Rechtsprechung
| OLG Celle, 08.09.2014 - 13 Verg 7/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
GWB § 99 Abs. 1; EGRL 18/2004 Art. 1 Abs. 4; KrWG § 17 Abs. 2 S. 1 Nr. 4; KrWG § 22; GVG § 17a Abs. 2
Anforderungen an die Vergabe einer Dienstleistungskonzession hinsichtlich der Berechtigung zum Aufstellen von Sammelbehältern für Alttextilien; Begriff der gewerblichen Sammlung i.S. von § 17 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 KrWG - VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aufstellen von Sammelbehältern: Dienstleistungskonzession?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Altkleidercontainer per Dienstleistungskonzession
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Aufstellen von Sammelbehältern für Alttextilien als gewerblichen Sammlung als Dienstleistungskonzession möglich
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Aufstellen von Sammelbehältern für Alttextilien als gewerblichen Sammlung als Dienstleistungskonzession möglich
- treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)
Dienstleistungskonzession
- heuking.de (Kurzinformation)
Stellplätze für Kleidercontainer: Konzession und nicht Auftrag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Vergabe einer Dienstleistungskonzession hinsichtlich der Berechtigung zum Aufstellen von Sammelbehältern für Alttextilien; Begriff der gewerblichen Sammlung i.S. von § 17 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 KrWG
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Berechtigung zum Aufstellen von Sammelbehältern
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verwertung von Alttextilien: Dienstleistungskonzession generell zulässig? (VPR 2015, 30)
Verfahrensgang
- VK Niedersachsen, 20.06.2014 - VgK-15/14
- OLG Celle, 08.09.2014 - 13 Verg 7/14
Papierfundstellen
- AbfallR 2014, 307
- BauR 2015, 316
- VergabeR 2015, 50
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (13)
- OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 78/11
Rechtsweg für die Nachprüfung der Vergabe der Unterhaltung von …
Auszug aus OLG Celle, 08.09.2014 - 13 Verg 7/14
II. 2.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012 - VII-Verg. 78/11, juris Tz. 34).Rn. 20 1. Die Vergabe, die nach der Bekanntmachung vom 27. März 2014 (Bl. 92 d. Vergabeakte), dem Bieterinformationsschreiben (Bl. 94 ff. d. Vergabeakte) und § 1 Abs. 1 des beigefügten Vertragsentwurfes (Bl. 108 ff. der Vergabeakte) die Konzession für die Aufstellung von Altkleidercontainern und die Erfassung von Altkleidern und Altschuhen, nach § 3 Abs. 2 des Vertragsentwurfes die regelmäßige Leerung und nach § 3 Abs. 4 des Vertragsentwurfes die Säuberung der Aufstellplätze umfassen soll, ist auf eine Dienstleistung gerichtet (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012, a. a. O., juris Tz. 33).
Ebenfalls unerheblich ist, ob die Antragsgegnerin - bei der es sich in Folge der Übertragung der Aufgaben der entsorgungspflichtigen Körperschaften auf den Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim gem. § 4 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes vom 13. Oktober 1993, zuletzt geändert durch die dritte Änderung vom 5. September 2006 (Bl. 199 ff. der Verfahrensakte der Vergabekammer) gem. § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) nicht um den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger handelt - auch zu einer Übertragung der Verwertungsaufgabe und nicht nur der Sammlungs- und Transportaufgabe berechtigt wäre (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012, a. a. O., juris Tz. 33 a. E.).
Ausreichend ist jeder vom Auftragnehmer für die Leistung erlangte geldwerte Vorteil, der auch in der Übereignung werthaltiger Sachen bestehen kann (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10, juris Tz. 31; Senat…, Beschluss vom 19. Juni 2014, a. a. O., sub II. 2. b) m. w. N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012, a. a. O., juris Tz. 34, 36).
Rn. 24 Es ist auch nicht ersichtlich, dass sich der von dem Vertragspartner an die Antragsgegnerin zu zahlende Betrag für die Nutzung der Stellflächen aus einer Verwertungserlösbeteiligung abzüglich der dem Vertragspartner entstehenden und der Antragsgegnerin berechneten Sammlungs- und Transportkosten zusammensetzt, sodass eine Zahlung der Antragsgegnerin an den Vertragspartner für seine Dienstleistung im Wege der Verrechnung in den vom Vertragspartner an die Antragsgegnerin zu zahlenden Entgelten enthalten wäre (vgl. dazu: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012, a. a. O., juris Tz. 35).
Rn. 35 Die Bestimmung desjenigen, der die Sammlung verantwortlich als ihr Träger durchführt, knüpft an die abfallrechtliche Regelung an (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012 - VII-Verg 78/11, juris Tz. 36; Beschluss vom 29. Dezember 2004 - VI-Kart 17/04 (V), juris Tz. 59).
Eine Entgeltvereinbarung zwischen dem Sammler und dem Besitzer der Alttextilien besteht ebenso wenig wie eine vertragliche Vereinbarung zur Beförderung, Entsorgungen und Verwertung (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012 - VII-Verg 78/11, juris Tz. 38).
Eine entsprechende Betrachtung des Erscheinungsbildes auch über die vom Bundesverwaltungsgericht als maßgeblich angesehenen Gesichtspunkte hinaus hatte bereits das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 7. März 2012 (a. a. O.) vorgenommen.
Rn. 40 Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf in der bezeichneten Entscheidung damit argumentiert hat, dass in dem dort zu entscheidenden Fall eine vertragliche Vereinbarung zur Beförderung, Entsorgung und Verwertung der Alttextilien auch nicht zwischen dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und dem Auftragnehmer bestand (Beschluss vom 7. März 2012, a. a. O.) rechtfertigt auch die Berücksichtigung dieses Kriteriums im vorliegenden Fall keine abweichende Beurteilung.
