Rechtsprechung
| BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung
- Judicialis
AÜG § 1 Abs. 2; ; AÜG § ... 13 (in der bis 31. März 1997 geltenden Fassung); ; AÜG § 3 Abs. 1 Nr. 6; ; AÜG § 10 Abs. 1 Satz 1; ; AÜG § 9 Nr. 1; ; AÜG § 2; ; AÜG § 5 Abs. 1 Nr. 3; ; AÜG § 16 Abs. 1 Nr. 9; ; AÜG § 16 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entstehen eines Arbeitsverhältnisses - Vermutete Arbeitsvermittlung
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Entstehung eines Arbeitsverhältnisses auf Grund vermuteter Arbeitsvermittlung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Entstehung eines Arbeitsverhältnisses auf Grund vermuteter Arbeitsvermittlung
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Arbeitnehmerüberlassung; Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung
Verfahrensgang
- ArbG Heilbronn, 28.05.1998 - 5 Ca 49/98
- LAG Baden-Württemberg, 05.10.1998 - 15 Sa 77/98
- BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99
Papierfundstellen
- BAGE 95, 165
- ZIP 2000, 1790
- MDR 2001, 221
- NZA 2000, 1160
- BB 2000, 1574
- BB 2000, 2522
- DB 2000, 1413
- DB 2000, 2126
Wird zitiert von ... (75) Zitiert selbst (8)
- BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 437/97
Arbeitnehmerüberlassung - Befristeter Arbeitsvertrag
Auszug aus BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war § 13 AÜG (aF) eine § 10 Abs. 1 AÜG (aF) ergänzende Regelung, durch die bei einer als unerlaubte Arbeitsvermittlung anzusehenden Überlassung nach § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Beschäftigungsunternehmen begründet wurde (BAG 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - BAGE 29, 7 ff. = AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 9, zu II 2 b der Gründe; BAG 23. November 1988 - 7 AZR 34/88 - BAGE 60, 205 = AP AÜG § 1 Nr. 14, zu II 1 der Gründe mwN; BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43 = AP AÜG § 1 Nr. 15, zu I 3 a der Gründe; BAG 1. Juni 1994 - 7 AZR 7/93 - AP AÜG § 10 Nr. 11, zu I 1 der Gründe; BAG 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46 = AP AÜG § 1 Nr. 19, zu I der Gründe; BAG 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - AP AÜG § 13 Nr. 1 = EzA BGB § 620 Nr. 164, zu II 2 der Gründe;… ebenso Schüren AÜG § 13 Rn. 33 ff. Kasseler Handbuch/Düwell 2. Aufl. 4.5 Rn. 297;… Ulber AÜG § 13 Rn. 5).Nach Streichung des § 13 AÜG (aF) gibt es in den Fällen der nach § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG vermuteten Arbeitsvermittlung keine gesetzliche Grundlage mehr für das Entstehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher (…so auch ErfK/Wank § 13 AÜG Rn. 3; Groeger DB 1998, 470, 471;… wohl auch Sandmann/Marschall AÜG Art. 1 § 13 Rn. 2;… aA Kasseler Handbuch/Düwell 2. Aufl. 4.5 Rn. 297, 314; Feuerborn/Hamann BB 1997, 2530, 2534; Hamann BB 1999, 1654 ff.;… Kaufmann Arbeitnehmerüberlassung Köln Rn. 45, 50;… Schaub Arbeitsrechts-Handbuch 9. Aufl. § 120 Rn. 70;… Ulber AÜG § 13 Rn. 4; ausdrücklich offen gelassen noch in BAG 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - AP AÜG § 13 Nr. 1, zu II 2 a der Gründe).
In den Fällen der vermuteten Arbeitsvermittlung nach § 1 Abs. 2 AÜG ist dagegen nach der jüngeren, noch zu § 13 AÜG (aF) entwickelten Senatsrechtsprechung das Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher weder unwirksam, noch wird es durch die Überschreitung der zulässigen Überlassungsdauer beendet (BAG 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - AP AÜG § 13 Nr. 1= EzA BGB § 620 Nr. 164, zu II 2 a und b der Gründe unter ausdrücklicher Aufgabe der Rechtsprechung des Zweiten Senats vom 10. Februar 1977- 2 ABR 80/76 - BAGE 29, 7 ff. = AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 9, zu II 2 b der Gründe; BAG 22. März 2000 - 7 AZR 758/98 - zVv., zu II 4 b der Gründe).
- LAG Baden-Württemberg, 05.10.1998 - 15 Sa 77/98
Überlassung eines Arbeitnehmers länger als 12 Monate; Anwendbarkeit der …
Auszug aus BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - 15 Sa 77/98 -.7 AZR 100/99 15 Sa 77/98.
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 5. Oktober 1998 - 15 Sa 77/98 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 10.02.1977 - 2 ABR 80/76
Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Fristlose Entlassung - …
Auszug aus BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war § 13 AÜG (aF) eine § 10 Abs. 1 AÜG (aF) ergänzende Regelung, durch die bei einer als unerlaubte Arbeitsvermittlung anzusehenden Überlassung nach § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Beschäftigungsunternehmen begründet wurde (BAG 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - BAGE 29, 7 ff. = AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 9, zu II 2 b der Gründe; BAG 23. November 1988 - 7 AZR 34/88 - BAGE 60, 205 = AP AÜG § 1 Nr. 14, zu II 1 der Gründe mwN; BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43 = AP AÜG § 1 Nr. 15, zu I 3 a der Gründe; BAG 1. Juni 1994 - 7 AZR 7/93 - AP AÜG § 10 Nr. 11, zu I 1 der Gründe; BAG 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46 = AP AÜG § 1 Nr. 19, zu I der Gründe; BAG 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - AP AÜG § 13 Nr. 1 = EzA BGB § 620 Nr. 164, zu II 2 der Gründe;… ebenso Schüren AÜG § 13 Rn. 33 ff. Kasseler Handbuch/Düwell 2. Aufl. 4.5 Rn. 297;… Ulber AÜG § 13 Rn. 5).In den Fällen der vermuteten Arbeitsvermittlung nach § 1 Abs. 2 AÜG ist dagegen nach der jüngeren, noch zu § 13 AÜG (aF) entwickelten Senatsrechtsprechung das Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher weder unwirksam, noch wird es durch die Überschreitung der zulässigen Überlassungsdauer beendet (BAG 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - AP AÜG § 13 Nr. 1= EzA BGB § 620 Nr. 164, zu II 2 a und b der Gründe unter ausdrücklicher Aufgabe der Rechtsprechung des Zweiten Senats vom 10. Februar 1977- 2 ABR 80/76 - BAGE 29, 7 ff. = AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 9, zu II 2 b der Gründe; BAG 22. März 2000 - 7 AZR 758/98 - zVv., zu II 4 b der Gründe).
