Rechtsprechung
| EuGH, 11.07.2018 - C-154/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Europäischer Gerichtshof
E LATS
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 311 Abs. 1 Nr. 1 - Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände - Begriff "Gebrauchtgegenstände" - Gegenstände, die von einem Händler wiederverkaufte Edelmetalle oder Edelsteine ...
- Europäischer Gerichtshof
E LATS
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 311 Abs. 1 Nr. 1 - Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände - Begriff "Gebrauchtgegenstände" - Gegenstände, die von einem Händler wiederverkaufte Edelmetalle oder Edelsteine ...
- Europäischer Gerichtshof
E LATS
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 311 Abs. 1 Nr. 1 - Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände - Begriff "Gebrauchtgegenstände" - Gegenstände, die von einem Händler wiederverkaufte Edelmetalle oder Edelsteine ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 311 Abs. 1 Nr. 1 - Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände - Begriff "Gebrauchtgegenstände" - Gegenstände, die von einem Händler wiederverkaufte Edelmetalle oder Edelsteine ...
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
E LATS
MwStSystRL Art. 311
Der Begriff des Gebrauchtgegenstands bei der Differenzbesteuerung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RL 2006/112/EG Art. 311 Abs. 1 Nr. 1
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 311 Abs. 1 Nr. 1 - Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände - Begriff "Gebrauchtgegenstände" - Gegenstände, die von einem Händler wiederverkaufte Edelmetalle oder Edelsteine ... - datenbank.nwb.de
Anwendbarkeit der Differenzbesteuerung; zum Begriff auf "Gebrauchtgegenstände" nach Art. 311 MwStSystRL, die zerlegt und einzeln verwertet werden sollen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
E LATS
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 311 Abs. 1 Nr. 1 - Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände - Begriff "Gebrauchtgegenstände" - Gegenstände, die von einem Händler wiederverkaufte Edelmetalle oder Edelsteine ...
Sonstiges (4)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EGRL 112/2006 Art 311 Abs 1 Nr 1
Lettland, Gebrauchtgegenstände, Edelmetalle, Edelsteine - nwb.de (Verfahrensmitteilung)
Edelmetall; Gebrauchtgegenstand; Mehrwertsteuer
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
E LATS
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 311 Abs. 1 Nr. 1 - Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände - Begriff "Gebrauchtgegenstände" - Gegenstände, die von einem Händler wiederverkaufte Edelmetalle oder Edelsteine ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-154/17
- EuGH, 11.07.2018 - C-154/17
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 18.01.2017 - C-471/15
Sjelle Autogenbrug - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer …
Auszug aus EuGH, 11.07.2018 - C-154/17
Rn. 21 In Bezug auf die ersten beiden Voraussetzungen ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass der Begriff "Gebrauchtgegenstände" im Sinne von Art. 311 Abs. 1 Nr. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie bewegliche körperliche Gegenstände, die in ihrem derzeitigen Zustand oder nach Instandsetzung erneut verwendbar sind, nicht ausschließt, wenn sie von einem anderen Gegenstand stammen, dessen Bestandteile sie waren, und dass für die Einordnung als "Gebrauchtgegenstand" nur erforderlich ist, dass dem gebrauchten Gegenstand unverändert die Funktionen zukommen, die er im Neuzustand hatte, und dass er daher in seinem derzeitigen Zustand oder nach Instandsetzung erneut verwendbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Januar 2017, Sjelle Autogenbrug, C-471/15, EU:C:2017:20, Rn. 31 und 32).Rn. 38 Insoweit ist hinzuzufügen, dass, da sich die Steuerbemessungsgrundlage, die nach der Differenzbesteuerungsregelung bestimmt wurde, aus Aufzeichnungen ergeben muss, die es ermöglichen, zu überprüfen, ob sämtliche Voraussetzungen für die Anwendung dieser Regelung erfüllt sind (Urteil vom 18. Januar 2017, Sjelle Autogenbrug, C-471/15, EU:C:2017:20, Rn. 43), die Aufzeichnungen des steuerpflichtigen Wiederverkäufers und die damit in Zusammenhang stehenden Rechnungen - abgesehen von Ausnahmefällen - objektive Informationen zu dem betreffenden Umsatz und den verkauften Gegenständen liefern können.
