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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,21125
LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22 (https://dejure.org/2023,21125)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23.08.2023 - 9 Sa 538/22 (https://dejure.org/2023,21125)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23. August 2023 - 9 Sa 538/22 (https://dejure.org/2023,21125)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 15 Abs. 2 S. 1 AGG, § 242 BGB
    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Entschädigung, Rechtsmissbrauch, Stel-lenanzeige, eBay-Kleinanzeigen

  • IWW

    §§ 519 ZPO, ... 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, 66 Abs. 1 S. 1 und 2 ArbGG, § 66 Abs. 1 S. 1 und 5 ArbGG, §§ 520 Abs. 3 ZPO, § 15 Abs. 2 S. 1 AGG, §§ 7 Abs. 1, 1 AGG, § 15 Abs. 4 AGG, § 61b Abs. 1 ArbGG, § 242 BGB, § 6 Abs. 1 S. 2 AGG, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Entschädigung wegen Diskriminierung: Wann Scheinbewerber keinen Anspruch haben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGG § 15 Abs. 2 S. 1; BGB § 242
    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Entschädigung; Rechtsmissbrauch; Stellenanzeige; eBay-Kleinanzeigen

  • rechtsportal.de

    AGG § 15 Abs. 2 S. 1; BGB § 242
    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Entschädigung; Rechtsmissbrauch; Stellenanzeige; eBay-Kleinanzeigen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • LAG Hamm (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Entschädigungsanspruch wegen Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot bei einer Stellenausschreibung aufgrund rechtsmissbräuchlicher Bewerbung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (13)

  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 562/16

    Entschädigung nach dem AGG - objektive Eignung - Benachteiligung wegen der …

    Auszug aus LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22
    Rn. 53 a) Rechtsmissbrauch ist anzunehmen, sofern eine Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es ihr darum ging, nur den formalen Status als Bewerber gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 AGG zu erlangen mit dem ausschließlichen Ziel, Ansprüche auf Entschädigung und/oder Schadensersatz geltend zu machen (Bundesarbeitsgericht 25. Oktober 2018 - 8 AZR 562/16; Bundesarbeitsgericht 26. Januar 2017 - 8 AZR 848/13; Bundesarbeitsgericht 11. August 2016 - 8 AZR 406/14; Bundesarbeitsgericht 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14). Gemäß § 242 BGB sind durch unredliches Verhalten begründete oder erworbene Rechte oder Rechtsstellungen grundsätzlich nicht schutzwürdig.

    Hat der Anspruchsteller sich die günstige Rechtsposition aber gerade durch ein treuwidriges Verhalten verschafft, liegt eine unzulässige Rechtsausübung im Sinne von § 242 BGB vor (Bundesarbeitsgericht 25. Oktober 2018 - 8 AZR 562/16).

    Rn. 55 c) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen, die den - rechtshindernden - Einwand des Rechtsmissbrauchs begründen, trägt nach den allgemeinen Regeln der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast derjenige, der diesen Einwand geltend macht (unter anderem: Bundesarbeitsgericht 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A); Bundesarbeitsgericht 23. August 2012 - 8 AZR 285/11; Bundesarbeitsgericht 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10). Allerdings lässt das Bundesarbeitsgericht bereits Indizien genügen, die sich aus dem Klagevorbringen selbst ergeben (Bundesarbeitsgericht 25. Oktober 2018 - 8 AZR 562/16;… ErfK/Schlachter, 23. Auflage 2023, AGG § 15 Rn. 13 m.w.N.)..

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist eine betrügerische oder missbräuchliche Berufung auf das Unionsrecht nicht gestattet (so etwa EuGH 28. Januar 2015 - C-417/13). Dabei ergeben sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu den Voraussetzungen, unter denen Rechtsmissbrauch angenommen werden kann, vergleichbar strenge Anforderungen wie nach deutschem Recht (Bundesarbeitsgericht 25. Oktober 2018 - 8 AZR 562/16)..

    Rn. 75 Die Kammer hatte über einen konkreten Einzelfall zu entscheiden und hat sich insoweit ohne Einschränkungen oder Modifikationen im Rahmen der durch das Bundesarbeitsgericht aufgestellten Grundsätze bewegt (so insbesondere: Bundesarbeitsgericht 25. Oktober 2018 - 8 AZR 562/16; vgl. zur Einzelfallentscheidung auch den Hinweis im Rahmen der Kammerverhandlung vom 23. August 2023)..

