Rechtsprechung
| EuGH, 22.06.2023 - C-579/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Europäischer Gerichtshof
Pankki S
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 4 und Art. 15 - Reichweite des Rechts auf Auskunft hinsichtlich der in Art. 15 genannten Informationen - Informationen, die in den durch ein Datenaufzeichnungssystem ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung; Verarbeitung personenbezogener Daten; Verordnung (EU) 2016/679; Art. 4 und Art. 15; Reichweite des Rechts auf Auskunft hinsichtlich der in Art. 15 genannten Informationen; Informationen, die in den durch ein Datenaufzeichnungssystem ...
- Betriebs-Berater
Zum Umfang und zur zeitlichen Geltung des Auskunftsrechts gem. Art. 15 DSGVO
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Datenschutzrecht: J. M./Apulaistietosuojavaltuutettu u.a.
Kurzfassungen/Presse (6)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Jedermann hat ein Recht darauf, zu erfahren, zu welchem Zeitpunkt und aus welchen Gründen seine personenbezogenen Daten abgefragt wurden
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO umfasst auch Verarbeitungsvorgänge die vor Inkrafttreten der DSGVO stattgefunden haben
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Informationen über die Abfrage personenbezogener Daten
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Kunde und ehemaliger Mitarbeiter einer Bank hat Auskunftsrecht nach der DS-GVO - Kunde und ehemaliger Mitarbeiter einer Bank hat Auskunftsrecht nach der DS-GVO
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Zum Auskunftsrecht bezüglich personenbezogener Datenabfragen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO ist ein Jedermann-Recht
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Pankki S
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Pankki S
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-579/21
- EuGH, 22.06.2023 - C-579/21
Papierfundstellen
- NJW 2023, 2555
- EuZW 2023, 661
- NZA 2023, 889
- WM 2023, 1686
- K&R 2023, 660
Wird zitiert von ... (71) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 04.05.2023 - C-487/21
DSGVO: Das Recht, eine "Kopie" der personenbezogenen Daten zu erhalten, bedeutet, …
Auszug aus EuGH, 22.06.2023 - C-579/21
Rn. 42 In der Verwendung der Formulierung "alle Informationen" bei der Bestimmung des Begriffs "personenbezogene Daten" in dieser Vorschrift kommt das Ziel des Unionsgesetzgebers zum Ausdruck, diesem Begriff eine weite Bedeutung beizumessen, die potenziell alle Arten von Informationen sowohl objektiver als auch subjektiver Natur in Form von Stellungnahmen oder Beurteilungen umfasst, unter der Voraussetzung, dass es sich um Informationen "über" die in Rede stehende Person handelt (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 23).Rn. 43 Insoweit ist entschieden worden, dass es sich um eine Information über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person handelt, wenn sie aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks oder ihrer Auswirkungen mit einer identifizierbaren Person verknüpft ist (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 24).
Rn. 45 Daher erfasst die weite Definition des Begriffs "personenbezogene Daten" nicht nur die von dem Verantwortlichen erhobenen und gespeicherten Daten, sondern auch alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare Person, die aus einer Verarbeitung personenbezogener Daten resultieren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 26).
Rn. 46 Als Zweites ist zum Begriff "Verarbeitung", wie er in Art. 4 Nr. 2 DSGVO definiert wird, festzustellen, dass der Unionsgesetzgeber mit der Formulierung "jede[r] Vorgang" diesen Begriff weit fassen wollte und dabei auf eine nicht erschöpfende Aufzählung von Vorgängen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten oder Sätzen solcher Daten - wie etwa Erheben, Erfassen, Speicherung und Abfragen - Bezug nahm (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 27).
Diese Bestimmung, die Ausdruck des Transparenzgrundsatzes ist, soll gewährleisten, dass die betroffene Person in die Lage versetzt wird, die an sie gerichteten Informationen in vollem Umfang zu verstehen (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 57 Insoweit ist zweitens darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass das in Art. 15 DSGVO vorgesehene Auskunftsrecht es der betroffenen Person ermöglichen muss, zu überprüfen, ob sie betreffende Daten richtig sind und ob sie in zulässiger Weise verarbeitet werden (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 34).
