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Rechtsprechung
   BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,3341
BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 (https://dejure.org/2017,3341)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 (https://dejure.org/2017,3341)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 (https://dejure.org/2017,3341)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle

  • rechtsinformationen.bund.de

    Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 1 BetrAVG
    Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § ... 328 Abs. 1 BGB, § 335 BGB, § 30f Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 BetrAVG, § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB, Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, §§ 305 ff. BGB, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 306 Abs. 1 BGB, § 306 Abs. 2 BGB, § 306 Abs. 3 BGB, §§ 1, 3 Abs. 1, Abs. 2, § 7 Abs. 1 AGG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Hinterbliebenenversorgung; Angemessenheitskontrolle

  • bag-urteil.com

    Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle

  • Betriebs-Berater

    AGB-Kontrolle bei Abweichung von der sich aus rechtlichen Vorgaben ergebenden Vertragstypik

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    AGB-Kontrolle von Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hinterbliebenenversorgung - Angemessenheitskontrolle

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    AGB-Kontrolle bei Abweichung von der sich aus rechtlichen Vorgaben ergebenden Vertragstypik

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Zusage einer Witwenrente nur für "jetzige" Ehefrau ist diskriminierend

  • versr.de (Kurzinformation)

    Hinterbliebenenversorgung - Angemessenheitskontrolle

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Auslegung einer teilweise unwirksamen Hinterbliebenenversorgung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Zusage einer Witwenrente muss grds. auch für aktuelle Ehefrau gelten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Witwenrente nicht nur für jetzige Ehefrau - Benachteiligung bei Wiederheirat

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Welche Frau?

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Witwenrente auch für die zweite Ehefrau?

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Zwangsehe für Arbeitgeber? - Keine Beschränkung einer Hinterbliebenenversorgung auf jetzige Ehefrau

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Hinterbliebenenversorgung für welche Ehefrau

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zu vor 2002 erteilten Versorgungszusagen - Hinterbliebenenversorgung - Angemessenheitskontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Hinterbliebenenversorgung - Angemessenheitskontrolle

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Hinterbliebenenversorgung - Angemessenheitskontrolle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 158, 154
  • NJW 2017, 1628
  • ZIP 2017, 1136
  • MDR 2017, 1059
  • MDR 2017, 12
  • NZA 2017, 723
  • FamRZ 2017, 1051
  • BB 2017, 1077
  • JR 2018, 667
 
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Wird zitiert von ... (62)Zitiert selbst (18)

  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15
    Betriebliche Altersversorgung ist auch Entgelt der berechtigten Arbeitnehmer, das diese als Gegenleistung für die im Arbeitsverhältnis erbrachte Betriebszugehörigkeit erhalten (BAG 4. August 2015 - 3 AZR 137/13 - Rn. 69, BAGE 152, 164).

    Dieses Interesse stellt auf ausschließlich private Gesichtspunkte ab, die eine dem Interesse des Arbeitgebers dienende Regelung nicht rechtfertigen können (vgl. im Zusammenhang mit der Benachteiligung wegen des Alters BAG 4. August 2015 - 3 AZR 137/13 - Rn. 73 ff., BAGE 152, 164).

  • BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Rückzahlungsverpflichtung bei …

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15
    Bei einer danach erforderlichen wechselseitigen Berücksichtigung und Bewertung der rechtlich anzuerkennenden Interessen der Vertragsparteien ist ein genereller, typisierender, vom Einzelfall losgelöster Maßstab anzulegen (vgl. BAG 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 22).

    Die Arbeitgeberin hat daher keine offensichtlich unwirksame Klausel vereinbart, was einer ergänzenden Vertragsauslegung entgegenstünde (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BAG 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 37).

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung …

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15
    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen obliegt auch dem Senat als Revisionsgericht (vgl. nur BAG 21. April 2016 - 8 AZR 474/14 - Rn. 22).

    Verbleibt nach der Streichung der unwirksamen Teilregelung und des unwirksamen Klauselteils eine verständliche Regelung, bleibt diese bestehen - sog. blue-pencil-Test (vgl. BAG 21. April 2016 - 8 AZR 474/14 - Rn. 43 mwN).

