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Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 31.03.2015

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 48/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,25683
OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 48/15 (https://dejure.org/2015,25683)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.09.2015 - 9 U 48/15 (https://dejure.org/2015,25683)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. September 2015 - 9 U 48/15 (https://dejure.org/2015,25683)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 242 BGB, § 305c Abs 2 BGB, § 313 BGB
    Sparvertrag: Einbeziehung von Angaben aus einem Werbeflyer in die vertragliche Vereinbarung; Übernahme des Zinsentwicklungsrisikos durch die Sparkasse

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 488 Abs. 1; BGB § 489
    Bindung einer Sparkasse an in einem Werbeflyer für ein Finanzprodukt angebotene Bedingungen hinsichtlich der Höhe der Sparrate

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bindung einer Sparkasse an in einem Werbeflyer für ein Finanzprodukt angebotene Bedingungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bindung einer Sparkasse an in einem Werbeflyer für ein Finanzprodukt angebotene Bedingungen

  • spiegel.de (Pressebericht, 23.09.2015)

    Scala-Streit: Sparkasse Ulm muss Zinsversprechen einhalten

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Entscheidung über Scala-Sparverträge

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Bausparverträgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Kündigungsrecht der Bank für Sparverträge aufgrund des niedrigen Zinsniveaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bindung einer Sparkasse an in einem Werbeflyer für ein Finanzprodukt angebotene Bedingungen hinsichtlich der Höhe der Sparrate

  • stuttgarter-zeitung.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.09.2015)

    Scala-Verträge: Das Ende eines Streits oder nur eine Etappe?

Sonstiges (2)

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Streit um Scala-Verträge: Ulmer Sparkasse einigt sich mit Sparern

  • justiz-bw.de (Terminmitteilung)

    Verhandlung über Berufungen der Sparkasse Ulm wegen Vorsorgesparvertrag S-Scala

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2016, 1340
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (62)

  • BGH, 04.02.2009 - VIII ZR 32/08

    Von einem Verbraucherverband beanstandete Hinweise im Katalog eines …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 48/15
    Dagegen ist eine durch einen Flyer übermittelte Aufforderung zum Vertragsschluss im Zweifel als bloße invitatio ad offerendum aufzufassen (vgl. BGHZ 179, 319, 323).

    Dass Werbeaussagen bei der Auslegung von bei Vertragsabschluss abgegebenen Willenserklärungen zu berücksichtigen sein können, ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung jedenfalls hinreichend geklärt (vgl. BGHZ 52, 337 ff.; BGHZ 179, 319, 323 ff.) und folgt auch aus gesetzlichen Bestimmungen (z.B. § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB).

  • BGH, 12.05.2006 - V ZR 97/05

    Rechtsfolgen eines Vorvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 48/15
    Der Senat legt bereits die hilfsweise in erster Instanz erhobenen Widerklagen dahingehend aus, dass sie jeweils auf die Annahme eines von der Beklagten formulierten Vertragsangebots, das sich dem Antrag noch mit hinreichender Bestimmtheit entnehmen lässt, gerichtet sind (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2006 - V ZR 97/05 WM 2006, 1499).

    Dem entsprechen die jetzt unter IV. 1. - 3. gestellten Anträge, die mit der Umschreibung "einzuwilligen" auf die Annahme der jeweils von der Beklagten formulierten Vertragsangebote gerichtet sind (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2006 - V ZR 97/05 BGHReport 2006, 1073).

  • BGH, 08.07.1999 - VII ZR 237/98

    Einbeziehung der VOB/B in einen Bauvertrag; Umsatzsteuerpflicht der nicht …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 48/15
    Rn. 47 (1) Ein Verstoß gegen Treu und Glauben kommt bereits in Betracht, wenn die konkret im Flyer enthaltenen anwendbaren Regelungen für die Kläger günstiger sind als die gesetzlichen Regelungen, also dem Vertragspartner des Verwenders durch die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen Rechte entzogen werden (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1999 - VII ZR 237/98 WM 1999, 2123) und der Vertragspartner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen allgemein akzeptiert (…Staudinger/Schlosser BGB [2013] § 305 Rdnr. 104), weil dann ein Fall des widersprüchlichen Verhaltens vorliegt.

