Rechtsprechung
| BAG, 16.08.2022 - 9 AZR 76/22 (A) |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- Bundesarbeitsgericht
Erfüllung von Urlaub - häusliche Quarantäne
- rechtsinformationen.bund.de
Erfüllung von Urlaub - häusliche Quarantäne
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 267 AEUV, Art 31 Abs 2 EUGrdRCh, Art 7 Abs 1 EGRL 88/2003, § 275 Abs 1 BGB, § 362 Abs 1 BGB
Erfüllung von Urlaub - häusliche Quarantäne - Wolters Kluwer
Vorrang des genehmigten Urlaubs vor Wegfall der Arbeitspflicht aus anderen Gründen; Verteilung des Urlaubsrisikos zwischen den Arbeitsvertragsparteien; Unionsrechtliche Beurteilung der Urlaubserfüllung bei zeitgleich amtlich angeordneter häuslicher Quarantäne; ...
- Betriebs-Berater
Erfüllung von Urlaub - häusliche Quarantäne
- arbeitsrecht-hessen.de
BAG fragt EuGH: Muss Urlaub bei Corona-Quarantäne nachgewährt werden?
- datenbank.nwb.de
Erfüllung von Urlaub - häusliche Quarantäne
Kurzfassungen/Presse (18)
- Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)
Behördlich angeordnete Quarantäne während des Urlaubs
- lto.de (Kurzinformation)
BAG legt EuGH vor: Ist Corona-Quarantäne ohne Infektion Urlaub?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die behördlich angeordnete Quarantäne während des Urlaubs
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Urlaub - und die häusliche Quarantäne wegen Corona-Kontakts
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Behördlich angeordnete Quarantäne während des Urlaubs - Corona-Virus
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
EuGH soll Urlaub-Nachgewährung bei Quarantäneanordnung klären - EuGH soll Urlaub-Nachgewährung bei Quarantäneanordnung klären
- bag-urteil.com (Pressemitteilung)
Behördlich angeordnete Quarantäne während des Urlaubs
- anwalt.de (Kurzinformation)
Muss in angeordnete Quarantäne fallender Urlaub nachgewährt werden?
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Wiedergutschrift von in Quarantäne verbrachten Urlaubstagen
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Wiedergutschrift von in Quarantäne verbrachten Urlaubstagen
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Behördlich angeordnete Quarantäne während des Urlaubs
- anwalt.de (Rechtsprechungsübersicht)
COVID-19-Pandemie
- heuking.de (Kurzinformation)
Behördlich angeordnete Quarantäne während des Urlaubs
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
BAG fragt EuGH: Wie wirkt sich eine behördlich angeordnete Quarantäne während des Urlaubs aus? - Quarantäne vergleichbar mit krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
Behördlich angeordnete Quarantäne während des Urlaubs
- rechtsportal.de (Pressemitteilung)
Behördlich angeordnete Quarantäne während des Urlaubs
- rechtsportal.de (Pressemitteilung)
Vorrang des genehmigten Urlaubs vor Wegfall der Arbeitspflicht aus anderen Gründen Verteilung des Urlaubsrisikos zwischen den Arbeitsvertragsparteien Unionsrechtliche Beurteilung der Urlaubserfüllung bei zeitgleich amtlich angeordneter häuslicher Quarantäne ...
- rechtsportal.de (Pressemitteilung)
Vorrang des genehmigten Urlaubs vor Wegfall der Arbeitspflicht aus anderen Gründen Verteilung des Urlaubsrisikos zwischen den Arbeitsvertragsparteien Unionsrechtliche Beurteilung der Urlaubserfüllung bei zeitgleich amtlich angeordneter häuslicher Quarantäne ...
Verfahrensgang
- ArbG Hagen, 28.07.2021 - 2 Ca 2784/20
- LAG Hamm, 27.01.2022 - 5 Sa 1030/21
- BAG, 16.08.2022 - 9 AZR 76/22 (A)
- EuGH, 21.02.2024 - C-749/22
- BAG, 28.05.2024 - 9 AZR 76/22
Papierfundstellen
- ZIP 2023, 51
- NZA 2023, 39
- NZA-RR 2023, 53
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (68) Zitiert selbst (25)
- EuGH, 04.06.2020 - C-588/18
FETICO u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Schutz der …
Auszug aus BAG, 16.08.2022 - 9 AZR 76/22
Rn. 36 1. Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass eine nationale Regelung im Einklang mit Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG einen nach nationalem Recht vorgesehenen Sonderurlaub ausschließen kann, wenn die Bedürfnisse und Verpflichtungen, für die dieser Sonderurlaub zu gewähren ist, während des bezahlten Jahresurlaubs eintreten (EuGH 4. Juni 2020 - C-588/18 - [Fetico ua.] Rn. 42).Der Gerichtshof hat erkannt, dass derartige Sonderurlaubsregelungen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/88/EG fallen, sondern der Ausübung der eigenen Befugnisse durch einen Mitgliedstaat unterliegen (EuGH 4. Juni 2020 - C-588/18 - [Fetico ua.] Rn. 31).
Anders als bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, bei der der Arbeitnehmer berechtigt ist, den Jahresurlaub auf seinen Antrag zu einer anderen als der mit dem Krankheitsurlaub zusammenfallenden Zeit zu nehmen, damit er ihn tatsächlich in Anspruch nehmen kann (EuGH 4. Juni 2020 - C-588/18 - [Fetico ua.] Rn. 34 mwN), hat der Gerichtshof für die den Eintritt der grundsätzlich zum Sonderurlaub berechtigenden Bedürfnisse und Verpflichtungen implizit erkannt, dass diese der Erfüllung des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub nicht entgegenstehen, es sei denn, dadurch würde die Inanspruchnahme eines anderen unionsrechtlich gewährleisteten Urlaubs beeinträchtigt, der einen anderen Zweck verfolgt.
Mit der Begründung, "die Bedürfnisse oder Verpflichtungen, die die Gewährung eines Sonderurlaubs rechtfertigen, [müssen] in einem Arbeitszeitraum eintreten", "so dass sich die Arbeitnehmer während … des bezahlten Jahresurlaubs nicht auf ihn berufen können" (EuGH 4. Juni 2020 - C-588/18 - [Fetico ua.] Rn. 35 f.), bringt der Gerichtshof zum Ausdruck, dass der Eintritt der - urlaubsstörenden - Sonderurlaubstatbestände nicht zur Unterbrechung des bewilligten Erholungsurlaubs führt.
Rn. 39 1. Für das Zusammentreffen von bezahltem Jahresurlaub und Krankheitsurlaub hat der Gerichtshof festgestellt, dass angesichts der unterschiedlichen Zwecke dieser beiden Urlaubsarten ein Arbeitnehmer, der sich während eines im Voraus festgelegten bezahlten Jahresurlaubs im Krankheitsurlaub befindet, berechtigt ist, den Jahresurlaub auf seinen Antrag zu einer anderen als der mit dem Krankheitsurlaub zusammenfallenden Zeit zu nehmen, damit er ihn tatsächlich in Anspruch nehmen kann (vgl. EuGH 4. Juni 2020 - C-588/18 - [Fetico ua.] Rn. 33 f.;… 30. Juni 2016 - C-178/15 - [Sobczyszyn] Rn. 25 f.;… 10. September 2009 - C-277/08 - [Vicente Pereda] Rn. 22).
- BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 575/15
Beschäftigungsverbot nach Urlaubsfestlegung
Auszug aus BAG, 16.08.2022 - 9 AZR 76/22
Rn. 14 1. Die Erfüllung des Urlaubsanspruchs setzt voraus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer durch entsprechende Erklärung von der Arbeitspflicht freistellt (…st. Rspr., BAG 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 15, BAGE 172, 66; 9. August 2016 - 9 AZR 575/15 - Rn. 11 mwN, BAGE 156, 65) und ihm das Urlaubsentgelt entweder nach § 11 BUrlG vor Antritt des Urlaubs zahlt oder dessen Zahlung vorbehaltlos zusagt (…st. Rspr., BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 321/16 - Rn. 56;… 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17 - Rn. 21, BAGE 163, 72).Rn. 15 2. Damit die Verpflichtung zur Urlaubserteilung nach § 362 Abs. 1 BGB erlischt, genügt jedoch nicht die Vornahme der erforderlichen Leistungshandlung (st. Rspr., zB BAG 9. August 2016 - 9 AZR 575/15 - Rn. 11, BAGE 156, 65;… 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 16; 9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - zu 2 a der Gründe, BAGE 77, 296).
Entgegen der bisher vom Senat vertretenen Auffassung (vgl. BAG 9. August 2016 - 9 AZR 575/15 - Rn. 12, BAGE 156, 65;… 16. Dezember 2008 - 9 AZR 164/08 - Rn. 38 mwN, BAGE 129, 46) geht der durch die Leistungshandlung konkretisierte Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers in einem solchen Fall nicht gemäß § 275 Abs. 1 BGB nachträglich ersatzlos unter.
Rn. 20 c) § 24 Satz 2 MuSchG regelt die Unvereinbarkeit von Urlaub und einer (vollständigen) Arbeitsbefreiung infolge mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote mit der Folge, dass das Risiko der Leistungsstörung durch ein in den festgelegten Urlaubszeitraum fallendes mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot dem Arbeitgeber zugewiesen wird (BAG 9. August 2016 - 9 AZR 575/15 - Rn. 15, BAGE 156, 65).
