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Rechtsprechung
   EuGH, 12.03.2026 - C-150/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,5727
EuGH, 12.03.2026 - C-150/25 (https://dejure.org/2026,5727)
EuGH, Entscheidung vom 12.03.2026 - C-150/25 (https://dejure.org/2026,5727)
EuGH, Entscheidung vom 12. März 2026 - C-150/25 (https://dejure.org/2026,5727)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Einkommensteuer - Erzielung beruflicher Einkünfte in einem anderen Mitgliedstaat - Befreiung mit Progressionsvorbehalt im Wohnsitzmitgliedstaat - Nichtanwendung eines bilateralen Abkommens zur ...

  • IWW

    Art. 45 AEUV, Art. 267 Abs. 1 AEUV, Art. 267 AEUV, Art. 45 Abs. 4 AEUV, Art. 45 Abs. 1, 2 AEUV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Einkommensteuer - Erzielung beruflicher Einkünfte in einem anderen Mitgliedstaat - Befreiung mit Progressionsvorbehalt im Wohnsitzmitgliedstaat - Nichtanwendung eines bilateralen Abkommens zur ...

  • rechtsportal.de

    AEUV Art. 267 ; AEUV Art. 45
    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung von Art. 45 AEUV ; Versagung des Abzugs bestimmter Aufwendungen aufgrund familiärer Verpflichtungen von der Steuerbemessungsgrundlage für natürliche Personen in Belgien

Sonstiges (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Marhaux

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    AEUV Art 45

  • EUR-Lex (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de première instance du Luxembourg (Belgien), eingereicht am 20. Februar 2025 - BX/État belge

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Marhaux

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de première instance du Luxembourg (Belgien), eingereicht am 20. Februar 2025 - BX/État belge

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Marhaux

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus EuGH, 12.03.2026 - C-150/25
    Rn. 38 Eine Diskriminierung kann sich nur daraus ergeben, dass unterschiedliche Vorschriften auf vergleichbare Situationen angewandt werden oder dass dieselbe Vorschrift auf unterschiedliche Situationen angewandt wird (vgl. u. a. Urteile vom Urteile vom 14. Februar 1995, Schumacker, C-279/93, EU:C:1995:31, Rn. 30…, vom 18. Juni 2015, Kieback, C-9/14, EU:C:2015:406, Rn. 21, …und vom 9. Februar 2017, X, C-283/15, EU:C:2017:102, Rn. 29).

    Rn. 40 Wenn also nationale Regelungen vorsehen, dass bei der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage Abzüge vom Gesamteinkommen vorgenommen werden können, um der persönlichen und familiären Situation der Steuerpflichtigen Rechnung zu tragen, ist davon auszugehen, dass sich gebietsansässige und nicht gebietsansässige Steuerpflichtige in der Regel nicht in vergleichbaren Situationen befinden, da das von nicht gebietsansässigen Steuerpflichtigen im Hoheitsgebiet eines Staates erzielte Einkommen, bei dem es sich grundsätzlich um das einzige Einkommen handelt, das dort besteuert wird, meist insofern nur einen Teil der Gesamteinkünfte dieser Steuerpflichtigen darstellt, als der Mittelpunkt ihrer persönlichen und familiären Interessen grundsätzlich nicht in diesem Staat liegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Februar 1995, Schumacker, C-279/93, EU:C:1995:31, Rn. 31 und 32).

    Rn. 42 In Anbetracht dieser Vergleichbarkeit der Situationen verschiedener Gruppen gebietsansässiger Steuerpflichtiger für den Fall, dass der Wohnsitzmitgliedstaat seine Besteuerungsbefugnis im Hinblick auf die Gesamteinkünfte solcher Steuerpflichtiger ausübt, ist es grundsätzlich Sache dieses Mitgliedstaats, den verschiedenen Gruppen gebietsansässiger Steuerpflichtiger sämtliche an ihre persönliche und familiäre Situation geknüpften Steuervergünstigungen zu gewähren, und zwar auch dann, wenn sie Einkünfte aus ausländischer Quelle beziehen, da dieser Mitgliedstaat im Übrigen, von Ausnahmen abgesehen, die persönliche Steuerkraft dieser Steuerpflichtigen, die sich aus ihren Gesamteinkünften und ihrer persönlichen und familiären Situation ergibt, am besten beurteilen kann, weil sie dort grundsätzlich den Mittelpunkt ihrer persönlichen und familiären Interessen sowie ihrer Vermögensinteressen haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1995, Schumacker, C-279/93, EU:C:1995:31, Rn. 32, …sowie vom 12. Dezember 2013, 1mfeld und Garcet, C-303/12, EU:C:2013:822, Rn. 43).

