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Rechtsprechung
   BGH, 11.03.1964 - V ZR 78/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,249
BGH, 11.03.1964 - V ZR 78/62 (https://dejure.org/1964,249)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1964 - V ZR 78/62 (https://dejure.org/1964,249)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1964 - V ZR 78/62 (https://dejure.org/1964,249)
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Volltextveröffentlichungen (3)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BGHZ 41, 209
  • NJW 1964, 1226
  • MDR 1964, 584
  • DNotZ 1964, 493
  • DB 1964, 985
 
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Wird zitiert von ... (51)Zitiert selbst (11)

  • RG, 08.06.1942 - V 129/41

    Kann der Ausübung eines ersessenen Wegerechts bei Änderung der Grundlagen, auf …

    Auszug aus BGH, 11.03.1964 - V ZR 78/62
    Bei dieser Sachlage trifft, es nicht zu, daß die Dienstbarkeit vom Standpunkt vernünftiger Wirtschaft aus gesehen für die durch sie geschützten Grundstückseigentümer keinen Vorteil mehr böte oder daß die Nachteile für das dienende; Grundstück sich so stark vermehrt hatten, daß nunmehr der Nutzen, außer Verhältnis zum Schaden stünde (vgl. RGZ 169, 180, 183, wo veränderte Verhältnisse bei einer Grunddienstbarkeit in Frage standen, also allein wirtschaftliche Gesichtspunkte maßgebend waren, § 1019 BGB).
  • RG, 16.01.1939 - V 75/38

    1. Zur Rechtsnatur von Eingemeindungsverträgen. 2. Kann bei beschränkten …

    Auszug aus BGH, 11.03.1964 - V ZR 78/62
    Ein Bedürfnis in dem Sinn, daß der mit der Bestellung verfolgte Zweck auf keinem anderen Wege zu erreichen wäre, ist aber nicht zu fordern, ebensowenig, daß es sich um ein wirtschaftliches Bedürfnis handelt, da die b.p.D. auch ideellen Interessen dienen kann (RGZ 159, 193, 197).
  • BGH, 27.01.1960 - V ZR 148/58
    Auszug aus BGH, 11.03.1964 - V ZR 78/62
    Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 27. Januar 1960, V ZR 148/58, LM BGB § 242 D Nr. 41 unterliegen zwar auch dingliche Rechte dem Verbot mißbräuchlicher Rechtsausübung, es kann jedoch die Mißbräuchlichkeit ihrer Ausübung nur aus dem dinglichen Rechtsverhältnis zwischen dem Berechtigten abgeleitet werden.
  • BGH, 09.07.1958 - V ZR 116/57

    Dienstbarkeitsbestellungsanspruch

    Auszug aus BGH, 11.03.1964 - V ZR 78/62
    Das gilt umso weniger, als nicht nur das Fehlen der natürlichen Beendigung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit durch den [XXXXX] hinsichtlich der juristischen Person und die dadurch möglicherweise eintretende lange Dauer der Beschränkung dem Gesetzgeber klar sein mußte, sondern die neuere Gesetzgebung durch die Schaffung des § 1092 Abs. 2 BGB (Gesetz vom 5. März 1953, BGBl S. 33) sogar noch die voraussichtliche Dauer der Beschränkung nach früherem Recht ausgedehnt hat (Vgl. BGHZ 28, 99, 101 ).
  • BGH, 29.06.1955 - IV ZR 55/55

    Neue Urkunden im Revisionsrechtszug

    Auszug aus BGH, 11.03.1964 - V ZR 78/62
    Dieses Vorbringen ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( BGHZ 18, 59 ) schon deswegen nicht zu berücksichtigen, da der vorliegende Streit durch des Urteil des Revisionsgerichts beendet wird.
  • BGH, 17.12.1956 - II ZR 47/56