  • EuGH, 28.07.2016 - C-423/15

    Kratzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - …

    Auszug aus LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22
    In Bezug auf das subjektive Element muss aus einer Reihe objektiver Anhaltspunkte (statt aller: EuGH 28. Juli 2016 - C-423/15; EuGH 17. Dezember 2015 - C-419/14) die Absicht ersichtlich sein, sich einen ungerechtfertigten Vorteil aus der Unionsregelung dadurch zu verschaffen, dass die entsprechenden Voraussetzungen willkürlich geschaffen werden (EuGH 28. Januar 2015 - C-417/13). Das Missbrauchsverbot ist allerdings nicht relevant, wenn das fragliche Verhalten eine andere Erklärung haben kann als nur die Erlangung eines Vorteils (so etwa EuGH 28. Juli 2016 - C-423/15).

    Das Verbot des Rechtsmissbrauchs ist ein anerkannter Grundsatz des Unionsrechts (statt aller: EuGH 28. Juli 2016 - C-423/15; EuGH 28. Januar 2016 - C-50/14).

  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung …

    Auszug aus LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22
    Rn. 53 a) Rechtsmissbrauch ist anzunehmen, sofern eine Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es ihr darum ging, nur den formalen Status als Bewerber gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 AGG zu erlangen mit dem ausschließlichen Ziel, Ansprüche auf Entschädigung und/oder Schadensersatz geltend zu machen (Bundesarbeitsgericht 25. Oktober 2018 - 8 AZR 562/16; Bundesarbeitsgericht 26. Januar 2017 - 8 AZR 848/13; Bundesarbeitsgericht 11. August 2016 - 8 AZR 406/14; Bundesarbeitsgericht 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14). Gemäß § 242 BGB sind durch unredliches Verhalten begründete oder erworbene Rechte oder Rechtsstellungen grundsätzlich nicht schutzwürdig.

    Rn. 55 c) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen, die den - rechtshindernden - Einwand des Rechtsmissbrauchs begründen, trägt nach den allgemeinen Regeln der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast derjenige, der diesen Einwand geltend macht (unter anderem: Bundesarbeitsgericht 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A); Bundesarbeitsgericht 23. August 2012 - 8 AZR 285/11; Bundesarbeitsgericht 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10). Allerdings lässt das Bundesarbeitsgericht bereits Indizien genügen, die sich aus dem Klagevorbringen selbst ergeben (Bundesarbeitsgericht 25. Oktober 2018 - 8 AZR 562/16;… ErfK/Schlachter, 23. Auflage 2023, AGG § 15 Rn. 13 m.w.N.)..

  • EuGH, 17.12.2015 - C-419/14

    Die Übertragung des Know-hows, durch das der Betrieb der Erotik-Website …

    Auszug aus LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22
    In Bezug auf das subjektive Element muss aus einer Reihe objektiver Anhaltspunkte (statt aller: EuGH 28. Juli 2016 - C-423/15; EuGH 17. Dezember 2015 - C-419/14) die Absicht ersichtlich sein, sich einen ungerechtfertigten Vorteil aus der Unionsregelung dadurch zu verschaffen, dass die entsprechenden Voraussetzungen willkürlich geschaffen werden (EuGH 28. Januar 2015 - C-417/13). Das Missbrauchsverbot ist allerdings nicht relevant, wenn das fragliche Verhalten eine andere Erklärung haben kann als nur die Erlangung eines Vorteils (so etwa EuGH 28. Juli 2016 - C-423/15).

    Diese Regeln dürfen jedoch die Wirksamkeit des Unionsrechts nicht beeinträchtigen (statt aller: EuGH 17. Dezember 2015 - C-419/14).

