Rechtsprechung
| BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung der Zurückweisung von Erbscheinsanträgen; Erbverzicht als erbrechtlicher Vertrag; Wirksamkeit eines Verzichts auf das gesetzliche Erbrecht; Beschränkung des Verzichts auf das Pflichtteilsrecht und Erhalt des vollen gesetzlichen Erbteils bei Eintritt der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Memmingen - VI 865/80
- LG Memmingen, 02.09.1980 - 4 T 963/80
- BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80
Papierfundstellen
- MDR 1981, 673
- BayObLGZ 1981, 30
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (17)
- BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70
Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung - …
Auszug aus BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80
Die Schlußfolgerungen des Tatrichters müssen hierbei nicht zwingend sein; es genügt und ist mit der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg angreifbar, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß möglich ist, mag selbst ein anderer Schluß näher oder zumindest ebenso nahe gelegen haben (BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLGZ 1976, 67/75 f.; 1979, 215/222; Keidel/Kuntze/Winkler RdNrn. 47, 48, Jansen RdNrn. 19, 20, je zu § 27 FGG).Damit kann sie aber im Rechtsbeschwerdeverfahren keinen Erfolg haben (BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLG FamRZ 1976, 101/104).
- BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
Auszug aus BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80
Dabei entscheidet das Gericht - und das in den durch das Rechtsmittel gezogenen Grenzen vollständig an die Stelle des Nachlaßgerichts tretende Beschwerdegericht (BayObLGZ 1966, 435/440 m.Nachw.; 1976, 67/72) - über die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen des Erbrechts nach freier Überzeugung (…Palandt BGB 40. Aufl. § 2359 Anm. 1).Die Schlußfolgerungen des Tatrichters müssen hierbei nicht zwingend sein; es genügt und ist mit der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg angreifbar, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß möglich ist, mag selbst ein anderer Schluß näher oder zumindest ebenso nahe gelegen haben (BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLGZ 1976, 67/75 f.; 1979, 215/222; Keidel/Kuntze/Winkler RdNrn. 47, 48, Jansen RdNrn. 19, 20, je zu § 27 FGG).
- BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59
Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen
Auszug aus BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80
Nach dem auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit als geltendes Verfahrensrecht (BVerfGE 10, 177/182 [BVerfG 03.11.1959 - 1 BvR 13/59] ) zu beachtenden (BayObLGZ 1980, 23/25; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 70 a, Jansen RdNr. 104, je zu § 12 FGG) und in Art. 103 Abs. 1 GG , Art. 91 Abs. 1 BayVerf verankerten Grundsatz des rechtlichen Gehörs hat jeder am Verfahren Beteiligte Anspruch darauf, alle Tatsachen zu erfahren, die im Fortschreiten der Behandlung der Angelegenheit zu Tage treten und die das Gericht seiner Entscheidung zugrunde legen will (Keidel/Kuntze/Winkler § 12 FGG RdNr. 73).
