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Weitere Entscheidung unten: KG, 25.10.2004

Rechtsprechung
   KG, 27.09.2004 - 2 U 191/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2726
KG, 27.09.2004 - 2 U 191/02 (https://dejure.org/2004,2726)
KG, Entscheidung vom 27.09.2004 - 2 U 191/02 (https://dejure.org/2004,2726)
KG, Entscheidung vom 27. September 2004 - 2 U 191/02 (https://dejure.org/2004,2726)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    AktG § 91 Abs. 2; ; AktG § ... 84 Abs. 3 Satz 5; ; AktG § 112; ; AktG § 108; ; AktG § 107 Abs. 3; ; AktG § 107 Abs. 3 Satz 2; ; AktG § 249 Abs. 1 Satz 2; ; AktG § 108 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 626 Abs. 2; ; BGB § 134; ; ZPO § 172

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur individualvertraglichen Vereinbarung einer Anhörung die einer fristlosen Kündigung eines Dienstvertrages entgegensteht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • handelsblatt.com (Pressebericht)

    Managern drohen scharfe Sanktionen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fristlose Kündigung des Dienstvertrages eines Vorstandsmitglieds einer AG; Nichtigkeit wegen Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Kündigungsformalien; Zulässigkeit von Einschränkungen des Rechts zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund; Fehlende Anhörung des zu ...

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 561
  • AG 2005, 205
  • NZG 2004, 1165
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (30)

  • BGH, 18.06.1984 - II ZR 221/83

    Frist für die fristlose Kündigung des Vorstandsmitglieds einer Genossenschaft; …

    Auszug aus KG, 27.09.2004 - 2 U 191/02
    Denn bei der Nachprüfung, ob die Kündigung gerechtfertigt war, können nur diejenigen Gründe berücksichtigt werden, die für den Kündigungsbeschluss des Kredit- und Arbeitsausschusses maßgebend gewesen sind (vgl. für die Genossenschaft: BGH NJW 1984, 2689; BGHZ 60, 333; für die GmbH: BGH NJW-RR 1992, 292).

    Unterbleibt dies, so muss sich die Beklagte nach Treu und Glauben so behandeln lassen, als wäre der Kredit- und Arbeitsausschuss mit der billigerweise zumutbaren Beschleunigung einberufen und unterrichtet worden (vgl. BGH NJW 1998, 3274; 1984, 2689).

    Das Ziel der Ausschlussfrist, nach Bekanntwerden des Kündigungssachverhalts den Beteiligten rasch Klarheit darüber zu schaffen, ob daraus Konsequenzen gezogen werden, und ein "Aufsparen" des Kündigungsgrundes auszuschließen (vgl. BGH NJW 1984, 2689), hat die Beklagte - respektive der Kredit- und Arbeitsausschuss ihres Aufsichtsrates - indes verfehlt.

  • BGH, 16.01.1995 - II ZR 26/94

    Rechte der Gesellschaft bei außerordentlicher Kündigung des Anstellungsvertrages …

    Auszug aus KG, 27.09.2004 - 2 U 191/02
    In der Rechtsprechung und Literatur werden deshalb als unzulässige Kündigungserschwernisse u.a. die Modifizierung von Kündigungsfolgen, die Vereinbarung einer Vertragsstrafe, die Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindungssumme oder die Rückzahlung von Urlaubsgeld im Zuge einer Kündigung diskutiert (vgl. BGH NJW-RR 1995, 416; BAG DB 1962, 275;… ErfK/Müller-Glöge, a.a.O., Rd. 241).

    Demgemäß hat die Rechtsprechung und Lehre - vor der Neufassung des § 623 BGB - auch in der einzelvertraglich vereinbarten Schriftform keine unzumutbare Erschwerung der fristlosen Kündigungsmöglichkeit gesehen (BAG, Urteil vom 6. August 1981, 2 AZR 351/79, www.juris.de;… Schaub/ Linck, Arbeitsrechts-Handbuch, 10. Aufl., § 123 Rd.62, 63); auch die einzelvertragliche Verpflichtung zur Angabe des Kündigungsgrundes - wie auch hier im Dienstvertrag der Parteien geschehen - begegnet danach keinen Bedenken (BGH NJW-RR 1995, 416;… Schaub/Linck, a.a.O., Rd.65;… Palandt/Putzo, a.a.O., § 626 Rd.32).