  • EuGH, 28.01.2015 - C-417/13

    Starjakob - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG …

    Auszug aus LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22
    In Bezug auf das subjektive Element muss aus einer Reihe objektiver Anhaltspunkte (statt aller: EuGH 28. Juli 2016 - C-423/15; EuGH 17. Dezember 2015 - C-419/14) die Absicht ersichtlich sein, sich einen ungerechtfertigten Vorteil aus der Unionsregelung dadurch zu verschaffen, dass die entsprechenden Voraussetzungen willkürlich geschaffen werden (EuGH 28. Januar 2015 - C-417/13). Das Missbrauchsverbot ist allerdings nicht relevant, wenn das fragliche Verhalten eine andere Erklärung haben kann als nur die Erlangung eines Vorteils (so etwa EuGH 28. Juli 2016 - C-423/15).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist eine betrügerische oder missbräuchliche Berufung auf das Unionsrecht nicht gestattet (so etwa EuGH 28. Januar 2015 - C-417/13). Dabei ergeben sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu den Voraussetzungen, unter denen Rechtsmissbrauch angenommen werden kann, vergleichbar strenge Anforderungen wie nach deutschem Recht (Bundesarbeitsgericht 25. Oktober 2018 - 8 AZR 562/16)..

  • ArbG Hagen, 06.04.2022 - 2 Ca 1421/21
    Auszug aus LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 6. April 2022 - 2 Ca 1421/21 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    Rn. 40 das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 6. April 2022 - 2 Ca 1421/21 - abzuändern und unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 29. November 2021 den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 3.600,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Oktober 2021 zu zahlen.

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Auszug aus LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22
    Rn. 53 a) Rechtsmissbrauch ist anzunehmen, sofern eine Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es ihr darum ging, nur den formalen Status als Bewerber gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 AGG zu erlangen mit dem ausschließlichen Ziel, Ansprüche auf Entschädigung und/oder Schadensersatz geltend zu machen (Bundesarbeitsgericht 25. Oktober 2018 - 8 AZR 562/16; Bundesarbeitsgericht 26. Januar 2017 - 8 AZR 848/13; Bundesarbeitsgericht 11. August 2016 - 8 AZR 406/14; Bundesarbeitsgericht 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14). Gemäß § 242 BGB sind durch unredliches Verhalten begründete oder erworbene Rechte oder Rechtsstellungen grundsätzlich nicht schutzwürdig.
  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    Auszug aus LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22
    Rn. 55 c) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen, die den - rechtshindernden - Einwand des Rechtsmissbrauchs begründen, trägt nach den allgemeinen Regeln der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast derjenige, der diesen Einwand geltend macht (unter anderem: Bundesarbeitsgericht 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A); Bundesarbeitsgericht 23. August 2012 - 8 AZR 285/11; Bundesarbeitsgericht 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10). Allerdings lässt das Bundesarbeitsgericht bereits Indizien genügen, die sich aus dem Klagevorbringen selbst ergeben (Bundesarbeitsgericht 25. Oktober 2018 - 8 AZR 562/16;… ErfK/Schlachter, 23. Auflage 2023, AGG § 15 Rn. 13 m.w.N.)..
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz - …

    Auszug aus LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22
    Rn. 53 a) Rechtsmissbrauch ist anzunehmen, sofern eine Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es ihr darum ging, nur den formalen Status als Bewerber gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 AGG zu erlangen mit dem ausschließlichen Ziel, Ansprüche auf Entschädigung und/oder Schadensersatz geltend zu machen (Bundesarbeitsgericht 25. Oktober 2018 - 8 AZR 562/16; Bundesarbeitsgericht 26. Januar 2017 - 8 AZR 848/13; Bundesarbeitsgericht 11. August 2016 - 8 AZR 406/14; Bundesarbeitsgericht 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14). Gemäß § 242 BGB sind durch unredliches Verhalten begründete oder erworbene Rechte oder Rechtsstellungen grundsätzlich nicht schutzwürdig.
  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

    Auszug aus LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22
    Rn. 55 c) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen, die den - rechtshindernden - Einwand des Rechtsmissbrauchs begründen, trägt nach den allgemeinen Regeln der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast derjenige, der diesen Einwand geltend macht (unter anderem: Bundesarbeitsgericht 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A); Bundesarbeitsgericht 23. August 2012 - 8 AZR 285/11; Bundesarbeitsgericht 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10). Allerdings lässt das Bundesarbeitsgericht bereits Indizien genügen, die sich aus dem Klagevorbringen selbst ergeben (Bundesarbeitsgericht 25. Oktober 2018 - 8 AZR 562/16;… ErfK/Schlachter, 23. Auflage 2023, AGG § 15 Rn. 13 m.w.N.)..
  • BAG, 17.03.2016 - 8 AZR 677/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters - Benachteiligung durch Unterlassen …

