Rechtsprechung
| BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Betriebsrentenanpassung - Überschussbeteiligung
- rechtsinformationen.bund.de
Betriebsrentenanpassung - Überschussbeteiligung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 16 Abs 3 Nr 2 BetrAVG, § 1 Abs 2 Nr 2 BetrAVG, § 1b Abs 3 BetrAVG, § 2 Abs 3 BetrAVG
Betriebsrentenanpassung - Überschussbeteiligung - IWW
- Wolters Kluwer
Modalitäten der Nettolohnanpassung der Betriebsrenten durch den Arbeitgeber gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG; Voraussetzungen des Entfalls der Rentenanpassung bei Verwendung aller Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden Leistungen gem. § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG; ...
- bag-urteil.com
Betriebsrentenanpassungsprüfung - Ausschluss bei Pensionskassenrente mit Überschussbeteiligung
- Betriebs-Berater
Voraussetzungen einer Betriebsrentenanpassung
- datenbank.nwb.de
Betriebsrentenanpassung - Überschussbeteiligung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)
Betriebsrentenanpassungsprüfung - Ausschluss bei Pensionskassenrente mit Überschussbeteiligung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Revisionsbegründung beim Bundesarbeitsgericht - und die Sachrüge
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Leistungsanpassung der Pensionskasse - und die Eigenbeiträge des Arbeitnehmers
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betriebsrentenanpassung - und die Überschussbeteiligung der Pensionskasse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Verpflichtung zu zukünftigen Betriebsrentenanpassungen - und die Zwischenfeststellungsklage
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Berufungsbegründung in Arbeitsgerichtsverfahren
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Keine Betriebsrentenanpassungsprüfung bei einer Pensionskassenrente mit Überschussbeteiligung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betriebsrentenanpassungsprüfung: Ausschluss bei Pensionskassenrente mit Überschussbeteiligung
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
BAG konkretisiert Kriterien für Ausschluss der Betriebsrentenanpassungsprüfung bei Pensionskassenrente mit Überschussbeteiligung - BAG konkretisiert Kriterien für Ausschluss der Betriebsrentenanpassungsprüfung bei Pensionskassenrente mit Überschussbeteiligung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Betriebsrentenanpassung - Überschussbeteiligung - Pensionskasse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Betriebsrentenanpassungsprüfung - Ausschluss bei Pensionskassenrente mit Überschussbeteiligung
- datev.de (Kurzinformation)
Betriebsrentenanpassungsprüfung - Ausschluss bei Pensionskassenrente mit Überschussbeteiligung
- haufe.de (Kurzinformation)
Prüfungs- und Anpassungspflicht des Arbeitgebers bei Betriebsrenten
- haufe.de (Kurzinformation)
Prüfungs- und Anpassungspflicht bei der Betriebsrente
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anpassung von Betriebsrenten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
Betriebsrentenrecht; Versicherungsrecht - Betriebsrentenanpassung; Überschussbeteiligung; Pensionskasse
- rechtsportal.de (Pressemitteilung)
Modalitäten der Nettolohnanpassung der Betriebsrenten durch den Arbeitgeber gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZIP 2020, 1258
- NZA 2020, 931
- WM 2020, 1375
- ArbRB 2020, 176
Wird zitiert von ... (56) Zitiert selbst (39)
- BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09
Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift
Auszug aus BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18
Rn. 26 1. Die Zulässigkeit der Berufung ist eine auch noch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfende Prozessfortsetzungsbedingung (…BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 230/14 - Rn. 9; vgl. auch BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 9;… dazu und zum Folgenden auch BAG 14. März 2017 - 9 AZR 54/16 - Rn. 8 ff.).Dass das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat, ist ohne Bedeutung (…vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 230/14 - Rn. 9; 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 9).
Deshalb hat der Berufungskläger die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (…st. Rspr., zB BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 855/11 - Rn. 16;… 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - Rn. 14; vgl. auch BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11).
Die Berufungsbegründung muss aber auf den Streitfall zugeschnitten sein und im Einzelnen erkennen lassen, in welchen Punkten rechtlicher oder tatsächlicher Art und aus welchen Gründen das angefochtene Urteil fehlerhaft sein soll (…st. Rspr., zB BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - aaO; vgl. auch BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - aaO).
Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (…st. Rspr., zB BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - aaO; 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - aaO).
- BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 970/06
Überschussbeteiligung - Pensionskasse
Auszug aus BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18
Danach ist - wenn eine Überschussbeteiligung vereinbart ist - die Regelung des § 153 VVG auch auf vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossene Versicherungsverträge anzuwenden (missverständlich insoweit BAG 18. November 2008 - 3 AZR 970/06 - Rn. 33).Die Anwendungseinschränkung für das Gesellschaftsrecht nach § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB greift nicht (BAG 18. November 2008 - 3 AZR 970/06 - Rn. 30; BGH 8. Oktober 1997 - IV ZR 220/96 - zu 2 der Gründe, BGHZ 136, 394).