- EuGH, 06.07.2006 - C-439/04
Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug - …
Auszug aus EuGH, 11.07.2018 - C-154/17
Wie aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervorgeht, haben nämlich die in der Mehrwertsteuerrichtlinie verwendeten Begriffe objektiven Charakter und sind unabhängig von Zweck und Ergebnis der betroffenen Umsätze anwendbar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Juli 2006, Kittel und Recolta Recycling, C-439/04 und C-440/04, EU:C:2006:446, Rn. 41).Rn. 36 Daher ist die Berücksichtigung von Faktoren wie der Absicht eines an dem Geschäft beteiligten Steuerpflichtigen, abgesehen von Ausnahmefällen, unvereinbar mit den Zielen des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems, Rechtssicherheit zu gewährleisten und die mit der Anwendung der Mehrwertsteuer verbundenen Maßnahmen dadurch zu erleichtern, dass auf die objektive Natur des betreffenden Umsatzes abgestellt wird (Urteil vom 6. Juli 2006, Kittel und Recolta Recycling, C-439/04 und C-440/04, EU:C:2006:446, Rn. 42 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 18.05.2017 - C-624/15
Litdana - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …
Auszug aus EuGH, 11.07.2018 - C-154/17
Rn. 22 Im Hinblick auf die dritte Voraussetzung ist darauf hinzuweisen, dass nach Art. 311 Abs. 1 Nr. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten zwar nicht als "Gebrauchtgegenstände" eingestuft werden können, diese Gegenstände aber im Unterschied zu Edelmetallen und Edelsteinen dennoch unter die Regelung zur Besteuerung der Handelsspanne des steuerpflichtigen Wiederverkäufers fallen können, die eine von der allgemeinen Regelung der Mehrwertsteuerrichtlinie abweichende Regelung darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Mai 2017, Litdana, C-624/15, EU:C:2017:389, Rn. 24).Rn. 27 Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass diese Bestimmung die auf die Differenzbesteuerung anwendbaren Begriffsbestimmungen enthält und dass aus dem 51. Erwägungsgrund der Mehrwertsteuerrichtlinie hervorgeht, dass das Ziel der Differenzbesteuerung ist, Doppelbesteuerungen und Wettbewerbsverzerrungen zwischen Steuerpflichtigen für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten zu vermeiden (Urteil vom 18. Mai 2017, Litdana, C-624/15, EU:C:2017:389, Rn. 25).
- EuGH, 17.04.2018 - C-414/16
Das Erfordernis, dass Bewerber um eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer …
Auszug aus EuGH, 11.07.2018 - C-154/17
Rn. 18 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer unionsrechtlichen Vorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, insbesondere deren Entstehungsgeschichte (Urteil vom 17. April 2018, Egenberger, C-414/16, EU:C:2018:257, Rn. 44). - EuGH, 08.12.2005 - C-280/04
Jyske Finans - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe c - …
Auszug aus EuGH, 11.07.2018 - C-154/17
Rn. 24 Was zweitens den Kontext betrifft, in dem Art. 311 Abs. 1 Nr. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie steht, ist darauf hinzuweisen, dass dieser Art. 311 den einzigen Artikel des Kapitels 4 Abschnitt 1 ("Begriffsbestimmungen") der Mehrwertsteuerrichtlinie darstellt, das den Sonderregelungen für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten gewidmet ist, wobei diese Sonderregelungen von der allgemeinen Mehrwertsteuerregelung abweichen und daher nur in dem für die Erreichung ihres Ziels notwendigen Maß angewandt werden sollen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2005, Jyske Finans, C-280/04, EU:C:2005:753, Rn. 35). - EuGH, 28.06.2007 - C-363/05
JP Morgan Fleming Claverhouse Investment Trust und The Association of Investment …
Auszug aus EuGH, 11.07.2018 - C-154/17
Rn. 32 Zwar hat der Unionsgesetzgeber somit den Mitgliedstaaten die Befugnis überlassen, den Begriff "Edelmetalle oder Edelsteine" zu definieren; eine solche Definitionsbefugnis ist jedoch nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur durch das Verbot begrenzt, der Formulierung der vom Unionsgesetzgeber geschaffenen Ausnahme durch eine so weite Definition zuwiderzuhandeln, dass dem Begriff "Gebrauchtgegenstände" der Bedeutungsinhalt genommen würde (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 28. Juni 2007, JP Morgan Fleming Claverhouse Investment Trust und The Association of Investment Trust Companies, C-363/05, EU:C:2007:391, Rn. 21, …sowie vom 13. März 2014, ATP PensionService, C-464/12, EU:C:2014:139, Rn. 41), sondern auch durch die mit der Mehrwertsteuerrichtlinie verfolgten Ziele und den dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem innewohnenden Grundsatz der steuerlichen Neutralität (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. März 2014, ATP PensionService, C-464/12, EU:C:2014:139, Rn. 42). - EuGH, 13.03.2014 - C-464/12