    Schließlich steht auch die vertragliche Vereinbarung, wonach "Nur die schriftlich mitgeteilten Gründe ... zur Rechtfertigung der Kündigung dienen" können, einem Nachschieben von - dem Dienstberechtigten jedenfalls zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung noch unbekannten - Gründen nicht entgegen, da dies eine unabänderliche Festlegung auf den Kündigungsgrund zurzeit der Kündigungserklärung erfordern würde, was eine unzumutbare und damit unzulässige Einschränkung des Rechts zur Kündigung zur Folge hätte (vgl. BGH NJW-RR 1995, 416).

  • BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88

    Fristlose Kündigung - Ausschlußfrist - Berufung - Unechtes Versäumnisurteil

    Auszug aus KG, 27.09.2004 - 2 U 191/02
    Denn die Anhörung dient nicht vornehmlich der Geltendmachung von Einwendung im Interesse des Dienstverpflichteten - zumal sich vorprozessual ohnehin keine Fragen zur Darlegungs- und Beweislast stellen -, sondern der Erfassung aller für und gegen den Dienstverpflichteten sprechenden Gesichtspunkte im (gemeinsamen) Interesse einer vollständigen Aufklärung des Sachverhaltes (vgl. BAG NJW 1989, 733-735; ZTR 2003, 410-412).

    Vielmehr geht es allenfalls um eine - bei der Verdachtskündigung von der Rechtsprechung und Lehre ohne weiteres akzeptierte - kurzfristige Verzögerung des Ausspruchs der Kündigung, die zudem keinen nachteiligen Einfluss auf den Fristablauf des § 626 Abs. 2 BGB hat (vgl. BAG NJW 1994, 3117-3119; NJW 1989, 733;… Palandt/Putzo, a.a.O., § 626 Rd.23).

    Der Beginn der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB darf jedoch nicht länger als unbedingt nötig hinausgeschoben werden; denn auch außerhalb der Grundsätze zur Verdachtskündigung ist für eine Hemmung der Ausschlussfrist nur dann Raum, wenn der Dienstberechtigte aus verständlichen Gründen mit der gebotenen Eile weitere Ermittlungen anstellt, die ihm eine umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhaltes verschaffen sollen (vgl. BAG NJW 1989, 733).

  • BGH, 10.09.2001 - II ZR 14/00

    Voraussetzungen der Kündigung des Dienstvertrages eines GmbH-Geschäftsführers; …

    Auszug aus KG, 27.09.2004 - 2 U 191/02
    Bei juristischen Personen ist grundsätzlich die Kenntnis des zur Kündigung berechtigten Organs entscheidend, hier also des Kredit- und Arbeitsausschusses; da dieser ein Kollegialorgan ist, das seinen Willen durch eine Beschlussfassung bilden muss (s.o.), liegt eine Kenntnis daher nicht schon allein bei einer Kenntnis der Mitglieder oder des Vorsitzenden an sich, sondern erst dann vor, wenn dem Kredit- und Arbeitsausschuss der für die Tatsachenkenntnis maßgebliche Sachverhalt als Plenum unterbreitet wird (vgl. BGH NJW-RR 2002, 173).

    Die zur Verfristung führende zögerliche Aufklärungsarbeit des Kredit- und Arbeitsausschusses der Beklagten ist auch nicht deshalb unerheblich, weil dieser Themenkomplex in einem inneren Zusammenhang mit dem Risikomanagement- und Risikofrüherkennungssystem steht und der Kläger deshalb damit rechnen musste, dass die Kündigung auch auf diese Gründe gestützt wird (vgl. dazu BAG NJW 1980, 2486); eine über die Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB hinausgehende Vorkenntnis des Kündigungsberechtigten von den nachgeschobenen Kündigungsgründen ist nur dann unbeachtlich, wenn der bei der Kündigung genannte Grund noch nicht verfristet ist (vgl. BGH NJW-RR 2002, 173).