  • EuGH, 12.12.2002 - C-385/00

    de Groot - "Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Doppelbesteuerungsabkommen - …

    Auszug aus EuGH, 12.03.2026 - C-150/25
    Der Gerichtshof … hat jedoch im Urteil [vom 12. Dezember 2002, de Groot (C-385/00, EU:C:2002:750),] entschieden, dass diese Vorgehensweise gegen die Regelung der Personenfreizügigkeit in der [Union] verstößt.

    Ein Wohnsitzmitgliedstaat, der den Grundsatz der Besteuerung sämtlicher Einkünfte der Steuerpflichtigen am Wohnort anwendet, kann somit im Vertragsweg von seiner Verpflichtung zur vollständigen Berücksichtigung der persönlichen und familiären Situation der Steuerpflichtigen, die in seinem Hoheitsgebiet wohnen und ihre wirtschaftliche Betätigung zumindest teilweise in einem anderen Mitgliedstaat ausüben, entbunden werden, wenn er die Einkünfte aus dem Mitgliedstaat, mit dem er ein solches Abkommen geschlossen hat, ausnahmsweise - insbesondere in Anbetracht des Umstands, dass Abkommen dieser Art den Rechtsvorschriften, in denen dieser Grundsatz vorgesehen ist, vorgehen - von der Besteuerung ausnimmt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 2002, de Groot, C-385/00, EU:C:2002:750, Rn. 99, …und vom 15. Juli 2021, État belge [Verlust von Steuervergünstigungen im Wohnsitzmitgliedstaat], C-241/20, EU:C:2021:605, Rn. 44).

    Rn. 44 Jedoch kann der Wohnsitzmitgliedstaat in einer solchen Situation nur dann von der Erfüllung der Verpflichtung zur vollständigen Berücksichtigung der persönlichen und familiären Situation solcher gebietsansässiger Steuerpflichtiger absehen, die ihre wirtschaftliche Betätigung zumindest teilweise in einem anderen Mitgliedstaat ausüben, wenn ihre persönliche und familiäre Situation in Anbetracht aller gewährten Steuervorteile, die an diese Situation geknüpft sind, vollständig berücksichtigt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 2002, de Groot, C-385/00, EU:C:2002:750, Rn. 100 und 101, …sowie vom 15. Juli 2021, État belge [Verlust von Steuervergünstigungen im Wohnsitzmitgliedstaat], C-241/20, EU:C:2021:605, Rn. 45 und 46).

  • EuGH, 15.07.2021 - C-241/20

    Belgischer Staat (Perte d'avantages fiscaux dans l'État membre de résidence) - …

    Auszug aus EuGH, 12.03.2026 - C-150/25
    Ein Wohnsitzmitgliedstaat, der den Grundsatz der Besteuerung sämtlicher Einkünfte der Steuerpflichtigen am Wohnort anwendet, kann somit im Vertragsweg von seiner Verpflichtung zur vollständigen Berücksichtigung der persönlichen und familiären Situation der Steuerpflichtigen, die in seinem Hoheitsgebiet wohnen und ihre wirtschaftliche Betätigung zumindest teilweise in einem anderen Mitgliedstaat ausüben, entbunden werden, wenn er die Einkünfte aus dem Mitgliedstaat, mit dem er ein solches Abkommen geschlossen hat, ausnahmsweise - insbesondere in Anbetracht des Umstands, dass Abkommen dieser Art den Rechtsvorschriften, in denen dieser Grundsatz vorgesehen ist, vorgehen - von der Besteuerung ausnimmt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 2002, de Groot, C-385/00, EU:C:2002:750, Rn. 99, und vom 15. Juli 2021, État belge [Verlust von Steuervergünstigungen im Wohnsitzmitgliedstaat], C-241/20, EU:C:2021:605, Rn. 44).

    Rn. 44 Jedoch kann der Wohnsitzmitgliedstaat in einer solchen Situation nur dann von der Erfüllung der Verpflichtung zur vollständigen Berücksichtigung der persönlichen und familiären Situation solcher gebietsansässiger Steuerpflichtiger absehen, die ihre wirtschaftliche Betätigung zumindest teilweise in einem anderen Mitgliedstaat ausüben, wenn ihre persönliche und familiäre Situation in Anbetracht aller gewährten Steuervorteile, die an diese Situation geknüpft sind, vollständig berücksichtigt wurde (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 2002, de Groot, C-385/00, EU:C:2002:750, Rn. 100 und 101, sowie vom 15. Juli 2021, État belge [Verlust von Steuervergünstigungen im Wohnsitzmitgliedstaat], C-241/20, EU:C:2021:605, Rn. 45 und 46).

