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Weitere Entscheidung unten: BAG, 09.06.2016

Rechtsprechung
   BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 827/14   

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BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 827/14 (https://dejure.org/2016,13858)
BAG, Entscheidung vom 15.03.2016 - 3 AZR 827/14 (https://dejure.org/2016,13858)
BAG, Entscheidung vom 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 (https://dejure.org/2016,13858)
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    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

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    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

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    § 1 Abs 1 S 1 BetrAVG, § 1 Abs 1 S 3 BetrAVG, § 1 Abs 2 Nr 1 BetrAVG, § 1 Abs 2 Nr 4 BetrAVG, § 1b Abs 3 BetrAVG
    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

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    § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, § ... 16 Abs. 1, Abs. 2 BetrAVG, Art. 35 Abs. 3 AVmG, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 2 BetrAVG, § 1b Abs. 3 BetrAVG, § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG, § 1 Abs. 3 BetrAVG, § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG, § 1 Abs. 2 BetrAVG, § 1 Abs. 1 BetrAVG, § 30e BetrAVG, Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 286 Abs. 1, § 288 Abs. 1 BGB, § 16 Abs. 1 BetrAVG, § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG, § 97 Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zeitlicher und sachlicher Geltungsbereich des BetrAVG

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    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

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    Betriebliche Altersversorgung; Eigenbeiträge; Umfassungszusage; Einstandspflicht des Arbeitgebers; Betriebsrentenanpassung; wirtschaftliche Lage; institutioneller Zuwendungsempfänger

  • rechtsportal.de

    Zeitlicher und sachlicher Geltungsbereich des BetrAVG

  • datenbank.nwb.de
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    Betriebliche Altersversorgung mit Eigenbeiträgen - Einstandspflicht des Arbeitgebers für Leistungskürzungen einer Pensionskasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beitragsbezogene Versorgungsversprechen - und die Einstandspflicht für Leistungskürzungen der Pensionskasse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht des Arbeitgebers - Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - institutioneller Zuwendungsempfänger

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss für Leistungskürzungen von Pensionskasse einstehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 154, 213
  • ZIP 2016, 1402
  • NZA 2016, 1205
  • BB 2016, 1523
  • BB 2016, 1662
  • DB 2016, 1581
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (15)

  • BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 65/14

    Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers - regulierte …

    Auszug aus BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 827/14
    Danach ist im Betriebsrentenrecht stets zwischen der arbeitsrechtlichen Grundverpflichtung einerseits und den Durchführungswegen andererseits zu unterscheiden; der eingeschaltete externe Versorgungsträger ist nur ein Instrument des Arbeitgebers zur Erfüllung seiner arbeitsrechtlichen Versorgungsverpflichtungen (vgl. BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 65/14 - Rn. 26;… 30. September 2014 - 3 AZR 617/12 - Rn. 34, BAGE 149, 212).

    Rn. 24 Den Arbeitgeber trifft vielmehr eine Einstandspflicht, nach der er dem Arbeitnehmer im Versorgungsfall die zugesagten Leistungen gegebenenfalls zu verschaffen hat (st. Rspr., vgl. nur BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 65/14 - Rn. 26;… 30. September 2014 - 3 AZR 617/12 - Rn. 34, BAGE 149, 212;… 19. Juni 2012 - 3 AZR 408/10 - Rn. 36 mwN, BAGE 142, 72).

    Durch die Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG wird sichergestellt, dass bei Schwierigkeiten im Durchführungsweg im Versorgungsfall gleichwohl der Versorgungszusage entsprechende Leistungen erbracht werden (st. Rspr., vgl. etwa BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 65/14 - Rn. 27 mwN).

    Auf solche Zusagen passt weder der gesetzliche Verschaffungsanspruch nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG noch das Unverfallbarkeitsrecht nach § 2 BetrAVG (vgl. zuletzt BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 65/14 - Rn. 30 mwN).

    Daraus folgt die gesetzliche Einstandspflicht (vgl. BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 65/14 - Rn. 43).

    Rn. 36 (1) Für eine Geltung auch für vor dem 1. Juli 2002 erteilte Zusagen spricht bereits § 30e BetrAVG, der durch Art. 3 Nr. 7 Neuregelungsgesetz in das Betriebsrentengesetz eingefügt wurde (vgl. bereits BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 65/14 - Rn. 50).

    Liegt keine ausdrückliche Zusage vor, müssen die Gesamtumstände den Schluss darauf zulassen, dass die Zusage des Arbeitgebers auch die auf den Arbeitnehmerbeiträgen beruhenden Leistungen umfassen soll (vgl. BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 65/14 - Rn. 43 mwN).

    Rn. 42 (3) Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine Zusage iSd. § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG vorliegt, obliegt dabei dem Versorgungsberechtigten, der Ansprüche aufgrund der Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG geltend macht (vgl. bereits BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 65/14 - Rn. 43 mwN).

    Die reguläre Beteiligung des Klägers an der Finanzierung des Versorgungsversprechens stand damit nicht in seinem freien Belieben (vgl. zu diesem Aspekt BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 65/14 - Rn. 47; 7. September 2004 - 3 AZR 550/03 - zu B I 2 b aa der Gründe, BAGE 112, 1).

    Zudem sind nicht zwei getrennte Rentenstämme zu bilden und zu berechnen (vgl. zu diesem Aspekt BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 65/14 - Rn. 47).

    Sofern den Entscheidungen des Senats vom 10. Februar 2015 (- 3 AZR 65/14 -) und vom 7. September 2004 (- 3 AZR 550/03 - BAGE 112, 1) Gegenteiliges zu entnehmen sein sollte, hält der Senat hieran nicht weiter fest.

    Sie dient nicht der Ausfüllung der Versorgungszusage der Beklagten, sondern regelt nur, ob und in welchem Umfang die PKDW gegenüber dem Kläger als Versichertem zu einer Leistungsherabsetzung befugt ist und betrifft damit lediglich die Ausgestaltung des Durchführungsverhältnisses (vgl. dazu ausführlich BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 65/14 - Rn. 54 ff.;… 30. September 2014 - 3 AZR 617/12 - Rn. 41 ff., BAGE 149, 212).

