Rechtsprechung
| LAG Hamm, 29.04.2026 - 9 SLa 359/24 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 1 TVG, § 611a Abs. 2 BGB, § 614 BGB, § 326 Abs. 1 S. 1 BGB, § 275 Abs. 1 BGB
Variable Vergütung, Elternzeit, "Ohne Arbeit kein Lohn" - IWW
- arbeitsrechtsiegen.de
Variable Vergütung: Kürzung trotz Elternzeit zulässig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Variable Vergütung; Elternzeit; "Ohne Arbeit kein Lohn"
- rechtsportal.de
Variable Vergütung; Elternzeit; "Ohne Arbeit kein Lohn"
Kurzfassungen/Presse
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
"Ohne Arbeit kein Lohn": Fehlende ausdrückliche Kürzungsregel hinderte zeitanteilige Kürzung nicht
Verfahrensgang
- ArbG Münster, 07.03.2024 - 3 Ca 950/23
- LAG Hamm, 29.04.2026 - 9 SLa 359/24
Papierfundstellen
- NZA 2026, 1203
- NZA-RR 2026, 419
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BAG, 02.07.2025 - 10 AZR 119/24
Variable Vergütung - Gesamtbetriebsvereinbarung - Grundsatz "Ohne
Auszug aus LAG Hamm, 29.04.2026 - 9 SLa 359/24
Rn. 96 Die Kammer hat mit Beschluss vom 7. November 2024 im Einvernehmen mit den Parteien das Ruhen des Berufungsverfahrens bis zum Abschluss des vor dem Bundesarbeitsgericht seinerzeit anhängigen Revisionsverfahrens mit dem Aktenzeichen 10 AZR 119/24 angeordnet.Die GBV 2019 enthält keine Ausnahme vom Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" (vgl. ebenfalls im Falle der Elternzeit eines keine eigenen Vertriebsleistungen erbringenden Arbeitnehmers der Beklagten zur selben, auch hier konkret einschlägigen GBV 2019 umfassend: BAG 2. Juli 2025 - 10 AZR 119/24 m.w.N.; vgl. zu den Auswirkungen der Arbeitsunfähigkeit eines keine eigenen Vertriebsleistungen erbringenden Arbeitnehmers der Beklagten zur selben, auch hier konkret einschlägigen GBV 2019 umfassend: BAG 2. Juli 2025 - 10 AZR 193/24 m.w.N.)..
Eine volle Auszahlung kommt nur in Betracht, wenn die Zielerreichung unmittelbar auf eigener Arbeitsleistung beruht, was bei der Betreuung von Vertriebspartnern wie im Falle des Klägers nicht gegeben ist (vgl. BAG 2. Juli 2025 - 10 AZR 119/24 m.w.N.; vgl. BAG 2. Juli 2025 - 10 AZR 193/24 m.w.N.)..
Denn diese ermöglichen lediglich eine flexible Arbeitszeitgestaltung, bewirken aber keine Entbindung von der Arbeitsleistungspflicht (vgl. BAG 2. Juli 2025 - 10 AZR 119/24 m.w.N.; vgl. BAG 2. Juli 2025 - 10 AZR 193/24 m.w.N.)..
Rn. 118 Ein Anspruch auf die volle variable Vergütung kann dann lediglich bei einer abweichenden individuellen Vereinbarung bestehen (vgl. BAG 2. Juli 2025 - 10 AZR 119/24 m.w.N.; vgl. BAG 2. Juli 2025 - 10 AZR 193/24 m.w.N.)..
Rn. 130 Hinzu kommt, dass sich vor dem Hintergrund der zu berücksichtigenden weiteren Interessenlage die Frage stellt, weshalb die Beklagte allein wegen der Elternzeit des Klägers das komplexe, nach der GBV 2019 geregelte System und Verhältnis aus Fixum sowie variabler Vergütung außer Kraft setzen und dem Kläger trotz längerer Abwesenheit und des Bezugs zu der zu erbringenden Arbeitsleistung (vgl. wiederum: BAG 2. Juli 2025 - 10 AZR 119/24; BAG 2. Juli 2025 - 10 AZR 193/24) eine Variable garantiert haben sollte, in der sich seine Abwesenheit nicht widerspiegelt.