- BayObLG, 29.01.1980 - BReg. 1 Z 78/79
Irrtumsanfechtung der Anfechtung der Erbschaftsausschlagung
Auszug aus BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80
Nach dem auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit als geltendes Verfahrensrecht (BVerfGE 10, 177/182 [BVerfG 03.11.1959 - 1 BvR 13/59] ) zu beachtenden (BayObLGZ 1980, 23/25; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 70 a, Jansen RdNr. 104, je zu § 12 FGG) und in Art. 103 Abs. 1 GG , Art. 91 Abs. 1 BayVerf verankerten Grundsatz des rechtlichen Gehörs hat jeder am Verfahren Beteiligte Anspruch darauf, alle Tatsachen zu erfahren, die im Fortschreiten der Behandlung der Angelegenheit zu Tage treten und die das Gericht seiner Entscheidung zugrunde legen will (Keidel/Kuntze/Winkler § 12 FGG RdNr. 73). - OLG Düsseldorf, 29.08.1980 - 3 W 147/80
Auszug aus BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80
1 Z 9/76">BayObLGZ 1976, 67/75; BayObLG Rpfleger 1980, 471). - RG, 02.11.1933 - IV B 43/33
1. Ist der Ersatzerbe des Nacherben im Erbschein mit aufzuführen? 2. Welche …
Auszug aus BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80
Hierzu muß der gesamte Inhalt der Erklärungen einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Vertragsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (RGZ 142, 171/174; BGH LM § 133 (B) BGB Nr. 1; … - RG, 20.09.1927 - VII 155/27
Aufwertung
Auszug aus BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80
Dieser ist nicht zu vermuten, sondern muß deutlich erkennbar ausgesprochen werden (RGZ 115, 385/391; 118, 63/66), es sei denn, daß sich der Verzichtswille aus dem ganzen Vertragsinhalt und den Umständen mit Zuverlässigkeit ergibt (…Soergel/Siebert BGB 10. Aufl. § 2346 RdNr. 2;… Brand/Kleeff a.a.O.). - BayObLG, 22.10.1979 - BReg. 1 Z 63/79
Auszug aus BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80
Das Landgericht hat seine Entscheidung zwar nur knapp begründet; der Inhalt der Gründe gibt jedoch im Zusammenhang mit den in Bezug genommenen Ausführungen im Beschluß des Nachlaßgerichts vom 3.6.1980 entsprechend der Vorschrift des § 25 FGG über die wesentlichen Punkte der leitenden Erwägungen hinreichend Aufschluß (Senatsbeschluß vom 22.10.1979 - BReg. 1 Z 63/79 - KG JW 1931, 1495/1496). - RG, 11.01.1927 - VI 395/26
Enteignung. Hinterlegung.
Auszug aus BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80
Dieser ist nicht zu vermuten, sondern muß deutlich erkennbar ausgesprochen werden (RGZ 115, 385/391; 118, 63/66), es sei denn, daß sich der Verzichtswille aus dem ganzen Vertragsinhalt und den Umständen mit Zuverlässigkeit ergibt (…Soergel/Siebert BGB 10. Aufl. § 2346 RdNr. 2;… Brand/Kleeff a.a.O.). - BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58
Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete …
Auszug aus BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80
Für eine Auslegung ist nur dann Raum, wenn der Wortlaut der Verzichtserklärung nicht absolut eindeutig ist (RGZ 158, 119/124; BGHZ 32, 60/63; BayObLGZ 1966, 242/244; 1979, 12/15 = Rpfleger 1979, 134/135; Palandt § 133 BGB Anm. 3). - BGH, 04.07.1962 - V ZR 14/61
Rechtsstellung des Schlußerben
- BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59
Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG
- BayObLG, 18.01.1979 - BReg. 2 Z 55/78
Vorliegen einer Vollmacht zur Bewilligung der Eintragung einer …
- BayObLG, 10.07.1979 - BReg. 1 Z 28/79
- BayObLG, 17.12.1979 - BReg. 1 Z 76/79
- BayObLG, 07.05.1979 - BReg. 1 Z 18/79
- RG, 24.06.1938 - III 183/37
1. Kann der nach § 2 Preuß. Gesetzes, betr. die Erweiterung des Rechtsweges, vom …
- BayObLG, 27.01.1995 - 1Z BR 22/94
Gegenleistung für Erbverzicht
Dies hat das Nachlaßgericht im Erbscheinsverfahren von Amts wegen (§ 12 FGG ) zu prüfen und über diese Vorfrage, von der die Entscheidung über den Erbscheinsantrag abhängt, incidenter mitzubefinden (vgl. BayObLGZ 1981, 30/34).Dieser Verzicht ist ein abstraktes, unmittelbar den Verlust des Erbrechts bewirkendes Rechtsgeschäft (vgl. BGHZ 37, 319/327;… BGB -RGRK/Johannsen 12. Aufl. Rn. 1, MünchKomm/Strobel BGB 2. Aufl. Rn. 2, jeweils zu § 2346) und als solches vom Grundgeschäft zu unterscheiden, das gegebenenfalls eine mit dem Erbverzicht verbundene Verpflichtung zur Leistung einer Abfindung sein kann (vgl. BayObLGZ 1981, 30/33;… Staudinger/Ferid/Cieslar BGB 12. Aufl. Einleitung zu §§ 2346 ff. Rn. 59;… MünchKomm/Strobel Rn. 22, BGB -RGRK/Johannsen Rn. 2, jeweils zu § 2346 ;… Palandt/Edenhofer BGB 54. Aufl. Überblick vor § 2346 Rn. 7).