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Auszug aus BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 827/14
    Danach ist im Betriebsrentenrecht stets zwischen der arbeitsrechtlichen Grundverpflichtung einerseits und den Durchführungswegen andererseits zu unterscheiden; der eingeschaltete externe Versorgungsträger ist nur ein Instrument des Arbeitgebers zur Erfüllung seiner arbeitsrechtlichen Versorgungsverpflichtungen (…vgl. BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 65/14 - Rn. 26; 30. September 2014 - 3 AZR 617/12 - Rn. 34, BAGE 149, 212).

    Rn. 24 Den Arbeitgeber trifft vielmehr eine Einstandspflicht, nach der er dem Arbeitnehmer im Versorgungsfall die zugesagten Leistungen gegebenenfalls zu verschaffen hat (…st. Rspr., vgl. nur BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 65/14 - Rn. 26; 30. September 2014 - 3 AZR 617/12 - Rn. 34, BAGE 149, 212;… 19. Juni 2012 - 3 AZR 408/10 - Rn. 36 mwN, BAGE 142, 72).

    Sie dient nicht der Ausfüllung der Versorgungszusage der Beklagten, sondern regelt nur, ob und in welchem Umfang die PKDW gegenüber dem Kläger als Versichertem zu einer Leistungsherabsetzung befugt ist und betrifft damit lediglich die Ausgestaltung des Durchführungsverhältnisses (…vgl. dazu ausführlich BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 65/14 - Rn. 54 ff.; 30. September 2014 - 3 AZR 617/12 - Rn. 41 ff., BAGE 149, 212).

    Entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten kommt eine die grundrechtlichen Wertungen der Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG berücksichtigende "verfassungskonforme" oder zumindest "verfassungsorientierte" einschränkende Auslegung (vgl. dazu BAG 30. September 2014 - 3 AZR 617/12 - Rn. 52 mwN, BAGE 149, 212) des § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG nicht in Betracht.

    Vielmehr stellt sich die Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG auch in diesem Fall als Folge der Zusage von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung dar, die über einen externen Versorgungsträger durchgeführt werden (vgl. dazu bereits ausführlich BAG 30. September 2014 - 3 AZR 617/12 - Rn. 56 f., BAGE 149, 212).

  • BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 550/03

    Betriebliche Altersversorgung: Mittelbare Diskriminierung durch Pensionskasse

    Auszug aus BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 827/14
    Die reguläre Beteiligung des Klägers an der Finanzierung des Versorgungsversprechens stand damit nicht in seinem freien Belieben (…vgl. zu diesem Aspekt BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 65/14 - Rn. 47; 7. September 2004 - 3 AZR 550/03 - zu B I 2 b aa der Gründe, BAGE 112, 1).

    Sofern den Entscheidungen des Senats vom 10. Februar 2015 (- 3 AZR 65/14 -) und vom 7. September 2004 (- 3 AZR 550/03 - BAGE 112, 1) Gegenteiliges zu entnehmen sein sollte, hält der Senat hieran nicht weiter fest.

  • OLG Karlsruhe, 24.10.2013 - 9 U 120/12

    Anwendbarkeit und Reichweite des betriebsrentenrechtlichen Verfügungsverbots

    Auszug aus BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 827/14
    Rn. 35 bb) § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG findet auch auf Versorgungszusagen Anwendung, die - wie die des Klägers - vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmung erteilt wurden (…aA Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 6. Aufl. § 1 Rn. 197; OLG Karlsruhe 24. Oktober 2013 - 9 U 120/12 - zu II 2 der Gründe).

    Die Bestimmung ist insoweit nicht unklar (aA ohne nähere Begründung OLG Karlsruhe 24. Oktober 2013 - 9 U 120/12 - zu II 2 der Gründe).

  • BVerfG, 03.11.2015 - 1 BvR 1766/15

    In Verfassungsbeschwerden von juristischen Personen des Privatrechts können …

    Auszug aus BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 827/14
    Rn. 49 Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob die Beklagte als von der öffentlichen Hand beherrschtes Unternehmen überhaupt grundrechtsfähig ist (vgl. dazu BVerfG 3. November 2015 - 1 BvR 1766/15 ua. - Rn. 6;… 2. November 2015 - 1 BvR 1530/15 ua. - Rn. 5).
  • BVerfG, 02.11.2015 - 1 BvR 1530/15

    In Verfassungsbeschwerden von juristischen Personen des Privatrechts können …

    Auszug aus BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 827/14
    Rn. 49 Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob die Beklagte als von der öffentlichen Hand beherrschtes Unternehmen überhaupt grundrechtsfähig ist (…vgl. dazu BVerfG 3. November 2015 - 1 BvR 1766/15 ua. - Rn. 6; 2. November 2015 - 1 BvR 1530/15 ua. - Rn. 5).
  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 348/14

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners

    Auszug aus BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 827/14
    Demzufolge kommt es auf die voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung und der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens an (vgl. etwa BAG 8. Dezember 2015 - 3 AZR 348/14 - Rn. 19 mwN).
  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 408/10

    Betriebsrente - Pensionskasse - Einstandspflicht

    Auszug aus BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 827/14
    Rn. 24 Den Arbeitgeber trifft vielmehr eine Einstandspflicht, nach der er dem Arbeitnehmer im Versorgungsfall die zugesagten Leistungen gegebenenfalls zu verschaffen hat (…st. Rspr., vgl. nur BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 65/14 - Rn. 26;… 30. September 2014 - 3 AZR 617/12 - Rn. 34, BAGE 149, 212; 19. Juni 2012 - 3 AZR 408/10 - Rn. 36 mwN, BAGE 142, 72).
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 827/14
    Rn. 22 a) Diese Bestimmung, die durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz - AVmG) vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1310), in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Januar 2001 (Art. 9 Nr. 2 iVm. Art. 35 Abs. 3 AVmG), in das Betriebsrentengesetz eingefügt wurde, basiert - entgegen der Annahme der Beklagten - auf der ständigen Rechtsprechung des Senats aus der Zeit vor der Gesetzesänderung (vgl. statt vieler etwa BAG 29. August 2000 - 3 AZR 201/00 - zu II 1 der Gründe; 14. Dezember 1999 - 3 AZR 713/98 - zu I 1 a bb der Gründe, BAGE 93, 105; 17. April 1996 - 3 AZR 774/94 - zu II 2 a der Gründe; 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - zu B III 2 b bb der Gründe, BAGE 79, 236; 11. Februar 1992 - 3 AZR 138/91 - zu 2 a der Gründe; 23. Februar 1988 - 3 AZR 408/86 - zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 201/00