  • BGH, 10.06.1991 - II ZR 234/89

    Ausschließung eines Gesellschafters aus wichtigem Grund

    Auszug aus KG, 27.09.2004 - 2 U 191/02
    Dieser war zumindest hinsichtlich des Komplexes Mnnnnn nicht entbehrlich; denn hierbei handelt es sich nicht nur um einen Umstand, der mit der Rüge des Risikomanagement- und Risikofrüherkennungssystems eng zusammenhängt und insoweit lediglich den Tatbestand abrundet (s.o. und: BGH NJW-RR 1991, 1249).

    Eine erneute Beschlussfassung wäre hier auch nicht deshalb entbehrlich, weil es sich lediglich um ein Abrundung der bisher vorgetragenen Pflichtverletzungen gehandelt haben könnte (vgl. BGH NJW-RR 1991, 1249); denn hier geht es insbesondere beim Vorwurf der nicht kostendeckenden Verzinsung um eine andere Art von Pflichtverletzungen, die insbesondere mit dem Risikomanagement- und Risikofrüherkennungssystem in keinem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen.

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren; …

    Auszug aus KG, 27.09.2004 - 2 U 191/02
    Anhaltspunkte, die eine Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem erstinstanzlichen Gericht bei der Feststellung des Sachverhaltes unterlaufen sind; dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die Beweiswürdigung nicht den zu § 286 ZPO entwickelten Anforderungen des Bundesgerichtshofes entspricht, insbesondere unvollständig oder in sich widersprüchlich ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze und Erfahrungen verstößt (vgl. BGH NJW 2004, 1876).

    Der Senat ist an die Feststellungen des Landgerichts nicht gebunden, da konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen bestehen und deshalb neue Feststellungen gebieten; denn das Landgericht hat insoweit Parteivortrag übergangen, worin ein - vom Kläger ohnedies gerügter - Verfahrensfehler in Gestalt der Versagung rechtlichen Gehörs zu sehen ist (vgl. BGH NJW 2004, 1876).

  • BGH, 01.12.2003 - II ZR 161/02

    Verfahrensrecht - GmbH verschmilzt auf eine AG: Unterbrechung des Prozesses?

    Auszug aus KG, 27.09.2004 - 2 U 191/02
    Vorauszuschicken ist zunächst, dass weitere Gründe auch noch im Rechtsstreit nachgeschoben werden können, soweit sie bei Ausspruch der Kündigung objektiv vorlagen und dem kündigenden Gesellschaftsorgan nicht länger als zwei Wochen zuvor bekannt waren; dabei ist ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem ursprünglichen und dem nachgeschobenen Kündigungsgrund - der beim Mnnnnn -Engagement fehlen dürfte, da hier nicht das Risikomanagement- und Risikofrüherkennungssystems in Rede steht - indes nicht erforderlich (vgl. BGH DB 2004, 125 - gegen OLG Naumburg DB 2002, 2316).
  • BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93

    Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des …

    Auszug aus KG, 27.09.2004 - 2 U 191/02
    Der folglich überflüssigen Ergänzung kommt als unselbständiges Anhängsel deshalb keine prozessuale Bedeutung zu (vgl. BAG NJW 1994, 2780).
  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 318/96

    Beginn der Frist für die außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers einer …

    Auszug aus KG, 27.09.2004 - 2 U 191/02
    Unterbleibt dies, so muss sich die Beklagte nach Treu und Glauben so behandeln lassen, als wäre der Kredit- und Arbeitsausschuss mit der billigerweise zumutbaren Beschleunigung einberufen und unterrichtet worden (vgl. BGH NJW 1998, 3274; 1984, 2689).
  • BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 581/86

    Erweiterter Streitgegenstand einer mit der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG ) …

    Auszug aus KG, 27.09.2004 - 2 U 191/02
    "Schleppnetzantrag" deshalb, weil der Streitgegenstand damit alle möglichen Beendigungsgründe umfassen und erweiternd neben das bisherige, an § 4 KSchG orientierte und auf die Prüfung der Beendigung des Dienstvertrages durch die Kündigungserklärung vom 27. Juni 2001 beschränkte (vgl. BAG NJW 1988, 2691) Feststellungsbegehren treten würde - hatte hier keine selbstständige, klageerweiternde Bedeutung.
  • BGH, 14.10.1991 - II ZR 239/90