Hinsichtlich der Verteilung von Überschüssen und der damit verbundenen Leistungen besteht kein Unterschied zwischen Anwärtern und Rentnern, da beide Personengruppen als Versorgungsberechtigte einen Anteil am Vertragsbestand haben (in diese Richtung bereits BAG 18. November 2008 - 3 AZR 970/06 - Rn. 35, für die insoweit vergleichbare Vorgängerregelung zu § 177 Abs. 1 VAG).
Rn. 101 Der Senat hat angenommen, dass bei der Berechnung von Überschussanteilen § 315 BGB anwendbar sei (BAG 18. November 2008 - 3 AZR 970/06 - Rn. 28).
- BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09
Anforderungen an die Berufungsbegründung
Auszug aus BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18
Deshalb hat der Berufungskläger die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (…st. Rspr., zB BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 855/11 - Rn. 16; 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - Rn. 14;… vgl. auch BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11).Die Berufungsbegründung muss aber auf den Streitfall zugeschnitten sein und im Einzelnen erkennen lassen, in welchen Punkten rechtlicher oder tatsächlicher Art und aus welchen Gründen das angefochtene Urteil fehlerhaft sein soll (st. Rspr., zB BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - aaO;… vgl. auch BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - aaO).
Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (st. Rspr., zB BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - aaO;… 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - aaO).
- BGH, 27.06.2018 - IV ZR 201/17
Ermittlung der Bewertungsreserve in der Lebensversicherung
Auszug aus BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18
Der Bundesgerichtshof hat daraus geschlossen, dass nicht nur die rechtlichen Vorgaben nach dem Versicherungsvertragsrecht, sondern auch die versicherungsaufsichtsrechtlichen Regelungen im zivilrechtlichen Wege durchgesetzt werden können (vgl. BGH 27. Juni 2018 - IV ZR 201/17 - Rn. 27 ff., BGHZ 219, 129).Es ist auch zivilgerichtlich überprüfbar, ob die versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorgaben für die Überschussberechnung eingehalten sind (vgl. BGH 27. Juni 2018 - IV ZR 201/17 - Rn. 27 ff., BGHZ 219, 129).
- BGH, 11.02.2015 - IV ZR 213/14
Zur Beteiligung des Versicherungsnehmers an Überschüssen und Bewertungsreserven …
Auszug aus BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18
Damit erwirbt er eigene Rechte an diesen Überschüssen und hat im Hinblick auf die Überschussverwendung ein eigenes Dispositionsinteresse, das in der Sache hinter dem eines Versicherungsnehmers, der sich selbst versichert, nicht zurücksteht (davon geht offensichtlich auch der BGH in seiner Entscheidung vom 11. Februar 2015 - IV ZR 213/14 - BGHZ 204, 172, aus, in der es um eine Direktversicherung ging und der Versorgungsberechtigte Kläger war).Demgegenüber ist der Bundesgerichtshof (BGH 11. Februar 2015 - IV ZR 213/14 - Rn. 19 ff., BGHZ 204, 172;… für mit der Verfassung vereinbar gehalten bei BVerfG 17. Februar 2017 - 1 BvR 781/15 - Rn. 38) davon ausgegangen, diese Bestimmung könne auf die Berechnung der Überschussanteile nicht angewendet werden.
- BAG, 13.12.2016 - 3 AZR 342/15
Pensionskasse - Anpassung laufender Leistungen
Auszug aus BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18
Diese wurde über eine Pensionskasse iSv. § 1b Abs. 3 BetrAVG durchgeführt (vgl. dazu nur BAG 13. Dezember 2016 - 3 AZR 342/15 - Rn. 29, BAGE 157, 230).Rn. 123 Aufgrund des EU-Mobilitäts-Umsetzungsgesetzes war die Neuregelung und der damit verbundene Wegfall des genannten Tatbestandsmerkmals nicht auf Anpassungsprüfungsstichtage anwendbar, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes am 31. Dezember 2015 lagen (dazu ausführlich BAG 13. Dezember 2016 - 3 AZR 342/15 - Rn. 57 ff., BAGE 157, 230).
