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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 17.08.2006 - 7 KS 81/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3663
OVG Niedersachsen, 17.08.2006 - 7 KS 81/03 (https://dejure.org/2006,3663)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.08.2006 - 7 KS 81/03 (https://dejure.org/2006,3663)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. August 2006 - 7 KS 81/03 (https://dejure.org/2006,3663)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 BImschG; § 8 BImschG; § 9 BImschG; § 11 BImschG; § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 38 BauGB; Art. 28 Abs. 2 GG; § 42 Abs. 2 VwGO
    Voraussetzungen für den Schutz der kommunalen Planungshoheit einer Gemeinde gemäß Art. 28 Abs. 2 GG gegen Fachplanungen auf benachbartem Gebiet; Nachhaltige Störung der hinreichend konkreten Planung einer Gemeinde durch Planungen auf fremdem Gemeindegebiet; Erteilung einer ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 VI; ; BImSchG § 5; ; BImSchG § 9; ; BImSchG § 11; ; GG Art. 14; ; GG Art. 28 II; ; KrW-/AbfG § 31; ; NV Art. 57; ; VwGO § 42 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage einer Nachbargemeinde gegen Müllverbrennungsanlage - Klagebefugnis; Müllverbrennungsanlage; MVA; Nachbargemeinde; Teilgenehmigung; Vorbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für den Schutz der kommunalen Planungshoheit einer Gemeinde gemäß Art. 28 Abs. 2 GG gegen Fachplanungen auf benachbartem Gebiet; Nachhaltige Störung der hinreichend konkreten Planung einer Gemeinde durch Planungen auf fremdem Gemeindegebiet; Erteilung einer ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AbfallR 2006, 298
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (32)

  • OVG Saarland, 09.07.2010 - 3 A 482/09

    Berücksichtigungsfähige Belange einer Gemeinde bei der Plangenehmigung einer …

    Rn. 79 so auch OVG Lüneburg, Urteil vom 17.8.2006 - 7 KS 81/03 -, zitiert nach juris.

    Rn. 111 zu ihrer diesbezüglichen Pflicht BVerwG, Beschluss vom 18.9.1998 - 4 VR 11.98 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 141; OVG Lüneburg, Urteil vom 22.1.2009 - 12 KS 288/07 -, NVwZ-RR 2009, 556; OVG Münster, Urteil vom 17.8.2006 - 7 KS 81/03 -, jeweils zitiert nach juris,.

  • VG Oldenburg, 11.12.2008 - 5 A 2025/08

    Klagebefugnis einer Inselgemeinde gegen einen Vorbescheid gemäß § 9 …

    Obwohl es im hier zu entscheidenden Rechtsstreit noch nicht um eine Vollgenehmigung des Offshore-Windparks N. geht, kann der angefochtene Vorbescheid bei Eintritt seiner Unanfechtbarkeit das weitere Genehmigungsverfahren präjudizieren und die Klägerin von der Geltendmachung weiterer Rechtsbehelfe ausschließen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 17. August 2006 - 7 KS 81/03 - juris).

    1) Die Geltendmachung eigener Grundrechte - wie etwa des Eigentumsrechts nach Art. 14 GG - scheitert bereits daran, dass sich die Klägerin als öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft nicht auf Grundrechte berufen kann (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 17. August 2006, a.a.O. Rn. 23).

    Die Gemeinde ist hinsichtlich ihrer Planungsvorstellungen und deren Konkretisierungsstadium darlegungspflichtig (Nds. OVG, Urteil vom 17. August 2006, a.a.O. Rn. 25).

  • VG Oldenburg, 11.12.2008 - 5 A 2653/08

    Klagebefugnis einer Inselgemeinde gegen einen Vorbescheid für die Errichtung …

    Obwohl es im hier zu entscheidenden Rechtsstreit noch nicht um eine Vollgenehmigung des Offshore-Windparks R. geht, kann der angefochtene Vorbescheid bei Eintritt seiner Unanfechtbarkeit das weitere Genehmigungsverfahren präjudizieren und die Klägerin von der Geltendmachung weiterer Rechtsbehelfe ausschließen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 17. August 2006 - 7 KS 81/03 - juris).

    1) Die Geltendmachung eigener Grundrechte - wie etwa des Eigentumsrechts nach Art. 14 GG - scheitert bereits daran, dass sich die Klägerin als öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft nicht auf Grundrechte berufen kann (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 17. August 2006, a.a.O. Rn. 23).

    Die Gemeinde ist hinsichtlich ihrer Planungsvorstellungen und deren Konkretisierungsstadium darlegungspflichtig (Nds. OVG, Urteil vom 17. August 2006, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2009 - 12 KS 288/07

    Berücksichtigung von Belangen der benachbarten Gemeinden i.R.d. Abwägung eines …

    Der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 17. August 2006 (- 7 KS 81/03 -, Nds. VBl. 2007, 80) die Klage der Klägerin als unzulässig abgewiesen, weil sie nicht klagebefugt im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO sei, denn eine Verletzung ihrer Rechte durch den angefochtenen Verwaltungsakt sei nach jeder denkbaren Betrachtungsweise ausgeschlossen.
  • VG Ansbach, 05.07.2017 - AN 11 S 17.00474

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbargemeinde gegen Windenergieanlagen

    Die Gemeinde ist hinsichtlich ihrer Planungsvorstellungen und deren Konkretisierungsstadium jedoch darlegungspflichtig (OVG Lüneburg, U. v. 17.8.2006 - 7 KS 81/03 - juris Rn. 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - 8 D 15/07

    Klagen gegen Gemeinschaftskraftwerk Veltheim abgewiesen

    Rn. 60 Vgl. ständige Rechtsprechung des BVerwG: Beschluss vom 24. Juli 2008 7 B 19.08 -, juris, Beschluss vom 21. Januar 1993 4 B 206.92 -, NVwZ 1993, 884, Urteil vom 27. März 1992 7 C 18.91 -, BVerwGE 90, 96 = DÖV 1992, 748 = DVBl. 1992, 1233 = NVwZ 1993, 364, Urteil vom 30. Mai 1984 4 C 58.81, BVerwGE 69, 256 = DÖV 1985, 358 = DVBl. 1984, 1075 = NVwZ 1984, 718; ebenso OVG Nds., Urteil vom 17. August 2006 7 KS 81/03 -, juris, Beschluss vom 21. Oktober 1986 7 D 2/86 -, OVGE 39, 479 = NVwZ 1987, 341; OVG Thüringen, Beschluss vom 22. Februar 2006 1 EO 708/05 -, a.a.O.
  • OVG Sachsen, 24.01.2007 - 1 D 10/05

