 205/82 bis 215/82, Deutsche Milchkontor u. a., Slg. 1983, 2633; vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 826/79, Mireco, Slg. 1980, 2559; vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 811/79, Ariete, Slg. 1980, 2545; vom 27. März 1980 in den verbundenen Rechtssachen 66/79, 127/79 und 128/79, Salumi u. a., Slg. 1980, 1237; vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 68/79, Just, Slg. 1980, 501;… vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, und Francovich u. a., a. a. O.), ein Gesetz eines Mitgliedstaats vereinbar, in dem der Mitgliedstaat die Verfahrensmodalitäten für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs durch Bürger, denen dieses Recht wegen fehlender Umsetzung nicht unmittelbar anwendbarer Richtlinien aufgrund der Gemeinschaftsrechtsordnung zusteht, so regelt, daß der Geschädigte die Klage nur innerhalb einer einjährigen Ausschlußfrist erheben kann, die am Tag des Inkrafttretens dieser innerstaatlichen Regelung zu laufen beginnt, während die Schadensersatzklage aus außervertraglicher Haftung im innerstaatlichen Recht dieses Mitgliedstaats normalerweise einer Verjährungsfrist von fünf Jahren unterliegt und auch die Klage, mit der im Rahmen der durch die vollständige Umsetzung der Richtlinie geschaffenen Regelung die Sozialleistung begehrt wird, einer einjährigen Frist unterliegt, bei der es sich aber um eine Verjährungsfrist handelt, wenn der Mitgliedstaat auf diese Weise für den gerichtlichen Schutz der in der Gemeinschaftsrechtsordnung begründeten Rechte einen Verfahrensmechanismus vorsieht, der sich in der erwähnten Hinsicht von "ähnlichen" Klagen und Rechtsbehelfen unterscheidet, wie sie das innerstaatliche Recht des Mitgliedstaats vorsieht (wobei noch zu präzisieren ist, daß sämtliche Klagen, die auf die Erlangung der Leistungen gerichtet sind, die der gesetzlich zur Schadensersatzleistung verpflichtete Träger zu erbringen hat, zur Zeit nach dem innerstaatlichen Recht des Mitgliedstaats jedenfalls einer einjährigen Ausschlußfrist unterliegen), und ist das nationale Gericht im Falle der Unvereinbarkeit dieses Gesetzes verpflichtet, diese Ausschlußfrist unangewendet zu lassen und den geschädigten Bürgern so die Erhebung der Klage auch nach Ablauf der einjährigen Ausschlußfrist zu ermöglichen, und gilt in diesem Fall dann die für gewöhnliche Schadensersatzklagen vorgesehene fünfjährige Verjährungsfrist oder die für die Erlangung der Sozialleistungen im Rahmen des "regulären" Systems vorgesehene einjährige Verjährungsfrist?.
  • EuGH, 17.11.1998 - C-228/96

    Aprile / Amministrazione delle Finanze dello Stato - Abgaben gleicher Wirkung - …

    23 und 24, vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 811/79, Ariete, Slg. 1980, 2545, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2016 - C-164/15

    Kommission / Aer Lingus - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Irische …

    {FN:17} - Die Rechtsmittelführerin führt die Urteile vom 27. März 1980, Denkavit italiana (61/79, EU:C:1980:100), vom 10. Juli 1980, Ariete (811/79, EU:C:1980:195), und vom 1. Juli 2010, ThyssenKrupp Acciai Speciali Terni/Kommission (T-62/08, EU:T:2010:268), an.

    {FN:19} - Vgl. Rn. 31 des Urteils vom 27. März 1980, Denkavit italiana (61/79, EU:C:1980:100), und Rn. 15 des Urteils vom 10. Juli 1980, Ariete (811/79, EU:C:1980:195).