Die Prüfung, ob eine Risikoübernahme vorliegt, erfordert eine Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls einschließlich der für den Vertragsgegenstand maßgeblichen Marktbedingungen und der gesamten vertraglichen Vereinbarungen (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10, juris Tz. 32, 34 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012, a. a. O. Tz. 34).
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass eine solche Unzulässigkeit ohnehin nur für den Fall diskutiert wird, dass dem beauftragten Dritten Entgeltansprüche gegen Nutzer zustehen sollen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012, a. a. O., Tz. 39; Beschluss vom 19. Oktober 2011 - VII-Verg 51/11, juris Tz. 35 f.; Senat…, Beschluss vom 19. Juni 2014, a. a. O., sub. II. 2. d)).
Es begegnet entsprechend keinen Bedenken, die Aufgabe der Alttextilienentsorgung im Wege einer Dienstleistungskonzession zu übertragen (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012 a. a. O.; vgl. dort im Erg. auch Tz. 40).
Rn. 65 Es gelten aber bei Ausschreibungen mit grenzüberschreitendem Interesse die allgemeinen Grundsätze des AEUV (vgl. BGH, Urteil vom 30. August 2011 - X ZR 55/10, juris Tz. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. März 2012 - VII-Verg 78/11, juris Tz. 43;… Röwekamp a. a. O. Rdnr. 18, 26).
- BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10
S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr
Auszug aus OLG Celle, 08.09.2014 - 13 Verg 7/14
Rn. 18 Eine Dienstleistungskonzession im Sinn von Art. 1 Abs. 4 RL 2004/18 EG ist gegenüber dem entgeltlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenleistung des Auftraggebers nicht in einem geldwerten Vorteil, sondern nur in dem Recht zur wirtschaftlichen Verwertung der erbrachten Leistung, ggf. zuzüglich der Zahlung eines Preises, besteht, wobei der Leistungserbringer ganz oder jedenfalls zu einem erheblichen Teil das Nutzungsrisiko übernimmt (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10, juris Tz. 31 f.; Senat…, Beschluss vom 19. Juni 2014, a. a. O., sub.Ob bestimmte ungewisse Umstände geeignet sein können, Zweifel am Charakter einer Vereinbarung als Dienstleistungsauftrag aufkommen zu lassen, ist durch eine Bewertung dieser Umstände und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts zu klären (BGH
, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10, juris Tz. 46).Ausreichend ist jeder vom Auftragnehmer für die Leistung erlangte geldwerte Vorteil, der auch in der Übereignung werthaltiger Sachen bestehen kann (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10, juris Tz. 31; Senat…, Beschluss vom 19. Juni 2014, a. a. O., sub II. 2. b) m. w. N.; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 7. März 2012, a. a. O., juris Tz. 34, 36).
Die Prüfung, ob eine Risikoübernahme vorliegt, erfordert eine Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls einschließlich der für den Vertragsgegenstand maßgeblichen Marktbedingungen und der gesamten vertraglichen Vereinbarungen (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10, juris Tz. 32, 34 f.; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 7. März 2012, a. a. O. Tz. 34).
- OLG Düsseldorf, 29.12.2004 - Kart 17/04
Vertragsgestaltung bei getrennten Erfassungssystemen im Hol- und Bringsystem für …
Auszug aus OLG Celle, 08.09.2014 - 13 Verg 7/14
Rn. 33 bb) Insbesondere dann, wenn bei Fehlen einer solchen Kennzeichnung für den Einwerfenden nicht unmittelbar erkennbar ist, wer die Sammlung durchführt, ist davon auszugehen, dass er die Alttextilien an denjenigen übereignen will, den es angeht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Dezember 2004 - VI-Kart 17/04 (V), juris Tz. 59).Rn. 35 Die Bestimmung desjenigen, der die Sammlung verantwortlich als ihr Träger durchführt, knüpft an die abfallrechtliche Regelung an (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012 - VII-Verg 78/11, juris Tz. 36; Beschluss vom 29. Dezember 2004 - VI-Kart 17/04 (V), juris Tz. 59).
- VGH Baden-Württemberg, 16.01.2014 - 10 S 2273/13
Untersagung einer nicht angezeigten Sammlung von Alttextilien
Auszug aus OLG Celle, 08.09.2014 - 13 Verg 7/14
Rn. 34 Adressat der Übereignung an denjenigen, den es angeht, ist derjenige, der die Sammlung im eigenen Namen, für eigene Rechnungen und unter eigener Verantwortung durchführt (mithin der Träger der Sammlung im Sinne des § 18 Abs. 1 KrWG; vgl. zum Begriff: VGH BW, Beschluss vom 16. Januar 2014, 10 S 2273/13, juris Tz. 11;… Beckmann in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band 2, § 18 KrWG Rn. 4 [Stand: Juni 2012]) jedenfalls in denjenigen Fällen, in denen dieser zugleich der tatsächlicher Aufsteller der Sammelbehälter ist.Dabei ist eine wertende Betrachtung vorzunehmen, die wesentlich auch von den Angaben zur Organisation der Sammlung abhängt (VGH BW, Beschluss vom 16. Januar 2014, a. a. O. Tz. 11 ff.).