Der Gesetzgeber hat bei den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie weder § 9 BUrlG um eine behördliche Anordnung häuslicher Quarantäne erweitert noch für die Absonderung spezielle Regelungen geschaffen, wie sie in § 24 Satz 2 MuSchG (vgl. dazu BAG 9. August 2016 - 9 AZR 575/15 - Rn. 13 ff., BAGE 156, 65), oder § 3 Abs. 1 Satz 1 THW-Helferrechtsgesetz (…vgl. dazu BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - Rn. 32 ff., BAGE 114, 313) normiert sind (vgl. Hein/Tophof NZA 2021, 601; Isenhardt ArbRAktuell 2022, 281, 282).
- BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 612/19
Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung
Auszug aus BAG, 16.08.2022 - 9 AZR 76/22
Rn. 14 1. Die Erfüllung des Urlaubsanspruchs setzt voraus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer durch entsprechende Erklärung von der Arbeitspflicht freistellt (st. Rspr., BAG 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 15, BAGE 172, 66;… 9. August 2016 - 9 AZR 575/15 - Rn. 11 mwN, BAGE 156, 65) und ihm das Urlaubsentgelt entweder nach § 11 BUrlG vor Antritt des Urlaubs zahlt oder dessen Zahlung vorbehaltlos zusagt (…st. Rspr., BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 321/16 - Rn. 56;… 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17 - Rn. 21, BAGE 163, 72).Für das Vorliegen der für die Gewährung und Inanspruchnahme von Urlaub erforderlichen Arbeitspflicht ist allein die objektive Rechtslage maßgeblich (…st. Rspr., BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 230/21 - Rn. 19; 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 17, BAGE 172, 66).
Rn. 16 3. Der Arbeitgeber schuldet bezahlte Freistellung zum Zwecke der Erholung und Entspannung, jedoch keinen bestimmten "Urlaubserfolg" (vgl. BAG 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 28, BAGE 172, 66).
Rn. 17 4. Nach Urlaubsbewilligung eintretende und vom Arbeitgeber nicht unmittelbar zu beeinflussende Umstände, die dazu führen, dass der Arbeitnehmer die Zeit der Befreiung von der Arbeitspflicht zum Zwecke des Erholungsurlaubs nicht oder nicht uneingeschränkt in der beabsichtigten Weise nutzen kann, sind regelmäßig dem persönlichen Lebensbereich des Arbeitnehmers zuzuordnen und fallen damit grundsätzlich in seine Risikosphäre (BAG 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 29, BAGE 172, 66).
Der Arbeitgeber schuldet als Leistungserfolg allein die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht; er hat jedoch nicht für eine bestimmte Qualität des Freistellungszeitraums einzustehen (BAG 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 28, aaO).
- BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12
Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung
Auszug aus BAG, 16.08.2022 - 9 AZR 76/22
Rn. 15 2. Damit die Verpflichtung zur Urlaubserteilung nach § 362 Abs. 1 BGB erlischt, genügt jedoch nicht die Vornahme der erforderlichen Leistungshandlung (…st. Rspr., zB BAG 9. August 2016 - 9 AZR 575/15 - Rn. 11, BAGE 156, 65; 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 16; 9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - zu 2 a der Gründe, BAGE 77, 296).Hiervon enthält § 9 BUrlG eine - unionsrechtlich gebotene (…vgl. EuGH 30. Juni 2016 - C-178/15 - [Sobczyszyn] Rn. 26;… 10. September 2009 - C-277/08 - [Vicente Pereda] Rn. 22) - Ausnahme zugunsten des Arbeitnehmers (BAG 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 23).
Rn. 22 5. Bei den geltenden Bestimmungen über die Nichtanrechnung von Urlaub handelt es sich um Ausnahmevorschriften, die sich nach nationalem Recht nicht ohne weiteres auf andere urlaubsstörende Ereignisse, aus denen sich eine Beseitigung der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers ergibt, übertragen lassen (vgl. BAG 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 23;… 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - Rn. 30, BAGE 114, 313; 9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - zu 2 c der Gründe, BAGE 77, 296;… NK-ArbR/Düwell BUrlG § 9 Rn. 2;… ErfK/Gallner 22. Aufl. BUrlG § 9 Rn. 2).
Rn. 26 aa) Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Tätigkeit beim Arbeitgeber wegen Krankheit nicht mehr ausüben kann oder nicht mehr ausüben sollte, weil die Heilung einer vorhandenen Krankheit nach ärztlicher Prognose verhindert oder verzögert wird (BAG 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 25;… 23. Januar 2008 - 5 AZR 393/07 - Rn. 19 mwN).
- BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04
Tätigkeit für das THW während des Erholungsurlaubs
Auszug aus BAG, 16.08.2022 - 9 AZR 76/22
Mit der Festlegung des Urlaubszeitraums auf Wunsch des Arbeitnehmers (§ 7 Abs. 1 BUrlG) hat der Arbeitgeber als Schuldner des Anspruchs auf bezahlte Freistellung das zu seiner Leistung Erforderliche getan (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - Rn. 27, BAGE 114, 313;… vgl. zur Entgeltkomponente des Urlaubsanspruchs BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 43/18 - Rn. 44 f., BAGE 165, 205).Der Gesetzgeber hat bei den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie weder § 9 BUrlG um eine behördliche Anordnung häuslicher Quarantäne erweitert noch für die Absonderung spezielle Regelungen geschaffen, wie sie in § 24 Satz 2 MuSchG (…vgl. dazu BAG 9. August 2016 - 9 AZR 575/15 - Rn. 13 ff., BAGE 156, 65), oder § 3 Abs. 1 Satz 1 THW-Helferrechtsgesetz (vgl. dazu BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - Rn. 32 ff., BAGE 114, 313) normiert sind (vgl. Hein/Tophof NZA 2021, 601; Isenhardt ArbRAktuell 2022, 281, 282).
Rn. 22 5. Bei den geltenden Bestimmungen über die Nichtanrechnung von Urlaub handelt es sich um Ausnahmevorschriften, die sich nach nationalem Recht nicht ohne weiteres auf andere urlaubsstörende Ereignisse, aus denen sich eine Beseitigung der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers ergibt, übertragen lassen (…vgl. BAG 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 23; 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - Rn. 30, BAGE 114, 313; 9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - zu 2 c der Gründe, BAGE 77, 296;… NK-ArbR/Düwell BUrlG § 9 Rn. 2;… ErfK/Gallner 22. Aufl. BUrlG § 9 Rn. 2).
- EuGH, 30.06.2016 - C-178/15
Sobczyszyn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Arbeitszeitgestaltung - Richtlinie …
Auszug aus BAG, 16.08.2022 - 9 AZR 76/22
Hiervon enthält § 9 BUrlG eine - unionsrechtlich gebotene (vgl. EuGH 30. Juni 2016 - C-178/15 - [Sobczyszyn] Rn. 26;… 10. September 2009 - C-277/08 - [Vicente Pereda] Rn. 22) - Ausnahme zugunsten des Arbeitnehmers (…BAG 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 23).Aufgrund der unterschiedlichen Zweckrichtung der Arbeitsbefreiung aufgrund von Krankheit und Urlaub ist es auch unionsrechtlich geboten, dass ein Arbeitnehmer, der während eines im Voraus festgelegten Urlaubszeitraums erkrankt, nach Wiedergenesung die Nachgewährung des Urlaubs verlangen kann (EuGH 30. Juni 2016 - C-178/15 - [Sobczyszyn] Rn. 26;… 10. September 2009 - C-277/08 - [Vicente Pereda] Rn. 22).
Rn. 39 1. Für das Zusammentreffen von bezahltem Jahresurlaub und Krankheitsurlaub hat der Gerichtshof festgestellt, dass angesichts der unterschiedlichen Zwecke dieser beiden Urlaubsarten ein Arbeitnehmer, der sich während eines im Voraus festgelegten bezahlten Jahresurlaubs im Krankheitsurlaub befindet, berechtigt ist, den Jahresurlaub auf seinen Antrag zu einer anderen als der mit dem Krankheitsurlaub zusammenfallenden Zeit zu nehmen, damit er ihn tatsächlich in Anspruch nehmen kann (…vgl. EuGH 4. Juni 2020 - C-588/18 - [Fetico ua.] Rn. 33 f.; 30. Juni 2016 - C-178/15 - [Sobczyszyn] Rn. 25 f.;… 10. September 2009 - C-277/08 - [Vicente Pereda] Rn. 22).
- EuGH, 10.09.2009 - C-277/08
Vicente Pereda - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Anspruch auf …
Auszug aus BAG, 16.08.2022 - 9 AZR 76/22
Hiervon enthält § 9 BUrlG eine - unionsrechtlich gebotene (…vgl. EuGH 30. Juni 2016 - C-178/15 - [Sobczyszyn] Rn. 26; 10. September 2009 - C-277/08 - [Vicente Pereda] Rn. 22) - Ausnahme zugunsten des Arbeitnehmers (…BAG 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 23).Aufgrund der unterschiedlichen Zweckrichtung der Arbeitsbefreiung aufgrund von Krankheit und Urlaub ist es auch unionsrechtlich geboten, dass ein Arbeitnehmer, der während eines im Voraus festgelegten Urlaubszeitraums erkrankt, nach Wiedergenesung die Nachgewährung des Urlaubs verlangen kann (…EuGH 30. Juni 2016 - C-178/15 - [Sobczyszyn] Rn. 26; 10. September 2009 - C-277/08 - [Vicente Pereda] Rn. 22).
Rn. 39 1. Für das Zusammentreffen von bezahltem Jahresurlaub und Krankheitsurlaub hat der Gerichtshof festgestellt, dass angesichts der unterschiedlichen Zwecke dieser beiden Urlaubsarten ein Arbeitnehmer, der sich während eines im Voraus festgelegten bezahlten Jahresurlaubs im Krankheitsurlaub befindet, berechtigt ist, den Jahresurlaub auf seinen Antrag zu einer anderen als der mit dem Krankheitsurlaub zusammenfallenden Zeit zu nehmen, damit er ihn tatsächlich in Anspruch nehmen kann (…vgl. EuGH 4. Juni 2020 - C-588/18 - [Fetico ua.] Rn. 33 f.;… 30. Juni 2016 - C-178/15 - [Sobczyszyn] Rn. 25 f.; 10. September 2009 - C-277/08 - [Vicente Pereda] Rn. 22).