    Versorgungs-Verschaffungsanspruch nach Austritt aus einer kommunalen …

    Auszug aus BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 827/14
    Rn. 22 a) Diese Bestimmung, die durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz - AVmG) vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1310), in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Januar 2001 (Art. 9 Nr. 2 iVm. Art. 35 Abs. 3 AVmG), in das Betriebsrentengesetz eingefügt wurde, basiert - entgegen der Annahme der Beklagten - auf der ständigen Rechtsprechung des Senats aus der Zeit vor der Gesetzesänderung (vgl. statt vieler etwa BAG 29. August 2000 - 3 AZR 201/00 - zu II 1 der Gründe; 14. Dezember 1999 - 3 AZR 713/98 - zu I 1 a bb der Gründe, BAGE 93, 105; 17. April 1996 - 3 AZR 774/94 - zu II 2 a der Gründe; 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - zu B III 2 b bb der Gründe, BAGE 79, 236; 11. Februar 1992 - 3 AZR 138/91 - zu 2 a der Gründe; 23. Februar 1988 - 3 AZR 408/86 - zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 713/98

    Steuerlast bei Nachversicherung einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin

  • BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 138/91

    Versorgung durch Unterstützungskasse

  • BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 408/86

    Einstandspflicht des Arbeitgebers, der eine Zusatzversorgung durch eine …

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 774/94

    Auswirkung eines Rechtsfehlers im arbeitsrechtlichen Grundverhältnis auf das …

  • LAG Baden-Württemberg, 26.11.2014 - 13 Sa 53/14
  • BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18

    Betriebsrentenanpassungsprüfung - Ausschluss bei Pensionskassenrente mit …

    Bei Zusagen, die, wie diejenige der Klägerin aus dem Jahr 1983, vor dem 1. Juli 2002 erteilt worden sind, reicht dies jedoch nicht aus (vgl. dazu BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 45, BAGE 154, 213).
  • BAG, 21.07.2020 - 3 AZR 142/16

    Herabsetzung einer Pensionskassenrente - Einstandspflicht des Arbeitgebers - …

    Rn. 60 (2) § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG findet auch auf Versorgungszusagen Anwendung, die - wie die des Klägers - vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmung erteilt wurden (ausführlich BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 35 ff., BAGE 154, 213) und zwar auch dann, wenn der Versorgungsempfänger - wie hier - bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes mit Eintritt eines Versorgungsfalls aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist.

    Liegt keine ausdrückliche Zusage vor, müssen die Gesamtumstände den Schluss darauf zulassen, dass die Zusage des Arbeitgebers auch die auf den Arbeitnehmerbeiträgen beruhenden Leistungen umfassen soll (vgl. ausführlich BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 40, BAGE 154, 213;… 10. Februar 2015 - 3 AZR 65/14 - Rn. 43 mwN).

    Dies hat zur Folge, dass bei Zusagen, die bis zum Inkrafttreten dieser Bestimmung erteilt und mit denen beitragsbezogene Leistungen einer Pensionskasse zugesagt wurden, die auch durch den Arbeitnehmer finanziert werden, an die Annahme, die Zusage des Arbeitgebers erfasse - mit der hieraus folgenden Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG - die auf den Beiträgen der Arbeitnehmer beruhenden Leistungen, erhöhte Anforderungen zu stellen sind (vgl. BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 41, BAGE 154, 213).

    Rn. 64 (c) Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine Zusage iSd. § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG vorliegt, obliegt dabei dem Versorgungsberechtigten, der Ansprüche aufgrund der Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG geltend macht (…BAG 12. Mai 2020 - 3 AZR 158/19 - Rn. 31; 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 42, BAGE 154, 213).

    Die in der Satzung PKDW vorgesehene Haftung dient lediglich dem Interesse der Funktionsfähigkeit der Pensionskasse (vgl. BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 46, BAGE 154, 213).

  • LAG Düsseldorf, 14.09.2016 - 12 Sa 448/16

    Anpassung gemäß § 16 BetrAVG; Pensionskassenzusage; Einstandspflicht des …

    Die Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG führt damit nicht lediglich zu verschuldensabhängigen Schadensersatz-, sondern zu verschuldensunabhängigen Erfüllungsansprüchen der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer (…BAG 30.09.2014 - 3 AZR 617/12, DB 2015, 1108 Rn. 34; BAG 15.03.2016 - 3 AZR 827/14, DB 2016, 1581 Rn. 24).

    Auf solche Zusagen passt weder der gesetzliche Verschaffungsanspruch nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG noch das Unverfallbarkeitsrecht nach § 2 BetrAVG (BAG 15.03.2016 a.a.O. Rn. 28).

    Die so bestehende Leistungspflicht ist damit Teil des Versorgungsversprechens und nicht lediglich von versicherungsrechtlicher Bedeutung (BAG 15.03.2016 a.a.O. Rn. 32).

    Daraus folgt die gesetzliche Einstandspflicht (BAG 15.03.2016 a.a.O. Rn. 34).

    § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG findet dabei auch auf Versorgungszusagen Anwendung, die - wie hier - vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmung am 01.07.2012 erteilt wurden (BAG 15.03.2016 a.a.O. Rn. 35 ff.).

    Liegt keine ausdrückliche Zusage vor, müssen die Gesamtumstände den Schluss darauf zulassen, dass die Zusage des Arbeitgebers auch die auf den Arbeitnehmerbeiträgen beruhenden Leistungen umfassen soll (BAG 15.03.2016 a.a.O. Rn. 40).

    Dies hat zur Folge, dass bei Zusagen, die bis zum Inkrafttreten dieser Bestimmung erteilt und mit denen beitragsbezogene Leistungen einer Pensionskasse zugesagt wurden, die auch durch den Arbeitnehmer finanziert werden, an die Annahme, die Zusage des Arbeitgebers erfasse - mit der hieraus folgenden Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG - die auf den Beiträgen der Arbeitnehmer beruhenden Leistungen, erhöhte Anforderungen zu stellen sind (BAG 15.03.2016 a.a.O. Rn. 41).

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine Zusage i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG vorliegt, obliegt dabei dem Versorgungsberechtigten, der Ansprüche aufgrund der Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG geltend macht (BAG 15.03.2016 a.a.O. Rn. 42).