- BGH, 18.06.2012 - X ZB 9/11
Abfallentsorgung II
Auszug aus OLG Celle, 08.09.2014 - 13 Verg 7/14
Auf deren Vergabe ist der 4. Teil des GWB nicht anwendbar (zuletzt: BGH, Beschluss vom 18. Juni 2012 - X ZB 9/11, juris Tz. 12 m. w. N.; Senat, Beschluss vom 19. Juli 2014 - 13 Verg 5/14, zur Veröffentlichung vorgesehen, sub. II. 1.).Dafür ist die Zuständigkeit der Vergabekammern (§§ 102 ff. GWB) und der Vergabesenate (§§ 116 ff. GWB) gegeben (BGH, Beschluss vom 18. Juni 2012 - X ZB 9/11, juris Tz. 11).
- BGH, 30.08.2011 - X ZR 55/10
Regenentlastung
Auszug aus OLG Celle, 08.09.2014 - 13 Verg 7/14
Rn. 65 Es gelten aber bei Ausschreibungen mit grenzüberschreitendem Interesse die allgemeinen Grundsätze des AEUV (vgl. BGH, Urteil vom 30. August 2011 - X ZR 55/10, juris Tz. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. März 2012 - VII-Verg 78/11, juris Tz. 43;… Röwekamp a. a. O. Rdnr. 18, 26). - EuGH, 10.11.2011 - C-348/10
Norma-A und Dekom - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/17/EG - Art. 1 Abs. 3 …
Auszug aus OLG Celle, 08.09.2014 - 13 Verg 7/14
Zu betrachten ist dabei das Risiko, den Unwägbarkeiten des Marktes ausgesetzt zu sein, das sich in dem Risiko der Konkurrenz anderer Wirtschaftsteilnehmer, dem Risiko eines Ungleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage, dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit derjenigen, die die Bezahlung der erbrachten Dienstleistungen schulden, dem Risiko einer nicht vollständigen Deckung der Betriebsausgaben durch die Einnahmen oder dem Risiko der Haftung für einen Schaden im Zusammenhang mit einem Fehlverhalten bei der Erbringung der Dienstleistung äußern kann (EuGH Urteil vom 10. November 2011 - C-348/10, juris Tz. 37; Senat Beschluss vom 19. Juni 2014, a. a. O., sub. - OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 51/11
Dienstleistungskonzession: Vergabenachprüfungsinstanzen zuständig?
Auszug aus OLG Celle, 08.09.2014 - 13 Verg 7/14
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass eine solche Unzulässigkeit ohnehin nur für den Fall diskutiert wird, dass dem beauftragten Dritten Entgeltansprüche gegen Nutzer zustehen sollen (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 7. März 2012, a. a. O., Tz. 39; Beschluss vom 19. Oktober 2011 - VII-Verg 51/11, juris Tz. 35 f.; Senat…, Beschluss vom 19. Juni 2014, a. a. O., sub. II. 2. d)). - OLG Celle, 05.02.2004 - 13 Verg 26/03
Differenzierung zwischen öffentlichem Auftrag und Dienstleistungskonzession; …
Auszug aus OLG Celle, 08.09.2014 - 13 Verg 7/14
Rn. 55 d) Der Übernahme eines erheblichen Risikos kann entgegenstehen, dass insbesondere bei einem kurzen Auftragszeitraum die Erlössituation zuverlässig eingeschätzt werden kann (Senat, Beschluss vom 5. Februar 2004 - 13 Verg 26/03, juris Tz. 22). - EuGH, 11.06.2009 - C-16/08
Schenker - Gemeinsamer Zolltarif - Zolltarifliche Einreihung - Kombinierte …
Auszug aus OLG Celle, 08.09.2014 - 13 Verg 7/14
Bei der vorzunehmenden Abgrenzung sollten Entgeltvereinbarungen oder verbindliche Einzelaufträge sowie dauerhafte und in festen Strukturen erfolgende Sammeltätigkeiten auf der Grundlage vertraglicher Bindungen zwischen den sammelnden Unternehmen und den privaten Haushalten gegen die Annahme einer gewerblichen Sammlung sprechen (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2009 - VII C 16/08, juris Tz. 31). - OLG Düsseldorf, 13.08.2007 - Verg 16/07
DBE ist öffentlicher Auftraggeber!
- OLG Celle, 19.06.2014 - 13 Verg 5/14
Alttextilentsorgung ist Dienstleistungskonzession!
- VK Niedersachsen, 20.06.2014 - VgK-15/14
Aufstellen von Sammelbehältern: Dienstleistungskonzession?
- OLG Celle, 23.02.2016 - 13 U 148/15
Anforderungen an die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen im …
Nachdem der Senat in einem dort von der Verfügungsklägerin betriebenen Nachprüfungsverfahren u. a. auf mögliche Fehler dieser damaligen Ausschreibung hingewiesen hatte (vgl. auch Senatsbeschluss vom 8. Sept. 2014 - 13 Verg 7/14, juris), versetzte die Verfügungsbeklagte das damalige Vergabeverfahren in den Stand vor der Bekanntmachung zurück, schrieb die zu vergebende Dienstleistungskonzession neu aus und setzte die Verfügungsklägerin hiervon mit Schreiben vom 10. Juli 2015 in Kenntnis.Die Verfügungsbeklagte beabsichtigt die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, aufgrund derer unstreitig ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen der Verfügungsbeklagten und dem erfolgreichen Bieter geschlossen werden soll, für die nicht der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen, sondern der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben ist (vgl. näher Senatsbeschluss vom 8. Sept. 2014 - 13 Verg 7/14, juris Tz. 17 ff.).