- BGH, 30.11.1978 - III ZR 43/77
Seuchenpolizeiliches Tätigkeitsverbot
Auszug aus BAG, 16.08.2022 - 9 AZR 76/22
Rn. 28 d) Ungeachtet der insoweit abweichenden Auffassung des Bundesgerichthofs (BGH 30. November 1978 - III ZR 43/77 - zu I 3 c der Gründe) kann der Senat daher entscheiden, dass § 9 BUrlG auf Fälle der behördlichen Anordnung häuslicher Quarantäne nicht entsprechend anwendbar ist, ohne dazu zuvor den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes nach § 2 Abs. 1 RsprEinhG anzurufen.Dabei geht der Bundesgerichtshof von der Prämisse aus, zu einer echten Erholung gehöre eine Sphäre der Selbstbestimmung und des Lebensgenusses (vgl. BGH 30. November 1978 - III ZR 43/77 - zu I 3 c aa der Gründe).
- BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92
Urlaub bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft
Auszug aus BAG, 16.08.2022 - 9 AZR 76/22
Rn. 15 2. Damit die Verpflichtung zur Urlaubserteilung nach § 362 Abs. 1 BGB erlischt, genügt jedoch nicht die Vornahme der erforderlichen Leistungshandlung (…st. Rspr., zB BAG 9. August 2016 - 9 AZR 575/15 - Rn. 11, BAGE 156, 65;… 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 16; 9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - zu 2 a der Gründe, BAGE 77, 296).Rn. 22 5. Bei den geltenden Bestimmungen über die Nichtanrechnung von Urlaub handelt es sich um Ausnahmevorschriften, die sich nach nationalem Recht nicht ohne weiteres auf andere urlaubsstörende Ereignisse, aus denen sich eine Beseitigung der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers ergibt, übertragen lassen (…vgl. BAG 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 23;… 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - Rn. 30, BAGE 114, 313; 9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - zu 2 c der Gründe, BAGE 77, 296;… NK-ArbR/Düwell BUrlG § 9 Rn. 2;… ErfK/Gallner 22. Aufl. BUrlG § 9 Rn. 2).
- BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 43/18
Verfallklausel - Mindestlohn - Urlaubsentgelt
Auszug aus BAG, 16.08.2022 - 9 AZR 76/22
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist die Urlaubserteilung des Arbeitgebers regelmäßig gesetzeskonform so zu verstehen, dass der Arbeitgeber damit zugleich streitlos stellt, für den gewährten Urlaub dem Grunde nach zur Zahlung von Urlaubsentgelt nach den gesetzlichen Vorgaben und etwaigen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen verpflichtet zu sein (vgl. BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 43/18 - Rn. 45, BAGE 165, 205).Mit der Festlegung des Urlaubszeitraums auf Wunsch des Arbeitnehmers (§ 7 Abs. 1 BUrlG) hat der Arbeitgeber als Schuldner des Anspruchs auf bezahlte Freistellung das zu seiner Leistung Erforderliche getan (…BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - Rn. 27, BAGE 114, 313; vgl. zur Entgeltkomponente des Urlaubsanspruchs BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 43/18 - Rn. 44 f., BAGE 165, 205).
- BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14
Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß - …
- EuGH, 09.03.2021 - C-344/19
Eine Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft stellt nur dann in vollem …
- BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 393/07
Vergütungsansprüche bei Freistellung des Arbeitnehmers
- BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19
Prozessbeschäftigung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 338/16
Kein Betriebsübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB bei fehlendem Wechsel in der für den …
- EuGH, 20.07.2016 - C-341/15
Beendet ein Arbeitnehmer von sich aus sein Arbeitsverhältnis, hat er Anspruch auf …
- BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 352/15
Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung
- BAG, 23.10.2019 - 7 ABR 7/18
Betriebsrat - Zwangsvollstreckung - Klauselerteilung
- BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 304/20
Bauhauptgewerbe - Lohnausgleich bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall
- GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86
Differierende Auslegung des Begriffs "der zu ihrer Berufsausbildung …
- BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17
Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang
- BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 164/08
Urlaub - Kurzarbeit - Schadensersatz
- BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 321/16
Verfall von Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers - Kündigung
- BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 230/21
Gewährung von Urlaub im Zusammenhang mit Altersfreizeit
- BAG, 01.07.1974 - 5 AZR 600/73
Teilurlaub - Unbezahlter Sonderurlaub - Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit
- BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 456/20
Urlaubsabgeltung - Verjährung
Ab der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer nicht mehr zu Erholungszwecken unter Fortzahlung seines Arbeitsentgelts von der Arbeitspflicht freigestellt werden (vgl. zuletzt BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 15). - BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 244/20
Urlaubsabgeltung - tarifvertragliche Ausschlussfrist
Ab der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer nicht mehr zu Erholungszwecken unter Fortzahlung seines Arbeitsentgelts von der Arbeitspflicht freigestellt werden (vgl. zuletzt BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 15). - BAG, 28.05.2024 - 9 AZR 248/22
Erfüllung von Urlaub - Quarantäne
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist die Urlaubserteilung des Arbeitgebers regelmäßig gesetzeskonform so zu verstehen, dass der Arbeitgeber damit zugleich streitlos stellt, für den gewährten Urlaub dem Grunde nach zur Zahlung von Urlaubsentgelt nach den gesetzlichen Vorgaben und etwaigen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen verpflichtet zu sein (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 14, BAGE 178, 309;… 20. August 2019 - 9 AZR 468/18 - Rn. 22).Die Freistellungserklärung des Arbeitgebers kann das Erlöschen des Urlaubsanspruchs nur bewirken, wenn und soweit der Arbeitnehmer für den Freistellungszeitraum zur Arbeitsleistung verpflichtet ist (vgl. BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 15, BAGE 178, 309).
Aufgrund der Urlaubsbewilligung bestand bereits keine Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung mehr (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 16).
Die zum Zwecke der Erholung und Entspannung des Arbeitnehmers bewilligte bezahlte Freistellung erfüllt daher den Urlaubsanspruch auch dann, wenn er seine Freizeit infolge später eintretender urlaubsstörender Ereignisse nicht uneingeschränkt so gestalten kann, wie er sich dies eigentlich vorgestellt hatte (vgl. BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 16, BAGE 178, 309;… 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 29, BAGE 172, 66).
Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 23 mwN, BAGE 178, 309;… 9. April 2019 - 9 AZB 2/19 - Rn. 23).
Sie hat aber - wenngleich in dem durch die Umstände der Quarantäne begrenzten Umfang - die Möglichkeit, sich von der Arbeit zu erholen und über einen von den Belastungen des Arbeitsverhältnisses und dem Einfluss des Arbeitgebers unbeeinträchtigten Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 27, BAGE 178, 309).
Das - nach aktuellem Recht als Revisionsgericht zuständige - Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Rechtsfrage, ob § 9 BUrlG auf Quarantänefälle entsprechend anwendbar ist, noch nicht befasst (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 31, BAGE 178, 309).
Der Anordnung des § 9 BUrlG, der die Anrechnung von Krankheitstagen auf den bewilligten Urlaub ausschließt, bedarf es allein deshalb, weil eine nachträglich eintretende krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die Erfüllungswirkung der Freistellung nicht gemäß § 275 Abs. 1 BGB aufhebt (dazu ausführlich BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 16, BAGE 178, 309).
Im Nachgang zur Entscheidung vom 14. Dezember 2023 (- C-206/22 - [Sparkasse Südpfalz]) hat der Senat auf Anregung des Gerichtshofs sein Vorabentscheidungsersuchen mit Beschluss vom 23. Januar 2024 (- 9 AZR 76/22 -) für erledigt erklärt.
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist die Urlaubserteilung des Arbeitgebers regelmäßig gesetzeskonform so zu verstehen, dass der Arbeitgeber damit zugleich streitlos stellt, für den gewährten Urlaub dem Grunde nach zur Zahlung von Urlaubsentgelt nach den gesetzlichen Vorgaben und etwaigen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen verpflichtet zu sein (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 14, BAGE 178, 309; 20. August 2019 - 9 AZR 468/18 - Rn. 22).
Die Freistellungserklärung des Arbeitgebers kann das Erlöschen des Urlaubsanspruchs nur bewirken, wenn und soweit der Arbeitnehmer für den Freistellungszeitraum zur Arbeitsleistung verpflichtet ist (vgl. BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 15, BAGE 178, 309).
Aufgrund der Urlaubsbewilligung bestand bereits keine Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung mehr (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 16, BAGE 178, 309).
Die zum Zwecke der Erholung und Entspannung des Arbeitnehmers bewilligte bezahlte Freistellung erfüllt daher den Urlaubsanspruch auch dann, wenn er seine Freizeit infolge später eintretender urlaubsstörender Ereignisse nicht uneingeschränkt so gestalten kann, wie er sich dies eigentlich vorgestellt hatte (vgl. BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 16, BAGE 178, 309; 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 29, BAGE 172, 66).
Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 23 mwN, BAGE 178, 309; 9. April 2019 - 9 AZB 2/19 - Rn. 23).
Sie hat aber - wenngleich in dem durch die Umstände der Quarantäne begrenzten Umfang - die Möglichkeit, sich von der Arbeit zu erholen und über einen von den Belastungen des Arbeitsverhältnisses und dem Einfluss des Arbeitgebers unbeeinträchtigten Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 27, BAGE 178, 309).