- BVerfG, 17.02.2017 - 1 BvR 781/15
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsgerichtliche Nachprüfung der Verletzung …
Auszug aus BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18
Die Versicherungsaufsicht genügt diesen Anforderungen nicht, da sie als bloße Missbrauchsaufsicht nur die "ausreichende" Wahrung der Belange der Versicherten gewährleistet, also nicht die individuellen Belange der Versicherten berücksichtigt (§ 294 Abs. 2 Satz 2 VAG); sie findet zudem nur im öffentlichen Interesse statt (§ 294 Abs. 8 VAG; BVerfG 17. Februar 2017 - 1 BvR 781/15 - Rn. 40).Demgegenüber ist der Bundesgerichtshof (…BGH 11. Februar 2015 - IV ZR 213/14 - Rn. 19 ff., BGHZ 204, 172; für mit der Verfassung vereinbar gehalten bei BVerfG 17. Februar 2017 - 1 BvR 781/15 - Rn. 38) davon ausgegangen, diese Bestimmung könne auf die Berechnung der Überschussanteile nicht angewendet werden.
- BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87
Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes
Auszug aus BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18
Rn. 68 (2) Allerdings sind bei der Prüfung der rechtlichen Verbindlichkeit Änderungsvorbehalte in den Versorgungsregelungen zwischen Arbeitgeber und Pensionskasse zu berücksichtigen (zur grundsätzlichen Zulässigkeit von Änderungsvorbehalten BGH 16. März 1988 - IVa ZR 154/87 - zu I 2 e der Gründe, BGHZ 103, 370).Es ist durch einen in Versicherungsbedingungen enthaltenen Änderungsvorbehalt jedenfalls dann nicht verletzt, wenn klar ist, dass die Bestimmungen geändert werden können und dass der Änderungsvorbehalt nur diese Bestimmungen betrifft (BGH 22. September 1971 - IV ZR 15/70 - weiter gehend BGH 16. März 1988 - IVa ZR 154/87 - zu I 2 e der Gründe, BGHZ 103, 370).
- BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 479/08
Direktversicherung - Überschussanteile
Auszug aus BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18
Aus dem Zweck der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Pensionskasse, nämlich betriebliche Altersversorgung durchzuführen, folgt, dass sie nicht ohne Zustimmung des Versorgungsberechtigten geändert werden können (zu den Auslegungskriterien § 328 Abs. 2 BGB; vgl. auch BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 479/08 - Rn. 35).Was davon im Innenverhältnis dem Versicherungsnehmer - hier der Beklagten als Arbeitgeberin - oder dem Versicherten - hier der Klägerin als Versorgungsberechtigter - zusteht, kann zwischen diesen vertraglich geklärt werden (vgl. BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 479/08 - Rn. 24 f.).
- BGH, 22.09.1971 - IV ZR 15/70
Zusatzrente - Satzungsänderung - Abfindungssumme - Beendigung - Änderung der …
Auszug aus BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18
Es ist durch einen in Versicherungsbedingungen enthaltenen Änderungsvorbehalt jedenfalls dann nicht verletzt, wenn klar ist, dass die Bestimmungen geändert werden können und dass der Änderungsvorbehalt nur diese Bestimmungen betrifft (BGH 22. September 1971 - IV ZR 15/70 - weiter gehend BGH 16. März 1988 - IVa ZR 154/87 - zu I 2 e der Gründe, BGHZ 103, 370).Sie muss sich an § 242 BGB messen lassen (BGH 22. September 1971 - IV ZR 15/70 -).
- BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03
Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung
- BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08
Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung
- BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 230/14
Betriebliche Altersversorgung - Zulässigkeit der Berufung - Folgen einer …
- BAG, 23.01.2018 - 1 AZR 550/16
Unzulässige Revision
- BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95
Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für …
- BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12
Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung
- BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 134/15
Betriebsrente - Günstigkeitsprinzip
- BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 464/11
Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum
- BGH, 08.10.1997 - IV ZR 220/96
Inhaltskontrolle der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Satzungen von …
- BVerwG, 29.09.1992 - 1 A 26.91
Versicherungsgeschäft - KfZ-Schmierölzusatz - Garantie des Verkäufers gegenüber …
- BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07
Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner
- BGH, 03.05.2006 - IV ZR 134/05
Rechtstellung des Arbeitnehmers in der betrieblichen Altersversorgung im …
- BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 519/16
Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung
- BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 58/05
Betriebsvereinbarung über ein Sterbegeld-Verfahren
- BGH, 17.07.2019 - XII ZB 437/18
Versorgungsausgleichsverfahren: Voraussetzungen einer Abänderung des vom …
- LAG Baden-Württemberg, 23.07.2018 - 1 Sa 17/17