    Normenkontrolle, Antragsbefugnis, Gewässerunterhaltungslast, Gemeinde, Natura …

    Mit der Entscheidung war ein Normenkontrollurteil (des erkennenden Senats vom 2.11.2000) aufgehoben worden, mit dem ein gemeindlicher Antrag als unzulässig abgewiesen wurde, weil sich eine Gemeinde gegenüber Fachplanungen nur dann auf ihr Selbstverwaltungsrecht berufen könne, wenn entweder wesentliche Teile ihres Gemeindegebiets durch die angegriffene Norm einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzogen werden oder wenn durch die Verordnung eine eigene, hinreichend konkrete und verfestigte Planung der Gemeinde nachhaltig gestört wird, die Verordnung also unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf die gemeindliche Planung habe oder wenn eine gemeindliche Einrichtung in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich in Mitleidenschaft gezogen werde (so jüngst noch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht, Urt. v. 17.8.2006 - 7 KS 81/03 -, zitiert nach juris, im Hinblick auf einen immissionsschutzrechtlichen Bescheid).
  • VG Ansbach, 29.05.2020 - AN 11 S 20.00419

    Herstellung der Aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine …

    Dass das Vorhaben in konkreter Weise tatsächlich eine bauplanerische Entwicklung einzelner Ortsteile der Antragstellerin unmöglich machen sollte, wurde nicht ausreichend dargelegt (zur Darlegungspflicht bezüglich der konkreten Planungsabsichten NdsOVG, U.v. 17.8.2006 - 7 KS 81/03 - juris Rn. 26).
  • VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 254/09

    Beseitigung der Bindungswirkung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids; …

    Obwohl es im hier zu entscheidenden Rechtsstreit noch nicht um eine Vollgenehmigung des O.-Windparks R. geht, kann der angefochtene Vorbescheid bei Eintritt seiner Unanfechtbarkeit das weitere Genehmigungsverfahren präjudizieren und die Kläger von der Geltendmachung weiterer Rechtsbehelfe ausschließen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 17. August 2006 - 7 KS 81/03 - juris).
  • VG Regensburg, 25.03.2015 - RN 7 K 14.1187

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für Errichtung von zwei …

    Eine Gemeinde ist hinsichtlich Planungsvorstellungen und deren Konkretisierungsstadien darlegungsverpflichtet (vgl. z.B. OVG Lüneburg vom 17.8.2006 Az. 7 KS 81/03).
  • VG Lüneburg, 10.09.2008 - 5 A 161/05

    Klassifizierung einer geplanten Ortskernentlastungsstraße im Zusammenhang mit der …

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 17.10.2006 - WVerg 15/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2930
OLG Dresden, 17.10.2006 - WVerg 15/06 (https://dejure.org/2006,2930)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.10.2006 - WVerg 15/06 (https://dejure.org/2006,2930)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - WVerg 15/06 (https://dejure.org/2006,2930)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Judicialis

    VOL/A § 7 Nr. 4; ; VOL/A § 25 Nr. 1 Abs. 2a

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de

    VOL/A § 7 Nr. 4 § 25 Nr. 1 Abs. 2a
    Vergabeverfahren: Zwingender Ausschluß eines Angebots wegen fehlender Angaben zur Zuverlässigkeit, Ausschlussermessen des Auftraggebers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geforderte Nachweise fehlen: Zwingender Ausschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Kostenpflicht bei Antragsrücknahme

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Ausschluss bei fehlenden Nachweisen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde; Anforderungen an eine europaweite Ausschreibung von Dienstleistungen zum Sammeln, Transportieren, Verwerten und Beseitigen von Abfall ; Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zuverlässigkeitsnachweis fehlt: Zwingender Ausschluss! (IBR 2007, 46)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AbfallR 2006, 298
  • BauR 2007, 937
  • VergabeR 2007, 215
  • ZfBR 2007, 47
  • ZfBR 2007, 48
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • VK Sachsen, 19.07.2006 - 1/SVK/059-06

    Ausreichend fähige Einzelunternehmen: Bietergemeinschaft unzulässig!

    Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2006 - WVerg 15/06
    Sie hat dazu die Auffassung vertreten, die Vergabekammer sei an der beanstandeten Entscheidung schon durch ihren eigenen, unstreitig in Rechtskraft erwachsenen Beschluss im früheren Verfahren 1/SVK/59-06 gehindert gewesen.

    An der sich daraus ergebenden Entscheidung zum Nachteil der Beschwerdeführerin ist der Senat durch den in Bestandskraft erwachsenen Beschluss der Vergabekammer zum vorangegangenen Verfahren 1/SVK/59-06 nicht gehindert.

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2006 - WVerg 15/06
    Der Bundesgerichtshof hat nämlich das Gebot der Vollständigkeit von Bieterangaben in seinem Beschluss vom 18.02.2003 (VergR 2003, 313) vor dem Hintergrund der Erwägung, dass nur in jeder Hinsicht vergleichbare Angebote eine sinnvolle Wertung im Bieterwettbewerb ermöglichen, unmittelbar aus § 97 GWB abgeleitet.
  • OLG Dresden, 06.04.2004 - WVerg 1/04

    Rügefrist; Fehlen geforderter Angaben; Ermessensreduzierung; Wertungskriterien …

    Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2006 - WVerg 15/06
    Dies liegt um so näher, als die VOL/A (im Gegensatz zu § 21 VOB/A) die Vorlage der geforderten Bieterangaben mit dem Angebot unmissverständlich einfordert (§ 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 1 VOL/A); nur die dann auf der Wertungsebene folgerichtige Ermessensreduzierung auf Null ist geeignet, den ansonsten unvermeidbaren, aber mit § 97 GWB nicht vereinbaren Wertungswiderspruch zu verhindern, den der unterschiedliche Wortlaut der Verdingungsordnungen im Ansatz eröffnet (vgl. Senatsbeschluss vom 06.04.2004, WVerg 1/04).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - Verg 81/04

    Anforderungen an die Eignung bei Nachunternehmereinsatz

    Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2006 - WVerg 15/06
    Dabei kann der Senat offen lassen, ob der fehlende Nachweis der Zuverlässigkeit dazu führt, dass die Offerte unmittelbar nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A unberücksichtigt bleiben muss (so OLG Düsseldorf, VergR 2005, 222 und VergR 2006, 547), oder ob es sich um einen Fall fehlender Angaben und Erklärungen handelt, so dass sich der Angebotsausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 a i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 1 VOL/A bestimmen würde (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 22.06.2006, 1 Verg 5/06).
  • OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 16/02

    Aufhebung einer Ausschreibung; Nachverhandlungen; Wertungsstufen; Ausschluss …

    Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2006 - WVerg 15/06
    Der hierzu ergangene Kammerbeschluss setzte zwar voraus, dass die Kammer nach damaligem Erkenntnisstand von einem wertungsfähigen Angebot der Antragstellerin ausgegangen ist; in Rechtskraft erwächst ein solches Vorverständnis, eben weil es nicht den eigentlichen Verfahrensgegenstand, sondern nur eine Vorfrage betrifft, indessen nicht (vgl. schon Senatsbeschluss vom 10.07.2003, WVerg 16/02); in Vergabenachprüfungsverfahren gilt insoweit nichts anderes als nach anderen Verfahrensordnungen.
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2006 - Verg 38/05
    Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2006 - WVerg 15/06
    Dabei kann der Senat offen lassen, ob der fehlende Nachweis der Zuverlässigkeit dazu führt, dass die Offerte unmittelbar nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A unberücksichtigt bleiben muss (so OLG Düsseldorf, VergR 2005, 222 und VergR 2006, 547), oder ob es sich um einen Fall fehlender Angaben und Erklärungen handelt, so dass sich der Angebotsausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 a i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 1 VOL/A bestimmen würde (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 22.06.2006, 1 Verg 5/06).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - Verg 54/08