- OLG Naumburg, 17.06.2016 - 7 Verg 2/16
Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und …
Das streitbefangene Beschaffungsvorhaben ist dementsprechend nicht auf einen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 1, Abs. 4 GWB a.F. gerichtet mit der Folge, dass dessen Vergabe grundsätzlich nicht Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemäß §§ 102 ff GWB a.F. sein kann (vgl. BGHZ 188, 200 ff; BGH NZBau 2012, 586; BGH NZBau 2012, 248; OLG Jena VergabeR 2015, 783; OLG Karlsruhe NZBau 2015, 506; OLG Celle VergabeR 2015, 50; OLG Celle VergabeR 2015, 44;… Kus in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl. Rdn. 5 zu § 102 GWB;… Summa in Heiermann/Zeiss, jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl., 2013, Rdn. 10 zu § 102 GWB;… Reidt in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 3. Aufl., Rdn. 18 zu § 102 GWB).Rn. 82 Der Senat verkennt nicht, dass der Begriff der Entgeltlichkeit, der für den Dienstleistungsauftrag nach § 99 Abs. 1 GWB kennzeichnend ist, weit zu verstehen ist und nicht auf die Zahlung eines Geldbetrages beschränkt sein muss (vgl. BGH, Beschluss vom 08. Februar 2011, X ZB 4/10 zitiert nach juris; OLG Celle VergabeR 2015, 50).
Die Übernahme eines eingeschränkten Betriebsrisikos reicht für die Annahme einer Dienstleistungskonzession vielmehr grundsätzlich aus (vgl. OLG Celle VergabeR 2015, 50; OLG Düsseldorf BeckRS 2016, 02949;… Eschenbruch in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., Rdn. 583 zu § 99 GWB).
- OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 7 LC 63/13
Abfallsammlung; Alttextilcontainer; Dienstleistungskonzession; Ermessen; …
Rn. 58 Einiges spricht dafür, dass es sich hier um eine Dienstleistungskonzession handelt, d. h. gemäß Art. 1 Abs. 4 Richtlinie 2004/18/EG um einen Vertrag, bei dem "die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen ausschließlich in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung oder in diesem Recht zuzüglich der Zahlung eines Preises besteht" (speziell zur Alttextilsammlung OLG Celle, Beschluss vom 8. September 2014 - 13 Verg 7/14 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012 - VII-Verg 78/11 -, juris; vgl. auch EuGH, Urteil vom 10. September 2009 - C-206/08 -, juris; EuGH, Urteil vom 10. März 2011 - C-274/09 -, juris).
- OLG Naumburg, 15.04.2016 - 7 Verg 1/16
Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und …
Der streitbefangene Beschaffungsvorgang ist dementsprechend nicht auf einen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 1, Abs. 4 GWB gerichtet mit der Folge, dass dessen Vergabe grundsätzlich nicht Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemäß §§ 102 ff GWB sein kann (vgl. BGHZ 188, 200 ff; BGH NZBau 2012, 586; BGH NZBau 2012, 248; OLG Jena VergabeR 2015, 783; OLG Karlsruhe NZBau 2015, 506; OLG Celle VergabeR 2015, 50; OLG Celle VergabeR 2015, 44;… Kus in Kulartz / Kus /Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl. Rdn. 5 zu § 102 GWB; Summa in Heiermann /Zeiss, jurisPK-Vergaberecht, 4.Aufl., 2013, Rdn.10 zu § 102 GWB;… Reidt in Reidt / Stickler / Glahs, Vergaberecht, 3. Aufl., Rdn. 18 zu § 102 GWB).Rn. 66 Der Senat verkennt nicht, dass der Begriff der Entgeltlichkeit, der für den Dienstleistungsauftrag nach § 99 Abs. 1 GWB kennzeichnend ist, weit zu verstehen ist und nicht auf die Zahlung eines Geldbetrages beschränkt sein muss (vgl. BGH, Beschluss vom 08. Februar 2011, X ZB 4/10 zitiert nach juris; OLG Celle VergabeR 2015, 50).
Die Übernahme eines auch nur eingeschränkten Betriebsrisikos reicht für die Annahme einer Dienstleistungskonzession vielmehr grundsätzlich aus (vgl. OLG Celle VergabeR 2015, 50;… Eschenbruch in Kulartz/ Kus / Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., Rdn. 583 zu § 99 GWB).
- VG München, 16.10.2015 - M 17 K 14.2837
Erfolgreiche Klage gegen die Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung
Letztere liegt beispielsweise vor, wenn nicht die Verwertung und Beseitigung von Alttextilien ausgeschrieben wurde, sondern (nur) ein Sondernutzungsrecht an bestimmten Grundstücken (hier der Wertstoffsammelstellen) für das Aufstellen von Altkleidercontainern zum Zwecke der gewerblichen Alttextilsammlung (OLG Düsseldorf, B.v. 7.3.2012 - VII-Verg 78/11 - juris; OLG Celle, B.v. 8.9.2014 - 13 Verg 7/14 - juris).Rn. 63 Dafür, dass es sich bei dem Vertrag um eine Dienstleistungskonzession handelt, spricht auch Art. 1 Abs. 4 RL 2004/18 EG, wonach eine solche im Gegensatz zu einem entgeltlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB dadurch gekennzeichnet ist, dass die Gegenleistung des Auftraggebers nicht in einem geldwerten Vorteil, sondern nur in dem Recht zur wirtschaftlichen Verwertung der erbrachten Leistung, ggf. zuzüglich der Zahlung eines Preises, besteht (aa.), wobei der Leistungserbringer ganz oder jedenfalls zu einem erheblichen Teil das Nutzungsrisiko übernimmt (bb.) (…BGH, B.v. 8.2.2011 - X ZB 4/10 - juris Rn. 31f.;… OLG Düsseldorf, B.v. 7.3.2012 - VII-Verg. 78/11 - juris Rn. 34; OLG Celle, B.v. 8.9.2014 - 13 Verg 7/14 - juris).
