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Rechtsprechung
   BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1151
BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04 (https://dejure.org/2005,1151)
BAG, Entscheidung vom 10.05.2005 - 9 AZR 251/04 (https://dejure.org/2005,1151)
BAG, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 (https://dejure.org/2005,1151)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Tätigkeit für das THW während des Erholungsurlaubs

  • Judicialis

    ZPO § 319; ; ArbGG § ... 64 Abs. 3a; ; ArbGG § 72 Abs. 1; ; ArbGG § 74 Abs. 1; ; BUrlG § 7 Abs. 1; ; BUrlG § 7 Abs. 3; ; BUrlG § 9; ; BGB § 243 Abs. 2; ; BGB § 249 Abs. 1; ; BGB § 275 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 287; ; THW-Helferrechtsgesetz vom 22. Januar 1990 § 2; ; THW-Helferrechtsgesetz vom 22. Januar 1990 § 3

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Folgen der Nachholung einer versehentlich nicht mitverkündeten Zulassung eines Rechtsmittels in den Entscheidungsgründen des Urteils ; Möglichkeit einer Korrektur eines offensichtlichen und sofort erkannten Versehens; Gewährung von Erholungsurlaub; Anspruch auf erneute ...

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 7 Abs. 1
    Anspruch auf erneute Urlaubsgewährung bei Einsatz für das technische Hilfswerk während des Erholungsurlaubs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Elbehochwasser: Nachgewährung von Urlaub für Einsätze beim Technischen Hilfswerk während des Erholungsurlaubs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Elbehochwasser: Nachgewährung von Urlaub für Einsätze beim Technischen Hilfswerk während des Erholungsurlaubs

  • 123recht.net (Pressemeldung, 10.5.2005)

    THW-Helfer bei Jahrhundertflut bekommen gegebenenfalls Urlaub nach // Bundesarbeitsgericht gibt Arbeitnehmer Recht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 114, 313
  • NZA 2006, 439
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1184/86

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens bei Ausschluß jeglicher …

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04
    a) Als Folge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 15. Januar 1992 (- 1 BvR 1184/86 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 29) hat das Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung es als ausreichend angesehen, wenn eine versehentlich nicht mitverkündete Zulassung eines Rechtsmittels in den Entscheidungsgründen des Urteils nachgeholt wurde (vgl. BAG 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294; 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37; 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 -AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 29 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 20; 11. Dezember 1998 - 6 AZB 48/97 - BAGE 90, 273).

    Urteilsberichtigungen nach § 319 ZPO lehnte das Bundesarbeitsgericht allerdings ab und verzichtete dafür unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (15. Januar 1992 - 1 BvR 1184/86 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 29) auf die bisher für eine wirksame Rechtsmittelzulassung geforderte Verkündung der Zulassung (vgl. zuletzt BAG 11. Dezember 1998 - 6 AZB 48/97 -BAGE 90, 273).

    § 319 ZPO schützt die Rechtsuchenden vor den Folgen solcher im Justizalltag unvermeidlichen Fehler und ist damit Ausdruck des das Prozessrecht durchziehenden Prinzips der Rücksichtnahme auf die Rechtsuchenden und ihrer fairen Behandlung (BVerfG 15. Januar 1992 - 1 BvR 1184/86 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 29).

  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92

    Urlaub bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04
    Nur soweit der Gesetzgeber oder die Tarifvertragsparteien besondere urlaubsrechtliche Nichtanrechnungsregeln, wie zB § 9 BUrlG, setzen, sind die allgemeinen Gefahrtragungsregelungen des BGB nicht anzuwenden (BAG 9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - BAGE 77, 296).

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 9. August 1994 (- 9 AZR 384/92 - BAGE 77, 296) auch eine entsprechende Anwendung des § 9 BUrlG auf andere Fälle, wie zB den eines Beschäftigungsverbots für Schwangere, abgelehnt.