    Betriebspensionskasse

    Auszug aus BGH, 11.03.1964 - V ZR 78/62
    Jedenfalls ist die in erster Linie dem Tatrichter obliegende Würdigung der Gleichheit oder der Verschiedenheit der hier in Betracht kommenden Fälle (vgl. auch BGHZ 22, 375, 380 ) von Rechtsirrtum nicht beeinflußt.
  • BGH, 15.12.1951 - II ZR 158/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.03.1964 - V ZR 78/62
    Das Bundesverfassungsgericht hat in BVerfE 7, 198, 207 (s. auch BGHZ 3, 248 und Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Dezember 1951, II ZR 158/51, VersR 1952, 57) entschieden, daß Art. 3 GG - was nach seinem Sinn und Wortlaut auch nicht zu bezweifeln ist [XXXXX] nicht unmittelbare Anwendung im Privatrecht findet, daß sich aber der Rechtsinhalt der Grundrechte mittelbar, insbesondere durch die Generalklauseln im Privatrecht entfalte und der Zivilrichter diese Einwirkung der Grundrechte zu berücksichtigen hat.
  • BGH, 24.10.1951 - II ZR 109/50

    Gleichbehandlung von Pensionsrenten

    Auszug aus BGH, 11.03.1964 - V ZR 78/62
    Das Bundesverfassungsgericht hat in BVerfE 7, 198, 207 (s. auch BGHZ 3, 248 und Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Dezember 1951, II ZR 158/51, VersR 1952, 57) entschieden, daß Art. 3 GG - was nach seinem Sinn und Wortlaut auch nicht zu bezweifeln ist [XXXXX] nicht unmittelbare Anwendung im Privatrecht findet, daß sich aber der Rechtsinhalt der Grundrechte mittelbar, insbesondere durch die Generalklauseln im Privatrecht entfalte und der Zivilrichter diese Einwirkung der Grundrechte zu berücksichtigen hat.
  • RG, 14.10.1925 - V B 22/25

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

    Auszug aus BGH, 11.03.1964 - V ZR 78/62
    Das Gesetz führt (§ 1090 Abs. 2 BGB) unter den auf die beschränkte persönliche Dienstbarkeit anzuwendenden Vorschriften § 1019 BGB nicht auf, so daß ein wirtschaftlicher Vorteil für den Berechtigten nicht erforderlich ist (RGZ 111 384, 392; s. auch Wolff/Raiser, Sachenrecht 10. Bearb. § 112 II S. 453), es genügt aber überhaupt, daß ein zulässiger Zweck mit privatrechtlichen Mitteln verfolgt wird (KG Recht 1929 Nr. 2377).
  • RG, 14.11.1933 - V B 10/33

    Kann der Eigentümer zweier Grundstücke an dem einen von diesen zu Gunsten des …

    Auszug aus BGH, 11.03.1964 - V ZR 78/62
    Das Reichsgericht hat in RGZ 142, 231 bereits ausgeführt, daß ein Ausschluß der Bestellung beschränkter Rechte an eigener Sache dem Bürgerlichen Gesetzbuch fremd ist (§ 1196 BGB, sowie Belastung einer im Miteigentum stehenden Sache zugunsten eines Miteigentümers in § 1009 BGB; s. auch § 889 BGB) und daß die Vorschrift des § 873 BGB, die die Einigung zwischen dem Berechtigten und dem anderen Teil, hier Eigentümer, über die Entstehung des Rechtes als einer der Voraussetzungen für die Entstehung aufstellt, nur sichern soll, daß niemand ein solches Recht gegen seinen Willen erwirbt.
  • RG, 24.03.1905 - II 368/04

    Kauf von Holz auf dem Stamme.; Grundbucheintragung.