Betriebliche Altersversorgung - Anpassungsprüfungspflicht - Pensionskasse - …
- BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 446/05
Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht bei Insolvenz
- BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 449/12
Zulässigkeit der Revision - unzureichende Revisionsbegründung
- BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 185/93
Sterbegeld und betriebliche Altersversorgung
- BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 827/14
Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht
- BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 65/14
Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers - regulierte …
- LAG Hessen, 17.01.2018 - 6 Sa 183/17
Wegfall der Anpassungsprüfung und Anpassungspflicht des Arbeitgebers gem. § 16 …
- BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 504/03
Gesellschafterhaftung für Vergütungsansprüche in der Insolvenz - Anspruch auf …
- BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 855/11
Anforderungen an die Begründung eines Rechtsmittels - gesetzlicher Urlaub - …
- BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 464/15
Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Eigenbeiträge - Umfassungszusage
- BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 485/17
Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage - …
- BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 54/16
Unzulässige Berufung - Berufungsbegründung
- BAG, 31.07.2018 - 3 AZR 386/17
Unzulässige Revision
- BAG, 18.09.2012 - 3 AZN 952/12
Betriebsrentenerhöhung - reallohnbezogene Obergrenze
- BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 408/21
Betriebsrentenanpassung - Überschussbeteiligung
Rn. 17 Der Senat hat mit Urteil vom 10. Dezember 2019 (- 3 AZR 122/18 - BAGE 169, 72) der Revision teilweise stattgegeben und die Sache an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, soweit die Klägerin eine Anpassung der laufenden Leistungen zum 1. Oktober 2014 um bis zu 21, 96 Euro brutto monatlich verlangt hat.Rn. 20 I. Aufgrund der Bindungswirkung des Urteils des Senats im vorangegangenen Revisionsverfahren nach § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 563 Abs. 2 ZPO, die sowohl für das Berufungsgericht als auch für das Bundesarbeitsgericht im weiteren Revisionsverfahren gilt (BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - BAGE 169, 72;… zur Bindungswirkung vgl. BAG 8. März 2022 - 3 AZN 802/21 - Rn. 12;… 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 19, BAGE 154, 144; 16. Februar 1961 - 2 AZR 231/59 - zu I der Gründe, BAGE 10, 355), steht für das vorliegende Revisionsverfahren ua. bereits bindend fest, dass die Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG bei Eintritt des Versorgungsfalls unabdingbar rechtlich feststanden.
Für den Tarif B ist in § 34 Abs. 2 der Versicherungsbedingungen die Möglichkeit vorgesehen, Überschussanteile auch für Sterbegeld zu verwenden (vgl. zu den Versicherungsbedingungen des Tarifs B BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 9, BAGE 169, 72).
Das Sterbegeld stellt keine betriebliche Altersversorgung dar, denn es soll nicht den Wegfall von Arbeitseinkommen nach Eintritt des Versorgungsfalls - hier Tod - kompensieren, sondern dient typischerweise der Deckung eines anlassbezogenen Aufwandes wie zB der Beerdigungskosten (BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 117, aaO; aA Diller/Herrmann NZA 2020, 1525).
- LAG Düsseldorf, 24.04.2024 - 12 Sa 683/23
Anspruch auf Anpassung der Betriebsrente; Berufung der Pensionskasse auf die …
Dazu reicht es aus, wenn eine dahingehende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Pensionskasse besteht (BAG 10.12.2019 - 3 AZR 122/18, juris Rn. 58).Maßgeblich ist die Rechtslage bei Eintritt des Versorgungsfalls (BAG 10.12.2019 - 3 AZR 122/18, juris Rn. 59 ff.).
(BAG 10.12.2019 - 3 AZR 122/18, juris Rn. 69; 89 ff.).
Es setzt weiter voraus, dass innerhalb dieser Versicherungsverträge die Überschussanteile tatsächlich dem Rentenbestand, also den Betriebsrentnern, und nicht dem Anwärterbestand, also den Arbeitnehmern oder den mit einer unverfallbaren Anwartschaft ausgeschiedenen ehemaligen Arbeitnehmern als Anwärtern, zugeordnet werden (BAG 10.12.2019 - 3 AZR 122/18, juris Rn. 71).
Das entspricht auch dem Charakter von Versicherungsverträgen, die gerade darauf beruhen, dass die Versicherung ein Risiko übernimmt und auf mehrere durch die gleiche Gefahr bedrohte Personen verteilt und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt (BAG 10.12.2019 - 3 AZR 122/18, juris Rn. 73).
Denn es ist sicherzustellen, dass nicht Gelder, die der betrieblichen Altersversorgung gerade des einzelnen Betriebsrentners dienen, ihm hinsichtlich der Überschussbeteiligung entzogen werden, ihm aber gleichwohl der auf seine eigene Versorgungszusage zugeschnittene Anspruch auf Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG entgeht (BAG 10.12.2019 - 3 AZR 122/18, juris Rn. 74 f.).