Das - nach aktuellem Recht als Revisionsgericht zuständige - Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Rechtsfrage, ob § 9 BUrlG auf Quarantänefälle entsprechend anwendbar ist, noch nicht befasst (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 31, BAGE 178, 309).
Der Anordnung des § 9 BUrlG, der die Anrechnung von Krankheitstagen auf den bewilligten Urlaub ausschließt, bedarf es allein deshalb, weil eine nachträglich eintretende krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die Erfüllungswirkung der Freistellung nicht gemäß § 275 Abs. 1 BGB aufhebt (dazu ausführlich BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 16, BAGE 178, 309).
Im Nachgang zur Entscheidung vom 14. Dezember 2023 (- C-206/22 - [Sparkasse Südpfalz]) hat der Senat auf Anregung des Gerichtshofs sein Vorabentscheidungsersuchen mit Beschluss vom 23. Januar 2024 (- 9 AZR 76/22 -) für erledigt erklärt.
- BAG, 28.05.2024 - 9 AZR 100/22
Erfüllung von Urlaub - Quarantäne
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist die Urlaubserteilung des Arbeitgebers regelmäßig gesetzeskonform so zu verstehen, dass der Arbeitgeber damit zugleich streitlos stellt, für den gewährten Urlaub dem Grunde nach zur Zahlung von Urlaubsentgelt nach den gesetzlichen Vorgaben und etwaigen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen verpflichtet zu sein (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 14, BAGE 178, 309;… 20. August 2019 - 9 AZR 468/18 - Rn. 22).Die Freistellungserklärung des Arbeitgebers kann das Erlöschen des Urlaubsanspruchs nur bewirken, wenn und soweit der Arbeitnehmer für den Freistellungszeitraum zur Arbeitsleistung verpflichtet ist (vgl. BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 15, BAGE 178, 309).
Aufgrund der Urlaubsbewilligung bestand bereits keine Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung mehr (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 16, BAGE 178, 309).
Die zum Zwecke der Erholung und Entspannung des Arbeitnehmers bewilligte bezahlte Freistellung erfüllt daher den Urlaubsanspruch auch dann, wenn er seine Freizeit infolge später eintretender urlaubsstörender Ereignisse nicht uneingeschränkt so gestalten kann, wie er sich dies eigentlich vorgestellt hatte (vgl. BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 16, BAGE 178, 309;… 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 29, BAGE 172, 66).
Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 23 mwN, BAGE 178, 309;… 9. April 2019 - 9 AZB 2/19 - Rn. 23).
Sie hat aber - wenngleich in dem durch die Umstände der Quarantäne begrenzten Umfang - die Möglichkeit, sich von der Arbeit zu erholen und über einen von den Belastungen des Arbeitsverhältnisses und dem Einfluss des Arbeitgebers unbeeinträchtigten Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 27, BAGE 178, 309).
Das - nach aktuellem Recht als Revisionsgericht zuständige - Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Rechtsfrage, ob § 9 BUrlG auf Quarantänefälle entsprechend anwendbar ist, noch nicht befasst (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 31, BAGE 178, 309).
Der Anordnung des § 9 BUrlG, der die Anrechnung von Krankheitstagen auf den bewilligten Urlaub ausschließt, bedarf es allein deshalb, weil eine nachträglich eintretende krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die Erfüllungswirkung der Freistellung nicht gemäß § 275 Abs. 1 BGB aufhebt (dazu ausführlich BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 16, BAGE 178, 309).
Im Nachgang zur Entscheidung vom 14. Dezember 2023 (- C-206/22 - [Sparkasse Südpfalz]) hat der Senat auf Anregung des Gerichtshofs sein Vorabentscheidungsersuchen mit Beschluss vom 23. Januar 2024 (- 9 AZR 76/22 -) für erledigt erklärt.
- BAG, 28.05.2024 - 9 AZR 216/22
Erfüllung von Urlaub - Quarantäne
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist die Urlaubserteilung des Arbeitgebers regelmäßig gesetzeskonform so zu verstehen, dass der Arbeitgeber damit zugleich streitlos stellt, für den gewährten Urlaub dem Grunde nach zur Zahlung von Urlaubsentgelt nach den gesetzlichen Vorgaben und etwaigen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen verpflichtet zu sein (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 14, BAGE 178, 309;… 20. August 2019 - 9 AZR 468/18 - Rn. 22).Die Freistellungserklärung des Arbeitgebers kann das Erlöschen des Urlaubsanspruchs nur bewirken, wenn und soweit der Arbeitnehmer für den Freistellungszeitraum zur Arbeitsleistung verpflichtet ist (vgl. BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 15, BAGE 178, 309).
Aufgrund der Urlaubsbewilligung bestand bereits keine Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung mehr (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 16, BAGE 178, 309).
Die zum Zwecke der Erholung und Entspannung des Arbeitnehmers bewilligte bezahlte Freistellung erfüllt daher den Urlaubsanspruch auch dann, wenn er seine Freizeit infolge später eintretender urlaubsstörender Ereignisse nicht uneingeschränkt so gestalten kann, wie er sich dies eigentlich vorgestellt hatte (vgl. BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 16, BAGE 178, 309;… 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 29, BAGE 172, 66).
Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 23 mwN, BAGE 178, 309;… 9. April 2019 - 9 AZB 2/19 - Rn. 23).
Sie hat aber - wenngleich in dem durch die Umstände der Quarantäne begrenzten Umfang - die Möglichkeit, sich von der Arbeit zu erholen und über einen von den Belastungen des Arbeitsverhältnisses und dem Einfluss des Arbeitgebers unbeeinträchtigten Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 27, BAGE 178, 309).
Das - nach aktuellem Recht als Revisionsgericht zuständige - Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Rechtsfrage, ob § 9 BUrlG auf Quarantänefälle entsprechend anwendbar ist, noch nicht befasst (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 31, BAGE 178, 309).
Der Anordnung des § 9 BUrlG, der die Anrechnung von Krankheitstagen auf den bewilligten Urlaub ausschließt, bedarf es allein deshalb, weil eine nachträglich eintretende krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die Erfüllungswirkung der Freistellung nicht gemäß § 275 Abs. 1 BGB aufhebt (dazu ausführlich BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 16, BAGE 178, 309).
Im Nachgang zur Entscheidung vom 14. Dezember 2023 (- C-206/22 - [Sparkasse Südpfalz]) hat der Senat auf Anregung des Gerichtshofs sein Vorabentscheidungsersuchen mit Beschluss vom 23. Januar 2024 (- 9 AZR 76/22 -) für erledigt erklärt.
- BAG, 28.05.2024 - 9 AZR 247/22
Erfüllung von Urlaub - Quarantäne
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist die Urlaubserteilung des Arbeitgebers regelmäßig gesetzeskonform so zu verstehen, dass der Arbeitgeber damit zugleich streitlos stellt, für den gewährten Urlaub dem Grunde nach zur Zahlung von Urlaubsentgelt nach den gesetzlichen Vorgaben und etwaigen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen verpflichtet zu sein (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 14, BAGE 178, 309;… 20. August 2019 - 9 AZR 468/18 - Rn. 22).Die Freistellungserklärung des Arbeitgebers kann das Erlöschen des Urlaubsanspruchs nur bewirken, wenn und soweit der Arbeitnehmer für den Freistellungszeitraum zur Arbeitsleistung verpflichtet ist (vgl. BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 15).
Aufgrund der Urlaubsbewilligung bestand bereits keine Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung mehr (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 16).
Die zum Zwecke der Erholung und Entspannung des Arbeitnehmers bewilligte bezahlte Freistellung erfüllt daher den Urlaubsanspruch auch dann, wenn er seine Freizeit infolge später eintretender urlaubsstörender Ereignisse nicht uneingeschränkt so gestalten kann, wie er sich dies eigentlich vorgestellt hatte (vgl. BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 16, BAGE 178, 309;… 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 29, BAGE 172, 66).
Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 23 mwN, BAGE 178, 309;… 9. April 2019 - 9 AZB 2/19 - Rn. 23).
Sie hat aber - wenngleich in dem durch die Umstände der Quarantäne begrenzten Umfang - die Möglichkeit, sich von der Arbeit zu erholen und über einen von den Belastungen des Arbeitsverhältnisses und dem Einfluss des Arbeitgebers unbeeinträchtigten Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 27, BAGE 178, 309).
Das - nach aktuellem Recht als Revisionsgericht zuständige - Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Rechtsfrage, ob § 9 BUrlG auf Quarantänefälle entsprechend anwendbar ist, noch nicht befasst (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 31, BAGE 178, 309).
Der Anordnung des § 9 BUrlG, der die Anrechnung von Krankheitstagen auf den bewilligten Urlaub ausschließt, bedarf es allein deshalb, weil eine nachträglich eintretende krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die Erfüllungswirkung der Freistellung nicht gemäß § 275 Abs. 1 BGB aufhebt (dazu ausführlich BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 31, BAGE 178, 309).
Im Nachgang zur Entscheidung vom 14. Dezember 2023 (- C-206/22 - [Sparkasse Südpfalz]) hat der Senat auf Anregung des Gerichtshofs sein Vorabentscheidungsersuchen mit Beschluss vom 23. Januar 2024 (- 9 AZR 76/22 -) für erledigt erklärt.