- BAG, 23.11.1988 - 7 AZR 34/88
Vermutung der Arbeitsvermittlung durch den Entleiher bei Übersteigen der …
Auszug aus BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war § 13 AÜG (aF) eine § 10 Abs. 1 AÜG (aF) ergänzende Regelung, durch die bei einer als unerlaubte Arbeitsvermittlung anzusehenden Überlassung nach § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Beschäftigungsunternehmen begründet wurde (BAG 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - BAGE 29, 7 ff. = AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 9, zu II 2 b der Gründe; BAG 23. November 1988 - 7 AZR 34/88 - BAGE 60, 205 = AP AÜG § 1 Nr. 14, zu II 1 der Gründe mwN; BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43 = AP AÜG § 1 Nr. 15, zu I 3 a der Gründe; BAG 1. Juni 1994 - 7 AZR 7/93 - AP AÜG § 10 Nr. 11, zu I 1 der Gründe; BAG 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46 = AP AÜG § 1 Nr. 19, zu I der Gründe; BAG 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - AP AÜG § 13 Nr. 1 = EzA BGB § 620 Nr. 164, zu II 2 der Gründe;… ebenso Schüren AÜG § 13 Rn. 33 ff. Kasseler Handbuch/Düwell 2. Aufl. 4.5 Rn. 297;… Ulber AÜG § 13 Rn. 5).Nur so könne das gesetzgeberische Ziel erreicht werden, in allen Fällen unerlaubter Arbeitsvermittlung sicherzustellen, daß der unerlaubt vermittelte Arbeitnehmer das die Arbeitsleistung entgegennehmende Unternehmen als Arbeitgeber in Anspruch nehmen kann (BAG 23. November 1988 - 7 AZR 34/88 - BAGE 60, 205 = AP AÜG § 1 Nr. 14, zu II 1 der Gründe).
- BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 758/98
Befristung wegen Übertragung sozialstaatlicher Aufgaben
Auszug aus BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99
In den Fällen der vermuteten Arbeitsvermittlung nach § 1 Abs. 2 AÜG ist dagegen nach der jüngeren, noch zu § 13 AÜG (aF) entwickelten Senatsrechtsprechung das Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher weder unwirksam, noch wird es durch die Überschreitung der zulässigen Überlassungsdauer beendet (BAG 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - AP AÜG § 13 Nr. 1= EzA BGB § 620 Nr. 164, zu II 2 a und b der Gründe unter ausdrücklicher Aufgabe der Rechtsprechung des Zweiten Senats vom 10. Februar 1977- 2 ABR 80/76 - BAGE 29, 7 ff. = AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 9, zu II 2 b der Gründe; BAG 22. März 2000 - 7 AZR 758/98 - zVv., zu II 4 b der Gründe). - BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89
Langfristige nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war § 13 AÜG (aF) eine § 10 Abs. 1 AÜG (aF) ergänzende Regelung, durch die bei einer als unerlaubte Arbeitsvermittlung anzusehenden Überlassung nach § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Beschäftigungsunternehmen begründet wurde (BAG 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - BAGE 29, 7 ff. = AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 9, zu II 2 b der Gründe; BAG 23. November 1988 - 7 AZR 34/88 - BAGE 60, 205 = AP AÜG § 1 Nr. 14, zu II 1 der Gründe mwN; BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43 = AP AÜG § 1 Nr. 15, zu I 3 a der Gründe; BAG 1. Juni 1994 - 7 AZR 7/93 - AP AÜG § 10 Nr. 11, zu I 1 der Gründe; BAG 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46 = AP AÜG § 1 Nr. 19, zu I der Gründe; BAG 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - AP AÜG § 13 Nr. 1 = EzA BGB § 620 Nr. 164, zu II 2 der Gründe;… ebenso Schüren AÜG § 13 Rn. 33 ff. Kasseler Handbuch/Düwell 2. Aufl. 4.5 Rn. 297;… Ulber AÜG § 13 Rn. 5). - BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 7/93
Arbeitnehmerüberlassung - Zivildienstschulen
Auszug aus BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war § 13 AÜG (aF) eine § 10 Abs. 1 AÜG (aF) ergänzende Regelung, durch die bei einer als unerlaubte Arbeitsvermittlung anzusehenden Überlassung nach § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Beschäftigungsunternehmen begründet wurde (BAG 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - BAGE 29, 7 ff. = AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 9, zu II 2 b der Gründe; BAG 23. November 1988 - 7 AZR 34/88 - BAGE 60, 205 = AP AÜG § 1 Nr. 14, zu II 1 der Gründe mwN; BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43 = AP AÜG § 1 Nr. 15, zu I 3 a der Gründe; BAG 1. Juni 1994 - 7 AZR 7/93 - AP AÜG § 10 Nr. 11, zu I 1 der Gründe; BAG 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46 = AP AÜG § 1 Nr. 19, zu I der Gründe; BAG 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - AP AÜG § 13 Nr. 1 = EzA BGB § 620 Nr. 164, zu II 2 der Gründe;… ebenso Schüren AÜG § 13 Rn. 33 ff. Kasseler Handbuch/Düwell 2. Aufl. 4.5 Rn. 297;… Ulber AÜG § 13 Rn. 5). - BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 850/94
Arbeitnehmerüberlassung im Flurbereinigungsverfahren
Auszug aus BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war § 13 AÜG (aF) eine § 10 Abs. 1 AÜG (aF) ergänzende Regelung, durch die bei einer als unerlaubte Arbeitsvermittlung anzusehenden Überlassung nach § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Beschäftigungsunternehmen begründet wurde (BAG 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - BAGE 29, 7 ff. = AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 9, zu II 2 b der Gründe; BAG 23. November 1988 - 7 AZR 34/88 - BAGE 60, 205 = AP AÜG § 1 Nr. 14, zu II 1 der Gründe mwN; BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43 = AP AÜG § 1 Nr. 15, zu I 3 a der Gründe; BAG 1. Juni 1994 - 7 AZR 7/93 - AP AÜG § 10 Nr. 11, zu I 1 der Gründe; BAG 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46 = AP AÜG § 1 Nr. 19, zu I der Gründe; BAG 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - AP AÜG § 13 Nr. 1 = EzA BGB § 620 Nr. 164, zu II 2 der Gründe;… ebenso Schüren AÜG § 13 Rn. 33 ff. Kasseler Handbuch/Düwell 2. Aufl. 4.5 Rn. 297;… Ulber AÜG § 13 Rn. 5).
- BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13
Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge
Rn. 9 I. Entgegen der Auffassung des Klägers hat eine nach § 1 Abs. 2 AÜG zu vermutende Arbeitsvermittlung nicht mehr zur Folge, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher begründet wird (ausführlich dazu BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu III der Gründe, BAGE 95, 165;… ebenso BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 22).Dies hatte zur Folge, dass bei einer als unerlaubte Arbeitsvermittlung anzusehenden Überlassung kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Beschäftigungsunternehmen begründet wurde (vgl. BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu II 1 der Gründe mwN, BAGE 95, 165; 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 29, 7).
In den Fällen der nach § 1 Abs. 2 AÜG zu vermutenden Arbeitsvermittlung und damit auch bei einer Überschreitung der bis zum 31. Dezember 2002 in § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG geregelten Überlassungsdauer von höchstens 24 Monaten gab es somit keine gesetzliche Grundlage mehr für das Entstehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer (grundlegend BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu III der Gründe, BAGE 95, 165;… ebenso 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 22).
Rn. 29 (3) Einer analogen Anwendung des § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG steht darüber hinaus entgegen, dass die Situation eines nicht nur vorübergehend überlassenen Leiharbeitnehmers mit der Situation eines ohne Erlaubnis überlassenen Arbeitnehmers, für den § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher fingiert, nicht vergleichbar ist (vgl. BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu III 2 der Gründe, BAGE 95, 165).
Die Entscheidung des Gesetzgebers zu einem solchen Eingriff muss im Gesetz einen hinreichenden Ausdruck finden (…vgl. BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 33; 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu III 1 a der Gründe, BAGE 95, 165).
- BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11
Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch
Die Entstehung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher kann weder mit § 1 Abs. 2 AÜG noch mit einer entsprechenden Anwendung von § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG begründet werden (ausführlich: BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu III der Gründe mwN, BAGE 95, 165;… vgl. auch BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 22;… vgl. auch 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 31).. - BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 946/08
Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG - …
Damit der Arbeitnehmer in diesem Fall überhaupt in einem Arbeitsverhältnis steht, fingiert § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG ein solches zum Entleiher (vgl. BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu III 2 der Gründe, BAGE 95, 165).Die Entstehung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher kann weder mit § 1 Abs. 2 AÜG noch mit einer entsprechenden Anwendung von § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG begründet werden (ausführlich: BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu III der Gründe mwN, BAGE 95, 165). Im Übrigen liegen auch die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 AÜG nicht vor.
Die Entscheidung des Gesetzgebers zu einem solchen Eingriff muss im Gesetz einen hinreichenden Ausdruck finden (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu III 1 a der Gründe, BAGE 95, 165). Dies ist bei den vom Landesarbeitsgericht zitierten schulrechtlichen Vorschriften nicht der Fall.
- BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99
Entstehen eines Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerüberlassung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war § 13 AÜG (aF) eine § 10 Abs. 1 AÜG ergänzende Regelung, durch die bei einer als unerlaubte Arbeitsvermittlung anzusehenden Überlassung nach § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Beschäftigungsunternehmen begründet wurde (vgl. zuletzt BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - DB 2000, 2126 f., zu II 1 der Gründe m. zahl. - BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 49/03
Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer
Seit dem Außer-Kraft-Treten von § 13 AÜG gibt es in den Fällen der nach § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG vermuteten Arbeitsvermittlung keine gesetzliche Grundlage mehr für das Entstehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher (vgl. dazu BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - BAGE 95, 165 = AP AÜG § 13 Nr. 3 = EzA BGB § 620 Nr. 164, zu III der Gründe). - ArbG Frankfurt/Oder, 17.04.2013 - 6 Ca 1754/12
"Vorübergehend" i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG und die Pflicht der Behörde zum …
Ausgehend von der alten Rechtslage war nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. hierzu die Nachweise von BAG, Urteil vom 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 - [...]) § 13 AÜG eine § 10 Abs. 1 AÜG ergänzende Regelung, durch die bei einer als unerlaubte Arbeitsvermittlung anzusehenden Überlassung nach §§ 1 Abs. 2, 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Beschäftigungsunternehmen begründet wurde.Die Entstehung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher kann allein mit § 1 Abs. 2 AÜG nicht begründet werden (so auch BAG, Urteil vom 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 - a.a.O.).
Eine gesetzliche Regelung, nach der in den Fällen vermuteter Arbeitsvermittlung auch ohne Vertrag zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis entsteht, gibt es nicht (vgl. zu dieser Problematik: BAG, Urteil vom 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 - a.a.O., m.w.N.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - [...], m.w.N., nicht rechtskräftig, Revision beim BAG eingelegt unter dem Aktenzeichen 10 AZR 111/13).
Die analoge Anwendung einer gesetzlichen Vorschrift setzt zunächst eine Regelungslücke, d.h. eine "planwidrige Unvollständigkeit" des Gesetzes, voraus (…Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 6. Auflage, S. 373, zitiert nach: BAG, Urteil vom 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 - a.a.O.).
Eine planwidrige Regelungslücke lässt sich für den Fall der nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung und der Vermutung der Arbeitsvermittlung deshalb nicht feststellen, da der Gesetzgeber § 1 AÜG und die folgenden Normen seit der Entscheidung des BAG vom 28.06.2000 (7 AZR 100/99) mehrfach geändert hat, ohne in Bezug auf die vermutete Arbeitsvermittlung (§ 1 Abs. 2 AÜG) Sanktionen oder Rechtsfolgen einzuführen, die zu der Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher führen.
In den Fällen der vermuteten Arbeitsvermittlung nach § 1 Abs. 2 AÜG dagegen ist das Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher gerade nicht unwirksam, weshalb es eines weiterreichenden Schutzes des Leiharbeitnehmers nicht bedarf (BAG, Urteil vom 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 - a.a.O.; LAG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - a.a.O.).
- ArbG Frankfurt/Oder, 07.08.2013 - 6 Ca 154/13
Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Pflicht der Behörde zum …
Ausgehend von der alten Rechtslage war nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. hierzu die Nachweise bei BAG, Urteil vom 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 - Juris) § 13 AÜG eine § 10 Abs. 1 AÜG ergänzende Regelung, durch die bei einer als unerlaubte Arbeitsvermittlung anzusehenden Überlassung nach §§ 1 Abs. 2, 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Beschäftigungsunternehmen begründet wurde.Die Entstehung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher kann allein mit § 1 Abs. 2 AÜG nicht begründet werden (so BAG, Urteil vom 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 - a. a. O.).
Eine gesetzliche Regelung, nach der in den Fällen vermuteter Arbeitsvermittlung auch ohne Vertrag zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis entsteht, gibt es nicht (vgl. BAG, Urteil vom 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 - a. a. O., m. w. N.; bestätigt wohl durch BAG…, Urteil vom 15.05.2013 - 7 AZR 494/11 - a. a. O.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - Juris, m. w. N., nicht rechtskräftig, Revision beim BAG eingelegt unter dem Aktenzeichen 10 AZR 111/13; LAG Niedersachsen…, Urteil vom 03.05.2011 - 3 Sa 1432/10 - a. a. O., m. w. N. auf die Rechtsprechung des BAG, so u. a. Urteil vom 19.03.2003 - 7 AZR 267/02 - EzA § 1 AÜG Nr. 12).