Rn. 58 Des genannten Auskunftsrechts bedarf es insbesondere deswegen, um es der betroffenen Person zu ermöglichen, gegebenenfalls ihre Rechte auf Berichtigung, auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden") und auf Einschränkung der Verarbeitung, die ihr nach den Art. 16 bis 18 DSGVO zukommen, sowie ihr in Art. 21 DSGVO vorgesehenes Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten oder im Schadensfall ihr in den Art. 79 und 82 DSGVO vorgesehenes Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs auszuüben (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Außerdem ergibt sich aus dem Wortlaut von Art. 15 Abs. 3 Satz 1 dieser Verordnung, dass sich die Mitteilungspflicht auf die personenbezogenen Daten bezieht, die Gegenstand der in Rede stehenden Verarbeitung sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 21).
Rn. 65 Die Kopie, die der Verantwortliche zur Verfügung zu stellen hat, muss alle personenbezogenen Daten erhalten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, alle Merkmale aufweisen, die es der betroffenen Person ermöglichen, ihre Rechte gemäß der Verordnung wirksam auszuüben, und diese Daten daher vollständig und originalgetreu wiedergeben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 32 und 39).
Insbesondere wenn personenbezogene Daten aus anderen Daten generiert werden oder wenn sie auf freien Feldern beruhen, d. h. einer fehlenden Angabe, aus der eine Information über die betroffene Person hervorgeht, ist der Kontext, in dem diese Daten Gegenstand der Verarbeitung sind, unerlässlich, damit die betroffene Person eine transparente Auskunft und eine verständliche Darstellung dieser Daten erhalten kann (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 41 und 42).
Nach Möglichkeit sind Modalitäten zu wählen, die die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht verletzen, wobei zu berücksichtigen ist, dass diese Erwägungen nicht dazu "führen [dürfen], dass der betroffenen Person jegliche Auskunft verweigert wird", wie sich aus dem 63. Erwägungsgrund der DSGVO ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 44).
- EuGH, 12.01.2023 - C-154/21
Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten …
Auszug aus EuGH, 22.06.2023 - C-579/21
Rn. 38 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur deren Wortlaut, sondern auch der Zusammenhang, in dem sie steht, sowie die Zwecke und Ziele, die mit dem Rechtsakt, zu dem sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen sind (Urteil vom 12. Januar 2023, Österreichische Post [Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten], C-154/21, EU:C:2023:3, Rn 29).Rn. 48 Hierzu hat der Gerichtshof entschieden, dass die betroffene Person das Recht hat, von dem Verantwortlichen Informationen über die konkreten Empfänger zu verlangen, gegenüber denen personenbezogene Daten, die die fragliche Person betreffen, offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden (Urteil vom 12. Januar 2023, Österreichische Post [Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten], C-154/21, EU:C:2023:3, Rn. 46).
Rn. 59 Folglich handelt es sich bei Art. 15 Abs. 1 DSGVO um eine derjenigen Bestimmungen, die die Transparenz der Art und Weise der Verarbeitung personenbezogener Daten gegenüber der betroffenen Person gewährleisten sollen (Urteil vom 12. Januar 2023, Österreichische Post [Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten], C-154/21, EU:C:2023:3, Rn. 42): Ohne diese Transparenz wäre die betroffene Person nicht in der Lage, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ihrer Daten zu beurteilen und die namentlich in den Art. 16 bis 18, 21, 79 und 82 dieser Verordnung vorgesehenen Befugnisse wahrzunehmen.