- BAG, 28.05.2024 - 9 AZR 112/22
Erfüllung von Urlaub - Quarantäne
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist die Urlaubserteilung des Arbeitgebers regelmäßig gesetzeskonform so zu verstehen, dass der Arbeitgeber damit zugleich streitlos stellt, für den gewährten Urlaub dem Grunde nach zur Zahlung von Urlaubsentgelt nach den gesetzlichen Vorgaben und etwaigen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen verpflichtet zu sein (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 14, BAGE 178, 309;… 20. August 2019 - 9 AZR 468/18 - Rn. 22).Die Freistellungserklärung des Arbeitgebers kann das Erlöschen des Urlaubsanspruchs nur bewirken, wenn und soweit der Arbeitnehmer für den Freistellungszeitraum zur Arbeitsleistung verpflichtet ist (vgl. BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 15, BAGE 178, 309).
Aufgrund der Urlaubsbewilligung bestand bereits keine Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung mehr (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 16, BAGE 178, 309).
Die zum Zwecke der Erholung und Entspannung des Arbeitnehmers bewilligte bezahlte Freistellung erfüllt daher den Urlaubsanspruch auch dann, wenn er seine Freizeit infolge später eintretender urlaubsstörender Ereignisse nicht uneingeschränkt so gestalten kann, wie er sich dies eigentlich vorgestellt hatte (vgl. BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 16, BAGE 178, 309;… 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 29, BAGE 172, 66).
Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 23 mwN, BAGE 178, 309;… 9. April 2019 - 9 AZB 2/19 - Rn. 23).
Sie hat aber - wenngleich in dem durch die Umstände der Quarantäne begrenzten Umfang - die Möglichkeit, sich von der Arbeit zu erholen und über einen von den Belastungen des Arbeitsverhältnisses und dem Einfluss des Arbeitgebers unbeeinträchtigten Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 27, BAGE 178, 309).
Das - nach aktuellem Recht als Revisionsgericht zuständige - Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Rechtsfrage, ob § 9 BUrlG auf Quarantänefälle entsprechend anwendbar ist, noch nicht befasst (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 31, BAGE 178, 309).
Der Anordnung des § 9 BUrlG, der die Anrechnung von Krankheitstagen auf den bewilligten Urlaub ausschließt, bedarf es allein deshalb, weil eine nachträglich eintretende krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die Erfüllungswirkung der Freistellung nicht gemäß § 275 Abs. 1 BGB aufhebt (dazu ausführlich BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 16, BAGE 178, 309).
Im Nachgang zur Entscheidung vom 14. Dezember 2023 (- C-206/22 - [Sparkasse Südpfalz]) hat der Senat auf Anregung des Gerichtshofs sein Vorabentscheidungsersuchen mit Beschluss vom 23. Januar 2024 (- 9 AZR 76/22 -) für erledigt erklärt.
- BAG, 28.05.2024 - 9 AZR 134/22
Erfüllung von Urlaub - Quarantäne
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist die Urlaubserteilung des Arbeitgebers regelmäßig gesetzeskonform so zu verstehen, dass der Arbeitgeber damit zugleich streitlos stellt, für den gewährten Urlaub dem Grunde nach zur Zahlung von Urlaubsentgelt nach den gesetzlichen Vorgaben und etwaigen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen verpflichtet zu sein (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 14, BAGE 178, 309;… 20. August 2019 - 9 AZR 468/18 - Rn. 22)..Die Freistellungserklärung des Arbeitgebers kann das Erlöschen des Urlaubsanspruchs nur bewirken, wenn und soweit der Arbeitnehmer für den Freistellungszeitraum zur Arbeitsleistung verpflichtet ist (vgl. BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 15, BAGE 178, 309).
Aufgrund der Urlaubsbewilligung bestand bereits keine Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung mehr (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 16, BAGE 178, 309).
Die zum Zwecke der Erholung und Entspannung des Arbeitnehmers bewilligte bezahlte Freistellung erfüllt daher den Urlaubsanspruch auch dann, wenn er seine Freizeit infolge später eintretender urlaubsstörender Ereignisse nicht uneingeschränkt so gestalten kann, wie er sich dies eigentlich vorgestellt hatte (vgl. BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 16, BAGE 178, 309;… 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 29, BAGE 172, 66).
Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 23 mwN, BAGE 178, 309;… 9. April 2019 - 9 AZB 2/19 - Rn. 23).
Sie hat aber - wenngleich in dem durch die Umstände der Quarantäne begrenzten Umfang - die Möglichkeit, sich von der Arbeit zu erholen und über einen von den Belastungen des Arbeitsverhältnisses und dem Einfluss des Arbeitgebers unbeeinträchtigten Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 27, BAGE 178, 309).
Das - nach aktuellem Recht als Revisionsgericht zuständige - Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Rechtsfrage, ob § 9 BUrlG auf Quarantänefälle entsprechend anwendbar ist, noch nicht befasst (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 31, BAGE 178, 309).
Der Anordnung des § 9 BUrlG, der die Anrechnung von Krankheitstagen auf den bewilligten Urlaub ausschließt, bedarf es allein deshalb, weil eine nachträglich eintretende krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die Erfüllungswirkung der Freistellung nicht gemäß § 275 Abs. 1 BGB aufhebt (dazu ausführlich BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 16, BAGE 178, 309).
Im Nachgang zur Entscheidung vom 14. Dezember 2023 (- C-206/22 - [Sparkasse Südpfalz]) hat der Senat auf Anregung des Gerichtshofs sein Vorabentscheidungsersuchen mit Beschluss vom 23. Januar 2024 (- 9 AZR 76/22 -) für erledigt erklärt.
- BAG, 28.05.2024 - 9 AZR 13/23
Erfüllung von Urlaub - Quarantäne
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist die Urlaubserteilung des Arbeitgebers regelmäßig gesetzeskonform so zu verstehen, dass der Arbeitgeber damit zugleich streitlos stellt, für den gewährten Urlaub dem Grunde nach zur Zahlung von Urlaubsentgelt nach den gesetzlichen Vorgaben und etwaigen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen verpflichtet zu sein (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 14, BAGE 178, 309;… 20. August 2019 - 9 AZR 468/18 - Rn. 22).Die Freistellungserklärung des Arbeitgebers kann das Erlöschen des Urlaubsanspruchs nur bewirken, wenn und soweit der Arbeitnehmer für den Freistellungszeitraum zur Arbeitsleistung verpflichtet ist (vgl. BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 15, BAGE 178, 309).
Aufgrund der Urlaubsbewilligung bestand bereits keine Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung mehr (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 16, BAGE 178, 309).
Die zum Zwecke der Erholung und Entspannung des Arbeitnehmers bewilligte bezahlte Freistellung erfüllt daher den Urlaubsanspruch auch dann, wenn er seine Freizeit infolge später eintretender urlaubsstörender Ereignisse nicht uneingeschränkt so gestalten kann, wie er sich dies eigentlich vorgestellt hatte (vgl. BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 16, BAGE 178, 309;… 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 29, BAGE 172, 66).
Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 23 mwN, BAGE 178, 309;… 9. April 2019 - 9 AZB 2/19 - Rn. 23).
Sie hat aber - wenngleich in dem durch die Umstände der Quarantäne begrenzten Umfang - die Möglichkeit, sich von der Arbeit zu erholen und über einen von den Belastungen des Arbeitsverhältnisses und dem Einfluss des Arbeitgebers unbeeinträchtigten Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 27, BAGE 178, 309).
Das - nach aktuellem Recht als Revisionsgericht zuständige - Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Rechtsfrage, ob § 9 BUrlG auf Quarantänefälle entsprechend anwendbar ist, noch nicht befasst (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 31, BAGE 178, 309).
Der Anordnung des § 9 BUrlG, der die Anrechnung von Krankheitstagen auf den bewilligten Urlaub ausschließt, bedarf es allein deshalb, weil eine nachträglich eintretende krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die Erfüllungswirkung der Freistellung nicht gemäß § 275 Abs. 1 BGB aufhebt (dazu ausführlich BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 31, BAGE 178, 309).
Im Nachgang zur Entscheidung vom 14. Dezember 2023 (- C-206/22 - [Sparkasse Südpfalz]) hat der Senat auf Anregung des Gerichtshofs sein Vorabentscheidungsersuchen mit Beschluss vom 23. Januar 2024 (- 9 AZR 76/22 -) für erledigt erklärt.