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 703/15

    Mindestentgelt - Ausschlussfristen

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15
    Eine geltungserhaltende Reduktion von Klauseln auf den zulässigen Inhalt durch die Gerichte findet grundsätzlich nicht statt (BAG 24. August 2016 - 5 AZR 703/15 - Rn. 25).
  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 434/15

    Ausbildungskosten - Prüfingenieur - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15
    Eine ergänzende Vertragsauslegung ist jedoch ausnahmsweise jedenfalls dann möglich, wenn ein Festhalten am Vertrag auch für den Verwender eine unzumutbare Härte iSv. § 306 Abs. 3 BGB darstellt (vgl. zuletzt BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 434/15 - Rn. 37 f.).
  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 653/11

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem …

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15
    Eine Versorgungsregelung, die - wie die hier durch ergänzende Vertragsauslegung gefundene - eine Hinterbliebenenversorgung davon abhängig macht, dass die Ehe, an die die Versorgung anknüpft, bereits während des Arbeitsverhältnisses bestand, verstößt nicht gegen das Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligung wegen des Alters (§§ 1, 3 Abs. 1 und Abs. 2, § 7 Abs. 1 AGG; vgl. dazu BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 - Rn. 32 ff.).
  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 512/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15
    Lassen sich nach diesen Kriterien hinreichende Anhaltspunkte für einen typischen Parteiwillen nicht finden, etwa weil mehrere gleichwertige Möglichkeiten der Lückenschließung in Betracht kommen, scheidet eine ergänzende Vertragsauslegung aus (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 512/11 - Rn. 34 f.).
  • BAG, 04.08.1955 - 2 AZR 212/54

    Betriebliche Altersversorgung: Versorgungsvertrag bezüglich des Angestellten und …

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15
    Das Bundesarbeitsgericht hatte zwar beiläufig angemerkt, eine Versorgungszusage, die die zweite Ehefrau von der Hinterbliebenenversorgung ausschließe, stelle "eine zum mindesten bedenklich erscheinende Einflussnahme" auf den höchstpersönlichen Entschluss des Arbeitnehmers dar, nach dem Tod der ersten Ehefrau eine neue Ehe einzugehen (vgl. BAG 4. August 1955 - 2 AZR 212/54 - zu II der Gründe, BAGE 2, 101).
  • BGH, 10.12.2013 - X ZR 24/13

    Zur Bindung des Reiseveranstalters an "vorläufige Flugzeiten"

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15
    In vollem Umfang kontrollfähig sind Klauseln, die das Hauptleistungsversprechen modifizieren, einschränken oder aushöhlen (BGH 10. Dezember 2013 - X ZR 24/13 - Rn. 16 mwN).
  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15
    Auch Rentner können durch ihr Spar- und Konsumverhalten bestehenden Versorgungslücken Rechnung tragen (BAG 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - Rn. 18, BAGE 125, 133).
  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11

    Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 415/10

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 798/08

    Betriebliche Altersversorgung - Verweis auf Beamtenrecht

  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 277/07

    Hinterbliebenenversorgung - Wertgleichheit - Angemessenheit - Gleichbehandlung - …

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 448/09

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 141/14

    Waisenrente - Änderung einer Ermessensentscheidung - Nachranggrundsatz

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 433/14

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungsplans - …

  • LAG Köln, 24.04.2015 - 9 Sa 108/15

    Auslegung einer Versorgungszusage in der betrieblichen Altersversorgung …

  • BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 150/18

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer - unangemessene Benachteiligung

    Rn. 18 aa) Die für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Maßstäbe sind zeitlich anwendbar ( Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB ; vgl. hierzu BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 18, BAGE 158, 154).

    Abweichungen von der sich aus rechtlichen Vorgaben ergebenden Vertragstypik unterliegen einer uneingeschränkten Inhaltskontrolle (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 30 mwN, BAGE 158, 154).

    Keiner Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB unterliegt dagegen die Höhe der zugesagten Versorgung, da es insofern an rechtlichen Vorgaben fehlt (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 31 mwN, BAGE 158, 154).

    Schränkt der Arbeitgeber den danach betroffenen Personenkreis zulasten des Arbeitnehmers in einer Versorgungszusage ein, unterliegt diese Einschränkung der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB(vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 32 mwN, BAGE 158, 154).

    Bei einer danach erforderlichen wechselseitigen Berücksichtigung und Bewertung der rechtlich anzuerkennenden Interessen der Vertragsparteien ist ein genereller, typisierender, vom Einzelfall losgelöster Maßstab anzulegen (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 35 mwN, BAGE 158, 154).

