Rechtsprechung
| BAG, 16.03.2022 - 7 ABR 29/20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- Bundesarbeitsgericht
Betriebsratswahl - schriftliche Stimmabgabe
- rechtsinformationen.bund.de
Betriebsratswahl - schriftliche Stimmabgabe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 24 Abs 3 BetrVGDV1WO, § 19 Abs 1 BetrVG, § 4 Abs 1 S 1 Nr 1 BetrVG
Betriebsratswahl - schriftliche Stimmabgabe - IWW
§ 19 BetrVG, § ... 21 Satz 1 BetrVG, § 21 Satz 2 BetrVG, § 13 Abs. 1 BetrVG, §§ 187 ff. BGB, § 19 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BetrVG, § 19 Abs. 1 BetrVG, § 14 Abs. 1 BetrVG, § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 4 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2, Abs. 3 BetrVG, § 19 Abs. 1 letzter Halbs. BetrVG, § 559 Abs. 2 ZPO, § 92 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 90 Abs. 2, § 83 Abs. 1 ArbGG
- Wolters Kluwer
Anordnung der schriftlichen Stimmabgabe nach § 24 Abs. 3 WO; Anfechtung der Betriebsratswahl wegen Verstoßes gegen § 24 Abs. 3 WO
- Betriebs-Berater
Betriebsratswahl - Anfechtung - schriftliche Stimmabgabe - räumlich weit entfernte Betriebsteile und Kleinstbetriebe
- datenbank.nwb.de
Betriebsratswahl - schriftliche Stimmabgabe
Kurzfassungen/Presse (17)
- Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)
Unwirksamkeit der Betriebsratswahl 2018 bei Volkswagen Nutzfahrzeuge in Hannover
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Update Betriebsratswahlen 2022: Augen auf bei der Briefwahl!
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Anfechtung einer Betriebsratswahl - die Tücken der Briefwahl
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unwirksamkeit der Betriebsratswahl 2018 bei Volkswagen Nutzfahrzeuge in Hannover
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betriebsratswahl - und die angeordnete schriftliche Stimmabgabe
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unwirksamkeit der Betriebsratswahl 2018 bei Volkswagen Nutzfahrzeuge in Hannover
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Betriebsratswahl 2018 bei Volkswagen Nutzfahrzeuge unwirksam - Betriebsratswahl 2018 bei Volkswagen Nutzfahrzeuge unwirksam
- bag-urteil.com (Pressemitteilung)
Unwirksamkeit der Betriebsratswahl 2018 bei Volkswagen Nutzfahrzeuge in Hannover
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zulässigkeit der schriftlichen Stimmabgabe nur für zum Wahlbetrieb gehörende räumlich weit entfernte Betriebsstellen oder Kleinstbetriebe
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schriftliche Betriebsratswahlen - wann sind sie zulässig?
- haufe.de (Kurzinformation)
Unwirksame Betriebsratswahl bei Volkswagen
- fgvw.de (Kurzinformation)
Briefwahl - Betriebsratswahl bei VW Nutzfahrzeuge unwirksam
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Betriebsratswahl 2018 bei Volkswagen Nutzfahrzeuge unwirksam - Voraussetzung für schriftliche Stimmabgabe per Briefwahl für drei unmittelbar an das umzäunte Werksgelände angrenzenden Betriebsstätten nicht erfüllt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
- rechtsportal.de (Pressemitteilung)
Betriebsverfassungsrecht - Betriebsratswahl; Anfechtung; schriftliche Stimmabgabe; räumlich weit entfernte Betriebsteile und Kleinstbetriebe
- rechtsportal.de (Pressemitteilung)
Betriebsverfassungsrecht - Betriebsratswahl; Anfechtung; schriftliche Stimmabgabe; räumlich weit entfernte Betriebsteile und Kleinstbetriebe
- rechtsportal.de (Pressemitteilung)
Anordnung der schriftlichen Stimmabgabe nach § 24 Abs. 3 WO ; Anfechtung der Betriebsratswahl wegen Verstoßes gegen § 24 Abs. 3 WO