    Anforderungen an die Prüfung der Eignung eines Bewerbers im Vergabeverfahren

    Dabei spielt keine Rolle, ob das Fehlen der geforderten Eignungsnachweise bzw. -angaben zum Ausschluss des Angebots nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A (so OLG Naumburg, VergabeR 2004, 398; OLG Schleswig, Beschlüsse vom 10.03.2006 - 1 (6) Verg 13/05) und vom 22.06.2006 (1 Verg 5/06); OLG Celle, Beschluss vom 11.03.2006 - 13 Verg 3/04; dazu neigend auch OLG Dresden, Beschluss vom 17.10.2006 - WVerg 15/06) oder nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A (Senat, Beschlüsse vom 05.05.2003 - Verg 20/03, vom 06.09.2004 - VII-Verg 11/04; VergabeR 2005, 2222; VergabeR 2006, 547; Kulartz, in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, § 97 GWB Rdrn.
  • OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 15 Verg 2/11

    Vergabeverfahren: Differenzierung zwischen Aufklärungs- und …

    Dies galt insbesondere dann, wenn eine Ergänzung fehlender Angaben die Wettbewerbsstellung des betreffenden Bieters ändern würde (…Vergabekammer Sachsen v. 19.07.2006, a.a.O., Rn. 99 nach Juris) bzw. das Erklärungsdefizit des Bieters für dessen Position im Wettbewerb von Bedeutung ist (vgl. OLG Dresden v. 17.10.2006 - WVerg 15/06 = VergabeR 2007, 215, Rn. 12 nach Juris).
  • VK Sachsen, 24.05.2007 - 1/SVK/029-07

    Unterlassene Kennzeichnung: Gravierender Vergaberechtsverstoß

    (OLG Dresden, Beschluss vom 17.10.2006 - WVerg 15/06).
  • VK Sachsen, 22.02.2007 - 1/SVK/110-06

    Zuschlagsverbot bei gleichwertigen Mängeln der Angebote

    Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Dresden vom 17.10.2006 (Az.: WVerg 15/06) sei das Angebot der Beigeladenen aufgrund der Nichtvorlage der genannten Unterlagen auszuschließen.

    Gemäß § 7 Nr. 4 VOL/A zulässigerweise geforderte, aber mit dem Angebot nicht abgegebene Nachweise zur Zuverlässigkeit eines Bieters führen dazu, dass dieses Angebot von der Wertung zwingend auszuschließen ist, ohne dass es darauf ankommt, ob der Auftraggeber sich insoweit ein Ausschlussermessen vorbehalten oder sich, gleich in welchem Stadium der Wertung, auf diesen Ausschlussgrund berufen hat (OLG Dresden, Beschluss vom 17.10.2006 - WVerg 15/06).

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - Verg 43/07

    Pflicht eines Bieters zur Vorlage eines Gewerbezentralregisterauszuges; …

    Eine Meinungsverschiedenheit besteht allein darin, ob sich diese Rechtsfolge aus § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A (so OLG Naumburg, VergabeR 2004, 387; OLG Schleswig, Beschlüsse vom 10.03.2006 - 1 (6) Verg 13/05 - und vom 22.06.2006 - 1 Verg 5/06; OLG Celle, Beschluss vom 11.03.2006 - 13 Verg 3/04; dazu neigend auch OLG Dresden, Beschluss vom 17.10.2006 - WVerg 15/06) oder aus § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A ergibt (so der Senat, s. Beschlüsse vom 05.05.2003 - Verg 20/03, vom 06.09.2004 - VII-Verg 11/04; VergabeR 2005, 222; VergabeR 2006, 547;… Kulartz, in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, § 97 GWB Rdnr. 89;… Dittmann, in Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOL/A, § 25 Rdnr. 83).
  • VK Sachsen, 09.02.2009 - 1/SVK/071-08

    Beschränkung der Bewerberzahl

    Soweit die Antragstellerin auf die Rechtsprechung des OLG Dresden, Beschluss vom 17.10.2006 - WVerg 15/06 verweist und insoweit vorträgt, es sei vergaberechtswidrig, sich bei zwingenden Anforderungen ein Ausschlussermessen vorzubehalten, so ist diesem entgegenzuhalten, dass der vom OLG Dresden insoweit entschiedene Fall anders lag, da man sich dort das Ausschlussermessen im Nachgang, nämlich in den Verdingungsunterlagen vorbehalten hatte.
  • OLG Jena, 29.08.2008 - 9 Verg 5/08

    22% Differenz: Angebotpreis nicht unangemessen!

    Aus dem übergeordneten Gleichbehandlungsgrundsatz folgt, dass Angebote, die nicht alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten, zwingend ausgeschlossen werden müssen, weil nur vollständige und damit in jeder Hinsicht vergleichbare Angebote einen fairen Bieterwettbewerb ermöglichen (vgl. OLG Dresden, Beschluss v. 17.10.2006, VergR 2007, 215).
  • VK Rheinland, 09.04.2020 - VK 59/19

    Fehlende Unterlagen führen auch im Sektorenbereich zum Ausschluss!

    Ein etwaiges Vertrauen eines Unternehmens in das vergaberechtswidrige Verhalten eines öffentlichen Auftraggebers ist nicht schützenswert, siehe OLG Dresden, Beschluss vom 17.10.2006 - WVerg 15/06; Dittmann a.a.O., m.w.N.
  • VK Baden-Württemberg, 10.10.2008 - 1 VK 31/08

    Ausschluss wegen Fehlens geforderter Erklärungen und Nachweise

    Rn. 171 Auch das OLG Dresden und die Vergabekammer Münster haben im Rahmen des § 7 VOL/A entschieden, dass die Anforderung von Führungszeugnissen bereits mit dem Angebot rechtens ist (Beschlüsse vom 17.10.2006, WVerg 15/06 bzw. vom 27.4.2007, VK 6/07.
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dejure.org Übersicht OLG Dresden