  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08

    Altersbezogene Benachteiligung - Entschädigungsanspruch für immaterielle Schäden

  • EuGH, 28.01.2016 - C-50/14

    CASTA u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Art. 49 AEUV …

  • BAG, 19.09.2024 - 8 AZR 21/24

    Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG - Benachteiligung wegen des …

    Das Landesarbeitsgericht Hamm wies die Berufung des Klägers mit Urteil vom 23. August 2023 (- 9 Sa 538/22 -) zurück.
  • LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23

    Benachteiligung wegen des Geschlechts; Rechtsmissbrauch bei …

    Das LAG Hamm wies im Nachgang die Berufung des Klägers gegen dieses Urteil aufgrund der Rechtmissbräuchlichkeit seines Entschädigungsverlanges zurück (LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22).

    Dabei sei insbesondere auf die Entscheidungen des LAG Hamm vom 23.03.2023 (18 Sa 888/22) sowie vom 23.08.2023 (9 Sa 538/22) sowie des LAG Berlin-Brandenburg vom 20.01.2023 (3 Sa 898/22) hinzuweisen.

    Rn. 92 Im Zusammenhang mit Entschädigungsansprüchen nach § 15 Abs. 2 AGG ist Rechtsmissbrauch anzunehmen, sofern eine Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es ihr darum ging, nur den formalen Status als Bewerber/in im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 AGG zu erlangen, mit dem ausschließlichen Ziel, Ansprüche auf Entschädigung und/oder Schadensersatz geltend zu machen (…so zuletzt BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 136/22, Rn. 48; LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22, Rn. 29).

    Dies war erkennbar nicht Voraussetzung für die Tätigkeit bei der Beklagten (vgl. zu einem solchen Vorgehen als Indiz für die Rechtsmissbräuchlichkeit: LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22, Rn. 46).

    Der präsentierte die Ablehnung seiner Bewerbung durch die Art und Weise seiner Bewerbung damit sinnbildlich aus dem "Silbertablett" (so treffend: vgl. LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22, Rn. 39).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.04.2026 - 4 SLa 158/25

    Geldentschädigung bei geschlechtsspezifischer Stellenausschreibung …

    Rn. 62 a) Der Beklagten ist allerdings zuzugeben, dass in einschlägigen Urteilsdatenbanken unter den Suchworten "AGG" und "Sekretärin" bei Berücksichtigung von Geburtsjahr, Ausbildung und Studium des Klägers eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen erscheint, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Entschädigungsklagen wegen erfolgloser Bewerbungen auf ausschließlich weiblich ausgeschriebene Stellen durch gerade ihn betreffen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Hessisches LAG, Urteil vom 26.01.2026 - 7 SLa 435/25 - LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.01.2026 - 4 Sa 62/25 - LAG Hamm, Urteil vom 07.08.2025 - 15 SLa 310/24 - LAG Köln, Urteil vom 19.12.2024 - 8 SLa 109/24; ArbG Köln, Urteil vom 09.10.2024 - 15 Ca 5836/23 - BAG, Urteil vom 19.09.2024 - 8 AZR 21/24 - ArbG Wuppertal, Urteil vom 08.03.2024 - 4 Ca 2346/23 - LAG Hamm, Urteil vom 05.12.2023 - 6 Sa 896/23 - LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.11.2023 - 7 Sa 210/23 - ArbG Bremen-Bremerhaven, Urteil vom 12.09.2023 - 6 Ca 6055/23 - LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.09.2023 - 4 Sa 900/22 - LAG Hamm, Urteil vom 23.08.2023 - 9 Sa 538/22 - Hessisches LAG, Urteil vom 28.04.2023 - 14 Sa 1300/22 - LAG Hamm, Urteil vom 23.03.2023 - 18 Sa 888/22 - LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.01.2023 - 3 Sa 898/22 - LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.06.2022 - 2 Sa 21/22 -).
  • ArbG Iserlohn, 04.03.2026 - 5 Ca 1432/25
    Nach Säumnis des Klägers im Gütetermin, klageabweisendem Versäumnisurteil und dem daraufhin fristgemäß eingegangenen Einspruch des Klägers hielt das Arbeitsgericht Hagen mit Urteil vom 06.04.2022 (ArbG Hagen, 2 Ca 1421/21) das Versäumnisurteil aufrecht. Das LAG Hamm wies im Nachgang die Berufung des Klägers gegen dieses Urteil aufgrund der Rechtmissbräuchlichkeit seines Entschädigungsverlangens zurück (LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22).