- EuGH, 16.07.2020 - C-311/18
EU-US-Datenschutzschild genügt nicht den Vorgaben der DSGVO und ist ungültig
Auszug aus EuGH, 22.06.2023 - C-579/21
Rn. 78 Nach dem vierten Erwägungsgrund der DSGVO ist das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten nämlich kein uneingeschränktes Recht, da es im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion gesehen werden und gegen andere Grundrechte abgewogen werden muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, Facebook Ireland und Schrems, C-311/18, EU:C:2020:559, Rn. 172). - EuGH, 15.06.2021 - C-645/19
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Der Gerichtshof erläutert die …
Auszug aus EuGH, 22.06.2023 - C-579/21
Rn. 32 Insoweit ist festzustellen, dass bei Verfahrensvorschriften im Allgemeinen davon auszugehen ist, dass sie ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Anwendung finden, während materiell-rechtliche Vorschriften in der Regel so ausgelegt werden, dass sie auf vor ihrem Inkrafttreten entstandene und endgültig erworbene Rechtspositionen nur Anwendung finden, wenn aus ihrem Wortlaut, ihrer Zielsetzung oder ihrem Aufbau eindeutig hervorgeht, dass ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist (Urteil vom 15. Juni 2021, Facebook Ireland u.a., C-645/19, EU:C:2021:483, Rn. 100 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 26.10.2023 - C-307/22
Schutz personenbezogener Daten: Ein Patient hat das Recht, unentgeltlich eine …
Rn. 48 Gerade zur Erreichung dieses Ziels garantiert Art. 15 Abs. 1 der betroffenen Person ein Recht auf Auskunft über ihre personenbezogenen Daten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2023, Pankki S, C-579/21, EU:C:2023:501, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 07.12.2023 - C-634/21
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht zwei Datenverarbeitungspraktiken …
Rn. 41 Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur deren Wortlaut, sondern auch der Zusammenhang, in dem sie steht, sowie die Zwecke und Ziele, die mit dem Rechtsakt, zu dem sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen sind (Urteil vom 22. Juni 2023, Pankki S, C-579/21, EU:C:2023:501, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung). - OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23
Facebook-Scraping
Die automatisierte Ausführung eines Datenabrufs über eine Such- oder Kontaktimportfunktion durch einen Dritten in einem sozialen Netzwerk ist eine Datenverarbeitung des Netzwerkbetreibers als Verantwortlichem in Form der Offenlegung durch Übermittlung im Sinne des Art. 4 Nr. 2 DSGVO (in Anwendung von EuGH Urt. v. 22.6.2023 - C-579/21, BeckRS 2023, 14515 Rn. 46 ff.;… EuGH Urt. v. 4.5.2023 - C-487/21, NJW 2023, 2253 Rn. 27).Der Begriff "Verarbeitung", wie er in Art. 4 Nr. 2 DSGVO definiert wird, ist nach dem Willen des Unionsgesetzgebers mit der Formulierung "jede[r] Vorgang" weit zu fassen und stellt keine erschöpfende Aufzählung von Vorgängen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten oder Sätzen solcher Daten - wie etwa Erheben, Erfassen, Speicherung und Abfragen - dar (vgl. EuGH Urt. v. 22.6.2023 - C-579/21, BeckRS 2023, 14515 Rn. 46 ff. m. w. N. zu Abfragen von Mitarbeitern des datenverarbeitenden Unternehmens;… EuGH Urt. v. 4.5.2023 - C-487/21, NJW 2023, 2253 Rn. 27 m. w. N.).
Rn. 250 Art. 15 Abs. 1 DSGVO verleiht ein verfahrensmäßiges Recht, Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu verlangen (EuGH Urt. v. 22.6.2023 - C-579/21, BeckRS 2023, 14515 Rn. 35).
Rn. 251 Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO kann Auskunft über die erfolgten Abfragen personenbezogener Daten einschließlich Identität der Abrufenden, Zeitpunkt und Zwecke der Abrufe verlangt werden (vgl. EuGH Urt. v. 22.6.2023 - C-579/21, BeckRS 2023, 14515 Rn. 37 ff.).