Auch die Wettbewerbsbonifikation ist - dies stellt der Kläger nicht in Abrede - arbeitsleistungsbezogen ausgestaltet und setzt eine kontinuierliche Arbeitsleistung voraus, in diesem Fall im Wettbewerbszeitraum vom 1. September 2022 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 (vgl. erneut: BAG 2. Juli 2025 - 10 AZR 119/24 m.w.N.; BAG 2. Juli 2025 - 10 AZR 193/24 m.w.N.; sowie bereits: ArbG Düsseldorf 6. November 2023 - 6 Ca 1735/23)..
Rn. 145 Die Kammer hat sich ohne Einschränkungen oder Modifikationen im Rahmen der durch das Bundesarbeitsgericht aufgestellten Grundsätze bewegt (vgl. BAG 2. Juli 2025 - 10 AZR 119/24; vgl. BAG 2. Juli 2025 - 10 AZR 193/24) und im Übrigen eine Einzelvereinbarung ausgelegt.
- BAG, 02.07.2025 - 10 AZR 193/24
Variable Vergütung - Gesamtbetriebsvereinbarung - Grundsatz "Ohne
Auszug aus LAG Hamm, 29.04.2026 - 9 SLa 359/24
Die GBV 2019 enthält keine Ausnahme vom Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" (vgl. ebenfalls im Falle der Elternzeit eines keine eigenen Vertriebsleistungen erbringenden Arbeitnehmers der Beklagten zur selben, auch hier konkret einschlägigen GBV 2019 umfassend: BAG 2. Juli 2025 - 10 AZR 119/24 m.w.N.; vgl. zu den Auswirkungen der Arbeitsunfähigkeit eines keine eigenen Vertriebsleistungen erbringenden Arbeitnehmers der Beklagten zur selben, auch hier konkret einschlägigen GBV 2019 umfassend: BAG 2. Juli 2025 - 10 AZR 193/24 m.w.N.)..Eine volle Auszahlung kommt nur in Betracht, wenn die Zielerreichung unmittelbar auf eigener Arbeitsleistung beruht, was bei der Betreuung von Vertriebspartnern wie im Falle des Klägers nicht gegeben ist (vgl. BAG 2. Juli 2025 - 10 AZR 119/24 m.w.N.; vgl. BAG 2. Juli 2025 - 10 AZR 193/24 m.w.N.)..
Denn diese ermöglichen lediglich eine flexible Arbeitszeitgestaltung, bewirken aber keine Entbindung von der Arbeitsleistungspflicht (vgl. BAG 2. Juli 2025 - 10 AZR 119/24 m.w.N.; vgl. BAG 2. Juli 2025 - 10 AZR 193/24 m.w.N.)..
Rn. 118 Ein Anspruch auf die volle variable Vergütung kann dann lediglich bei einer abweichenden individuellen Vereinbarung bestehen (vgl. BAG 2. Juli 2025 - 10 AZR 119/24 m.w.N.; vgl. BAG 2. Juli 2025 - 10 AZR 193/24 m.w.N.)..
Rn. 130 Hinzu kommt, dass sich vor dem Hintergrund der zu berücksichtigenden weiteren Interessenlage die Frage stellt, weshalb die Beklagte allein wegen der Elternzeit des Klägers das komplexe, nach der GBV 2019 geregelte System und Verhältnis aus Fixum sowie variabler Vergütung außer Kraft setzen und dem Kläger trotz längerer Abwesenheit und des Bezugs zu der zu erbringenden Arbeitsleistung (vgl. wiederum: BAG 2. Juli 2025 - 10 AZR 119/24; BAG 2. Juli 2025 - 10 AZR 193/24) eine Variable garantiert haben sollte, in der sich seine Abwesenheit nicht widerspiegelt.