  • EuGH, 13.12.1983 - 222/82

    Apple und Pear Development Council

    Die Regierung des Vereinigten Königreichs ist der Auffassung, die Punkte ii) und iii) der dritten Frage beträfen nationales Recht, und sie weist ganz allgemein auf das Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 811/79 (Ariete, Sig. 1980, 2545) hin.
  • EuGH, 18.12.2007 - C-62/06

    ZF Zefeser - Verordnung (EWG) Nr. 1697/79 - Art. 3 - Nacherhebung von …

    Rn. 30 Die Ausgestaltung der Verfahren, in denen die Abgabenschuldner gegen die Anwendung der Ausnahme des Art. 3 der Verordnung Nr. 1697/79 in Bezug auf die Verjährung der Nachforderung von nicht erhobenen Abgaben vorgehen und verlangen können, dass hierfür gegebenenfalls die Konsequenzen aus gerichtlichen Entscheidungen gezogen werden, ist mangels einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung auf diesem Gebiet Sache des Rechts des einzelnen Mitgliedstaats, wobei diese Verfahren nicht weniger günstig ausgestaltet werden dürfen als bei entsprechenden Rechtsbehelfen, die nur innerstaatliches Recht betreffen, und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen dürfen (vgl. entsprechend u. a. Urteile vom 10. Juli 1980, Ariete, 811/79, Slg. 1980, 2545, Randnr. 12, vom 4. Dezember 2003, Evans, C-63/01, Slg. 2003, I-14447, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1984 - 112/83

    Société des produits de maïs SA gegen Administration des douanes et droits …

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1990 - C-213/89

    The Queen gegen Secretary of State for Transport, ex parte: Factortame Ltd u. a. …

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2003 - C-453/00

    Kühne & Heitz

  • EuGH, 27.01.2022 - C-238/20

    Der Gerichtshof legt die Unionsrechtsbestimmungen für im Rahmen von Natura 2000 …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-46/93

    Brasserie du Pêcheur SA gegen Bundesrepublik Deutschland und The Queen gegen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.1983 - 199/82

    Amministrazione delle finanze dello Stato gegen SpA San Giorgio. - Erstattung …

  • EuGH, 15.09.1998 - C-260/96

    Ministero delle Finanze / Spac - Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1995 - C-5/94

    The Queen gegen Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte: Hedley …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1998 - C-18/95

    F.C. Terhoeve gegen Inspecteur van de Belastingdienst Particulieren/Ondernemingen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1995 - C-197/94

    Société Bautiaa gegen Directeur des services fiscaux des Landes und Société …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2010 - C-398/09

    Lady & Kid u.a. - Mit dem Unionsrecht unvereinbare nationale Abgaben - Erstattung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1993 - C-109/91

    Gerardus Cornelis Ten Oever gegen Stichting Bedrijfspensioenfonds voor het …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-279/96

    Ansaldo Energia SpA gegen Amministrazione delle Finanze dello Stato, …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-88/99

    Roquette Frères

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-231/96

    Edilizia Industriale Siderurgica Srl (Edis) gegen Ministero delle Finanze. - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-238/20

    Sātiņi-S - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2003 - C-30/02

    Recheio - Cash & Carry

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1996 - C-192/95

    Société Comateb (C-192/95), Société Panigua (C-193/95), Société Edouard et fils …

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1996 - 11 S 1639/96

    Zum Erwerb eines supranationalen Aufenthaltsrechts; hier: Ausübung einer …

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.1993 - 11 S 2124/92

    Zu den aufenthaltsrechtlichen Auswirkungen des EWGAssRBes 1/80 Art 6 Abs 1 für …

  • EuGH, 22.03.1990 - 347/87

    Triveneta Zuccheri u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 293/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.1983 - 222/82

    Apple and Pear Development Council gegen K.J. Lewis Ltd und andere. - Nationale …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1995 - C-212/94

    FMC plc, FMC (Meat) Ltd, DT Duggins Ltd, Marshall (Lamberhurst) Ltd, Montelupo …

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1987 - 331/85

    Les Fils de Jules Bianco SA und J. Girard Fils SA gegen Directeur général des …

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1990 - C-377/89

    Ann Cotter und Norah McDermott gegen Minister for Social Welfare und Attorney …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1996 - C-336/94

    Eftalia Dafeki gegen Landesversicherungsanstalt Württemberg. - Freizügigkeit der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.1990 - 347/87

    Triveneta Zuccheri SpA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 309/85

    Bruno Barra gegen Belgischer Staat und Stadt Lüttich. - Diskriminierungsverbot - …

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