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 M 1/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,20951
OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 M 1/05 (https://dejure.org/2006,20951)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10.11.2006 - 3 M 1/05 (https://dejure.org/2006,20951)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10. November 2006 - 3 M 1/05 (https://dejure.org/2006,20951)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    17. BImSchVO § 2 Nr. 4; ; 17. BImSchVO § 4 Abs. 9; ; 17. BImSchVO § 5; ; 17. BImSchVO § 5 I; ; 17. BImSchVO § 5 I Nr. 1; ; 17. BImSchVO § 5 I Nr. 1 a; ; 17. BImSchVO § 5 I Nr. 1 h;... ; 17. BImSchVO § 5 I Nr. 1 g; ; 17. BImSchVO § 5 I Nr. 2; ; 17. BImSchVO § 5 I Nr. 2 a; ; 17. BImSchVO § 5 I Nr. 2 e; ; 17. BImSchVO § 5 I Nr. 2 f; ; 17. BImSchVO § 5 I Nr. 2 g; ; 17. BImSchVO § 5 I Nr. 3 c; ; 17. BImSchVO § 5 a; ; 17. BImSchVO § 16 I; ; 17. BImSchVO § 17; ; 17. BImSchVO § 20; ; 17. BImSchVO § 20 I; ; BImSchG § 3 VI; ; BImSchG § 5; ; BImSchG § 5 I; ; BImSchG § 5 I Nr. 1; ; BImSchG § 5 I Nr. 2; ; BImSchG § 6; ; BImSchG § 12 I; ; BImSchG § 16 I; ; BImSchG § 16 I 1; ; BImSchG § 20; ; VwGO § 48 I Nr. 5; ; 4. BImSchVO § 2; ; 4. BImSchVO § 2 Nr. 6 Satz 1; ; 4. BImSchVO § 2 Nr. 6 Satz 2; ; 13. BImSchVO § 3 I Nr. 1; ; 13. BImSchVO § 3 I Nr. 2; ; 13. BImSchVO § 3 I 2 Nr. 2; ; 13. BImSchVO § 3 I Satz 2 Nr. 1 a; ; Krw-/AbfG § 22 I; ; Krw-/AbfG § 27 I 1

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Abfallheizkraftwerk Neunkirchen - verschärfte Grenzwerte

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Verfahrens über die wesentliche Änderung von Abfallverbrennungsanlagen ; Anforderungen an die erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts; Voraussetzungen für die Festlegung der Halbstundenmittelwerte für ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AbfallR 2006, 298
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 21.06.2001 - 7 C 21.00

    Festsetzung eines Emissionsgrenzwertes für Gesamtstaub auf 20 mg/ m³ im …

    Auszug aus OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 M 1/05
    Schließlich ergebe sich auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 - keine Grundlage für die Verschärfung im vorliegenden Fall.

    BVerwG, Urteil vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 - zitiert nach Beck-online.

    BVerwG, Urteil vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 - zitiert nach Beck-Online; ebenso bereits BVerwG, Urteil vom 17.2.1984 - 7 C 8/82 -, dort im Sinne einer komplexen Bewertung des technisch Machbaren und des volkswirtschaftlich Verhältnismäßigen.

    Zu dieser Formel für die TA Luft BVerwG, Urteil vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 -.

    Zu alldem BVerwG, Urteil vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 - zur Doppelnatur der Vorsorge als Zielvorgabe und als Vorgabe technischer Maßnahmen auch bereits BVerwG, Beschluss vom 13.8.1996 - 7 VR 2/96 -.

    BVerwG, Urteil vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 -.

    Zu dieser Formel bezogen auf die TA Luft BVerwG, Urteil vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 -.

    BVerwG, Urteil vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 -, Zementwerkfall, zitiert nach Beck-Online.

    BVerwG, Urteil vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 -, zitiert nach Beck-Online.

    Der damit erreichte Kernstreitpunkt der Beteiligten betrifft die Frage, ob das für ein Zementwerk ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 - auch auf eine Abfallbehandlungsanlage zu übertragen ist.

    In dem 2001 entschiedenen Fall BVerwG, Urteil vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 - lag eine umgekehrte Fallkonstellation vor.

    So das BVerwG in dem einschlägigen Urteil vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 -, zitiert nach Beck-online.

    zum Ersteren die Argumentationswiedergabe im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 -, zitiert nach Beck-online, dort S. 5; für das vorliegende Verfahren Schriftsatz der Klägerin im Behördenverfahren vom 18.10.2004, S. 4, im Verfahrensordner Bl. 225/222, wonach sie einen zwingend erforderlichen Sicherheitsabstand vom Grenzwert für sich reklamiert.

    BVerwG, Urteil vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 -, zitiert nach Beck-online, dort S. 5.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dem in dem Urteil entgegengehalten BVerwG, Urteil vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 -, zitiert nach Beck-online, dort S. 5, zum einen finde in dem Zementwerk noch keine derartige Verbrennung statt und zum anderen entspreche es nicht dem immissionsschutzrechtlichen Vorsorgegebot, einen angesichts der eingesetzten Filtertechnik zu günstigen Grenzwert für Gesamtstaub dazu zu benutzen, die Anforderungen der 17. BImSchVO erträglicher zu gestalten.

    Nach allem ist dem Beklagten Recht zu geben, dass das zwischen den Beteiligten streitige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 - auch für den vorliegenden Fall Geltung beansprucht.

    Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nach § 132 II Nr. 1 VwGO liegen vor, da es auch für andere Fälle grundsätzliche Bedeutung hat, ob die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 - branchenübergreifend über den dort entschiedenen Fall für ein Zementwerk nach den Emissionswerten der TA Luft mit dem dargelegten Dynamisierungseffekt bei dem Einbau der fortschrittlichsten Technik Grundsatzbedeutung für alle Anlagen einschließlich Abfallverbrennungsanlagen hat und wie Zielwerte und Kontrollwerte grundsätzlich voneinander abzugrenzen sind.

  • BVerwG, 10.06.1998 - 7 B 25.98

    Abfallverbrennungsanlage; Minimierungsgebot; Emissionsbegrenzung; …

    Auszug aus OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 M 1/05
    BVerwG, Beschluss vom 30.8.1996 - 7 VR 2/96 -, zitiert nach Beck-Online; BVerwG, Beschluss vom 10.6.1998 - 7 B 25/98 -, zitiert nach Beck-Online.

    BVerwG, Beschluss vom 10.6.1998 - 7 B 25/98 -, zitiert nach Beck-Online.

    BVerwG, Beschluss vom 10.6.1998 - 7 B 25/98 -, zitiert nach Beck-Online, betreffend das Abfallheizkraftwerk Pirmasens.

    BVerwG, Beschluss vom 10.6.1998 - 7 B 25/98 - zustimmend zu dieser Entscheidung Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band 2, Stand 1.9.2005, § 20 der 17. BImSchVO Rdnr. 2; im Ergebnis ebenso Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Band 1, Stand 2005, Kommentierung zu § 20 der 17. BImSchVO unter Rückgriff auf die amtliche Begründung der Verordnung von 1990, BR-Drucks. 303/90.

    BVerwG, Beschluss vom 10.6.1998 - 7 B 25/98 -.

    BVerwG, Beschluss vom 10.6.1998 - 7 B 25/98 -.

  • BVerwG, 30.08.1996 - 7 VR 2.96

    Immissionsschutzrecht - Individuelle Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei …

    Auszug aus OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 M 1/05
    Zu alldem BVerwG, Urteil vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 - zur Doppelnatur der Vorsorge als Zielvorgabe und als Vorgabe technischer Maßnahmen auch bereits BVerwG, Beschluss vom 13.8.1996 - 7 VR 2/96 -.

    BVerwG, Beschluss vom 30.8.1996 - 7 VR 2/96 -, zitiert nach Beck-Online; BVerwG, Beschluss vom 10.6.1998 - 7 B 25/98 -, zitiert nach Beck-Online.

    BVerwG, Beschluss vom 30.8.1996 - 7 VR 2/96 -, zitiert nach Beck-Online.