    Verwirkung von Gründen zur Abberufung des GmbH-Geschäftsführers - Nachschieben …

  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93

    Außerordentliche Kündigung, Zeitpunkt der Kenntnis von den Kündigungsgründen

  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 260/78

    Nachgeschobene Kündigungsgründe - Ausspruch einer Kündigung - …

  • BGH, 02.06.1997 - II ZR 101/96

    Fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers einer GmbH …

  • BGH, 26.02.1996 - II ZR 114/95

    Beginn der Zwei-Wochen-Frist

  • BGH, 29.03.1973 - II ZR 20/71

    Fristlose Entlassung eines Genossenschaftsvorstands

  • OLG Naumburg, 16.04.2002 - 9 U 206/01

    Verstoß gegen Treu und Glauben bei Nachschieben von Kündigungsgründen

  • BGH, 29.01.1976 - II ZR 3/74

    Unwirksamkeit einer im Zusammenhang mit der Abberufung als Geschäftsführer …

  • BGH, 19.05.1980 - II ZR 169/79

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Umdeutung einer außerordentlichen …

  • BAG, 06.08.1981 - 2 AZR 351/79
  • BGH, 17.05.1993 - II ZR 89/92

    Nichtigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen - Diskriminierung der …

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01

    Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 283/86

    Beteiligung an einem schweren Diebstahl in einem Mineralöllager als wichtiger …

  • BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 226/93

    Fristlose Kündigung; fristgerechte verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnung

  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 182/94

    Klagefrist bei mündlicher und anschließender schriftlicher Kündigung am

  • BGH, 27.05.1991 - II ZR 87/90

    Zusammensetzung und Aufgaben eines Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten; …

  • BAG, 08.08.1963 - 5 AZR 395/62

    Erschwerung des fristlosen Kündigungsrechts

  • BAG, 23.03.1972 - 2 AZR 226/71

    Außerordentliche Kündigung - Anhörungspflicht

  • BAG, 18.12.1961 - 5 AZR 104/61

    Zustimmung des Betriebsrates - Außerordentliche Kündigung - …

  • OLG München, 31.07.2024 - 7 U 351/23

    Datenschutzgrundverordnung, Beendigung des Dienstverhältnisses, Außerordentliche …

    Rn. 51 Diese zur Kenntniserlangung der Gesellschafterversammlung einer GmbH vom BGH entwickelten Grundsätze sind auf die Kenntniserlangung des Aufsichtsrats einer AG sinngemäß übertragbar (vgl. KG, Urteil vom 27.09.2004 - 2 U 191/02, Rdnr. 69, LG München I, Urteil vom 15.10.2010 - 5 HK O 2122/09, Rdnr. 134, Fleischer in BeckOGK AktG, Stand 01.02.2024, Rdnr. 194 zu § 84 AktG, Spindler/Veil in BeckOGK AktG, Stand 01.06.2024, Rdnr. 48 zu § 112 AktG, Koch in ders., AktG, 18. Auflage, München 2024, Rdnr. 22 zu § 112 AktG, Breuer/Fraune in Heidel, Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 6. Auflage, Baden-Baden 2024, Rdnr. 12 zu § 112 AktG, Tielmann in Backhaus/Tielmann, Der Aufsichtsrat, 2. Auflage, München 2023, Rdnr. 77 zu § 112 AktG, aA.
  • BSG, 02.06.2003 - B 2 U 80/03 B

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei …

    Die in § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geregelte Beschränkung von Verfahrensrügen kann auch nicht über den Umweg der Vorschriften zum rechtlichen Gehör erweitert werden (vgl Beschlüsse des Senats vom 28. Juli 1992 - 2 BU 37/97 = HV-Info 1993, 1406 und vom 28. August 2002 - B 2 U 191/02 B -, jeweils mwN).
  • LG München I, 15.10.2010 - 5 HKO 2122/09

