Rechtsprechung
| BAG, 18.11.2014 - 1 ABR 21/13 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Betriebsrat - Zuordnung der Beteiligungsrechte durch Tarifvertrag
- openjur.de
Betriebsrat; Zuordnung der Beteiligungsrechte durch Tarifvertrag
- Bundesarbeitsgericht
Betriebsrat - Zuordnung der Beteiligungsrechte durch Tarifvertrag
- rechtsinformationen.bund.de
Betriebsrat - Zuordnung der Beteiligungsrechte durch Tarifvertrag
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Abs 1 BetrVG, § 3 Abs 5 S 1 BetrVG, § 3 Abs 5 S 2 BetrVG, § 77 Abs 1 S 1 BetrVG, § 83 Abs 3 ArbGG
Betriebsrat - Zuordnung der Beteiligungsrechte durch Tarifvertrag - IWW
§§ 37, ... 38, 40 BetrVG, § 76 Abs. 5 Satz 4 BetrVG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 3 Abs. 1 BetrVG, § 1 Abs. 1 BetrVG, § 1 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, § 4 BetrVG, § 21a BetrVG, § 21a Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 2 TVG, § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG, § 3 Abs. 5 Satz 1 und Satz 2 Alt. 1 BetrVG, § 3 Abs. 5 Satz 1 BetrVG, § 3 Abs. 5 Satz 2 BetrVG, § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit der Vereinbarung einer vom BetrVG abweichenden Zuständigkeit für die Ausübung der Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer durch Tarifvertrag
- bag-urteil.com
Betriebsrat - Zuordnung der Beteiligungsrechte durch Tarifvertrag
- Betriebs-Berater
Betriebsrat - Zuordnung der Beteiligungsrechte durch Tarifvertrag
- Betriebs-Berater
Betriebsrat - Zuordnung der Beteiligungsrechte durch Tarifvertrag
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit der Vereinbarung einer vom BetrVG abweichenden Zuständigkeit für die Ausübung der Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer durch Tarifvertrag
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einigungsstellenverfahren - und die Zuordnung der Beteiligungsrechte durch Tarifvertrag
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zuordnung der Beteiligungsrechte durch Tarifvertrag
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine besondere Zuständigkeitsregelung für Ausübung von Beteiligungsrechten durch Tarifvertrag
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Betriebsrat - Zuordnung der Beteiligungsrechte durch Tarifvertrag
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Durch Tarifvertrag kann keine vom BetrVG abweichende Zuständigkeit für die Ausübung der Beteiligungsrechte bestimmt werden
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BAGE 150, 74
- NZA 2015, 694
- BB 2015, 1012
- BB 2015, 1085
- DB 2015, 929
- JR 2016, 556
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (6)
- BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 21/12
Betriebsteil - Zuordnung - Feststellungsantrag
Auszug aus BAG, 18.11.2014 - 1 ABR 21/13
Seine Errichtung und Betätigung erstreckt sich auf diese Einheit und ist gleichermaßen auf sie beschränkt (BAG 17. September 2013 - 1 ABR 21/12 - Rn. 24, BAGE 146, 89).Dies lässt erkennen, dass es einer besonderen gesetzlichen Anordnung bedarf, um die Zuständigkeit eines für einen Betrieb gewählten Betriebsrats zu verändern (vgl. BAG 17. September 2013 - 1 ABR 21/12 - Rn. 25, BAGE 146, 89).
- BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11
Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG
Auszug aus BAG, 18.11.2014 - 1 ABR 21/13
Dies unterliegt der Kontrolle durch die Gerichte für Arbeitssachen, die bei der Auslegung und der Anwendung der Vorschrift verwandten unbestimmten Rechtsbegriffe die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Delegation staatlicher Normsetzungsbefugnis an die Tarifvertragsparteien ebenso berücksichtigen müssen, wie die sich aus der Betriebsverfassung ergebenden Grundsätze für die Bildung demokratisch legitimierter Arbeitnehmervertretungen (BAG 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 32, BAGE 144, 290). - BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 43/12
Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz eines Routenplaners zu …
Auszug aus BAG, 18.11.2014 - 1 ABR 21/13
Die ordnungsgemäße Anhörung der Verfahrensbeteiligten ist von Amts wegen noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu prüfen (BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 43/12 - Rn. 17).
- BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 45/08
Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO - Mitbestimmung bei …
Auszug aus BAG, 18.11.2014 - 1 ABR 21/13
Dieser Rechtsstreit wurde durch den Senatsbeschluss vom 18. August 2009 (- 1 ABR 45/08 -) abgeschlossen. - BAG, 18.11.2014 - 1 ABR 22/13
Betriebsrat - Zuordnung der Beteiligungsrechte durch Tarifvertrag
Auszug aus BAG, 18.11.2014 - 1 ABR 21/13
Die Anfechtung des Einigungsstellenspruchs vom 13. April 2011 ist Gegenstand der im Verfahren - 1 ABR 22/13 - ergangenen Senatsentscheidung. - LAG Hamburg, 19.02.2013 - 2 TaBV 15/11
Feststellungsinteresse für die Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs - …
Auszug aus BAG, 18.11.2014 - 1 ABR 21/13
Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 19. Februar 2013 - 2 TaBV 15/11 - aufgehoben.
- BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 7/15
Mitbestimmung bei Einrichtung und Betrieb einer Facebookseite
Das ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen ist (BAG 18. November 2014 - 1 ABR 21/13 - Rn. 12 mwN, BAGE 150, 74). - BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19
Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter …
Rn. 67 Im Konsultationsverfahren ist dagegen grundsätzlich der Betriebsrat das Gremium, das nach nationalem Recht die Belegschaft der betrieblichen Einheit, von der er gewählt worden ist, insgesamt repräsentiert (vgl. BAG 18. November 2014 - 1 ABR 21/13 - Rn. 20, BAGE 150, 74;… 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 18, BAGE 135, 207), deren Interessen er auch im Fall der Massenentlassung (Ludwig/Kemna NZA 2019, 1547, 1551) fremdnützig wahrnimmt (…Fitting BetrVG 30. Aufl. § 1 Rn. 285) und deshalb nach § 17 Abs. 2 KSchG zu beteiligen ist. - BAG, 28.03.2017 - 2 AZR 551/16
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Entlassungsverlangen des …
Dies verlangt eine unmittelbare Betroffenheit in einer eigenen betriebsverfassungsrechtlichen Position (…st. Rspr. zuletzt BAG 23. November 2016 - 7 ABR 13/15 - Rn. 10; 18. November 2014 - 1 ABR 21/13 - Rn. 12, BAGE 150, 74).
- LAG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 17 TaBV 3/19
Anfechtung Betriebsratswahl - Anfechtungsbefugnis - Betriebsbegriff - räumlich …
Dies lässt erkennen, dass es einer besonderen gesetzlichen Anordnung bedarf, um die Zuständigkeit eines für einen Betrieb gewählten Betriebsrats zu verändern (vgl. BAG 18. November 2014 - 1 ABR 21/13 - Rn. 21, BAGE 150, 74;… 17. September 2013 - 1 ABR 21/12 - Rn. 25, aaO). - BAG, 21.01.2020 - 1 AZR 149/19
Kein Nachteilsausgleich für Kabinenpersonal von Air Berlin
Soweit die Norm vorsieht, dass Rechtsnormen des Tarifvertrags über betriebsverfassungsrechtliche Fragen für alle Betriebe gelten, deren Arbeitgeber tarifgebunden ist, beschränkt sich ihre Bedeutung darauf, die - für eine normative Geltung erforderliche - Tarifgebundenheit des Arbeitgebers iSv. § 3 Abs. 1 TVG ausreichen zu lassen (vgl. BAG 18. November 2014 - 1 ABR 21/13 - Rn. 26, BAGE 150, 74). - BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 62/13
Schwerbehindertenvertretung - Konzern
Ihre Errichtung und Betätigung erstreckt sich auf diesen Betrieb und ist gleichermaßen auf ihn beschränkt (vgl. für den Betriebsrat BAG 18. November 2014 - 1 ABR 21/13 - Rn. 20;… 17. September 2013 - 1 ABR 21/12 - Rn. 24, BAGE 146, 89). - LAG Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 3 TaBV 2/14
Unzulässige dauerhafte Personalgestellung - Unwirksamkeit des § 4 Abs 3 TVöD - …
Es bedarf einer - hier nicht vorliegenden - besonderen gesetzlichen Anordnung, um die Zuständigkeit eines für einen Betrieb gewählten Betriebsrats zu verändern (BAG 17. September 2013 - 1 ABR 21/12 - BAGE 146, 89; 18. November 2014 - 1 ABR 21/13 - AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 12 = EzA BetrVG 2001 § 3 Nr. 8). - BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 2/14
Feststellungsausspruch - Verbot der reformatio in peius
Rn. 33 b) Der auf die Unwirksamkeit der Feststellung eines Einigungsstellenspruchs gerichtete Antrag betrifft ein Rechtsverhältnis (vgl. zB BAG 18. November 2014 - 1 ABR 21/13 - Rn. 10, BAGE 150, 74). - BAG, 21.01.2020 - 1 AZR 295/19
Tariflicher Nachteilsausgleich - geltungserhaltende Auslegung
Soweit die Norm vorsieht, dass Rechtsnormen des Tarifvertrags über betriebsverfassungsrechtliche Fragen für alle Betriebe gelten, deren Arbeitgeber tarifgebunden ist, beschränkt sich ihre Bedeutung darauf, die - für eine normative Geltung erforderliche - Tarifgebundenheit des Arbeitgebers iSv. § 3 Abs. 1 TVG ausreichen zu lassen (vgl. BAG 18. November 2014 - 1 ABR 21/13 - Rn. 26, BAGE 150, 74). - LAG Köln, 29.10.2021 - 9 TaBV 17/21
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Entscheidung in Matrixstruktur; …
Die vereinbarten Tarifnormen gelten nämlich auch für die Arbeitnehmer, die nicht Mitglieder der abschließenden Gewerkschaft sind, da nach § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 2 TVG für die unmittelbare und zwingende Wirkung von betriebsverfassungsrechtlichen Tarifnormen die Tarifbindung des Arbeitgebers ausreichend ist (BAG, Beschluss vom 18. November 2014 - 1 ABR 21/13 -, BAGE 150, 74-81, Rn. 27).Denn die tarifliche Regelungsbefugnis nach § 3 Abs. 1 BetrVG umfasst nicht eine vom Gesetz abweichende Zuweisung betriebsverfassungsrechtlicher Befugnisse an die durch Tarifvertrag bestimmten Organisationseinheiten (vgl. BAG, Beschluss vom 18. November 2014 - 1 ABR 21/13 -, BAGE 150, 74-81, Rn. 27).
- BAG, 18.11.2014 - 1 ABR 22/13
Betriebsrat - Zuordnung der Beteiligungsrechte durch Tarifvertrag
- BAG, 21.01.2020 - 1 AZR 175/19
Tariflicher Nachteilsausgleich - geltungserhaltende Auslegung
- BAG, 21.01.2020 - 1 AZR 227/19
Tariflicher Nachteilsausgleich - geltungserhaltende Auslegung
- LAG Köln, 25.08.2016 - 7 TaBV 100/15
Gesamtbetriebsvereinbarung "Geschäftsreisen"; Auslegung; Bestimmtheit von …
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