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 10.05.2019 - 7 BV 9/18
- LAG Niedersachsen, 03.09.2020 - 4 TaBV 45/19
- BAG, 16.03.2022 - 7 ABR 29/20
Papierfundstellen
- BAGE 177, 269
- NZA 2022, 1062
- DB 2022, 2036
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (19)
- BAG, 27.01.1993 - 7 ABR 37/92
Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat
Auszug aus BAG, 16.03.2022 - 7 ABR 29/20
Danach ist die generelle Anordnung der schriftlichen Stimmabgabe für bestimmte Betriebsbereiche nicht in das Ermessen des Wahlvorstands gestellt, sondern nur für solche zum Wahlbetrieb gehörenden Betriebsteile oder Kleinstbetriebe zulässig, die räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt sind (…allg. Ansicht, vgl. Richardi/Forst BetrVG 17. Aufl. § 24 WO Rn. 7;… Jacobs GK-BetrVG 12. Aufl. Anh. 1 WO § 24 Rn. 2, 13;… HaKo-BetrVG/Sachadae 6. Aufl. WO § 24 Rn. 9;… zur Anordnung der schriftlichen Stimmabgabe nach § 24 WO insgesamt Fitting BetrVG 31. Aufl. § 24 WO Rn. 2; vgl. zu § 26 Erste Rechtsverordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 1. Januar 1964 - WO 1964 - für die generelle Anordnung der schriftlichen Stimmabgabe zu der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat BAG 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 - zu B III 2 c der Gründe, BAGE 72, 161).Das verdeutlicht, dass bei der Wahl des Betriebsrats die Briefwahl insgesamt - also auch bezogen auf Abs. 3 von § 24 WO - nur unter strikter Bindung an die näher festgelegten Maßgaben zulässig ist (ähnlich BAG 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 - zu B III 2 c der Gründe, BAGE 72, 161).
Damit sollen auch Wahlmanipulationen möglichst geringgehalten bzw. ausgeschlossen werden (vgl. zu § 26 WO 1964 BAG 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 - zu B III 2 c der Gründe, BAGE 72, 161).
Rn. 30 (2) Bei § 24 Abs. 3 WO handelt es sich in diesem Verständnis um eine wesentliche Wahlvorschrift über das Wahlverfahren iSv. § 19 Abs. 1 BetrVG (…Richardi/Forst BetrVG 17. Aufl. § 24 WO Rn. 18; vgl. zu § 26 WO 1964 BAG 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 - zu B III 2 c der Gründe, BAGE 72, 161).
Da zwischen der Stimmabgabe unter Umständen mehrere Tage liegen können, ist nicht auszuschließen, dass Wahlberechtigte anders gewählt hätten, wenn sie persönlich ihre Stimme abgegeben hätten (vgl. zu § 26 WO 1964 BAG 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 - zu B III 2 c der Gründe, BAGE 72, 161).
- BAG, 20.01.2021 - 7 ABR 3/20
Betriebsratswahl - Anfechtung - Wahlumschläge
Auszug aus BAG, 16.03.2022 - 7 ABR 29/20
Der Grundsatz der geheimen Wahl ist insbesondere durch das Verfahren über die Stimmabgabe, den Wahlvorgang und die Stimmauszählung in §§ 11 ff. WO formalisiert und unabdingbar ausgestaltet (BAG 20. Januar 2021 - 7 ABR 3/20 - Rn. 20 mwN).Bei der schriftlichen Stimmabgabe ist es dem Wählenden zwar dadurch selbst aufgegeben, für die Einhaltung des Wahlgeheimnisses Sorge zu tragen, indem er nach § 25 Satz 1 Nr. 1 WO verpflichtet ist, den Stimmzettel unbeobachtet persönlich zu kennzeichnen und in den Wahlumschlag einzulegen (BAG 20. Januar 2021 - 7 ABR 3/20 - aaO;… vgl. zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung BAG 21. März 2018 - 7 ABR 29/16 - Rn. 31).
Eine verfahrensfehlerhafte Betriebsratswahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei der Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre (…st. Rspr., vgl. etwa BAG 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 51; 20. Januar 2021 - 7 ABR 3/20 - Rn. 24 jew. mwN).
- BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 21/15
Betriebsteil - räumlich weite Entfernung vom Hauptbetrieb
Auszug aus BAG, 16.03.2022 - 7 ABR 29/20
Die Würdigung des Beschwerdegerichts, ob der Wahlvorstand auf Grundlage von § 24 Abs. 3 WO für bestimmte Betriebsteile bzw. Kleinstbetriebe die schriftliche Stimmabgabe beschließen durfte, ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob das Landesarbeitsgericht diesen Begriff verkannt hat, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- oder Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände nicht berücksichtigt hat (vgl. zum Begriff der räumlich weiten Entfernung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 21/15 - Rn. 21;… 7. Mai 2008 - 7 ABR 15/07 - Rn. 27 mwN).
- BAG, 07.05.2008 - 7 ABR 15/07
Betriebsratsfähigkeit von Einzelhandelsfilialen
Auszug aus BAG, 16.03.2022 - 7 ABR 29/20
Die Würdigung des Beschwerdegerichts, ob der Wahlvorstand auf Grundlage von § 24 Abs. 3 WO für bestimmte Betriebsteile bzw. Kleinstbetriebe die schriftliche Stimmabgabe beschließen durfte, ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob das Landesarbeitsgericht diesen Begriff verkannt hat, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- oder Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände nicht berücksichtigt hat (…vgl. zum Begriff der räumlich weiten Entfernung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 21/15 - Rn. 21; 7. Mai 2008 - 7 ABR 15/07 - Rn. 27 mwN). - BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20
Betriebsratswahl - Anfechtung - Nichtigkeit - fehlerhafte Wählerliste
Auszug aus BAG, 16.03.2022 - 7 ABR 29/20
Eine verfahrensfehlerhafte Betriebsratswahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei der Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre (st. Rspr., vgl. etwa BAG 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 51;… 20. Januar 2021 - 7 ABR 3/20 - Rn. 24 jew. mwN). - BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 45/06
Betriebsrat - Überlassung eines PC
Auszug aus BAG, 16.03.2022 - 7 ABR 29/20
Hierzu bedarf es der Darlegung, welche weiteren Tatsachen in den Vorinstanzen hätten ermittelt und welche weiteren Beweismittel hätten herangezogen werden können und inwiefern sich dem Beschwerdegericht eine weitere Aufklärung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 12 mwN, BAGE 122, 293). - BAG, 20.05.2020 - 7 ABR 42/18
Betriebsratswahl - Anfechtung - Öffnung der Freiumschläge
Auszug aus BAG, 16.03.2022 - 7 ABR 29/20
Es ist davon auszugehen, dass der Verordnungsgeber insoweit bewusst von einer konkreten Entfernungsvorgabe abgesehen hat und der Vielgestaltigkeit der Lebenssachverhalte durch die Verwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs ("räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt") Rechnung tragen wollte (vgl. zu einem Beurteilungsspielraum des Wahlvorstands dazu, welchen Zeitraum er voraussichtlich für die nach § 26 Abs. 1 WO gebotenen Handlungen benötigen wird BAG 20. Mai 2020 - 7 ABR 42/18 - Rn. 22). - BAG, 13.11.2019 - 4 ABR 3/19
Eingruppierung von Salesfloor Supervisoren - Zustimmungsersetzungsverfahren
Auszug aus BAG, 16.03.2022 - 7 ABR 29/20
Nach den vom Landesarbeitsgericht in den Gründen seiner Entscheidung durch eine Bezugnahme auf die Ausführungen des Arbeitsgerichts weiter getroffenen Feststellungen (vgl. zur Rechtswirkung von Feststellungen in den Beschlussgründen BAG 13. November 2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 27) sind diese Bereiche nur wenige Meter bzw. wenige Dutzend Meter vom Zaun des Betriebsgeländes M-Straße 74 entfernt; der zum Wahllokal im O-Saal des Hauptbetriebs (Halle 1, Sektor 9) zurückzulegende Weg vom "Neuen Kundencenter" in der Halle 42 ist sogar kürzer als für die auf dem Werksgelände in den Hallen 22, 23, 26, 27 und 28 tätigen Wahlberechtigten. - BAG, 02.05.2014 - 2 AZR 490/13
Zulässigkeit der Revision - Revisionsbegründung
