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Rechtsprechung
   BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 447/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,402
BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 447/87 (https://dejure.org/1989,402)
BAG, Entscheidung vom 14.03.1989 - 8 AZR 447/87 (https://dejure.org/1989,402)
BAG, Entscheidung vom 14. März 1989 - 8 AZR 447/87 (https://dejure.org/1989,402)
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§ 611a Abs. 2 BGB aF, § 823 Abs. 1 i.V.m. § 31 BGB, Art. 3 Abs. 2, 1 Abs. 1 GG, Allgemeines Persönlichkeitsrecht;

RiLi 76/207/EWG, richtlinienkonforme Auslegung (vgl. Art. 10 EG) von § 611a BGB

Volltextveröffentlichungen (7)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Begründung des Arbeitsverhältnisses

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers bei Verstoß gegen § 611 a, 611 b BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Begründung des Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 61, 209
  • NJW 1990, 65
  • MDR 1990, 81
  • NZA 1990, 21
  • BB 1989, 2118
  • BB 1989, 2187
  • DB 1989, 2278
  • DB 1989, 2279
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 447/87
    Dies gilt aber nur, soweit die Haftungsbeschränkung reicht (vgl. Zuleeg, RdA 1984, 325, 330; Eckertz-Höfer, JuS 1987, 611, 614).

    Einer Entscheidung, ob § 611 a Abs. 2 BGB seinem Sinn und Zweck entsprechend eine Sperrwirkung für alle weitergehenden materiellen Schadenersatzansprüche entfaltet, bedarf es in diesem Zusammenhang nicht (Birk, NZA 1984, 145, 147; Scholz, SAE 1984, 250, 252; Bertelsmann/Pfarr, DB 1984, 1297, 1301, die jedoch § 611 a Abs. 2 BGB als richtlinienwidrig für unbeachtlich halten; gegen die Sperrwirkung: Zuleeg, RdA 1984, 325, 330).

  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im …

    Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 447/87
    Sie kann aber bei Anwendung der vom Bundesgerichtshof (z. B. BGH Urteil vom 22. Januar 1985 - VI ZR 28/83 - NJW 1985, 1617) bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vertretenen Abwägungsgrundsätze im Betrag abweichen oder ganz entfallen.

    Ob eine Persönlichkeitsverletzung vorliegt, die die Zahlung einer Entschädigung erfordert, hängt insbesondere ab von Grad des Verschuldens, Art und Schwere der Benachteiligung, Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessenschädigung, Anlaß und Beweggrund des Handelns und geschützter Sphäre, in die der Eingriff erfolgte (zuletzt BGH Urteil vom 22. Januar 1985 - VI ZR 28/83 - NJW 1985, 1617, 1619).

  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

    Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 447/87
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfaßt das Recht des einzelnen auf Achtung seiner Menschenwürde und Entfaltung der individuellen Persönlichkeit (BGHZ 13, 334).
  • BGH, 19.09.1961 - VI ZR 259/60

    Ginseng - Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzung

    Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 447/87
    Geringfügige Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht lösen keine Entschädigungsansprüche aus (BGHZ 35, 363, 368 [BGH 19.09.1961 - VI ZR 259/60] = NJW 1961, 2059, 2060).
  • BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70

    Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung - …

    Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 447/87
    Für die vom Beklagten zu vertretene Persönlichkeitsverletzung ist eine anderweitige Entschädigung, die den Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens ausschließen könne (vgl. BGH Urteil vom 26. Januar 1971 - VI ZR 95/70 - NJW 1971, 698), nicht vorgesehen.
  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62

    Zusammenveranlagung

    Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 447/87
    Selbst eine verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen findet dort ihre Grenze, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (BVerfGE 18, 97, 111).
  • BAG, 12.11.1985 - 3 AZR 576/83

    Unrichtige Schadensschätzung durch Bühnenschiedsgericht

    Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 447/87
    Auch sonst werden im Arbeitsrecht Einbußen mit Geldbeträgen abgegolten, die das Ein- oder Mehrfache eines Monatsverdienstes betragen (vgl. z. B. §§ 9, 10 KSchG, § 113 BetrVG, § 65 SeemG; bei unangemessener Beschäftigung eines Bühnenschauspielers: vgl. BAG Urteil vom 12. November 1985 - 3 AZR 576/83 - AP Nr. 23 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).
  • BAG, 26.01.1971 - 1 AZR 304/70

    Schmerzensgeld

    Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 447/87
    Die angefochtene Entscheidung hält deshalb insoweit revisionsgerichtlicher Prüfung nicht stand (vgl. BAG Urteil vom 26. Januar 1971 - 1 AZR 304/70 - AP Nr. 10 zu § 847 BGB).
  • BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18

    AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu …

    Zu § 611a BGB war indes stets anerkannt, dass eine geschlechtsdiskriminierende Stellenausschreibung für sich betrachtet keinen Entschädigungsanspruch auslösen, sondern nur die Vermutung begründen konnte, dass der erfolglose Bewerber die Benachteiligung wegen seines Geschlechts erfahren hatte (vgl. zur alten Rechtslage: etwa BAG 14. März 1989 - 8 AZR 351/86 - zu A I 1 und 2 der Gründe, BAGE 61, 219; 14. März 1989 - 8 AZR 447/87 - zu A I 1 und 2 der Gründe, BAGE 61, 209; BVerfG 16. November 1993 - 1 BvR 258/86 - zu C I 2 b der Gründe, BVerfGE 89, 276;… ErfK/Schlachter 4. Aufl. § 611b BGB Rn. 4).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 16 Sa 983/18

    Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern - Klage einer Reporterin des ZDF

    Die Benachteiligung einer Arbeitnehmerin bei der Vergütung wegen ihres Geschlechts stellt regelmäßig eine erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung dar (so zur Benachteiligung bei der Stellenbesetzung: BAG, Urteil vom 14. März 1989 - 8 AZR 447/87 - zitiert nach juris, dort Rn. 18 m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 15 Sa 517/08

    Entschädigung und Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung - …

    Eine Auswahl, die zu Unrecht auf das Geschlecht abstellt, stellt eine erhebliche Verletzung der Würde der Person dar, die eine Entschädigungszahlung rechtfertigt (BAG 14.3.1999 - 8 AZR 447/87 - Juris).

    4.1 Soweit die Klägerin bei der Beförderung wegen ihres Geschlechts benachteiligt worden ist, liegt darin eine Herabwürdigung ihrer beruflichen Fähigkeiten und zugleich eine Verletzung ihrer Würde als Person (BAG vom 14.03.1999 - 8 AZR 447/87 - Juris Rn. 18).

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