  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 163/06

    Rechtsfolgen der Verhinderung des Wohnungsberechtigten an der Ausübung des …

    Das ist u.a. der Fall, wenn das Recht niemandem mehr einen Vorteil bietet (Senat, BGHZ 41, 209, 214).
  • BGH, 02.03.2023 - V ZB 64/21

    Befugnis des Insolvenzverwalters zur Löschung eines Wohnungsrechts des …

    Sind Grundstückseigentümer und Wohnungsberechtigter personenidentisch, sei es durch eine anfängliche Bestellung des Wohnungsrechts als Eigentümerrecht, sei es durch eine nachträgliche (Wieder-)Vereinigung von Wohnungsrecht und Eigentum in einer Person (§ 889 BGB), muss sich der Wohnungsberechtigte für die Pfändung so behandeln lassen, als habe er es gestattet, die Ausübung des Wohnungsrechts einem anderen zu überlassen; infolgedessen ist ein Eigentümerwohnungsrecht stets pfändbar (Fortführung von Senat, Urteil vom 11. März 1964 - V ZR 78/62, NJW 1964, 1226, insoweit in BGHZ 41, 209 nicht abgedruckt).

    Dieser hat bereits entschieden, dass dann, wenn der Eigentümer eines Grundstücks und der Berechtigte einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit personenidentisch sind, die beschränkte persönliche Dienstbarkeit pfändbar ist, weil die Gestattung der Übertragung der Ausübung auf einen anderen für die Pfändung (§ 857 Abs. 3 ZPO) stets als erteilt zu erachten ist (vgl. Senat, Urteil vom 11. März 1964 - V ZR 78/62, NJW 1964, 1226, insoweit in BGHZ 41, 209 nicht abgedruckt).

    Dementsprechend hat der Senat die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit am eigenen Grundstück für zulässig erachtet (vgl. Senat, Urteil vom 11. März 1964 - V ZR 78/62, BGHZ 41, 209, 210 f.; zur Grunddienstbarkeit vgl. Senat, Urteil vom 8. April 1988 - V ZR 120/87, NJW 1988, 2362, 2363).

    Erfolgt die Bestellung nämlich mit Rücksicht auf eine beabsichtigte Übertragung des Eigentums an dem belasteten Grundstück, kann der Eigentümer daran ein berechtigtes Interesse haben (vgl. Senat, Urteil vom 11. März 1964 - V ZR 78/62, BGHZ 41, 209, 211 mwN).

    Der Berechtigte, der zugleich Eigentümer ist, muss sich so behandeln lassen, als habe er es gemäß § 1092 Abs. 1 Satz 2 BGB gestattet, die Ausübung einem anderen zu überlassen(vgl. Senat, Urteil vom 11. März 1964 - V ZR 78/62, NJW 1964, 1226, insoweit in BGHZ 41, 209 nicht abgedruckt).

  • BGH, 06.02.2009 - V ZR 139/08

    Löschung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit wegen Wegfalls der …

    Dass § 1090 Abs. 2 BGB nicht auf § 1019 BGB verweist, bedeutet nur, dass der auch für das Entstehen und den Fortbestand einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit konstitutive Vorteil nicht grundstücksbezogen sein muss, es vielmehr genügt, dass die Dienstbarkeit für irgendjemanden einen erlaubten Vorteil bietet (Senat, BGHZ 41, 209, 212 ff. ;… Urt. v. 24. Juni 1983, V ZR 167/82, NJW 1984, 924).

    Demgemäß erlischt das dingliche Recht, wenn das mit der Dienstbarkeitsbestellung verfolgte Interesse endgültig entfallen ist (vgl. Senat, BGHZ 41, 209, 213 f. ;… Urt. v. 7. Dezember 1984, V ZR 189/83, NJW 1985, 1025; BGH NJW 1984, 924; OLG Celle, NZM 2005, 39, 40 ;… ferner Senat , Urt. v. 24. Februar 1984, V ZR 177/82, NJW 1984, 2157, 2158;… Urt. v. 18. Juli 2008, V ZR 171/07, NJW 2008, 3123, 3124; BGH VIZ 1999, 225, 226 f.).

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