  • BAG, 11.12.1998 - 6 AZB 48/97

    Zulassung der Berufung in den Entscheidungsgründen

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04
    a) Als Folge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 15. Januar 1992 (- 1 BvR 1184/86 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 29) hat das Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung es als ausreichend angesehen, wenn eine versehentlich nicht mitverkündete Zulassung eines Rechtsmittels in den Entscheidungsgründen des Urteils nachgeholt wurde (vgl. BAG 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294; 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37; 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 -AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 29 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 20; 11. Dezember 1998 - 6 AZB 48/97 - BAGE 90, 273).

    Urteilsberichtigungen nach § 319 ZPO lehnte das Bundesarbeitsgericht allerdings ab und verzichtete dafür unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (15. Januar 1992 - 1 BvR 1184/86 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 29) auf die bisher für eine wirksame Rechtsmittelzulassung geforderte Verkündung der Zulassung (vgl. zuletzt BAG 11. Dezember 1998 - 6 AZB 48/97 -BAGE 90, 273).

  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 528/92

    Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04
    a) Als Folge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 15. Januar 1992 (- 1 BvR 1184/86 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 29) hat das Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung es als ausreichend angesehen, wenn eine versehentlich nicht mitverkündete Zulassung eines Rechtsmittels in den Entscheidungsgründen des Urteils nachgeholt wurde (vgl. BAG 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294; 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37; 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 -AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 29 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 20; 11. Dezember 1998 - 6 AZB 48/97 - BAGE 90, 273).

    Ob die Anwendbarkeit des § 319 ZPO mit dem Argument abgelehnt werden kann, ein gerichtsintern gebliebener Vorgang könne nicht als "offenbare Unrichtigkeit" iSd. § 319 ZPO bezeichnet werden, weil er für Außenstehende nicht erkennbar sei (so BAG 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294) bzw. § 319 ZPO sei deshalb unanwendbar, weil ansonsten durch einen bloßen Berichtigungsbeschluss zeitlich unbegrenzt die Rechtsmittelfähigkeit einer Entscheidung nachgeholt werden könnte (so BAG 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 29 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 20), kann vorliegend dahinstehen.

  • BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 372/95

    Revisionszulassung in den Gründen; Nachteilsausgleich bei unwirksamer Kündigung

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04
    a) Als Folge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 15. Januar 1992 (- 1 BvR 1184/86 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 29) hat das Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung es als ausreichend angesehen, wenn eine versehentlich nicht mitverkündete Zulassung eines Rechtsmittels in den Entscheidungsgründen des Urteils nachgeholt wurde (vgl. BAG 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294; 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37; 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 -AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 29 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 20; 11. Dezember 1998 - 6 AZB 48/97 - BAGE 90, 273).

    Ob die Anwendbarkeit des § 319 ZPO mit dem Argument abgelehnt werden kann, ein gerichtsintern gebliebener Vorgang könne nicht als "offenbare Unrichtigkeit" iSd. § 319 ZPO bezeichnet werden, weil er für Außenstehende nicht erkennbar sei (so BAG 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294) bzw. § 319 ZPO sei deshalb unanwendbar, weil ansonsten durch einen bloßen Berichtigungsbeschluss zeitlich unbegrenzt die Rechtsmittelfähigkeit einer Entscheidung nachgeholt werden könnte (so BAG 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 29 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 20), kann vorliegend dahinstehen.

  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 405/99

    Urlaubserteilung - Rückrufrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04
    Nach § 1 BUrlG soll der Arbeitnehmer zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt werden, um ihm die uneingeschränkte Möglichkeit selbstbestimmter Nutzung seiner Freizeit zu geben (vgl. BAG 20. Juni 2000 - 9 AZR 405/99 - BAGE 95, 104).
  • BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 190/02