Die analoge Anwendung einer gesetzlichen Vorschrift setzt zunächst eine Regelungslücke, d. h. eine planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes, voraus (…Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 6. Auflage, S. 373, zitiert nach: BAG, Urteil vom 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 - a. a. O.).
Eine planwidrige Regelungslücke lässt sich für den Fall der nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung und der Vermutung der Arbeitsvermittlung deshalb nicht feststellen, da der Gesetzgeber § 1 AÜG und die folgenden Normen seit der Entscheidung des BAG vom 28.06.2000 (7 AZR 100/99) mehrfach geändert hat, ohne in Bezug auf die vermutete Arbeitsvermittlung (§ 1 Abs. 2 AÜG) Sanktionen oder Rechtsfolgen einzuführen, die zu der Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher führen.
In den Fällen der vermuteten Arbeitsvermittlung nach § 1 Abs. 2 AÜG dagegen ist das Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher gerade nicht unwirksam, weshalb es eines weiterreichenden Schutzes des Leiharbeitnehmers nicht bedarf (BAG, Urteil vom 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 - a. a. O.; so wohl auch BAG…, Urteil vom 15.05.2013 - 7 AZR 494/11 - a. a. O.; LAG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - a. a. O.).
- BGH, 30.11.2023 - 3 StR 192/18
Entscheidung nach Vorlage an das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der konkreten …
(3) Die dargelegte rechtliche Beurteilung widerspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der eine gemäß § 1 Abs. 2 AÜG vermutete Arbeitsvermittlung für sich genommen nicht zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitnehmer und dem (formalen) Entleiher führt (s. BAG, Urteile vom 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99, BAGE 95, 165;… vom 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11, NZA 2013, 1267 Rn. 22). - BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers
Rn. 22 (1) Nach der Rechtsprechung des Senats handelte es sich bei § 13 AÜG aF um eine § 10 Abs. 1 AÜG aF ergänzende Regelung, durch die bei einer als unerlaubte Arbeitsvermittlung anzusehenden Überlassung nach § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG aF kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Beschäftigungsunternehmen begründet wurde (28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu II 1 der Gründe, BAGE 95, 165; 19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - zu II 1 der Gründe, BAGE 105, 317; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - zu III 4 a der Gründe, EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 114). Daneben bestand nach dieser Rechtsprechung das mit dem Verleiher vertraglich begründete Arbeitsverhältnis fort (…19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - zu III 1 der Gründe mwN, aaO). Für die Beendigung jedes der beiden Arbeitsverhältnisse galten danach die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen (…19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - zu III 2 b der Gründe, aaO).. - BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11
Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch
Das hat zur Folge, dass eine nach dem AÜG vermutete Arbeitsvermittlung für sich genommen nicht mehr zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher führt (ausführlich BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - BAGE 95, 165;… ebenso 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 31;… aA Ulber AÜG 4. Aufl. Einl. D Rn. 45, 56 ff.). - LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12
Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - keine Begründung eines …
- BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 267/02
Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung
- BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 160/02
Betriebliche Altersversorgung bei vermuteter Arbeitsvermittlung/unerlaubter …
- BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05
Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12
Besetzung eines Dauerarbeitsplatzes mit Leiharbeitnehmern - Wechsel der …
- BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 23/06
Arbeitnehmerüberlassung - Konzern - Verwirkung
- LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 34/07
Zulässigkeit einer Arbeitnehmerüberlassung durch eine …
- BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 487/06
Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung
- BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 269/02
Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung
- BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 448/06
Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung
- BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 27/03
Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem …
- LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 33/07
Einschränkung des Mitbestimmungsrechts des Entleiherbetriebsrates wegen des …
- LAG Hessen, 24.05.2005 - 15 Sa 511/03
Arbeitnehmerüberlassung
- BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 513/02
Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung
- LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
Betriebsstilllegung; nachträglicher Betriebsübergang; Massenentlassung; …
- LAG Hamburg, 29.10.2010 - 6 Sa 27/10
Fingiertes Arbeitsverhältnis wegen unzulässiger Arbeitnehmerüberlassung - Vergabe …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2018 - 4 Sa 136/17
Gemeinschaftsbetrieb und Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch
- LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 32/07
Zulässigkeit einer Arbeitnehmerüberlassung durch eine …
- LAG Hamburg, 25.01.2002 - 6 Sa 75/01
Fingiertes Arbeitsverhältnis zum Entleiher; Gesetzliche Grundlage für fingierte …
- BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 45/99
Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung
- LAG Hamburg, 29.10.2010 - 6 Sa 62/10
Fingiertes Arbeitsverhältnis wegen unzulässiger Arbeitnehmerüberlassung - Vergabe …
- LAG Niedersachsen, 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05
Anspruch auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung von zwei …
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 16 Sa 1637/12
Arbeitnehmerüberlassung - kein Arbeitsverhältnis mit Entleiher
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 16 Sa 2355/12
Arbeitnehmerüberlassung - kein Arbeitsverhältnis mit Entleiher
- LAG Düsseldorf, 21.06.2013 - 10 Sa 1747/12
Kettenbefristung und Leiharbeit im Konzern
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - 18 Sa 845/13
Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher - nicht nur vorübergehende …
- LAG Hamburg, 13.08.2002 - 3 Sa 88/01
Feststellungsklage auf Bestehen eines Arbeitsverhältnisses; Folgen eines …
- LAG Hessen, 06.03.2001 - 9 Sa 1246/00
Arbeitnehmerüberlassung
- BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 98/03
Entstehung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes nach den Bestimmungen des …
- BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 514/02
Entstehung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes - Beendigung durch Ausübung …
- BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 574/00
Befristeter Arbeitsvertrag - Versäumung der Klagefrist
- LAG Düsseldorf, 30.10.2008 - 15 TaBV 114/08
Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung; Strohmannkonstruktion, …
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 3 TaBV 1983/12
Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats - unzulässige nicht nur …
- LAG Niedersachsen, 03.05.2011 - 3 Sa 1432/10