    Die Möglichkeit, dass es dem Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwehrt sein kann, sich auf deren fehlende Einbeziehung zu berufen, weil er diese vereitelt hat, ist anerkannt (BGH, Urteil vom 8. Juli 1999 - VII ZR 237/98 aaO).

  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15

    Sparvertrag: Bindung einer Sparkasse an die in einem Werbeflyer angebotenen …

    Rn. 31 Die Akten des Landgerichts Ulm 4 O 364/13, 4 O 376/13, 4 O 380/13, 4 O 404/13, 4 O 43/14, jeweils Stand April 2015, sowie 4 O 377/13 (= OLG Stuttgart 9 U 161/15), 4 O 378/13 (= OLG Stuttgart 9 U 163/15), 4 O 379/13 (= OLG Stuttgart 9 U 48/15 ), 4 O 340/14 (= OLG Stuttgart 9 U 160/15), 4 O 376/14 (= OLG Stuttgart 9 U 162/15) waren zu Informationszwecken beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Sie fanden sich im Wesentlichen bereits wortgleich in der Berufungserwiderung der Kläger im Verfahren 9 U 48/15 , das gleichzeitig verhandelt wurde.

  • BGH, 04.02.2025 - XI ZR 61/23

    Unwirksamkeit von Klauseln zu Verwahrentgelten ("Negativzinsen") in Verträgen …

    Sie regelt das Entgelt für die Verwahrung von Geldern auf den von der Beklagten geführten Privatgirokonten und sollte damit nach dem Empfängerhorizont im Fall des Vertragsschlusses eine Zahlungspflicht gegenüber dem Verwender begründen (vgl. OLG Stuttgart, WM 2016, 1340, 1342;… Pfeiffer in Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 7. Aufl., BGB § 305 Rn. 7;… Grüneberg/Grüneberg, BGB, 84. Aufl., § 305 Rn. 4).
  • BGH, 07.07.2026 - XI ZR 129/24

    Entgeltinformation der Bank als AGB auf dem Prüfstand

    Das ist der Fall, wenn sie nach ihrem Wortlaut bei potentiellen Vertragspartnern den Eindruck vermitteln, dass sie Vertragsinhalt werden sollen (…vgl. Senatsurteil vom 4. Februar 2025 - XI ZR 61/23, WM 2025, 570 Rn. 17; vgl. auch BGH, Urteil vom 2. Juli 1987 - III ZR 219/86, BGHZ 101, 271, 275 zu § 13 AGBG und OLG Stuttgart, WM 2016, 1340, 1342).
  • OLG Köln, 15.02.2016 - 13 U 151/15

    Kündigungsrecht der Bausparkasse hinsichtlich eines zuteilungsreifen …

    Rn. 22 Soweit sich der Kläger auf das Urteil des OLG Stuttgart vom 23. September 2015 - 9 U 48/15 - berufen hat, geht dies abgesehen davon, dass nicht ein Bausparvertrag sondern wiederum ein Bonussparvertrag streitgegenständlich war, schon deshalb fehl, weil sich das OLG Stuttgart mit einer Kündigungsmöglichkeit nach § 489 Abs. 1 BGB mangels einer entsprechenden Kündigung durch das Kreditinstitut nicht zu befassen brauchte (OLG Stuttgart, Urteil vom 23. September 2015 - 9 U 48/15 - Rn. 94, juris).
  • OLG Oldenburg, 15.11.2021 - 1 U 118/21

    Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung im Zusammenhang mit dem …

    Etwas anderes gilt dann, wenn hinsichtlich einer zuvor vertretenen Rechtsauffassung für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 23.09.2015 - 9 U 48/15 -, Rn. 51 (juris)).

    In diesem Punkt unterscheidet sich der vorliegende Fall maßgeblich von den von der Klägerin zitierten Entscheidungen des OLG Stuttgart (Az. 9 U 48/15 bzw. 9 U 31/15), wo sich ein entsprechendes Vertrauen des Kunden darauf gründete, dass die gegnerische Vertragspartei seit Jahren AGB mit für den Kunden günstigem Inhalt verwendete, die im konkreten Einzelfall jedoch nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden waren.