    BVerwG, Beschluss vom 30.8.1996 - 7 VR 2/96 -, im Zusammenhang mit immissionsschutzrechtlichen Anordnungen.

    In dem zuerst entschiedenen Fall von 1996 BVerwG, Beschluss vom 30.8.1996 - 7 VR 2/96 -, zitiert nach Beck-online, betreffend eine Sinteranlage (Erzröstanlage) blieb die Anlagentechnik einer Sinteranlage mit ihrem Dioxinausstoß negativ deutlich hinter den rechtlichen Vorgaben des insoweit einschlägigen Emissionsminimierungsgebots nach Nr. 3.1.7 TA Luft zurück.

  • VGH Bayern, 31.01.2000 - 22 A 99.40009
    Auszug aus OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 M 1/05
    BayVGH, Urteil vom 31.1.2000 - 22 A 99.40009 -.

    So noch BayVGH, Urteil vom 31.1.2000 - 22 A 99.40009, unter Hinweis auf Formulierungen in der 4. BImSchVO und damit der Genehmigungsverordnung.

    BayVGH, Urteil vom 31.1.2000 - 22 A 99.40009, speziell zur fehlenden Überholtheit der 17. BImSchVO im Anschluss an die atomrechtliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, BVerwG vom 16.2.1998 - 11 B 5/98 -, zitiert nach Juris, dort zur StrahlenschutzVO.

    Übereinstimmend BayVGH, Urteil vom 31.1.2000 - 22 A 99.40009 -, wonach sich dem Verwaltungsgerichtshof bezogen auf den Stand 2000 keine Beweisaufnahme durch einen gerichtlichen Sachverständigen zur Überholung der 17. BImSchVO aufdrängt.

  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 8.82

    Vorsorge - Schädliche Umwelteinwirkungen - Immissionsprognose - …

    Auszug aus OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 M 1/05
    BVerwG, Urteil vom 17.2.1984 - 7 C 8/82 -.

    BVerwG, Urteil vom 17.2.1984 - 7 C 8/82 -.

    BVerwG, Urteil vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 - zitiert nach Beck-Online; ebenso bereits BVerwG, Urteil vom 17.2.1984 - 7 C 8/82 -, dort im Sinne einer komplexen Bewertung des technisch Machbaren und des volkswirtschaftlich Verhältnismäßigen.

  • BVerwG, 16.02.1998 - 11 B 5.98

    Divergenzrüge; Bindungswirkung des zurückverweisenden Revisionsurteils; …

    Auszug aus OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 M 1/05
    BayVGH, Urteil vom 31.1.2000 - 22 A 99.40009, speziell zur fehlenden Überholtheit der 17. BImSchVO im Anschluss an die atomrechtliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, BVerwG vom 16.2.1998 - 11 B 5/98 -, zitiert nach Juris, dort zur StrahlenschutzVO.
  • BVerwG, 27.03.2000 - 7 C 25.98

    Umweltinformationen; Gebühr; Personalkosten; Heraussuchen und Zusammenstellen von …

    Auszug aus OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 M 1/05
    BVerwG, Beschluss vom 10.6.1998 - 7 C 25/98 -.
  • OVG Saarland, 16.09.2005 - 3 M 2/04

    Bei immissionsschutzrechtlicher Vorsorgepflicht muss Betreiber das Risiko eines …

    Auszug aus OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 M 1/05
    Urteil des Senats vom 16.9.2005 - 3 M 2/04 -.
  • BVerwG, 03.06.2004 - 7 B 14.04

    Klärschlammdeponie; Mineralstoffdeponie; Planfeststellungsbeschluss; …

    Auszug aus OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 M 1/05
    BVerwG, Beschluss vom 3.6.2004 - 7 B 14.04 -, DÖV 2004, 1043.
  • OVG Saarland, 22.05.2013 - 2 A 455/11

    Nebenbestimmungen zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (Windkraftanlage)

    Dazu gehören einerseits das Emissionsverhalten der Anlagen bestimmende Maßnahmen, andererseits aber auch nicht technische Regelungen und Vorgaben, die der Behörde gegebenenfalls Rückschlüsse auf technische Fehlfunktionen ermöglichen und einen entsprechenden Handlungsbedarf aufzeigen.(vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 26.4.2007 - 7 C 15.06 -, NVwZ 2007, 1086, dort zu einer Anlage zur thermischen Behandlung von Abfällen in Neunkirchen Saar; siehe auch die Vorinstanz OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.11.2006 - 3 M 1/05 -, AbfallR 2006, 298 (L), wonach die immissionsschutzrechtlich zuständige Behörde bei Abfallverbrennungsanlagen gegenüber der 17. BImSchV sogar verschärfte Kontrollwerte (nicht: Zielwerte) als Emissionsgrenzwerte festsetzen darf, wenn die Anlage diese Werte aufgrund ihrer modernen Technik nachweisbar gegenwärtig einhalten kann) Derartige Kontrollwerte liefern den Maßstab für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage.
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Rechtsprechung
   VG Göttingen, 15.11.2006 - 3 A 17/05   

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https://dejure.org/2006,25099
VG Göttingen, 15.11.2006 - 3 A 17/05 (https://dejure.org/2006,25099)
VG Göttingen, Entscheidung vom 15.11.2006 - 3 A 17/05 (https://dejure.org/2006,25099)
VG Göttingen, Entscheidung vom 15. November 2006 - 3 A 17/05 (https://dejure.org/2006,25099)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • AbfallR 2006, 298
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (11)

  • BFH, 27.06.2001 - I R 11/00

    Keine Rückstellung für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus VG Göttingen, 15.11.2006 - 3 A 17/05
    Ausnahmsweise dürfen auch Nutzungsrechte im Rahmen schwebender, also noch nicht beidseitig erfüllter Verträge für die Abschreibung aktiviert werden, dies jedoch nur dann, wenn die noch nicht erfüllten Verpflichtungen - hier: die Zahlung der anteiligen Investitionskosten durch die Beklagte - auf korrespondierenden Vorleistungen des anderen Vertragspartners - hier: die Einräumung des Nutzungsrechts durch den Landkreis - beruhen (sog. Erfüllungsrückstand, vgl. BFH, Urteil vom 27.06.2001 - I R 11/00 -, BFHE 195, 567).

    Ein derartiger "Erfüllungsrückstand" liegt aber nur vor, wenn im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses die zu aktivierende Gegenleistung einer Leistung des anderen Vertragspartners final und zeitlich zuzuordnen ist (BFH, Urteil vom 27.06.2001, aaO.).