Die Überlassung von Arbeitnehmern durch eine konzerninterne …
- LAG Hamm, 12.10.2006 - 17 Sa 541/06
Arbeitsverhältnis und Personalgestellung; betriebsbedingte außerordentliche …
- LAG Saarland, 18.12.2013 - 2 TaBV 2/13
Rechtsfolgen bei nicht nur vorübergehender Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.04.2013 - 4 TaBV 2094/12
Einstellung von Leiharbeitern auf Dauerarbeitsplätze - Zustimmungsverweigerung …
- LAG Düsseldorf, 29.07.2005 - 12 Sa 484/05
Bestimmung des prozessualen Rangverhältnisses bei subjektiver Klagehäufung des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2018 - 4 Sa 137/17
Gemeinschaftsbetrieb und Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2013 - 9 TaBV 2112/12
Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei befristeter Einstellung von …
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 3 Sa 1092/13
Keine Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher - nicht nur …
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 24 TaBV 1868/12
Zustimmungsersetzung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern - Feststellung der …
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 24 TaBV 1869/12
Zustimmungsersetzung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern - Feststellung der …
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2013 - 9 TaBV 2113/12
Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei befristeter Einstellung von …
- LAG Schleswig-Holstein, 19.07.2012 - 5 Sa 474/11
Arbeitnehmerüberlassung, fehlende Erlaubnis, Arbeitsverhältnis, fingiertes, …
- LAG Düsseldorf, 07.05.2003 - 12 Sa 216/03
Klagerücknahmefiktion - Ausübung des Widerspruchsrechts beim Betriebsübergang
- LAG Hamburg, 15.01.2003 - 4 Sa 90/01
Verwirkung des Rechts auf Geltendmachung des Bestands eines Arbeitsverhältnisses …
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - 18 TaBV 2150/12
Einstellung von Leiharbeitnehmern - Zustimmungsverweigerung
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 14 TaBV 940/14
Eingruppierung dauerhaft beschäftigter Leiharbeitnehmer
- LAG Hessen, 29.10.2012 - 21 Sa 303/12
Keine Arbeitnehmerüberlassung - gemeinnütziges Unternehmen - fehlende …
- LAG Hamburg, 25.03.2002 - 5 Sa 75/01
Nichtbestehen eines Doppelarbeitsverhältnis; Wahlrecht des Arbeitnehmers, ob ein …
- ArbG Essen, 30.08.2005 - 2 Ca 962/05
Anspruch auf Feststellung des Zustandekommens eines Arbeitsverhältnisses ist nach …
- LAG Hessen, 05.04.2000 - 13 Sa 1716/99
Unbefristetes Arbeitsverhältnis; Folgen des Wegfalls des staatlichen …
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.09.2013 - 12 Sa 1028/13
Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - keine Begründung eines …
- ArbG Köln, 18.11.2004 - 1 Ca 14243/03
Arbeitsverhältnis nach Überlassung eines Anlagenwärters in einem Kraftwerk zur …
- LAG Düsseldorf, 21.06.2013 - 10 Sa 1513/12
Auch bei einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung kein …
- LAG Hessen, 06.03.2001 - 2 Sa 1246/00
Vorliegen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung; Wahl des Arbeitsplatzes …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2018 - 4 Sa 138/17
Gemeinschaftsbetrieb und Arbeitnehmerüberlassung: Scheingeschäft - …
- LAG Niedersachsen, 08.03.2011 - 3 TaBV 118/09
Betriebsrat des Verleiherbetriebs und nicht der Betriebsrat des Entleiherbetriebs …
- LAG Niedersachsen, 23.10.2009 - 12 TaBV 123/08
Abgrenzung der Zuständigkeit des Betriebsrats des Entsendebetriebs und des …
- ArbG Essen, 30.11.2004 - 7 Ca 2401/04
Arbeitsverhältnis und Anwartschaft auf betriebliche Versorgungsleistungen vor …
- ArbG Essen, 02.03.2010 - 2 Ca 2376/08
Feststellungsklage eines Leiharbeitnehmers bzgl. des Bestehens und des Beginns …
- ArbG Essen, 23.03.2010 - 2 Ca 3960/09
Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Leiharbeitnehmr und Entleiher auf …
- LAG München, 05.12.2000 - 1 TaBV 56/00
Erweiterung der Mitbestimmung des Betriebsrates des Entleiherbetriebes; …
- ArbG Köln, 09.12.2010 - 17 Ca 5170/10
Entfristung eines befristeten Arbeitsvertrages erfolgt durch unterbrechungsfreie …
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Rechtsprechung
| BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG
- Judicialis
BeschFG idF des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25. September 1996 § 1 Abs. 1; ; BeschFG idF des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25.... September 1996 § 1 Abs. 3; ; BeschFG idF des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25. September 1996 § 1 Abs. 5; ; KSchG § 1; ; KSchG § 7
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG
- rechtsportal.de
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Unwirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrags nach dem BeschFG 1996
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unwirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrags nach dem BeschFG 1996
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Arbeitsrecht; Geltendmachung der Unwirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrags nach dem BeschFG
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 13.11.1997 - 4 Ca 8528/97
- LAG Köln, 06.05.1998 - 8 (7) Sa 122/98
- BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98
Papierfundstellen
- BAGE 94, 118
- NJW 2000, 3661
- MDR 2000, 1139
- NZA 2000, 884
- BB 2000, 1574
- BB 2000, 1948
- BB 2000, 829
- DB 2000, 1714
- DB 2000, 724
Wird zitiert von ... (57) Zitiert selbst (5)
- LAG Köln, 06.05.1998 - 8 (7) Sa 122/98
Unzulässigkeit einer Befristung eines Arbeitsvertrages; Anschlussverbot bei …
Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98
7 AZR 581/98 8 (7) Sa 122/98.Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. Mai 1998 - 8 (7) Sa 122/98 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 04.04.1990 - 7 AZR 259/89
Befristetes Arbeitsverhältnis mit Studenten
Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98
In die Wartezeit nach § 1 KSchG sind jedoch alle Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber einzurechnen, die ohne zeitliche Unterbrechung vorangingen (BAG 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182 = EzA BGB § 620 Nr. 142; 4. April 1990 - 7 AZR 259/89 - BAGE 65, 86 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 136). - BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95
Befristung von Arbeitsverhältnissen wegen eines vorübergehenden Mehrbedarfs an …
Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98
In die Wartezeit nach § 1 KSchG sind jedoch alle Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber einzurechnen, die ohne zeitliche Unterbrechung vorangingen (BAG 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182 = EzA BGB § 620 Nr. 142; 4. April 1990 - 7 AZR 259/89 - BAGE 65, 86 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 136). - BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98
Befristeter Arbeitsvertrag - Klagefrist - enger sachlicher Zusammenhang zwischen …
Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98
Das folgt aus § 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG iVm. § 7 KSchG (vgl. Senatsurteil 9. Februar 2000 - 7 AZR 730/98 -, zu a der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 27.01.1988 - 7 AZR 292/87
Befristung bei Lehrkraft aus haushaltsrechtlichen Gründen
Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats tritt im Regelfall an die Stelle des unwirksam befristeten Arbeitsverhältnisses ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (BAG 27. Januar 1988 - 7 AZR 292/87 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 116 = EzA BGB § 620 Nr. 97, zu I 3 b bb der Gründe mwN).
- BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 920/98
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG
Hat der Arbeitnehmer die Befristung des vorhergehenden Vertrags nicht innerhalb von drei Wochen nach Ende des vorhergehenden Vertrags mit einer Klage angegriffen, so gilt die Befristung gem. § 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG iVm. § 7 KSchG auch im Rahmen des § 1 Abs. 3 BeschFG als wirksam (Bestätigung der Senatsentscheidung vom 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).In die Wartezeit sind jedoch die Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber einzurechnen, wenn zu diesen ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht (BAG 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182 = EzA BGB § 620 Nr. 142, zu II 2 der Gründe mwN; BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu B I der Gründe).
a) Eine Verlängerung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG kommt nur in Betracht, wenn die vorherige Befristung eine Befristung nach dem BeschFG - in der jeweiligen Fassung - war (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 1 a der Gründe;… KR-Lipke 5. Aufl. § 1 BeschFG Rn. 95;… Kittner/Däubler/Zwanziger/Däubler KSchR 4. Aufl. § 1 BeschFG Rn. 20).
a) Ein vorhergehender unbefristeter Arbeitsvertrag iSd. § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Alt. BeschFG kann auch ein unwirksam befristeter Vertrag sein (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 a aa der Gründe).
Der vorbehaltlose Abschluß des letzten Vertrags steht dieser Prüfung nicht entgegen (BAG 22. März 2000 aaO).
Aufgrund der Fiktionswirkung des § 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG iVm. § 7 KSchG steht fest, daß der vorhergehende Arbeitsvertrag aufgrund Befristung wirksam beendet ist (BAG 22. März 2000 aaO m. zahlr. Nachw. aus dem Schrifttum).
Sie läßt zudem die aus der entsprechenden Anwendung des § 7 KSchG folgende Fiktion der Wirksamkeit der vorangehenden Befristung unberücksichtigt (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 a dd der Gründe).
Ihr ist eine eingeschränkte Fiktionswirkung nicht zu entnehmen (BAG 22. März 2000 aaO).
Dieses Ergebnis ist weder mit dem Wortlaut der gesetzlichen Befristungsbestimmungen vereinbar noch entspricht es dem im Gesetzgebungsverfahren bekundeten Willen des Gesetzgebers, den Arbeitgebern möglichst schnell Klarheit über die Wirksamkeit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu verschaffen (BAG 22. März 2000 aaO).
Auch dort muß der Arbeitnehmer trotz der Hoffnung oder sogar Zusage auf Wiedereinstellung bzw. im laufenden Arbeitsverhältnis seine Rechte klageweise geltend machen, wenn er sie nicht verlieren will (BAG 22. März 2000 aaO).
Eine solche fällt, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend erkannt hat, nicht unter das Anschlußverbot des § 1 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. BeschFG (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 1 a der Gründe;… KR-Lipke 5. Aufl. § 1 BeschFG Rn. 95;… Kittner/Däu-bler/Zwanziger/Däubler KSchR 4. Aufl. § 1 BeschFG Rn. 39; Löwisch BB 1997, 676, 678; Preis NJW 1996, 3369, 3372).
Erforderlich, aber auch ausreichend ist vielmehr eine Befristung nach dem BeschFG in der jeweils geltenden Fassung (so für die Frage der Verlängerung iSv. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG bereits BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv, zu B II 1 a der Gründe;… ErfK/Müller-Glöge § 1 BeschFG Rn. 34 mwN).
Eine Ausnahme von dieser Regel ist das in § 1 Abs. 3 BeschFG normierte Anschlußverbot (so bereits BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 der Gründe).
- BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 198/04
Befristung - Schriftform - Bestätigung
Vielmehr tritt an die Stelle des unwirksam befristeten Arbeitsvertrags ein unbefristeter Arbeitsvertrag (BAG 27. Januar 1988 - 7 AZR 292/87 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 116 = EzA BGB § 620 Nr. 97, zu I 3 b bb der Gründe; 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - BAGE 94, 118, 122 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist Nr. 4, zu B II 2 a aa der Gründe; 25. Oktober 2000 - 7 AZR 537/99 - BAGE 96, 155, 158 f. = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 7 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 23, zu B IV 1 a der Gründe). - BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 886/98
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG
In die Wartezeit sind jedoch die Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber einzurechnen, wenn zu diesen ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht (BAG 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182 = EzA BGB § 620 Nr. 142, zu II 2 der Gründe mwN; BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B I der Gründe).aa) Eine Verlängerung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG kommt nur in Betracht, wenn die vorherige Befristung eine Befristung nach dem BeschFG - in der jeweiligen Fassung - war (BAG 22. März 2000 aaO, zu B II 1 a der Gründe;… KR-Lipke 5. Aufl. § 1 BeschFG Rn. 95;… Kittner/Däubler/Zwanziger/Däubler KSchR 4. Aufl. § 1 BeschFG Rn. 20).
aa) Ein vorhergehender unbefristeter Arbeitsvertrag iSv. § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Alt. BeschFG kann auch ein unwirksam befristeter Arbeitsvertrag sein (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 a aa der Gründe).
Der vorbehaltlose Abschluß des letzten Vertrags steht dieser Prüfung nicht entgegen (BAG 22. März 2000 aaO).
Aufgrund der Fiktionswirkung des § 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG iVm. § 7 KSchG steht fest, daß der vorhergehende Arbeitsvertrag aufgrund Befristung wirksam beendet ist (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 a cc der Gründe m. zahlr. Nachw. aus dem Schrifttum).
Sie läßt zudem die aus der entsprechenden Anwendung des § 7 KSchG folgende Fiktion der Wirksamkeit der vorangehenden Befristung unberücksichtigt (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 a dd der Gründe).
Ihr ist eine eingeschränkte Fiktionswirkung nicht zu entnehmen (BAG 22. März 2000 aaO).
Dieses Ergebnis ist weder mit dem Wortlaut der gesetzlichen Befristungsbestimmungen vereinbar noch entspricht es dem im Gesetzgebungsverfahren bekundeten Willen des Gesetzgebers, den Arbeitgebern möglichst schnell Klarheit über die Wirksamkeit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu verschaffen (BAG 22. März 2000 aaO).
Auch dort muß der Arbeitnehmer trotz der Hoffnung oder sogar Zusage auf Wiedereinstellung bzw. im laufenden Arbeitsverhältnis seine Rechte klageweise geltend machen, wenn er sie nicht verlieren will (BAG 22. März 2000 aaO).
