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Rechtsprechung
   EuG, 01.07.2009 - T-81/07, T-82/07, T-83/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3390
EuG, 01.07.2009 - T-81/07, T-82/07, T-83/07 (https://dejure.org/2009,3390)
EuG, Entscheidung vom 01.07.2009 - T-81/07, T-82/07, T-83/07 (https://dejure.org/2009,3390)
EuG, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - T-81/07, T-82/07, T-83/07 (https://dejure.org/2009,3390)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Umstrukturierungsbeihilfe der niederländischen Behörden für die KG Holding NV - Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Nichtigkeitsklage - Teilweise ...

  • Europäischer Gerichtshof

    KG Holding u.a. / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Umstrukturierungsbeihilfe der niederländischen Behörden für die KG Holding NV - Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Nichtigkeitsklage - Teilweise ...

  • Europäischer Gerichtshof

    KG Holding u.a. / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Umstrukturierungsbeihilfe der niederländischen Behörden für die KG Holding NV - Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Nichtigkeitsklage - Teilweise ...

  • Europäischer Gerichtshof

    KG Holding u.a. / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Umstrukturierungsbeihilfe der niederländischen Behörden für die KG Holding NV - Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Nichtigkeitsklage - Teilweise ...

  • EU-Kommission PDF

    KG Holding / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Umstrukturierungsbeihilfe der niederländischen Behörden für die KG Holding NV - Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Nichtigkeitsklage - Teilweise ...

  • EU-Kommission

    KG Holding / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Umstrukturierungsbeihilfe der niederländischen Behörden für die KG Holding NV - Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Nichtigkeitsklage - Teilweise ...

  • Deutsches Notarinstitut

    EG Art. 87
    Umwandlung einer zur Rettung und Umstrukturierung gewährten vorübergehenden Beihilfe in Eigenkapital ist unzulässige Beihilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten; Unvereinbarkeit einer staatlichen Umstrukturierungsbeihilfe mit dem Gemeinsamen Markt und ihre Rückforderung; Maßgeblichkeit des Inhalts der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    KG Holding u.a. / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Umstrukturierungsbeihilfe der niederländischen Behörden für die KG Holding NV - Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Nichtigkeitsklage - Teilweise ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 14. März 2007 - K.G. Holding (im Insolvenzverfahren) / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/939/EG der Kommission vom 19. Juli 2006 über die von den Niederlanden angemeldete Beihilfe für die KG Holding NV (bekannt gegeben unter Aktenzeichen K[2006] 2954) (ABl. 2006, L 366, S. 40) in Form der Umwandlung des der KG Holding ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2009, 712 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (36)

  • EuG, 01.07.2009 - T-83/07

    Kliq Reïntegratie / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-81/07
    In den verbundenen Rechtssachen T-81/07, T-82/07 und T-83/07.

    Kläger in der Rechtssache T-83/07,.

    Rn. 27 Mit Beschluss des Präsidenten der Achten Kammer des Gerichts vom 3. November 2008 wurden die Rechtssachen T-81/07, T-82/07 und T-83/07 gemäß Art. 50 der Verfahrensordnung des Gerichts zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

    Zur Zulässigkeit der Klagen in den Rechtssachen T-81/07 und T-83/07, soweit es um die Kreditfazilität von 17 Millionen Euro geht, die das Königreich der Niederlande der KG Holding gewährt hat.

    Rn. 48 Folglich sind die Klagen in den Rechtssachen T-81/07 und T-83/07 unzulässig, soweit sie gegen die Erwägungen in der angefochtenen Entscheidung zur Kreditfazilität von 17 Millionen Euro gerichtet sind.

    Da der Kläger 3 mit seinem gesamten Vorbringen unterlegen ist, sind ihm neben seinen eigenen Kosten in der Rechtssache T-83/07 die Kosten aufzuerlegen, die der Kommission in der Rechtssache T-83/07 entstanden sind.

    Jean Leon Marcel Groenewegen als Insolvenzverwalter der Kliq Reïntegratie trägt neben seinen eigenen Kosten in der Rechtssache T-83/07 die Kosten, die der Kommission in der Rechtssache T-83/07 entstanden sind..