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche …

    Auszug aus VG Göttingen, 15.11.2006 - 3 A 17/05
    Auch die höheren Kosten für die Vorbehandlung und Deponierung des Restabfalls legt die Beklagte nach ihrem Vorbringen (…Schriftsatz vom 14.09.2006, S. 3 a.E.) teilweise auf die Biotonnen um, ohne dass es bezüglich dieser Kosten Probleme bei der Zuordnung der Kosten i.S.d. Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 20.12.2000 - 11 C 7.00 -, BVerwGE 112, 297, 304 Mitte) geben könnte.
  • BFH, 14.03.2006 - I R 109/04

    Nutzungsrecht als immaterielles Wirtschaftsgut zu aktivieren

    Auszug aus VG Göttingen, 15.11.2006 - 3 A 17/05
    Denn eine hinreichende Objektivierung des zu aktivierenden immateriellen Wirtschaftsguts ist prinzipiell nur auf der Grundlage geleisteter Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) im Rahmen eines entgeltlichen Leistungsaustausches mit Außenstehenden oder eines gleichwertigen Vorgangs gegeben (vgl. BFH, Urteil vom 14.03.2006 - I R 109/04 -, BFH/NV 2006, 1812).
  • OVG Niedersachsen, 04.11.2002 - 9 LB 215/02

    Abschreibung; Anschaffungswert; Behördenleiter; betriebswirtschaftlicher …

    Auszug aus VG Göttingen, 15.11.2006 - 3 A 17/05
    Kalkulatorische Zinsen bilden den Gegenwert dafür, dass von der Allgemeinheit aufgebrachtes betriebsnotwendiges Kapital der öffentlichen Einrichtung zur Nutzung überlassen ist und andere öffentliche Vorhaben deshalb nicht, erst zu einem späteren Zeitpunkt oder nur auf Grund einer mit Zinsen zu vergütenden Fremdfinanzierung verwirklicht werden können (Nds.OVG, Urteil vom 04.11.2002 - 9 LB 215/02 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2000 - 9 K 2148/99

    Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsgebühr; Abfallgebühr; Biotonne; …

    Auszug aus VG Göttingen, 15.11.2006 - 3 A 17/05
    Das ist unschädlich, sofern dieser mittels einer Division des zum Behältertyp gehörenden durchschnittlichen Jahresabfallgewichts durch die jeweilige Jahresabfallgebühr (§ 2 Abs. 2, 3, 6 und 7 AGS) anhand der Angaben errechnet werden kann, die der Gebührensatzung zu entnehmen sind (vgl. Nds.OVG, Urteil vom 20.01.2000 - 9 K 2148/99 -, NdsVBl. 2000, 113).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 439/02

    Unwirksamkeit einer Abfallgebührensatzung; Mindestbehältervolumen bei …

    Auszug aus VG Göttingen, 15.11.2006 - 3 A 17/05
    Die Gebührengestaltung der Beklagten bevorzugt daher durch die Staffelung der Äquivalenzziffern die Nutzer großer Behältervolumen und wirkt so dem Gebot des § 12 Abs. 2 Satz 2 NAbfG entgegen, hinreichende (vgl. Nds.OVG, Urteile vom 07.06.2004 - 9 KN 502/02 -, Nds.VBl 2004, 267 und vom 26.03.2003 - 9 KN 439/02 -, KStZ 2004, 36) Anreize zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung zu schaffen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.1995 - 9 A 2474/94

    Baukostenzuschüsse; Müllheizkraftwerk; Erwerb eines mehrjährigen …

    Auszug aus VG Göttingen, 15.11.2006 - 3 A 17/05
    Zwar kann grundsätzlich auch ein immaterielles Wirtschaftsgut in Gestalt eines Mitbenutzungsrechts zum Anlagevermögen einer öffentlichen Einrichtung gehören und damit abgeschrieben sowie kalkulatorisch verzinst werden (vgl. OVG NW, Urteil v. 24.07.1995 - 9 A 2474/94 -, KStZ 1997, 57 rechte Spalte oben); Voraussetzung dafür ist jedoch grundsätzlich, dass der Wert des Nutzungsrechts zu Beginn der Abschreibungsperiode feststeht, weil nur dann die erforderliche lineare, also mit gleich bleibenden Periodenbeträgen erfolgende (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 12.07.1984 - 3 A 150/81 -, KStZ 1985, 195;… Driehaus-Lichtenfeld, aaO., § 6 Rn 734c), Abschreibung überhaupt möglich ist.
  • OVG Niedersachsen, 07.06.2004 - 9 KN 502/02

    Abfall; Abfallbeseitigungsgebühr; Gebührenaufkommen; Grundgebühr; …

    Auszug aus VG Göttingen, 15.11.2006 - 3 A 17/05
    Die Gebührengestaltung der Beklagten bevorzugt daher durch die Staffelung der Äquivalenzziffern die Nutzer großer Behältervolumen und wirkt so dem Gebot des § 12 Abs. 2 Satz 2 NAbfG entgegen, hinreichende (vgl. Nds.OVG, Urteile vom 07.06.2004 - 9 KN 502/02 -, Nds.VBl 2004, 267 und vom 26.03.2003 - 9 KN 439/02 -, KStZ 2004, 36) Anreize zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung zu schaffen.
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2005 - 9 LA 87/05

    Gestaltungsspielraum des Satzungsgebers bei der Bemessung von Abfallgebühren; …

    Auszug aus VG Göttingen, 15.11.2006 - 3 A 17/05
    Zu den unverzichtbaren Eckpunkten einer rechtmäßigen Erhebung von Abfallgebühren zählt die Kammer nach der Rechtsprechung des Nds.OVG (Beschluss vom 19.12.2005 - 9 LA 87/05 -, juris), dass die Gebührenregelung einen Anreiz zur Trennung der Abfallfraktionen geben muss, der auch in einer Quersubventionierung zu Gunsten der Biotonne, beispielsweise in Form einer Gebührenfreiheit für die ersten 60 Liter Bioabfall pro Leerungsintervall, liegen darf.
  • VG Göttingen, 14.07.2004 - 3 A 3241/02

    Abzugskapital; ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung; Fehler; …

    Auszug aus VG Göttingen, 15.11.2006 - 3 A 17/05
    In ihre Berechnung einbeziehen muss die Beklagte aber auch, dass sie im gleichen Zeitraum kalkulatorische Zinsen für das immaterielle Wirtschaftsgut eingenommen hat, deren Gesamtaufkommen bei überschlägiger Schätzung deutlich mehr als 7, 13 Mio. EUR beträgt und zu einer deutlich mehr als nur geringfügigen (vgl. VG Göttingen, Urteil vom 17.04.2004 - 3 A 3241/02 -, NST-N 2004, 281, 283;… Driehaus-Lichtenfeld, aaO., Rn 731 m.w.N.) Überdeckung der kalkulierten Gesamtkosten der Einrichtung für 2005 führen dürfte.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.07.1984 - 3 A 150/81
  • VG Köln, 17.03.2015 - 14 K 5992/13

    Kölner Abfallgebührensatzung unwirksam - Mehrgebühren für nachsortierte Tonnen …

    Rn. 65 Vgl. dazu VG Göttingen, Urteil vom 15. November 2006 - 3 A 17/05 -, juris.

    Rn. 87 A.A. VG Göttingen, Urteil vom 15. November 2006 - 3 A 17/05 -, juris, wonach in keiner Weise plausibel [ist], hieraus [aus der Abfallverdichtung] zu folgern, dass die Inhaber kleiner Restabfallbehälter auch signifikant mehr (sei es nach Gewicht oder Volumen) Sperrmüll, Altpapier, Altglas oder Sonderabfälle erzeugen, als dies auf Grundstücken mit Restabfallgroßbehältern der Fall ist.