Entgegen der wohl vom Landesarbeitsgericht vertretenen Auffassung fallen unter das Anschlußverbot des § 1 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. BeschFG nur die vorhergehenden befristeten Arbeitsverträge nach Absatz 1 und nicht die Sachgrundbefristungen oder spezialgesetzlich zulässige Befristungen (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 1 a der Gründe;… KR-Lipke 5. Aufl. § 1 BeschFG Rn. 95;… Kittner/Däubler/Zwanziger/Däubler KSchR 4. Aufl. § 1 BeschFG Rn. 39; Sowka BB 1997, 677, 678; Preis NJW 1996, 3369, 3372).
- BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 256/99
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG
a) Eine Verlängerung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG kommt nur in Betracht, wenn die vorherige Befristung eine Befristung nach dem BeschFG - in der jeweiligen Fassung - war (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen[zVv.], zu B II 1 a der Gründe; 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - zVv., zu B IV 2 der Gründe).a) Ein vorhergehender unbefristeter Arbeitsvertrag iSd. § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Alt. BeschFG kann auch ein unwirksam befristeter Vertrag sein (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 a aa der Gründe).
Der vorbehaltlose Abschluß des letzten Vertrags steht dieser Prüfung nicht entgegen (BAG 22. März 2000 aaO).
Aufgrund der Fiktionswirkung des § 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG iVm. § 7 KSchG steht fest, daß der vorhergehende Arbeitsvertrag aufgrund Befristung wirksam beendet ist (BAG 22. März 2000 aaO m. zahlr. Nachw. aus dem Schrifttum).
Sie läßt zudem die aus der entsprechenden Anwendung des § 7 KSchG folgende Fiktion der Wirksamkeit der vorangehenden Befristung unberücksichtigt (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 a dd der Gründe).
Ihr ist eine eingeschränkte Fiktionswirkung nicht zu entnehmen (BAG 22. März 2000 aaO).
Dieses Ergebnis ist weder mit dem Wortlaut der gesetzlichen Befristungsbestimmungen vereinbar noch entspricht es dem im Gesetzgebungsverfahren bekundeten Willen des Gesetzgebers, den Arbeitgebern möglichst schnell Klarheit über die Wirksamkeit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu verschaffen (BAG 22. März 2000 aaO).
Auch dort muß der Arbeitnehmer trotz der Hoffnung oder sogar Zusage auf Wiedereinstellung bzw. im laufenden Arbeitsverhältnis seine Rechte klageweise geltend machen, wenn er sie nicht verlieren will (BAG 22. März 2000 aaO).
Eine solche fällt nicht unter das Anschlußverbot des § 1 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. BeschFG (BAG 22. März 2000 aaO, zu B II 1 a der Gründe;… 28. Juni 2000 aaO, zu B V 2 der Gründe).
- BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99
Wirksamkeit einer Befristungsverlängerung nach dem BeschFG
Denn in die von § 1 Abs. 1 KSchG vorausgesetzte Wartezeit sind auch die Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber einzurechnen, die ohne zeitliche Unterbrechung vorangingen (BAG, st. Rspr. zuletzt Senatsurteile vom 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - BB 2000, 1574, zu B I der Gründe mwN und vom 9. Februar 2000 - 7 AZR 730/98 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 22).a) Ein vorhergehender unbefristeter Vertrag iSv. § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Alternative BeschFG kann auch ein unwirksam befristeter Arbeitsvertrag sein (BAG 22. März 2000 aaO, zu B II 2 a aa der Gründe).
Der vorbehaltlose Abschluß des letzten Vertrags steht dieser Prüfung nicht entgegen (BAG 22. März 2000 aaO).
Aufgrund der Fiktionswirkung des § 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG iVm. § 7 KSchG steht fest, daß der vorhergehende Arbeitsvertrag aufgrund Befristung wirksam beendet ist (BAG 22. März 2000 aaO, zu B II 2 a cc der Gründe mwN).
- BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 119/02
Klagefrist für Befristungskontrolle
Bei einer Klage nach § 17 Satz 1 TzBfG besteht der Gegenstand des Streits jedoch darin, ob das Arbeitsverhältnis durch die zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbarte Befristung zu dem in dieser Vereinbarung vorgesehenen Termin geendet hat (zu § 1 BeschFG 1996: BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - BAGE 94, 118 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist Nr. 4, zu A der Gründe). - BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 537/99
Befristung nach dem BeschFG
In die Wartezeit sind jedoch die Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitnehmer einzurechnen, wenn zu diesen ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht (BAG 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182 = EzA BGB § 620 Nr. 142, zu II 2 der Gründe mwN; BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist Nr. 4, zu B I der Gründe).Darüber hinaus kommt eine Verlängerung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG nur in Betracht, wenn der vorherige Vertrag nach dem BeschFG - in der jeweiligen Fassung - befristet war (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist Nr. 4, zu B II 1 a der Gründe; BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - DB 2000, 2168, zu B IV 2 a der Gründe).
Im Rahmen des § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Alt. BeschFG kann grundsätzlich überprüft werden, ob der vorangegangene Vertrag etwa wegen Fehlens eines Sachgrundes unwirksam befristet war (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist Nr. 4, zu B II 2 a aa der Gründe; BAG 28. Juni 2000 -7 AZR 920/98 - DB 2000, 2168, zu B V 1 a der Gründe).
Vielmehr gilt der vorhergehende Vertrag als von Anfang an wirksam befristet (ständige Senatsrechtsprechung seit dem Urteil vom 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist Nr. 4, zu B II 2 a der Gründe; BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - DB 2000, 2168, zu B V 1 b der Gründe; BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 256/99 - zVv., zu B III 1 b und c der Gründe).
- BAG, 05.05.2004 - 7 AZR 629/03
Befristeter Arbeitsvertrag - Personalratsbeteiligung
Eine Sachgrundbefristung fällt nicht unter das Anschlussverbot des § 1 Abs. 3 BeschFG (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - BAGE 94, 118 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist Nr. 4, zu B II 1 a der Gründe). - BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 43/99
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG
Die Klägerin bedarf der Feststellung, der vorangegangene Vertrag habe nicht aufgrund der Befristung geendet, um dies gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Alt. BeschFG gegenüber der im letzten Vertrag vereinbarten, auf § 1 BeschFG gestützten Befristung geltend machen zu können (vgl. BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu B II 2 a aa der Gründe; BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - zVv., zu B V 1 a der Gründe).In die Wartezeit sind jedoch die Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber einzurechnen, wenn zu diesen ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht (BAG 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182, zu II 2 der Gründe mwN; BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B I der Gründe).
Ein vorhergehender unbefristeter Arbeitsvertrag kann auch ein unwirksam befristeter Arbeitsvertrag sein (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 a aa der Gründe mwN; BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - zVv., zu B V 1 a der Gründe).