- EuGH, 11.04.2024 - C-741/21
juris - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der …
Rn. 47 Was die Frage betrifft, ob der Verantwortliche nach Art. 82 Abs. 3 DSGVO von seiner Haftung allein deshalb befreit werden kann, weil der betreffende Schaden durch das Fehlverhalten einer ihm im Sinne von Art. 29 DSGVO unterstellten Person verursacht wurde, geht zum einen aus diesem Art. 29 hervor, dass dem Verantwortlichen unterstellte Personen, wie z. B. seine Mitarbeiter, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, diese Daten grundsätzlich nur auf der Grundlage von Weisungen des Verantwortlichen und im Einklang mit diesen Weisungen verarbeiten dürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2023, Pankki S, C-579/21, EU:C:2023:501, Rn. 73 und 74). - EuGH, 07.12.2023 - C-26/22
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht zwei Datenverarbeitungspraktiken …
Rn. 48 Zur Beantwortung dieser Frage ist vorab darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur deren Wortlaut, sondern auch der Zusammenhang, in dem sie steht, sowie die Zwecke und Ziele, die mit dem Rechtsakt, zu dem sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen sind (Urteil vom 22. Juni 2023, Pankki S, C-579/21, EU:C:2023:501, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 21.12.2023 - C-667/21
Krankenversicherung Nordrhein - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …
Rn. 54 So ist das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten nach dem vierten Erwägungsgrund der DSGVO kein uneingeschränktes Recht, da es im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion gesehen werden und gegen andere Grundrechte abgewogen werden muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2023, Pankki S, C-579/21, EU:C:2023:501, Rn. 78). - BGH, 05.03.2024 - VI ZR 330/21
Anspruch eines Kunden gegen Finanzberater auf Überlassung von Kopien …
Die Datenschutz-Grundverordnung bezieht sich auch auf Verarbeitungsvorgänge, die vor dem 25. Mai 2018 als dem Anwendungsdatum der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 99 Abs. 2 DSGVO) ausgeführt wurden, wenn das Auskunftsersuchen nach diesem Datum vorgebracht wurde (vgl. EuGH, Urteil vom 22. Juni 2023 - C-579/21, NJW 2023, 2555 Rn. 36).Zwar kann sich die Reproduktion von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten oder auch von Auszügen aus Datenbanken unabhängig vom Erfordernis, eine vollständige Auskunft zu erteilen, dann als unerlässlich erweisen, wenn die Kontextualisierung der verarbeiteten Daten erforderlich ist, um ihre Verständlichkeit zu gewährleisten und der betroffenen Person die wirksame Ausübung ihrer Rechte zu gewährleisten (…vgl. EuGH, Urteile vom 4. Mai 2023 - C-487/21, NJW 2023, 2253 Rn. 41, 45; vom 22. Juni 2023 - C-579/21, NJW 2023, 2555 Rn. 66;… vom 26. Oktober 2023 - C-307/22, NJW 2023, 3481 Rn. 74 f.; Senatsurteil vom 6. Februar 2024 - VI ZR 15/23, zVb; BGH…, Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, NJW 2023, 3490 Rn. 51 ff.).
- EuGH, 11.07.2024 - C-757/22
Meta Platforms Ireland (Action représentative) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Hierzu sieht die DSGVO in ihrem Kapitel III zum einen für den Verantwortlichen spezifische Pflichten vor und erkennt der von einer Verarbeitung personenbezogener Daten betroffenen Person eine Reihe von Rechten zu, darunter das Recht, vom Verantwortlichen Informationen zu den Verarbeitungszwecken und über die konkreten Empfänger zu erhalten, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden (Urteil vom 22. Juni 2023, Pankki S, C-579/21, EU:C:2023:501, Rn. 48). - EuGH, 07.03.2024 - C-604/22
Versteigerung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke: der Gerichtshof stellt …
Rn. 34 Weiter ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur deren Wortlaut, sondern auch der Zusammenhang, in dem sie steht, sowie die Zwecke und Ziele, die mit dem Rechtsakt, zu dem sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen sind (Urteil vom 22. Juni 2023, Pankki S, C-579/21, EU:C:2023:501, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 41 Daher erfasst der Begriff "personenbezogene Daten" nicht nur die von dem Verantwortlichen erhobenen und gespeicherten Daten, sondern auch alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare Person, die aus einer Verarbeitung personenbezogener Daten resultieren (Urteil vom 22. Juni 2023, Pankki S, C-579/21, EU:C:2023:501, Rn. 45).