Auszug aus BAG, 16.03.2022 - 7 ABR 29/20
Bei einer auf die Verletzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gestützten Verfahrensrüge muss, sofern mit ihr das Übergehen von Sachvortrag oder eines Beweisantritts beanstandet wird, im Einzelnen unter Angabe des Schriftsatzes nach Datum und bei entsprechendem Umfang nach Seitenzahl dargestellt werden, welchen konkreten Sachvortrag das Beschwerdegericht übergangen haben soll, wo der übergangene Vortrag und/oder der Beweisantritt zu finden sein soll (vgl. zum Revisionsverfahren BAG 2. Mai 2014 - 2 AZR 490/13 - Rn. 26 mwN) und dass die Entscheidung auf dem Verfahrensfehler beruht, also bei richtigem Verfahren das Landesarbeitsgericht möglicherweise anders entschieden hätte (…BAG 18. November 2019 - 4 AZR 105/19 - Rn. 18). - BAG, 18.11.2019 - 4 AZR 105/19
Zulässigkeit der Revision - Anforderungen an die Revisionsbegründung
Auszug aus BAG, 16.03.2022 - 7 ABR 29/20
Bei einer auf die Verletzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gestützten Verfahrensrüge muss, sofern mit ihr das Übergehen von Sachvortrag oder eines Beweisantritts beanstandet wird, im Einzelnen unter Angabe des Schriftsatzes nach Datum und bei entsprechendem Umfang nach Seitenzahl dargestellt werden, welchen konkreten Sachvortrag das Beschwerdegericht übergangen haben soll, wo der übergangene Vortrag und/oder der Beweisantritt zu finden sein soll (…vgl. zum Revisionsverfahren BAG 2. Mai 2014 - 2 AZR 490/13 - Rn. 26 mwN) und dass die Entscheidung auf dem Verfahrensfehler beruht, also bei richtigem Verfahren das Landesarbeitsgericht möglicherweise anders entschieden hätte (BAG 18. November 2019 - 4 AZR 105/19 - Rn. 18). - BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10
Abbruch einer Betriebsratswahl
- BAG, 23.05.2018 - 7 ABR 14/17
Freistellung eines Konzernbetriebsratsmitglieds
- BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 42/15
Betriebsrat - Wahlanfechtung - Wählerliste - Einspruch
- BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 29/16
Hauptschwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Wahlgeheimnis
- BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 6/13
Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit - …
- BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 48/16
Betriebsrat - Freistellungswahl - Postnachfolgeunternehmen
- BAG, 15.02.2012 - 7 ABN 59/11
Nichtzulassungsbeschwerde - Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses
- BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 47/13
Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit - Rechtsschutzinteresse - …
- LAG Niedersachsen, 03.09.2020 - 4 TaBV 45/19
Unterrichtung ausländischer Arbeitnehmer über die Betriebsratswahl gem. § 24 Abs. …
- BAG, 23.10.2024 - 7 ABR 34/23
Betriebsratswahl - schriftliche Stimmabgabe
- BAG, 24.04.2024 - 7 ABR 22/23
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Briefwahloption für alle …
Dies spricht klar für einen Willen des Verordnungsgebers, nicht nur die Fälle zu regeln, in denen der Betriebswahlvorstand die Briefwahlunterlagen herauszugeben hat, sondern zugleich abschließend die Voraussetzungen zu regeln, unter denen eine schriftliche Stimmabgabe überhaupt möglich ist - ohne dabei zwischen einer ausschließlichen und einer lediglich alternativen Briefwahl zu unterscheiden (zur ähnlich strukturierten Regelung in § 24 Abs. 3 der WOBetrVG vgl. BAG 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 27, BAGE 177, 269).Die Spannungslage, einerseits mit der Handhabe der Briefwahl eine umfassende Wahlbeteiligung zu erreichen und andererseits der Gefahr einer darin liegenden Missbrauchs- und Manipulationsmöglichkeit zu begegnen, ist mit der strikten Bindung der brieflichen Stimmabgabe an näher definierte Maßgaben aufgelöst und dient dem Ziel, eine sichere und geheime Wahl zu gewährleisten (so zu § 24 WOBetrVG BAG 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 29, BAGE 177, 269).