Die Frage, ob ein solches Abhängigkeitsverhältnis besteht, ist durch Auslegung zu klären, bei der die für Rechtsgeschäfte unter Lebenden geltenden Vorschriften der §§ 133, 157, 242 BGB heranzuziehen sind (vgl. BayObLGZ 1981, 30/34 und BayObLG …
Im Verfahren der weiteren Beschwerde kann die vom Gericht der Tatsacheninstanz vorgenommene Auslegung nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler, nachgeprüft werden (vgl. BayObLGZ 1957, 292/295 und 1981, 30/34 m.w.Nachw.).
- BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 109/81
Einziehung eines Erbscheins; Beschränkende Angaben über die Ernennung eines …
Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde hat das Landgericht, was vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen ist (BayObLGZ 1981, 30/32), zutreffend bejaht; es hat dabei auch die Beschwerdeberechtigung (§ 20 Abs. 1 FGG) der Beteiligten zu 2) ohne Rechtsirrtum angenommen.Nach der Erteilung des Erbscheins war dies allerdings nur mit dem Ziel möglich, den Erbschein einzuziehen (BayObLGZ 1968, 268/269; 1979, 215/218; 1981, 30/32; Senatsbeschluß vom 3.9.1981 - BReg. 1 Z 56/81 - KG NJW 1955, 1074/1075; Staudinger RdNr. 86, Palandt Anm. 6 c bb, je zu § 2353 BGB ); zutreffend hat die Beschwerdekammer die Erstbeschwerde auch so aufgefaßt.
Ob eine letztwillige Verfügung der Auslegung fähig und bedürftig ist, ist eine Rechtsfrage, die vom Gericht der weiteren Beschwerde nachzuprüfen und deren Verkennung als eine Gesetzesverletzung im Sinne des § 27 FGG anzusehen ist (BGHZ 32, 60/63; BGH FamRZ 1971, 641/642; BayObLGZ 1976, 122/123 m.Nachw.; 1979, 427/431; 1981, 30/34; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 48, Jansen RdNr. 21, je zu § 27 FGG).
Dazu muß der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände als Ganzes gewürdigt, insbesondere der Zusammenhang aller Teile der Erklärung berücksichtigt werden (BayObLGZ 1981, 30/34 f.; BayObLG Rpflegar 1980, 471; Lange/Kuchinke § 33 III 3 a).
- OLG Frankfurt, 30.06.1993 - 20 W 201/93
Auslegung eines Erbverzichts
Es hat über diese Vorfrage bei der Entscheidung Über einen Erbscheinsantrag inzidenter mitzubefinden und dazu - soweit erforderlich - nach Feststellung des Erklärungstatbestandes die Verzichtserklärung nach den für Rechtsgeschäfte unter Lebenden geltenden Vorschriften der §§ 133, 157, 242 BGB auszulegen (BayObLGZ 1981, 30/34 = FamRZ 1981, 711 = …Die Schlußfolgerungen des Tatrichters müssen hierbei nicht zwingend sein; es genügt und ist mit der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg angreifbar, wenn der vom Tatrichter gezogenen Schluß möglich ist, mag selbst ein anderer Schluß näher oder zumindest ebenso nahe gelegen haben (BayObLGZ 1981, 30 = aaO; OLG Zweibrücken OLGZ 1989, 153;… Keidel/Kuntze aaO).