    Daraus folgt lediglich eine Lastenverteilung und Berechnungsweise der Versorgung (vgl. BAG 15.03.2016 a.a.O. Rn. 45).

    Die Rechtsprechung geht - soweit ersichtlich - bislang davon aus, dass § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG nF keine Rückwirkung zukommt (ArbG Gelsenkirchen 12.01.2016 - 5 Ca 1061/15, juris;… Hessische LAG 24.02.2016 a.a.O.; offen gelassen von BAG 15.03.2016 a.a.O. Rn. 60).

  • BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 157/19

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Einstandspflicht

    Rn. 25 Mit der Anmeldung zum BVV zum 1. Januar 2003, die sich aus dem Versicherungsschein vom 1. Februar 2005 ergibt, hat die Beklagte konkludent ein betriebsrentenrechtliches Versorgungsversprechen erteilt (vgl. BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 30 ff., BAGE 154, 213).

    Denn danach liegt betriebliche Altersversorgung auch vor, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln (beitragsorientierte Leistungszusage) und diese Beiträge in eine Pensionskasse einzahlt, die nach § 1b Abs. 3 BetrAVG ein im Gesetz vorgesehener Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung ist (vgl. ausführlich BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 32 mwN, aaO).

    Liegt keine ausdrückliche Zusage vor, müssen die Gesamtumstände den Schluss darauf zulassen, dass die Zusage des Arbeitgebers auch die auf den Arbeitnehmerbeiträgen beruhenden Leistungen umfassen soll (vgl. BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 40, BAGE 154, 213).

    Dies hat zur Folge, dass bei Zusagen, die bis zum Inkrafttreten dieser Bestimmung erteilt und mit denen beitragsbezogene Leistungen einer Pensionskasse zugesagt wurden, die auch durch den Arbeitnehmer finanziert werden, an die Annahme, die Zusage des Arbeitgebers erfasse - mit der hieraus folgenden Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG - die auf den Beiträgen der Arbeitnehmer beruhenden Leistungen, erhöhte Anforderungen zu stellen sind (vgl. BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 41, BAGE 154, 213).

    Rn. 37 Für die Art der Zusage trägt der Versorgungsberechtigte, der Ansprüche aufgrund der Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG geltend macht, die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 42, BAGE 154, 213).

  • BAG, 13.12.2016 - 3 AZR 342/15

    Pensionskasse - Anpassung laufender Leistungen

    Der Verschaffungsanspruch richtet sich darauf, eine Lücke zu schließen, die sich zwischen der Versorgungszusage einerseits und der Ausgestaltung des Durchführungswegs andererseits ergeben kann (ausführlich BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 22 ff.).

    Rn. 33 bb) § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG findet auch auf Versorgungszusagen Anwendung, die - wie die des Klägers - vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmung erteilt wurden (ausführlich BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 35 ff.).

    Liegt keine ausdrückliche Zusage vor, müssen die Gesamtumstände den Schluss darauf zulassen, dass die Zusage des Arbeitgebers auch die auf den Arbeitnehmerbeiträgen beruhenden Leistungen umfassen soll (vgl. BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 40;… 10. Februar 2015 - 3 AZR 65/14 - Rn. 43 mwN).

    Rn. 37 (3) Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine Zusage iSd. § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG vorliegt, obliegt dabei dem Versorgungsberechtigten, der Ansprüche aufgrund der Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG geltend macht (BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 42;… 10. Februar 2015 - 3 AZR 65/14 - Rn. 43 mwN).

  • BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 361/15

    Beitragsbezogene Leistungszusage - Umwandlung

    Die beitragsorientierte Leistungszusage unterscheidet sich dabei von einer reinen Beitragszusage; eine solche ist rechtlich zulässig, unterfällt aber nicht dem Betriebsrentengesetz (vgl. BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 28 mwN).

    Der Arbeitnehmer trägt dabei das volle Anlage- und Insolvenzrisiko (vgl. BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 28 mwN).

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 166/19

    Betriebliche Altersversorgung - Wiedereinsetzung - Pensionskassenrente - …

    Rn. 40 Indem die Beklagte den Kläger zur VDU angemeldet hat, hat sie ihm konkludent ein betriebsrentenrechtliches Versorgungsversprechen erteilt (vgl. BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 30 ff., BAGE 154, 213).

    Denn nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG liegt betriebliche Altersversorgung auch vor, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln (beitragsorientierte Leistungszusage) und diese Beiträge in eine Pensionskasse einzahlt, die nach § 1b Abs. 3 BetrAVG ein im Gesetz vorgesehener Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung ist (vgl. ausführlich BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 32 mwN, aaO).

    Liegt keine ausdrückliche Zusage vor, müssen die Gesamtumstände den Schluss darauf zulassen, dass die Zusage des Arbeitgebers auch die auf den Arbeitnehmerbeiträgen beruhenden Leistungen umfassen soll (vgl. BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 40 , BAGE 154, 213).

    Dies hat zur Folge, dass bei Zusagen, die bis zum Inkrafttreten dieser Bestimmung erteilt und mit denen beitragsbezogene Leistungen einer Pensionskasse zugesagt wurden, die auch durch den Arbeitnehmer finanziert werden, an die Annahme, die Zusage des Arbeitgebers erfasse die auf den Beiträgen der Arbeitnehmer beruhenden Leistungen, erhöhte Anforderungen zu stellen sind (vgl. BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 4 1, BAGE 154, 213).

    Rn. 45 Für die Art der Zusage trägt der Versorgungsberechtigte, der insoweit Ansprüche - wie hier auf eine Anpassung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG - geltend macht, die Darlegungs- und Beweislast (vgl. zu § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 4 2, BAGE 154, 213).

    Durch die Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG wird sichergestellt, dass bei Schwierigkeiten im Durchführungsweg im Versorgungsfall gleichwohl der Versorgungszusage entsprechende Leistungen erbracht werden (st. Rspr., vgl. etwa BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 25 mwN, BAGE 154, 213).

  • LAG Düsseldorf, 15.06.2022 - 12 Sa 569/20

    Betriebliche Altersversorgung; Einstandspflicht

    Auf solche Zusagen passt weder der gesetzliche Verschaffungsanspruch nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG noch das Unverfallbarkeitsrecht nach § 2 BetrAVG (BAG 15.03.2016 - 3 AZR 827/14, juris Rn. 28).