  • EuGH, 24.10.2018 - C-602/17

    Sauvage und Lejeune - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der …

    Auszug aus EuGH, 12.03.2026 - C-150/25
    Er ist auch nicht dafür zuständig, das Verhältnis zwischen einer nationalen Maßnahme und den Bestimmungen eines zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossenen Abkommens zu prüfen, da diese Frage nicht die Auslegung des Unionsrechts betrifft (Urteil vom 24. Oktober 2018, Sauvage und Lejeune, C-602/17, EU:C:2018:856, Rn. 17).

    Rn. 24 Wenn also ein vorlegendes Gericht ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als Bestandteil des einschlägigen rechtlichen Rahmens nennt, hat der Gerichtshof dieses Abkommen und seine Auslegung durch das nationale Gericht zu berücksichtigen, um diesem eine Auslegung des Unionsrechts an die Hand zu geben, die ihm dienlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Oktober 2018, Sauvage und Lejeune, C-602/17, EU:C:2018:856, Rn. 18).

  • EuGH, 13.11.2019 - C-641/17

    College Pension Plan of British Columbia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier …

    Auszug aus EuGH, 12.03.2026 - C-150/25
    Rn. 39 Insoweit ist die Vergleichbarkeit eines grenzüberschreitenden Sachverhalts mit einem innerstaatlichen Sachverhalt unter Berücksichtigung des Gegenstands und des Inhalts der fraglichen Bestimmungen sowie des damit verfolgten Ziels zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. November 2019, College Pension Plan of British Columbia, C-641/17, EU:C:2019:960, Rn. 65, und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka, C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 76).
  • EuGH, 17.07.2014 - C-48/13

    Nordea Bank Danmark - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Nationale …

    Auszug aus EuGH, 12.03.2026 - C-150/25
    Rn. 52 Eine solche Beschränkung kann nur zulässig sein, wenn sie durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist (…Urteil vom 14. März 2019, Jacob und Lennertz, C-174/18, EU:C:2019:205, Rn. 44 sowie die dort angeführte Rechtsprechung) oder Situationen betrifft, die nicht objektiv miteinander vergleichbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juli 2014, Nordea Bank Danmark, C-48/13, EU:C:2014:2087, Rn. 23).
  • EuGH, 09.02.2017 - C-283/15

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Einkommensteuer - Angehöriger …

    Auszug aus EuGH, 12.03.2026 - C-150/25
    Rn. 38 Eine Diskriminierung kann sich nur daraus ergeben, dass unterschiedliche Vorschriften auf vergleichbare Situationen angewandt werden oder dass dieselbe Vorschrift auf unterschiedliche Situationen angewandt wird (…vgl. u. a. Urteile vom Urteile vom 14. Februar 1995, Schumacker, C-279/93, EU:C:1995:31, Rn. 30…, vom 18. Juni 2015, Kieback, C-9/14, EU:C:2015:406, Rn. 21, und vom 9. Februar 2017, X, C-283/15, EU:C:2017:102, Rn. 29).
  • EuGH, 27.02.2020 - C-405/18

    AURES Holdings - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - …

    Auszug aus EuGH, 12.03.2026 - C-150/25
    Rn. 36 Allerdings steht es beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts jedem Mitgliedstaat frei, sein System der Besteuerung von Einkünften unter Beachtung dieses Rechts zu gestalten, so dass die Verkehrsfreiheiten nicht dahin verstanden werden können, dass ein Mitgliedstaat verpflichtet wäre, seine Steuervorschriften auf diejenigen eines anderen Mitgliedstaats abzustimmen, um in allen Situationen eine Besteuerung zu gewährleisten, die jede Ungleichheit, die sich aus den nationalen Steuerregelungen ergibt, beseitigt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Februar 2020, AURES Holdings, C-405/18, EU:C:2020:127, Rn. 32, …und vom 10. November 2022, VP CAPITAL, C-414/21, EU:C:2022:871, Rn. 19).
  • EuGH, 30.01.2020 - C-156/17

    Köln-Aktienfonds Deka - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapital- und …

    Auszug aus EuGH, 12.03.2026 - C-150/25
    Rn. 39 Insoweit ist die Vergleichbarkeit eines grenzüberschreitenden Sachverhalts mit einem innerstaatlichen Sachverhalt unter Berücksichtigung des Gegenstands und des Inhalts der fraglichen Bestimmungen sowie des damit verfolgten Ziels zu prüfen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. November 2019, College Pension Plan of British Columbia, C-641/17, EU:C:2019:960, Rn. 65, und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka, C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 76).
  • EuGH, 12.12.2013 - C-303/12

    Imfeld und Garcet - Niederlassungsfreiheit - Gleichbehandlung - Einkommensteuer - …