  • EuGH, 28.01.2003 - C-334/99

    Deutschland / Kommission - "EGKS- und EG-Vertrag - Staatliche Beihilfen - …

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-81/07
    Rn. 63 Zu Entscheidungen über staatliche Beihilfen hat der Gerichtshof entschieden, dass sich in bestimmten Fällen bereits aus den Umständen, unter denen die Beihilfe gewährt worden ist, ergeben kann, dass sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt und den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht; jedoch hat die Kommission diese Umstände in der Begründung ihrer Entscheidung zumindest anzugeben (Urteile des Gerichtshofs vom 13. März 1985, Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, 296/82 und 318/82, Slg. 1985, 809, Randnr. 24, vom 19. Oktober 2000, 1talien und Sardegna Lines/Kommission, C-15/98 und C-105/99, Slg. 2000, I-8855, Randnr. 66, und vom 28. Januar 2003, Deutschland/Kommission, C-334/99, Slg. 2003, I-1139, Randnr. 59).

    Rn. 175 Was zunächst das Vorbringen betrifft, die Kliq Reïntegratie sei nicht Empfängerin der Beihilfe gewesen und der Staat habe keine Forderung gegen diese Gesellschaft besessen, ist darauf hinzuweisen, dass nach dem Gemeinschaftsrecht die Kommission, wenn sie feststellt, dass Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar sind, dem betreffenden Mitgliedstaat aufgeben kann, diese Beihilfen von den Empfängern zurückzufordern (Urteile des Gerichtshofs vom 8. Mai 2003, 1talien und SIM 2 Multimedia/Kommission, C-328/99 und C-399/00, Slg. 2003, I-4035, Randnr. 65, und vom 29. April 2004, Deutschland/Kommission, C-277/00, Slg. 2004, I-3925, Randnr. 73) oder, mit anderen Worten, von den Unternehmen, die den tatsächlichen Nutzen davon hatten (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 3. Juli 2003, Belgien/Kommission, C-457/00, Slg. 2003, I-6931, Randnr. 55, und vom 29. April 2004, Deutschland/Kommission, Randnr. 75).

    Rn. 194 Zweitens ist zur Einstellung der wirtschaftlichen Tätigkeiten der betreffenden Unternehmen darauf hinzuweisen, dass die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung im Bereich staatlicher Beihilfen aufgrund der Informationen zu beurteilen ist, über die die Kommission bei deren Erlass verfügte (Urteil vom 29. April 2004, Deutschland/Kommission, oben in Randnr. 175 angeführt, Randnr. 39), im vorliegenden Fall also am 19. Juli 2006.

  • EuGH, 19.02.2002 - C-309/99

    DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN …

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-81/07
    Rn. 178 Zum Vorbringen des Klägers 3, zum Zeitpunkt der Gewährung des Darlehens in Höhe von 35, 75 Millionen Euro habe die Kliq Reïntegratie nicht mehr als Unternehmen im Sinne von Art. 87 Abs. 1 EG angesehen werden können, ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung der Begriff des Unternehmens jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung umfasst (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 23. April 1991, Höfner und Elser, C-41/90, Slg. 1991, I-1979, Randnr. 21, und vom 19. Februar 2002, Wouters u. a., C-309/99, Slg. 2002, I-1577, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung ist eine wirtschaftliche Tätigkeit jede Tätigkeit, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten (vgl. Urteil Wouters u. a., Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 17.06.1999 - C-75/97

    Belgien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Begriff - Erhöhte Ermäßigung der …

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-81/07
    Rn. 76 In Bezug auf die Voraussetzung der Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten geht aus der ständigen Rechtsprechung hervor, dass eine staatliche Beihilfe den innergemeinschaftlichen Handel beeinflusst, wenn sie die Stellung eines Unternehmens gegenüber konkurrierenden Unternehmen im innergemeinschaftlichen Handel stärkt (Urteile des Gerichtshofs vom 17. September 1980, Philip Morris Holland/Kommission, 730/79, Slg. 1980, 2671, Randnr. 11, und vom 17. Juni 1999, Belgien/Kommission, C-75/97, Slg. 1999, I-3671, Randnr. 47, Urteil Ter Lembeek/Kommission, oben in Randnr. 75 angeführt, Randnr. 181).

    Außerdem können etwaige verfahrensrechtliche oder sonstige Schwierigkeiten bei der Durchführung der angefochtenen Maßnahme keinen Einfluss auf deren Rechtmäßigkeit haben (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 21. März 1990, Belgien/Kommission, oben in Randnr. 185 angeführt, Randnrn.

  • EuGH, 22.03.2001 - C-17/99

    Frankreich / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Rettungs- und …

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-81/07
    Rn. 61 Was erstens die Begründungspflicht betrifft, weist das Gericht darauf hin, dass die nach Art. 253 EG vorgeschriebene Begründung der Natur des betreffenden Rechtsakts angepasst sein und die Überlegungen des Gemeinschaftsorgans, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (Urteile des Gerichtshofs vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63, und vom 22. März 2001, Frankreich/Kommission, C-17/99, Slg. 2001, I-2481, Randnr. 35).