  • VG Köln, 17.03.2015 - 14 K 5993/13

    Abfallgebührensatzung 2013 der Stadt Köln

    Rn. 65 Vgl. dazu VG Göttingen, Urteil vom 15. November 2006 - 3 A 17/05 -, juris.

    Rn. 87 A.A. VG Göttingen, Urteil vom 15. November 2006 - 3 A 17/05 -, juris, wonach in keiner Weise plausibel [ist], hieraus [aus der Abfallverdichtung] zu folgern, dass die Inhaber kleiner Restabfallbehälter auch signifikant mehr (sei es nach Gewicht oder Volumen) Sperrmüll, Altpapier, Altglas oder Sonderabfälle erzeugen, als dies auf Grundstücken mit Restabfallgroßbehältern der Fall ist.

  • VG Köln, 17.03.2015 - 14 K 6796/13

    Abfallgebührensatzung 2013 der Stadt Köln

    Rn. 65 Vgl. dazu VG Göttingen, Urteil vom 15. November 2006 - 3 A 17/05 -, juris.

    Rn. 87 A.A. VG Göttingen, Urteil vom 15. November 2006 - 3 A 17/05 -, juris, wonach in keiner Weise plausibel [ist], hieraus [aus der Abfallverdichtung] zu folgern, dass die Inhaber kleiner Restabfallbehälter auch signifikant mehr (sei es nach Gewicht oder Volumen) Sperrmüll, Altpapier, Altglas oder Sonderabfälle erzeugen, als dies auf Grundstücken mit Restabfallgroßbehältern der Fall ist.

  • VG Köln, 17.03.2015 - 14 K 6760/13

    Abfallgebührensatzung 2013 der Stadt Köln

    Rn. 65 Vgl. dazu VG Göttingen, Urteil vom 15. November 2006 - 3 A 17/05 -, juris.

    Rn. 87 A.A. VG Göttingen, Urteil vom 15. November 2006 - 3 A 17/05 -, juris, wonach in keiner Weise plausibel [ist], hieraus [aus der Abfallverdichtung] zu folgern, dass die Inhaber kleiner Restabfallbehälter auch signifikant mehr (sei es nach Gewicht oder Volumen) Sperrmüll, Altpapier, Altglas oder Sonderabfälle erzeugen, als dies auf Grundstücken mit Restabfallgroßbehältern der Fall ist.

  • VG Köln, 17.03.2015 - 14 K 5994/13

    Abfallgebührensatzung 2013 der Stadt Köln

    Rn. 65 Vgl. dazu VG Göttingen, Urteil vom 15. November 2006 - 3 A 17/05 -, juris.

    Rn. 87 A.A. VG Göttingen, Urteil vom 15. November 2006 - 3 A 17/05 -, juris, wonach in keiner Weise plausibel [ist], hieraus [aus der Abfallverdichtung] zu folgern, dass die Inhaber kleiner Restabfallbehälter auch signifikant mehr (sei es nach Gewicht oder Volumen) Sperrmüll, Altpapier, Altglas oder Sonderabfälle erzeugen, als dies auf Grundstücken mit Restabfallgroßbehältern der Fall ist.

  • VG Göttingen, 05.08.2009 - 3 A 39/08

    Prozesszinsen; Verjährung

    Unzulässig ist jedoch zumindest im öffentlichen Recht, eine Forderung fällig zu stellen, bevor sie überhaupt entstanden ist (vgl. VG Göttingen, Urteil vom 15.11.2006 - 3 A 17/05 -, juris, Rn 31) oder bevor ihr Betrag feststeht .
  • VG Göttingen, 17.12.2008 - 3 A 108/07

    Abfall; Abfallentsorgung; Abfallentsorgungsgebühren; Ausschreibung; Fixkosten; …

    Soweit die Kosten betriebsnotwendig (vgl. VG Göttingen, Urteil vom 15.11.2006 - 3 A 17/05 - Driehaus-Lichtenfeld, aaO., Rn 733) sind, kommt es auf ihre betragsmäßige Höhe ebenso wenig an wie auf den Prozentsatz ihrer Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr.
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Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 13.07.2006 - 2 A 319/05 u.a.   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,23573
VG Oldenburg, 13.07.2006 - 2 A 319/05 u.a. (https://dejure.org/2006,23573)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 13.07.2006 - 2 A 319/05 u.a. (https://dejure.org/2006,23573)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - 2 A 319/05 u.a. (https://dejure.org/2006,23573)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Heranziehung zu einer Abfallbeseitigungsgebühr

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 1 Nr. 1 AGS; § 4 Abs. 1 Nr. 2 AGS; § 12 Abs. 2 S. 2 NAbfG
    Rechtmäßigkeit einer Abfallgebührensatzung; Wesen der Grundgebühr; Erhebung einer für alle Benutzer der Biotonne gleich hohen "Einheitsgebühr" als Volumengebühr; Berücksichtigung von Anreizen zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung bei der Gebührengestaltung ; ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Abfallgebührensatzung; Wesen der Grundgebühr; Erhebung einer für alle Benutzer der Biotonne gleich hohen "Einheitsgebühr" als Volumengebühr; Berücksichtigung von Anreizen zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung bei der Gebührengestaltung ; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Oldenburg gibt Klagen gegen Heranziehung zu Abfallbeseitigungsgebühren statt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abfallgebührensatzungen des Landkreises Aurich für die Jahre 2006 und 2007 sind nichtig - Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz

Papierfundstellen

  • AbfallR 2006, 298
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2000 - 9 K 2148/99

    Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsgebühr; Abfallgebühr; Biotonne; …

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.07.2006 - 2 A 319/05
    Die Nichtigkeit des der AGS zu Grunde liegenden Gebührensatzes folgt daraus, dass der in § 4 Abs. 1 Nr. 1 AGS enthaltene Gebührensatz der Grundstücksgebühr, wie sich aus einem Vergleich mit der in § 4 Abs. 1 Nr. 2 AGS vorgesehenen Grundstücksgebühr ohne Biotonne ergibt, offensichtlich zur Hälfte eine für alle Benutzer der Biotonne gleich hohe Einheitsgebühr in Höhe von 28, 64 EUR pro 240-Liter-Biotonne (…vgl. § 14 Abs. 1 Nr. 1 Abfallentsorgungssatzung vom 7. Juli 2003 - Amtsblatt Weser-Ems Nr. 39 vom 26. September 2003, S. 803, i.d.F. der Änderungssatzung vom 1. November 2004 - Amtsblatt Weser-Ems Nr. 50 vom 10. Dezember 2004, S. 1157, - AES -) enthält, ohne nach dem Umfang der Inanspruchnahme des Teilleistungsbereichs Biotonne zu differenzieren (vgl. hierzu Nds. OVG, Urteil vom 20. Januar 2000 - 9 K 2148/99 -, einsehbar in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG mit Veröffentlichungshinweis auf Nds.VBl. 2000, 113 = Nds.Rpfl. 2000, 208 = NVwZ-RR 2001, 124).

    Demgegenüber ist es nicht zulässig, nur bei bestimmten Gruppen (hier den Benutzern der Biotonne) einen Teil der Grundgebühr gesondert und ohne eigenständigen Maßstab zusätzlich zu dem allgemein geltenden Gebührensatz zu berechnen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 20. Januar 2000, a.a.O.).