- BAG, 25.07.2023 - 9 AZR 285/22
Tariflicher Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall
Die Vorschrift bestimmt - wie § 9 BUrlG -, dass durch ärztliches Zeugnis nachgewiesene Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den bewilligten Jahresurlaub nicht angerechnet werden (vgl. dazu näher BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 18). - BAG, 20.08.2024 - 9 AZR 226/23
Anspruch auf Urlaubsabgeltung - Mutterschutz - Beschäftigungsverbot
- BAG, 09.02.2023 - 7 AZR 266/22
Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Urlaub
- BAG, 05.12.2023 - 9 AZR 364/22
Urlaubsberechnung bei Überschneidung von Krankheit und Kurzarbeit
- BAG, 05.03.2024 - 9 AZR 46/23
Urlaubsfestlegung für Musiker in Kulturorchestern - Ersatzeinreichung nach § 46g …
- LAG Hessen, 22.05.2023 - 17 Sa 644/22
Analoge Gesetzesanwendung bei planwidriger Regelungslücke; Unverzinslicher …
- LAG Hessen, 18.08.2023 - 10 Sa 1361/22
Anspruch der Arbeitnehmerin auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für ihre …
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 740/22
Auslegung eines Sozialplans; Funktion eines konzerninternen Stellenmarktes …
- BAG, 05.03.2024 - 9 AZR 47/23
Urlaubsfestlegung für Musiker in Kulturorchestern
- LAG Sachsen, 03.11.2025 - 2 SLa 261/24
- LAG Köln, 11.01.2023 - 11 Sa 550/22
Zugang einer verkörperten Willenserklärung Möglichkeit der Kenntnisnahme vom …
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 859/22
Parallelentscheidung zu LAG Köln 6 Sa 740/22 v. 20.04.2023
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 742/22
Parallelentscheidung zu LAG Köln 6 Sa 740/22 v. 20.04.2023
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 99/23
Parallelentscheidung zu LAG Köln 6 Sa 740/22 v. 20.04.2023
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 846/22
Parallelentscheidung zu LAG Köln 6 Sa 740/22 v. 20.04.2023
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 866/22
Parallelentscheidung zu LAG Köln 6 Sa 740/22 v. 20.04.2023
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 869/22
Parallelentscheidung zu LAG Köln 6 Sa 740/22 v. 20.04.2023
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 863/22
Parallelentscheidung zu LAG Köln 6 Sa 740/22 v. 20.04.2023
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 847/22
Parallelentscheidung zu LAG Köln 6 Sa 740/22 v. 20.04.2023
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 873/22
Parallelentscheidung zu LAG Köln 6 Sa 740/22 v. 20.04.2023
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 865/22
Parallelentscheidung zu LAG Köln 6 Sa 740/22 v. 20.04.2023
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 870/22
Parallelentscheidung zu LAG Köln 6 Sa 740/22 v. 20.04.2023
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 100/23
Parallelentscheidung zu LAG Köln 6 Sa 740/22 v. 20.04.2023
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 862/22
Parallelentscheidung zu LAG Köln 6 Sa 740/22 v. 20.04.2023
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 864/22
Parallelentscheidung zu LAG Köln 6 Sa 740/22 v. 20.04.2023
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 101/23
Parallelentscheidung zu LAG Köln 6 Sa 740/22 v. 20.04.2023
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 103/23
Parallelverfahren zu LAG Köln 6 Sa 740/22 v. 20.04.2023
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 874/22
Parallelentscheidung zu LAG Köln 6 Sa 740/22 v. 20.04.2023
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 102/23
Parallelentscheidung zu LAG Köln 6 Sa 740/22 v. 20.04.2023
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 845/22
Parallelentscheidung zu LAG Köln 6 Sa 740/22 v. 20.04.2023
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 844/22
Parallelentscheidung zu LAG Köln 6 Sa 740/22 v. 20.04.2023
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 98/23
Parallelentscheidung zu LAG Köln 6 Sa 740/22 v. 20.04.2023
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 889/22
Parallelentscheidung zu LAG Köln 6 Sa 740/22 v. 20.04.2023
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 867/22
Parallelentscheidung zu LAG Köln 6 Sa 740/20 v. 20.04.2023
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 875/22
Parallelentscheidung zu LAG Köln 6 Sa 740/22 v. 20.04.2023
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 96/23
Parallelentscheidung zu LAG Köln 6 Sa 740/22 v. 20.04.2023
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 741/22
Parallelentscheidung zu LAG Köln 6 Sa 740/22 v. 20.04.2022
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 871/22
Parallelentscheidung zu LAG Köln 6 Sa 740/22 v. 20.04.2023
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 97/23
Parallelentscheidung zu LAG Köln 6 Sa 740/22 v. 20.04.2023
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 888/22
Parallelentscheidung zu LAG Köln 6 Sa 740/22 v. 20.04.2023
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 843/22
Parallelentscheidung zu LAG Köln 6 Sa 740/22 v. 20.04.2023
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 887/22
Parallelentscheidung zu LAG Köln 6 Sa 740/22 v. 20.04.2023
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 868/22
Parallelentscheidung zu LAG Köln 6 Sa 740/22 v. 20.04.2023
- LAG Köln, 20.04.2023 - 6 Sa 872/22
Parallelentscheidung zu LAG Köln 6 Sa 740/22 v. 20.04.2023
- LAG Köln, 07.12.2023 - 6 Sa 254/23
- LAG Köln, 07.12.2023 - 6 Sa 173/23
- LAG Köln, 07.12.2023 - 6 Sa 253/23
- LAG Köln, 07.12.2023 - 6 Sa 255/23
- LAG Köln, 07.12.2023 - 6 Sa 141/23
- LAG Köln, 07.12.2023 - 6 Sa 140/23
- LAG Köln, 07.12.2023 - 6 Sa 143/23
- LAG Köln, 07.12.2023 - 6 Sa 174/23
- LAG Köln, 07.12.2023 - 6 Sa 122/23
- LAG Köln, 07.12.2023 - 6 Sa 256/23
- LAG Köln, 07.12.2023 - 6 Sa 172/23
- LAG Köln, 07.12.2023 - 6 Sa 144/23
- LAG Köln, 07.12.2023 - 6 Sa 347/23
- LAG Köln, 07.12.2023 - 6 Sa 142/23
- LAG Köln, 07.12.2023 - 6 Sa 257/23
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Rechtsprechung
| BAG, 28.05.2024 - 9 AZR 76/22 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Erfüllung von Urlaub - Quarantäne
- rechtsinformationen.bund.de
Erfüllung von Urlaub - Quarantäne
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 31 Abs 2 EUGrdRCh, Art 7 Abs 1 EGRL 88/2003, § 275 Abs 1 BGB, § 362 Abs 1 BGB, § 7 Abs 1 BUrlG
Erfüllung von Urlaub - Quarantäne - IWW
§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § ... 9 BUrlG, § 11 BUrlG, § 362 Abs. 1 BGB, § 56 IfSG, § 2 Abs. 1 RsprEinhG, § 68 Abs. 1 IfSG, § 56 Abs. 5 Satz 3 IfSG, § 59 Abs. 1 IfSG, § 30 IfSG, § 32 IfSG, § 36 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 IfSG, § 275 Abs. 1 BGB, Art. 267 Abs. 3 AEUV, Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG
- Betriebs-Berater
Erfüllung von Urlaub - Quarantäne
- rechtsportal.de
BUrlG § 7 Abs. 1 ; BUrlG § 9 ; IfSG § 59 Abs. 1
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Nacherfüllung von Urlaub gegenüber dem Arbeitnehmer; Anordnung häuslicher Quarantäne für Zeiträume der Bewilligung von Urlaub hinsichtlich Erfüllung der Urlaubsansprüche - datenbank.nwb.de
Erfüllung von Urlaub - Quarantäne
Kurzfassungen/Presse (3)
- lto.de (Kurzinformation)
BAG bestätigt EuGH-Rechtsprechung: Quarantäne ist Urlaub zuhause
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Behördlich angeordnete Quarantäne: Urlaubanspruch erfüllt - Corona-Virus
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Einordnung der von dem Arbeitnehmer ausgehenden Ansteckungsgefahr als Grund für die Quarantäneanordnung als Krankheit i.S.d. § 9 BUrlG
Verfahrensgang
- ArbG Hagen, 28.07.2021 - 2 Ca 2784/20
- LAG Hamm, 27.01.2022 - 5 Sa 1030/21
- BAG, 16.08.2022 - 9 AZR 76/22
- EuGH, 21.02.2024 - C-749/22
- BAG, 28.05.2024 - 9 AZR 76/22
Papierfundstellen
- NJW 2024, 3465
- ZIP 2025, 224
- NZA 2024, 1139
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (32)
- EuGH, 14.12.2023 - C-206/22
Covid-19-Pandemie: Das Unionsrecht verlangt nicht, dass ein Arbeitnehmer, der …
Auszug aus BAG, 28.05.2024 - 9 AZR 76/22
Im Hinblick auf die Entscheidung des Gerichtshofs vom 14. Dezember 2023 (- C-206/22 - [Sparkasse Südpfalz]) hat der Senat sein Vorabentscheidungsersuchen nach Anhörung der Parteien mit Beschluss vom 23. Januar 2024 zurückgezogen.Die Quarantäne wirkt sich "lediglich" auf die Bedingungen aus, unter denen der Arbeitnehmer seine Freizeit gestalten kann (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts P. Pikamäe vom 4. Mai 2023 - C-206/22 - [Sparkasse Südpfalz] Rn. 56).
Rn. 31 a) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 14. Dezember 2023 (- C-206/22 - [Sparkasse Südpfalz]) entschieden, dass Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung und Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen sind, dass sie einer nationalen Regelung oder Gepflogenheit nicht entgegenstehen, nach der es nicht statthaft ist, Tage bezahlten Jahresurlaubs zu übertragen, die einem Arbeitnehmer, der nicht krank ist, für einen Zeitraum gewährt werden, der mit dem Zeitraum einer Quarantäne zusammenfällt, die von einer Behörde wegen eines Kontakts dieses Arbeitnehmers mit einer mit einem Virus infizierten Person angeordnet wurde.
Der Arbeitgeber sei nicht verpflichtet, die Nachteile auszugleichen, die sich aus einem unvorhersehbaren Ereignis wie einer durch eine Behörde angeordnete Quarantäne für den Arbeitnehmer ergäben (vgl. EuGH 14. Dezember 2023 - C-206/22 - [Sparkasse Südpfalz] Rn. 42 bis 45).
- BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 612/19
Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung
Auszug aus BAG, 28.05.2024 - 9 AZR 76/22
Rn. 11 I. Die Erfüllung des Urlaubsanspruchs setzt voraus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer durch entsprechende Erklärung von der Arbeitspflicht freistellt (st. Rspr., BAG 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 15, BAGE 172, 66;… 9. August 2016 - 9 AZR 575/15 - Rn. 11 mwN, BAGE 156, 65) und ihm das Urlaubsentgelt entweder nach § 11 BUrlG vor Antritt des Urlaubs zahlt oder dessen Zahlung vorbehaltlos zusagt (…st. Rspr., BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 321/16 - Rn. 56;… 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17 - Rn. 21, BAGE 163, 72).Hierfür ist allein die objektive Rechtslage maßgeblich (…st. Rspr., BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 230/21 - Rn. 19; 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 17, BAGE 172, 66).