    Urkundenprozess: Vergütungsansprüche aus einem Vorstandsdienstvertrag; …

    134 Bei einer Aktiengesellschaft, in der die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand aufgrund von § 112 AktG durch den Aufsichtsrat vertreten wird, ist für den Beginn der Frist auf die Kenntnis des Aufsichtsrats als Kollegialorgan, nicht auf die Kenntnis einzelner Mitglieder oder des Aufsichtsratsvorsitzenden abzustellen (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 139, 98, 92 für die vergleichbare Situation der GmbH; BGH NZG 2002, 46, 47 für den Aufsichtsrat einer GmbH; KG NZG 2004, 1165, 1167;… ebenso Hüffer, AktG, 9. Aufl., Rdn. 42 zu § 84;… Fleischer in: Spindler/Stilz, AktG, a.a.O., Rdn. 159 zu § 84;… Spindler in: Münchener Kommentar zum AktG, a.a.O., Rdn. 160 zu § 84).
  • BSG, 03.05.2007 - B 2 U 102/07 B

    Antrag nach § 109 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren kein Antrag nach § 103 SGG

    Denn ebenso wenig wie eine bei nicht gestelltem Beweisantrag unzulässige Amtsermittlungsrüge über den Umweg der Verletzung von Hinweispflichten (§§ 106 Abs. 1 und 111 Abs. 2 SGG ) zulässig wird (…BSG SozR 1500 § 160 Nr. 13), kann die in § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geregelte Beschränkung von Verfahrensrügen über den Umweg über die Vorschriften zum rechtlichen Gehör erweitert werden (vgl Beschlüsse des Senats vom 28. Juli 1992 - 2 BU 37/97 = HV-Info 1993, 1406 und vom 28. August 2002 - B 2 U 191/02 B -, jeweils mwN); dieser Vortrag kann auch als Rüge einer Verletzung des § 109 SGG nicht zur Revisionszulassung führen, weil der Ausschluss in § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG nach der eindeutigen Fassung des Gesetzes uneingeschränkt gilt (…vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 34;… BVerfG SozR 1500 § 160 Nr. 69).
  • LG München I, 15.09.2017 - 5 HKO 21026/16

    Wirksamkeit der Kündigung des Vorstandsdienstvertrages

    Bei einer Aktiengesellschaft, in der die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand aufgrund von § 112 AktG durch den Aufsichtsrat vertreten wird, ist für den Beginn der Frist auf die Kenntnis des Aufsichtsrats als Kollegialorgan, nicht auf die Kenntnis einzelner Mitglieder oder des Aufsichtsratsvorsitzenden abzustellen (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 139, 98, 92 für die vergleichbare Situation der GmbH; BGH NZG 2002, 46, 47 für den Aufsichtsrat einer GmbH; KG NZG 2004, 1165, 1167; LG München I AG 2011, 258, 261 = ZIP 2011, 2451, 2455;… ebenso Hüffer, AktG, a.a.O., § 84 Rdn. 54;… Fleischer in: Spindler/Stilz, AktG, a.a.O., § 84 Rdn. 159;… Spindler in: Münchener Kommentar zum AktG, a.a.O., § 84 Rdn. 171;… Bürgers in: Bürgers/Körber, AktG, 4. Aufl., § 84 Rdn. 39;… Seyfarth, Vorstandsrecht, § 20 Rdn. 36).
  • LG München I, 15.10.2010 - 5 HKO 1762/09

    HRE Vergütung unter Vorbehalt

    Bei einer Aktiengesellschaft, in der die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand aufgrund von § 112 AktG durch den Aufsichtsrat vertreten wird, ist für den Beginn der Frist auf die Kenntnis des Aufsichtsrats als Kollegialorgan, nicht auf die Kenntnis einzelner Mitglieder oder des Aufsichtsratsvorsitzenden abzustellen (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 139, 98, 92 für die vergleichbare Situation der GmbH; BGH NZG 2002, 46, 47 f [BGH 10.09.2001 - II ZR 14/00] ür den Aufsichtsrat einer GmbH; KG NZG 2004, 1165, 1167;… ebenso Hüffer, AktG, 9. Aufl., Rdn. 42 zu § 84;… Fleischer in: Spindler/Stilz, AktG, a.a.O., Rdn. 159 zu § 84;… Spindler in: Münchener Kommentar zum AktG, a.a.O., Rdn. 160 zu § 84).
  • BSG, 18.09.2007 - B 2 U 250/07 B
    Denn ebenso wenig wie eine bei nicht gestelltem Beweisantrag unzulässige Amtsermittlungsrüge über den Umweg der Verletzung von Hinweispflichten (§§ 106 Abs. 1 und 111 Abs. 2 SGG) zulässig wird (…BSG SozR 1500 § 160 Nr. 13), kann die in § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geregelte Beschränkung von Verfahrensrügen über den Umweg über die Vorschriften zum rechtlichen Gehör unterlaufen werden (vgl Beschlüsse des Senats vom 28. Juli 1992 - 2 BU 37/97 = HV-Info 1993, 1406 und vom 28. August 2002 - B 2 U 191/02 B -, jeweils mwN).
  • BSG - B 2 U 238/05 B (anhängig)
    Ebenso wenig kann die in § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geregelte Beschränkung von Verfahrensrügen über den Umweg über die Vorschriften zum rechtlichen Gehör erweitert werden (vgl Beschlüsse des Senats vom 28. Juli 1992 - 2 BU 37/97 = HV-Info 1993, 1406 und vom 28. August 2002 - B 2 U 191/02 B -, jeweils mwN).
  • LG München I, 15.06.2018 - 5 HKO 1426/17