    § 12 Abs. 5 NAbfG bezieht sich somit ausschließlich auf Fragen der Kostenzuordnung, indem er es gestattet, Aufwendungen aus einem Teilleistungsbereich - u.a. der Bioabfallbeseitigung - einem anderen Teilleistungsbereich - etwa der Restmüllbeseitigung - zuzuordnen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 20. Januar 2000, a.a.O.).Wegen § 12 Abs. 5 NAbfG ist es somit im Grundsatz rechtlich nicht zu beanstanden, wenn diejenigen Gebührenpflichtigen, die keine Biotonne bezogen haben und sich folglich nicht an der öffentlichen Bioabfallbeseitigung beteiligen, gleichwohl dadurch mit einem Teil der Kosten für die Beseitigung des Bioabfalls belastet werden, dass der Träger der Abfallbeseitigung diese Kosten nicht oder nur teilweise über die Biotonnengebühr abrechnet.

    Dies bedeutet, dass zumindest drei unterschiedliche Biotonnengrößen bei unterschiedlich hohen Gebühren verfügbar sein müssen, woran es beim Beklagten fehlt (Nds.OVG, Urteil vom 20. Januar 2000, a.a.O.).

    Bei ihm steht es im weiten Organisationsermessen der entsorgungspflichtigen Körperschaft, ob sie eine auf das gesamte Entsorgungssystem bezogene einheitliche Gebühr erhebt oder ob sie unterschiedliche Gebühren für einzelne Teilleistungsbereiche einführt (Nds. OVG, Urteil vom 20. Januar 2000, a.a.O.).

    Erheblich voneinander abweichende Gebührensätze dürfen nur gebildet werden, wenn auch die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abfallbeseitigung in erheblichem Maße unterschiedlich ist (Nds. OVG, Urteil vom 20. Januar 2000, a.a.O.).

    Es ist nicht zulässig, nur bei bestimmten Gruppen (hier den Gewerbetreibenden) die Fixkosten teilweise - nämlich in Höhe der für Privathaushalte berücksichtigten Personengebühr - gesondert und insoweit ohne eigenständigen Maßstab zusätzlich zu dem allgemein geltenden Gebührensatz zu berechnen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 20. Januar 2000, a.a.O.).

    Da für jeden Kalkulationszeitraum in erheblichem Umfang andere Zahlen in die Kalkulation eingestellt werden, liegt es - abgesehen von extremen Ausnahmefällen - in der Natur der Sache, dass sich für jeden Zeitraum eine andere Gebührensatzobergrenze ergibt (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 20. Januar 2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche …

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.07.2006 - 2 A 319/05
    Der Beklagte verkennt, dass diese Regelung schon deshalb nicht mit den in § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AGS getroffenen Regelungen vergleichbar ist, weil die ersten beiden Sperrmüllabfuhren unabhängig von ihrer Inanspruchnahme keine besondere Gebührenpflichtigkeit nach sich ziehen, sondern ihre Kosten im Wege der vielfach sogenannten "Quersubventionierung" (vgl. dazu allerdings BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2000 - 11 C 7/00 - NVwZ 2002, 199 ) in die Ermittlung der Aufwendungen für die Entsorgung ungetrennt überlassener Abfälle, also des Restmülls, einbezogen werden.
  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.07.2006 - 2 A 319/05
    Da es zudem im Wesen der Grundgebühr liegt, den Gebührenpflichtigen zu den Fixkosten ohne Rücksicht auf die Inanspruchnahme oder den Umfang der Inanspruchnahme der betreffenden Abfallbeseitigungseinrichtung oder den betreffenden Teilbereich der Abfallbeseitigungseinrichtung heranzuziehen, weil der Anteil der Verursachung der Vorhaltekosten nicht entsprechend der Verringerung der tatsächlichen Abfallmenge abnimmt, muss der Maßstab für die Grundgebühr - Verbrauchs unabhängig - im Wesentlichen an Art und Umfang der aus der Lieferbereitschaft folgenden abrufbaren Arbeitsleistung ausgerichtet sein ( vgl. BVerwG, Urteil vom 1. August 1986 - 8 C 112.84 -, KStZ 1987, 11).
  • OVG Niedersachsen, 29.03.1995 - 9 L 4417/94

    Abfall; Anreiz zur Abfallvermeidung; Kommunale Abgaben; Behältervolumen; …

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.07.2006 - 2 A 319/05
    Zweifel könnten in dieser Hinsicht dann bestehen, wenn der in § 16 Abs. 1 Satz 1 AES normierte 4-wöchentliche Restabfallabfuhrrhythmus mit der Neufassung der Satzung in Wahrheit nur eingeführt wurde, um nach Hinweisen des Gerichts in vorausgegangenen Verfahren die im Urteil des Nds. OVG vom 29. März 1995 (- 9 L 4417/97 -, einsehbar in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG mit Veröffentlichungshinweis auf KStZ 1997, 12 = Nds. VBl. 1995, 204 m. Anm. Dahmen = NVwZ-RR 1996, 289 = dng 1995, 245) niedergelegten Grundsätze zu erfüllen, in der Praxis sich jedoch wegen des ungewöhnlich langen Abfuhrintervalls die zuvor vorgesehene und erwünschte 2-wöchentliche Abfuhr nach entsprechenden schriftlichen Anzeigen der Gebührenpflichtigen gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 AES - erwartungsgemäß - durchgesetzt bzw. erhalten hat.
  • OLG Köln, 01.10.1999 - 25 WF 172/99

    Keine Abhilfe durch Rechtspfleger bei sofortiger Beschwerde gegen den …

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.07.2006 - 2 A 319/05
    Die Nichtigkeit des der AGS zu Grunde liegenden Gebührensatzes folgt daraus, dass der in § 4 Abs. 1 Nr. 1 AGS enthaltene Gebührensatz der Grundstücksgebühr, wie sich aus einem Vergleich mit der in § 4 Abs. 1 Nr. 2 AGS vorgesehenen Grundstücksgebühr ohne Biotonne ergibt, offensichtlich zur Hälfte eine für alle Benutzer der Biotonne gleich hohe Einheitsgebühr in Höhe von 28, 64 EUR pro 240-Liter-Biotonne (…vgl. § 14 Abs. 1 Nr. 1 Abfallentsorgungssatzung vom 7. Juli 2003 - Amtsblatt Weser-Ems Nr. 39 vom 26. September 2003, S. 803, i.d.F. der Änderungssatzung vom 1. November 2004 - Amtsblatt Weser-Ems Nr. 50 vom 10. Dezember 2004, S. 1157, - AES -) enthält, ohne nach dem Umfang der Inanspruchnahme des Teilleistungsbereichs Biotonne zu differenzieren (vgl. hierzu Nds. OVG, Urteil vom 20. Januar 2000 - 9 K 2148/99 -, einsehbar in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG mit Veröffentlichungshinweis auf Nds.VBl. 2000, 113 = Nds.Rpfl. 2000, 208 = NVwZ-RR 2001, 124).
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