Auch die Wettbewerbsbonifikation ist - dies stellt der Kläger nicht in Abrede - arbeitsleistungsbezogen ausgestaltet und setzt eine kontinuierliche Arbeitsleistung voraus, in diesem Fall im Wettbewerbszeitraum vom 1. September 2022 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 (vgl. erneut: BAG 2. Juli 2025 - 10 AZR 119/24 m.w.N.; BAG 2. Juli 2025 - 10 AZR 193/24 m.w.N.; sowie bereits: ArbG Düsseldorf 6. November 2023 - 6 Ca 1735/23)..
Rn. 145 Die Kammer hat sich ohne Einschränkungen oder Modifikationen im Rahmen der durch das Bundesarbeitsgericht aufgestellten Grundsätze bewegt (vgl. BAG 2. Juli 2025 - 10 AZR 119/24; vgl. BAG 2. Juli 2025 - 10 AZR 193/24) und im Übrigen eine Einzelvereinbarung ausgelegt.
- ArbG Münster, 07.03.2024 - 3 Ca 950/23
Auszug aus LAG Hamm, 29.04.2026 - 9 SLa 359/24
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 7. März 2024 - 3 Ca 950/23 - abgeändert.Rn. 92 das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 7. März 2024 - 3 Ca 950/23 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
- BGH, 08.04.2020 - XII ZR 120/18
Gewerberaummietvertrag: Auslegung der Betriebskostenumlage
Auszug aus LAG Hamm, 29.04.2026 - 9 SLa 359/24
Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Sinn und Zweck zu berücksichtigen (vgl. statt aller: BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08; BAG 2. Juli 2009 - 3 AZR 501/07; BGH 8. April 2020 - XII ZR 120/18).. - BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08
Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen
Auszug aus LAG Hamm, 29.04.2026 - 9 SLa 359/24
Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Sinn und Zweck zu berücksichtigen (vgl. statt aller: BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08; BAG 2. Juli 2009 - 3 AZR 501/07; BGH 8. April 2020 - XII ZR 120/18).. - BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07
Auslegung einer Versorgungszusage - vertragliche Unverfallbarkeit
Auszug aus LAG Hamm, 29.04.2026 - 9 SLa 359/24
Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Sinn und Zweck zu berücksichtigen (vgl. statt aller: BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08; BAG 2. Juli 2009 - 3 AZR 501/07; BGH 8. April 2020 - XII ZR 120/18).. - ArbG Düsseldorf, 06.11.2023 - 6 Ca 1735/23
Auszug aus LAG Hamm, 29.04.2026 - 9 SLa 359/24
Auch die Wettbewerbsbonifikation ist - dies stellt der Kläger nicht in Abrede - arbeitsleistungsbezogen ausgestaltet und setzt eine kontinuierliche Arbeitsleistung voraus, in diesem Fall im Wettbewerbszeitraum vom 1. September 2022 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 (vgl. erneut: BAG 2. Juli 2025 - 10 AZR 119/24 m.w.N.; BAG 2. Juli 2025 - 10 AZR 193/24 m.w.N.; sowie bereits: ArbG Düsseldorf 6. November 2023 - 6 Ca 1735/23)..