ATP PensionService - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 …
Auszug aus EuGH, 11.07.2018 - C-154/17
Rn. 32 Zwar hat der Unionsgesetzgeber somit den Mitgliedstaaten die Befugnis überlassen, den Begriff "Edelmetalle oder Edelsteine" zu definieren; eine solche Definitionsbefugnis ist jedoch nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur durch das Verbot begrenzt, der Formulierung der vom Unionsgesetzgeber geschaffenen Ausnahme durch eine so weite Definition zuwiderzuhandeln, dass dem Begriff "Gebrauchtgegenstände" der Bedeutungsinhalt genommen würde (…vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 28. Juni 2007, JP Morgan Fleming Claverhouse Investment Trust und The Association of Investment Trust Companies, C-363/05, EU:C:2007:391, Rn. 21, sowie vom 13. März 2014, ATP PensionService, C-464/12, EU:C:2014:139, Rn. 41), sondern auch durch die mit der Mehrwertsteuerrichtlinie verfolgten Ziele und den dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem innewohnenden Grundsatz der steuerlichen Neutralität (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. März 2014, ATP PensionService, C-464/12, EU:C:2014:139, Rn. 42).
- BFH, 12.05.2022 - V R 19/20
Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines …
Danach müssen die Aufzeichnungen des steuerpflichtigen Wiederverkäufers und die damit in Zusammenhang stehenden Rechnungen --abgesehen von Ausnahmefällen-- objektive Informationen zu dem betreffenden Umsatz und den verkauften Gegenständen liefern können (vgl. EuGH-Urteil E LATS vom 11.07.2018 - C-154/17, EU:C:2018:560, Rz 38). - EuG, 03.12.2025 - T-646/24
MS KLJUCAROVCI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Harmonisierung des Steuerrechts …
Ein gegenteiliger Ansatz liefe im Übrigen der Rechtsprechung zuwider, wonach bei der Besteuerung von Umsätzen auf ihre objektiven Merkmale abzustellen ist (…vgl. Urteil vom 27. September 2007, Collée, C-146/05, EU:C:2007:549, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. auch in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2018, E LATS, C-154/17, EU:C:2018:560, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 15.11.2018 - C-330/17
Luftfahrtunternehmen, die Flugtarife für innergemeinschaftliche Flüge nicht in …
Rn. 23 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Vorschrift der Union nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihre Entstehungsgeschichte und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2018, E LATS, C-154/17, EU:C:2018:560, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 17.05.2023 - C-365/22
Belgischer Staat (TVA - Véhicules vendus pour pièces) - Vorlage zur …
Ein Fahrzeug, aus dem die Bestandteile, die die Funktionen behalten haben, die sie im Neuzustand hatten, vom Käufer nicht entnommen werden, um in ihrem derzeitigen Zustand oder nach Instandsetzung erneut verwendet zu werden, bleibt nämlich nicht in seinem Wirtschaftszyklus und kann daher nicht in den Genuss der Differenzbesteuerung kommen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2018, E LATS, C-154/17, EU:C:2018:560, Rn. 34).Wie aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervorgeht, haben die in der Mehrwertsteuerrichtlinie verwendeten Begriffe nämlich objektiven Charakter und sind unabhängig von Zweck und Ergebnis der betreffenden Umsätze anwendbar (Urteil vom 11. Juli 2018, E LATS, C-154/17, EU:C:2018:560, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 27 Während die Berücksichtigung der Absicht eines an einem Geschäft beteiligten Steuerpflichtigen, abgesehen von Ausnahmefällen, mit den Zielen des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems unvereinbar ist, kann das vorlegende Gericht hingegen objektive Faktoren wie die Präsentation und den Zustand der Fahrzeuge, den Gegenstand des Vertrags, den Wert, zu dem die Fahrzeuge verkauft wurden, die Abrechnungsmethode oder auch die wirtschaftliche Tätigkeit der Person, die die Fahrzeuge erworben hat, berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2018, E LATS, C-154/17, EU:C:2018:560, Rn. 36 und 37 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 17.07.2024 - T-761/21