    Die so bestehende Leistungspflicht ist damit Teil des Versorgungsversprechens und nicht lediglich von versicherungsrechtlicher Bedeutung (BAG 15.03.2016 - 3 AZR 827/14, juris Rn. 32;… BAG 03.06.2020 - 3 AZR 166/19, juris Rn. 40).

    Für ein solches schlüssiges Betriebsrentenversprechen hat das Bundesarbeitsgericht es ausreichen lassen, wenn der Arbeitnehmer sich im Einstellungsschreiben zur Anmeldung verpflichtete und die Arbeitgeberin diesen dann zum Tarif A der Pensionskasse anmeldete (BAG 15.03.2016 a.a.O. Rn. 30).

    Rn. 236 b)Maßgeblich für die Auslegung sind die Umstände im Zeitpunkt der Anmeldung der Klägerin bzw. bei Abschluss des Dienstvertrags (vgl. insoweit BAG 15.03.2016 a.a.O. Rn. 5, das auf die Regelungen des Jahres 1968 abstellt).

    Der Einstandspflicht eines Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG steht der Umstand nicht entgegen, dass es sich um Versorgungszusagen handelt, die vor dem 01.07.2002 erteilt wurden (BAG 15.03.2016 - 3 AZR 827/14, juris Rn. 22 ff., 35 ff.;… BAG 12.05.2020 - 3 AZR 158/19, juris Rn. 37 ff.).

    Die Einstandspflicht des Arbeitgebers führt nicht lediglich zu verschuldensabhängigen Schadensersatz-, sondern zu verschuldensunabhängigen Erfüllungsansprüchen (BAG 15.03.2016 - 3 AZR 827/14, juris Rn. 24).

    Es bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Norm diejenigen Fälle nicht erfassen will, in denen die Ursache für die fehlende oder eingeschränkte Leistungsfähigkeit des Versorgungsträgers aus dessen Sphäre stammt (BAG 15.03.2016 a.a.O. Rn. 24).

    Der eingeschaltete externe Versorgungsträger ist nur ein Instrument der Arbeitgeberin zur Erfüllung ihrer arbeitsrechtlichen Versorgungsverpflichtungen (BAG 15.03.2016 - 3 AZR 827/14, juris Rn. 22).

  • BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 228/15

    Betriebsrentenanwartschaft - beitragsbezogene Leistungszusage

    Die beitragsorientierte Leistungszusage unterscheidet sich dabei von einer reinen Beitragszusage; eine solche ist rechtlich zulässig, unterfällt aber nicht dem Betriebsrentengesetz (vgl. BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 28 mwN).

    Der Arbeitnehmer trägt dabei das volle Anlage- und Insolvenzrisiko (vgl. BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 28 mwN).

  • BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 161/19

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Einstandspflicht

    Rn. 25 Mit der Anmeldung zum BVV zum 1. Dezember 2004, die sich aus dem Versicherungsschein vom 1. Februar 2005 ergibt, hat die Beklagte konkludent ein betriebsrentenrechtliches Versorgungsversprechen erteilt (vgl. BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 30 ff., BAGE 154, 213).

    Denn danach liegt betriebliche Altersversorgung auch vor, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln (beitragsorientierte Leistungszusage) und diese Beiträge in eine Pensionskasse einzahlt, die nach § 1b Abs. 3 BetrAVG ein im Gesetz vorgesehener Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung ist (vgl. ausführlich BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 32 mwN, aaO).

    Liegt keine ausdrückliche Zusage vor, müssen die Gesamtumstände den Schluss darauf zulassen, dass die Zusage des Arbeitgebers auch die auf den Arbeitnehmerbeiträgen beruhenden Leistungen umfassen soll (vgl. BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 40, BAGE 154, 213).

    Dies hat zur Folge, dass bei Zusagen, die bis zum Inkrafttreten dieser Bestimmung erteilt und mit denen beitragsbezogene Leistungen einer Pensionskasse zugesagt wurden, die auch durch den Arbeitnehmer finanziert werden, an die Annahme, die Zusage des Arbeitgebers erfasse - mit der hieraus folgenden Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG - die auf den Beiträgen der Arbeitnehmer beruhenden Leistungen, erhöhte Anforderungen zu stellen sind (vgl. BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 41, BAGE 154, 213).

    Rn. 37 Für die Art der Zusage trägt der Versorgungsberechtigte, der Ansprüche aufgrund der Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG geltend macht, die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 42, BAGE 154, 213).

  • BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 162/19

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Einstandspflicht

  • BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 159/19

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Einstandspflicht

  • BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 160/19

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Einstandspflicht

  • BAG, 13.12.2016 - 3 AZR 344/15

    Pensionskasse - Anpassung laufender Leistungen

  • BAG, 13.12.2016 - 3 AZR 343/15

    Pensionskasse - Anpassung laufender Leistungen

  • BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 158/19

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Einstandspflicht

  • BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 691/16

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - …

  • LAG Niedersachsen, 24.04.2023 - 15 Sa 125/22

    Einstandspflicht des Arbeitgebers für zugesagte Versorgungsleistungen bei …

  • BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 464/15

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Eigenbeiträge - Umfassungszusage

  • BAG, 06.05.2025 - 3 AZR 142/24

    Anpassung von Versorgungsleistungen - Pensionskasse

  • BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 362/15

    Beitragsbezogene Leistungszusage - Umwandlung

  • LAG Düsseldorf, 05.06.2024 - 12 Sa 506/23

    Eintritt des Versorgungsfalls als Mindestvoraussetzung für eine Verurteilung zu …

  • LAG Baden-Württemberg, 23.07.2018 - 1 Sa 17/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassungsprüfungspflicht - Pensionskasse - …

  • LAG Düsseldorf, 05.06.2024 - 12 Sa 512/23

    Übergang der Versorgungszusage durch erfolgten Betriebsübergang; Anspruch auf die …

  • LAG Düsseldorf, 05.06.2024 - 12 Sa 507/23

    Besimmung der Versorgungsordnung für Betriebsrentenansprüche des Arbeitnehmers …

  • LAG Düsseldorf, 05.06.2024 - 12 Sa 517/23

    Einstehen des Arbeitgebers für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2017 - 26 Sa 448/16