    Auszug aus EuGH, 12.03.2026 - C-150/25
    Rn. 42 In Anbetracht dieser Vergleichbarkeit der Situationen verschiedener Gruppen gebietsansässiger Steuerpflichtiger für den Fall, dass der Wohnsitzmitgliedstaat seine Besteuerungsbefugnis im Hinblick auf die Gesamteinkünfte solcher Steuerpflichtiger ausübt, ist es grundsätzlich Sache dieses Mitgliedstaats, den verschiedenen Gruppen gebietsansässiger Steuerpflichtiger sämtliche an ihre persönliche und familiäre Situation geknüpften Steuervergünstigungen zu gewähren, und zwar auch dann, wenn sie Einkünfte aus ausländischer Quelle beziehen, da dieser Mitgliedstaat im Übrigen, von Ausnahmen abgesehen, die persönliche Steuerkraft dieser Steuerpflichtigen, die sich aus ihren Gesamteinkünften und ihrer persönlichen und familiären Situation ergibt, am besten beurteilen kann, weil sie dort grundsätzlich den Mittelpunkt ihrer persönlichen und familiären Interessen sowie ihrer Vermögensinteressen haben (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1995, Schumacker, C-279/93, EU:C:1995:31, Rn. 32, sowie vom 12. Dezember 2013, 1mfeld und Garcet, C-303/12, EU:C:2013:822, Rn. 43).
  • EuGH, 14.03.2019 - C-174/18

    Jacob und Lennertz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der …

  • EuGH, 18.06.2015 - C-9/14

    Kieback - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …

  • EuGH, 25.02.2021 - C-403/19

    Société Générale - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 63 AEUV - Freier …

  • EuGH, 13.12.1984 - 251/83

    Haug-Adrion

  • EuGH, 10.11.2022 - C-414/21

    VP Capital - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 und …

  • EuGH, 18.06.2024 - C-753/22

    Anerkennung als Flüchtling: Ein Mitgliedstaat ist nicht verpflichtet, die in …

  • EuGH, 12.02.1974 - 152/73

    Sotgiu / Deutsche Bundespost

  • EuGH, 16.07.2009 - C-128/08

    Damseaux - Freier Kapitalverkehr - Besteuerung von Kapitalerträgen - Abkommen zur …

  • EuGH, 30.10.2025 - C-321/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 Abs. 1 AEUV - …

  • EuGH, 28.04.2025 - C-201/24

    A.En. Slovensko - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Gemeinsames …

  • EuGH, 15.10.2026 - C-203/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Richtlinie 2011/96/EU - Gemeinsames …

    Er ist auch nicht dafür zuständig, das Verhältnis zwischen einer nationalen Maßnahme und den Bestimmungen eines zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossenen Abkommens zu prüfen, da diese Frage nicht die Auslegung des Unionsrechts betrifft (Urteil vom 12. März 2026, Marhaux, C-150/25, EU:C:2026:188, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 65 Gleichwohl ist der Gerichtshof im Rahmen des Verfahrens nach Art. 267 AEUV dafür zuständig, im Hinblick auf die vom vorlegenden Gericht in seinem Ersuchen beschriebene Sach- und Rechtslage im Wege der Vorabentscheidung über eine Bestimmung des Unionsrechts zu entscheiden (Urteil vom 12. März 2026, Marhaux, C-150/25, EU:C:2026:188, Rn. 23).

    Rn. 66 Wenn also ein vorlegendes Gericht ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als Bestandteil des einschlägigen rechtlichen Rahmens nennt, hat der Gerichtshof dieses Abkommen und seine Auslegung durch das nationale Gericht zu berücksichtigen, um diesem eine Auslegung des Unionsrechts an die Hand zu geben, die ihm dienlich ist (Urteil vom 12. März 2026, Marhaux, C-150/25, EU:C:2026:188, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 09.07.2026 - C-199/24

    DSGVO: Die bloße Online-Veröffentlichung von strafrechtlichen Verurteilungen …

    Rn. 54 Was den letztgenannten Fall im Besonderen betrifft, macht nach ständiger Rechtsprechung, die in Art. 94 Buchst. a und b der Verfahrensordnung des Gerichtshofs Ausdruck gefunden hat, die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht dienlichen Auslegung des Unionsrechts zu gelangen, es insbesondere erforderlich, dass dieses zum einen den maßgeblichen Sachverhalt oder zumindest die tatsächlichen Umstände darstellt, auf denen die Fragen beruhen, und zum anderen den rechtlichen Rahmen darlegt, in dem sich seine Fragen stellen (Urteil vom 12. März 2026, Marhaux, C-150/25, EU:C:2026:188, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2026 - C-497/25
    {FN:11} Vgl. z. B. Urteile vom 12. März 2026, Marhaux (C-150/25, EU:C:2026:188, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 25. Februar 2021, Société Générale (…C-403/19, EU:C:2021:136, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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