Denn mit anderen Verfahren der Zusammenfassung - seien sie auch vergleichbar und angemessen i.S.v. § 153 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 VVG - wird der betriebsrentenrechtlich nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG erforderliche Zusammenhang nicht hergestellt (BAG 10.12.2019 - 3 AZR 122/18, juris Rn. 76).
Das Verteilungssystem muss die Verträge sachgerecht unter dem Gesichtspunkt der Überschussverteilung zusammenfassen und darauf angelegt sein, den zur Verteilung bestimmten Betrag nach den Kriterien der Überschussverursachung einer Gruppe zuzuordnen sowie dem einzelnen Vertrag dessen rechnerischen Anteil an dem Betrag der Gruppe zuzuschreiben (BAG 10.12.2019 - 3 AZR 122/18, juris Rn. 77).
Das folgt aus § 138 Abs. 2 VAG (BAG 10.12.2019 - 3 AZR 122/18, juris Rn. 88).
- BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21
Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Betriebsvereinbarung …
"Anwärter" kann - mangels Definition in der BV Altersversorgung - auch ein ehemaliger Mitarbeiter sein (…vgl. BAG 18. Februar 2020 - 3 AZR 137/19 - Rn. 64: "Arbeitnehmer oder mit einer unverfallbaren Anwartschaft ausgeschiedene ehemalige Arbeitnehmer"; BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 71, BAGE 169, 72).
- BAG, 06.05.2025 - 3 AZR 142/24
Anpassung von Versorgungsleistungen - Pensionskasse
Damit, mit seiner dem Kläger bekannten Anmeldung zu diesen Tarifen und der Beitragszahlung, hat der Beklagte - ungeachtet des Umstands, dass er selbst durchführende Pensionskasse ist - nicht lediglich eine reine Beitragszusage (…außerhalb des Betriebsrentengesetzes, vgl. BAG 14. März 2023 - 3 AZR 197/22 - Rn. 22, BAGE 180, 262) erteilt, sondern konkludent eine betriebsrentenrechtliche Versorgungszusage in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage (vgl. dazu BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 56, BAGE 169, 72).Ausreichend ist insoweit allein, wenn den Versorgungsberechtigten und Versicherten Ansprüche auf Durchsetzung rechtskonformer Überschussberechnung und -verwendung zustehen (…vgl. BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 166/19 - Rn. 87;… 18. Februar 2020 - 3 AZR 137/19 - Rn. 96; 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 69, BAGE 169, 72).
Rn. 35 cc) Grundsätzlich ist für die Erfüllung der Anforderungen des Ausnahmetatbestands des § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG die dauerhafte Erhöhung der laufenden Leistungen notwendig (ausführlich BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 112 ff., BAGE 169, 72).
Zudem darf der Anteil der nur befristeten Erhöhungen der Betriebsrente nicht unangemessen hoch sein (…BAG 3. Mai 2022 - 3 AZR 374/21 - Rn. 41 f., BAGE 177, 358; 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 114, aaO).
Die Voraussetzungen von § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG sind mithin nicht erfüllt, soweit die Möglichkeit besteht, Überschussanteile auch für Sterbegeld zu verwenden (BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 116 f., aaO).
Das erfordert eine verursachungsorientierte Zusammenfassung iSv. § 153 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 VVG (…BAG 3. Mai 2022 - 3 AZR 374/21 - Rn. 29, BAGE 177, 358; 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 74 ff., BAGE 169, 72).
Hinsichtlich der Verteilung von Überschüssen und der damit verbundenen Leistungen besteht kein Unterschied zwischen Anwärtern und Rentnern, da beide Personengruppen als Versorgungsberechtigte einen Anteil am Vertragsbestand haben (BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 89, BAGE 169, 72).
- LAG Hessen, 17.02.2021 - 6 Sa 480/20
Anpassung der Betriebsrente; Zinsen auf Betriebsrente; Kein Verstoß des § 16 Abs. …
Auf die eingelegte Revision hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - die Zahlungs- und die Feststellungsklage insoweit abgewiesen, als die Klägerin eine Erhöhung ihrer Betriebsrente über einen Betrag von 21, 96 ? brutto hinaus verlangt.Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - weiter festgestellt, dass die Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG jedenfalls nicht erfüllt sind, soweit die BVV Rente der Klägerin auf dem Tarif B (Alttarif) beruht.
Es bedürfe weiterer Feststellungen dazu, ob der BVV die Versicherung der Klägerin in einer § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG entsprechenden Weise sachgemäß mit anderen Versicherungsverträgen hinsichtlich der Zuordnung von Überschussanteilen zusammengefasst und die Anteile dem einzelnen Vertrag sachgemäß zugeschrieben habe (Rz. 72 der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 -).