Sie trägt die Gefahr eines Ausfalls ihres Vergütungsanspruchs oder der Nichtinanspruchnahme ihrer Leistung und das Risiko, den Unwägbarkeiten des Marktes ausgesetzt zu sein, das sich vor allem in dem Risiko der Konkurrenz anderer Wirtschaftsteilnehmer, dem Risiko einer nicht vollständigen Deckung der Betriebsausgaben durch die Einnahmen oder dem Risiko der Haftung für einen Schaden im Zusammenhang mit einem Fehlverhalten bei der Erbringung der Dienstleistung äußern kann (…EuGH U.v. 10.11.2011 - C-348/10 - juris Rn. 37; OLG Celle, B.v. 8.9.2014 - 13 Verg 7/14 - juris).
- OLG Düsseldorf, 21.06.2023 - 2 U 1/22
Kartellrechtliche einstweilige Verfügung auf Unterlassung des Vertragsschlusses …
Ausreichend ist jeder vom Auftragnehmer für die Leistung erlangte geldwerte Vorteil (OLG Düsseldorf, Vergabesenat, Beschluss vom 7. März 2012, VII-Verg 78/11, NZBau 2012, 382, 383;… Ziekow in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 103 Rn. 41;… Hüttinger in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 4. Aufl. 2022, § 103 Rn. 96), der auch in der Überlassung werthaltiger Sachen (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2005, X ZB 27/04, NZBau 2005, 290, 293 - Altpapierverkauf; OLG Celle, Beschluss vom 8. September 2014, 13 Verg 7/14, BeckRS 2014, 17965 Rn. 16) oder geldwerten Zuwendungen bestehen kann (BGH…, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10, NZBau 2011, 175 Rn. 31 - Abellio Rail). - OLG Düsseldorf, 06.09.2023 - Verg 11/23
Ausschreibung eines Vertrags über die Sammlung und Verwertung von Alttextilien …
Ausreichend ist jeder vom Auftragnehmer für die Leistung erlangte geldwerte Vorteil (Senatsbeschluss vom 7. März 2012, VII-Verg 78/11, NZBau 2012, 382, 383;… Ziekow in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 103 Rn. 41;… Hüttinger in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 4. Aufl. 2022, § 103 Rn. 96), der auch in der Übereignung werthaltiger Sachen (OLG Celle, Beschluss vom 8. September 2014, 13 Verg 7/14, BeckRS 2014, 17965 Rn. 16) oder geldwerten Zuwendungen bestehen kann (…BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10, NZBau 2011, 175 Rn. 31 - Abellio Rail). - OLG Celle, 16.10.2018 - 13 Verg 3/18
Genehmigung zur Erprobung neuer Verkehrsart ist keine Dienstleistungskonzession!
d) Da die Genehmigung vom 22.6.2018 somit gem. § 155 GWB nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern unterliegt, ist der Nachprüfungsantrag der Ast. von Anfang an bereits unstatthaft - und nicht nur unbegründet - gewesen (vgl. Senat, Beschl. v. 1.7.2004 - 13 Verg 8/04, BeckRS 2004, 08185; Beschl. v. 8.9.2014 - 13 Verg 7/14, BeckRS 2014, 17965; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.3.2009 - VII-Verg 67/08, BeckRS 2009, 8776). - VG Trier, 08.12.2014 - 6 K 410/14
Exklusive Erlaubnis zum Aufstellen von Altkleidercontainern: Kein Geschäft der …
Nach der Rechtsprechung stellt die Vergabe einer Berechtigung zum Aufstellen von Sammelbehältern für die Sammlung, den Transport und die Verwertung von Alttextilien in einem Stadtgebiet eine Dienstleistungskonzession dar und unterliegt nicht den Bestimmungen des Vergaberechts nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - (OLG Celle, Beschluss vom 19. Juni 2014 - 13 Verg 5/14 -, AbfallR 2014, 254 ; OLG Celle, Beschluss vom 8. September 2014 - 13 Verg 7/14 -, AbfallR 2014, 307).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 22 BImSchG; § 11 KrW /AbfG; § 4 Abs. 1 Nr. 1a ZustVO Abfall
Vorliegen einer Aufgabe im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1a ZustVO Abfall; Durchsetzung der Grundpflichten nach § 11 KrW /AbfG im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Anlage im Sinne des § 22 BImSchG - rechtsportal.de
Vorliegen einer Aufgabe im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1a ZustVO Abfall; Durchsetzung der Grundpflichten nach § 11 KrW /AbfG im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Anlage im Sinne des § 22 BImSchG
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vorliegen einer Aufgabe im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1a ZustVO Abfall; Durchsetzung der Grundpflichten nach § 11 KrW /AbfG im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Anlage im Sinne des § 22 BImSchG
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 11.10.2012 - 2 A 34/10
- OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12
Papierfundstellen
- DÖV 2014, 807
- AbfallR 2014, 307
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (21)
- OVG Niedersachsen, 27.09.2013 - 7 LA 140/12
Verpflichtung zur Verlängerung der Prüferlaubnis für einen Prüfer von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12
Die Darlegung des Zulassungsgrundes erfordert deshalb grundsätzlich, dass in fallbezogener Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts die geltend gemachten Schwierigkeiten als solche benannt werden und darüber hinaus aufgezeigt wird, dass und aus welchen Gründen sie sich qualitativ von denjenigen eines Verwaltungsrechtsstreits "durchschnittlicher" Schwierigkeit abheben (Nds. OVG, Beschl. v. 27.9. 2013 - 7 LA 140/12 -, juris, Langtext Rn. 31, m. w. N.).Ein nicht ausdrücklich formulierter divergenzfähiger Rechtssatz des Verwaltungsgerichts muss sich daher als abstrakte Grundlage der Entscheidung eindeutig und frei von vernünftigen Zweifeln aus der Entscheidung selbst ergeben (BVerwG, Beschl. v. 7.3. 1975 - BVerwG VI CB 47.74 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130; Nds. OVG, Beschl. v. 27.9. 2013 - 7 LA 140/12 -, juris, Langtext Rn. 38, m. w. N.).
Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht gegen den Rechts- oder Tatsachensatz eines Divergenzgerichts nur dadurch verstoßen hat, dass es ihn im Einzelfall unzutreffend anwandte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.7. 1995 - BVerwG 9 B 18.95 -, NVwZ-RR 1997, 191; Nds. OVG, Beschl. v. 27.9. 2013 - 7 LA 140/12 -, a. a. O.).
Letzteres macht es grundsätzlich notwendig, dass sie der Zulassungsantragsteller selbst abstrakt ausformuliert (Nds. OVG, Beschl. v. 27.9. 2013 - 7 LA 140/12 -, a. a. O., m. w. N.).
- OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11
Zulassung der Berufung bei Abweisung einer Klage als unzulässig
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12
Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2012 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 7, und Beschl. v. 27.3. 1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 (1228); BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).Um ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils darzulegen, muss sich der Zulassungsantragsteller substanziell mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2012 - 7 LA 138/11 -, a. a. O., m. w. N.).
Hiernach weist eine Streitsache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf, wenn ihre Entscheidung voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2011 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 13;… Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 124 Rn. 9).
Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich allerdings auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2011 - 7 LA 138/11 -, a. a. O.;… Kopp/Schenke, a. a. O.;… Bader, in: Bader u. a., VwGO, 5. Aufl. 2011, § 124 Rn. 36, m. w. N.).
- BVerwG, 05.11.2012 - 7 B 25.12
Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung; Abgrenzung von Bundes- und Landesrecht; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12
Nur wenn Anknüpfungspunkt behördlichen Handelns nicht in erster Linie das Gebot der umweltgerechten Entsorgung von Abfällen ist, sondern es (noch) primär um die Bekämpfung konkreter durch die rechtswidrige Ablagerung von Abfällen hervorgerufener Gefahren geht, richten sich Maßnahmen und die Verantwortlichkeit (im Sinne einer Störerhaftung) nach dem Ordnungsrecht der Länder (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.11.2012 - BVerwG 7 B 25.12 -, juris, Langtext Rn. 11).Die für die Inanspruchnahme Geschehensbeteiligter auf der Grundlage von Landesordnungsrecht zur Gefahrenabwehr einschlägigen Sachverhalte sind dabei im Wesentlichen folgende (BVerwG, Beschl. v. 5.11.2012 - BVerwG 7 B 25.12 -, juris, Langtext Rn. 12): Ein entsorgungspflichtiger Erzeuger oder Besitzer von Abfällen entledigt sich seiner Verpflichtung dadurch, dass er diese in rechtswidriger Weise außerhalb einer hierfür zugelassenen Anlage oder Deponie lagert oder ablagert und den Besitz aufgibt, ohne dass neuer Besitz an diesen Sachen begründet wird.
- OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 5 LA 326/04
Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge und des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12
Deshalb und weil die Darlegungspflicht des Zulassungsantragstellers dem Revisionsrecht nachgebildet ist, sind in einem solchen Falle an die zur Erhebung einer Aufklärungsrüge nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO erforderlichen Darlegungen keine geringeren Anforderungen zu stellen als an die Bezeichnung des Verfahrensmangels (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO) der Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes im Rahmen einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Der Zulassungsantragsteller muss substantiiert darlegen, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände der Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Nds. OVG, Beschl. v. 12.2. 2008 - 5 LA 326/04 -, juris, Langtext Rn. 3, m. w. N.;… vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.9. 2007 - BVerwG 4 B 38.07 -, juris, Langtext Rn. 3).Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Vorinstanz, vor allem das Unterlassen förmlicher Beweisanträge, zu kompensieren (Nds. OVG, Beschl. v. 12.2. 2008 - 5 LA 326/04 -, a. a. O., m. w. N.).
- OVG Niedersachsen, 19.10.2012 - 7 LA 146/11
Unbeachtlichkeit des Erfordernisses der Verletzung einer drittschützenden Norm …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12
Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (Nds. OVG, Beschl. v. 19.10.2012 - 7 LA 146/11 -, NVwZ-RR 2013, 28 [29]).Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (Nds. OVG, Beschl. v. 19.10.2012 - 7 LA 146/11 -, NVwZ-RR 2013, 28 [29];… Happ, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124a Rn. 72) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.
- OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 7 LA 181/11
Berücksichtigung von Änderungen der Sach- oder Rechtslage bei der Entscheidung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12
An der grundsätzlichen Bedeutung der Sache fehlt es regelmäßig, wenn die Beantwortung der aufgeworfenen Frage ausschlaggebend von einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls abhängt (Nds. OVG, Beschl. v. 18.3. 2013 - 7 LA 181/11 -, juris, Langtext Rn. 18;… Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124 Rn. 127, m. w. N.).Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (Nds. OVG, Beschl. v. 18.3. 2013 - 7 LA 181/11 -, juris, Langtext Rn. 19, m. w. N.).