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 253 EG genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet zu beurteilen ist (Urteile des Gerichtshofs vom 14. Februar 1990, Delacre u. a./Kommission, C-350/88, Slg. 1990, I-395, Randnr. 16, und Frankreich/Kommission, oben in Randnr. 61 angeführt, Randnr. 36).

  • EuG, 23.11.2006 - T-217/02

    Ter Lembeek / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten der …

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-81/07
    48 und 77, vom 30. April 1998, Vlaams Gewest/Kommission, T-214/95, Slg. 1998, II-717, Randnr. 43, und vom 23. November 2006, Ter Lembeek/Kommission, T-217/02, Slg. 2006, II-4483, Randnr. 177).

    Rn. 76 In Bezug auf die Voraussetzung der Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten geht aus der ständigen Rechtsprechung hervor, dass eine staatliche Beihilfe den innergemeinschaftlichen Handel beeinflusst, wenn sie die Stellung eines Unternehmens gegenüber konkurrierenden Unternehmen im innergemeinschaftlichen Handel stärkt (Urteile des Gerichtshofs vom 17. September 1980, Philip Morris Holland/Kommission, 730/79, Slg. 1980, 2671, Randnr. 11, und vom 17. Juni 1999, Belgien/Kommission, C-75/97, Slg. 1999, I-3671, Randnr. 47, Urteil Ter Lembeek/Kommission, oben in Randnr. 75 angeführt, Randnr. 181).

  • EuG, 19.10.2005 - T-324/00

    CDA Datenträger Albrechts / Kommission - Staatliche Beihilfen - Missbräuchliche …

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-81/07
    Rn. 188 Die Kläger betonen, sie stellten die im Urteil des Gerichts vom 19. Oktober 2005, CDA Datenträger Albrechts/Kommission (T-324/00, Slg. 2005, II-4309), angeführte ständige Rechtsprechung nicht in Frage.

    Rn. 192 Hierzu ist der ständigen Rechtsprechung zu Beihilfeempfängern, die in Konkurs gefallen sind, zu entnehmen, dass die Wiederherstellung der früheren Lage und die Beseitigung der aus den rechtswidrig gezahlten Beihilfen resultierenden Wettbewerbsverzerrung grundsätzlich durch Anmeldung einer Forderung auf Rückerstattung der betreffenden Beihilfen zur Tabelle der gegen das in Liquidation befindliche Unternehmen bestehenden Forderungen erfolgen kann, soweit nicht diese Beihilfen einem anderen Unternehmen zugutegekommen sind (vgl. Urteil CDA Datenträger Albrechts/Kommission, oben in Randnr. 188 angeführt, Randnr. 101 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 23.04.1991 - C-41/90

    Höfner und Elser / Macrotron

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-81/07
    Rn. 178 Zum Vorbringen des Klägers 3, zum Zeitpunkt der Gewährung des Darlehens in Höhe von 35, 75 Millionen Euro habe die Kliq Reïntegratie nicht mehr als Unternehmen im Sinne von Art. 87 Abs. 1 EG angesehen werden können, ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung der Begriff des Unternehmens jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung umfasst (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 23. April 1991, Höfner und Elser, C-41/90, Slg. 1991, I-1979, Randnr. 21, und vom 19. Februar 2002, Wouters u. a., C-309/99, Slg. 2002, I-1577, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM …

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-81/07
    Rn. 137 Zum Vorbringen der Kommission, der Beschluss des Rechter-commissaris sei dem Staat zuzurechnen, ist festzustellen, dass sich im vorliegenden Fall nicht die Frage stellt, ob die Handlungen der rechtsprechenden Gewalt dem Staat zugerechnet werden können (vgl. zu dieser Frage Urteil des Gerichtshofs vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, Slg. 2003, I-10239, Randnrn.
  • EuGH, 17.09.1980 - 730/79

    Philip Morris / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-81/07
    Rn. 76 In Bezug auf die Voraussetzung der Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten geht aus der ständigen Rechtsprechung hervor, dass eine staatliche Beihilfe den innergemeinschaftlichen Handel beeinflusst, wenn sie die Stellung eines Unternehmens gegenüber konkurrierenden Unternehmen im innergemeinschaftlichen Handel stärkt (Urteile des Gerichtshofs vom 17. September 1980, Philip Morris Holland/Kommission, 730/79, Slg. 1980, 2671, Randnr. 11, und vom 17. Juni 1999, Belgien/Kommission, C-75/97, Slg. 1999, I-3671, Randnr. 47, Urteil Ter Lembeek/Kommission, oben in Randnr. 75 angeführt, Randnr. 181).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-119/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER RECHTSKRAFT …