- BGH, 16.04.2024 - VI ZR 223/21
Datenschutzgrundverordnung: Umfang des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs
Die Datenschutz-Grundverordnung bezieht sich auch auf Verarbeitungsvorgänge, die vor dem 25. Mai 2018 als dem Anwendungsdatum der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 99 Abs. 2 DSGVO) ausgeführt wurden, wenn das Auskunftsersuchen nach diesem Datum vorgebracht wurde (vgl. EuGH, Urteil vom 22. Juni 2023 - C-579/21, NJW 2023, 2555 Rn. 36).Rn. 19 cc) Allerdings kann sich die Reproduktion von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten oder auch von Auszügen aus Datenbanken unabhängig vom Erfordernis, eine vollständige Auskunft zu erteilen, dann als unerlässlich erweisen, wenn die Kontextualisierung der verarbeiteten Daten erforderlich ist, um ihre Verständlichkeit zu gewährleisten und der betroffenen Person die wirksame Ausübung ihrer Rechte zu gewährleisten (…vgl. EuGH, Urteile vom 4. Mai 2023 - C-487/21, NJW 2023, 2253 Rn. 41, 45; vom 22. Juni 2023 - C-579/21, NJW 2023, 2555 Rn. 66;… vom 26. Oktober 2023 - C-307/22, NJW 2023, 3481 Rn. 74 f.;… Senatsurteile vom 5. März 2024 - VI ZR 330/21, juris Rn. 18;… vom 6. Februar 2024 - VI ZR 15/23, WM 2024, 555 Rn. 10; BGH…, Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, NJW 2023, 3490 Rn. 54 f.).
- OLG Stuttgart, 22.11.2023 - 4 U 20/23
Schadensersatz für Datenleck bei Facebook
- BAG, 20.02.2025 - 8 AZR 61/24
Immaterieller Schadenersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO - Darlegungslast - …
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2025 - 12 B 14.23
Kein Rechtsanspruch auf Herausgabe von Videoaufnahmen in der S-Bahn
- EuGH, 07.03.2024 - C-740/22
Endemol Shine Finland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener …
- BSG, 24.09.2024 - B 7 AS 15/23 R
(Datenschutzrecht - Datenschutz-Grundverordnung
- BAG, 16.04.2026 - 8 AZR 169/25
Herausgabe der Kopie eines Compliance-Berichts
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2025 - C-526/24
Brillen Rottler: DSGVO: Auskunftsanspruch, exzessiv, Rechstmissbrauch; …
- BFH, 30.06.2026 - IX R 2/25
Keine eidesstattliche Versicherung von datenschutzrechtlichen Auskünften einer …
- BGH, 06.02.2024 - VI ZR 15/23
Private Krankenversicherung: Anspruch auf Abschriften der Begründungsschreiben …
- LG Baden-Baden, 24.08.2023 - 3 S 13/23
Anspruch auf Offenlegung der durch einen Verkäufer über einen Kunden …
- BGH, 18.12.2025 - I ZR 115/25
Auskunftsanspruch gegen Versicherer über den Versicherungsverlauf aus …
- LAG Hamm, 05.10.2026 - 9 Ta 87/26
Keine inhaltliche Prüfung der DSGVO-Auskunft im Vollstreckungsverfahren
- KG, 10.04.2025 - 20 U 68/23
Recht einer Person auf Auskunft über ihre personenbezogenen (Gesundheits-)Daten; …
- OLG Stuttgart, 25.02.2025 - 2 ORbs 16 Ss 336/24
Ordnungswidriger Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung: Dienstlich nicht …
- EuGH, 08.02.2024 - C-566/22
Inkreal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- BGH, 05.12.2024 - I ZR 38/24
Zulässigkeit des Sonntagsverkaufs von Dekorationsartikeln und Christbaumschmuck …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2026 - C-185/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) …
- LG Nürnberg-Fürth, 20.10.2023 - 10 O 1510/22
Datenschutzgrundverordnung, Erfüllung des Auskunftsanspruchs, …
- OLG Jena, 21.05.2025 - 2 U 583/23
Immaterieller Schadensersatzanspruch eines Nutzers wegen eines Kontrollverlusts …