Hierzu muß der gesamte Inhalt der Erklärungen einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Vertragsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden
; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (BayObLGZ 1981, 30 = aaO).
- BayObLG, 22.05.1998 - 1Z BR 20/98
Beiziehung von Akten eines dritten Verfahrens durch das Beschwerdegericht im …
aa) Art. 103 Abs. 1 GG garantiert als unmittelbar geltendes Verfassungsrecht auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit das rechtliche Gehör (BVerfGE 75, 201/215, BayObLGZ 1981, 30/37).Daher hat jeder Beteiligte einen Anspruch darauf, alle Tatsachen zu erfahren, die im Fortgang des Verfahrens zu Tage treten und die das Gericht zur Grundlage seiner Entscheidung machen will (BayObLGZ 1981, 30/37, Keidel/Amelung § 12 Rn. 114).
- BayObLG, 03.09.1981 - 1 BReg. Z 56/81
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Anforderungen an ein wirksames Testament; …
Da das Amtsgericht inzwischen den Erbschein nach dem Antrag des Beteiligten zu 3) wieder erteilt hat, konnte sie allerdings nur mit dem Ziel eingelegt werden, den Erbschein einzuziehen (BayObLGZ 1979, 215/218; 1981, 30/32; Senatsbeschluß vom 5.6.1981 - BReg. 1 Z 46/81 -).Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde hat das Landgericht, was vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen ist (BayObLGZ 1980, 218/217; 1981, 30/32), zutreffend bejaht; es hat dabei auch die Beschwerdeberechtig des Beteiligten zu 3) ohne Rechtsirrtum angenommen.
Die Schlußfolgerungen des Tatrichters müssen hierbei nicht zwingend sein; es genügt und ist mit der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg angreifbar, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß möglich ist, mag selbst ein anderer Schluß näher oder zumindest ebenso nahe gelegen haben (BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLGZ 1979, 215/222; 1981, 30/34; Keidel/Kuntze/Winkler RdNrn. 47, 48, Jansen RdNrn. 19, 20, je zu § 27 FGG ).
- OLG Zweibrücken, 27.02.1986 - 3 W 46/86
Zurückweisung eines Erbscheinsantrags einer Miterbin durch das Nachlassgericht; …
Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 1) ergibt sich gemäß §§ 20, 29 Abs. 4 FGG schon allein daraus, daß das Landgericht ihre Erstbeschwerde zurückgewiesen hat (BGHZ 31, 92, 95; BayObLGZ 1981, 30, 32).a) Die Auslegung eines Erbverzichts hat nach den für Rechtsgeschäfte unter Lebenden geltenden Vorschriften der §§ 133, 157, 242 BGB zu geschehen; für eine Anwendung des § 2084 BGB ist bei einem Erbverzicht kein Raum (BayObLGZ 1981, 30, 34;… Lange/Kuchinke, Lehrbuch des Erbrechts 2. Aufl. § 7 IV c;… Ferid/Cieslar in Staudinger, BGB 12. Aufl. Einl. §§ 2346 ff Rdn. 21;… Damrau in Soergel, BGB 11. Aufl. § 2346 Rdn. 4;… Strobel in MünchKomm, BGB § 2346 Rdn. 5;… Edenhofer in Palandt, BGB 45. Aufl. Übers. § 2346 Anm. 1 a).
Dabei ist für eine Auslegung überhaupt nur dann Raum, wenn der Wortlaut der Verzichtserklärung nicht absolut eindeutig ist (BayObLGZ 1979, 12, 15; 1981, 30, 34 mwN).