    Rn. 76 Im Zusammenhang mit Entschädigungsansprüchen nach § 15 Abs. 2 AGG ist Rechtsmissbrauch anzunehmen, sofern eine Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es ihr darum ging, nur den formalen Status als Bewerber/in im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 AGG zu erlangen, mit dem ausschließlichen Ziel, Ansprüche auf Entschädigung und/oder Schadensersatz geltend zu machen (…so zuletzt BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 136/22, Rn. 48; LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22, Rn. 29).

    Der präsentierte die Ablehnung seiner Bewerbung durch die Art und Weise seiner Bewerbung damit sinnbildlich aus dem "Silbertablett" (so treffend: vgl. LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22, Rn. 39).

  • LAG Hamm, 16.04.2026 - 11 SLa 248/26

    Prozesskostenhilfe, mangelnde Erfolgsaussichten, Mutwilligkeit, Entschädigung, …

    Rn. 4 Soweit der Kläger im hiesigen Prozesskostenhilfeverfahren ausdrücklich in Abrede gestellt hat, Partei der vom Arbeitsgericht benannten Verfahren zu sein, ist dies jedenfalls hinsichtlich der Verfahren vor dem LAG Hamm zu den Aktenzeichen 9 Sa 538/22, 18 Sa 888/22 und 6 Sa 896/23 nachweislich und gerichtsbekannt falscher Vortrag.
  • ArbG Wuppertal, 08.03.2024 - 4 Ca 2346/23

    Einem Entschädigungsverlangen nach dem AGG kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs …

    Rn. 61 50 Im Zusammenhang mit Entschädigungsansprüchen nach § 15 Abs. 2 AGG ist Rechtsmissbrauch anzunehmen, sofern eine Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es Ihr darum ging, nur den formalen Status als Bewerber/in im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 AGG zu erlangen, mit dem ausschließlichen Ziel, Ansprüche auf Entschädigung und/oder Schadensersatz geltend zu machen (…so zuletzt BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 136/22, Rn. 48; LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22, Rn. 29).

    Damit präsentierte er der Beklagten den Grund für seine Absage quasi "auf dem Silbertablett" bzw. veranlasste sie, keinerlei Reaktion auf die Bewerbung zu zeigen, wenn sie die Bewerbung denn überhaupt erhalten hat (Vergleiche LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22, Rn. 60).

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 12.09.2023 - 6 Ca 6055/23

    Entschädigungszahlung nach dem AGG

    o LAG Hamm Urt. v. 23.8.2023 - 9 Sa 538/22, BeckRS 2023, 29671, beck-online.
  • ArbG Köln, 09.10.2024 - 15 Ca 5836/23
    Rn. 75 Rn. 76 1. Im Zusammenhang mit Entschädigungsansprüchen nach § 15 Abs. 2 AGG ist Rechtsmissbrauch anzunehmen, sofern eine Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es ihr darum ging, nur den formalen Status als Bewerber/in im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 AGG zu erlangen, mit dem ausschließlichen Ziel, Ansprüche auf Entschädigung und/oder Schadensersatz geltend zu machen (…so zuletzt BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 136/22, Rn. 48; LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22, Rn. 29).
  • ArbG Hamm, 14.08.2024 - 3 Ca 49/24

    Entschädigungsansprüche nach dem AGG wegen Geschlechterbenachteiligung im Rahmen …

    Rn. 52 a) Rechtsmissbrauch ist anzunehmen, sofern eine Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es ihr darum ging, nur den formalen Status als Bewerber/in im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 AGG zu erlangen, mit dem ausschließlichen Ziel, Ansprüche auf Entschädigung und/oder Schadensersatz geltend zu machen (so zuletzt BAG…, Urteil vom 14.06.2023 - 8 AZR 136/22, juris, Rn. 48; LAG Hamm, Urteil vom 23.08.2023 - 9 Sa 538/22, juris, Rn. 29;… Urteil vom 05.12.2023 - 6 Sa 896/23, juris, Rn. 87).
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