- FG Berlin-Brandenburg, 20.03.2024 - 16 K 12118/21
Akteneinsicht und Aktenkopie nach DSGVO und AO
- VG Berlin, 06.02.2024 - 1 K 187.21
Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO kann ein unverhältnismäßiger Aufwand zur …
- OLG Hamm, 22.11.2024 - 25 U 33/24
Anforderungen an Schutzmaßnahmen gegen Scraping-Vorfälle
- BGH, 07.10.2025 - VI ZR 297/24
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Arbeitnehmer des Verantwortlichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-416/23
Österreichische Datenschutzbehörde (Demandes excessives) - Vorlage zur …
- EuGH, 30.04.2025 - C-313/23
Inspektorat kam Visshia sadeben savet - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- BGH, 06.02.2024 - VI ZR 62/23
Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch eines Versicherungsnehmers gegen private …
- EuGH, 21.03.2024 - C-90/22
Gjensidige - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- OLG Stuttgart, 13.12.2023 - 4 U 51/23
Beanspruchung von Schadenersatz, der Feststellung einer weiteren Ersatzpflicht …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2026 - C-205/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2025 - C-413/23
EDSB/ SRB (Notion de données à caractère personnel) - Rechtsmittel - Verarbeitung …
- OLG Saarbrücken, 03.05.2024 - 5 U 72/23
Ansprüche des Nutzers eines sozialen Netzwerks bei Veröffentlichung seiner …
- BGH, 06.02.2024 - VI ZR 61/23
Umfang des Auskunftsrechts eines Versicherungsnehmers einer privaten …
- BFH, 09.12.2025 - IX R 19/22
Kein Recht zur Verweigerung einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO aufgrund fehlender …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2026 - C-317/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2002/58/EG - Verarbeitung …
- LG Nürnberg-Fürth, 15.05.2024 - 10 O 5225/23
Kein Schadensersatz für Nutzer einer Musik-Streaming-Plattform nach Datenleck …
- LG Nürnberg-Fürth, 15.05.2024 - 10 O 5104/23
Keine Vermutung der Kausalität zwischen Datenrechtsverstoß und Schaden
- VG Osnabrück, 11.08.2026 - 7 A 26/24
Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch; Auskunftsantrag nach Art. 15 DS-GVO
- EuG, 08.05.2024 - T-28/22
Das Gericht der Europäischen Union erklärt den Beschluss der Kommission für …
- VG Berlin, 17.06.2026 - 42 K 25.25
- OLG Köln, 19.07.2024 - 20 U 27/23
Auskunftsansprüche des Versicherungsnehmers bzgl. Beitragsanpassungen; …
- OLG Dresden, 31.03.2026 - 4 U 834/25
- VG Münster, 28.04.2025 - 1 K 3701/21
- AG Stuttgart, 22.11.2023 - 31 OWi 315 Js 18340/23
Datenabfrage zu privaten Zwecken durch Behördenmitarbeiter
- OLG Köln, 13.06.2025 - 20 U 176/24
Beitragsanpassung; Prämienanpassung; Krankenversicherung; personenbezogene Daten; …
- OLG Jena, 27.12.2024 - 4 U 868/22
Auskunftsanspruch eines Versicherungsnehmers über Beitragsanpassungen einer …
- LAG Düsseldorf, 09.02.2026 - 4 SLa 145/25
Entschädigungsanspruch; Stellenbesetzung; Auskunftsanspruch
- OLG München, 11.05.2026 - 21 U 3882/25
Erfolglose Klage gegen Betreiber einer Social-Media-Plattform wegen …
- OLG Frankfurt, 10.12.2024 - 18 U 63/23
Private Krankenversicherung: Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers
- LAG Hessen, 10.04.2025 - 3 SLa 623/24
- VG Osnabrück, 30.06.2026 - 7 A 281/23
Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch; Auskunfts- und Schadenersatzansprüche …
- EuGH, 21.09.2023 - C-568/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Carte diplomatique) - Vorlage zur …
- OLG Dresden, 16.07.2025 - 4 U 1448/22