Courtois u.a./ Kommission - Zugang zu Dokumenten über den Kauf von Vakzinen durch …
Um diese Voraussetzung zu erfüllen, ist nachzuweisen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten unter allen denkbaren Maßnahmen die Maßnahme ist, die sich am besten dazu eignet, das Ziel des Antragstellers zu erreichen, und dass diese Maßnahme in einem angemessenen Verhältnis zu dem Ziel steht, weshalb der Antragsteller verpflichtet ist, insoweit ausdrückliche rechtliche Begründungen vorzutragen (vgl. Urteil vom 19. September 2018, Chambre de commerce et d'industrie métropolitaine Bretagne-Ouest [port de Brest]/Kommission, T-39/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:560, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2025 - C-472/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie …
{FN:23} Urteile vom 11. Juli 2018, E LATS (C-154/17, EU:C:2018:560, Rn. 18), und vom 17. April 2018, Egenberger (…C-414/16, EU:C:2018:257, Rn. 44).{FN:35} Urteile vom 1. August 2025, Galerie Karsten Greve (…C-433/24, EU:C:2025:600, Rn. 36), vom 11. Juli 2018, E LATS (C-154/17, EU:C:2018:560, Rn. 27), vom 18. Mai 2017, Litdana (…C-624/15, EU:C:2017:389, Rn. 25), vom 18. Januar 2017, Sjelle Autogenbrug (…C-471/15, EU:C:2017:20, Rn. 39), vom 3. März 2011, Auto Nikolovi (…C-203/10, EU:C:2011:118, Rn. 47), und vom 8. Dezember 2005, Jyske Finans (…C-280/04, EU:C:2005:753, Rn. 37 und 41).
- EuGH, 05.09.2019 - C-145/18
Regards Photographiques - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …
Rn. 33 Darüber hinaus haben die in der Mehrwertsteuerrichtlinie verwendeten Begriffe nach ständiger Rechtsprechung objektiven Charakter und sind unabhängig von Zweck und Ergebnis der betroffenen Umsätze anwendbar (Urteil vom 11. Juli 2018, E LATS, C-154/17, EU:C:2018:560, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 06.04.2022 - T-506/21
Saure/ Kommission - COVID-19-Impfstoffe, kein vollständiger Informationszugang …
Um diese Voraussetzung zu erfüllen, ist nachzuweisen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten unter allen denkbaren Maßnahmen die Maßnahme ist, die sich am besten dazu eignet, das Ziel des Antragstellers zu erreichen, und dass diese Maßnahme in einem angemessenen Verhältnis zu dem Ziel steht, weshalb der Antragsteller verpflichtet ist, insoweit ausdrückliche rechtliche Begründungen vorzutragen (vgl. Urteil vom 19. September 2018, Chambre de commerce et d'industrie métropolitaine Bretagne-Ouest (port de Brest)/Kommission, T-39/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:560, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 22.06.2022 - T-357/19
Italien/ Kommission - EFRE - Regionalpolitik - Operationelle Programme, die unter …
Rn. 41 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer unionsrechtlichen Vorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, insbesondere deren Entstehungsgeschichte (vgl. Urteil vom 11. Juli 2018, E LATS, C-154/17, EU:C:2018:560, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-154/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
E LATS
Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Begriff "Gebrauchtgegenstände" - Begriff "Edelmetalle oder Edelsteine"
- Europäischer Gerichtshof
E LATS
Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Begriff "Gebrauchtgegenstände" - Begriff "Edelmetalle oder Edelsteine"
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Begriff "Gebrauchtgegenstände" - Begriff "Edelmetalle oder Edelsteine"
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-154/17
- EuGH, 11.07.2018 - C-154/17
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (18)
- EuGH, 20.06.2013 - C-653/11
Newey - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-154/17
Vgl. auch zum Begriff "Dienstleistung" Urteil vom 20. Juni 2013, Newey (C-653/11, EU:C:2013:409, Rn. 41).{FN:38} Urteil vom 20. Juni 2013, Newey (C-653/11, EU:C:2013:409, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 18.01.2017 - C-471/15
Sjelle Autogenbrug - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-154/17
{FN:13} Urteil vom 18. Januar 2017 (C-471/15, EU:C:2017:20, Rn. 32 bis 33).{FN:14} Urteil vom 18. Januar 2017, Sjelle Autogenbrug (C-471/15, EU:C:2017:20, Rn. 31).