    Vorstandsdienstvertrag

    Rn. 48 (a) Bei einer Aktiengesellschaft, in der die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand aufgrund von § 112 AktG durch den Aufsichtsrat vertreten wird, ist für den Beginn der Frist auf die Kenntnis des Aufsichtsrats als Kollegialorgan, nicht auf die Kenntnis einzelner Mitglieder oder des Aufsichtsratsvorsitzenden abzustellen (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 139, 98, 92 für die vergleichbare Situation der GmbH; BGH NZG 2002, 46, 47 für den Aufsichtsrat einer GmbH; KG NZG 2004, 1165, 1167; LG München I AG 2011, 258, 261 = ZIP 2011, 2451, 2455;… ebenso Hüffer, AktG, a.a.O., § 84 Rdn. 54;… Fleischer in: Spindler/Stilz, AktG, a.a.O., § 84 Rdn. 159;… Spindler in: Münchener Kommentar zum AktG, a.a.O., § 84 Rdn. 171;… Bürgers in: Bürgers/Körber, AktG, 4. Aufl., § 84 Rdn. 39;… Seyfarth, Vorstandsrecht, § 20 Rdn. 36).
  • LG München I, 15.06.2018 - 5 HKO 1427/17

    Vergütungsansprüchen aus einem Vorstandsdienstvertrag

    Rn. 44 (a) Bei einer Aktiengesellschaft, in der die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand aufgrund von § 112 AktG durch den Aufsichtsrat vertreten wird, ist für den Beginn der Frist auf die Kenntnis des Aufsichtsrats als Kollegialorgan, nicht auf die Kenntnis einzelner Mitglieder oder des Aufsichtsratsvorsitzenden abzustellen (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 139, 98, 92 für die vergleichbare Situation der GmbH; BGH NZG 2002, 46, 47 für den Aufsichtsrat einer GmbH; KG NZG 2004, 1165, 1167; LG München I AG 2011, 258, 261 = ZIP 2011, 2451, 2455;… ebenso Hüffer, AktG, a.a.O., § 84 Rdn. 54;… Fleischer in: Spindler/Stilz, AktG, a.a.O., § 84 Rdn. 159;… Spindler in: Münchener Kommentar zum AktG, a.a.O., § 84 Rdn. 171;… Bürgers in: Bürgers/Körber, AktG, 4. Aufl., § 84 Rdn. 39;… Seyfarth, Vorstandsrecht, § 20 Rdn. 36).
  • BSG, 09.07.2007 - B 2 U 161/07 B
  • BSG, 29.08.2007 - B 2 U 222/07 B
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   KG, 25.10.2004 - 23 U 234/03   

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https://dejure.org/2004,8089
KG, 25.10.2004 - 23 U 234/03 (https://dejure.org/2004,8089)
KG, Entscheidung vom 25.10.2004 - 23 U 234/03 (https://dejure.org/2004,8089)
KG, Entscheidung vom 25. Oktober 2004 - 23 U 234/03 (https://dejure.org/2004,8089)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    UmwG § 8 Abs. 1 S. 1
    Wirksamkeit eines Verschmelzungsberichts; Unterzeichnung eines Verschmelzungsberichts keine zwingende Formvoraussetzung