Stufenklage eines Versicherten gegen Beitragsanpassungen seiner privaten …
- LG Nürnberg-Fürth, 20.02.2025 - 6 O 1485/24
Datenschutzgrundverordnung, Auskunftserteilung, Sachlicher Anwendungsbereich, …
- OLG Dresden, 12.11.2024 - 4 U 512/23
- LG Memmingen, 29.07.2024 - 26 O 1031/23
Auskunftserteilung, Erfüllung des Auskunftsanspruchs, Feststellungsinteresse, …
- LG Nürnberg-Fürth, 20.10.2023 - 10 O 3711/22
Datenschutzgrundverordnung, Erfüllung des Auskunftsanspruchs, …
- OLG Köln, 13.02.2025 - 3 U 71/24
Kein Anspruch des Versicherungsnehmers auf Auskunft zur Beitragsanpassung durch …
- OLG Dresden, 13.02.2025 - 4 U 1584/22
Einordnung des Begründungsschreibens einer Versicherung nebst Anlagen und …
- OLG Dresden, 29.10.2024 - 4 U 2786/21
- LG Bonn, 03.07.2024 - 41 O 57/24
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-371/22
G (Frais de résiliation anticipée) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-579/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Pankki S
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - In einem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten enthaltene Daten - Auskunftsrecht - Begriff der personenbezogenen Daten - Begriff des Empfängers - Personal im Dienste des ...
- Europäischer Gerichtshof
Pankki S
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - Freier Warenverkehr - Geistiges Eigentum - Unionsmarke - Verordnung (EU) 2017/1001 - Art. 15 - Erschöpfung des Rechts aus der Marke - Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) - Zustimmung des Inhabers der ...
Kurzfassungen/Presse
- delegedata.de (Kurzinformation und Auszüge)
Mitarbeiter sind keine Empfänger - zum Umfang des Auskunftsanspruchs
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-579/21
- EuGH, 22.06.2023 - C-579/21
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 20.12.2017 - C-434/16
Die in einer berufsbezogenen Prüfung gegebenen schriftlichen Antworten und …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-579/21
Zum anderen kommen sie zum Ausdruck in den Rechten der Personen, deren Daten Gegenstand von Verarbeitungen sind, über diese informiert zu werden, Zugang zu den Daten zu erhalten, ihre Berichtigung verlangen bzw. unter gewissen Voraussetzungen Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen zu können" (Urteil vom 20. Dezember 2017, Nowak, C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 48). - EuGH, 15.06.2021 - C-645/19
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Der Gerichtshof erläutert die …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-579/21
{FN:10} Die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur zeitlichen Geltung von Änderungen der Rechtslage wird im Urteil vom 15. Juni 2021, Facebook Ireland u. a. (C-645/19, EU:C:2021:483), zusammengefasst. - EuGH, 07.05.2009 - C-553/07
Rijkeboer - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-579/21
{FN:11} In Bezug auf die Richtlinie 95/46 hat der Gerichtshof im Urteil vom 7. Mai 2009, Rijkeboer (C-553/07, EU:C.2009:293, Rn. 70), entschieden, dass "[n]ach Art. 12 Buchst. a der Richtlinie … die Mitgliedstaaten verpflichtet [sind], ein Recht auf Auskunft über die … Information vorzusehen, das nicht nur für die Gegenwart, sondern auch für die Vergangenheit gilt. Es ist Sache der Mitgliedstaaten, eine Frist für die Aufbewahrung dieser Information sowie einen darauf abgestimmten Zugang zu ihr festzulegen, die einen gerechten Ausgleich bilden zwischen dem Interesse der betroffenen Person am Schutz ihres Privatlebens, insbesondere mit Hilfe der in der Richtlinie vorgesehenen Rechte und Rechtsbehelfe, auf der einen Seite und der Belastung, die die Pflicht zur Aufbewahrung der betreffenden Information für den für die Verarbeitung Verantwortlichen darstellt, auf der anderen Seite." Hervorhebung nur hier. - Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-154/21