Rn. 13 1. Der Arbeitgeber schuldet bezahlte Freistellung zum Zwecke der Erholung und Entspannung, jedoch keinen bestimmten "Urlaubserfolg" (vgl. BAG 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 28, BAGE 172, 66).
Die zum Zwecke der Erholung und Entspannung des Arbeitnehmers bewilligte bezahlte Freistellung erfüllt daher den Urlaubsanspruch auch dann, wenn er seine Freizeit infolge später eintretender urlaubsstörender Ereignisse nicht uneingeschränkt so gestalten kann, wie er sich dies eigentlich vorgestellt hatte (…vgl. BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 16, BAGE 178, 309; 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 29, BAGE 172, 66).
- BGH, 30.11.1978 - III ZR 43/77
Seuchenpolizeiliches Tätigkeitsverbot
Auszug aus BAG, 28.05.2024 - 9 AZR 76/22
Rn. 24 (3) Trotz der insoweit abweichenden Auffassung des Bundesgerichthofs (BGH 30. November 1978 - III ZR 43/77 - zu I 3 c der Gründe, BGHZ 73, 16) kann der Senat entscheiden, dass § 9 BUrlG auf Fälle der behördlichen Anordnung häuslicher Quarantäne nicht entsprechend anwendbar ist, ohne dazu zuvor den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes nach § 2 Abs. 1 RsprEinhG anzurufen.Dabei geht der Bundesgerichtshof von der Prämisse aus, zu einer echten Erholung gehöre eine Sphäre der Selbstbestimmung und des Lebensgenusses (vgl. BGH 30. November 1978 - III ZR 43/77 - zu I 3 c aa der Gründe, BGHZ 73, 16).
- BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 575/15
Beschäftigungsverbot nach Urlaubsfestlegung
Auszug aus BAG, 28.05.2024 - 9 AZR 76/22
Rn. 11 I. Die Erfüllung des Urlaubsanspruchs setzt voraus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer durch entsprechende Erklärung von der Arbeitspflicht freistellt (…st. Rspr., BAG 25. August 2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 15, BAGE 172, 66; 9. August 2016 - 9 AZR 575/15 - Rn. 11 mwN, BAGE 156, 65) und ihm das Urlaubsentgelt entweder nach § 11 BUrlG vor Antritt des Urlaubs zahlt oder dessen Zahlung vorbehaltlos zusagt (…st. Rspr., BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 321/16 - Rn. 56;… 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17 - Rn. 21, BAGE 163, 72).Rn. 29 5. Soweit der Senat bislang davon ausgegangen ist, der durch die Leistungshandlung konkretisierte Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers gehe in einem Fall wie dem vorliegenden gemäß § 275 Abs. 1 BGB nachträglich ersatzlos unter (vgl. BAG 9. August 2016 - 9 AZR 575/15 - Rn. 12, BAGE 156, 65;… 16. Dezember 2008 - 9 AZR 164/08 - Rn. 38 mwN, BAGE 129, 46), hält der Senat daran nicht fest.
- BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12
Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung
Auszug aus BAG, 28.05.2024 - 9 AZR 76/22
Systematisch handelt es sich bei § 9 BUrlG um eine spezialgesetzliche Ausnahme von der Bestimmung des § 362 Abs. 1 BGB zugunsten des Arbeitnehmers (BAG 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 23), die unionsrechtlich geboten ist (…vgl. EuGH 30. Juni 2016 - C-178/15 - [Sobczyszyn] Rn. 26;… 10. September 2009 - C-277/08 - [Vicente Pereda] Rn. 22).Rn. 22 (a) Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Tätigkeit beim Arbeitgeber wegen Krankheit nicht mehr ausüben kann oder nicht mehr ausüben sollte, weil die Heilung einer vorhandenen Krankheit nach ärztlicher Prognose verhindert oder verzögert wird (BAG 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 25;… 23. Januar 2008 - 5 AZR 393/07 - Rn. 19 mwN).
- EuGH, 30.06.2016 - C-178/15
Sobczyszyn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Arbeitszeitgestaltung - Richtlinie …
Auszug aus BAG, 28.05.2024 - 9 AZR 76/22
Systematisch handelt es sich bei § 9 BUrlG um eine spezialgesetzliche Ausnahme von der Bestimmung des § 362 Abs. 1 BGB zugunsten des Arbeitnehmers (…BAG 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 23), die unionsrechtlich geboten ist (vgl. EuGH 30. Juni 2016 - C-178/15 - [Sobczyszyn] Rn. 26;… 10. September 2009 - C-277/08 - [Vicente Pereda] Rn. 22).Aufgrund der unterschiedlichen Zweckrichtung der Arbeitsbefreiung aufgrund von Krankheit und Urlaub ist es auch unionsrechtlich geboten, dass ein Arbeitnehmer, der während eines im Voraus festgelegten Urlaubszeitraums erkrankt, nach Wiedergenesung die Nachgewährung des Urlaubs verlangen kann (EuGH 30. Juni 2016 - C-178/15 - [Sobczyszyn] Rn. 26;… 10. September 2009 - C-277/08 - [Vicente Pereda] Rn. 22).
- EuGH, 10.09.2009 - C-277/08
Vicente Pereda - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Anspruch auf …
Auszug aus BAG, 28.05.2024 - 9 AZR 76/22
Systematisch handelt es sich bei § 9 BUrlG um eine spezialgesetzliche Ausnahme von der Bestimmung des § 362 Abs. 1 BGB zugunsten des Arbeitnehmers (…BAG 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 23), die unionsrechtlich geboten ist (…vgl. EuGH 30. Juni 2016 - C-178/15 - [Sobczyszyn] Rn. 26; 10. September 2009 - C-277/08 - [Vicente Pereda] Rn. 22).Aufgrund der unterschiedlichen Zweckrichtung der Arbeitsbefreiung aufgrund von Krankheit und Urlaub ist es auch unionsrechtlich geboten, dass ein Arbeitnehmer, der während eines im Voraus festgelegten Urlaubszeitraums erkrankt, nach Wiedergenesung die Nachgewährung des Urlaubs verlangen kann (…EuGH 30. Juni 2016 - C-178/15 - [Sobczyszyn] Rn. 26; 10. September 2009 - C-277/08 - [Vicente Pereda] Rn. 22).
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BAG, 28.05.2024 - 9 AZR 76/22
Mit der Klärung einer Auslegungsfrage durch den Gerichtshof entfällt die Pflicht eines letztinstanzlichen nationalen Gerichts zur Vorlage nach Art. 267 Abs. 3 AEUV, wenn es um eine Frage geht, die mit der vom Gerichtshof beantworteten übereinstimmt, ohne mit ihr identisch sein zu müssen (vgl. EuGH 6. Oktober 1982 - C-283/81 - [C.I.L.F.I.T. ua.] Rn. 14 f.). - BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 393/07
Vergütungsansprüche bei Freistellung des Arbeitnehmers
Auszug aus BAG, 28.05.2024 - 9 AZR 76/22
Rn. 22 (a) Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Tätigkeit beim Arbeitgeber wegen Krankheit nicht mehr ausüben kann oder nicht mehr ausüben sollte, weil die Heilung einer vorhandenen Krankheit nach ärztlicher Prognose verhindert oder verzögert wird (…BAG 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 25; 23. Januar 2008 - 5 AZR 393/07 - Rn. 19 mwN). - BVerfG, 30.07.2019 - 2 BvR 1685/14
Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung nicht …
Auszug aus BAG, 28.05.2024 - 9 AZR 76/22
Rn. 32 b) Die Fragen des Unionsrechts sind, soweit im vorliegenden Verfahren von Bedeutung, mit Verkündung der Entscheidung des Gerichtshofs vom 14. Dezember 2023 als geklärt anzusehen ("acte éclairé";… vgl. hierzu EuGH 9. September 2015 - C-72/14 ua. - [van Dijk] Rn. 52 ff.;… 9. September 2015 - C-160/14 - [João Filipe Ferreira da Silva e Brito ua.] Rn. 38 ff.; BVerfG 30. Juli 2019 - 2 BvR 1685/14 ua. - Rn. 315, BVerfGE 151, 202;… BAG 23. Januar 2019 - 4 AZR 445/17 - Rn. 36, BAGE 165, 100). - BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 167/16
In-vitro-Fertilisation - Entgeltfortzahlung - Mutterschutzlohn
- BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 164/08
Urlaub - Kurzarbeit - Schadensersatz
- BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 843/15
Stufenzuordnung und Arbeitnehmerfreizügigkeit
- EuGH, 09.09.2015 - C-160/14
Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren …
- BAG, 28.07.2021 - 10 AZR 397/20
Aussetzung - anhängiges Vorabentscheidungsverfahren - Gleichbehandlung bei …
- BVerfG, 15.12.2016 - 2 BvR 221/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassen einer Vorlage an den EuGH nach Art 267 …
- BAG, 23.05.2018 - 5 AZR 303/17
Ruhezeit - Erholungsurlaub - Flugbegleiter
- BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 445/17
Ablösung von Tarifverträgen bei Betriebsübergang
- BAG, 16.05.2018 - 4 AZR 209/15
Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - …
- EuGH, 09.09.2015 - C-72/14
X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wandererwerbstätige - Soziale Sicherheit - …
- BVerfG, 09.05.2018 - 2 BvR 37/18
Auslieferung nach Rumänien zum Zwecke der Strafverfolgung aufgrund eines …
- GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86
Differierende Auslegung des Begriffs "der zu ihrer Berufsausbildung …
- BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17
Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang
- LAG Hamm, 27.01.2022 - 5 Sa 1030/21
Kein Verfall von Urlaubstagen wegen Quarantäne; Nachgewährung von Urlaub bei …
- BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19
Prozessbeschäftigung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 321/16
Verfall von Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers - Kündigung
- BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 468/18
Urlaub - Freistellungserklärung des Arbeitgebers
- BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 230/21
Gewährung von Urlaub im Zusammenhang mit Altersfreizeit
- BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 304/20
Bauhauptgewerbe - Lohnausgleich bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall
- BAG, 09.04.2019 - 9 AZB 2/19
Rechtsweg - entwicklungspolitischer Freiwilligendienst "weltwärts"
- ArbG Hagen, 28.07.2021 - 2 Ca 2784/20
- BAG, 01.07.1974 - 5 AZR 600/73
Teilurlaub - Unbezahlter Sonderurlaub - Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit
- BAG, 19.08.2025 - 9 AZR 216/24
Arbeitstagbezug bei der Berechnung und Erfüllung von Urlaub
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist die Urlaubserteilung des Arbeitgebers regelmäßig gesetzeskonform so zu verstehen, dass der Arbeitgeber damit zugleich streitlos stellt, für den gewährten Urlaub dem Grunde nach zur Zahlung von Urlaubsentgelt nach den gesetzlichen Vorgaben und etwaigen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen verpflichtet zu sein (st. Rspr., BAG 28. Mai 2024 - 9 AZR 76/22 - Rn. 11 mwN).Hierfür ist allein die objektive Rechtslage maßgeblich (st. Rspr., BAG 28. Mai 2024 - 9 AZR 76/22 - Rn. 12 mwN).