  • LG Neuruppin, 17.02.2016 - 5 O 9/15

    Rückforderungen aus einem Darlehensvertrag, Wirksamkeit des Widerrufs, Vorliegen …

    Die AGB-rechtliche Beurteilung hat vielmehr nach einem objektiven Maßstab zu erfolgen, der am Willen und Interesse der beteiligten Verkehrskreise ausgerichtet sein muss, so dass es grundsätzlich auf das Verständnis der in Rede stehenden Kunden der Klägerin in ihrer Gesamtheit und nicht nur auf das Verständnis der am vorliegenden Verfahren beteiligten Parteien ankommt (siehe nur BGH…, Urteil vom 11. Juli 2012 - IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39 Rn. 36 mwN; OLG Stuttgart, Urteil vom 23. September 2015 - 9 U 48/15, juris Rn. 70).
  • LG Leipzig, 30.05.2018 - 9 O 1881/17

    Sparplanvertrag - Kündigungsrecht der Bank

    Selbst wenn man allerdings der Klägerin folgend mit dem OLG Stuttgart (Urteil vom 23.09.2015, Az. 9 U 31/15 und 9 U 48/15) davon ausginge, dass in einem der hier zugrundeliegenden Werbeflyer Leistungsbeschreibungen enthalten sein sollten, die nach Treu und Glauben den Charakter einer Vertragsbedingung aufweisen könnten, ist die im hier vorgelegten Flyer wiedergegebene Tabelle der Zinsentwicklung bei einer 25jährigen Ansparzeit nicht Gegenstand der Prämiensparverträge zwischen den Parteien geworden.
  • LG Darmstadt, 02.09.2024 - 26 O 138/22

    Keine nachträgliche Mitversicherung einer Betriebsschließung wegen …

    Ist durch das frühere Verhalten der Partei kein schutzwürdiges Vertrauen der Gegenseite begründet worden, ist ein rechtsmissbräuchliches Verhalten nur in besonders gelagerten Einzelfällen in Betracht zu ziehen, etwa bei einem unlösbaren Widerspruch zwischen früherer und späterer Rechtsausübung (OLG Stuttgart, Urteil vom 23.09.2015 - 9 U 48/15 - Rn. 53, zitiert nach juris).
  • LG Neuruppin, 24.09.2015 - 5 O 66/15

    Unwirksamkeit der AGB-Klausel über die Zahlung eines Bearbeitungsentgelts bei …

    Rn. 33 Die AGB-rechtliche Beurteilung hat vielmehr nach einem objektiven Maßstab zu erfolgen, der am Willen und Interesse der beteiligten Verkehrskreise ausgerichtet sein muss, so dass es grundsätzlich auf das Verständnis der in Rede stehenden Sparkassenkunden in ihrer Gesamtheit und nicht nur auf das Verständnis der am vorliegenden Verfahren beteiligten Parteien ankommt (siehe nur BGH…, Urteil vom 11. Juli 2012 - IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39 Rn. 36 mwN; OLG Stuttgart, Urteil vom 23. September 2015 - 9 U 48/15, juris Rn. 70).
  • LG Darmstadt, 26.08.2022 - 26 O 292/21

    Kein Versicherungsschutz durch Aussage auf Homepage des Versicherers oder durch …

    Ist durch das frühere Verhalten der Partei kein schutzwürdiges Vertrauen der Gegenseite begründet worden, ist ein rechtsmissbräuchliches Verhalten nur in besonders gelagerten Einzelfällen in Betracht zu ziehen, etwa bei einem unlösbaren Widerspruch zwischen früherer und späterer Rechtsausübung (OLG Stuttgart, Urteil vom 23.09.2015 - 9 U 48/15 - Rn. 53, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 31.03.2015 - 9 U 48/15 BSch   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,32680
OLG Nürnberg, 31.03.2015 - 9 U 48/15 BSch (https://dejure.org/2015,32680)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 31.03.2015 - 9 U 48/15 BSch (https://dejure.org/2015,32680)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 31. März 2015 - 9 U 48/15 BSch (https://dejure.org/2015,32680)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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