    Urlaub - Rechtsmißbrauch

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04
    Für den mit Ablauf des Übertragungszeitraums (nach § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG: 31. März 2003; nach § 47 Abs. 7 Unterabs. 2 Satz 1 BAT: 30. April 2003) untergegangenen Urlaubsanspruch hat der beklagte Landkreis nach dem Grundsatz der Naturalrestitution gemäß § 275 Abs. 1, § 280 Abs. 1, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 287 Satz 2, § 249 Abs. 1 BGB nF Ersatzurlaub zu gewähren (st. Rspr., vgl. BAG 18. März 2003 - 9 AZR 190/02 - AP BUrlG § 3 Rechtsmissbrauch Nr. 17 = EzA BUrlG § 1 Nr. 25).
  • LAG Niedersachsen, 08.03.2004 - 5 Sa 1312/03

    Nachgewährung von Urlaub wegen Teilnahme an einem Einsatz des THW

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. März 2004 - 5 Sa 1312/03 -aufgehoben.
  • BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 984/93

    Altersgrenze bei Zusage beamtenrechtlicher Versorgung

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04
    a) Als Folge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 15. Januar 1992 (- 1 BvR 1184/86 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 29) hat das Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung es als ausreichend angesehen, wenn eine versehentlich nicht mitverkündete Zulassung eines Rechtsmittels in den Entscheidungsgründen des Urteils nachgeholt wurde (vgl. BAG 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294; 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37; 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 -AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 29 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 20; 11. Dezember 1998 - 6 AZB 48/97 - BAGE 90, 273).
  • BAG, 21.01.1997 - 9 AZR 791/95

    Erkrankung nach Urlaubsantritt

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04
    Der durch die Festlegung des Arbeitgebers konkretisierte Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers ist in einem solchen Falle nach § 243 Abs. 2, § 275 Abs. 1 BGB ersatzlos untergegangen (st. Rspr., vgl. BAG 21. Januar 1997 - 9 AZR 791/95 - AP BUrlG § 9 Nr. 15 = EzA BUrlG § 7 Nr. 104).
  • LAG Hamm, 27.01.2022 - 5 Sa 1030/21

    Kein Verfall von Urlaubstagen wegen Quarantäne; Nachgewährung von Urlaub bei …

    Dieses Risiko werde regelmäßig durch innere und äußere Umstände beeinflusst, die dem persönlichen Lebensbereich des Arbeitnehmers zuzuordnen seien (BAG…, Urteil vom 25.08.2020, 9 AZR 612/19, Rn. 28 - 33, juris unter Hinweis auf BAG 18. März 2014, 9 AZR 669/12, Rn. 23; 10. Mai 2005, 9 AZR 251/04, Rn. 30, BAGE 114, 313; 9. August 1994, 9 AZR 384/92 zu 2 c der Gründe, BAGE 77, 296).

    Der Arbeitnehmer soll aber nach § 1 BUrlG zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt werden, um ihm die uneingeschränkte Möglichkeit selbstbestimmter Nutzung seiner Freizeit zu geben (BAG, Urteil vom 25.08.2020, 9 AZR 612/19, a.a.O., Rz. 26 unter Verweis auf BAG 10.5.2005, 9 AZR 251/04, Rn. 33, BAGE 114, 313 [ZTR 2006, 149]).

  • BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 612/19

    Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung

    Rn. 26 (2) Grundsätzlich soll der Arbeitnehmer nach § 1 BUrlG zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt werden, um ihm die uneingeschränkte Möglichkeit selbstbestimmter Nutzung seiner Freizeit zu geben (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - Rn. 33, BAGE 114, 313).

    Nur soweit der Gesetzgeber oder die Tarifvertragsparteien - wie in §§ 9, 10 BUrlG - besondere Regelungen zur Nichtanrechnung von Urlaub treffen, findet eine Umverteilung des Risikos zugunsten des Arbeitnehmers statt (…vgl. BAG 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 23; 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - Rn. 30, BAGE 114, 313; 9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - zu 2 c der Gründe, BAGE 77, 296).

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 164/08

    Urlaub - Kurzarbeit - Schadensersatz

    Wird der Freistellungserfolg nachträglich unmöglich, geht der durch die Festlegung des Arbeitgebers konkretisierte Freistellungsanspruch dennoch nach § 243 Abs. 2, § 275 Abs. 1 BGB unter (Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 114, 313).
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