Rechtsprechung
| BGH, 05.06.2019 - AK 26/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 211 StGB, § ... 212 StGB, §§ 8, 9, 10, 11, 12 VStGB, § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 bis 3, § 52 StGB, § 122 Abs. 1 Alternative 2, § 121 Abs. 1, 4 StPO, Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6, §§ 129a, 129b StGB, § 129b Abs. 1 Satz 2 Variante 4 StGB, § 129b StGB, § 7 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 StGB, § 7 Abs. 2 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 2, 3 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 112 Abs. 3 StPO, § 116 StPO, § 121 Abs. 1 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Prüfung der Aufrechterhaltung einer Untersuchungshaft bei Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Vorliegen eines dringenden ...
- Wolters Kluwer
Prüfung der Aufrechterhaltung einer Untersuchungshaft bei Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinig...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 121 ; StPO § 122
Prüfung der Aufrechterhaltung einer Untersuchungshaft bei Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Vorliegen eines dringenden ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.10.2016 - AK 52/16
Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Mitgliedschaft in einer …
Auszug aus BGH, 05.06.2019 - AK 26/19
Hinsichtlich des Vereinigungsdelikts folgt dies jedenfalls aus § 129b Abs. 1 Satz 2 Variante 4 StGB, weil sich der Beschuldigte in Deutschland befindet (zum Strafanwendungsrecht einer Straftat nach § 129b StGB siehe im Einzelnen BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris Rn. 33 ff.).
- BGH, 09.02.2021 - AK 5/21
Strafverurteilung wegen Beihilfe zum Verbrechen gegen die Menschlichkeit u.a.: …
- BGH, 17.10.2019 - StB 26/19
Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Verletzung …
- BGH, 09.06.2020 - AK 12/20
Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer …
- BGH, 17.02.2021 - AK 7/21
Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; …
- BGH, 17.03.2021 - AK 15/21 Dies folgt entweder bereits aus § 129b Abs. 1 Satz 2 Variante 4 StGB (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2017 - AK 32/17, juris Rn. 12;… vom 6. April 2017 - AK 11-13/17, juris Rn. 16;… vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris Rn. 33 ff.) - der Angeschuldigte ist auch deutscher Staatsangehöriger - oder aus § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB, denn der Tatort befand sich zur Tatzeit faktisch unter keiner Strafgewalt, und Auslieferungen von und nach Syrien finden derzeit nicht statt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - AK 26/19, juris Rn. 17;… vom 17. Oktober 2019 - AK 56/19, juris Rn. 55;… vom 9. Juni 2020 - AK 12/20, juris Rn. 32).
- BGH, 03.03.2021 - AK 13/21
Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; …
Rn. 26 d) Deutsches Strafrecht ist nach gegenwärtigem Stand der Ermittlungen für den Angeschuldigten in Bezug auf das Kriegsverbrechen nach § 1 Satz 1 VStGB, im Übrigen zumindest gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB anwendbar (…vgl. näher BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris Rn. 33 ff.; vom 5. Juni 2019 - AK 26/19, juris Rn. 17). - BGH, 09.01.2020 - AK 65/19
Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über zwölf Monate hinaus wegen des …
Der Senat hat mit Beschlüssen vom 5. Juni 2019 (AK 26/19) und 18. September 2019 (AK 52/19) jeweils die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. - BGH, 18.09.2019 - AK 52/19
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate
Der Senat hat mit Beschluss vom 5. Juni 2019 (AK 26/19) die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus angeordnet.
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