- OVG Niedersachsen, 17.09.1997 - 7 L 4944/96
Beseitigung von Wertstoffcontainern; Abwehranspruch, öffentlich-rechtlicher; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12
Bei Altglascontainern handele es sich um nicht genehmigungsbedürftige Anlagen als sonstige ortsfeste Einrichtungen im Sinne von § 3 Abs. 5 Nr. 1 BImSchG (vgl. Nds. OVG, Urteil v. 17.9. 1997 - 7 L 4944/96 -, juris).Soweit die Klägerin dies beanstandet, indem sie bezweifelt, dass sich das Verwaltungsgericht hierfür auf das Urteil des Senats vom 17. September 1997 - 7 L 4944/96 -, (…juris, Langtext Rn. 24) stützen könne, welches sich auf eine Einordnung als Anlage im Sinne des §§ 3 Abs. 5 Nr. 3 und 22 BImschG bezogen habe, ist dies unerheblich.
- BGH, 13.12.2013 - V ZR 58/13
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten: Abhandenkommen einer Sache bei Weggabe …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12
Dazu muss ein nach außen erkennbares soziales Abhängigkeitsverhältnis begründet werden, das dem Besitzherrn zumindest faktisch die Möglichkeit gibt, seinen Willen gegenüber dem Besitzdiener durchzusetzen (BGH, Urt. v. 13.12.2013 - V ZR 58/13 -, MDR 2014, 270 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 10, m. z. w. N.) Der zwischen der F. GmbH und der Klägerin geschlossene "Vertrag über die Erfassung von Verkaufsverpackungen aus Glas" (Bl. 46 ff. GA) begründet ungeachtet der teilweise detaillierten Vorgaben, welche die Vertragsbestandteile im Sinne seines § 17 (Bl. 60 GA) enthalten, jedoch kein solches soziales Abhängigkeitsverhältnis zwischen der Klägerin und der F. GmbH. - OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.2012 - 8 A 11081/11
Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung bezüglich in einer Kiesgrube gelagerter …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12
Das von der Klägerin für ihre Rechtsmeinung angeführte Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz (v. 5.4. 2011 - 7 K 574/10.KO -, juris, Langtext), welches einen Raum für die Anwendung der Rechtsfigur des "Zweckveranlassers" im Abfallrecht sieht, ist lediglich zu einer spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage des rheinland-pfälzischen Landesabfallrechts ergangen, die auch eine Inanspruchnahme Dritter zulässt, die weder Abfallerzeuger noch Abfallbesitzer sind (vgl. OVG Rhld-Pf., Urt. v. 26.1. 2012 - 8 A 11081/11 -, DVBl. 2012, 515 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rnrn. 55 und 56). - BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95
Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12
Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht gegen den Rechts- oder Tatsachensatz eines Divergenzgerichts nur dadurch verstoßen hat, dass es ihn im Einzelfall unzutreffend anwandte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.7. 1995 - BVerwG 9 B 18.95 -, NVwZ-RR 1997, 191;… Nds. OVG, Beschl. v. 27.9. 2013 - 7 LA 140/12 -, a. a. O.). - BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74
Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz
- BVerwG, 11.09.2009 - 2 B 29.09
Arbeitszeitgutschrift für Fahrzeiten mit dem Mautkontrollfahrzeug zwischen …
- BVerwG, 20.09.2007 - 4 B 38.07
Die allein auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. …
- VG Koblenz, 05.04.2011 - 7 K 574/10
Anforderungen an eine abfallrechtliche Beseitigungsanordnung; Zweck des …
- VGH Hessen, 14.01.1998 - 13 UZ 4132/97
Asylverfahren: Divergenzrüge - Darlegungsgebot - Bezugnahme auf eine nur als …
- BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
Altlasten
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
- OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97
Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines …
- VGH Baden-Württemberg, 08.07.1997 - 10 S 2803/96
Heranziehung zur Entsorgung von Abfällen - Störerauswahl - Auswahlermessen
- OVG Niedersachsen, 21.12.2012 - 7 LA 19/11
Erforderlichkeit eines zeitlichen Abstands von drei Jahren für eine erneute …
- OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 7 LA 73/13
Gewerberechtlichen Abgrenzung von Reisegewerbe und stehendem Gewerbe; …
Rn. 32 Soweit die Klägerin erst nach dem Ablauf der Darlegungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO (mit dem 9. September 2013 [Montag] - vgl. Bl. 392 GA) weitere Gründe für besondere rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache geltend gemacht hat, ist ihr Vortrag unbeachtlich, weil sie den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht bereits binnen der noch offenen Frist den Mindestanforderungen entsprechend dargelegt hatte (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 13.6. 2014 - 7 LA 209/12 -, juris, Langtext Rn. 24;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124a Rn. 53).An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es unter anderem dann, wenn ihre Beantwortung ausschlaggebend von einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls abhängt (Nds. OVG, Beschl. v. 13.6. 2014 - 7 LA 209/12, juris, Langtext Rn. 65 - Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 127, m. w. N.), oder sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (…Nds. OVG, Beschl. v. 18.3. 2013 - 7 LA 181/11 -, VerkMitt 2013, Nr. 47, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 18; Hess. VGH, Beschl. v. 22.10.2002 - 8 UZ 179/01 -, NVwZ 2003, 1525 [1526], m. w. N.).
Rn. 37 Der Vortrag, mit dem die Klägerin erst nach dem Ablauf der Darlegungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ihre Grundsatzrüge weiter begründet hat, ist unbeachtlich, weil sie den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht bereits binnen der noch offenen Frist den Mindestanforderungen entsprechend dargelegt hatte (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 13.6. 2014 - 7 LA 209/12 -, juris, Langtext Rn. 24;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124a Rn. 53).
- OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 7 LA 75/13
Ausschluss eines Fahrgeschäfts vom Kramermarkt
Denn nach dem Ablauf der Darlegungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO - hier mit dem Ende des 11. September 2013 (vgl. Bl. 69 GA) - geltend gemachte weitere Gründe für ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung sind unbeachtlich (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 13.6. 2014 - 7 LA 209/12 -, juris, Langtext Rn. 24, und v. 21.12.2012 - 7 LA 19/11 -, juris, Langtext Rn. 7;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124a Rn. 53).An der grundsätzlichen Bedeutung der Sache mangelt es nicht nur regelmäßig dann, wenn die Beantwortung der aufgeworfenen Frage ausschlaggebend von einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls abhängt (Nds. OVG, Beschl. v. 13.6. 2014 - 7 LA 209/12 -, juris, Langtext Rn. 65 - Sei-bert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 127, m. w. N.).
- OVG Niedersachsen, 28.03.2017 - 12 LA 25/16
Abwurfübung; Anflug; Belange der Verteidigung; öffentliche Belange; Bundeswehr; …
An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es unter anderem dann, wenn ihre Beantwortung ausschlaggebend von einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls abhängt (Nds. OVG, Beschl. v. 13.6.2014 - 7 LA 209/12 -, juris, Rn. 65;… Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 127, m. w. N.), oder sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (…Nds. OVG, Beschl. v. 18.3.2013 - 7 LA 181/11 -, VerkMitt 2013, Nr. 47, hier zitiert nach juris, Rn. 18; Hess. VGH, Beschl. v. 22.10.2002 - 8 UZ 179/01 -, NVwZ 2003, 1525 [1526], m. w. N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 02.07.2014 - 12 LA 182/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Auslegung des objektiven Erklärungsgehalts einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (hier: Bestimmung der zulässigen Lagermenge)
- rechtsportal.de
BImSchG § 4 Abs. 1 S. 1
Auslegung des objektiven Erklärungsgehalts einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (hier: Bestimmung der zulässigen Lagermenge) - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auslegung des objektiven Erklärungsgehalts einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (hier: Bestimmung der zulässigen Lagermenge)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 09.07.2013 - 5 A 5111/12
- OVG Niedersachsen, 02.07.2014 - 12 LA 182/13
Papierfundstellen
- AbfallR 2014, 307
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87
Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls"; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.2014 - 12 LA 182/13
Bei der Auslegung ist auf den objektiven Erklärungsgehalt des Bescheids aus der Sicht des Adressaten abzustellen, dabei sind auch die Antragsunterlagen heranzuziehen (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 - 7 C 35.87 -, BVerwGE 84, 220;… Jarass, BImSchG, 10. Aufl., § 6 Rdnr. 56).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VG Gelsenkirchen, 11.07.2014 - 9 K 10/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
VwVG NW
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Jurion (Kurzinformation)
Kein Ersatzanspruch für entsorgte Gebrauchsgegenstände ohne substantiierte Darlegung der Objekte
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Abfallentfernung von einem Grundstück
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit eines Leistungsbescheides infolge der Festlegung einer Ersatzvornahme
Papierfundstellen
- AbfallR 2014, 307
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- VG Gelsenkirchen, 09.07.2014 - 9 K 3089/13
Abfallentfernung von einem Grundstück
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 11.07.2014 - 9 K 10/14
Rn. 17 Der Kläger ist als Adressat der bestandskräftigen Nummern 2. und 3. nebst bestandskräftiger Zwangsmittelandrohung in der Ordnungsverfügung vom 7. Juli 2011 und Festsetzung des Zwangsmittels durch Bescheid vom 5. Juni 2013, der keinen rechtlichen Bedenken begegnet, wie aus dem Urteil des Gerichts vom heutigen Tag im Verfahren 9 K 3089/13 hervorgeht, aufgrund der im Leistungsbescheid angeführten Bestimmungen zur Zahlung der Kosten der Ersatzvornahme verpflichtet.
- VG Minden, 07.03.2014 - 9 L 3/14
Vorkaufsrecht des Trägers der Landschaftsplanung beim Kauf von Grundstücken für …
Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 03.01.2014 - 9 K 10/14 - gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 10.12.2013 über die Ausübung eines Vorkaufsrechts wird wiederhergestellt.Rn. 3 die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 03.01.2014- 9 K 10/14 - gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 10.12.2013wiederherzustellen,.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VG Gelsenkirchen, 09.07.2014 - 9 K 3089/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4;; VwVG NW § 55; VwVG NW § 59; VwVG NW § 64; VwVG NW § 65
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Abfallentfernung von einem Grundstück
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung einer Zwangsmittelfestsetzung nach der Durchführung einer Ersatzvornahme
Papierfundstellen
- AbfallR 2014, 307
Wird zitiert von ...
- VG Gelsenkirchen, 11.07.2014 - 9 K 10/14
Abfallentfernung von einem Grundstück
Rn. 17 Der Kläger ist als Adressat der bestandskräftigen Nummern 2. und 3. nebst bestandskräftiger Zwangsmittelandrohung in der Ordnungsverfügung vom 7. Juli 2011 und Festsetzung des Zwangsmittels durch Bescheid vom 5. Juni 2013, der keinen rechtlichen Bedenken begegnet, wie aus dem Urteil des Gerichts vom heutigen Tag im Verfahren 9 K 3089/13 hervorgeht, aufgrund der im Leistungsbescheid angeführten Bestimmungen zur Zahlung der Kosten der Ersatzvornahme verpflichtet.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".