Österreichische Post (Informations relatives aux destinataires de données …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-579/21
{FN:7} Vgl. in diesem Sinne die Schlussanträge von Generalanwalt Pitruzzella in der Rechtssache Österreichische Post (Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten) (C-154/21, EU:C:2022:452, Nr. 33): "…das Auskunftsrecht im Sinne von Art. 15 Abs. 1 Buchst. c DSGVO [spielt] bei der Ausübung der anderen in der DSGVO vorgesehenen Befugnisse der betroffenen Person eine funktionale und instrumentale Rolle".
- OLG Stuttgart, 25.02.2025 - 2 ORbs 16 Ss 336/24
Ordnungswidriger Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung: Dienstlich nicht …
Dort heißt es in Rn. 88 zu der in Rede stehenden Problematik: "Soweit der Beschäftigte personenbezogene Daten für eigene Zwecke verarbeitet, die sich von denen seines Arbeitgebers unterscheiden, wird er als Verantwortlicher betrachtet und übernimmt alle sich daraus ergebenden Konsequenzen und Pflichten in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten." Diese Vorgaben fanden bereits Berücksichtigung in europäischen Gerichtsverfahren (Österreichisches Bundesverwaltungsgericht, Erkenntnis vom 21. Dezember 2021, ZD 2022, 439; Generalanwalt beim EuGH, Schlussantrag 15. Dezember 2022 - C 579/21, BeckRS 2022, 36106 Rn. 65). - Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21
Österreichische Datenschutzbehörde - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …
Insoweit weise ich auch darauf hin, dass derzeit die Rechtssache C-579/21, Pankki S, anhängig ist, die die Tragweite des Begriffs "personenbezogene Daten" im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO betrifft. - LG Heidelberg, 31.03.2023 - 7 O 10/22
Schadensersatz: Automatisierte Sammlung persönlicher Daten von Facebook-Nutzern
Denn erst mit der Kenntnis der unbefugten Dritten wird der Betroffene in die Lage versetzt, diesen gegenüber Ansprüche, wie etwa das Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DS-GVO, effektiv geltend zu machen, und die Möglichkeit zu haben, die Kontrolle über seine Daten wiederzuerlangen (vgl. dazu auch die Schlussanträge des Generalanwalts vom 15.12.2022, C-579/21, Celex-Nr. 62021CC0579, Rn. 79 zum Interesse des Betroffenen im Falle eines unrechtmäßigen "Mitarbeiterexzesses" an der Mitteilung dessen Identität). - LG Heidelberg, 31.03.2023 - 7 O 9/22
Schadensersatz: Automatisierte Sammlung persönlicher Daten von Facebook-Nutzern
Denn erst mit der Kenntnis der unbefugten Dritten wird der Betroffene in die Lage versetzt, diesen gegenüber Ansprüche, wie etwa das Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DS-GVO, effektiv geltend zu machen, und die Möglichkeit zu haben, die Kontrolle über seine Daten wiederzuerlangen (vgl. dazu auch die Schlussanträge des Generalanwalts vom 15.12.2022, C-579/21, Celex-Nr. 62021CC0579, Rn. 79 zum Interesse des Betroffenen im Falle eines unrechtmäßigen "Mitarbeiterexzesses" an der Mitteilung dessen Identität).
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