- EuGH, 27.04.2006 - C-443/04
Solleveld - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil A Absatz 1 …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-154/17
{FN:32} Was verschiedene Begriffe der Mehrwertsteuerrichtlinie (oder ihrer Vorläufer) betrifft, deren Definition den Mitgliedstaaten überlassen ist, vgl. z. B. Urteil vom 26. Mai 2005, Kingscrest Associates und Montecello (…C-498/03, EU:C:2005:322, Rn. 51 bis 54), vom 27. April 2006, Solleveld (C-443/04, EU:C:2006:257, Rn. 27 bis 36), vom 28. Juni 2007, JP Morgan Fleming Claverhouse Investment Trust und The Association of Investment Trust Companies (…C-363/05, EU:C:2007:391, Rn. 41 bis 49), vom 15. November 2012, Zimmermann (…C-174/11, EU:C:2012:716, Rn. 31 bis 33), vom 28. November 2013, MDDP (…C-319/12, EU:C:2013:778, Rn. 37 und 38), oder vom 13. März 2014, ATP PensionService (…C-464/12, EU:C:2014:139, Rn. 42).{FN:33} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. April 2006, Solleveld (C-443/04, EU:C:2006:257, Rn. 35), vom 28. Juni 2007, JP Morgan Fleming Claverhouse Investment Trust und The Association of Investment Trust Companies (…C-363/05, EU:C:2007:391, Rn. 43), und vom 13. März 2014, ATP PensionService (…C-464/12, EU:C:2014:139, Rn. 42).
- EuGH, 28.06.2007 - C-363/05
JP Morgan Fleming Claverhouse Investment Trust und The Association of Investment …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-154/17
{FN:32} Was verschiedene Begriffe der Mehrwertsteuerrichtlinie (oder ihrer Vorläufer) betrifft, deren Definition den Mitgliedstaaten überlassen ist, vgl. z. B. Urteil vom 26. Mai 2005, Kingscrest Associates und Montecello (…C-498/03, EU:C:2005:322, Rn. 51 bis 54), vom 27. April 2006, Solleveld (…C-443/04, EU:C:2006:257, Rn. 27 bis 36), vom 28. Juni 2007, JP Morgan Fleming Claverhouse Investment Trust und The Association of Investment Trust Companies (C-363/05, EU:C:2007:391, Rn. 41 bis 49), vom 15. November 2012, Zimmermann (…C-174/11, EU:C:2012:716, Rn. 31 bis 33), vom 28. November 2013, MDDP (…C-319/12, EU:C:2013:778, Rn. 37 und 38), oder vom 13. März 2014, ATP PensionService (…C-464/12, EU:C:2014:139, Rn. 42).{FN:33} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. April 2006, Solleveld (…C-443/04, EU:C:2006:257, Rn. 35), vom 28. Juni 2007, JP Morgan Fleming Claverhouse Investment Trust und The Association of Investment Trust Companies (C-363/05, EU:C:2007:391, Rn. 43), und vom 13. März 2014, ATP PensionService (…C-464/12, EU:C:2014:139, Rn. 42).