Eine verfahrensfehlerhafte Wahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei der Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre (…BAG 24. Februar 2021 - 7 ABR 38/19 - Rn. 34 mwN; vgl. zu § 19 Abs. 1 letzter Halbs. BetrVG BAG 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 41, BAGE 177, 269).
Zwar hat auch der Senat in der Vergangenheit die mögliche Beeinflussung des Wahlergebnisses bei der unrechtmäßigen Anordnung einer allgemeinen Briefwahl damit bejaht, dass es bei der Briefwahl für die einzelnen Arbeitnehmer zu zeitlich versetzten Wahlen komme (vgl. BAG 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 - zu B III 2 c der Gründe, BAGE 72, 161; vgl. auch BAG 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 43, BAGE 177, 269).
Rn. 48 (bb) Den Wahlberechtigten war auch bekannt, dass sie neben der Briefwahl die Möglichkeit zur persönlichen Stimmabgabe an der Urne hatten (anders als im Fall, der dem Beschluss des Senats vom 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 44 ff., BAGE 177, 269 zugrunde lag).
- BAG, 22.01.2025 - 7 ABR 23/23
Betriebsratswahl - Anfechtung - Briefwahl
Bei den in § 24 WO festgelegten Voraussetzungen der Briefwahl handelt es sich um wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren iSv. § 19 Abs. 1 BetrVG (…BAG 23. Oktober 2024 - 7 ABR 34/23 - Rn. 53; 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 29, BAGE 177, 269;… vgl. auch zu § 49 3. WOMitbestG BAG 24. April 2024 - 7 ABR 22/23 - Rn. 35).Danach ist die generelle Anordnung der schriftlichen Stimmabgabe für bestimmte Betriebsbereiche nicht in das Ermessen des Wahlvorstands gestellt, sondern nur für solche zum Wahlbetrieb gehörenden Betriebsteile oder Kleinstbetriebe zulässig, die räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt sind (BAG 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 25, BAGE 177, 269).
Den Arbeitnehmern soll die Möglichkeit zur Wahl erleichtert werden, wenn die Teilnahme an der Urnenwahl aufgrund der Entfernung ihres Arbeitsortes vom Wahllokal mit unzumutbarem Aufwand verbunden ist (BAG 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 29, BAGE 177, 269).
Eine verfahrensfehlerhafte Betriebsratswahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei der Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre (st. Rspr., vgl. etwa BAG 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 41 mwN, BAGE 177, 269).
Da zwischen der Stimmabgabe unter Umständen mehrere Tage liegen können, ist nicht auszuschließen, dass Wahlberechtigte anders gewählt hätten, wenn sie persönlich ihre Stimme abgegeben hätten (vgl. BAG 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 43 mwN, BAGE 177, 269).
- LAG Köln, 01.12.2023 - 9 TaBV 3/23
Ein Smiley ist im Kennwort der Vorschlagsliste für eine Betriebsratswahl …
Die Anordnung der schriftlichen Stimmabgabe kommt auf Grundlage von § 24 Abs. 3 WO nur in Betracht, wenn es den Arbeitnehmern nicht möglich oder nicht zumutbar ist, ihre Stimme persönlich im Wahllokal abzugeben (ausführlich BAG, Beschluss vom 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 -, Rn. 24 - 29, juris).Vor allem vermögen sie nicht das Fehlen der von § 24 Abs. 3 WO geforderten räumlich weit entfernten Lage zu kompensieren (BAG, Beschluss vom 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 -, Rn. 38, juris).
Rn. 67 (2) Hinzu kommt, dass der Wahlvorstand den aus seiner Sicht hinderlichen Sicherheitsanforderungen und Wegstrecken auf dem Flughafengelände problemlos durch die Einrichtung eines dritten Wahllokals im Betriebsteil T hätte Rechnung tragen können (vgl. zu dieser Möglichkeit BAG, Beschluss vom 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 -;…, Rn. 26, juris).