  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 29.04.2004 - C-277/00

    Deutschland / Kommission

  • EuGH, 15.12.2005 - C-66/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE …

  • EuGH, 05.10.2006 - C-368/04

    Transalpine Ölleitung in Österreich - Staatliche Beihilfen - Artikel 88 Absatz 3 …

  • EuGH, 14.11.1984 - 323/82

    Intermills / Kommission

  • EuGH, 29.04.2004 - C-372/97

    Italien / Kommission

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    Kommission / Sytraval und Brink's France - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

  • EuGH, 08.05.2003 - C-328/99

    Italien und SIM 2 Multimedia / Kommission - "Nichtigkeitsklage - Entscheidung …

  • EuGH, 13.03.1985 - 296/82

    Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek / Kommission

  • EuG, 30.04.1998 - T-214/95

    Vlaamse Gewest / Kommission

  • EuG, 30.04.2002 - T-195/01

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄSST ERSTMALS IM BEREICH DER STAATLICHEN BEIHILFEN …

  • EuGH, 19.10.2000 - C-15/98

    Italien und Sardegna Lines / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfen der …

  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

  • EuGH, 12.05.2005 - C-415/03

    GRIECHENLAND WIRD VERURTEILT, WEIL ES NICHT ALLE MASSNAHMEN ERGRIFFEN HAT, DIE …

  • EuGH, 15.01.1986 - 52/84

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 13.11.2008 - C-214/07

    Kommission / Frankreich - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - …

  • EuG, 12.12.1996 - T-380/94

    Association internationale des utilisateurs de fils de filaments artificiels et …

  • EuG, 08.06.1995 - T-459/93

    Beihilfen zur Förderung der Bereiche Datenverarbeitung und Telekommunikation ; …

  • EuG, 06.03.2002 - T-92/00

    Diputación Foral de Álava / Kommission

  • EuGH, 03.07.2003 - C-457/00

    Belgien / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Beihilfen zugunsten der belgischen …

  • EuGH, 13.04.1994 - C-324/90

    Deutschland und Pleuger Worthington / Kommission

  • EuG, 30.04.1998 - T-16/96

    Cityflyer Express / Kommission

  • EuG, 20.11.2002 - T-251/00

    Lagardère / Kommission - Kostenfestsetzung

  • EuG, 30.04.2007 - T-387/04

    EnBW Energie Baden-Württemberg / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie …

  • EuGH, 28.01.2004 - C-164/02

    Niederlande / Kommission

  • EuG, 24.09.2019 - T-105/17

    Die Geldbuße, die gegen die HSBC-Gruppe wegen wettbewerbswidriger …

    Zwar kann allein der verfügende Teil einer Entscheidung Rechtswirkungen erzeugen, jedoch können die Feststellungen in den Gründen einer Entscheidung der Rechtmäßigkeitskontrolle durch den Unionsrichter unterliegen, soweit sie als Begründung einer beschwerenden Maßnahme die tragenden Gründe für den verfügenden Teil dieser Maßnahme darstellen oder wenn diese Begründung geeignet ist, den materiellen Gehalt des verfügenden Teils der fraglichen Maßnahme zu ändern (vgl. Urteil vom 1. Juli 2009, KG Holding u. a./Kommission, T-81/07 bis T-83/07, EU:T:2009:237, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 26.11.2015 - T-461/13

    Das Gericht der Europäischen Union bestätigt den Beschluss der Kommission, mit …

    Im Fall eines Beschlusses der Kommission, mit dem die Rückforderung der Beihilfe angeordnet wird, können etwaige verfahrensrechtliche oder sonstige Schwierigkeiten bei seiner Durchführung keinen Einfluss auf dessen Rechtmäßigkeit haben (vgl. Urteil vom 1. Juli 2009, KG Holding u. a./Kommission, T-81/07 bis T-83/07, Slg, EU:T:2009:237, Rn. 200 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 02.03.2012 - T-29/10

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission über die verschiedenen …

    Zwar kann allein der verfügende Teil einer Entscheidung Rechtswirkungen erzeugen, jedoch können die Feststellungen in den Gründen einer Entscheidung der Rechtmäßigkeitskontrolle durch den Unionsrichter unterliegen, soweit sie als Begründung einer beschwerenden Maßnahme die tragenden Gründe für den verfügenden Teil dieser Maßnahme darstellen oder wenn diese Begründung geeignet ist, den materiellen Gehalt des verfügenden Teils der fraglichen Maßnahme zu ändern (vgl. Urteil des Gerichts vom 1. Juli 2009, KG Holding u. a./Kommission, T-81/07 bis T-83/07, Slg. 2009, II-2411, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 06.04.2017 - T-219/14