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Rechtsprechung
| LAG Düsseldorf, 04.07.2024 - 9 SLa 359/24 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 115 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 115 Abs. 3 ZPO, § 118 Abs. 2 S. 4 ZPO
Entschädigung nach dem AGG, Einsatz von Einkünften und Vermögen - IWW
§ 15 Abs. 2 S. 1 AGG, § ... 15 Abs. 2 AGG, § 115 ZPO, § 118 Abs. 2 S. 4 ZPO, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO, § 117 Abs. 2 ZPO, § 118 Abs. 2 S. 1 und 2 ZPO, § 118 Abs. 2 S. 1 ZPO, § 118 Abs. 2 S. 2 ZPO, § 117 Abs. 2 S. 1 ZPO, § 115 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 115 Abs. 3 ZPO, § 253 Abs. 2 BGB, § 115 Abs. 3 S. 2 ZPO, § 90 Abs. 3 SGB XII, § 115 Abs. 4 ZPO, § 90 SGB XII, § 11 a Abs. 2 SGB II, § 117 Abs. 2 S. 2 ZPO, § 114 Abs. 1 ZPO, § 117 Abs. 2 S. 2 bis 4 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG
- rechtsportal.de
Entschädigung nach dem AGG ; Einsatz von Einkünften und Vermögen
- rechtsportal.de
ZPO § 118 Abs. 2 S. 1, 2, 4
Berücksichtigung der Zuflüsse von Entschädigungen als Einkommen oder Vermögen i.R.d. Prozesskostenhilfeentscheidung
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Zu viel dran verdient: AGG-Entschädigungen können PKH kosten
- fgvw.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Entschädigungen nach dem AGG als Einkommen oder Vermögen im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Verfahrensgang
- ArbG Essen - 10 Ca 5326/23
- LAG Düsseldorf, 04.07.2024 - 9 SLa 359/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- OLG Frankfurt, 24.03.2021 - 6 WF 48/21
Verfahrenskostenhilfe: Erforderlichkeit der förmlichen Zustellung des …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.07.2024 - 9 SLa 359/24
Dabei kann das Gericht in gewissem Umfang z.B. anordnen, dass der Antragsteller eigene Kontoauszüge vorzulegen hat, und zwar auch für einen längeren Zeitraum von z.B. zwölf Monaten (OLG Frankfurt a. M. vom 24.03.2021 - 6 WF 48/21 - zit. nach juris, Rn. 5).Rn. 34 c) Wenn der Kläger anführt, die Anforderung von Kontoauszügen für eine Dauer von 12 Monaten sei unverhältnismäßig, steht dem jedenfalls zum Teil die Rechtsprechung entgegen (vgl. OLG Frankfurt a. M. vom 24.03.2021 - 6 WF 48/21 - zit. nach juris, Rn. 5).
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2022 - 5 Ta 13/22
Prozesskostenhilfe - Darlegung der Einkünfte aus AGG-Klagen
Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.07.2024 - 9 SLa 359/24
Rn. 20 Das LAG Baden-Württemberg (vom 21.02.2022 - 5 Ta 13/22 - zit. nach juris) hat eine Einsatzpflicht von Entschädigungszahlungen nach § 15 Abs. 2 AGG als Einkommen angenommen.Rn. 22 Das LAG Rheinland-Pfalz (vom 21.02.2022 - 5 Ta 13/22 - zit. nach juris) hat entschieden, dass Entschädigungszahlungen nach § 15 Abs. 2 AGG zur Ermittlung des Einkommens anzugeben sind (…a.a.O., Rn. 12).
- BVerfG, 04.05.2015 - 1 BvR 2096/13
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung schließt gleichzeitige …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.07.2024 - 9 SLa 359/24
In der vom Kläger angeführten Entscheidung des BVerfG (vom 04.05.2015 - 1 BvR 2096/13 - zit. nach juris) beschäftigt sich das Gericht mit der Ablehnung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht.