    Anpassungspflicht (§ 16 BetrAVG) bei institutionellem Zuwendungsempfänger - …

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Rechtsprechung
   BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 405/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,13104
BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 405/15 (https://dejure.org/2016,13104)
BAG, Entscheidung vom 09.06.2016 - 6 AZR 405/15 (https://dejure.org/2016,13104)
BAG, Entscheidung vom 09. Juni 2016 - 6 AZR 405/15 (https://dejure.org/2016,13104)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Unterrichtung nach § 17 KSchG ohne Berufsgruppen

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (12)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Massenentlassung: Heilung fehlerhafter Unterrichtung möglich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Massenentlassung - und Fehler bei der Unterrichtung des Betriebsrats

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Massenentlassungen - und die Unterrichtung des Betriebsrats

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Heilung einer fehlerhaften Unterrichtung des Betriebsrats bei Massenentlassung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unterrichtung des Betriebsrats bei Massenentlassung

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Unterrichtung des Betriebsrats bei Massenentlassung kann geheilt werden

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Fehler im Konsultationsverfahren bei bevorstehender Massenentlassung führen im Fall der Betriebsstilllegung nicht zur Unwirksamkeit einzelner Kündigungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine unwirksame Kündigung wegen Fehler in Massenentlassungsanzeige

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kündigung wirksam, trotz Infofehler an Betriebsrat

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Unterrichtung des Betriebsrats bei einer Massenentlassung

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Heilung einer fehlerhaften Unterrichtung des Betriebsrats bei Massenentlassung

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Heilung einer fehlerhaften Unterrichtung des Betriebsrats bei Massenentlassung

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unterrichtung des Betriebsrats bei Massenentlassungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 155, 245
  • ZIP 2016, 1885
  • ZIP 2016, 48
  • ZIP 2016, 74
  • MDR 2016, 1342
  • NZA 2016, 1198
  • BB 2016, 1523
  • BB 2016, 2557
  • BB 2017, 2494
  • DB 2016, 2549
 
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Wird zitiert von ... (118)Zitiert selbst (20)

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11

    Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen

    Auszug aus BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 405/15
    Rn. 21 bb) Im Konsultationsverfahren soll der Betriebsrat konstruktive Vorschläge unterbreiten können, um die Massenentlassung zu verhindern oder jedenfalls zu beschränken ( BAG 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 60 , BAGE 143, 150 ).

    Dabei muss der Betriebsrat allerdings klar erkennen können, dass die stattfindenden Beratungen (auch) der Erfüllung der Konsultationspflicht des Arbeitgebers aus § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG dienen sollen (…vgl. BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 17, BAGE 151, 83; 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 47 , BAGE 143, 150 ;… 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 34 , BAGE 140, 261 ).

    Es blieb bislang unentschieden, ob diesbezüglich die gesetzliche Schriftform des § 126 Abs. 1 BGB einzuhalten ist (vgl. hierzu BAG 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 58, BAGE 143, 150).

    Jedenfalls dann, wenn die Unterrichtung des Betriebsrats durch einen schriftlichen, wenn auch nicht unterzeichneten Text erfolgte, genügt die abschließende Stellungnahme des Betriebsrats, um einen eventuellen Schriftformverstoß zu heilen (vgl. BAG 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 60, 61, aaO).

    Insoweit besteht eine Parallele zu der möglichen Heilung eines Verstoßes gegen ein etwaiges Schriftformerfordernis (vgl. BAG 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 60, BAGE 143, 150).

    Sie entspricht vielmehr dem Umstand, dass § 17 Abs. 2 KSchG entsprechend Art. 2 Abs. 3 der MERL ein kollektives Informationsrecht der Arbeitnehmervertretung und kein individuelles Recht der einzelnen Arbeitnehmer gewährleistet (…vgl. EuGH 16. Juli 2009 - C-12/08 - [Mono Car Styling] Rn. 38 ff., Slg. 2009, I-6653; BAG 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 61, BAGE 143, 150;… 22. April 2010 - 6 AZR 948/08 - Rn. 20, BAGE 134, 176;… Naber/Sittard in Preis/Sagan Europäisches Arbeitsrecht § 10 Rn. 96).

    Die Verfahrensausgestaltung darf zwar nicht dazu führen, dass der Richtlinie ihre praktische Wirksamkeit genommen wird (…vgl. EuGH 16. Juli 2009 - C-12/08 - [Mono Car Styling] Rn. 33 ff. und 59 ff., aaO;… BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 68; 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 61, aaO).

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 752/11

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

    Auszug aus BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 405/15
    Beide Verfahren dienen in unterschiedlicher Weise der Erreichung des mit dem Massenentlassungsschutz verfolgten Ziels (… BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 28 , BAGE 144, 366 ; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 62 ).

    Die Konsultationspflicht ist der Sache nach regelmäßig erfüllt, wenn der Arbeitgeber bei einer Betriebsänderung iSv. § 111 BetrVG, soweit mit ihr ein anzeigepflichtiger Personalabbau verbunden ist oder sie allein in einem solchen besteht, einen Interessenausgleich abschließt und dann erst kündigt (vgl. BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 46 ; 18. September 2003 - 2 AZR 79/02 - zu B III 1 b der Gründe, BAGE 107, 318 ).

    Die Verfahrensausgestaltung darf zwar nicht dazu führen, dass der Richtlinie ihre praktische Wirksamkeit genommen wird (…vgl. EuGH 16. Juli 2009 - C-12/08 - [Mono Car Styling] Rn. 33 ff. und 59 ff., aaO; BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 68;… 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 61, aaO).

    Will der Arbeitgeber nicht das Risiko eingehen, dass die Massenentlassungsanzeige bei Erstattung zum geplanten Zeitpunkt mangels Stellungnahme des Betriebsrats unwirksam ist und er die Massenentlassung deshalb erst später als beabsichtigt wirksam anzeigen kann, muss er das Konsultationsverfahren grundsätzlich mindestens zwei Wochen vor dem Zeitpunkt einleiten, zu dem er die Massenentlassungsanzeige zu erstatten beabsichtigt (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 53).

    Die Stellungnahme muss erkennen lassen, dass der Betriebsrat sich für ausreichend unterrichtet hält, keine (weiteren) Vorschläge unterbreiten kann oder will und die Zweiwochenfrist des § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG nicht ausschöpfen will (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 53;… vgl. auch ErfK/Kiel 16. Aufl. § 17 KSchG Rn. 25 mwN).