Da zwischen der Stimmabgabe unter Umständen mehrere Tage liegen können, ist nicht auszuschließen, dass Wahlberechtigte anders gewählt hätten, wenn sie persönlich ihre Stimme abgegeben hätten (BAG, Beschluss vom 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 -, Rn. 43, juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2023 - 6 TaBV 15/22
Wahlanfechtung - Betriebsvertretung bei den Stationierungsstreitkräften - …
Ist innerhalb der Anfechtungsfrist ein solcher Sachverhalt vorgetragen worden, sind auch alle später nachgeschobenen Gründe zu prüfen, die die Anfechtbarkeit der Wahl begründen können (vgl. BAG 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 22;… 2. August 2017 - 7 ABR 42/15 - Rn. 19, jeweils zitiert nach juris)..Die Möglichkeit der Briefwahl soll gerade nicht im Belieben oder Ermessen des Wahlvorstands stehen, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen eröffnet sein (vgl. zu § 24 WO: BAG 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 24 ff., aaO). Der im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingeführte § 19a BPersVWO idF.
Für die Frage, ob Nebenstellen oder Teile einer Dienststelle räumlich weit von dieser entfernt liegen, ist mit Blick auf den Normzweck, den Arbeitnehmern die Beteiligung an der Wahl zu erleichtern, darauf abzustellen, ob es den Arbeitnehmern zumutbar ist, in der Hauptdienststelle ihre Stimme persönlich abzugeben (vgl. zu § 24 Abs. 3 WO: BAG 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 36, aaO;… LAG Hamm 05. August 2011 - 10 TaBV 13/11 - Rn. 77;… LAG Niedersachsen 09. März 2011 - 17 TaBV 41/10 - Rn. 37, jeweils zitiert nach juris;… Wiese / Kreutz / Oetker / Raab / Weber / Franzen / Gutzeit / Jacobs / Schubert, GK-BetrVG - Kommentar, 12. Auflage 2022, § 24 WO, Rn. 13). Danach hätte die schriftliche Stimmabgabe bereits nicht für ausnahmslos alle Angestellten angeordnet werden dürfen, weil angestellte Beschäftigte auch am Sitz der Dienststelle Z. tätig sind und damit eine Beschäftigung in einer Nebenstelle oder Teilen einer Dienststelle, die räumlich weit von dieser entfernt sind, nicht vorliegt.
Da zwischen der Stimmabgabe unter Umständen mehrere Tage liegen können, ist nicht auszuschließen, dass Wahlberechtigte anders gewählt hätten, wenn sie persönlich ihre Stimme abgegeben hätten (vgl. insgesamt BAG 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 43, aaO).
Auch wenn dies so gewesen sein sollte, kann nicht festgestellt werden, dass bei unterbliebener Beschlussfassung über die schriftliche Stimmabgabe kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre, denn die Wähler hätten in diesem Fall ausschließlich die Möglichkeit der Urnenwahl wahrgenommen, so dass nicht auszuschließen ist, dass sie bei (späterer) persönlicher Stimmabgabe am Wahltag anders gewählt hätten (vgl. BAG 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 44, aaO)..
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.12.2023 - 2 TaBV 18/22
Wahlanfechtung - Hauptbetriebsvertretung - schriftliche Stimmabgabe
Die Anordnung der Briefwahl steht mithin nicht im Belieben des Wahlvorstands, sondern ist an die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 19 Satz 1 BPersVWO 1991 gebunden (vgl. zu § 24 Abs. 3 WO: BAG 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 25 ff.).Verstößt der Wahlvorstand hiergegen, indem er die schriftliche Stimmabgabe auch für hiervon nicht erfasste Beschäftigtengruppen bzw. Außenstellen beschließt, kann dies unter den Voraussetzungen des § 25 BPersVG 1991 zur Anfechtung der Wahl berechtigen (vgl. zu § 24 Abs. 3 WO: BAG 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 30).
Eine verfahrensfehlerhafte Wahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei der Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre (vgl. zu § 19 BetrVG: BAG 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 41).