    Regione autonoma della Sardegna/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Seeverkehr - …

    Denn in diesem Fall kann die Wiederherstellung der früheren Lage und die Beseitigung der aus den rechtswidrig gezahlten Beihilfen resultierenden Wettbewerbsverzerrung grundsätzlich durch Anmeldung einer Forderung auf Rückerstattung der betreffenden Beihilfen zur Tabelle der gegen das in Liquidation befindliche Unternehmen bestehenden Forderungen erfolgen (vgl. Urteil vom 1. Juli 2009, KG Holding u. a./Kommission, T-81/07 bis T-83/07, EU:T:2009:237, Rn. 192 und 193 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 11.07.2014 - T-533/10

    DTS Distribuidora de Televisión Digital / Kommission - Staatliche Beihilfen - …

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 296 AEUV genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteil des Gerichts vom 1. Juli 2009, KG Holding u. a./Kommission, T-81/07 bis T-83/07, Slg. 2009, II-2411, Rn. 61 und 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 16.06.2011 - T-210/08

    Verhuizingen Coppens / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …

    Zwar kann allein der verfügende Teil einer Entscheidung Rechtswirkungen erzeugen, doch können die Feststellungen in den Gründen einer Entscheidung der Rechtmäßigkeitskontrolle durch den Unionsrichter unterliegen, soweit sie als Begründung einer beschwerenden Maßnahme die tragenden Gründe für den verfügenden Teil dieser Maßnahme darstellen oder wenn diese Begründung geeignet ist, den materiellen Gehalt des verfügenden Teils der fraglichen Maßnahme zu ändern (vgl. Urteil des Gerichts vom 1. Juli 2009, KG Holding u. a./Kommission, T-81/07 bis T-83/07, Slg. 2009, II-2411, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-167/19

    Kommission/ Freistaat Bayern - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe für …

    Rn. 76 Im Urteil vom 1. Juli 2009, KG Holding u. a./Kommission (T-81/07 bis T-83/07, EU:T:2009:237, Rn. 134), wurde die Entscheidung teilweise für nichtig erklärt, da der Gegenstand der angeordneten Rückforderung aus dem Einleitungsbeschluss nicht hervorging.
  • EuG, 11.07.2014 - T-151/11

    Telefónica de España und Telefónica Móviles España / Kommission - Staatliche …

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 296 AEUV genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteil des Gerichts vom 1. Juli 2009, KG Holding u. a./Kommission, T-81/07 bis T-83/07, Slg. 2009, II-2411, Rn. 61 und 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 06.04.2017 - T-220/14

    Saremar/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Seeverkehr - Ausgleichsleistungen …

    Denn in diesem Fall können die Wiederherstellung der früheren Lage und die Beseitigung der aus den rechtswidrig gezahlten Beihilfen resultierenden Wettbewerbsverzerrung grundsätzlich durch Anmeldung einer Forderung auf Rückerstattung der betreffenden Beihilfen zur Tabelle der gegen das in Liquidation befindliche Unternehmen bestehenden Forderungen erfolgen (vgl. Urteil vom 1. Juli 2009, KG Holding u. a./Kommission, T-81/07 bis T-83/07, EU:T:2009:237, Rn. 192 und 193 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 01.08.2024 - T-1084/23

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    Rn. 29 Par ailleurs, la jurisprudence indique que seul le dispositif d'un acte est susceptible de produire des effets juridiques et, par conséquent, de faire grief tandis que les appréciations formulées dans les motifs d'un acte ne peuvent pas faire, en tant que telles, l'objet d'un recours en annulation et peuvent être soumises au contrôle de légalité du juge de l'Union seulement, dans les cas où, d'une part, elles constituent le support nécessaire du dispositif dudit acte ou, d'autre part, elles sont susceptibles, à tout le moins, de modifier la substance de ce qui a été décidé dans le dispositif (voir, en ce sens, ordonnance du 28 janvier 2004, Pays-Bas/Commission, C-164/02, EU:C:2004:54, point 21 ; arrêt du 1er juillet 2009, KG Holding e.a./Commission, T-81/07 à T-83/07, EU:T:2009:237, point 46 et jurisprudence citée, et ordonnance du 7 septembre 2022, Prigozhin/Conseil, T-75/22, non publiée, EU:T:2022:534, point 21).
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