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei …

    Auszug aus BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 405/15
    Dabei muss der Betriebsrat allerdings klar erkennen können, dass die stattfindenden Beratungen (auch) der Erfüllung der Konsultationspflicht des Arbeitgebers aus § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG dienen sollen (…vgl. BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 17, BAGE 151, 83;… 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 47 , BAGE 143, 150 ; 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 34 , BAGE 140, 261 ).

    Unterrichtet der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht über die Berufsgruppen der zu entlassenden Arbeitnehmer, kann dies bei der Entlassung aller Arbeitnehmer keine Folgen für die Prüfung konstruktiver Vorschläge zur Verhinderung oder Beschränkung der Massenentlassung durch den Betriebsrat haben und sich der Fehler insoweit nicht zu Lasten der betroffenen Arbeitnehmer auswirken (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 36, BAGE 140, 261;… Schaub/Linck ArbR-HdB 16. Aufl. § 142 Rn. 14;… AR/Leschnig 7. Aufl. § 17 KSchG Rn. 49; Schramm/Kuhnke NZA 2011, 1071, 1074 ).

    Rn. 32 (aa) Eine Verletzung der Unterrichtungspflicht nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG kann auch bei Vorliegen eines Interessenausgleichs grundsätzlich nicht durch die bloße Erklärung des Betriebsrats, rechtzeitig und vollständig unterrichtet worden zu sein, unbeachtlich werden (vgl. zur fehlenden Nachweisfunktion einer solchen Erklärung BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 33, BAGE 140, 261).

  • BAG, 21.03.2013 - 2 AZR 60/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Auszug aus BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 405/15
    Anderenfalls ist die Kündigung nach § 134 BGB nichtig (vgl. BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 42, BAGE 144, 366;… 22. November 2012 - 2 AZR 371/11 - Rn. 31, 37, BAGE 144, 47).

    Beide Verfahren dienen in unterschiedlicher Weise der Erreichung des mit dem Massenentlassungsschutz verfolgten Ziels ( BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 28 , BAGE 144, 366 ;… 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 62 ).

    Jedes dieser beiden Verfahren stellt ein eigenständiges Wirksamkeitserfordernis für die im Zusammenhang mit einer Massenentlassung erfolgte Kündigung dar (…vgl. BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 15, 16; Mehrens/Römer EWiR 2016, 281, 282; Wagner FA 2016, 144; Krieger ArbR 2016, 164;… für das Anzeigeverfahren BAG 22. November 2012 - 2 AZR 371/11 - Rn. 39 ff., BAGE 144, 47 ; für das Konsultationsverfahren BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 21 ff., BAGE 144, 366 ).

  • BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13

    Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 405/15
    Dabei muss der Betriebsrat allerdings klar erkennen können, dass die stattfindenden Beratungen (auch) der Erfüllung der Konsultationspflicht des Arbeitgebers aus § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG dienen sollen (vgl. BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 17, BAGE 151, 83;… 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 47 , BAGE 143, 150 ;… 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 34 , BAGE 140, 261 ).

    Der Arbeitgeber muss die erforderlichen Auskünfte zwar nicht unbedingt zum Zeitpunkt der Eröffnung der Konsultationen erteilen, hat sie aber ggf. "im Verlauf des Verfahrens" zu vervollständigen und alle einschlägigen Informationen bis zu dessen Abschluss zu erteilen (…vgl. EuGH 10. September 2009 - C-44/08 - [Akavan Erityisalojen Keskusliitto AEK ua.] Rn. 52, 53, aaO; BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 29, BAGE 151, 83).

    Diese Verfahrensweise ist nicht zu beanstanden (vgl. BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 29, BAGE 151, 83).

  • EuGH, 16.07.2009 - C-12/08

    Mono Car Styling - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 und …

    Auszug aus BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 405/15
    Sie entspricht vielmehr dem Umstand, dass § 17 Abs. 2 KSchG entsprechend Art. 2 Abs. 3 der MERL ein kollektives Informationsrecht der Arbeitnehmervertretung und kein individuelles Recht der einzelnen Arbeitnehmer gewährleistet (vgl. EuGH 16. Juli 2009 - C-12/08 - [Mono Car Styling] Rn. 38 ff., Slg. 2009, I-6653;… BAG 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 61, BAGE 143, 150;… 22. April 2010 - 6 AZR 948/08 - Rn. 20, BAGE 134, 176;… Naber/Sittard in Preis/Sagan Europäisches Arbeitsrecht § 10 Rn. 96).

    Die Verfahrensausgestaltung darf zwar nicht dazu führen, dass der Richtlinie ihre praktische Wirksamkeit genommen wird (vgl. EuGH 16. Juli 2009 - C-12/08 - [Mono Car Styling] Rn. 33 ff. und 59 ff., aaO;… BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 68;… 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 61, aaO).

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 371/11

    Unwirksamkeit einer Kündigung - fehlerhafte Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 405/15
    Anderenfalls ist die Kündigung nach § 134 BGB nichtig (…vgl. BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 42, BAGE 144, 366; 22. November 2012 - 2 AZR 371/11 - Rn. 31, 37, BAGE 144, 47).

    Jedes dieser beiden Verfahren stellt ein eigenständiges Wirksamkeitserfordernis für die im Zusammenhang mit einer Massenentlassung erfolgte Kündigung dar (…vgl. BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 15, 16; Mehrens/Römer EWiR 2016, 281, 282; Wagner FA 2016, 144; Krieger ArbR 2016, 164; für das Anzeigeverfahren BAG 22. November 2012 - 2 AZR 371/11 - Rn. 39 ff., BAGE 144, 47 ;… für das Konsultationsverfahren BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 21 ff., BAGE 144, 366 ).

  • EuGH, 10.09.2009 - C-44/08

    Akavan Erityisalojen Keskusliitto u.a. - Vorabentscheidungsverfahren - Richtlinie …

    Auszug aus BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 405/15
    Rn. 25 (a) Die in Art. 2 der MERL vorgesehene Konsultationspflicht entsteht, wenn der Arbeitgeber erwägt, Massenentlassungen vorzunehmen, oder einen Plan für Massenentlassungen aufstellt (EuGH 10. September 2009 - C-44/08 - [Akavan Erityisalojen Keskusliitto AEK ua.] Rn. 41, Slg. 2009, I-8163).