- EuGH, 13.03.2014 - C-464/12
ATP PensionService - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-154/17
{FN:32} Was verschiedene Begriffe der Mehrwertsteuerrichtlinie (oder ihrer Vorläufer) betrifft, deren Definition den Mitgliedstaaten überlassen ist, vgl. z. B. Urteil vom 26. Mai 2005, Kingscrest Associates und Montecello (…C-498/03, EU:C:2005:322, Rn. 51 bis 54), vom 27. April 2006, Solleveld (…C-443/04, EU:C:2006:257, Rn. 27 bis 36), vom 28. Juni 2007, JP Morgan Fleming Claverhouse Investment Trust und The Association of Investment Trust Companies (…C-363/05, EU:C:2007:391, Rn. 41 bis 49), vom 15. November 2012, Zimmermann (…C-174/11, EU:C:2012:716, Rn. 31 bis 33), vom 28. November 2013, MDDP (…C-319/12, EU:C:2013:778, Rn. 37 und 38), oder vom 13. März 2014, ATP PensionService (C-464/12, EU:C:2014:139, Rn. 42).{FN:33} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. April 2006, Solleveld (…C-443/04, EU:C:2006:257, Rn. 35), vom 28. Juni 2007, JP Morgan Fleming Claverhouse Investment Trust und The Association of Investment Trust Companies (…C-363/05, EU:C:2007:391, Rn. 43), und vom 13. März 2014, ATP PensionService (C-464/12, EU:C:2014:139, Rn. 42).
- EuGH, 18.05.2017 - C-624/15
Litdana - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-154/17
{FN:4} Zur Auslegung von Art. 314 der Mehrwertsteuerrichtlinie vgl. Urteil vom 18. Mai 2017, Litdana (C-624/15, EU:C:2017:389, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:10} Urteil vom 18. Mai 2017, Litdana(C-624/15, EU:C:2017:389, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 08.12.2005 - C-280/04
Jyske Finans - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe c - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-154/17
{FN:5} Urteil vom 8. Dezember 2005, Jyske Finans (C-280/04, EU:C:2005:753, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:9} Vgl. dazu z. B. Urteil vom 8. Dezember 2005, Jyske Finans (C-280/04, EU:C:2005:753, Rn. 38 bis 41).
- EuGH, 01.04.2004 - C-320/02
Stenholmen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-154/17
{FN:8} Urteil vom 1. April 2004, Stenholmen (C-320/02, EU:C:2004:213, Rn. 27).Vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 1. April 2004, Stenholmen (C-320/02, EU:C:2004:213, Rn. 25).
- EuGH, 15.11.2012 - C-174/11
Zimmermann - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs. …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-154/17
{FN:32} Was verschiedene Begriffe der Mehrwertsteuerrichtlinie (oder ihrer Vorläufer) betrifft, deren Definition den Mitgliedstaaten überlassen ist, vgl. z. B. Urteil vom 26. Mai 2005, Kingscrest Associates und Montecello (…C-498/03, EU:C:2005:322, Rn. 51 bis 54), vom 27. April 2006, Solleveld (…C-443/04, EU:C:2006:257, Rn. 27 bis 36), vom 28. Juni 2007, JP Morgan Fleming Claverhouse Investment Trust und The Association of Investment Trust Companies (…C-363/05, EU:C:2007:391, Rn. 41 bis 49), vom 15. November 2012, Zimmermann (C-174/11, EU:C:2012:716, Rn. 31 bis 33), vom 28. November 2013, MDDP (…C-319/12, EU:C:2013:778, Rn. 37 und 38), oder vom 13. März 2014, ATP PensionService (…C-464/12, EU:C:2014:139, Rn. 42). - EuGH, 06.07.2006 - C-439/04
Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-154/17
{FN:37} Vgl. entsprechend Urteil vom 6. Juli 2006, Kittel und Recolta Recycling (C-439/04 und C-440/04, EU:C:2006:446, Rn. 41 und 42 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 28.11.2013 - C-319/12
MDDP - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 132 bis 134 und 168 - …
- EuGH, 26.05.2005 - C-498/03
Kingscrest Associates und Montecello - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel …
- EuGH, 26.05.2016 - C-550/14
Envirotec Denmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …
- EuGH, 27.06.1989 - 50/88
Kühne / Finanzamt München III
- EuGH, 03.03.2011 - C-203/10
Auto Nikolovi - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Gebrauchte Autoteile - …
- EuGH, 15.01.2002 - C-171/00
Libéros / Kommission - "Rechtsmittel - Möglichkeit für den Berichterstatter des …
- EuGH, 05.12.1989 - 165/88
ORO Amsterdam Beheer en Concerto / Inspecteur der Omzetbelasting
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-267/00
Zoological Society
- Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2019 - C-71/18
KPC Herning - Mehrwertsteuer - Lieferung eines Grundstücks, auf dem ein teilweise …
{FN:9} -EU:C:2018:226.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".