Die Beklagte meint weiter, die Klage bleibe auch vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesarbeitsgerichtes vom 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - und der dortigen Ausführungen zum Anspruch auf Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG in dem von der Klägerin geltend gemachten Umfang weiterhin unbegründet.
Wie das Bundesarbeitsgericht im Rahmen seines Urteils vom 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - klargestellt habe, komme es im Rahmen des § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG nicht darauf an, dass überhaupt Überschussanteile in einer bestimmten Weise verwendet werden.
Hinsichtlich der Feststellungen zur Zulässigkeit der Berufung wird auf das vorangegangene Urteil des Berufungsgerichtes vom 17. Januar 2018 - 6 Sa 183/17 - und die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichtes in dem zurückverweisenden Urteil vom 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - (…hier Rz. 26, 27) verwiesen.
Soweit die Klägerin mit den Zahlungsanträgen und dem Feststellungsantrag nach wie vor eine Anpassung auch der arbeitnehmerfinanzierten Rente beantragt, steht dem die rechtskräftige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (Urteil vom 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 -) entgegen (§ 322 Abs. 1 ZPO).
Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfragen zur Rechtmäßigkeit des § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG und des § 30 c Abs. 1 a BetrAVG hat das Bundesarbeitsgericht bereits in der Entscheidung vom 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - bejaht.
- BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 288/22
Betriebsvereinbarung Bonus - unterjähriges Ausscheiden - Stichtagsregelung - …
Entgegen der Ansicht der Beklagten genügt die Berufungsbegründung des Klägers - wie das Landesarbeitsgericht zutreffend angenommen hat - den Anforderungen nach § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG iVm. § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO (…näher hierzu BAG 27. Januar 2021 - 10 AZR 512/18 - Rn. 15; 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 27 mwN, BAGE 169, 72). - BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 374/21
Betriebliche Altersversorgung - Überschussbeteiligung
Rn. 24 a) Entscheidend für die Beurteilung ist, ob bei Eintritt des Versorgungsfalls die maßgebliche Voraussetzung unabdingbar rechtlich feststeht (BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 58 ff., BAGE 169, 72).Das erfordert eine verursachungsorientierte Zusammenfassung iSv. § 153 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 VVG (BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 74 ff., BAGE 169, 72).
Andererseits haben die Betriebsrentner auch ein Interesse an einer dauernden und sicheren Erhöhung ihrer Betriebsrente zur weiteren Planung ihres Lebensabends (BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 112 ff., BAGE 169, 72).
Zudem darf der Anteil der nur befristeten Erhöhungen der Betriebsrente nicht unangemessen hoch sein (BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 114, BAGE 169, 72).
- BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 158/22
Bestimmender Schriftsatz - Unterschriftserfordernis - Telefaxdienst
Deshalb hat der Berufungskläger die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 27 mwN, BAGE 169, 72). - BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 166/19
Betriebliche Altersversorgung - Wiedereinsetzung - Pensionskassenrente - …
Rn. 124 Der Senat sieht beim derzeitigen Stand des Verfahrens von einer Stellungnahme zu diesen Fragen ab (vgl. auch BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 121 ff.). - BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 123/21
Rechtskraft - Vorrang einer Einzelabrede - betriebliche Altersversorgung
Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (vgl. etwa BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 32 mwN, BAGE 169, 72). - BAG, 27.01.2021 - 10 AZR 512/18
Sozialkassenverfahren des Gerüstbaugewerbes - Erstellen mobilerBühnen
- LAG Köln, 09.12.2025 - 7 SLa 384/25
Krankheitsbedingte Kündigung; negative Gesundheitsprognose; Verhältnismäßigkeit; …
- BAG, 09.05.2023 - 3 AZR 174/22
Endgehaltsbezogene Zusage im Betriebsübergang
- BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 255/20
Anhörungsrüge - Rechtliches Gehör - Betriebliche Altersversorgung …
- BAG, 01.08.2024 - 6 AZR 271/23
Unzulässige Berufung - Klageerweiterung
- LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 10 Sa 94/21
Globale vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages - Ausschlussfrist - …
- LAG Baden-Württemberg, 16.02.2022 - 10 Sa 62/21
Urlaub - COVID-19 - Quarantäne - Nichtanrechnung auf den Urlaub - Schadensersatz …
- BAG, 25.11.2025 - 3 AZR 91/25
Begrenzung der jährlichen Anpassung der Betriebsrente auf 1 vH
- LAG Hessen, 30.06.2023 - 8 Sa 388/22
Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in der …
- LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2021 - 3 Sa 244/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Betriebliche Altersversorgung, …
- BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 159/22
Bestimmender Schriftsatz - Unterschriftserfordernis
- LAG Hessen, 11.05.2020 - 17 Sa 696/19
Voraussetzungen des Anspruchs einer teilzeitbeschäftigten Flugbegleiterin auf …
- LAG Baden-Württemberg, 10.09.2025 - 10 Sa 17/25
Mehrarbeitszuschläge - geleistete Stunden - Urlaub
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2022 - 6 Sa 417/21
Zulässigkeit der Berufung - Anforderungen an die Berufungsbegründung
- BAG, 09.05.2023 - 3 AZR 279/22
Endgehaltsbezogene Zusage im Betriebsübergang
- LAG Baden-Württemberg, 27.04.2023 - 10 Sa 7/22
Anforderungen an einen Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren
- BAG, 13.01.2022 - 3 AZR 212/21
- LAG Köln, 31.03.2026 - 7 SLa 390/25
Zulässigkeit der Berufung; ordnungsgemäße Begründung; Schadenersatz; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.08.2024 - 7 SLa 54/24
Schadensersatz - leidensgerechter Arbeitsplatz - Beweis- und Darlegungslast - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2025 - 7 SLa 16/24
Anspruch auf Abschluss einer Pflegezusatzversicherung - Zahlung eines tariflichen …
- LAG Düsseldorf, 29.06.2022 - 1 Sa 991/21
Keine höhere Sozialplanabfindung für Gewerkschaftsmitglieder
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2023 - 8 Sa 288/22
Arbeitnehmergemeinschaft einer Sprachlehrkraft für Asylbegehrende
- LAG Düsseldorf, 10.02.2022 - 11 Sa 431/21
Auslegung und Bestimmtheit einer Kündigungserklärung hinsichtlich des …
- LAG Düsseldorf, 13.03.2024 - 12 Sa 738/23
Anspruch auf eine höhere Betriebsrente; Abzug der Kirchensteuer im Rahmen einer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2024 - 7 SLa 41/24
Dynamische Bezugnahmeklausel - nicht tarifgebundener Arbeitgeber - Tarifvertrag …
- ArbG Duisburg, 11.05.2023 - 3 Ca 1423/22
- LAG Düsseldorf, 29.06.2021 - 1 Sa 991/21
Gesamtzusage; Schweigen des Arbeitgebers; höhere Abfindung für …
- LAG Baden-Württemberg, 29.10.2025 - 10 Sa 40/25
Zulage für Tätigkeit in einer besonderen Wohnform im Sozial- und Erziehungsdienst
- LAG Köln, 04.11.2025 - 7 SLa 319/25
Begründung der Berufung; Bestimmtheit des Klageantrags; arbeitsvertragliche …
- ArbG Duisburg, 11.05.2023 - 3Ca 1423/22
- LAG Hessen, 21.03.2025 - 14 SLa 166/24
- LAG Niedersachsen, 09.10.2025 - 3 SLa 865/24
Anpassung der Betriebsrente; Verschulden des Arbeitnehmers; Verjährung der …
- LAG Schleswig-Holstein, 06.07.2023 - 5 Sa 185 öD/22
Altenpfleger, freier Mitarbeiter, Dienstleistungsvertrag, Arbeitsverhältnis, …
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.03.2022 - 21 Sa 965/19
Kontokorrentabrede - Kündigungserschwernis - Rechtsmissbrauch - Transparenzgebot …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2022 - 6 Sa 447/21
Darlehensvereinbarung - Beweiswürdigung - Parteivernehmung - Privaturkunde
- LAG Hessen, 18.10.2023 - 19 Sa 940/22
Anspruch des Arbeitnehmers auf die Anwendung eines Tarifvertrages auf das …
- LAG Baden-Württemberg, 28.10.2020 - 10 Sa 41/20
Probezeitbefristung - AGB-Kontrolle - Fettdruck kein Gebot der Transparenz
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2025 - 7 SLa 59/25
Vergütungsanpassung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds
- LAG Baden-Württemberg, 25.01.2023 - 10 Sa 24/22
Kürzung des Verdienstausgleichs - ERA-TV Metall- und Elektroindustrie BW - …
- LAG Köln, 17.03.2026 - 7 SLa 399/25
Begründung der Berufung bzgl. der Wirksamkeit einer ordentlichen …