    Der Arbeitgeber muss die erforderlichen Auskünfte zwar nicht unbedingt zum Zeitpunkt der Eröffnung der Konsultationen erteilen, hat sie aber ggf. "im Verlauf des Verfahrens" zu vervollständigen und alle einschlägigen Informationen bis zu dessen Abschluss zu erteilen (vgl. EuGH 10. September 2009 - C-44/08 - [Akavan Erityisalojen Keskusliitto AEK ua.] Rn. 52, 53, aaO;… BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 29, BAGE 151, 83).

  • BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 638/15

    Einheitliches Konsultations- und Anzeigeverfahren bei mehreren Massenentlassungen …

    Auszug aus BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 405/15
    Die gestaffelte Erklärung der Kündigungen kann nur bei den späteren Kündigungen die Frage aufwerfen, ob sie innerhalb der sog. Freifrist des § 18 Abs. 4 KSchG durchgeführt wurden (vgl. hierzu BAG 9. Juni 2016 - 6 AZR 638/15 - Rn. 26 ff.).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 948/08

    Massenentlassung - Nachkündigung in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 405/15
    Sie entspricht vielmehr dem Umstand, dass § 17 Abs. 2 KSchG entsprechend Art. 2 Abs. 3 der MERL ein kollektives Informationsrecht der Arbeitnehmervertretung und kein individuelles Recht der einzelnen Arbeitnehmer gewährleistet (…vgl. EuGH 16. Juli 2009 - C-12/08 - [Mono Car Styling] Rn. 38 ff., Slg. 2009, I-6653;… BAG 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 61, BAGE 143, 150; 22. April 2010 - 6 AZR 948/08 - Rn. 20, BAGE 134, 176;… Naber/Sittard in Preis/Sagan Europäisches Arbeitsrecht § 10 Rn. 96).
  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk

  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

  • BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 601/14

    Rügen bei Massenentlassung - Präklusion nach § 6 KSchG

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 790/12

    Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

  • EuGH, 03.03.2011 - C-235/10

    Claes u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG - …

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 520/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • LAG Niedersachsen, 29.06.2015 - 8 Sa 1534/14
  • EuGH, 03.03.2011 - C-239/10

    Tran

  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter …

    Sie dienen in unterschiedlicher Weise der Erreichung des mit dem Massenentlassungsschutz verfolgten Ziels (BAG 9. Juni 2016 - 6 AZR 405/15 - Rn. 20, BAGE 155, 245;… 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 28, BAGE 144, 366).

    Jedes dieser beiden Verfahren stellt ein eigenständiges Wirksamkeitserfordernis für die im Zusammenhang mit einer Massenentlassung erfolgte Kündigung dar (…BAG 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18 - Rn. 40; 9. Juni 2016 - 6 AZR 405/15 - aaO).

    Die Kündigung kann daher erst wirksam erklärt werden, wenn die Massenentlassungsanzeige ordnungsgemäß erfolgt ist (BAG 9. Juni 2016 - 6 AZR 405/15 - Rn. 17, BAGE 155, 245;… vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 46 ff.;… BAG 6. November 2008 - 2 AZR 935/07 - Rn. 25 ff., BAGE 128, 256).

  • BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 459/18

    Massenentlassung - Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige …

    Die Kündigung kann daher erst wirksam erklärt werden, wenn die Massenentlassungsanzeige erfolgt ist (BAG 9. Juni 2016 - 6 AZR 405/15 - Rn. 17, BAGE 155, 245;… vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 46 ff.;… BAG 6. November 2008 - 2 AZR 935/07 - Rn. 25 ff., BAGE 128, 256).

    Rn. 35 bb) Aus der Entscheidung des Senats vom 9. Juni 2016 (- 6 AZR 405/15 - Rn. 18, BAGE 155, 245) folgt entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts nichts anderes.

    Beide Verfahren dienen in unterschiedlicher Weise der Erreichung des mit dem Massenentlassungsschutz verfolgten Ziels (BAG 9. Juni 2016 - 6 AZR 405/15 - Rn. 20, BAGE 155, 245;… 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 28, BAGE 144, 366;… 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 62).

    Jedes dieser beiden Verfahren stellt ein eigenständiges Wirksamkeitserfordernis für die im Zusammenhang mit einer Massenentlassung erfolgte Kündigung dar (BAG 9. Juni 2016 - 6 AZR 405/15 - aaO;… 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 15, BAGE 154, 53).

    Voraussetzung ist aber, dass der Betriebsrat klar erkennen kann, dass die Handlungen des Arbeitgebers (auch) der Erfüllung der Konsultationspflicht aus § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG dienen sollen (vgl. BAG 9. Juni 2016 - 6 AZR 405/15 - Rn. 21, BAGE 155, 245;… 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 17, BAGE 151, 83;… 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 47, BAGE 143, 150;… 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 34, BAGE 140, 261).

    Eine Verletzung der Unterrichtungspflicht nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG kann auch bei Vorliegen eines Interessenausgleichs grundsätzlich nicht durch die bloße Erklärung des Betriebsrats, rechtzeitig und vollständig unterrichtet worden zu sein, unbeachtlich werden (BAG 9. Juni 2016 - 6 AZR 405/15 - Rn. 32, BAGE 155, 245).

    Der Unterrichtungsfehler konnte sich insoweit nicht zulasten der betroffenen Arbeitnehmer auswirken (vgl. BAG 9. Juni 2016 - 6 AZR 405/15 - Rn. 30, BAGE 155, 245;… 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 36, BAGE 140, 261).

    Die Wahrung der Textform entsprechend § 126b BGB reicht hierzu aus (…BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 42, BAGE 157, 1; noch offengelassen von: BAG 9. Juni 2016 - 6 AZR 405/15 - Rn. 27, BAGE 155, 245;… 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 55 ff., BAGE 143, 150).

    Die Stellungnahme muss jedoch erkennen lassen, dass der Betriebsrat sich für ausreichend unterrichtet hält, keine (weiteren) Vorschläge unterbreiten kann oder will und die Zweiwochenfrist des § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG nicht ausschöpfen will (BAG 9. Juni 2016 - 6 AZR 405/15 - Rn. 36, BAGE 155, 245;… 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 53).

  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter …

    Beide Verfahren können zwar miteinander verbunden werden (…vgl. BAG 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18 - Rn. 42; 9. Juni 2016 - 6 AZR 405/15 - Rn. 21, BAGE 155, 245;… 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 17, BAGE 151, 83;… 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 47, BAGE 143, 150;… 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 34, BAGE 140, 261).
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