Da zwischen der Stimmabgabe unter Umständen mehrere Tage liegen können, ist nicht auszuschließen, dass Wahlberechtigte anders gewählt hätten, wenn sie persönlich ihre Stimme abgegeben hätten (vgl. hierzu BAG 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 43).
Rn. 51 Soweit sich die Hauptbetriebsvertretung auf eine lediglich ergänzende Anordnung der Briefwahl und den per E-Mail vom 26. April 2022 erfolgten Hinweis auf die verbleibende Möglichkeit einer Wahl vor Ort berufen hat, ändert dies nichts daran, dass der örtliche Wahlvorstand mit der angeordneten Briefwahl jedenfalls eine schriftliche Stimmabgabe für Wähler ermöglicht hat, die anderenfalls ausschließlich die Möglichkeit der Urnenwahl wahrgenommen hätten (vgl. hierzu BAG 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 44).
- BAG, 21.06.2023 - 7 ABR 19/22
Betriebsratswahl - Betriebsbegriff - Zuordnungstarifvertrag - Umstrukturierungen
Entsprechendes gilt für das Tatbestandsmerkmal der "räumlich weiten Entfernung" iSv. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG (…BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 21/15 - Rn. 21; ebenso zu dem in § 24 Abs. 3 WO BetrVG verwendeten wortlautidentischen Begriff BAG 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 34). - LAG Nürnberg, 29.11.2022 - 1 TaBV 22/22
Betriebsratswahl - Anfechtung - Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat - …
Vorliegend hat auch die Beschwerdekammer keine Anhaltspunkte dafür, dass diejenigen Filialen, für die obligatorische Briefwahl angeordnet war, räumlich nicht so weit entfernt von der Zentrale in W. gelegen wären, dass es den Arbeitnehmern außerhalb des Hauptbetriebs in W. zumutbar gewesen wäre, ihre Stimme im Hauptbetrieb persönlich abzugeben (vgl. hierzu BAG v. 16.03.2022, 7 ABR 29/20, Rn. 33 ff., zitiert nach juris).Im Übrigen besteht für die Frage, ob die Aufstellung von Urnen oder die Durchführung obligatorischer Briefwahl für kleine Einheiten sachgerecht ist, ein Beurteilungsspielraum des Wahlvorstands (BAG v. 16.03.2022, a.a.O.).
- BAG, 22.01.2025 - 7 ABR 1/24
Betriebsratswahl - Verlangen von Briefwahlunterlagen
Diese Spannungslage hat der Verordnungsgeber mit der Bindung der brieflichen Stimmabgabe an die in § 24 Abs. 1 bis 3 WO näher definierten Maßgaben aufgelöst (vgl. BAG 16. März 2022 - 7 ABR 29/20 - Rn. 29 mwN, BAGE 177, 269). - LAG Hamm, 09.05.2023 - 7 TaBV 11/23
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl; Anfechtungs- und damit Unwirksamkeitsgrund …
Es handele sich um eine Ausnahmevorschrift, wie das Bundesarbeitsgericht jüngst im Beschluss vom 16.03.2022, 7 ABR 29/20, ausdrücklich festgehalten habe.Rn. 98 a) Jedoch geht die Beschwerdekammer mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 16.03.2022, 7 ABR 29/20) davon aus, dass eine generelle Anordnung der Briefwahl im Sinne des § 24 WOBetrVG grundsätzlich ausscheidet.
- LAG Niedersachsen, 30.08.2023 - 13 TaBV 46/22
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl hinsichtlich Verstoßes gegen wesentliche …
- BAG, 21.02.2024 - 4 ABR 16/22
Eingruppierung von Beschäftigten in Waren- und Kassenserviceteams - Abgrenzung …
- BAG, 03.12.2025 - 7 ABR 36/24
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.03.2024 - 11 TaBVGa 135/24
Betriebsratswahl bei Tesla im März 2024 kann stattfinden
- LAG Niedersachsen, 07.02.2024 - 8 TaBV 49/23
Einreichung von Vorschlagslisten mit weniger als zu besetzenden …
- ArbG Köln, 12.04.2023 - 18 BV 177/22
- AG Köln, 12.04.2023 - 18 BV 177/22
Wirksamkeit der Wahl der Vertrauensperson im Betrieb
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