- BAG, 31.05.2000 - 7 AZR 97/99
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG
Die Klägerin bedarf der Feststellung, der vorangegangene Vertrag habe nicht aufgrund der Befristung geendet, um dies gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Alt. BeschFG gegenüber der im letzten Vertrag vereinbarten, auf § 1 BeschFG gestützten Befristung geltend machen zu können (vgl. BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - NZA 2000, 884 ff., zu B II 2 a aa der Gründe).Dies kann die Klägerin noch geltend machen, weil sie die Frist des § 1 Abs. 5 BeschFG mit der am 15. Oktober 1997 beim Arbeitsgericht eingegangenen Klage auch hinsichtlich dieser Befristung gewahrt hat (insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt maßgeblich vom Tatbestand, der dem Senatsurteil vom 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - aaO zugrunde gelegen hat).
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag im Sinne dieser Vorschrift kann auch ein unwirksam befristeter Vertrag sein (Senatsurteil 22. März 2000 aaO).
Sie dient der Feststellung des Vorliegens des in § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschFG normierten rechtsvernichtenden Tatbestandsmerkmals "unbefristetes Arbeitsverhältnis", und ist damit lediglich Vorfrage im Rahmen der für das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses allein maßgeblichen Prüfung, ob der letzte Arbeitsvertrag wirksam befristet war (Senatsurteil 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - aaO).
d) Die Inzidentüberprüfung nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschFG setzt allerdings voraus, daß der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der vorletzten Befristung und damit das Vorangehen eines unbefristeten Arbeitsvertrags innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist des § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG gerichtlich geltend gemacht hat, weil andernfalls aufgrund der Fiktionswirkung des § 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG iVm. § 7 KSchG feststeht, daß die Befristung wirksam war (BAG 22. März 2000 aaO).
- BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 244/99
Einstufung in Lebensaltersstufe
- BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 546/99
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG
- BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 686/00
Befristung nach dem BeschFG
- BAG, 14.08.2002 - 7 AZR 266/01
Zweckbefristung von Arbeitsverträgen mit Ärzten in der Weiterbildung
- BAG, 27.09.2000 - 7 AZR 390/99
Befristung nach BeschFG im Anwendungsbereich des BAT
- BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 219/00
Befristung nach dem BeschFG
- BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 98/00
Befristung nach dem BeschFG
- BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 346/02
Verlängerung einer Befristung nach dem TzBfG
- BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 545/01
Befristeter Arbeitsvertrag
- BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 535/02
Verlängerung einer Befristung nach dem TzBfG
- LAG Baden-Württemberg, 11.01.2006 - 13 Sa 75/05
Anschlussverbot
- LAG Hamburg, 21.12.2000 - 1 Sa 10/99
Berufungsfrist bei nicht zugestelltem Urteil; Wirksamkeit einer Befristung ; …
- LAG Hamburg, 04.09.2000 - 5 Sa 17/00
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Fehlen eines sachlichen …
- BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 483/99
Befristung nach dem BeschFG
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2005 - 1 Sa 777/04
Befristung nach dem Hochschulrahmengesetz
- BAG, 26.06.2002 - 7 AZR 122/01
Rücknahme einer Entfristungsklage
- BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 153/00
Befristeter Arbeitsvertrag nach BeschFG
- BAG, 05.07.2000 - 5 AZR 888/98
Arbeitnehmerstatus: beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen beschäftigten …
- LAG Saarland, 18.07.2001 - 2 Sa 16/01
Zulässigkeit einer Anschlussberufung; Wirksamkeit der Befristung des …
- LAG Baden-Württemberg, 14.09.2005 - 13 Sa 32/05
Berufungsbegründung - Befristetes Arbeitsverhältnis - Zitiergebot - …
- LAG Hamburg, 01.03.2001 - 2 Sa 20/99
Wirksamkeit einer Befristung; Sachlicher Grund; Anschlussverbot; Klagefrist zur …
- LAG Hamburg, 02.02.2001 - 5 Sa 68/00
Bestimmung der Klagefrist für die Inzidentkontrolle früherer Befristungen
- LAG Hamburg, 18.10.2000 - 5 Sa 19/99
- BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 642/02
Verlängerung einer Befristung nach dem TzBfG
- BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 567/99
Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages nach BeschFG 1996
- LAG Niedersachsen, 11.05.2009 - 9 Sa 1515/08
Sachgrundbefristung bei Saisonarbeit im Kurbetrieb eines Therapiezentrums …
- BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 476/02
Befristungsrecht - Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags; Anwendung des …
- LAG Düsseldorf, 11.01.2002 - 9 Sa 1612/01
Befristeter Vertrag
- LAG Düsseldorf, 24.01.2001 - 12 Sa 1595/00
Arbeitsverhältnis: Befristung - Frist der Befristungsklage
- LAG Köln, 14.06.2000 - 8 (11) Sa 837/99
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Arbeitsgerichtliche …
- LAG Hamm, 10.06.2002 - 19 Sa 202/02
Befristung, Verlängerungsvertrag
- LAG Düsseldorf, 08.03.2002 - 9 (4) Sa 34/02
Befristeter Vertrag
- ArbG Düsseldorf, 30.03.2026 - 15 Ca 3601/25
- LAG Hessen, 17.11.2010 - 2 Sa 1035/10
Wirksamkeit einer Befristungsabrede - Doppelbefristung - Sachgrund der Vertretung …
- ArbG Bochum, 18.12.2003 - 3 Ca 1483/03
Verletzung des Mitbestimmungsrechts nach § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW
- LAG Berlin, 07.02.2001 - 4 Sa 1565/00
Beginn der Klagefrist des § 1 Abs. 5 BeschFG bei befristeten …
- LAG Sachsen, 14.09.2000 - 8 Sa 644/99
- LAG Berlin, 14.04.2000 - 6 Sa 203/00
Arbeitsverhältnis: Befristung - Anschlussverbot
- LAG Hamm, 29.09.2000 - 5 Sa 338/00
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Erfordernis der …
- LAG Hamm, 03.11.2000 - 5 Sa 665/00
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Vereinbaren einer …
- LAG Thüringen, 02.11.2000 - 1 Sa 762/99
Befristung nach dem BeschFG
- LAG Köln, 03.08.2000 - 5 Sa 390/00
Arbeitnehmer: auf Honororarbasis beschäftigte Lehrkraft
- LAG Hessen, 05.04.2000 - 13 Sa 1716/99
Unbefristetes Arbeitsverhältnis; Folgen des Wegfalls des staatlichen …
- LAG Köln, 03.05.2000 - 8 (11) Sa 837/99
Voraussetzungen der Wirksamkeit der Befristung eiens Arbeitsverhältnisses wegen …
- SG Landshut, 20.10.2005 - S 16 AL 169/04
Anspruch auf Arbeitslosengeld bei der Erfüllung der notwendigen …
- LAG Hamm, 09.05.2001 - 2 Sa 40/01
Wirksamkeit einer Befristung nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz
- LAG Sachsen, 25.04.2006 - 7 Sa 678/05
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