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.10.2024 - 11 TaBV 295/24
Betriebsratswahl bei ausländischer Fluggesellschaft - Stationierungsort BER ist …
Darüber hinaus muss der gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangen wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (BAG, Urteil vom 28. Mai 2024 - 9 AZR 76/22 - NZA 2024, 1139). - LAG Sachsen, 29.01.2026 - 4 SLa 290/24 Treten anschließend zusätzliche Umstände eines anderen Freistellungstatbestands ein, kann grundsätzlich die mit der Erfüllungshandlung suspendierte Leistungspflicht durch spätere Ereignisse nicht nochmals entfallen (BAG, Urteil vom 28.05.2024 - 9 AZR 76/22).
Der Kläger könne sich auch auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.5.2024 - 9 AZR 76/22 - stützen.
Die Freistellungserklärung des Arbeitgebers kann das Erlöschen des Urlaubsanspruchs nur bewirken, wenn und soweit der Arbeitnehmer für den Freistellungszeitraum zur Arbeitsleistung verpflichtet ist (BAG, Urteil vom 28.05.2024 - 9 AZR 76/22 - Rn. 12).
Treten anschließend zusätzlich Umstände eines anderen Freistellungstatbestands ein, kann grundsätzlich die mit der Erfüllungshandlung suspendierte Leistungspflicht durch spätere Ereignisse nicht nochmals entfallen (BAG, Urteil vom 28.05.2024 - 9 AZR 76/22 - Rn. 13).
Rn. 33 dd.) Auch aus der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.05.2024 - 9 AZR 76/22 - lässt sich für den vorliegenden Sachverhalt nichts zugunsten des Klägers entnehmen.
- LAG Sachsen, 29.01.2026 - 4 SLa 258/24 Treten anschließend zusätzliche Umstände eines anderen Freistellungstatbestands ein, kann grundsätzlich die mit der Erfüllungshandlung suspendierte Leistungspflicht durch spätere Ereignisse nicht nochmals entfallen (BAG, Urteil vom 28.05.2024 - 9 AZR 76/22).
Rn. 21 Die Beklagte ist der Auffassung, die Klägerin könne sich nicht auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.05.2024 - 9 AZR 76/22 - stützen.
Die Freistellungserklärung des Arbeitgebers kann das Erlöschen des Urlaubsanspruchs nur bewirken, wenn und soweit der Arbeitnehmer für den Freistellungszeitraum zur Arbeitsleistung verpflichtet ist (BAG, Urteil vom 28.05.2024 - 9 AZR 76/22 - Rn. 12).
Treten anschließend zusätzlich Umstände eines anderen Freistellungstatbestands ein, kann grundsätzlich die mit der Erfüllungshandlung suspendierte Leistungspflicht durch spätere Ereignisse nicht nochmals entfallen (BAG, Urteil vom 28.05.2024 - 9 AZR 76/22 - Rn. 13).
Rn. 41 dd.) Auch aus der von der Klägerin herangezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.05.2024 - 9 AZR 76/22 - lässt sich für den vorliegenden Sachverhalt nichts zugunsten der Klägerin entnehmen.
- LAG Sachsen, 03.11.2025 - 2 SLa 261/24 Dies lasse sich der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Quarantäne im Urteil vom 28.05.2024 (Az. 9 AZR 76/22) entnehmen.
Rn. 52 Die vom Kläger zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 28. Mai 2024, Az. 9 AZR 76/22, juris) steht dem nicht entgegen.
Aufgrund der Urlaubsbewilligung bestand bereits keine Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung mehr (BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 16, BAGE 178, 309).".
Die Freistellungserklärung des Arbeitgebers kann das Erlöschen des Urlaubsanspruchs nur bewirken, wenn und soweit der Arbeitnehmer für den Freistellungszeitraum zur Arbeitsleistung verpflichtet ist (vgl. BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 15, BAGE 178, 309).
- LAG Düsseldorf, 27.03.2025 - 11 SLa 594/24
Anforderung an die Erfüllung von Urlaubsansprüchen; Zeiterfassung von …
Mit der Festlegung des Urlaubszeitraums und der vorbehaltlosen Zusage des Urlaubsentgelts hat der Arbeitgeber als Schuldner das nach § 7 Abs. 1 BUrlG Erforderliche getan, § 243 Abs. 2 BGB (…BAG 25.08.2020 - 9 AZR 612/19 - Rn. 28;… NK-ArbR/Düwell, 2. Auflage, 2023, § 7 BUrlG Rn. 53), die Arbeitspflicht ist dadurch - einvernehmlich - mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben (BAG 28.05.2024 - 9 AZR 76/22 - Rn. 13). - BAG, 26.11.2024 - 1 ABR 37/20
SE - Nachholung des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens
Rn. 35 b) Eine - ggf. im Weg richterlicher Rechtsfortbildung (vgl. dazu zB BAG 28. Mai 2024 - 9 AZR 76/22 - Rn. 18 mwN) - den Wortlaut von § 43 SEBG übersteigende Auslegung dahingehend, dass bei einem Missbrauch iSd. Norm ein Verhandlungsverfahren entsprechend den §§ 11 ff. SEBG nachzuholen wäre, ist weder unionsrechtlich geboten noch entspräche sie dem Willen des nationalen Gesetzgebers (…für eine Verpflichtung zur Nachholung etwa NK-ArbR/Sagan 2. Aufl. SEBG § 43 Rn. 10). - BAG, 26.11.2024 - 1 ABR 3/23
SE - Nachholung des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens
Rn. 32 b) Eine - ggf. im Weg richterlicher Rechtsfortbildung (vgl. dazu zB BAG 28. Mai 2024 - 9 AZR 76/22 - Rn. 18 mwN) - den Wortlaut von § 43 SEBG übersteigende Auslegung dahingehend, dass bei einem Missbrauch iSd. Norm ein Verhandlungsverfahren entsprechend den §§ 11 ff. SEBG nachzuholen wäre, ist weder unionsrechtlich geboten noch entspräche sie dem Willen des nationalen Gesetzgebers (…für eine Verpflichtung zur Nachholung etwa NK-ArbR/Sagan 2. Aufl. SEBG § 43 Rn. 10). - LAG Sachsen, 29.01.2026 - 4 SLa 292/24 Der Kläger könne sich auch nicht auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.5.2024 - 9 AZR 76/22 - stützen.
Die Freistellungserklärung des Arbeitgebers kann das Erlöschen des Urlaubsanspruchs nur bewirken, wenn und soweit der Arbeitnehmer für den Freistellungszeitraum zur Arbeitsleistung verpflichtet ist (BAG, Urteil vom 28.05.2024 - 9 AZR 76/22 - Rn. 12).
Treten anschließend zusätzlich Umstände eines anderen Freistellungstatbestands ein, kann grundsätzlich die mit der Erfüllungshandlung suspendierte Leistungspflicht durch spätere Ereignisse nicht nochmals entfallen (BAG, Urteil vom 28.05.2024 - 9 AZR 76/22 - Rn. 13).
dd.) Auch aus der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.05.2024 - 9 AZR 76/22 - lässt sich für den vorliegenden Sachverhalt nichts zugunsten des Klägers entnehmen.
- OLG München, 09.12.2024 - 19 U 1039/24
Dürftigkeitseinrede, Zwangssicherungshypothek, Grundpfandrechte, Vorläufige …
Der Senat darf nicht im Wege der Rechtsfortbildung seine eigene materielle Gerechtigkeitsvorstellung an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (…BVerfG, Beschluss v. 09.08.2023, Az. 2 BvR 1373/20, Rz. 29;… BGH, Urteil v. 27.02.2024, Az. XI ZR 258/22, Rz. 23; BAG, Urteil v. 28.05.2024, Az. 9 AZR 76/22, juris Rz. 18); anderenfalls liegt unzulässige Rechtsschöpfung vor. - BAG, 26.11.2024 - 1 ABR 6/23
SE - Nachholung des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens
- VG Bayreuth, 21.10.2024 - B 7 K 24.806
Erstattung einer Verdienstausfallentschädigung, Isolationsanordnung, symptomlose …
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2025 - 25 Sa 722/24
Fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung - Schwerbehinderung - Gleichstellung …
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