- BAG, 18.06.2015 - 8 AZR 848/13
AGG-Diskriminierung eines Bewerbers - Status als Bewerber - Rechtsmissbrauch
Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.07.2024 - 9 SLa 359/24
§ 15 AGG habe einen doppelten Normzweck, wenn er neben dem Schadensausgleich auch eine spezial- und auch generalpräventive Aufgabe habe, dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung durch geeignete Sanktionen zum Durchbruch zu verhelfen (…a.a.O., Rn. 13 unter Verweis auf BGH vom 18.06.2020 - IX ZB 11/19 - zit. nach juris, Rn. 22 mwN; BAG vom 18.06.2015 - 8 AZR 848/13 (A) - zit. nach juris, Rn. 23 mwN). - LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23
Benachteiligung wegen des Geschlechts; Rechtsmissbrauch bei …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.07.2024 - 9 SLa 359/24
Ein von ihm in einem Parallelverfahren, in dem er ebenfalls PKH für das Berufungsverfahren in einem Verfahren um Entschädigung nach dem AGG ersucht (Az. 9 SLa 272/24), vorgelegtes erstinstanzliches Urteil nimmt unter I. 2 a) der Entscheidungsgründe Bezug auf ein Urteil des LAG Hamm vom 05.12.2023 - 6 Sa 896/23 - und stellt fest, dass dieses ein Entschädigungsverlangen des Klägers zum Streitgegenstand hatte. - BGH, 18.06.2020 - IX ZB 11/19
Pfändungsschutzantrag nach Verbraucherinsolvenz; Pfändbarkeit des Anspruchs auf …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.07.2024 - 9 SLa 359/24
§ 15 AGG habe einen doppelten Normzweck, wenn er neben dem Schadensausgleich auch eine spezial- und auch generalpräventive Aufgabe habe, dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung durch geeignete Sanktionen zum Durchbruch zu verhelfen (a.a.O., Rn. 13 unter Verweis auf BGH vom 18.06.2020 - IX ZB 11/19 - zit. nach juris, Rn. 22 mwN;… BAG vom 18.06.2015 - 8 AZR 848/13 (A) - zit. nach juris, Rn. 23 mwN). - BGH, 10.01.2006 - VI ZB 26/05
Zur Deckung von Prozesskosten durch Geldentschädigung aus …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.07.2024 - 9 SLa 359/24
Rn. 23 Der Bundesgerichtshof (vom 10.01.2006 - VI ZB 26/05 (KG) - zit. nach juris) hat entschieden, dass auch der Einsatz von Entschädigungszahlungen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen zur Begleichung von Prozesskosten nicht in jedem Fall unzumutbar sei (…Rn. 12). - BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03
Versagung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.07.2024 - 9 SLa 359/24
Hat sie innerhalb einer von dem Gericht gesetzten Frist Angaben über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht gemacht oder nicht glaubhaft gemacht oder bestimmte Fragen nicht oder nur ungenügend beantwortet, so lehnt das Gericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 118 Abs. 2 S. 4 ZPO ab (vgl. BAG vom 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - zit. nach juris, Rn. 9). - LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2022 - 3 Sa 898/22
Prozesskostenhilfe - Entschädigungszahlungen nach AGG - Vermögen
- LAG Düsseldorf, 05.07.2024 - 9 SLa 272/24
Berücksichtigen von Entschädigungszahlungen als Einkommen oder Vermögen i.R.d. …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.07.2024 - 9 SLa 359/24
Ein von ihm in einem Parallelverfahren, in dem er ebenfalls PKH für das Berufungsverfahren in einem Verfahren um Entschädigung nach dem AGG ersucht (Az. 9 SLa 272/24), vorgelegtes erstinstanzliches Urteil nimmt unter I. 2 a) der Entscheidungsgründe Bezug auf ein Urteil des LAG Hamm vom 05.12.2023 - 6 Sa 896/23 - und stellt fest, dass dieses ein Entschädigungsverlangen des Klägers zum Streitgegenstand hatte. - LAG Bremen, 30.10.2025 - 3 Sa 90/23
Analoge Anwendung des § 148 ZPO bei einer Klage auf Zahlung einer Entschädigung …
- LAG Düsseldorf, 16.10.2024 - 11 SLa 374/24
Bewilligung; Prozesskostenhilfe; Berücksichtigung von Entschädigungen nach dem …
Parallelentscheidung zu Beschlüssen des Gerichts vom 04./05.07.2024, 9 SLa 272/24, 9 SLa 356/24, 9 SLa 358/24 und 9 SLa 359/24.
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