  • Wolters Kluwer

    Zustimmung zum Abschluss eines Verschmelzungsvertrages zwischen zwei Aktiengesellschaften; Beschlussfassung ohne Verschmelzungsbericht im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung; Fehlende Unterzeichnung eines Verschmelzungsberichts als Anfechtungsgrund; Merkmal ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 126; UmwG § 8 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Form des Verschmelzungsberichts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 2027
  • ZIP 2005, 167
  • WM 2005, 41
  • DB 2004, 2746
  • AG 2005, 205
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

    Auszug aus KG, 25.10.2004 - 23 U 234/03
    Denn bei dem Verschmelzungsbericht handelt es sich um eine Wissenserklärung; er ist keine auf Herbeiführung einer konkreten Rechtsfolge gerichtete Willenserklärung, auf die die Vorschrift des § 126 BGB anzuwenden ist (vgl. BAG v. 11.6.2002, ZIP 2003, 317 = NJW 2003, 843 m.w.N.).
  • LG Berlin, 08.09.2003 - 93 O 47/03
    Auszug aus KG, 25.10.2004 - 23 U 234/03
    Mit Urteil vom 8.September 2003 hat das LG Berlin (ZIP 2003, 2027, dazu EWiR 2004, 141 (Keil)) den Anfechtungsklagen im Wesentlichen stattgegeben und die Beschlüsse zu TOP 1 (Zustimmung zum Abschluss eines Verschmelzungsvertrages zwischen der Vattenfall Europe Aktiengesellschaft und der Bewag AG) und TOP 2 (Erhöhung des Grundkapitals der Beklagten und entsprechende Satzungsänderung) der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 6.Februar 2002 für nichtig erklärt, da der Beschlussfassung in der Hauptversammlung der Beklagten kein wirksamer Verschmelzungsbericht i.S.v. § 8 UmwG zugrunde gelegen habe.
  • LG München I, 20.01.2011 - 5 HKO 18800/09

    Anfechtungsklage hinsichtlich des Squeeze out-Beschlusses wegen Verletzung des …

    Allerdings kann von einer Nichtigkeit des Beschlussvorschlages des Aufsichtsrates für die Hauptversammlung vom 5.10.2009 vorliegend nicht ausgegangen werden, weil der Aufsichtsrat beschlussfähig im Sinne des § 108 Abs. 2 Satz 2 AktG war und damit der Nichtigkeitsgrund der Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrats (vgl. KG AG 2005, 205, 206; BayObLGZ 2003, 89, 91 = AG 2003, 427, 428;… Spindler in: Spindler/Stilz, AktG, a.a.O., Rdn. 69 zu § 108;… Drygala in: Schmidt/Lutter, AktG, a.a.O., Rdn. 37 zu § 108;… Lutter/Krieger, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats, 5. Aufl., Rdn. 736) nicht vorliegt.
  • OLG Frankfurt, 13.11.2007 - 5 U 26/06

    Aktiengesellschaft: Anspruch eines Aktionärs auf Nichtigerklärung bzw. …

    Einer Unterzeichnung bedarf diese Erklärung nicht (Fuhrmann, AG 2004, 135; Linnerz, EwiR 2005, 135;… wohl auch Krieger, Münchner Handbuch AG, 3. Aufl., 2007, § 56, Rn. 94, zit. nach Bl. 1064 d.A.).

    Entsprechendes wird in der Rechtsprechung (KG Urteil vom 25.10.2004 - 23 U 234/03) für den vergleichbaren Verschmelzungsbericht des Vorstands nach § 8 UmwG vertreten.

  • OLG Stuttgart, 23.05.2011 - 8 W 294/10

    Verschmelzung von Vereinen: Wirksamkeit einer Satzungsregelung über die …

    Vielmehr genügt eine Unterzeichnung durch Organmitglieder (nur) in vertretungsberechtigter Zahl (BGH NJW-RR 2007, 1409 ff.; ebenso bereits KG ZIP 2005, 167 f.;… Lutter/Drygala, a.a.O., § 8 UmwG, Rdnr. 6 m.w.N. auch zur Gegenmeinung).
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