- LAG Niedersachsen, 10.06.2024 - 15 Sa 635/23
Anspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglieds auf eine höhere Vergütung; …
- LAG Hessen, 15.01.2026 - 3 SLa 706/24
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.06.2025 - 6 SLa 214/24
Eingruppierung - stellvertretende Küchenleitung - AVR Caritas - unzulässige …
- LAG Düsseldorf, 02.09.2021 - 11 Sa 145/21
Anforderungen an die Berufungsbegründung
- LAG Köln, 11.10.2024 - 10 SLa 34/24
Betriebliche Altersversorgung; Anpassungsprüfung
- LAG Köln, 28.07.2023 - 10 Sa 49/23
Zulässigkeit der Berufung; Berufungsbegründung
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| ArbG Bonn, 24.10.2019 - 3 BV 33/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 95, 99 BetrVG, § 38 BetrVG, § 101 BetrVG
Versetzung in der Matrixstruktur, Versetzung eines freigestellten BR-Mitglieds - juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Versetzung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 24.10.2019 - 3 BV 33/19
- LAG Köln, 17.07.2020 - 9 TaBV 73/19
- BAG - 1 ABR 30/20 (anhängig)
Papierfundstellen
- ArbRB 2020, 176
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18
Zustimmungsersetzung - Einstellung
Auszug aus ArbG Bonn, 24.10.2019 - 3 BV 33/19
Eine Eingliederung in den Betrieb liegt auch vor, wenn ein Arbeitnehmer, der seinen Dienstsitz in einem bestimmten Betrieb hat und dort regelmäßig tätig ist, zum Vorgesetzten von unternehmensangehörigen Arbeitnehmern eines anderen Betriebs bestellt und durch die Wahrnehmung dieser Führungsaufgaben (auch) der arbeitstechnische Zweck dieses anderen Betriebes verwirklicht wird (vgl. BAG, 12.06.2019, 1 ABR 5/18).Entscheidend ist vielmehr, ob der Arbeitgeber mit Hilfe des Arbeitnehmers den arbeitstechnischen Zweck des jeweiligen Betriebs verfolgt (vgl. BAG, 12.06.2019, 1 ABR 5/18; juris). Dabei kommt es auf eine - wie auch immer geartete - Bindung des betroffenen Mitarbeiters an Weisungen einer Führungskraft des Betriebes nicht an (…vgl. BAG a.a.O.).
Rn. 43 b) Eine Eingliederung in den Betrieb liegt auch vor, wenn ein Arbeitnehmer, der seinen Dienstsitz in einem bestimmten Betrieb hat und dort regelmäßig tätig ist, zum Vorgesetzten von unternehmensangehörigen Arbeitnehmern eines anderen Betriebs bestellt und durch die Wahrnehmung dieser Führungsaufgaben (auch) der arbeitstechnische Zweck dieses anderen Betriebes verwirklicht wird (vgl. BAG, 12.06.2019, aaO.).
- BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 36/90
Entsendung in anderen Betrieb eines anderen Unternehmens
Auszug aus ArbG Bonn, 24.10.2019 - 3 BV 33/19
Rn. 37 Da im Übrigen eine Freistellung eines Arbeitnehmers ohne die Zuweisung eines neuen Arbeitsbereiches keine Versetzung im Sinne von § 99 Abs. 1 BetrVG darstellt (vgl. BAG, 19.02.1991, 1 ABR 36/90; juris), würde auch die Rückkehr des freigestellten Arbeitnehmers auf den dann neuen Arbeitsplatz nicht mitbestimmungspflichtig sein. - BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14
Fremdpersonaleinsatz - Einstellung
Auszug aus ArbG Bonn, 24.10.2019 - 3 BV 33/19
Unerheblich für die Annahme einer Eingliederung ist außerdem, wie häufig die zur Verwirklichung des Betriebszwecks durchgeführten Tätigkeiten erfolgen und wie viel Zeit sie in Anspruch nehmen (vgl. BAG, 13.12.2016, 1 ABR 59/14; juris).
- LAG Köln, 17.07.2020 - 9 TaBV 73/19
Joint Venture - Internationale Matrixstruktur - Betriebsbegriff - Einstellung - …
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 24.10.2019 - 3 BV 33/19 - wird zurückgewiesen.Rn. 29 den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 24.10.2019, Az. 3 BV 33/19, abzuändern und die Anträge zurückzuweisen.
Dies hat das Arbeitsgericht zutreffend erkannt (zustimmend auch Grimm, ArbRB 2020, 176).
Rn. 61 (2.1) Dafür spricht nicht schon zwingend, dass eine Freistellung regelmäßig keine Versetzung iSd. § 99 Abs. 1 BetrVG darstellt, weil dem Arbeitnehmer gerade keine andere Tätigkeit zugewiesen, sondern lediglich der bisherige Arbeitsbereich mangels Beschäftigungsmöglichkeit ersatzlos entzogen wird (…BAG, Beschluss vom28. März 2000 - 1 ABR 17/99 -, BAGE 94, 163-168, Rn. 21), und daher für die Rückkehr aus der Freistellung nichts anderes gelten kann (so Grimm, ArbRB 2020, 176).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".