- BayObLG, 11.03.1994 - 1Z BR 109/93
Erbscheinerteilung bei griechischem Erblasser
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 26.05.1982 - BReg. 2 Z 30/82
Zum Selbstkontrahierungsrecht des Testamentsvollstreckers
Dabei müssen die Schlußfolgerungen des Tatrichters nicht zwingend sein; es genügt (und ist daher mit der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg angreifbar), wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß möglich ist, mag auch eine andere Schlußfolgerung ebenso nahe oder noch näher gelegen haben (vgl. BGH FamRZ 1972, 561/562 f.; BayObLGZ 1976, 67/75 f.; 1979, 215/222; 1981, 30/34;… Jansen FGG 2. Aufl. RdNrn. 20, 21, Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. RdNrn. 47, 48, je zu § 27 FGG ). - BayObLG, 24.07.2002 - 1Z BR 54/02
Überprüfung der Rechtsanwendung durch Rechtsbeschwerdegericht - sittliche …
a) Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde - die vom Rechtsbeschwerdegericht nachzuprüfen ist (BayObLGZ 1981, 30/32; FamRZ 1982, 644/645) - hat das Landgericht zu Recht bejaht; es hat auch die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 1 nach § 20 FGG ohne Rechtsirrtum angenommen. - BayObLG, 17.01.1984 - BReg. 1 Z 65/83
Anforderungen an die Auslegung eines Eigentumsüberlassungsvertrages; …
Die Schlußfolgerungen des Tatrichters müssen hierbei nicht zwingend sein; es genügt und ist mit der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg angreifbar, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß möglich ist, mag selbst ein anderer Schluß ebenso nahe oder gar noch näher liegen (BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLGZ 1971, 147/154; 1979, 256/261; 1981, 30/34;… Senatsbeschluß a.a.O.;… Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. RdNrn. 42 47, 48 und Jansen FGG 2. Aufl. RdNrn. 19, 20, je zu § 27).Das gilt ganz besonders dann, wenn - wie hier - die eigene Versorgung der Eltern im Alter wesentlicher Vertragsbestandteil ist (BayObLGZ 1981, 30/35 = …
- BayObLG, 28.01.1982 - BReg. 1 Z 106/81
Anfechtung der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft; Internationale …
- BayObLG, 02.11.1982 - BReg. 1 Z 62/82
Erteilung eines Erbscheins; Einziehung des Erbscheins; Beeinträchtigung der …
- BayObLG, 20.12.1985 - BReg. 1 Z 81/85
Erbeinsetzung; Erbe; Nachlaß; Vermächtnis; Auflagen; Zuwendung; Grundstück; …
- BayObLG, 30.06.1981 - BReg. 1 Z 37/81
Entziehung; Personensorge; Sorgerecht; Mißbrauch; Aufenthaltsbestimmungsrecht; …
- BayObLG, 21.06.1983 - BReg. 1 Z 7/83
Keine Ablieferung von Erbverzichtsverträgen
- BayObLG, 18.01.1982 - BReg. 1 Z 141/81
Persönliche Anhörung; Anhörung; Sorgerecht; Eltern; Rechtsmittel; Beschwerde
- BayObLG, 13.04.1982 - BReg. 1 Z 142/81
Anforderungen an den Nachweis fehlender Geschäftsfähigkeit (hier: bezüglich des …
- BayObLG, 21.02.1996 - 1Z BR 29/96
Erbrecht; Vergütung des Nachlaßpflegers - Beschwerde - Verbot der reformatio in …
- BayObLG, 10.12.1985 - BReg. 1 Z 59/85
Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins; Erbantritt, der an die Erfüllung des …
- BayObLG, 13.05.1983 - BReg. 1 Z 116/82
Zur Anfechtung eines Erbvertrags zwischen Ehegatten
- BayObLG, 03.06.1982 - BReg. 1 Z 43/82
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an …
- BayObLG, 11.02.1982 - BReg. 1 Z 117/81
Bestellung eines Pflegers für ein Kind; Ausschluss der Nutznießung durch …
- BayObLG, 10.07.1984 - BReg. 1 Z 4/84
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbin unter Angabe der Anordnung …
- BayObLG, 03.11.1982 - BReg. 1 Z 86/82
Kriterien für die Kostenentscheidung nach billigem Ermessen gemäß § 13 a Abs. 1 …
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