    Das widerspricht dem Grundgedanken, dass betriebliche Altersversorgung auch Entgelt darstellt, das der Arbeitnehmer unabhängig von der Dauer der Ehe erarbeitet und als Gegenleistung für die im Arbeitsverhältnis erbrachte Betriebszugehörigkeit erhält (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 39 mwN, BAGE 158, 154).

    Dieses Interesse stellt zum einen ausschließlich auf private Gesichtspunkte ab, die eine dem Interesse des Arbeitgebers dienende Regelung nicht rechtfertigen können (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 40 mwN, BAGE 158, 154).

    Lassen sich nach diesen Kriterien hinreichende Anhaltspunkte für einen typischen Parteiwillen nicht finden, etwa weil mehrere gleichwertige Möglichkeiten der Lückenschließung in Betracht kommen, scheidet eine ergänzende Vertragsauslegung aus (…BAG 23. April 2013 - 3 AZR 512/11 - Rn. 34 f. mwN). Die ergänzende Vertragsauslegung kann - ebenso wie die Auslegung der Versorgungszusage insgesamt - auch durch das Revisionsgericht vorgenommen werden (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 49, BAGE 158, 154)..

  • LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 6 Sa 983/16

    Betriebsrente wegen Erwerbsminderung auf Antrag rückwirkend zu gewähren

    Darüber hinaus sind u.a. auch Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen kontrollfähig, die sich aus der Natur des Vertrages ergebenden wesentlichen Rechte und Pflichten zum Nachteil des Vertragspartners einschränken (BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 30, juris).

    In vollem Umfang kontrollfähig sind Klauseln, die das Hauptleistungsversprechen modifizieren, einschränken und aushöhlen (BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 30, juris;… BGH v. 10.12.2013 - X ZR 24/13 - Rn. 16, juris).

    Abweichungen von der sich aus rechtlichen Vorgaben ergebenden Vertragstypik unterliegen einer uneingeschränkten Inhaltskontrolle (BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 30, juris).

    Bei einer danach erforderlichen wechselseitigen Berücksichtigung und Bewertung der rechtlich anzuerkennenden Interessen der Vertragsparteien ist ein genereller, typisierender, vom Einzelfall losgelöster Maßstab anzulegen (vgl. BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 35, juris;… BAG v. 13.12.2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 22, juris).

    Eine geltungserhaltende Reduktion von Klauseln auf den zulässigen Inhalt durch die Gerichte findet grundsätzlich nicht statt (BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 44, juris;… BAG v. 24.08.2016 - 5 AZR 703/15 - Rn. 25, juris).

    Verbleibt nach der Streichung der unwirksamen Teilregelung und des unwirksamen Klauselteils eine verständliche Regelung, bleibt diese bestehen - sog. blue-pencil-Test (BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 -, Rn. 44, juris;… BAG v. 21.04.2016 - 8 AZR 474/14 - Rn. 43, juris).

    Eine ergänzende Vertragsauslegung ist jedoch ausnahmsweise jedenfalls dann möglich, wenn ein Festhalten am Vertrag auch für den Verwender eine unzumutbare Härte iSv. § 306 Abs. 3 BGB darstellt (BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 -, Rn. 44, uris;… BAG v. 10.05.2016 - 9 AZR 434/15 - Rn. 37 f., juris).

  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 273/18

    Ausschlussklausel - "Altvertrag" - ergänzende Vertragsauslegung

    Die Übergangsfrist des Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB ist am 31. Dezember 2002 abgelaufen (…vgl. BAG 23. August 2017 - 10 AZR 376/16 - Rn. 13; 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 18, BAGE 158, 154).

    Sie kann - wie die Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen insgesamt - auch durch das Revisionsgericht vorgenommen werden (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 49, BAGE 158, 154).

    Soweit irgend möglich, sind danach Lücken im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung in einer Weise auszufüllen, dass die Grundzüge des konkreten Vertrags "zu Ende gedacht" werden (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 49, BAGE 158, 154;… 21. August 2013 - 5 AZR 581/11 - Rn. 42;… 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 - Rn. 33 mwN).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung und Bewertung des mutmaßlichen Parteiwillens und der Interessenlage ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, denn die ergänzende Vertragsauslegung schließt eine anfängliche Regelungslücke rückwirkend (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 49, BAGE 158, 154;… 21. August 2013 - 5 AZR 581/11 - Rn. 42;… 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 - Rn. 33 mwN).

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